www.wikidata.de-de.nina.az
Homagium ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Fur eine weitere Bedeutung siehe Homagial Eid Die Huldigung lat homagium vgl Hommage war im mittelalterlichen Lehnswesen ein ritualisiertes Treueversprechen In der heutigen Zeit kommen Huldigungen noch bei Thronwechseln im Konigreich der Niederlande und im Furstentum Liechtenstein vor Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Landeshuldigung der Stande in Spatmittelalter und fruher Neuzeit 3 Erbhuldigung 4 Huldigungen in modernen Staaten 4 1 Niederlande 4 2 Liechtenstein 5 Quellen 6 Literatur 7 Weblinks 8 AnmerkungenBedeutung BearbeitenDer Lehnsmann war verpflichtet seinem Lehnsherrn in einem offiziellen Akt Gefolgschaft und Treue zuzusichern Der Lehnsherr sicherte dem Vasallen im Gegenzug ebenfalls Treue und daruber hinaus Schutz sowie die Wahrung seiner Rechte zu Die Huldigung wird zu den promissorischen Eiden Versprechens Eide gezahlt Zur Huldigung kam es in erster Linie bei der Neuvergabe von Lehen oder wenn meist durch Erbfall entweder ein neuer Lehnsherr oder Lehnsnehmer als Nachfolger in seine Rechte eingesetzt wurde In diesem Fall wurde auch das Lehnsversprechen erneuert Gemass regionaler Rechtstraditionen konnten auch haufigere Huldigungen vorgeschrieben sein etwa einmal jahrlich Zudem dienten auch politische Ereignisse als Anlass fur erneute Huldigungen beispielsweise grosse Reichsversammlungen das Ende eines Aufstands gegen den Herrscher die offizielle Einsetzung eines Nachfolgers in seine Erbanspruche die Abreise oder die Ruckkehr von einem Kreuzzug Auch die Grundherren konnten von ihren Untertanen die Huldigung einfordern Bei der modernen Huldigung in den Niederlanden und in Liechtenstein handelt es sich um die Anerkennung des neu angetretenen Staatsoberhaupts durch das Parlament nbsp vergrossern und Informationen zum Bild anzeigen nbsp Jan Matejko 1882 Preussische HuldigungLandeshuldigung der Stande in Spatmittelalter und fruher Neuzeit BearbeitenAls sich im Spatmittelalter die Landstande als stabile Korporationen der politisch berechtigten Landeseinwohner herausgebildet hatten bekamen die Landeshuldigungen als Sonderform der Huldigungen besondere Bedeutung In vielen Landern war die Herrschaft eines neuen Fursten nur legitim wenn er die Huldigung der Stande entgegengenommen hatte Dabei bildeten sich fur den Ablauf des Huldigungsakts feste Formen heraus an die sich der Landesherr und die Stande halten mussten wenn die durch die Huldigung eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen rechtlich bindend sein sollten In der Regel hatte die Huldigung auf dem Territorium des betreffenden Landes stattzufinden So mussten die habsburgischen Herrscher bei ihrem Machtantritt in ihre vielen Lander reisen um dort die Huldigungen der Landstande zu empfangen Die Standemitglieder waren zum Erscheinen bei der Landeshuldigung unbedingt verpflichtet Ausbleiben bedeutete einen Akt der Untreue gegenuber dem Landesherren Der Furst wurde an der Grenze von einer Abordnung des Adels empfangen und zum Huldigungsort geleitet Vor den Mauern wurde er von den Vertretern der Stadte und des Klerus empfangen und in die Stadt bzw auf die Burg gefuhrt Je nach landesspezifischer Tradition fand vor oder nach dem eigentlichen Huldigungsakt ein gemeinsamer Gottesdienst statt wahrend dessen zu einer passenden Bibelstelle eine spezielle Huldigungspredigt gehalten wurde Die verschiedenen Stande huldigten dem Fursten einzeln nacheinander Zuerst legten die Pralaten ihren Treueschwur meist in lateinischer Sprache ab wobei sie vor dem Landesherren knieten Der Adel huldigte stehend womit verdeutlicht wurde dass er im Gegensatz zu den geistlichen Standen nicht zu den Schutzbefohlenen des Fursten gehorte sondern die Adeligen freie wehrhafte Mannen waren Zuletzt legten die Burgermeister und Rate der Stadte den Huldigungseid stellvertretend fur die Burger ab Sofern vorhanden hatten auch die Freibauern dem Landesherren separat zu huldigen In manchen Landern hatte die Bevolkerung des Huldigungsortes stellvertretend fur alle Landeseinwohner einen eigenen Huldigungsakt zu vollziehen so zum Beispiel die Bautzener bei der Oberlausitzer Landeshuldigung Fur ihren Treueschwur durften die Stande im Gegenzug die Bestatigung ihrer Privilegien Rechte und Freiheiten erwarten Haufig umstritten war dabei zwischen Furst und Standen ob dies vor oder nach der Huldigung zu geschehen habe Denn wenn die Stande dem Landesherren bereits Treue geschworen hatten und dieser die Privilegien nicht im vollen Umfang bestatigte setzten sich die Stande nach der mittelalterlichen Rechtsauffassung trotzdem ins Unrecht wenn sie dem Fursten dann Widerstand leisteten Deshalb