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Die Landschaft des vormaligen Furstentums Luneburg ist eine standisch verfasste offentlich rechtliche Korperschaft auf dem Gebiet des fruheren Furstentums Luneburg Sie geht auf die Ende des 15 Jahrhunderts Anfang des 16 Jahrhunderts entstandene kooperative Vertretung der Landstande zuruck und bildete sich in der heutigen Form Mitte des 17 Jahrhunderts heraus Die historische Landschaft setzte sich bis ins 19 Jahrhundert aus Abgeordneten der Pralaten der Rittergutsbesitzer und der Stadte zusammen seit 1863 sind in ihr Abgeordnete der Gutsbesitzer der Stadte und der bauerlichen Grundbesitzer vertreten Die Landschaft war bis in das 19 Jahrhundert an der Landesgesetzgebung beteiligt und besass sowohl das Steuerbewilligungsrecht als auch ein Prasentationsrecht fur verschiedene Verwaltungsstellen Nach der Annexion Hannovers durch Preussen im Jahr 1866 verlor sie ihren politischen Status blieb jedoch als Kommunalverband bestehen Die Landschaft steht als eine der uberkommenen heimatgebundenen Einrichtungen Niedersachsens unter dem Schutz der Niedersachsischen Landesverfassung Ihre Aufgaben bestehen heute in der Pflege des kulturellen Erbes und der Traditionen auf dem Gebiet des ehemaligen Furstentums Luneburg Wappen des Furstentums Luneburg Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte der Landschaft 1 1 Beginn der standischen Entwicklung im 13 Jahrhundert 1 2 Herausbildung als institutionelle Vertretung der Landstande 1 3 Mitwirkung an der Steuererhebung und der Gesetzgebung 1 4 Seit der Annexion Hannovers durch Preussen 2 Landstande 2 1 Pralatur 2 2 Ritterschaft 2 3 Stadte 2 4 Bauernstand 3 Zusammensetzung 4 Landtage 5 Sitz 6 Vertreter in der staatlichen Verwaltung 6 1 Landrate 6 2 Gerichtsrate 6 3 Schatzrate 6 4 Landkommissare 7 Furstentum Luneburg in der Gegenwart 8 Literatur 9 EinzelnachweiseGeschichte der Landschaft BearbeitenBeginn der standischen Entwicklung im 13 Jahrhundert Bearbeiten Bereits in den Urkunden des 13 und 14 Jahrhunderts treten die spateren Landstande die Pralaten der ritterschaftliche Adel und die Stadte als bevorrechtigte Untertanengruppen hervor Ihre Mitglieder fungierten als Ratgeber der Herzoge traten als deren Burgen und Kreditgeber auf und vermittelten als Schlichter in Streitigkeiten In den folgenden zwei Jahrhunderten nahm deren Bedeutung fur die herzogliche Politik bestandig zu Ein wesentlicher Grund hierfur bestand in der zunehmend prekaren Finanzsituation der Luneburger Herzoge Bis ins 13 Jahrhundert hatten diese sich aus ihren eigenen Gerechtigkeiten finanzieren konnen Aufgrund erhohter Ausgaben die unter anderem durch den Landausbau im Zuge der Territorialisierung Fehden und hohe Reprasentationskosten bedingt waren wurde die Erschliessung neuer Einnahmequellen notwendig So uberliess zum Beispiel Herzog Otto II 1293 den Standen gegen einen Pflugschatz und eine von den Stadten zu entrichtende Bede die Luneburger Munze Jahrlich neu zu wahlende Vertreter der Stadt Luneburg und der Ritterschaft sollten die Munzherstellung uberwachen und das Munzgericht ausuben 1322 wurde ein ahnlicher Vertrag bezuglich der hannoverschen Munze geschlossen Auch in diesem Fall wurde ein Gremium standischer Vertreter gebildet die die Aufsicht uber die Munzgerechtigkeit innehatten und damit eines der furstlichen Herrschaftsrechte ubernahmen 1 Zunehmende Bedeutung fur den herzoglichen Finzanhaushalt erlangten im ausgehenden Mittelalter die Beden Um diese Abgaben nicht nur von den eigenen Hintersassen sondern auch von denen des Adels der Pralaten und der Stadte erheben zu konnen war die Zustimmung der Stande notwendig mit denen die Herzoge auf Landtagen in Verhandlung traten Sowohl die Landtage des 14 Jahrhunderts als auch die des 15 Jahrhunderts dienten in erster Linie der Bewilligung neuer Abgaben So fanden im 15 Jahrhundert insgesamt 29 Landtage statt in denen es in 21 Fallen um die Genehmigung neuer Steuern und Beden ging Ende des Jahrhunderts wurden zunehmend auch andere Themen behandelt und die Stande in die Herrschaftspraxis und die Verwaltung des Furstentums eingebunden 1478 ubernahmen die Stande die Vormundschaftsregierung fur den noch unmundigen Heinrich den Mittleren 2 Eine starkere Einbindung in die Verwaltung des Furstentums zeigte sich 1489 in der Einrichtung eines zur Halfte von den Standen besetzten Gremiums das die Erhebung und Nutzung der Steuern uberwachen sollte und 1506 in der Grundung eines standisch besetzten Landgerichtes Eine wichtige Rolle fur die standische Mitsprache nahm bis ins 15 Jahrhundert der landesherrliche Rat ein Dessen Mitglieder waren durch einen Diensteid den Herzogen gegenuber verpflichtet und in die zentrale Landes und Hofverwaltung eingebunden Da die Rate den Luneburger Standen entstammten nahmen sie aber im Rat auch eine Mittlerrolle ein und agierten sowohl als Berater des Fursten als auch als Vertreter ihres Standes gegenuber dem Landesherrn 3 Die zentrale Motivation der Stande war im 13 bis 15 Jahrhundert die Sicherung und Erweiterung ihrer Privilegien und der Schutz vor zukunftigen finanziellen Belastungen So erfolgte als Gegenleistung fur die Bewilligung einer Bede meist eine Bestatigung aller Privilegien und die Zusicherung in Zukunft auf weitere Steuern verzichten zu wollen Hinzu kam das Bestreben weitere Erbschaftsteilungen des Furstentums zu verhindern da diese zwangslaufig mit neuerlichen Finanzforderungen an die Stande verbunden gewesen waren Als 1388 Bernhard I sich in Gefangenschaft des Kurt von Schwicheld