Das Heerwesen des deutschen Staates Württemberg bis 1918 wird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung und als Kontingente des Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Reichsheeres unterhalten wurden. Zusätzlich gab es vor allem im 18. Jahrhundert Subsidienregimenter, die zur Finanzierung der regulären Armee und zur Aufbesserung der Kasse des Herzogs gegen Geldzahlungen ausländischen Mächten überlassen wurden. Diese Praxis wurde oft als „Soldatenhandel“ kritisiert. Teil der Armee war von 1807 bis 1918 auch das Landjägerkorps als Staatspolizei, wenn die Gendarmen auch in der normalen Dienstausübung den unteren Zivilbehörden unterstanden.
Herzogtum Württemberg bis 1805 Bearbeiten
Militärverwaltung Bearbeiten
1704 wurde ein Kriegsratskollegium gebildet, das zunächst den Herzog unterstützte und zunehmend die Militärverwaltung übernahm.
Vasallenheer Bearbeiten
Bis in das 16. Jahrhundert bot der Herzog bei Bedarf seine Lehensleute zum Kriegsdienst auf. In der Zweiten Regimentsordnung (Regiment in der ursprünglichen Bedeutung „Herrschaft“) von den fürstlichen Räthen, Prälaten, Rittern und der Landschaft errichtet vom 14. Juni 1498 sollten von den 100 Pferden am Hofe „sübentzig oder achtzig gerüst sein … zu Handthabung uffenthalt und beschirmung diß fürstentumbs landt und lüt dienende“. Auch wurden Feldhauptleute bestimmt: „und damit die zyt des frieds und kriegs nach aller nottdurft und gebür versehen werde So ordnen wir zu houptleuten inß feld graue [Graf] Wolffgangen von fürstemberg lanfhoffmaistern Graue Andressen von sonnenberg und Dieterichen von wyler“.
In der zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515 wurden die Amtsleute angewiesen: „Item es sol auch ain jeder syn wer und harnasch sauber haben und halten, und damit gerüßt syn jeder zyt uß zu ziehen“.
Am 8. September 1519 zum Beispiel erging ein Befehl des Herzogs an seine Landsassen, Lehens- und Dienstleute, gerüstet nach Stuttgart zu kommen und noch am 31. Januar 1633 wurde den Lehensleuten befohlen, „… am 11. März 1633, gerüstet mit Roß und Mann in Stuttgart sich zu stellen“.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden die Vasallen nicht mehr aufgeboten.
Landmiliz Bearbeiten
Das Herzogtum Württemberg hielt an dem alten Prinzip, zur Verteidigung des Landes alle waffenfähigen Männer aufzubieten, bis zu seinem Ende fest. In Württemberg hieß dieses System Landmiliz, auch Landesausschuss oder Landesdefension, andere deutsche Länder bezeichneten es auch mit Landesaufgebot oder Landesauswahl.
Die württembergischen Landstände – ihr gehörten Ritterschaft, Prälaten und Landschaft (= Ehrbarkeit der Städte und Ämter) an – hatten seit dem Münsinger Vertrag von 1492 und dem Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 erhebliche Mitspracherechte: Kriege zur Rettung von Land und Leuten sollten mit Rat und Wissen, sonstige Kriege mit Rat, Wissen und Willen des Landtages zu führen sein. Der Herzog sollte nach altem Herkommen für Versorgung und Ausrüstung aus den Erträgen des Kammergutes aufkommen, während die Landschaft „mit iren lyben“ durch Gestellung der Mannschaften beteiligt war. So konnte der Herzog die Landmiliz zwar organisieren, sie allerdings nur mit der Zustimmung der Landstände auch tatsächlich aufbieten.
Nach der oben bereits genannten zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515 war neben den zu Pferd dienenden Lehensleuten jeder Württemberger im Rahmen des Landesaufgebotes wehrpflichtig. Das Landesaufgebot wurde zur Musterung und zu Übungen in die Amtsstädte einberufen, im Übrigen trat es aber nur bei drohendem Krieg zusammen. Im Bereich der Städte Ebingen und Balingen waren die Einsatzorte an strategisch wichtigen Orten, Dobelsteige und am Lochenpass vorab festgelegt. Übungen fanden sonntags an Zielstätten in den Dörfern statt. Bei Wettschießen konnten Preise gewonnen werden. Die Amtsleute wurden immer wieder aufgefordert, festzustellen, „wie viel alter und junger Knecht, so sich der Krieg geubt und gebrucht hab, in jedem Ampt sein mögen“ (am 19. Januar 1516) oder wie viel Pferde und Männer zu Pferde oder zu Fuß in „seines Ampts Stette, Dörffern oder Hefen“ (am 14. August 1521) vorhanden seien.
