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Die Freirichter des Glatzer Landes bzw seit 1459 der Grafschaft Glatz waren eine privilegierte Klasse von Grundbesitzern die als Dritter Stand dem Glatzer Landtag angehorten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Das Richtergut 3 Richteramt 4 Literatur 5 WeblinksGeschichte BearbeitenDie Geschichte der Freirichter hangt mit der Besiedlung des zu Bohmen gehorenden Glatzer Kessels mit Deutschen zusammen Sie begann unter Konig Wenzel I und wurde von seinem Sohn Ottokar II Premysl intensiviert Die Zuweisung von Land an die Lokatoren erfolgte durch den Glatzer Burggrafen in seiner Eigenschaft als koniglicher Statthalter Die Freirichter stammten zumeist von den deutschen Lokatoren ab denen fur den Einsatz bei der Urbarmachung und Besiedlung von zugewiesenem Land vom bohmischen Konig besondere Rechte eingeraumt wurden Sie erhielten bis zu sechs Hufen Land und andere Privilegien und waren u a verpflichtet Abgaben fur den Grund bzw Landesherrn einzuziehen Demgegenuber wurden die damals schon existierenden tschechischen Dorfer um Glatz erst allmahlich zu Deutschem Recht umgesetzt Sie lagen uberwiegend entlang der Strassenverbindungen westlich durch das Tal der Reinerzer Weistritz nach Prag und sudlich durch das Tal der Glatzer Neisse nach Brunn und blieben sog Kammerdorfer denen ein von der Herrschaft eingesetzter Schulze vorstand In den neu gegrundeten oder zu Deutschem Recht umgewandelten Stadten bekleidete der Vogt eine dem Freirichter vergleichbare Position Seit der ersten Halfte des 14 Jahrhunderts bestand der Verband der Vogte und Richter der auf die Einhaltung und Durchsetzung der Privilegien achtete Erstmals urkundlich erwahnt wurden die Freirichter im Jahre 1337 Die fur sie geltenden Rechtsnormen waren bis in das 14 Jahrhundert mundlich uberliefert Schriftlich niedergelegt wurde deren Rechtsstatus unter Berufung auf alteres Recht erstmals durch den bohmischen Konig Karl IV am 13 Juli 1348 Neben der Bestatigung der bisherigen Privilegien versprach der Konig in diesem Dokument den Vogten Richtern und Scholzen des Glatzer Landes ihr Land nie mehr von der Krone Bohmen zu trennen zu verkaufen oder zu verpfanden Dieses Versprechen brach der Konig jedoch schon zwei Jahre spater als sein Freund und Prager Erzbischof Ernst von Pardubitz die ihm und seinen zwei Smil und Wilhelm von von Pardubitz gehorenden Dorfer Batzdorf und Niederschwedeldorf dem Augustiner Chorherrenstift Glatz schenkte Da alle Untertanen dieser Dorfer zukunftig der Gerichtsbarkeit ihrer neuen Grundherren unterstehen sollten schenkte der Konig die beiden Freirichter dem Erzbischof der sie mit seiner Stiftung verbinden sollte Obwohl sich beide Freirichter diesem Vorhaben widersetzten mussten sie sich schliesslich auf Befehl des Konigs dem Augustiner Chorherrenstift unterwerfen Im Gegensatz zu den Freirichtern besass der Adel seine Guter nur als konigliches Lehnsgut uber das er nicht frei verfugen konnte und das Lehen konnte nur in mannlicher Linie vererbt werden Soweit keine Nachkommen vorhanden waren fiel es beim Tod des Besitzers an die Bohmische Kammer zuruck Deshalb waren Adelige haufig bemuht die privilegierten Freirichterguter zu erwerben Auch die Stadte und das Glatzer Jesuitenkolleg eigneten sich aus diesem Grunde Freirichtereien an Andererseits stiegen einzelne Freirichter wegen ihres Reichtums und ihres Ansehens in den Niederen Adel auf Die Freirichter unterstanden dem Gericht in Glatz Eine Besonderheit war dass sie nach den Rittern und dem Klerus als Dritter Stand dem