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Designation stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet in einer fruhen Bedeutung die Bestimmung eines Amtsnachfolgers im Voraus So ist etwa ein Kandidat der von dem entsprechenden Wahlgremium zum kunftigen Amtsnachfolger gewahlt wurde ab der erfolgten Wahl bis zu seinem tatsachlichen Amtsantritt designiert Im Deutschen wird der Ausdruck designieren in Politik und Wirtschaft haufig im Sinne von bezeichnen bestimmen oder fur ein noch nicht besetztes Amt vorsehen verwendet im technischen Sprachgebrauch auch mit der Bedeutung eine Sache fur einen Zweck bestimmen Daneben ist Designation ein sprachwissenschaftlicher Fachausdruck der in der Semantik gebraucht wird um eine bedeutungstragende Beziehung zu bezeichnen bei der ein Ausdruck fur eine Klasse von Gegenstanden Objekten oder Elementen steht Designation im Mittelalter BearbeitenEine verfassungspolitisch bedeutsame Rolle spielte die Designation bei der Nachfolgeregelung der frankischen und spater der Konige des Heiligen Romischen Reiches im Mittelalter Weil die Thronfolge nicht durch Erbrecht gesichert war versuchte der Konig seinen Nachfolger durch Empfehlung an die Grossen des Reichs zu seinen eigenen Lebzeiten zu bestimmen Dies geschah nicht selten in Form einer tatsachlichen Wahl aber wohl auch durch weniger formliche Akte Es lassen sich vier Formen von Designation unterscheiden die rechtlich unterschiedliche Bedeutung haben die designatio de futuro die vom herrschenden Konig geforderte Verpflichtung der Grossen auf Anerkennung der Nachfolge seines Sohnes durch Treueid auf den Sohn Beispiele sind die Designation Liudolfs 946 durch Otto I die Designation Heinrichs III 1026 und Heinrichs IV 1050 die designatio de praesenti der vorstaufischen Zeit die vom Konig befohlene Wahl seines Sohnes bei Lebzeiten z B die Designation Ottos III die designatio de praesenti der staufischen Zeit z B die Designation Heinrichs VI 1169 die Fremddesignation d h die Designation eines Nachfolgers der nicht Sohn des Herrschers ist z B die Designation Heinrichs I 919 Friedrichs I 1152 Der Versuch der Herrscher das Wahlrecht der Fursten auf diese Weise auszuschalten ist ab 1075 nicht mehr recht erfolgreich gewesen ein Grund weshalb Heinrich VI einen Erbreichsplan verfolgte Mit der Doppelwahl von 1198 siehe Deutscher Thronstreit war er praktisch gescheitert rechtlich fixiert wurde das Wahlrecht der Fursten gegen jedes Designationsrecht des Herrschers aber erst mit der Bildung des Kurfurstenkollegs Literatur Auswahl BearbeitenG Theuerkauf Artikel Designation in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte HRG 2 Aufl Band 1 Berlin 2008 Sp 955 957 Ulrich Schmidt Konigswahl und Thronfolge im 12 Jahrhundert Forschungen zur Kaiser und Papstgeschichte des Mittelalters Beihefte zu J F Bohmer Regesta Imperii 7 Koln Wien 1987 Heinrich Mitteis Die deutsche Konigswahl Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle 2 erweiterte Aufl Brunn u a 1944 Konigserhebung Auswahl Designation Konigswahl Kur HuldigungGeistlicher Akt Salbung Kronung KronungsordoAnerkennung Konigsumritt Normdaten Sachbegriff GND 4149172 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Designation amp oldid 220128069