Am 13. März 1614 erließ der Herzog ein Rescript, betr. die Musterung und Auswahl im ganzen Lande, und Bewaffnung. Dass die Auswahl nicht nur auf dem Papier stand, sondern zumindest zeitweise Mannschaften zur Landmiliz eingeteilt waren, kann man den Unterlagen entnehmen: Am 17. August 1610 erging ein Ausschreiben an die Ämter ob der Staig, 40 Mann (20 Musg., 20 Spieß) für die „Abrichtung zue Nothwendigen gebrauch der Wehren“ nach Stuttgart zu senden oder am 2. August 1726 das Generalrescript betreffend das Verbot der Exercitien mit der Landmiliz während des Gottesdienstes.
Zum ersten Mal wurde die Landmiliz aufgeboten zu Beginn des 17. Jahrhunderts. 1618 bewilligte die Landschaft Geld zur Anschaffung eines Vorrats in allen Ämtern und Städten als Vorbereitung zur Landesdefension. Zu Beginn des Folgejahres 1619 erfolgte eine allgemeine Musterung der Landesauswahl mit dem Ergebnis, dass über 10 % der 67.612 wehrhaften Männer eine Muskete besaßen.
Durch den Landtagsabschied vom 15. Juni 1622 zur Aufstellung einer allgemeinen beständigen Landesdefension sollten vier Regimenter (2 ob der Staig, 2 unter der Staig; damit gemeint sind die Rekrutierungsgebiete von südlich und nördlich der Stuttgarter Weinsteige) aufgestellt werden mit jeweils 3.000 Mann in 10 Kompanien zu 300 Mann. Gleichzeitig wurden zur Bezahlung in Kriegszeiten 1.000 fl (Gulden) vierteljährlich und 3 fl / Kopf / Monat im Felde bewilligt.
Der Landtagsabschied vom 23. März 1623 bewilligte für weitere zehn Monate je 45.000 fl, aber die Verpflegung war bei Auszug durch den Herzog zustellen, sowie 10.000 fl zur Vollendung und Erhaltung des Landgrabens. Im März 1624 erfolgte die Abdankung der Miliz, den Offizieren wurde ein Wartegeld gezahlt.
Im General-Ausschreiben, enthaltend die Anordnung der allgemeinen Landesdefension vom 9. November 1626 waren u. a. Regeln und Verhaltensweisen für die „Obriste Sampt seinen Vnderhabenden hohen vnnd annderen Officirn, Capitaini, Beuelchshabern, vnnd Kriegsleütten“ einschließlich Sold im Felde für das „Regiment zu Fuß Beniamin Büwingkhausen v. Wallerod“ und die drei Compagnien zu Pferdt geregelt.
Mit dem Restitutionsedikt von 1629 wurden diese Truppen aufgelöst. Doch durch den Kriegseintritt Schwedens änderte sich die Vorzeichen abermals. Herzog-Administrator Julius Friedrich verbündete sich mit dem Schweden-König Gustav Adolf und hob die Landesdefension wieder aus. Zusätzlich stellte er durch Werbung zwei Infanterieregimenter nach schwedischem Muster in Dienst. 6000 Mann Landvolk, unter dem Befehl des Obersten Pleickhard von Helmstädt, kamen nun unter schwedisches Kommando und begaben sich ab 1632 auf Kriegszug nach Oberschwaben, Baar, ins Kinzigtal und Kraichgau, eroberten dabei Memmingen, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Kempten, Offenburg und belagerten Villingen (die Belagerung wurde nach der Schlacht bei Nördlingen aufgehoben).
