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Das objektive Jagdrecht ist ein Rechtsgebiet des offentlichen Rechts in Deutschland und umfasst alle Rechtsnormen die sich mit der Jagd in Deutschland beschaftigen Es ist vom subjektiven Recht zur Jagd zu unterscheiden das ebenfalls als Jagdrecht bezeichnet wird und mit dem Grundeigentum verbunden ist Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Geltendes Jagdrecht 2 1 Bundes und Landesjagdgesetze 2 2 Jagdrecht und Grundeigentum 2 3 Jagdbezirk 2 3 1 Eigenjagdbezirk 2 3 2 Gemeinschaftlicher Jagdbezirk und Jagdgenossenschaft 2 3 2 1 Pflichtmitgliedschaft und Befriedung aus ethischen Grunden 2 4 Jagdgast 2 4 1 Jagderlaubnisschein 2 5 Jagdschutzberechtigte 2 6 Jagdpacht 2 7 Bejagungszwang 2 7 1 Historie 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Jagd in Deutschland Der Kern des materiellen Jagdrechts in Deutschland die untrennbare Verbindung von Jagd und Grundeigentum ist ein Erbe der deutschen Revolution von 1848 49 Das heutige materielle Jagdrecht basiert auf dem Bundesjagdgesetz das in seiner ersten Fassung am 1 April 1953 in Kraft trat und die Bestimmungen des Reichsjagdgesetzes von 1934 weitgehend ubernahm sowie auf den Landesjagdgesetzen deren Bedeutung durch die Einfuhrung einer Abweichungsgesetzgebung der Lander 2006 bedeutend gestarkt wurde Geltendes Jagdrecht BearbeitenBundes und Landesjagdgesetze Bearbeiten Nach Art 74 Abs 1 Nr 28 des Grundgesetzes hat der Bund das Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiete der Jagd In Ausubung dieser Gesetzgebungskompetenz hat der Bund das Bundesjagdgesetz BJagdG erlassen Daneben existieren in allen Bundeslandern Landesjagdgesetze Die Lander haben im Rahmen der Abweichungsgesetzgebung die Moglichkeit mit neuen Landesjagdgesetzen vom alten Bundesjagdrecht abzuweichen 1 Mehrere Lander haben von der Regelung Gebrauch gemacht und Jagdrechtsnovellen verabschiedet 2 Auch das Europarecht hat Einfluss auf das deutsche Jagdrecht z B durch die Vogelschutzrichtlinie oder die Fauna Flora Habitat Richtlinien Entscheidungen des EuGH oder zur Entscheidung zur Befriedung von Jagdflachen aus ethischen Grunden 3 Im Bundesjagdgesetz den Landesjagdgesetzen und entsprechenden Ausfuhrungsverordnungen sind alle die Jagdausubung betreffenden Regeln enthalten Diese umfassen Vorschriften zu Jagd und Schonzeiten jagdbaren Tieren erlaubten Jagdmethoden und legen fest wer wann was wo und wie jagen darf So gilt beispielsweise mit wenigen Ausnahmen wie etwa fur die Jagd auf Schwarzwild ein Nachtjagdverbot Erwahnenswert ist in diesem Zusammenhang dass zahlreiche Wildarten in den Landern seit vielen Jahren unterschiedlich geschont sind d h keine Jagdzeiten haben Trotzdem gilt der Jagdschein bundeseinheitlich Im Kontrast zur legalen Jagdausubung bezeichnet die Straftat der Wilderei das Nachstellen Fangen Erlegen oder Aneignen von Wild unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausubungsrechtes Ebenso ist Wilderer wer sich eine Sache die dem Jagdrecht unterliegt zueignet beschadigt oder zerstort Als Beispiel Ein Stuck Wild wird uberfahren und als vermeintlicher Schadenersatz mit nach Hause genommen Jagdrecht und Grundeigentum Bearbeiten In Deutschland ist das subjektive Jagdrecht also das Recht an der Jagd untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden Das vom subjektiven Jagdrecht zu unterscheidende Jagdausubungsrecht also das Recht zur praktischen Ausubung der Jagd ist mit einer Mindestgrosse von zusammenhangendem Grundeigentum verknupft Jagdbezirk Bearbeiten Die Ausubung des Jagdrechts ist nur in den auch Jagdrevier genannten Jagdbezirken erlaubt Die Inhaber des Jagdausubungsrechts wie etwa Eigenjagdbesitzer und Jagdpachter werden als Jagdausubungsberechtigte oder Revierinhaber bezeichnet Mit Ausnahme der Schadlingsbekampfung ist die Jagd nur ausserhalb von befriedeten Bezirken zum Beispiel Wohngrundstucken Garten etc erlaubt Alle Grundflachen innerhalb eines Jagdbezirks gehoren diesem an Eigenjagdbezirk