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Der Abschussplan 2 ist ein behordlich genehmigter Jahresplan der festlegt wie viel Wild nach Alter und Geschlecht in jedem Jagdrevier zu erlegen ist Empfehlung fur die Abschussplanung nach dem Niedersachsischen Jagdgesetz AB NJagdG 1 Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen verschiedener Staaten 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 1 3 Schweiz 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseRegelungen verschiedener Staaten BearbeitenDeutschland Bearbeiten In Deutschland darf nach 21 Abs 2 BJagdG Schalenwild ausser Schwarzwild sowie Auer Birk und Rackelhuhn nur auf Grund und im Rahmen dieses gesetzlich vorgeschriebenen Abschussplanes erlegt werden Ebenso gilt dies fur den Seehund Die Umsetzung des Bundesjagdgesetzes erfolgt durch die Landesjagdgesetze der Bundeslander Der Abschussplan fur Schalenwild wird im Einvernehmen mit den beteiligten Jagdausubungsberechtigten der Hegegemeinschaft und der Unteren Jagdbehorde erstellt Die Erfullung des Abschussplanes fur Schalenwild wird durch die zustandige Jagdbehorde kontrolliert Die Grosse des Wildbestandes wirkt sich unmittelbar auf das Gelingen der forstfachlich angestrebten naturlichen Verjungung des Waldes aus Um die Schadigung der jungen Waldbestande durch ubermassigen Wildverbiss zu verhindern ist eine angemessene Reduzierung des Schalenwildbestandes erforderlich In den meisten deutschen Bundeslandern erstellen deshalb die Forstbehorden in regelmassigen Abstanden Vegetationsgutachten die als wichtige Grundlage fur die Aufstellung der Abschussplane dienen Osterreich Bearbeiten Gewisse Tierarten unterliegen in Osterreich der Abschussplanung Nur uber behordliche Bewilligung oder Verfugung ist es zulassig einen Abschuss solcher Wildtiere vorzunehmen Im Rahmen der Abschussplanung sind die bewilligten oder verfugten Abschusse auch tatsachlich durchzufuhren Abschussplanungen gibt es bei allen Schalenwildarten ausgenommen Schwarzwild und bei den Rauhfusshuhnern In manchen Bundeslandern ist auch das Murmeltier abschussplanpflichtig Fur jedes Jagdgebiet ist vom Jagdausubungsberechtigten oder von seinem Jagdschutzorgan Jagdaufseher eine Abschussliste zu fuhren wie ein jagdliches Kassabuch Einmal jahrlich ist diese Abschussliste der Behorde zur Uberprufung der durchgefuhrten Abschusse vorzulegen Auch im Rahmen einer einmal jahrlich stattfindenden Hegeschau Trophaenschau werden die durchgefuhrten Abschusse uberpruft Alle Trophaentrager Geweih und Horntrager sind von den Erlegern vorzulegen Die Abschusse werden nach Geschlecht und Altersklassen bewertet und mit den Abschussplanen verglichen 3 Schweiz Bearbeiten Die Jagd ist in der Schweiz ein gesetzlicher Auftrag der im Bundesgesetz sowie in der Bundesverordnung uber die Jagd und den Schutz wildlebender Saugetiere und Vogel festgehalten ist Diese Gesetzestexte definieren die Grundsatze der Jagd schweizweit Die Kantone erstellen basierend auf dieser Grundlage ihre eigenen Jagdgesetze und verordnungen welche den kantonalen Besonderheiten Rechnung tragen Um eine nachhaltige und naturliche Verjungung des Waldes zu ermoglichen wird ein obligatorischer Abschussplan fur etliches Schalenwild erstellt Dieser Abschussplan wird alle vier Jahre uberarbeitet und den aktuellen Umstanden angepasst Fur das restliche Wild besteht keine zwingende Abschusszahl 4 Literatur BearbeitenIlse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5 Weblinks BearbeitenAbschussplan praktisch erreicht abgerufen am 2 April 2016 Umwelt Aargau abgerufen am 2 April 2016 Jagdbetriebsvorschriften 2015 S 2358 2431 abgerufen 2 April 2016 Vordruck Abschussplan in Niedersachsen abgerufen 6 April 2016Einzelnachweise Bearbeiten Ausfuhrungsbestimmungen zum Niedersachsischen Jagdgesetz AB NJagdG Memento vom 2 Marz 2015 im Internet Archive abgerufen am 22 April 2019 Haseder S 17 Jagdsystem Memento vom 5 September 2015 im Internet Archive in Osterreich abgerufen 22 April 2019 Das Jagdsystem in der Schweiz abgerufen 2 April 2016 Normdaten Sachbegriff GND 4567849 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abschussplan amp oldid 222043543