Zur Schlacht bei Nördlingen waren demnach noch 2 Regimenter einsatzfähig. Die Landregimenter I (ob der Steig) und II (unter der Steig) sammelten sich unter ihren Befehlshabern Melchior Linckh und Michael von Grien im August 1634 bei Göppingen. Dort kamen sie unter Oberkommando des Schwedischen Obristen Philipp von Liebenstein und trafen schließlich von dort aus am 25. August 1634 im protestantischen Feldlager ein. Während der Schlacht nahmen etwa 1000 Württemberger am Sturm des Albuch teil, 2000 kämpften am linken schwedischen Flügel im Heselwald und 2000 waren mit der Deckung des Trosses beauftragt. Die Verluste der Miliz waren verheerend: „Die guten Württemberger Bauern“ sah man nach der Schlacht „in großen Mengen und ganz gliederweis verstreut in ihren weißen Zwilchkitteln und Räntzlein …“. Die herzoglichen Räte notierten in einem Schreiben vom 3./13. September insgesamt 2000 Gefallene. Nach der Niederlage bei Nördlingen, wurden die württembergische Einheiten aufgelöst.
Recht bald nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges erging am 18. September 1652 ein Generalrescript, die Landesdefension und Auswahl zu Roß und zu Fuß betreffend zur Regelung der Landmiliz. 1655 bestanden die Truppen der Landmiliz (Landesausschuß) aus vier Regimentern, die nach dem „Befehl, daß und auf welche Weise der Abgang bei den neu errichteten Regimentern zu Roß und zu Fuß ergänzt werden solle“ vom 13. März 1655 vor der nächsten Visitation wieder voll aufgestellt werden sollten:
Die Infanterie-Kompanien bestanden je zur Hälfte aus Pikenieren und Musketieren.
Am 30. September 1663 waren die württembergischen Lehensleute „mit guter, zu dieser zeit üblichen Rüstung, wie es zum Feldzug und Ernst gehört, auch deinem Stand gebührt, und in der Anzahl wol mundierten Pferdt, so du zu Dienst, dessen von uns tragenden Lehens halber, zu tragen verbunden“ aufgeboten worden, am 12. September alle reißigen Schultheiß, Amtsknechte usw. mit guten Pferden und Waffen (Karabiner oder Feuerrohr und Pistole). Bei der Musterung des Landausschusses waren unter 58.376 männlichen Personen 33.685 Landwehrpflichtige im Alter von 17 bis 55 Jahren, unter denen etwa 9.000 zum Dienst bestimmt wurden:
Truppen | Stärke |
---|---|
18 Kompanien Reiter und Dragoner | 1.690 Mann |
gelbes Regiment | 1.851 Mann |
blaues Regiment | 1.852 Mann |
schwarzes Regiment | 1.800 Mann |
rotes Regiment | 1.799 Mann |
Außerdem hatten 104 Lehensleute des Herzogs 173 Reiter zu stellen.
Als Erbprinz Wilhelm Ludwig nach seiner Vermählung in Darmstadt am 12. Februar 1674 in Stuttgart einzog, waren sämtliche Truppen des Herzogtums „in ihrer vollen Stärke zum Empfang … auf der Feuerbacher Heide in Schlachtordnung aufgestellt und begrüßten ihn beim Heranführen, bei der Ankunft und beim Weiterfahren mit 3 Salven“. Die Landmiliz war zu diesem Zeitpunkt gegliedert in
Außer den jährlichen Übungen und Musterungen der Kompanien fand alle drei Jahre eine Hauptmusterung statt, bei welcher auch die Musterrollen berichtigt wurden.
Die Landmiliz wurde im Französisch-Holländischen Krieg (1672–1679) teilweise aufgeboten und zunächst an den Grenzen des Herzogtums und in Heilbronn eingesetzt. Nach dessen Ende drängten die Landstände auf Verminderung der Landmiliz. Der Herzog-Administrator Carl Friedrich von Württemberg organisierte diese darauf 1677 selbständig neu in
Das Reiterregiment und die Regimenter der 1. Auswahl sollten eine ständige Defensionsmiliz bilden. Er konnte sich mit den Landständen jedoch nicht über die Organisation und die Verteilung der Kosten einigen.