Bearbeiten Zusammenhangendes Grundeigentum ausreichender Grosse bildet einen Eigenjagdbezirk z B gemass BJagdG 75 ha davon abweichend in Bayern 81 755 ha im Hochgebirge 300 ha Der Eigentumer oder alleinige Nutzniesser eines Eigenjagdbezirkes ist jagdausubungsberechtigt Er kann die Jagd dort in Eigenbewirtschaftung ausuben personlich wenn er einen Jagdschein besitzt von angestellten Jagern sowie durch Ausgabe von Jagderlaubnisscheinen oder den Eigenjagdbezirk an einen pachtfahigen Jager verpachten Gemeinschaftlicher Jagdbezirk und Jagdgenossenschaft Bearbeiten Flachen die zu klein fur einen Eigenjagdbezirk sind werden von Gesetzes wegen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengeschlossen und von einer Jagdgenossenschaft verwaltet in der die betreffenden Eigentumer zusammengeschlossen sind Das der Jagdgenossenschaft als ganzes zustehende Jagdausubungsrecht im so entstandenen gemeinschaftlichen Jagdbezirk kann analog zum Eigenjagdbezirk in Eigenbewirtschaftung ausgeubt werden von angestellten Jagern oder verpachtet werden Pflichtmitgliedschaft und Befriedung aus ethischen Grunden Bearbeiten Die Jagd auf dem Grundbesitz darf nicht gegen den erklarten Willen des Grundbesitzers durchgefuhrt werden auch wenn die Flache unter derjenigen fur eine Eigenjagd liegt 4 Die Grosse Kammer des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR stellte am 26 Juni 2012 fest dass es gegen die Menschenrechte verstosst wenn Grundstuckseigentumer in Deutschland dazu verpflichtet werden einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstucken zu dulden obwohl die Jagd ihren eigenen ethischen Vorstellungen und ihrer Moral widersprechen 5 Die Bundesregierung legte daraufhin einen Gesetzentwurf vor der die Vorgaben des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte umsetzt 6 dabei die Hurden fur eine Befriedung aus ethischen Grundung aber sehr hoch ansetzt um eine ordnungsgemasse Jagdausubung aufrechtzuerhalten Das Gesetz wurde vom Bundestag 2013 angenommen 7 Jagdgast Bearbeiten Der Jagdgast welcher ebenfalls einen gultigen Jagdschein besitzen muss geht auf Einladung eines anderen Jagers Eigenjagdbesitzer Jagdpachter in dessen Revier zur Jagd Dieses Recht zur Ausubung der Jagd kann wiederum entgeltlich oder unentgeltlich erteilt werden Die Einladung erfolgt normalerweise schriftlich und wird so formuliert dass sie als Jagderlaubnis gilt Es spricht jedoch nichts dagegen wenn der Jagdausubungsberechtigte einen befreundeten Jager mundlich einladt und diesen jagen lasst solange er selbst in wenigen Minuten vor Ort sein kann Jagderlaubnisschein Bearbeiten Der Inhaber eines Jagderlaubnisscheins ist ein Jager mit gultigem Jagdschein und hat von einem Eigenjagdbesitzer oder Jagdpachter eine schriftliche Jagderlaubnis den Jagderlaubnisschein erhalten der entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden kann Durch diesen erhalt er die Moglichkeit zur Jagdausubung im Revier seines Jagdherrn Er ist nicht jagdausubungsberechtigt sondern hat die Erlaubnis zur Ausubung der Jagd durch den Berechtigten in dessen Abwesenheit Der Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins Begehungsschein ist im rechtlichen Sinne Jagdgast im Revier Der Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines ist im rechtlichen Sinne auch Jagdgast Er wird aber bei der maximalen Anzahl der Jagdpachter wie diese angerechnet Aneignungsberechtigt bei Sachen die dem Jagdrecht unterliegen ist weiterhin nur der Pachter Der Jagdgast nimmt sie fur den Jagdpachter in Besitz Eine Wildbretubernahme kann vereinbart werden z B 1 Bock 1 Ricke 2 Kitze Werden derartige Regelungen jedoch zu umfassend formuliert z B alle Rehe die gemass Abschussplan erlegt werden durfen besteht die Gefahr dass es sich nicht um eine entgeltliche Jagderlaubnis sondern eine Unterverpachtung handelt aus der sich weitere Rechte und Pflichten ergeben In Bundes oder Landesforsten wird oft ein Jagderlaubnisschein fur einen Revierteil Pirsch oder Hegebezirk ausgestellt Es handelt