www.wikidata.de-de.nina.az
Die Standeversammlung des Konigreichs Hannover war das Parlament des Konigreichs Hannover Ihr Sitz war das Leineschloss in Hannover Das Leineschloss rechts um 1843 nach der Umgestaltung durch Laves Stahlstich von Louis Hoffmeister nach Georg Osterwald alt koloriert Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Verfassung von 1819 3 Verfassung von 1833 3 1 Erste Kammer 3 2 Zweite Kammer 4 Der Verfassungskonflikt 1837 5 Die Verfassung von 1840 6 Die Revolution von 1848 7 Ende des Konigreichs 8 Mitglieder 9 Quellen 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenIm Kurfurstentum Braunschweig Luneburg bestanden keine einheitlichen Landstande Ausgehend von der territorialen Zersplitterung des nominell noch bestehenden Herzogtums Braunschweig Luneburg und anliegender Furstentumer konnte das Kurfurstentum nach und nach eine Vielzahl von Landschaften mit jeweiligen Landstanden vereinigen Wahrend der grossten territorialen Ausdehnung des Kurfurstentums waren es 7 Landschaften Durch die Regierungsferne des zunehmend in London regierenden Kurfursten konnten die Landstande ein relatives Eigenleben entwickeln Die Stande setzen sich vor allem aus dem grundbesitzenden Adel zusammen Daneben war die evangelische Kirche durch ihre Pralaten und die Stadte durch Vertreter ihre Magistrate vertreten Nach der Kapitulation Hannovers 1803 in der Konvention von Artlenburg im Rahmen der Napoleonischen Kriege ging der grosste Teil des Kurfurstentums 1807 bzw 1810 im Konigreich Westphalen auf Hier bestanden die Reichsstande des Konigreichs Westphalen als Parlament Auf dem Wiener Kongress 1814 entstand als Nachfolgestaat des Kurfurstentums Braunschweig Luneburg das Konigreich Hannover Am 12 August 1814 wurde ein allgemeiner Landtag aus allen Landschaften des Konigreichs einberufen Dies war die erste reichsweite Standeversammlung in Hannover 1 Sie bestand aus 10 Deputierten der alten geistlichen Stifter aus 43 ritterschaftlichen 29 stadtischen und 3 nichtadligen Deputierten Prasident dieser provisorischen allgemeinen Standeversammlung fur das Konigreich Hannover war Herbord Sigismund Ludwig von Bar Der Leiter der Deutschen Kanzlei in London Ernst Friedrich Herbert Graf zu Munster beauftragte fur die Kabinettsregierung des Regenten den hannoverschen Geheimen Kabinettsrat August Wilhelm Rehberg mit der regierungsseitigen Steuerung des Verfassungsprozesses Dieser favorisierte ein Reprasentativsystem das allerdings vom grundbesitzenden Adel und schliesslich auch vom Regenten abgelehnt wurde Verfassung von 1819 Bearbeiten nbsp Bundesakte von 1815Mit dem Beitritt zum Deutschen Bund hatte sich Hannover gemass 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtet sich eine sogenannte landstandische Verfassung zu geben Mit der Verfassung vom 7 Dezember 1819 wurde dieser Pflicht entsprochen und die Standeversammlung des Konigreichs Hannover eingerichtet Neben der Standeversammlung des Reiches bestanden auch die Stande der Landschaften als Provinzialstande weiter Angelegenheiten der Provinzen fielen nicht in die Kompetenz der Standeversammlung sondern der Provinzialstande Die Standeversammlung bestand aus zwei Kammern In der ersten Kammer waren die adligen Grundeigentumer und die Vertreter der Kirche vertreten In der zweiten Kammer waren die Stadte vertreten Wahrend in den bisherigen Standen der Landschaften ausschliesslich die Magistrate die Vertreter bestimmten waren nun die Halfte der Deputierten von den Burgerschaften gewahlt Beide Kammern waren gleichberechtigt Die Standeversammlung hatte das Recht Steuern zu bewilligen oder zu verweigern und mussten bei der Verabschiedung von Gesetzen zu Rate gezogen werden Sie hatten auch das Recht sich mit Gesetzesvorlagen an den Monarchen zu wenden Die Souveranitat und das Recht Gesetze zu erlassen oder die Verfassung zu andern lag beim Konig Verfassung von 1833 BearbeitenDie erste Kammer der Standeversammlung bat 1831 die Regierung der Konig moge eine neue Verfassung erlassen und die Standeversammlung an der Beratung teilnehmen lassen Aber erst unter dem Eindruck der franzosischen Julirevolution von 1830 und den damit verbundenen Wirren