befand erklarten sich die Stande gegen die Zusicherung auf einen Verzicht einer erneuten Teilung des Furstentums bereit seine Auslosung zu bezahlen Im 1415 von Bernhard und Heinrich geschlossenen Erbvertrag wurden die Stande ausdrucklich ermachtigt bei einer weiteren Landesteilung die Huldigung zu verweigern Als die Stande 1472 an der Vormundschaft des dreijahrigen Heinrich beteiligt wurden wurde auch dabei zugesichert dass im Todesfalle Heinrichs nur ein Herr im Lande regieren durfe 4 Ein Streben nach Beteiligung an der Landesherrschaft war hingegen nicht erkennbar 5 Als 1471 Herzog Otto V starb und die Stande eine Vormundschaftsregierung fur den erst dreijahrigen Heinrich den Mittleren stellen sollten ubertrugen sie die Heinrichs Grossvater Friedrich dem Frommen Erst nach dessen Tod im Jahre 1478 ubernahmen Vertreter der Stande die Verwaltung des Furstentums bis zur Volljahrigkeit Heinrichs 2 Die Stande traten bis ins ausgehende 15 Jahrhundert den Herzogen als Einzelpersonen und einzelne Korperschaften gegenuber Ein wesentliches Merkmal einer landstandischen Verfassung eine Vereinigung der Pralaten des Adels und der Stadte zu einer Gesamtkorperschaft die dem Herzog gegenuber eigenstandig agiert war zu dieser Zeit noch nicht erfullt Erste Ansatze einer solchen innerstadtischen Integration zeigten sich bereits in der zweiten Halfte des 14 Jahrhunderts unter anderem in der Luneburger Sate In ihr wurden den Standen gegen die Zahlung von 50 000 Mark lotigen Silbers zahlreiche Privilegien zugesichert und die Herzoge unterwarfen sich der Gerichtsbarkeit eines standisch besetzten Gremiums Die Sate wurde jedoch bereits 1396 ausser Kraft gesetzt und blieb fur die weitere Standegeschichte im Furstentum Luneburg folgenlos 6 In der Literatur zur landschaftlichen Verfassung im Furstentum Luneburg wird betont dass im Mittelalter streng genommen weder Landstande noch eine landstandischen Verfassung und damit auch noch keine Landschaft existierten Erst Anfang des 16 Jahrhunderts entwickelte sich die Landschaft durch eine weitergehende innerstadtische Integration als Vertretung der Landstande heraus 7 Herausbildung als institutionelle Vertretung der Landstande Bearbeiten nbsp Karte des Furstentums Luneburg aus dem Jahr 1645Anfang des 16 Jahrhunderts kam es zu einer weitergehenden innerstandischen Integration und die Landschaft als Vertretung der Landstande bildete sich heraus Als im Jahre 1501 Luneburg nicht zum Landtag geladen worden war verweigerten die anderen beiden Stande mit dem Verweis auf das Fehlen Luneburgs die Zustimmung fur eine neue Steuer Ein entstehendes Zusammengehorigkeitsgefuhl zeigt sich auch in der Forderung der Stande sich jederzeit und ohne Auflagen treffen zu durfen 8 Ein freies Vereinigungsrecht wurde von Herzog Ernst 1527 zunachst auch bestatigt in einem Rezess des Jahres 1536 aber wieder aufgehoben Seit den 1520er Jahren wurden zudem Vereinbarungen mit den Herzogen zunehmend haufiger nicht mehr von den einzelnen Standen separat sondern fur die gesamte Landschaft gefasst Die herzoglichen Erlasse wurden jedoch auch in dieser Zeit noch getrennt fur jeden der drei Stande ausgefertigt erst im 17 Jahrhundert richteten sie sich explizit an die Gesamtheit der drei Stande 9 Der Begriff landschop Mnd fur Landschaft wurde erstmals in einem zwischen den Standen und Herzog Heinrich geschlossenen Vertrag des Jahres 1509 verwendet der Begriff Landtag in einer Urkunde aus dem Jahr 1522 10 Im 16 Jahrhundert traten neben die Versammlung aller Landstande zunehmend von den Standen eingesetzte Ausschusse Bereits 1489 war unter Heinrich dem Mittleren erstmals ein Ausschuss gebildet worden der die Einziehung und Verwendung einer Steuer uberwachen sollte Seitdem wurde bei jeder Bewilligung einer neuen Steuer ein Ausschuss gebildet der sich je zur Halfte aus Vertretern der Stande und herzoglichen Raten zusammensetzte 11 Im Mai 1552 wurden erstmals die Beratungen eines Landtages durch einen eigens gebildeten Ausschuss im kleineren Rahmen fortgesetzt Ausschusse wurden in den folgenden Jahrzehnten unter anderem fur die Ausarbeitung einer Kirchenordnung im Jahre 1562 und einer Polizeiordnung im Jahre 1564 eingesetzt Die Ausschusse stellten jedoch noch keine festen Institutionen dar sondern wurden fur jede Aufgabe neu vom gesamten Landtag bestimmt 12 Die Verlagerung der Landtagstatigkeit in die Ausschusse setzte sich in den folgenden Jahren weiter fort Auf den Landtagen selbst wurden seit dieser Zeit lediglich die zu behandelnden Themen vorgestellt Fur die weitere Beratung und Beschlussfassung wurden Ausschusse gewahlt die die Entscheidungsbefugnis fur die gesamte Landschaft besassen Als im Dreissigjahrigen Krieg die Notwendigkeit entstand kurzfristig mit den Standen zu verhandeln wurden die Ausschusssitzungen zunehmend zur Regel Eine Versammlung der gesamten Landstande war zu dieser Zeit bereits eine Ausnahme So fanden in den Jahren 1621 bis 1631 14 Ausschusstage jedoch nur 2 Landtage statt 13 Mitte des 17 Jahrhunderts hatte sich als Vertretung der Landstande ein permanenter Ausschuss der genauso wie die Gesamtheit der Landstande als Landschaft bezeichnet wird als feste Institution herausgebildet Da in der Landschaft nun nur noch einzelne Vertreter der Landstande sassen fanden seit den 1660er Jahren sogenannte Instruktionstage die auch als Partikularkonvente bezeichnet wurden statt Zu diesen trat ein grosserer Teil der Landstande zusammen und berieten sich uber anstehende Fragen Getagt wurde in verschiedenen Stadten so sind unter anderem Treffen