sich hierbei nicht um eine Jagdpacht sondern um einen Jagderlaubnisschein Auch wenn der Pirschbezirksjager die Jagd ganzjahrig alleine in seinem Pirschbezirk ausubt und dabei weitgehende Freiheiten geniesst ist seine rechtliche Stellung die eines Jagdgastes Jagdschutzberechtigte Bearbeiten Neben den zustandigen offentlichen Stellen sind sowohl der Eigenjagdbesitzer als auch der Pachter einer Gemeinschaftsjagd jeweils als ausschliesslich Jagdausubungsberechtigter eines Jagdreviers befugt den Jagdschutz in ihren Revieren auszuuben Hierzu kann auch ein Jagdaufseher angestellt werden der von der zustandigen Behorde bestatigt werden muss Der Jagdausubungsberechtigte kann Aufgaben des Jagdschutzes an Jagdgaste ubertragen ist aber fur die Handlungsweise der Jagdgaste in diesem Bereich verantwortlich Ohne ausdruckliche Erlaubnis ist der Jagdschutz einem Jagdgast nicht gestattet Der Jagdschutz ist im Bundesjagdgesetz geregelt und besteht darin Wildtiere zu schutzen und zwar vor Wilderei Futternot und Wildseuchen sowie vor wildernden Hunden und Katzen Daruber hinaus ist Sorge zu tragen dass die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften eingehalten werden Jedes Bundesland kann in seinem Jagdgesetz den Jagdschutz noch weiter ausgestalten Wahrend das Bundesjagdgesetz beispielsweise pauschal festlegt dass Wild vor Futternot zu schutzen ist regeln die Landesgesetze oft zu welchen Jahreszeiten das Futtern erlaubt ist welche Witterungsverhaltnisse dazu vorliegen mussen wie viel und was gefuttert werden darf und Ahnliches mehr Bestatigte Jagdaufseher die Berufsjager oder forstlich ausgebildet sind haben im Revier die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und Befugnisse einer Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft 8 Sie durfen Personen anhalten und deren Personalien feststellen wenn diese unberechtigt jagen oder gegen jagdrechtliche Vorschriften verstossen Sie durfen ihnen Wild Waffen Fanggerate Hunde oder Frettchen abnehmen Jagdschutzberechtigte durfen unter bestimmten Voraussetzungen wildernde Hunde und Hauskatzen toten Unterschiedliche Regelungen in den Jagdgesetzen der Bundeslander sind zu berucksichtigen wobei einige Lander etwa das Toten von Katzen ganz untersagen Jagdpacht Bearbeiten Jagdpachter darf nur werden wer seinen Jagdschein langer als drei Jahre besitzt In Sachsen ist diese Voraussetzung seit 2013 laut Landesjagdgesetz entfallen Mit Erlangung dieser Pachtfahigkeit kann der Jager ein Jagdrevier allein oder gemeinsam mit weiteren Jagern pachten Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen und der Jagdbehorde eingereicht werden Die Mindest Pachtdauer ist meist landes gesetzlich festgelegt und betragt heute in der Regel zehn Jahre fruher neun Jahre bei Niederwild und zwolf Jahre bei Hochwildrevieren Die Grosse einer individuell gepachteten Flache wird landesrechtlich eingeschrankt Alles andere zum Beispiel die Form der Wildschadensregulierung ist frei verhandelbar Mit der Pacht verleihen die Grundbesitzer dem Jagdpachter das Jagdausubungsrecht Bejagungszwang Bearbeiten In Landern in denen das Jagdrecht ein Ausfluss des Grundeigentums ist und die so das Revierjagdsystem pflegen z B Deutschland Osterreich Luxemburg sind alle Flachen die nicht als befriedete Bezirke von der Jagd ausgenommen sind Teile eines Jagdreviers Seit 6 Dezember 2013 9 kann auf Antrag und durch gerichtliches Urteil nach 6a BJagdG aus ethischen Grunden ein Jagdbezirk befriedet werden Historie Bearbeiten Vorangegangen waren Einspruche und Prozesse von Grundeigentumern die die Jagd aus ethischen Grunden ablehnen Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte 2006 eine Verfassungsbeschwerde in dieser Sache mit der Begrundung ab dass die Grundrechte des Beschwerdefuhrers nicht verletzt seien weil er nicht selbst an der Jagd teilnehmen musse 10 Ein Gewissenskonflikt sei deswegen nicht gegeben weil der Grundeigentumer hier keine Entscheidungsbefugnis habe 10 Im Januar 2011 scheiterte die Klage eines