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In der Schweiz setzt sich das Jagdrecht zusammen einerseits aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes uber die Jagd und den Schutz wildlebender Saugetiere und Vogel aus dem Jahr 1986 mit zugehoriger Verordnung von 1988 und andererseits aus den Jagdgesetzen der einzelnen Kantone mit zugehorigen Verordnungen und Verfugungen Inhaltsverzeichnis 1 Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen 2 Kantonale Jagdsysteme 2 1 Revierjagd 2 2 Patentjagd 2 3 Staatsjagd 3 Geschichte 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseKompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen BearbeitenDie rechtsetzende Kompetenz des Bundes beschrankt sich im Wesentlichen auf die Festlegung der jagdbaren Arten und der Schonzeiten sowie auf die Ausscheidung von eidgenossischen Jagdbanngebieten Schutzzonen Das eidgenossische Jagdgesetz ist ein Artenschutzgesetz und stellt den Schutz vor die Regulierung und die jagdliche Nutzung Fur den Vollzug des eidgenossischen Jagdgesetzes ist das BAFU Bundesamt fur Umweltschutz zustandig 1 Regulierung und Nutzung der Wildpopulationen also die Bestimmungen uber die Jagdberechtigung das Jagdsystem das Jagdgebiet und die Jagdaufsicht werden in den kantonalen Jagdgesetzen geregelt 2 So ist gewahrleistet dass die Organisations und die Umsetzungsautonomie der Kantone gewahrt bleiben und beim Jagdbetrieb auf die regionalen Eigenheiten hinsichtlich der Wildarten Lebensraume Probleme und Traditionen Rucksicht genommen wird Kantonale Jagdsysteme Bearbeiten nbsp Jagdsysteme in der SchweizDas subjektive Jagdrecht liegt in der Schweiz als hoheitliches Recht Jagdregal grundsatzlich bei den Kantonen und damit dem Staat 1 Im Gegensatz zu Deutschland oder Osterreich verleiht der Grundbesitz in der Schweiz keinerlei subjektives Jagdrecht 1 Es existieren drei verschiedene Jagdsysteme Revierjagd Patentjagd sowie der Spezialfall der Staats bzw Regiejagd 1 Revierjagd Bearbeiten Die deutschsprachigen mehrheitlich im Mittelland gelegenen Kantone Aargau Basel Stadt Basel Landschaft Luzern St Gallen Schaffhausen Solothurn Thurgau und Zurich kennen die Revierjagd In diesen sogenannten Revierkantonen werden die Jagdrechte vom Kanton als Einzelreviere die gewohnlich eine politische Gemeinde umfassen in der Regel fur acht Jahre an Jagdgesellschaften verpachtet die dafur einen Pachtzins entrichten und auch fur die Wildhege zustandig sind Im betreffenden Gebiet durfen ausschliesslich die Pachter und von diesen Eingeladene jagen Patentjagd Bearbeiten Die meisten anderen oft alpin oder lateinisch gepragten Kantone namlich Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Bern Freiburg Glarus Graubunden Jura Neuenburg Nidwalden Obwalden Schwyz Tessin Uri Waadt Wallis und Zug kennen die Patentjagd In diesen sogenannten Patentkantonen kann jeder Jager nach der Losung eines staatlichen Jagdpatents im ganzen Kantonsgebiet mit Ausnahme der Jagdbanngebiete jagen Dabei ist festgelegt welche und wie viele Tiere er wahrend der kurzen Jagdzeit erlegen darf Die Jager bezahlen jahrlich Patentgebuhren Staatsjagd BearbeitenAls einziger Kanton kennt Genf die Staats bzw Regiejagd welche Privatpersonen von der Jagd ausschliesst Jagdliche Massnahmen werden dort von staatlich besoldeten Wildhutern ausgeubt Entstandene Wildschaden werden vom Kanton und somit aus Steuergeldern beglichen Siehe auch Verbot der Milizjagd im Kanton GenfGeschichte BearbeitenIn der Alten Eidgenossenschaft war das subjektive Jagdrecht das Recht zur Jagd in den Gebieten mit monarchischer Regierung beispielsweise Territorien in Klosterbesitz und mit oligarchischer Regierung die Territorien der Reichsstadte wie Zurich und Bern ein herrschaftliches Privileg in den Landerorten galt dagegen die freie Volksjagd Im Freistaat der Drei Bunde Graubunden kauften die Gerichtsgemeinden die herrschaftlichen Wildbannrechte in der Fruhneuzeit auf Das objektive Jagdrecht wurde seit dem spaten Mittelalter mittels Verordnungen Erlassen und Mandaten geregelt Dabei ging es um Jagd und Schonzeiten um den Schutz und die Bekampfung gewisser Tierarten das Verbot unerwunschter Waffen und den Einsatz von Hunden sowie die Festlegung von