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Land ist die Bezeichnung fur ein Gebiet und eine historische Form von Gemeinwesen wie sie im Mittelalter vor allem in West und Mitteleuropa typisch war Seine privilegierten Bewohner meistens der Adel bilden eine Rechtsgemeinschaft und haben meistens einen Landesherren an ihrer Spitze Fur die rechtliche Zugehorigkeit zum Land war zumeist der Besitz eines im betreffenden Gebiet gelegenen Allods oder Lehenguts zumindest aber eines Freihauses notwendig Alle derart ausgezeichneten Landeseinwohner waren personlich frei und nur der Jurisdiktion des Landgerichts nicht aber irgendwelchen grundherrlichen oder stadtischen Gerichtsbarkeiten unterworfen Die freien Landsassen hatten personlich an der Verteidigung des Landes teilzunehmen wenn der Furst dies von ihnen verlangte Nicht in erster Linie durch das Territorium sondern durch den Verband seiner Mitglieder wird das Land konstituiert Deshalb weisen die mittelalterlichen Lander haufig keine geschlossenen Grenzen auf weil es autonome Inhaber von Herrschaftsrechten gab die nicht wie ihre Nachbarn zum Land gehorten sondern beispielsweise als Reichsritter exempt waren also nur dem Kaiser unterstanden Ahnliches gilt fur eine Reihe von Stadten Ebenso wenig waren die unter der Grundherrschaft des Fursten stehenden Guter im streng rechtlichen Sinn Teil des Landes Zu unterscheiden ist zwischen den Landern bzw Grossterritorien im osterreichisch bayerischen Raum und den Herrschaften im Binnenreich welche die Grosse der habsburgischen und wittelsbachischen Gebiete im Allgemeinen nicht erreichten folglich auch nicht die Qualitat eines Landes hatten Das spatmittelalterliche Land verstand sich dem Mediavisten Konstantin Langmaier zufolge im Sudosten als standisch kommunale Zweckgemeinschaft Landsgemeinde als Nutz Ehr und Friedensgemeinschaft die sich auf Landschaftstagen versammelte um offentliche Angelegenheiten zu regeln Zentral fur das Identitatsempfinden im Land war der gemeine Nutzen auf den die Teilnehmer der Landschaftsversammlungen vereidigt wurden und dem auch der Furst verpflichtet war 1 Siehe auch BearbeitenLandschaft Landstande Literatur BearbeitenOtto Brunner Land und Herrschaft Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Sudostdeutschlands im Mittelalter Baden b Wien u a 1939 Peter Blickle Landschaften im Alten Reich Die staatliche Funktion des gemeinen Mannes in Oberdeutschland C H Beck Munchen 1973 ISBN 3 406 04743 2 Ursula Flossmann Landrecht als Verfassung Linzer Universitatsschriften 2 Wien 1976 Einzelnachweise Bearbeiten Konstantin Langmaier Dem Land Ere und Nucz Frid und Gemach Das Land als Ehr Nutz und Friedensgemeinschaft Ein Beitrag zur Diskussion um den Gemeinen Nutzen In Vierteljahrschrift fur Sozial und Wirtschaftsgeschichte Band 103 Nr 2 2016 S 178 200 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Land historisch amp oldid 218318214