in Luneburg Uelzen Celle und Suderburg belegt Im 18 Jahrhundert wurden diese Tagungen schliesslich so zahlreich besucht dass die Treffen teilweise auch als allgemeine Landtage bezeichnet wurden 14 Mitwirkung an der Steuererhebung und der Gesetzgebung Bearbeiten Neben dem Recht zur Steuerbewilligung gewann seit dem 16 Jahrhundert das Recht an der Erhebung und Verteilung der Steuern beteiligt zu werden an Bedeutung Die Herzoge hatten lediglich uber die Einkunfte ihrer Domanen und der Zolle freie Verfugungsgewalt alle anderen Ausgaben mussten von den Standen bewilligt werden Zudem wurden neben Steuerfragen zunehmend andere Themen verhandelt So waren die Stande im Jahr 1562 unter anderem an der Ausarbeitung einer Kirchenordnung und der Polizei und Forstordnung des Jahres 1564 beteiligt des Weiteren wurden auf den Landtagen Verwaltungs und Rechtsfragen erortert 12 Das 17 Jahrhundert war gepragt von den finanziellen Belastungen die aus dem Dreissigjahrigen Krieg resultierten Bereits 1624 war von den Standen ein Landschatz bewilligt worden der auch nach dem Krieg weiter erhoben wurde Dieser bestand unter anderem aus Abgaben auf eine Reihe an Waren deren Erhebung in den folgenden Jahrzehnten standig verlangert wurde So mussten Ausfuhrzolle auf Vieh Getreide Wolle und Flachs gezahlt werden ebenso wurden Importzolle zum Beispiel auf Tabak Tabakspfeifen oder auslandischen Puder erhoben Der Landschatz floss in die Landrenteikasse die von der Landschaft verwaltet wurde und aus der unter anderem die Zinsen der Kriegsschulden des Furstentums bezahlt wurden 15 Ebenfalls zur Deckung der Kriegsschulden wurde wahrend des Dreissigjahrigen Krieges erstmals die Kontribution eine Grundsteuer erhoben Diese mussten alle Grundbesitzer mit Ausnahme der Gutsbesitzer und der landesherrlichen Beamten zahlen sie wurde auch nach dem Krieg weiter erhoben 16 Nachdem das Furstentum Luneburg im Jahr 1705 an das Kurfurstentum Braunschweig Luneburg gefallen war bestand die Landschaft Luneburg unverandert fort Da das Kurfurstentum jedoch aus insgesamt sieben Landschaften bestand und alle Landschaften neuen Gesetzen zustimmen mussten fand eine Beteiligung an der Gesetzgebung im 18 Jahrhundert praktisch nicht mehr statt Stattdessen wurden Gesetze zumeist durch landesherrliche Verordnungen erlassen die Befugnisse der Kurfursten wurden weiter ausgebaut 17 Unter der Tragerschaft der Landschaft kam es 1752 zur Grundung einer Feuerversicherung fur die Einwohner des Furstentums Luneburg der Luneburgischen Brandversicherungsanstalt 1851 wurde diese mit der Calenberger Sozietat zur Vereinigten landschaftlichen Brandversicherungsanstalt vereinigt und 1913 in Landschaftliche Brandkasse Hannover umbenannt 18 Nach der napoleonischen Besetzung des Kurfurstentums Hannover wurden die Landstande 1807 aufgehoben und konnten erst 1813 ihre Arbeit wieder aufnehmen 19 Als Hannover 1814 zum Konigreich erhoben wurde verlor die Landschaft zwar zahlreiche Zustandigkeiten an die 1819 erstmals einberufene Standeversammlung erhielt aber im Staatsgrundgesetz des Jahres 1833 eine Bestandsgarantie Als sogenannte Provinziallandschaft war sie in erster Linie fur regionale Belange zustandig So war sie unter anderem an den Verhandlungen zur Jagdordnung des Jahres 1830 zur Deichordnung von 1862 und zur Feuerordnung des Jahres 1855 beteiligt 20 In den 1840er und 1850er Jahren war die standische Struktur der Landschaft die der Ritterschaft weiterhin den grossten Einfluss sicherte wahrend die bauerliche Grundbesitzer nicht vertreten waren starker Kritik durch die allgemeine Standeversammlung ausgesetzt Nachdem jahrelange Verhandlungen gescheitert waren kam es 1851 zum Erlass eines Gesetzes durch Konig Ernst August das eine Einbeziehung der bauerlichen Grundbesitzer und eine Minderung des Einflusses der Ritterschaft vorsah Gegen dieses Gesetz erhoben die hannoverschen Provinziallandschaften Klage beim Deutschen Bundestag in Frankfurt der es 1855 fur ungultig erklarte und feststellte dass eine Anderung der Provinzialverfassung der Zustimmung der Landschaften bedurfe 21 Nach weiteren Verhandlungen wurde 1858 schliesslich eine Einigung mit der Ritterschaft erzielt die die Grundlage fur eine neue landschaftliche Verfassung bildete die 1863 in Kraft trat An die Stelle der Geistlichkeit die durch die Aufhebung der Stifte in Ramelsloh und Bardowick und der Ritterakademie in Luneburg wahrend der Revolution des Jahres 1848 aufgehort hatte als Landstand zu bestehen traten als neue dritte Kurie die bauerlichen Grundbesitzer 21 Seit der Annexion Hannovers durch Preussen Bearbeiten nbsp Gebiet der LandschaftNach der Annexion des Konigreiches Hannover durch Preussen im Jahre 1866 verlor die Landschaft durch eine Verordnung des Jahres 1867 ihren Status als gesetzgebende Korperschaft Sie blieb jedoch als Kommunalverband nunmehr als Landschaft und nicht mehr unter dem Namen Provinziallandschaft bestehen 1867 erhielt sie zunachst das Recht Abgeordnete fur den Provinziallandtag zu wahlen 1885 erlosch dieses aber durch die Einfuhrung einer neuen Provinzialordnung wieder 18 Im Jahr 1929 gab es Bestrebungen des preussischen Staates die Luneburger Landschaft durch ein Landesgesetz aufzuheben da die standische Gliederung nicht mehr mit dem Aufbau eines demokratischen Staates vereinbar schien Gutachten der Rechtshistoriker Herbert Meyer Julius von Gierke und Walter Jellinek sahen hierfur jedoch keine rechtliche Grundlage Zu einer Auflosung waren laut Gutachten die Zustimmung der Landschaften erforderlich gewesen zu der diese