Im Pfälzischen Erbfolgekrieg waren sämtliche Württembergischen Truppen außer Landes. Daher wurde mit Zustimmung der Landstände die Landmiliz aufgeboten. Diese Landmiliz wurde am 14. Mai 1691 in reguläre (=regulierte) Soldtruppen umgewandelt (s. u.). Der Herzog-Administrator geriet im Herbst 1692 bei einem Gefecht zwischen Pforzheim und Ötigsheim in französische Gefangenschaft. Die „Mitvormünderin“ Herzogin Magdalene Sybille entließ daraufhin 3.000 Mann der zwangsausgehobenen und regulierten Landmiliz wieder.
1733 wurde das Landes-Defensions-Wesen neu geregelt. Es waren zwar alle Männer im Alter von 18 bis 36 Jahren zur Landmiliz verpflichtet, es gab jedoch viele Ausnahmen. Die Obervögte wurden zur Musterung vor oder auf Georgi verpflichtet.
Unter der Bedrohung durch französische Truppen im Ersten Koalitionskrieg (1792–1795) wurde die Landmiliz das letzte Mal im Herzogtum aufgeboten. Am 10. Februar 1794 erließ Herzog Ludwig Eugen ein General-Rescript, betreffend die Wiederaufstellung einer Landmiliz: in jedem Ort sollten die Männer von 17 bis 50 Jahren in drei Rotten (1. Rotte von 17 bis 30 Jahren, 2. Rotte von 31 bis 40 Jahren, 3. Rotte von 41 bis 50 Jahren) eingeteilt werden, ausgenommen Schul-, Kirchen- und Gerichtsdiener und Kranke, und bei Bedarf zur Verteidigung des Landes aufgeboten werden. Die Männer hatten „theils in der Amtsstadt, theils an den schicklichst gelegenen Orten des Amts in den ersten 14 Tagen täglich, sodann biß sie das nöthigste begriffen haben, wöchentlich 3 Tage, in der Folge aber alle Sonn- und Feiertage nach der Kirche in den Waffen, Schwenkungen und endlich im Schießen“ zu üben. So wurden aus der 1. Rotte, wo dies nicht ausreichte auch aus der 2. Rotte, eine Landmiliz in Stärke von 14.000 Mann aufgeboten und in Brigaden, jede zu zwei Bataillonen à drei Compagnien organisiert. Brigade-Commandanten sollten Stabs-Offiziere, die Bataillons-Commandanten Hauptleute und die Compagnie-Commandanten Premierlieutenante aus den aktiven Truppen sein, die Unteroffiziere sollten die Compagnie-Commandanten „aus noch tauglich beabschiedeten Unterofficieren und Soldaten nehmen, und womöglich dahin zu trachten suchen, daß in jedem Ort ein Unterofficier sei, damit das Exercieren der Milizmänner mit der geringsten Zeitversäumniß geschehen könne. … Die Mannschaft soll mit gleichen calibermäßigen Gewehren versehen werden, welche stets auf den Rathäusern in eigens dazu eingerichteten Gewehr-Kammern aufzubewahren, und nur zum Exerciren und für den Dienst abzugeben sind.“ Als Bezahlung erhielten
- Brigade-Commandant 75 bis 83 fl und 1 Pferderation
- Hauptmann 50 fl
- Premierlieutenant 25 bis 30 fl
- Secondlieutenant 8 fl 20 × (Kreuzer)
Die Unteroffiziere erhielten nur als Entschädigung für Zeitversäumnis bei den Übungen, da sie sonst ihren bürgerlichen Geschäften nachkommen konnten, monatlich
- Sergeant 2 fl
- Corporal 1 fl
- Gefreiter 50 ×
- Tambour 30 ×
Milizsoldaten erhielten nur eine „Ergötzlichkeit“ bei Übungen von der Compagnie aufwärts, bei den zwei ersten Zusammenziehungen der Compagnie je 6 ×, bei den zwei ersten Zusammenziehungen im Bataillon je 10 ×, beim Ausmarschieren aber täglich 12 ×, 2 Pfund Brot und frei Dach und Fach.