Jagdgegners gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft vor dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte 11 In der Begrundung wurde unter anderem ausgefuhrt dass die Jagd der Kontrolle der Wildbestande und somit auch der Vermeidung von Wildschaden diene und helfe die Artenvielfalt zu erhalten Das Recht am Privateigentum des Klagers werde nicht verletzt 11 Nachdem der Fall im Juni 2011 auf Antrag des Beschwerdefuhrers an die Grosse Kammer verwiesen worden war entschied der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte am 26 Juni 2012 dass eine solche grundsatzliche verpflichtende Duldung der Jagd nicht zumutbar sei und fur Grundstucksbesitzer die die Jagd ablehnen eine unverhaltnismassige Belastung darstelle 12 In Reaktion auf das Urteil des EGMR beschloss der Bundestag eine Anderung des Bundesjagdgesetzes die den Forderungen des Gerichts nachkam und am 6 Dezember 2013 in Kraft trat 13 Nach der Neuregelung muss jeder Grundeigentumer der eine naturliche Person sein muss sein ethisches Verstandnis darlegen ehe dann im Einzelfall gerichtlich entschieden wird 14 Literatur BearbeitenGeltendes Recht Marcus Schuck Bundesjagdgesetz 1 Auflage Vahlen 2010 ISBN 978 3 8006 3644 0 Albert Lorz Ernst Metzger Heinz Stockel Jagdrecht Fischereirecht Bundesjagdgesetz mit Verordnungen und Landerrecht Binnenfischereirecht Fischereischeinrecht Seefischereirecht Kommentar 4 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 59609 4 Johannes Dietlein Judith Froese Hrsg Jagdliches Eigentum Bibliothek des Eigentum Band 17 Springer Verlag 2018 ISBN 978 3 662 54771 7 Johannes Dietlein Eva Dietlein Jagdrecht von A Z Rechtsworterbuch von A Z BLV Buchverlag Munchen 2003 ISBN 3405164214 Detlev Czybulka Reformnotwendigkeiten des Jagdrechts aus Sicht einer Harmonisierung mit den europaischen und internationalen Recht der Biodiversitat und dem Artenschutz In Natur und Recht 28 1 S 7 15 2006 ISSN 0172 1631Lexika Gerhard Seilmeier Hrsg Jagdlexikon 7 Auflage BLV Munchen 1996 ISBN 3 405 15131 7 Ilse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich 117 292 295 361 Absatz 9 368 Absatz 9 10 1876 Quellen und Volltexte Text des Bundesjagdgesetzes Aktuelle Hinweise zum Forstrecht und Jagdrechtliche Entscheidungen herausgegeben vom Institut fur Jagd und Forstrecht Halle Aktuelle Hinweise zum Jagdrecht und Jagdrechtliche Entscheidungen herausgegeben vom Deutschen Jagdschutz Verband e V Einzelnachweise Bearbeiten Michael Sachs Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen fur Fragen des Jagdwesens zwischen Bund und Landern In Johannes Dietlein Judith Froese Hrsg Jagdliches Eigentum Bibliothek des Eigentum Band 17 Springer Verlag 2018 ISBN 978 3 662 54771 7 S 105 ff Novellierung Landesjagdgesetz NRW Okologisches Jagdgesetz Die wichtigsten Fragen und Antworten Ministerium fur Umwelt Landwirtschaft Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen MULNV NRW PDF In Landesjagdverband Nordrhein Westfalen 29 Mai 2015 S 1 f abgerufen am 27 Januar 2019 BJagdG 6a Befriedung von Grundflachen aus ethischen Grunden Urteil VG Aachen 23 Februar 2016 3 K 1667 14 zeit de Blattschuss fur die Jagerlobby Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Anderung jagdrechtlicher Vorschriften Memento des Originals vom 24 Januar 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmelv de BJagdG Anderung des Bundesjagdgesetzes Artikel 1 andert mWv 6 Dezember 2013 BJagdG 6a 25 Abs 2 BJagdG buzer de a b BVerfG Beschluss vom 13 Dezember 2006 Az 1 BvR 2048 05 Volltext a b SE Jagdsystem ist kein Verstoss gegen Menschenrechte In jagderleben de 20 Januar 2011 abgerufen am 5 Juli 2011 Herrmann gegen Deutschland 26 Juni 2012 Beschwerdenummer 9300 07 Anderung des BJagdG tritt heute in Kraft In Deutscher Jagdverband 6 Dezember 2013 Abgerufen am 23 April 2017 Gesetzesanderung Keine Jagd in meinem Wald In Aachener Zeitung 23 Mai 2014 abgerufen am 14 Januar 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jagdrecht Deutschland amp oldid 223574710