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Erbgericht bzw Patrimonialgericht auch Lehngericht oder Erblehngericht hiess im Mittelalter und in der fruhen Neuzeit der Sitz des Erbrichters also jenes Mitgliedes der dorflichen Gemeinde welches dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte ohne dass der Inhaber der Niedergerichtsbarkeit dies war haufig der Grundherr Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte Der Erbrichter erhielt einen Teil der Gerichtsgebuhren und der falligen Bussgelder zumeist ein Drittel Der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit Furstenau Erbgericht links und KultursaalGeschichte BearbeitenIn den Landern ostlich der Elbe Saale Linie also der im Mittelalter etwa entlang der Elbe und Saale verlaufenden Siedlungsgrenze zwischen deutschen und westslawischen Stammen wurde das Erbrichteramt bei der Anlage von Dorfern nach deutschem Recht Sachsenspiegel geschaffen und in der Regel mit einem besonders grossen Bauerngut verbunden Nicht selten kam die Erbrichterstelle in den Besitz des Lokators und seiner Nachkommen Er wurde damit fur die Verdienste um die Grundung des Dorfes entlohnt Haufig waren mit dem Erbrichteramt auch das Schankrecht und das Braurecht verbunden Deshalb heissen noch heute in nicht wenigen Dorfern Gaststatten Erbgericht oder z B Brauschanke vgl Tafernwirtschaft nbsp Gerichtskretscham in KunnersdorfDie Erbrichter oder Erbschulze im schlesischen und polnischen Raum Woith genannt waren Schultheisse Sie hatten das Recht die Dorfschanke krug auch den Kretscham zu fuhren Die Steuern wurden von ihnen eingenommen Sie durften auch Handwerker halten und eigene Muhlen betreiben Die wirtschaftliche Vorrangstellung war mit der dorflichen Polizeigewalt und der niederen Gerichtsbarkeit im Gerichtskretscham verbunden Dort wurden Geburten und Todesmeldungen registriert das Hochzeitsgeld bezahlt Feiern abgehalten und Losbriefe beantragt In Dorfern ohne Schule wurde im Kretscham unterrichtet Man fungierte bei hoheren Gerichten als Beisitzer nbsp Kleindrebnitz ErbgerichtssiegelGanz ahnlich war dem Erbrichter von der Funktion her der Lehnrichter nur dass dieser sein Amt und sein Gut als Lehen hatte Deshalb war er zusatzlich auch zur Heeresfolge verpflichtet wenn seine Herrschaft ihn dazu aufforderte In der Oberlausitz war die Belehnung mit dem Richteramt bis zum Dreissigjahrigen Krieg keine Seltenheit sie kamen vor allem im sorbischen Siedlungsgebiet vor wenngleich auch dort in der Mehrzahl Erbgerichte bestanden Die Entstehung der Oberlausitzer Richterlehen ist ungeklart Manche Historiker sind der Auffassung dass sie aus dem sorbischen Adel oder den Zupanen hervorgegangen sind Mit der Ostbesiedelung ging eine Christianisierung einher und bekehrte sorbische Adlige unterstutzten die neuen Herren Vielen Sorben erschien die von den deutschen Kolonisten eingefuhrte Erbgerichtsbarkeit mit einer weitgehenden lokalen Selbstverwaltung als vorteilhaft 1218 lehnten sich sorbische Bauern gegen ihren Feudalherren Mocco von Stolpen auf und unterstutzten Bischof Bruno von Meissen bei der Landnahme 1 Eine besondere Rolle hatten die Erblehnrichter im Amt Stolpen inne z B in Grossdrebnitz Sie unterstanden keiner Feudalherrschaft das Richteramt war erblich und die Guter wurden fruhzeitig allodifiziert d h in personliches Eigentum oder Freiguter umgewandelt Die Erbrichter waren zumeist von Frondiensten befreit Es gab Dorfer in denen das Richteramt nicht erblich war Der Richter wurde vom Grundherrn eingesetzt Setzrichter oder das Amt ging unter den Bauern reihum walzendes Gericht Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Erbgericht Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten Roland Paessler Die Erbrichter in der Umgebung von Bischofswerda In Mathias Husni Hg Schiebocker Landstreicher H 3 Burkau 2008 ISSN 1866 7872 S 8 16 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbgericht amp oldid 205330853