Jagdbanngebieten 3 Die Helvetische Republik erklarte die Grundeigentumer zu Inhabern des subjektiven Jagdrechts und liess durch die Munizipalitaten Patentgebuhren erheben Nach der Wiederherstellung der foderativen Staatsordnung 1803 zogen die Kantone wahrend der Mediationszeit das subjektive Jagdrecht an sich und etablierten so das Jagdregal das sie anschliessend als Patent oder Revierjagd organisierten 3 4 Der Aargau ging als erster Kanton 1803 zur Revierjagd uber es folgten Basel Landschaft 1832 Basel Stadt 1876 Schaffhausen 1915 Zurich 1929 Thurgau 1930 Solothurn 1933 Luzern 1930 1941 und St Gallen definitiv 1950 5 Die Systemwechsel in der ersten Halfte des 20 Jahrhunderts sind einerseits als Massnahme des Staates zu sehen die Wildbestande besser schutzen zu konnen wovon auch die Jagerschaft dank in der Folge hoheren Bestanden profitieren konnte anderseits aber auch in schwierigen Zeiten die Jagd fiskalisch besser zu nutzen 4 6 Versuche die Milizjagd zu verbieten und sie staatlichen Wildkontrolleuren zu ubertragen hatten allein im Kanton Genf Erfolg 1974 in der Waadt 1977 im Tessin 1992 nur betreffend Niederjagd und in Zurich 2018 7 fanden sie in den jeweiligen Volksabstimmungen keine Mehrheit 3 Die parallele Gesetzgebung des Bundes wurde mit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 ermoglicht Ursache war der Ruckgang der Wildbestande was nach schweizweiten Schutzbestimmungen rief Das 1875 erlassene Bundesgesetz uber Jagd und Vogelschutz enthielt fur die damalige Zeit sehr strenge Schutzbestimmungen so durfte das Hochwild nur noch wahrend 14 Tagen gejagt werden und der Abschuss von Mutter und Jungtieren wurde vollstandig verboten Ziel war allerdings nicht der Tierschutz sondern der Erhalt der Jagdbestande aus wirtschaftlichen Grunden Die Revision von 1962 fuhrte Bestimmungen gegen die zunehmenden Wildschaden ein und auch die Idee des Artenschutzes fand erstmals Eingang Das totalrevidierte Bundesgesetz von 1986 nennt nun als erstes Ziel die Erhaltung der Artenvielfalt 3 Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes uber die Jagd und den Schutz wildlebender Saugetiere und Vogel die am 27 September 2019 vom National und Standerat angenommen worden war hatten nun auch geschutzte Tiere zur Bestandesregulierung abgeschossen werden durfen Der Bundesrat hatte die Kompetenz erhalten auf dem Verordnungsweg auch weitere geschutzte Tierarten fur die Bestandesregulierung zum Abschuss freizugeben 8 9 10 Weil das revidierte Gesetz nach Meinung von Umwelt und Tierschutzverbanden dem Artenschutz zu wenig Rechnung trage wurde von diesen das Referendum ergriffen das mit 58 000 beglaubigten Unterschriften zustande kam In der Volksabstimmung vom 27 September 2020 wurde die Gesetzesanderung mit einer Mehrheit von 51 9 Prozent verworfen 11 12 Damit wurde auch ein in der Teilrevision vorgesehenes partielles Bleikugel Verbot verworfen welches die Jagd mit bleifreier Munition gefordert hatte 13 Im Jahr 2022 hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden bleihaltige Kugelmunition mit einer Ubergangsfrist von zwei Jahren verboten Schrotmunition ist vom Verbot nicht betroffen 14 Dessen Verwendung wurde aber auf nationaler Ebene bereits ab 1998 eingeschrankt 15 Im Kanton Graubunden und im Kanton Wallis wurden auch Verbote erlassen Jedoch gelten anders als in der Medienmitteilung des Kantons Wallis und infolge von den Medien kommuniziert 16 17 18 19 auch dort Ausnahmen fur Schrotmunition Im Kanton Wallis gilt die Ubergangsfrist u a um die im Umlauf befindlichen Munitionsbestande zu verringern bis 2026 20 Auch das Jagdgesetz im Kanton Graubunden sieht gewisse Ausnahmen vor 21 Bleihaltige Munition ist fur das Vogelsterben mitverantwortlich 22 Im Jahr 2022 hat das Parlament das Jagdgesetz angepasst Der Bundesrat setzte die Ausfuhrungsbestimmungen eines ersten Teils dieser Anpassungen auf den 1 Dezember 2023 befristet in Kraft Demnach wurde die praventive Regulierung von Wolfsrudeln unter klar definierten Bedingungen erlaubt 23 Auch der Abschuss ganzer Wolfsrudel wurde unter den gegebenen Bedingungen ermoglicht Der Kanton Graubunden beantragte bereits die Bewilligung zur Entnahme von 27 Wolfen bzw vier ganzen Rudeln 24 Literatur BearbeitenGotthard