in Deutschland erliess Konig Wilhelm IV am 26 September 1833 eine neue Verfassung das Grundgesetz des Konigreiches Hannover dessen sechstes Kapitel die Landstande regelte Erste Kammer Bearbeiten Nach dieser Verfassung bestand die erste Kammer aus den Koniglichen Prinzen Sohnen des Konigs und den Hauptern der Nebenlinien der Koniglichen Familie dem Herzog von Aremberg dem Herzog von Looz Corswarem und dem Fursten von Bentheim solange sie im Besitze ihrer Mediat Territorien bleiben dem Erblandmarschall des Konigreichs den Grafen zu Stolberg Wernigerode und zu Stolberg Stolberg wegen der Grafschaft Hohnstein dem General Erbpostmeister Grafen von Platen Hallermund dem Abt des Klosters Loccum dem Abt von St Michaelis zu Luneburg dem Prasidenten der Bremischen Ritterschaft als Direktor des Klosters Neuenwalde dem oder den katholischen Bischofen des Konigreichs zwei auf die Dauer des Landtags zu ernennenden angesehenen evangelischen Geistlichen den von der Landesherrschaft mit einem personlichen erblichen Stimmrechte versehenen Majoratsherren vier Mitgliedern welche der Konig ernennt Eins dieser Mitglieder wird auf Lebenszeit die drei andern aber werden auf die Dauer des Landtags ernannt den auf die Dauer eines jeden Landtags zu erwahlenden Deputierten der Ritterschaften namlich von der Calenberg Grubenhagenschen Ritterschaft acht von der Luneburgischen sieben von der Bremen und Verdenschen sechs von der Hoya und Diepholzischen drei von der Osnabruckischen Ritterschaft incl Meppen und Lingen funf von der Hildesheimischen Ritterschaft vier von der Ostfriesischen zwei Bezuglich der Majoratsherren die ein personliches erbliches Stimmrecht haben war beschrankt auf Majoratsherren die aus einem im Konigreiche gelegenen Rittergut und Grundvermogen mindestens 6000 Reichstaler jahrlicher Einkunfte erzielen Zweite Kammer Bearbeiten Die Zweite Kammer bestand aus zehn Geistlichen und Gelehrten 37 Mitgliedern der Stadte und Gemeinden 38 Mitgliedern der LandschaftenDie zehn Geistlichen und Gelehrten setzten sich wie folgt zusammen drei Deputierten der Kirchengemeinden Munsterkirche St Bonifatius zu Hameln St Cosmas und Damian in Wunstorf Sankt Alexandri sowie Beatae Maria Virginis in Einbeck des Stifts Bardowiek und des Stifts Ramelsloh drei vom Konig ernannte Mitglieder einem Deputierten der Universitat Gottingen zwei von den evangelischen Koniglichen Consistorien zu wahlenden Deputierten einem Deputierten des Domkapitels zu HildesheimDaneben wahlten die Stadte und Gemeinden 37 Mitglieder Neben zwei Deputierten der Residenzstadt Hannover waren dies je ein Abgeordneter der Stadte Gottingen Northeim Hameln Einbeck Osterode Duderstadt Munden Luneburg Uelzen Celle Harburg Stade Buxtehude Verden Nienburg Osnabruck Goslar Hildesheim Emden Norden Leer Jeweils einen Abgeordneten entsandten die folgenden Wahlkreise Moringen Uslar Hardegsen Dransfeld und Hedemunden Munder Pattensen Neustadt am Rubenberge Springe Wunstorf Eldagsen Bodenwerder und Rehburg Clausthal und Zellerfeld die ubrigen funf Bergstadte einschliesslich Herzberg Elbingerode und Lauterberg Luchow Dannenberg und Hitzacker Soltau Walsrode Burgdorf und Gifhorn der Hoyaischen Flecken der Diepholzischen Flecken Quakenbruck und Furstenau und der Fleckens Melle Meppen Lingen und Haselunne Alfeld Peine und Bockenem Elze Gronau Sarstedt und Dassel Aurich und Esens Schuttorf Nordhorn und Neuenhaus und des Fleckens Bentheim Die 38 weiteren Deputierten wurden von den Grundbesitzern der oben nicht aufgefuhrten Orte gewahlt von den Furstentumern Calenberg Gottingen und Grubenhagen funf von der Grafschaft Hohnstein einem von dem Furstentum Luneburg funf von den Bremischen Marschen funf von der Bremischen Geest und dem Herzogtum Verden drei vom Land Hadeln mit Einschluss der Stadt Otterndorf zwei von den Grafschaften Hoya und Diepholz drei von dem Furstentum Osnabruck drei von dem Herzogtum Arenberg Meppen und der Niedergrafschaft Lingen zwei von dem Furstentum Hildesheim drei von dem Furstentum Ostfriesland funf von der Grafschaft Bentheim einer Diese bestatigte das schon seit 1819 bestehende Recht der Standeversammlung zur Steuerbewilligung machte neue Gesetze