jedoch nicht bereit waren Zur selben Zeit wurden allerdings die staatlichen Zuwendungen an die Landschaft um 90 reduziert 22 Wahrend der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Geschafte der Landschaft alleine vom landschaftlichen Kollegium gefuhrt Tagungen der gesamten Landschaft fanden aus Rucksicht auf die politische Lage 22 nicht mehr statt Das Kollegium wurde in einer Sitzung des Landtages am 9 Dezember 1933 ermachtigt den Haushaltsplan und alle zur Zustandigkeit des Landtages gehorenden Angelegenheiten 20 selbststandig zu beschliessen Erst seit den 1970er Jahren finden wieder regulare Landtage statt 23 Die Landschaft steht als eine der uberkommenen heimatgebundenen Einrichtungen Niedersachsens unter dem Schutz der Niedersachsischen Landesverfassung Art 72 24 Landstande BearbeitenPralatur Bearbeiten Bis ins 15 Jahrhundert hatte die Geistlichkeit an der standischen Politik nur einen geringen Anteil Erst auf den Landtagen in der zweiten Halfte des 15 Jahrhunderts trat die Pralatur vermehrt in Erscheinung Die Propste von Medingen Lune und Ebstorf sowie die Abte von St Michaelis in Luneburg Oldenstadt und Scharnebeck nahmen seit dieser Zeit an den Landtagen teil 25 Durch die Einfuhrung der Reformation im Jahre 1527 und die damit verbundene Auflosung der meisten katholischen Kloster nahm die Bedeutung des Pralatenstandes jedoch wieder deutlich ab Bis 1541 kamen keine Vertreter der Geistlichkeit zu den Landtagen Seitdem vertraten der Abt von St Michaelis und Abgesandte der Stifte in Ramelsloh und in Bardowick den geistlichen Stand Nach der Auflosung des Klosters St Michaelis im Jahre 1655 wurde mit dem Klostervermogen die Ritterakademie in Luneburg gegrundet Der Vorsitzende dieser Akademie wurde von der Landschaft aus den Reihen der Landrate gewahlt und vertrat weiterhin den geistlichen Stand Mit dem Titel eines Landhofmeisters ab 1673 Landschaftsdirektors war er zudem Vorsitzender der Landschaft 26 Nach der Aufhebung der Stifte in Ramelsloh und Bardowick sowie der Ritterakademie in Luneburg durch die Revolution des Jahres 1848 horte die Pralatur auf als Landstand zu existieren 27 Bis 1848 bildete die Pralatur die erste Kurie der Landschaft Ritterschaft Bearbeiten Hauptartikel Liste des ritterschaftlichen Adels im Furstentum Luneburg Die Ritterschaft bildete seit dem Entstehen der Landschaft die zweite Kurie seit der Neufassung der landschaftlichen Verfassung im Jahr 1863 die erste Kurie der Landschaft Die Ursprunge des ritterschaftlichen Adels des Furstentums Luneburg gehen auf die berittenen und zu Kriegsdiensten verpflichteten Dienstmannen der Herzoge von Braunschweig Luneburg zuruck Wesentliche Merkmale der Zugehorigkeit zur Ritterschaft waren die Landsassigkeit und die Lehnsbeziehung des Ritters zum Herzog 28 In den meisten Fallen gehorten die Dienstleute Familien an die ursprunglich unfreien Standes gewesen waren bevor sie im 12 und 13 Jahrhundert in den niederen Adelsstand aufstiegen Andere Familien zum Beispiel die von Hodenberg die ursprunglich edelfreien Standes gewesen waren wurden seit dem Ende des 13 Jahrhunderts zur Vasallitat der Luneburger Herzoge gezahlt 29 Gesicherte Erkenntnisse wer genau zu den Landtagen in den ersten Jahrhunderten geladen und zur Ritterschaft gezahlt wurde liegen nicht vor 30 Erst fur das 16 Jahrhundert als sich die Ritterschaft als institutionelle Vertretung der Gutsbesitzer mit eigenen Strukturen herauszubilden begann sind genauere Angaben uber ihre Zusammensetzung moglich Fur das Jahr 1566 als anlasslich der Turkenkriege eine Zahlung der Ritterschaft auf ihre Mitglieder umgelegt wurde liegt erstmals eine Matrikelliste vor In dieser sind fur die jeweiligen Mitglieder Geldbetrage vermerkt nur in Einzelfallen finden sich hierin allerdings bereits Verweise auf den jeweiligen Gutsbesitz 31 Handelte es sich bei den ersten uberlieferten Matrikeln noch um eine reine Auflistung von Personen vollzog sich in den Matrikeln des 17 und des 18 Jahrhunderts allmahlich der Wandel hin zur reiner Gutermatrikel Diese Entwicklung war 1752 im Wesentlichen abgeschlossen als ein neues Wahlreglement erlassen wurde in dem 192 Guter aufgelistet waren deren Besitz zur Mitgliedschaft berechtigte In den folgenden Jahren gelang es allerdings noch weiteren Gutsbesitzern eine Anerkennung ihrer Besitzungen als landtagsfahig zu erreichen ausserdem wurden nach 1815 die Guter des dem Konigreich Hannover zufallenden Teils des Herzogtums Lauenburg ebenfalls Teil der Luneburger Ritterschaft so dass die Guteranzahl abermals stieg Der Hochststand an in den Matrikeln verzeichneten Guter war im Jahr 1847 erreicht als diese 231 Guter umfassten Ende des 19 Jahrhunderts fand erstmals eine umfassende Reduktion der Guter statt als vor allem kleine Guter aus den Matrikeln gestrichen wurden Im 20 Jahrhundert fanden teils auf Antrag der Eigentumer teils aufgrund von Enteignungen wahrend der NS Diktatur weitere Streichungen statt 32 Die Ritterguter erreichten im Furstentum Luneburg in der Regel nicht mehr als die zwei bis dreifache Grosse eines Vollhofes die zum Gut gehorenden Gerechtigkeiten konnte unter anderem grundherrschaftliche Rechte uber pflichtige Bauernstellen Zehntrechte Gerichtsrechte oder Jagdrechte umfassen Einige Guter beruhten allerdings nicht auf Grundbesitz sondern auf grundherrschaftlichen gerichtsherrlichen bzw patronatsherrlichen Rechten oder im Fall des Stillhorner Lehns auf Kapital Als die zugrunde liegenden Rechte im 19 Jahrhundert abgelost wurden traten die erhaltenen Ablosungsgelder an ihre Stelle Bis