fanden vor der Huldigung oft komplizierte Verhandlungen zwischen dem Hof des Fursten und den Standen statt bei denen man sich uber den konkreten Ablauf zu einigen versuchte Nach der Huldigung wurde oft noch ein Landtag abgehalten der dem Fursten eine Sondersteuer bewilligte und auf dem die Stande dem Landesherren ihre Beschwerden Gravamina vortragen konnten Erbhuldigung Bearbeiten nbsp Erbhuldigung von Friedrich Wilhelm Brandenburg in Konigsberg 1663 Synonym zum Begriff Landeshuldigung wurde und wird bis heute im Furstentum Liechtenstein auch der Begriff Erbhuldigung verwendet Damit wurde die Kontinuitat der herrschenden Dynastie in den Mittelpunkt gestellt Die Erbhuldigung fand meist kurz nach der Thronbesteigung des neuen Fursten statt nicht selten aber auch schon zu Lebzeiten des Vorgangers Auf diese Weise designierten Furst und Stande den Nachfolger und sicherten den Ubergang der Macht auf den Thronerben Huldigungen in modernen Staaten BearbeitenNiederlande Bearbeiten Im Konigreich der Niederlande leistet gemass Artikel 32 der Verfassung der neue Konig so bald wie moglich nach seiner Amtsubernahme in einer feierlichen Sitzung der vereinigten beiden Parlamentskammern Staten General in Amsterdam einen Eid in welchem er die Treue zur Verfassung und die gewissenhafte Ausubung seines Amtes schwort Anschliessend spricht der Vorsitzende der Versammlung im Namen der Volker des Konigreichs eine Erklarung laut welcher sie den neuen Konig empfangen und ihm huldigen Wij ontvangen en huldigen U als Koning und ihm deren Loyalitat garantieren Uw onschendbaarheid en de rechten van Uw Koningschap zullen handhaven Diese Erklarung wird von jedem einzelnen Mitglied der Regierung und des Parlaments mittels eines Eides so wahrlich helfe mir Gott der Allmachtige oder mittels eines Gelobnisses Das geloben wir bestatigt Die beschriebene Zeremonie wird niederlandisch Inhuldiging genannt 1 Liechtenstein Bearbeiten Im Furstentum Liechtenstein ist laut Artikel 51 der Verfassung im Falle eines Thronwechsels der Landtag innerhalb von 30 Tagen zu einer ausserordentlichen Sitzung einzuberufen An dieser nimmt er die schriftliche Erklarung des Regierungsnachfolgers entgegen dass er als Landesfurst das Furstentum Liechtenstein in Gemassheit der Verfassung und der ubrigen Gesetze regieren seine Integritat erhalten und die landesfurstlichen Rechte unzertrennlich und in gleicher Weise beobachten werde anschliessend leistet der Landtag seinerseits die Erbhuldigung in der er gelobt den neuen Landesfursten anzuerkennen Dass der neue Furst die Legalitatsversicherung in Form einer schriftlichen Urkunde und nicht personlich im Landtag abgibt ruhrt daher dass er zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfassung im Jahr 1921 noch in Wien residierte und erst 1938 seinen standigen Wohnsitz nach Vaduz verlegte 2 Quellen BearbeitenWelcher gestallt die Aufruerigen Saltzpurgischen Vnnderthanen Nach dem Sy durch die Stennd des Pundts zu Swaben widerumb zu gehorsam gebracht sein Vnd sich in gnad vnd vngnad des Pundts gegeben von newem Huldigung gethan haben Augsburg 1526 Flugschrift Historischer Bericht Von dem solennen Actu Der allgemeinen Erb Huldigung Welche Herrn Friderich Wilhelm Konige in Preussen Von denen samptlichen Standen Vasallen und Unterthanen der Stettinischen und Vor Pommerischen Lande disseits der Pehne Den X Augusti Anno M DCC XXI geleistet worden Stettin 1721 Literatur BearbeitenGerhard Baaken Konigtum Burgen und Konigsfreie Konigsumritt und Huldigung in ottonisch salischer Zeit Vortrage und Forschungen Konstanzer Arbeitskreis fur Mittelalterliche Geschichte Bd 6 2 unveranderte Auflage Sigmaringen Thorbecke 1981 ISBN 3 7995 6606 6 Andre Holenstein Die Huldigung der Untertanen Rechtskultur und Herrschaftsordnung 800 1800 Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte Bd 36 Fischer Stuttgart 1991 ISBN 3 437 50338 3 Franz Klein Bruckschwaiger Erbhuldigung In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd I Berlin 1971 Sp 965 966 Theo Kolzer Huldigung In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 5 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1991 ISBN 3 7608 8905 0 Sp 184 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Huldigung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Commons Huldigung Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienAnmerkungen Bearbeiten Wet beediging en inhuldiging van de Koning Verfassung des Furstentums Liechtenstein Konigserhebung Auswahl Designation Konigswahl Kur HuldigungGeistlicher Akt Salbung Kronung KronungsordoAnerkennung Konigsumritt Normdaten Sachbegriff GND 4139686 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Huldigung amp oldid 238061121