Bloetzer Waldrecht Natur und Landschaftsschutzgesetz Jagdrecht Zurich 2000 Kurt Muller Hans Jorg Blankenhorn Jagd In Historisches Lexikon der Schweiz Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Jagd in der Schweiz Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Bundesamt fur Umwelt JagdBundesrecht Bundesgesetz uber die Jagd und den Schutz wildlebender Saugetiere und Vogel vom 20 Juni 1986 mit seitherigen Anderungen Verordnung des Bundes uber die Jagd und den Schutz wildlebender Saugetiere und Vogel vom 29 Februar 1988 mit seitherigen Anderungen Kantonales Recht Beispiel fur das Jagdgesetz eines Kantons mir Pantentjagd Gesetz uber Jagd und Wildtierschutz des Kantons Bern vom 25 Marz 2002 mit seitherigen Anderungen Jagdverordnung des Kantons Bern vom 26 Februar 2003 mit seitherigen Anderungen Kantonales Recht Beispiel fur das Jagdgesetz eines Kantons mir Revierjagd Kantonales Jagdgesetz des Kantons Zurich vom 1 Februar 2021 Kantonale Jagdverordnung des Kantons Zurich vom 5 Oktober 1922Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Jagd In Bundesamt fur Umwelt BAFU 2 Oktober 2018 abgerufen am 19 August 2019 Liste der kantonale Jagd und Fischereiverwaltungen abgerufen am 4 Oktober 2018 a b c d Kurt Muller Hans Jorg Blankenhorn Jagd In Historisches Lexikon der Schweiz a b Thomas Muller Jagdregal im Wandel der Zeit In Verband Zurcher Forstpersonal VZF Hrsg Zurcher Wald 48 Jahrgang Nr 5 Oktober 2016 S 4 6 archive org PDF abgerufen am 15 Februar 2019 Die in der Literatur zu findenden Jahrzahlen schwanken teilweise hier werden diejenigen gemass Historischem Lexikon der Schweiz angefuhrt Die dort fehlenden Angaben fur Basel Landschaft und Basel Stadt sind Thomas Muller Jagdregal im Wandel der Zeit in Zurcher Wald 48 5 2016 S 4 6 beziehungsweise dem basel stadtischen Gesetz betreffend Aufhebung des bestehenden Jagdgesetzes vom 4 Dezember 1876 entnommen die Prazisierungen bei Luzern und St Gallen den einschlagigen kantonalen Websites Jagd Luzern Eine lange Geschichte ganz kurz Abgerufen am 17 Februar 2019 Eine Volksinitiative welche die Einfuhrung der Verwaltungsjagd auch im Kanton Zurich zum Ziel hatte wurde 2018 in einer Volksabstimmung mit 83 86 zu 16 14 abgelehnt siehe Kanton Zurich Aktuelle Abstimmung vom 23 September 2018 kantonale Volksinitiative Wildhuter statt Jager Amtliches Bulletin Jagdgesetz Anderung Parlamentsdebatte parlament ch Parlament sagt Ja zum Abschuss Die Luft wird dunn fur den Wolf srf ch 19 September 2019 Abstimmungskampagne lanciert Bundesrat halt Jagdgesetz fur guten Kompromiss srf ch 27 Februar 2020 Anderung des Jagdgesetzes Resultate admin ch 27 September 2020 Das Stimmvolk schiesst das Jagdgesetz ab srf ch 27 September 2020 Teils auch ohne Verbot Jager stellen nach und nach auf bleifreie Munition um In srf ch 30 Mai 2022 abgerufen am 30 Mai 2022 Karin Erni Appenzell Ausserrhoden verlangt von Jagern bleifreie Munition In tagblatt ch 4 Februar 2022 abgerufen am 30 Mai 2022 Markus Hofmann Bleifrei auf die Pirsch In nzz ch 25 August 2015 abgerufen am 30 Mai 2022 Ausubung der Jagd Revision des Beschlusses und des Ausfuhrungsreglements betreffend die Ausubung der Jagd In vs ch 24 Juni 2021 abgerufen am 30 Mai 2022 Keystone SDA Bleihaltige Jagdmunition wird im Wallis verboten In swissinfo ch 24 Juni 2021 abgerufen am 30 Mai 2022 SDA Jager im Wallis mussen zum Schutz von Vogeln auf Bleimunition verzichten In blick ch 24 Juni 2021 abgerufen am 30 Mai 2022 Pascal Biber Amanda Arroyo Achtung Blei Wildfleisch kann schadlich sein In srf ch 5 November 2021 abgerufen am 30 Mai 2022 922 100 Ausfuhrungsreglement zum Jagdgesetz ReKJSG In lex vs ch 2021 abgerufen am 30 Mai 2022 740 000 Kantonales Jagdgesetz KJG In gr lex gr ch 2019 abgerufen am 30 Mai 2022 Keystone SDA Durch bleihaltige Munition 55 000 Greifvogel weniger in Europa In swissinfo ch 18 Marz 2022 abgerufen am 30 Mai 2022 Wolf Bundesrat setzt praventive Rudelregulierung in Kraft In admin ch 1 November 2023 abgerufen am 7 November 2023 Sammelgesuch eingereicht Kanton Graubunden will vier ganze Wolfsrudel schiessen In srf ch 7 November 2023 abgerufen am 7 November 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jagdrecht Schweiz amp oldid 239244297