zur Gegenwart sind ein Teil dieser Guter in der Ritterschaft aktiv vertreten Ritterguter die weder Grundbesitz noch Gebaude aufwiesen kamen in Nordwestdeutschland nur im Furstentum Luneburg vor stellten also eine regionale Besonderheit dar Durch eine Neufassung der ritterschaftlichen Statuten im Jahr 1863 wurde festgelegt dass ein Rittergut ein Reinertrag von 600 Reichstalern erzielen und ein Wohnhauses mit einem Wert von mindestens 2000 Reichstaler vorhanden sein musste Guter die diese Voraussetzungen nicht erfullten blieben allerdings weiterhin in den Matrikeln bestehen und berechtigten zur Aufnahme in die Ritterschaft deren Eigentumer verfugen seitdem jedoch nur noch uber eingeschrankte Stimmrechte 33 Die innere Verfassung der Ritterschaft wurde erstmals durch das Wahlreglement von 1752 schriftlich festgelegt Anlass war eine zunehmende Kritik aus den Reihen der Rittschaftsmitglieder an dem Wahlverfahren der Landrate gewesen die frei gewordene Stellen bis dahin durch eigene Zuwahl erganzt hatten Im Wahlreglement wurden nun detaillierte Regelungen zum Wahlprozedere festgelegt ausserdem enthielt es weitere Regelungen zur inneren Organisation der Ritterschaft 1863 wurden neue Statuten erlassen die im Wesentlichen bis heute gultig sind Oberstes Gremium der Ritterschaft ist der Rittertag die Vollversammlung aller Mitglieder Aus ihren Reihen wird das ritterschaftliche Kollegium gewahlt das fur die laufenden Geschafte zustandig ist Die Abgeordneten der Ritterschaft fur die Landschaft werden auf den Rittertagen gewahlt zusatzlich sind die in das ritterschaftliche Kollegium gewahlten Mitglieder als sogenannte Landschaftsrate automatisch Mitglied der Landschaft Bis 1932 wurde die Ritterschaft von einem fest angestellten Landschaftsdirektor geleitet seitdem wird sie nach aussen vom prasidierenden Landschaftsrat der vom Rittertag aus den Reihen der Landrate gewahlt wird vertreten 34 Aufnahme und stimmberechtigt waren grundsatzlich auch nicht adelige Eigentumer von immatrikulierten Gutern Bereits im 17 Jahrhundert sind zum Beispiel die Familie Rabe mit dem Sattelhof in Sulze und die Familie Meier mit dem Sattelhof in Weesen in der Ritterschaft vertreten Das Wahlrecht burgerlicher Eigentumer beschrankte sich allerdings bis ins 19 Jahrhundert auf das aktive Recht das passive Wahlrecht bekamen sie erst 1863 Frauen mussten sich auf den Rittertagen durch ihre Ehemanner oder Sohne vertreten lassen erst 1992 fiel diese Einschrankung weg 1997 erfolgte die erste Aufnahme einer Rittergutsbesitzerin 2012 waren schliesslich unter 74 Mitgliedern neun Frauen 35 Die Ritterschaft inzwischen unter dem Namen Ritterschaft des vormahligen Furstentums Luneburg ist heute eine offentlich rechtliche Korperschaft und steht als uberkommene heimatgebundene Einrichtung Niedersachsens unter dem Schutz der Niedersachsischen Landesverfassung Art 72 Im Jahr 2012 waren ca 140 Guter in den Matrikeln aufgefuhrt von denen 74 Guter aktiv durch ihre Eigentumer in der Ritterschaft vertreten wurden 36 Stadte Bearbeiten Die Stadte wurden auf den Landtagen bis in das 16 Jahrhundert alleine von Luneburg vertreten Aufgrund zunehmender Spannungen zwischen Luneburg und der Landesherrschaft nahm Luneburg 1517 bis 1541 nicht mehr an Landtagen teil stattdessen wurden Vertreter der Stadte Uelzen und Celle sowie vereinzelt Abgesandte kleinerer Stadte und Weichbilder zu den Landtagen geladen Im 16 und 17 Jahrhundert nahm Luneburg nur vereinzelt an Landtagen teil erst im 18 Jahrhundert kamen wieder regelmassig Abgesandte der Stadt zu den Ausschusssitzungen Gemeinsam mit den Stadten Uelzen und Celle bildete Luneburg seit dieser Zeit den Stadtestand seit 1802 erganzt mit den kleineren Stadten Luchow Dannenberg Soltau Harburg Hitzacker und Walsrode 37 Bis 1863 bildeten die Stadte die dritte Kurie seitdem sind sie die zweite Kurie der Landschaft Bauernstand Bearbeiten Zum Bauernstand zahlen alle Grundbesitzer auf dem Gebiet des Furstentums Luneburg die nicht der Kooperation der Ritterschaft angehoren Seit dem Inkrafttreten einer neuen landschaftlichen Verfassung im Jahr 1863 bilden Vertreter der bauerlichen Grundbesitzer die dritte Kurie der Landschaft 21 Zusammensetzung BearbeitenMitte des 17 Jahrhunderts hatte sich als Vertretung der Landstande die so genannte Landschaft als feste Institution herausgebildet Sie bestand zu dieser Zeit aus dem Landschaftsdirektor acht adeligen Raten zwei adeligen Schatzraten vier Deputierten der Ritterschaft zwei Abgesandten des Stiftes in Ramelsloh einem des Stiftes in Bardowick sowie funf Vertretern der Stadte Luneburg Uelzen und Celle Die Landschaft setzte sich damit aus 25 Mitgliedern zusammen Da die Stadte und die Stifte jeweils nur eine Stimme hatten gab es insgesamt 20 Stimmen 38 Seit 1802 waren auch die kleineren Stadte Luchow Dannenberg Soltau Harburg Hitzacker und Walsrode in der Landschaft vertreten 37 1818 reduzierte sich die Zahl der adeligen Rate von acht auf vier der geistliche Stand schied nach der Revolution von 1848 ganz aus der Landschaft aus Seit dem Inkrafttreten einer neuen landschaftlichen Verfassung im Jahr 1863 bestand die Landschaft aus dem Landschaftsdirektor vier Landschaftsraten der Ritterschaft sowie jeweils 14 Abgeordneten der Ritterschaft der Stadte und der bauerlichen Grundbesitzer Den Vorsitz fuhrte der Landschaftsdirektor der dem ritterschaftlichen Adel angehoren musste und die Position hauptberuflich ausubte Aus finanziellen Grunden wurde 1932 nach dem Tod des Landschaftsdirektors von der Wense beschlossen die Stelle nicht