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Amtsadel war die Bezeichnung fur den aus einer Amtsstellung hervorgegangenen oder mit ihr verbundenen personlichen Adel des Amtsinhabers Die haufigste Form des Amtsadels war in Europa der Adel bestimmter hoher Geistlicher In Frankreich des Ancien Regime und im Kaisertum Osterreich spielte der Amtsadel bestimmter ziviler und militarischer Eliten eine besondere Rolle Inhaltsverzeichnis 1 Geistlicher Adel 2 Noblesse de robe Frankreich vor 1789 3 Systemmassiger Adel Osterreich vor 1918 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeistlicher Adel BearbeitenBischofe Abte und bestimmte andere Geistliche waren in den meisten Landern des mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Europa kraft Amtes adelig Fur viele geistliche Amter mussten die Bewerber ohnehin einen Adelsnachweis vorlegen fur den teilweise vor allem bei bestimmten Domkapiteln strengere Regeln galten als in anderen Kontexten Stiftsadel Soweit aber Nichtadelige z B Bischof wurden erlangten sie damit automatisch und fur die Dauer ihres Amts personlich einen Adelstitel Im Reich gehorten die Bischofe als Kirchenfursten dem Hochadel an 1 Der geistliche Adel war ganz uberwiegend Mannern vorbehalten Eine der wenigen Ausnahmen waren die Abtissinnen reichsunmittelbarer Kloster und die Oberin des Savoyischen Adelsstiftes die nach osterreichischem Adelsrecht mit Amtsantritt adelig wurde 2 Der geistliche Amtsadel endete in den meisten europaischen Landern mit der Einfuhrung der republikanischen Staatsform In Grossbritannien gibt es bis heute eine kleine Zahl amtsadeliger Bischofe Lords Spiritual Im Vatikanstaat sind Kardinale bis heute kraft Amtes adelig Noblesse de robe Frankreich vor 1789 Bearbeiten Hauptartikel Noblesse de robe Die franzosischen Konige des 17 und 18 Jahrhunderts schufen durch Nobilitierungen und den Adel der Doktoren eine grossere Gruppe von Beamten und anderen oft studierten Inhabern hoherer Amter im Justiz und Finanzwesen die burgerlich geboren aber personlich adelig waren Teilweise wurden die Inhaber durch die Ernennung in bestimmte Amter adelig etwa das eines Rats conseiller an einem der parlements Die Zugehorigkeit zu dieser noblesse de robe konnte erblich werden wenn ein entsprechendes Amt vom Vater auf den Sohn vererbt wurde Zusatzliche Bedingung war dass der jeweilige Amtsinhaber regelmassig eine jahrliche Steuer die paulette zahlte Derartige Amter waren zudem kauflich Hatte der Inhaber regelmassig die paulette entrichtet konnte seine Witwe das Amt in Ermangelung eines qualifizierten Erben an einen vom Justizminister akzeptierten qualifizierten Interessenten verkaufen Auf diese Weise erwarb zum Beispiel Pierre de Fermat sein Amt als conseiller au parlement de Toulouse Systemmassiger Adel Osterreich vor 1918 Bearbeiten Hauptartikel Systemmassiger Adel Im Kaisertum Osterreich wurden ebenfalls relativ viele Inhaber hoherer Amter im Militar und in der zivilen Verwaltung nobilitiert und bis etwa zur Mitte des 18 Jahrhunderts konnten auch die Universitaten Prag und Wien Adelstitel verleihen Auch Reichshofrate waren personlich adelig Dazu kam als osterreichische Besonderheit der Rechtsanspruch von Offizieren und von Tragern bestimmter Orden auf eine Nobilitierung systemmassiger Adel 3 Offiziere der k u k Armee hatten seit 1757 unter bestimmten zunehmend weiter gefassten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Erhebung in den erblichen Adelsstand Auch andere Menschen hatten einen solchen Rechtsanspruch wenn ihnen vor 1884 bestimmte Orden verliehen wurden Solche Nobilitierungen waren die haufigste Form des Adelserwerbs ausser durch Geburt Allein zwischen 1848 und 1898 wurden 1984 Personen nobilitiert nachdem ihnen der Orden der Eisernen Krone verliehen worden war 4 Literatur BearbeitenHarald von Kalm Das preussische Heroldsamt 1855 1920 Adelsbehorde und Adelsrecht in der preussischen Verfassungsentwicklung Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preussischen Geschichte Band 5 Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 07965 5 doi 10 3790 978 3 428 47965 8 zugl Dissertation Universitat Bonn 1993 Reinhard Binder Krieglstein Osterreichisches Adelsrecht 1868 1918 19 Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshalfte bis zum Adelsaufgebungsgesetz der Republik unter besonderer Berucksichtigung des adeligen Namensrechts Rechtshistorische Reihe Band 216 Peter Lang Frankfurt 2000 ISBN 3 631 34833 9 zugl Dissertation Universitat Wien 1998 Einzelnachweise Bearbeiten Julius Ficker Vom Reichsfurstenstande Forschungen zur Geschichte der Reichsverfassung zunaechst im XII und XIII Jahrhunderte Wagner Innsbruck 1861 hier S 99 Reinhard Binder Krieglstein Osterreichisches Adelsrecht 1868 1918 19 Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshalfte bis zum Adelsaufgebungsgesetz der Republik unter besonderer Berucksichtigung des adeligen Namensrechts Rechtshistorische Reihe Band 216 Peter Lang Frankfurt 2000 v a S 52 Reinhard Binder Krieglstein Osterreichisches Adelsrecht 1868 1918 19 Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshalfte bis zum Adelsaufgebungsgesetz der Republik unter besonderer Berucksichtigung des adeligen Namensrechts Rechtshistorische Reihe Band 216 Peter Lang Frankfurt 2000 S 52 59 Reinhard Binder Krieglstein Osterreichisches Adelsrecht 1868 1918 19 Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshalfte bis zum Adelsaufgebungsgesetz der Republik unter besonderer Berucksichtigung des adeligen Namensrechts Rechtshistorische Reihe Band 216 Peter Lang Frankfurt 2000 S 59 Normdaten Sachbegriff GND 4138022 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsadel amp oldid 233922572