Glatzer Landtag angehorten Im Standeaufstand von 1618 standen die meisten Freirichter auf Seiten der Aufstandischen Sie wahlten den Oberlangenauer Freirichter Hans Wolf zu ihrem Anfuhrer der sich bei der Verteidigung von Habelschwerdt besondere Verdienste erworben hatte Nachdem die Kaiserlichen 1622 die Grafschaft Glatz zuruckerobern konnten wurden im Jahre 1625 49 Freirichter zum Verlust von bis zu zwei Dritteln ihrer Guter oder zu Geldstrafen verurteilt Da sich fast alle Freirichter zum evangelischen Glauben bekannten wurden sie vor die Alternative gestellt katholisch zu werden oder auszuwandern Durch diese Massnahmen sowie durch die kriegsbedingten Plunderungen und Kontributionen verarmten die Richterfamilien Zudem verloren die Freirichter ihre Standeseigenschaft an die Immediat Stadte Die zunachst ebenfalls verlorenen Privilegien erhielten sie am 7 Mai 1652 nach Zahlung einer grosseren Geldsumme von Kaiser Ferdinand III in dessen Eigenschaft als Konig von Bohmen zuruck Zu den Sonderrechten zahlten je nach verbrieftem Recht das Brauurbar der Ausschank verschiedene Handwerke die Hasen und Fuchsjagd die Vogelstellerei und die Fischerei In den nachfolgenden Jahrzehnten gingen zahlreiche Freirichtereien die den Charakter selbstandiger Guter hatten in Adelsbesitz uber Die Richterguter Friedersdorf und Schreckendorf wurden zu Rittergutern erhoben Nach Aufhebung der Leibeigenschaft verloren die verbliebenen Freirichtereien ihre Sonderrechte Sie wurden als selbstandige Gutsbezirke weitergefuhrt Das Richtergut BearbeitenDas Freirichtergut war rechtlich selbstandig und unabhangig und mit Dominialrechten ausgestattet Zu seinem Besitz gehorten neben Landereien und Waldern auch Muhlen Handwerksstatten haufig auch ein Kretscham die Braugerechtigkeit und das Fischereirecht Die dem Richtergut unterstellten Untertanen mussten dem Richter Zins zahlen und waren auch zu Dienstleistungen verpflichtet Das Richtergut und die damit verbundenen Privilegien konnten frei an Kinder beiderlei Geschlechts vererbt werden Bei einem Verkauf wurden die Rechte mitverkauft d h sie blieben bei dem jeweiligen Hofanteil Die Guter waren steuerfrei lediglich auf die neu hinzugekommenen Grundbesitzungen mussten Steuern entrichtet werden Sie wurden deshalb als Zinshuben bezeichnet Richteramt BearbeitenDie Freirichter standen dem Dorfgericht vor das aus Schoffen bestand die von den Dorfbewohnern gewahlt wurden Das Dorfgericht besass neben der Polizeigewalt auch die Niedere Gerichtsbarkeit Die Freirichter waren in der Rechtspflege vollig unabhangig vom Gutsherrn bzw den Adligen die uber das Dorf herrschten Von den verhangten Bussgeldern erhielt der Freirichter ein Drittel die anderen zwei Drittel der Gutsherr Den Freirichtern unterstanden nur die Freibauern des Dorfes Nachdem es nach den Hussitenkriegen dem Adel gelang auf seinen Gutern nach und nach neben der offentlichen Gewalt auch die Gesetzgebung und die Verwaltung an sich zu reissen ging das Richtergericht im 16 Jahrhundert zu Grunde Literatur BearbeitenArno Herzig Malgorzata Ruchniewicz Geschichte des Glatzer Landes DOBU Verlag u a Hamburg u a 2006 ISBN 3 934632 12 2 S 32 38 Hugo von Wiese Die Freirichter der Grafschaft Glatz In Mittheilungen des Vereines fur Geschichte der Deutschen in Bohmen 1878 79 ZDB ID 516634 2 S 259 284 S 321 353 Aloys Bernatzky Landeskunde der Grafschaft Glatz Glatzer Heimatbucher Bd 9 Leimen Heidelberg 1988 S 116 Weblinks BearbeitenGenealogie Freirichterfamilien der Grafschaft Glatz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freirichter amp oldid 239088616