erneut zu besetzen Seitdem steht der Landschaft der prasidierende Landschaftsrat vor der die Tatigkeit ehrenamtlich ausubt 21 Neben der eigentlichen Landschaft existierten mit dem Landratskollegium das fur die laufende Verwaltung zustandig war dem Schatzkollegium und dem ritterschaftlichen Deputatorumkollegium drei weitere Ausschusse 39 Das Landratskollegium und das Schatzkollegium bestanden bis 1838 40 das Deputatorumkollegium gab es bis 1863 1863 entstand als Ausschuss das landschaftliche Kollegium das seitdem fur die laufende Verwaltung zustandig ist Landtage Bearbeiten nbsp Der Landtagsplatz in Hosseringen An dieser Stelle wird der ursprungliche Versammlungsort vermutet gesicherte Informationen liegen hierzu jedoch nicht vor Die aktuelle Gestaltung stammt aus den 1930er Jahren In den ersten Jahrhunderten wurden die Landtage ausschliesslich vom Herzog einberufen der auch die Proposition vorgab Die Teilnehmer erfuhren zumeist erst vor Ort woruber verhandelt werden sollte Die Einladungen wurden ihnen per Boten zugestellt bei Verhinderung war es moglich seine Stimme einem Dritten zu ubertragen Insbesondere im 16 und 17 Jahrhundert wurde von dieser Moglichkeit Gebrauch gemacht Die Landtage fanden zumeist im Freien statt und begannen meist fruh morgens um den Teilnehmern die Moglichkeit zu geben noch am selben Tage zuruckzureisen 41 Bis in das 16 Jahrhundert fanden die Landtage sehr unregelmassig und nur alle paar Jahre statt Erst unter Ernst dem Bekenner erhohte sich die Haufigkeit deutlich In den 1530er und 1540er Jahren fanden die Landtage jahrlich teilweise mehrmals jahrlich statt Zu dieser Zeit veranderte sich auch der Ablauf der Landtage Auf den Landtagen wurde seit dieser Zeit nur noch die Themen vorgestellt und anschliessend von den Standen ein Ausschuss gewahlt der die weiteren Verhandlungen mit dem Herzog ubernahm 41 Seit 1652 tagte in der Regel nur noch die Landschaft als Vertretung der Landesstande Die Treffen der Landschaft werden genauso wie die Versammlung der gesamten Landstande ebenfalls als Landtage bezeichnet Die Sitzungen der Landschaft fanden im Gegensatz zu den fruheren Versammlungen aller Landstande nicht mehr im Freien statt sondern in geschlossenen Raumen Tagungsorte waren unter anderem Uelzen Luneburg Celle Scharnebeck Lune Bardowick Hankensbuttel Ribbesbuttel und Winsen seit der Mitte des 16 Jahrhunderts vor allem der Schott zu Hosseringen 42 Seit 1652 finden die Landtage ausschliesslich in Celle statt Nach Herausbildung der Landschaft wurden sogenannte Instruktionstagen abgehalten auf denen sich eine grossere Anzahl an Mitgliedern der Landstande uber anstehende Fragen beriet Seit dem 18 Jahrhundert wurden diese Treffen teilweise auch als allgemeine Landtage bezeichnet 43 Sitz BearbeitenSeit der Herausbildung der Landschaft als feste Institution hatte sie ihren Sitz in Celle im sogenannten Landschaftshaus in der Hehlentorstrasse 1730 erwarb die Landschaft einen Neubau im Barockstil am Schlossplatz der seitdem Sitz und Tagungsort der Landschaft ist Das Nebenhaus ein um 1580 errichtetes Fachwerkhaus in der Kanzleistrasse wurde 1787 ebenfalls erworben und wird seitdem gemeinsam mit dem Neubau genutzt Im 20 Jahrhundert erwarb die Ritterschaft des Furstentums Luneburg das Gebaude diese ubertrug es 1962 an das ritterschaftliche Kreditinstitut Genutzt wird es auch weiterhin von der Luneburgischen Landschaft 44 Vertreter in der staatlichen Verwaltung Bearbeiten nbsp Siegelmarke Luneburgische LandschaftDie herzogliche Verwaltung bestand seit dem 15 Jahrhundert zum Teil aus Mitgliedern der Landschaft Diese nahmen in der Verwaltung eine Mittlerposition zwischen herzoglicher Verwaltung auf der einen Seite und der Standevertretung auf der anderen Seite ein 45 Seit dem 16 Jahrhundert bis zur Annexion Hannovers durch Preussen im Jahr 1866 hatte die Landschaft ein Prasentationsrecht fur einzelne Verwaltungsstellen Landrate Bearbeiten Seit dem 13 Jahrhundert sind Rate des Herzogs belegt die den Landstanden entstammten Diese Landrate waren automatisch Mitglied in den landschaftlichen Ausschussen Ursprunglich wurden sie vom Herzog ernannt seit dem 16 Jahrhundert wurden sie von der Landschaft ernannt und mussten vom Herzog lediglich bestatigt werden 46 Gerichtsrate Bearbeiten Bereits 1506 wurde von Heinrich dem Mittleren das standisch besetzte Landgericht in Uelzen gegrundet das unter Herzog Ernst 1535 als Hofgericht umgebildet wurde 1564 wurden in einer Hofgerichtsordnung die standischen Strukturen festgeschrieben der Sitz des Gerichtes wurde von Uelzen nach Celle verlegt 47 Zwei der funf Hofgerichtsassessoren schlug die Landschaft vor sie mussten jedoch vom Herzog bestatigt werden ausserdem wurden der Hofgerichtskanzellist sowie der Pedell von der Landschaft ernannt 48 Da das Hofgericht nach der napoleonischen Besetzung nicht wiedererrichtet wurde erhielt die Landschaft 1815 das Prasentationsrecht fur einen Richter an der Justizkanzlei in Celle 20 Mit der Umwandlung der Justizkanzlei in ein Obergericht erlosch dieses Recht jedoch 1852 Das 1711 errichtete Oberappellationsgericht in Celle war zum Teil ebenfalls standisch besetzt Von den sechs Gerichtsraten wurden zwei nach Vorschlag der Landschaft ernannt 47 Schatzrate Bearbeiten Seit 1489 sind Schatzrate belegt die die Erhebung und Verteilung der Steuern uberwachten Im Kurfurstentum und spateren Konigreich Hannover bestand das Recht einen Schatzrat des Schatzkollegiums der Oberrechnungskammer zu ernennen Das Schatzkollegium wurde 1848 aufgelost 20 Landkommissare Bearbeiten 