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Als Bestander auch Bestandner oder Bestandinhaber bezeichnete man Pachter oder Mieter eines Eigentums typischerweise herrschaftlicher Guter Hofe Felder oder Muhlen das sie gegen Zahlung eines jahrlichen Zinses siehe auch Bestandzins oder im Falle kleiner Bauern einer jahrlichen Naturalabgabe in Besitz und zur Nutzung als Erbbestander auch in erblichem Besitz aber nicht zu Eigentum halten konnten 1 Die Parteien eines Bestandvertrages waren der Eigentumer als Bestandgeber und der Pachter als Bestander Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Jagdrecht 3 Siehe auch 4 Fussnoten 5 Weblinks 6 LiteraturDefinition BearbeitenDie Bezeichnung ruhrte daher dass der Pachter eine Sache in seinem Bestand hatte Der Bestander wurde in Anlehnung an Romisches Recht gelegentlich auch als Colonus beziehungsweise Kolone bezeichnet Der Bestander hatte wenn dies nicht ausdrucklich untersagt war das Recht zur sogenannten Afterbestandgabe und auch zur ganzlichen Ubertragung seines Bestands an einen Dritten Die Untersagung konnte sich auf einen oder mehrere Teile oder auf den gesamten Bestand beziehen Eine gesamtheitliche Ubertragung war an die vorausgehende Absichtserklarung des Bestanders an den Bestandgeber gebunden damit letzterer die Ubertragung an jemanden von dem er sich Nachteile befurchtete untersagen konnte 2 Die haufigste Art des Bestandvertrags war die der Verpachtung beziehungsweise die Ubergabe zur Bewirtschaftung von Ackerflachen durch weltliche oder geistliche Grundherren an ortliche Kleinbauern Bis zur Neuverpachtung blieben die Grundstucke meist im Bestand der Pachterfamilie Der Pachtpreis war in Naturalien zu entrichten und belief sich zum Beispiel auf die jahrliche Abgabe einer bestimmten Menge von Getreide Die Grundeigentumer liessen von Zeit zu Zeit neue Bestands beziehungsweise Bestanderverzeichnisse erstellen um einen zeitnahen Uberblick uber ihre verpachteten Grundstucke und deren Bestander zu behalten Jagdrecht BearbeitenDer Begriff des Bestanders hat sich im deutschen Jagdrecht erhalten und bezeichnet dort den Jagdherrn das heisst den Eigentumer Besitzer oder Pachter eines Jagdreviers 3 4 Siehe auch BearbeitenErbpachtFussnoten Bearbeiten Die Bedeutung Kleinbauer der von seinem Land nicht leben kann Heinrich Gerholz Gerholz Kartei Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen Verein fur Familienforschung e V Lubeck Lubeck 2005 ist nicht korrekt denn Bestander ist keine Berufsbezeichnung J F Wehrer Vollstandiges Gesetzes Lexicon fur den badischen Staatsburger Erster Band Stichwort Bestandvertrag Creuzbauer und Hasper Karlsruhe 1846 S 95 Deutsches Jagd Lexikon Siehe auch Die Bestandjagd Johann Christoph Adelung Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart Wien 1811 Weblinks BearbeitenAdelung Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen MundartLiteratur BearbeitenNoe Meurer Thesaurus iuris Caesarii amp constitutionum Imperii Germanici Basse Frankfurt am Main 1586 S 42 50 Von Bestandnuss der Guter Noe Meurer Andere Theil von Contracten Handthierungen und was denselbigen anhanget Spies 1582 S 42 50 Von Bestandnuss der Guter Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bestander amp oldid 224100345