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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Es fehlen Einzelnachweise fur die einzelnen Aussagen Striegistaler Diskussion 17 09 23 Nov 2015 CET Als Setzrichter bezeichnete man in Deutschland bis zum Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1 Januar 1879 jene Vorsteher der Dorfgerichte die vom Inhaber der Gerichtsbarkeit zumeist der Grundherr frei eingesetzt werden konnten ohne dass dabei die Rechte von Mitgliedern der bauerlichen Gemeinde zu berucksichtigen waren Anders als beim Erbrichteramt konnte auch die Hohe der Einkunfte relativ frei festgelegt werden Setzrichter erhielten mitunter einen geringeren Anteil an den Gerichtsgebuhren und Strafgeldern als die Erbrichter oder bezogen nur eine feste Amtsvergutung Vorteil fur den Gerichtsherren waren mogliche hohere Einkunfte aus der Gerichtsbarkeit Ein bedeutsamerer Vorteil war die Moglichkeit nur dem Gerichtsherrn angenehmen Bauern das Amt zu ubertragen Dadurch war eine bessere Kontrolle uber die Gemeinde moglich 15 GVG vom 27 Januar 1877 1 hob die Privatgerichtsbarkeit in Deutschland auf 2 Einzelnachweise Bearbeiten RGBl 1877 S 41 Patrimonialgerichtsbarkeit Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 15 Leipzig 1908 S 506 507 zeno org abgerufen am 12 November 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Setzrichter amp oldid 205453355