1638 ernannte die Landschaft erstmals zwei Landkommissare die den Durchmarsch fremdlandischer Truppen im Dreissigjahrigen Krieg uberwachen sollten Das Amt blieb auch nach dem Krieg erhalten und wurde um weitere Aufgabenbereiche insbesondere die Uberwachung von Steuererhebungen erganzt Seit dieser Zeit war jedem Amt im Furstentum ein Landkommissar zugeordnet Im 19 Jahrhundert wurden die Aufgabenbereiche der Landkommissare zum grossen Teil anderen Verwaltungsstellen ubertragen die Amter selber blieben jedoch bis zur Annexion Hannovers im Jahr 1866 durch Preussen bestehen 49 Furstentum Luneburg in der Gegenwart Bearbeiten nbsp Das Gebaude der Ritterschaft und der Landschaft des vormaligen Furstentums Luneburg in CelleGegenwartig besteht die Landschaft aus dem prasidierenden Landschaftsrat der Ritterschaft drei weiteren Landschaftsraten der Ritterschaft sowie jeweils 14 Abgeordneten der Ritterschaft der Stadte und der bauerlichen Grundbesitzer Die Abgeordneten der Ritterschaft werden auf dem alljahrlich im Herbst stattfindenden Rittertag fur die Dauer von sechs Jahren gewahlt Die Stadte werden durch die Burgermeister der Stadte Celle Luneburg und Uelzen sowie die Hauptverwaltungsbeamten der Stadte Celle Luneburg Uelzen Dannenberg Luchow Gifhorn Winsen Burgdorf Soltau Walsrode und Hitzacker vertreten die damit qua Amt Mitglied der Landschaft sind Die Vertreter der Bauern werden nach dem Vorschlag durch die Landwirtschaftskammer von den Kreistagen der Kreise Celle Gifhorn Harburg Uelzen Heidekreis und der Regionalversammlung der Region Hannover jeweils zwei Vertreter sowie der Kreise Luchow Dannenberg und Luneburg jeweils ein Vertreter fur die Dauer von sechs Jahren gewahlt 50 Nach ihren Statuten tritt die Landschaft alle zwei Jahre zum Landtag zusammen Den Vorsitz hat der prasidierende Landschaftsrat inne der den Landtag einberuft die Sitzungen leitet und die Beschlusse der Landschaft ausstellt Derzeitiger Amtsinhaber ist Wilken von Bothmer Die Abstimmungen des Landtages erfolgen in ungetrennter Versammlung nach einfacher Stimmenmehrheit Zwischen den Landtagen fuhrt das landschaftliche Kollegium die Geschafte Dieses trifft sich zweimal jahrlich und besteht aus zwolf Mitgliedern Neben dem prasidierenden Landschaftsrat gehoren ihm die drei Landschaftsrate der Ritterschaft ein Abgeordneter der Ritterschaft jeweils ein Abgeordneter der Stadte Luneburg Uelzen Celle und vier bauerliche Grundbesitzer an 50 Eine beratende Funktion hat der Landsyndikus der selbst nicht der Landschaft entstammen muss Er berat den allgemeinen Landtag das landschaftliche Kollegium und den prasidierenden Landschaftsrat in rechtlichen Fragen Der Syndikus wird nach Vorschlag des Kollegiums durch den Landtag ernannt 51 Derzeitiger Amtsinhaber ist Andreas Graf von Bernstorff Die Landschaft steht als eine der uberkommenen heimatgebundenen Einrichtungen Niedersachsens unter dem Schutz der Niedersachsischen Landesverfassung Art 72 52 Ihre Aufgaben bestehen heutzutage in der Kultur und Heimatpflege und der Wissenschaftsforderung Zu diesem Zweck werden zum Beispiel Druckkostenzuschusse fur Ortschroniken gewahrt oder Ausstellungen mit landschaftlichen Bezug gefordert 53 Finanziert werden diese Fordermassnahmen durch Zuwendungen der VGH Versicherungen und der Ritterschaft des Furstentums Luneburg 2012 stand hierfur ein Budget von ca 63 000 Euro zur Verfugung 54 Als einer der Trager der VGH Versicherungen entsendet die Luneburger Landschaft Mitglieder in die Gremien der VGH Versicherungen und der VGH Stiftung 55 Seit 1990 ist die Luneburger Landschaft Mitglied im Luneburgischen Landschaftsverband der im Auftrag des Landes Niedersachsen staatliche Aufgaben auf den Gebieten der Kultur Wissenschaft und Bildung wahrnimmt Daneben bestehen weitere Mitgliedschaften in Vereinen und Stiftungen unter anderem in der Historischen Kommission fur Niedersachsen und Bremen im Niedersachsischen Heimatbund und in der Stiftung des Museums fur das Furstentum Luneburg Literatur BearbeitenDieter Brosius Ulrike Hindersmann Ritterguter der Luneburger Landschaft Die Ritterguter der Landschaft des vormaligen Furstentums Luneburg Wallstein Gottingen 2015 ISBN 978 3 8353 1680 5 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Die Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Verlag fur Regionalgeschichte Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Niedersachsen und Bremen Band 36 Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 Einzelnachweise Bearbeiten Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 855 a b Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 S 135 Siehe hierzu Michael Scholz Vom Schott bey Hosseringen Die Luneburger Landstande und ihr Landtagsplatz in Materialien zum Museumsbesuch Nr 18 Herausgegeben vom Landwirtschaftsmuseum Luneburger Heide Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 857 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 S 133 Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 771 Siehe hierzu Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 861 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 S 136 142 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 355 Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 861 Siehe hierzu Michael Scholz Vom Schott bey Hosseringen Die Luneburger Landstande und ihr Landtagsplatz in Materialien zum Museumsbesuch Nr 18 Herausgegeben vom Landwirtschaftsmuseum Luneburger Heide Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 140 a b Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 