ausserdem von ihrer Zustimmung abhangig und ermachtigte sie Anklage gegen verfassungsbruchige Minister zu erheben Dieses Staatsgrundgesetz blieb jedoch nur vier Jahre gultig Der Verfassungskonflikt 1837 Bearbeiten Hauptartikel Hannoverscher Verfassungskonflikt Konig Ernst August der schon als Thronfolger gegen die Verfassung protestiert hatte hob am 30 November 1837 die Landstande auf und erklarte es am 1 November 1837 wenige Monate nach seiner Thronbesteigung fur aufgehoben abgelehnt hatte er es von Anfang an Dieser Schritt erregte nicht nur in Hannover sondern in ganz Deutschland erhebliches Aufsehen und war insbesondere Ausloser fur den beruhmt gewordenen Protest der Gottinger Sieben Bereits 1840 erhielt Hannover dann aber wieder eine Verfassung der zwar wichtige freiheitliche Bestimmungen wie z B die Verantwortlichkeit der Minister gegenuber der Standeversammlung fehlten die der aufgehobenen im Ubrigen aber uber weite Strecken glich Die Verfassung von 1840 BearbeitenNach dieser Verfassung setzte sich die erste Kammer weitgehend analog der Kammer von 1833 zusammen Anderungen Die Zahl der auf die Dauer des Landtags zu ernennenden angesehenen evangelischen Geistlichen wurde auf einen reduziert Der Direktor der koniglichen Domanenkammer und der Prasidenten des Ober Steuer und Schatzkollegiums wurden qua Amt Mitglieder der Kammer Neu hinzugekommen waren auch die in den Provinziallandschaften gewahlten Mitgliedern des Schatzkollegiums die adelige Mitglieder einer Ritterschaft sein mussten Der Konig konnte noch einen Adligen zum Mitglied ernennen Auch die zweite Kammer war in der Zusammensetzung sehr ahnlich der bisherigen Regelung Die Stadte verfugten uber ein Mandat weniger die sonstigen Gebiete uber eines mehr Die Revolution von 1848 BearbeitenAuch in Hannover gewannen die Liberalen im Rahmen der Marzrevolution Oberhand Der Konig war gezwungen mit Dekret vom 5 September 1848 eine neue Verfassung zu erlassen Hierdurch anderte sich insbesondere die Zusammensetzung der Ersten Kammer in welche nunmehr auch Vertreter des Handels und Gewerbestandes gewahlt wurden Die Standeversammlung erhielt nun ein weitgehendes Budgetrecht sowie ein Recht auf Gesetzesinitiativen Mit dem Sieg der Reaktion sollten auch in Hannover nach dem Willen des Monarchen die alten Verhaltnisse wiederhergestellt werden Die Standeversammlung leistet jedoch Widerstand und weigerte sich entsprechende Gesetzesanderung zu genehmigen Mit Dekret vom 4 August 1855 stellte der Konig daraufhin ohne Zustimmung der Stande die Verfassung und das Wahlgesetz von 1840 wieder her Ende des Konigreichs BearbeitenNach der Niederlage im Deutschen Krieg endete die Selbststandigkeit des Konigreichs Hannover Es wurde als Provinz Hannover an Preussen angegliedert Damit endete auch das Mandat der Landstande Als Volksvertretung wurde danach der Provinziallandtag der Provinz Hannover gewahlt Mitglieder BearbeitenMitglieder der provisorischen allgemeinen Standeversammlung fur das Konigreich Hannover 1814 1819 Mitglieder der Ersten Kammer der Standeversammlung des Konigreichs Hannover Mitglieder der Zweiten Kammer der Standeversammlung des Konigreichs HannoverQuellen BearbeitenSabine Kempf Wahlen zur Standeversammlung im Konigreich Hannover 1848 1866 Wahlrecht Wahlpolitik Wahlkampfe und Wahlentscheidungen Frankfurt am Main 2007 ISBN 3 631 55873 2Literatur BearbeitenMijndert Bertram Staatseinheit und Landesvertretung Die erste oder provisorische Allgemeine Standeversammlung des Konigreiches Hannover und ihre definitive Organisation 1814 1819 Dissertation 1987 an der Universitat Hannover 1987Weblinks BearbeitenStandeversammlung Hannover im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Patent die Verfassung der allgemeinen Standeversammlung des Konigreichs Hannover betreffend vom 7 Dezember 1819 Verfassung 1833 Verfassung 1840Einzelnachweise Bearbeiten Michael Wrage Der Staatsrat im Konigreich Hannover 1839 1866 Lit Verlag Munster 2001 ISBN 978 3 8258 5401 0 S 5 Vorschau in der Google BuchsucheNormdaten Korperschaft GND 123904 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Standeversammlung des Konigreichs Hannover amp oldid 229012224