353 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 354 Zu den Instruktionstagen siehe Michael Scholz Vom Schott bey Hosseringen Die Luneburger Landstande und ihr Landtagsplatz in Materialien zum Museumsbesuch Nr 18 Herausgegeben vom Landwirtschaftsmuseum Luneburger Heide Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 29 Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 30 Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 28 a b Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 105 Siehe hierzu Michael Scholz Vom Schott bey Hosseringen Die Luneburger Landstande und ihr Landtagsplatz in Materialien zum Museumsbesuch Nr 18 Herausgegeben vom Landwirtschaftsmuseum Luneburger Heide a b c d Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 104 a b c d Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 101 a b Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 103 Siehe hierzu Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 37 Webseite des Luneburgischen Landschaftsverbands Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 29 November 2014 abgerufen am 29 August 2013 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 S 71 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 356 Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 100 Arnswald nennt diese Merkmale schliesst aber ausdrucklich nicht aus dass es auch Ritter gab die ausschliesslich Allodialguter besassen Siehe hierzu Christian von Arnswald Die Luneburger Ritterschaft als Landstand im Spatmittelalter ISBN 978 3788118020 S 39 Zur Entstehung der Luneburger Ritterschaft siehe Christian von Arnswald Die Luneburger Ritterschaft als Landstand im Spatmittelalter ISBN 978 3788118020 Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 12 Zum Aufstieg in den niederen Adel siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens Band 2 S 625 634 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 S 89 Zur Entwicklung der Matrikel siehe Hindersman Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 12 19 Die Matrikel von 1566 werden auch in anderen Buchern als erste Matrikel bezeichnet Christian von Arnswald gibt hingegen ein Schatzverzeichnis der Ritterschaft aus dem Jahr 1509 als erste Matrikel an siehe hierzu Christian von Arnswald Die Luneburger Ritterschaft als Landstand im Spatmittelalter ISBN 978 3788118020 S 93 Zur Entwicklung der Matrikel siehe Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 12 19 Zu den Rittergutern siehe Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 15 und S 20 21 und Heinrich Prove Dorf und Gut im alten Herzogtum Luneburg Gottingen 1929 S 46 67 Zur Entwicklung der inneren Verfassung der Rittschaft siehe Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 14 16 S 26 S 30 33 Zur Ritterschaft in der Gegenwart siehe Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 20 21 Zur Ritterschaft in der Gegenwart siehe Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3835316805 S 30 33 a b Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 137 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 140 Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 27 Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 99 a b Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 139 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 140 Zu den Instruktionstagen siehe Michael Scholz Vom Schott bey Hosseringen Die Luneburger Landstande und ihr Landtagsplatz in Materialien zum Museumsbesuch Nr 18 Herausgegeben vom Landwirtschaftsmuseum Luneburger Heide Das ritterschaftliche Kreditinstitut Prasentation zum Rittertag 2013 S 25 Hrsg Ritterschaft des vormaligen Furstentums Luneburg Celle 2013 Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 S 127 Andreas Ludolf Jacobi Die landschaftliche Verfassung des Furstenthums Luneburg Luneburg 1846 a b Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Luneburg Furstentum In Brage Bei der Wieden Hrsg Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 Hannover 2004 ISBN 3 7752 6016 1 S 135 142 und 349 365 hier S 360 Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 28 Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Luneburg Bremen 1955 S 31 a b Verordnungen und Regulative die Ritterschaft und die Landschaft des Furstentums Luneburg betreffend Hrsg Ritterschaft und Landschaft des Furstentums Luneburg 2006 Wolf Reinecke Landstande im Verfassungsstaat Gottingen 1975 ISBN 3509006100 S 310 Webseite des Luneburgischen Landschaftsverbands Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 29 November 2014 abgerufen am 29 August 2013 Die Landschaft des Furstentums Luneburg Prasentation zum Rittertag 2012 S 10 Hrsg Ritterschaft des Furstentums Luneburg Celle 2012 Die Landschaft des Furstentums Luneburg Prasentation zum Rittertag 2012 S 15 Hrsg Ritterschaft des Furstentums Luneburg Celle 2012 Webseite der VGH Stiftung Abgerufen am 29 August 2013 Landschaften und Landschaftsverbande in Niedersachsen Braunschweigische Landschaft Landschaft der Herzogtumer Bremen und Verden Emslandische Landschaft Calenberg Grubenhagensche Landschaft Landschaftsverband Hameln Pyrmont Regionalverband Harz niedersachsischer Teil Landschaftsverband Hildesheim Landschaft des ehemaligen Furstentums Hildesheim Hoya Diepholzsche Landschaft Luneburgischer Landschaftsverband Landschaft des vormaligen Furstentums Luneburg Oldenburgische Landschaft Landschaft des ehemaligen Furstentums Osnabruck Landschaftsverband Osnabrucker 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