Aufgestellt wurden
Brigaden | Bataillone |
---|---|
1. Brigade in Bönnigheim | 1. Btl Lauffen a.N, 2. Btl Güglingen, 3. Btl Vaihingen a. d. E. |
2. Brigade in Ludwigsburg | 5. Btl Ludwigsburg, 10. Btl Weinsberg, 15. Btl Marbach a. N. |
3. Brigade in Tübingen | 11. Btl Herrenberg, 12. Btl Tübingen, 14. Btl Urach |
4. Brigade in Schorndorf | 16. Btl Waiblingen, 17. Btl Schorndorf, 18. Btl Göppingen |
5. Brigade in Calw | 4. Btl Leonberg, 6. Btl Calw, 7. Btl Neuenbürg |
6. Brigade in Freudenstadt | 8. Btl Dornstetten, 9. Btl Hornberg, 13. Btl Balingen |
Reserve-Brigade in Stuttgart | 19. Btl Kirchheim u. T., 20. Btl Nürtingen |
Für den Einsatz der Landmiliz wurde ein Plan zur Verteidigung des Landes in drei „Verteidigungslinien“ entworfen:
Die Landmiliz wurde aber nicht mehr aufgeboten und eingesetzt.
Konflikt zwischen Herzog und Landtag wegen der Finanzierung eines stehenden Heeres Bearbeiten
Durch den Westfälischen Frieden hatten die Fürsten des Heiligen Römischen Reiches das Recht zur Aufstellung von stehenden Heeren (jus armarum) erhalten. Die Größe des eigenen Heeres demonstrierte nicht nur das machtpolitische Gewicht eines Fürsten, wegen des Finanzbedarfs zu seiner Unterhaltung zeigte es auch die wirtschaftliche Macht des Fürstentums. Daher waren die Fürsten bestrebt, ein möglichst großes stehendes Heer zu unterhalten.
Es lag im freien Ermessen der Herzöge, auf eigene Kosten durch Werbung von Söldnern Truppen aufzustellen. Da ihnen dazu aber das Geld fehlte, versuchten sie immer wieder, das Landesaufgebot in stehende Truppen umzuwandeln. Diesen Versuchen widerstanden die württembergischen Landstände mit der Auffassung, das Landesaufgebot reiche aus und sei leistungsfähig, auch könne der gemeine Mann nicht mit seinem Leib hinausziehen und dazuhin gegen alles Herkommen auch noch Geld für die Anwerbung meist Fremder ausgeben.
Im Französisch-Holländischen Krieg hielt der Landtag 1672 die vorhandenen 180 Mann zu Fuß und 86 Reiter der Leibwache zunächst für genug, bewilligte aber dann doch Geld zur Anwerbung weiterer 20 Mann zu Fuß sowie für die Stellung zum Reichsheer für 100 Reiter und 200 Mann zu Fuß. Erst 1673 angesichts der Bedrohung durch Frankreich genehmigte er 33.000 fl (Gulden) für die Anwerbung von 300 Reitern und 1.000 Mann Fußvolk außerhalb des Kreiskontingentes: das u. a. Herzogliche Regiment zu Fuß.
1691 machte Herzog-Administrator Carl Friedrich von Württemberg den Landständen den Vorschlag, die Landmiliz in reguläre Soldtruppen umzuwandeln. Diese weigerten sich mit dem Hinweis, die bisherige Einrichtung reiche zur Verteidigung des Landes, mehr Militär würde nur zu eifrigerer aktiven Teilnahme am Krieg verleiten und so den Feind zu Angriffen auf das Herzogtum reizen. Auch ohne die Zustimmung wandelte der Herzog-Administrator mit Werbung und zusätzliche Zwangsaushebungen die Truppen um. Zur Deckung der Kosten wurden eine Kopf- und Familiensteuer und die Erhebung des dreißigsten Teils vom Frucht- und Weinertrag, die sogenannten „Trizesimen“, erhoben. Diese Mittel reichte aber zum Unterhalt der Truppen nicht aus. Nachdem Carl Friedrich 1692 in französische Gefangenschaft geraten war, wurden die Trizesimen nicht mehr erhoben.
Der Streit mit den Landständen ging auch unter Herzog Eberhard Ludwig weiter. Der 1698 einberufene Landtag stimmte der Finanzierung der auf knapp 2.000 Mann (einschließlich 850 Mann Kreiskontingent) erhöhten Truppen nicht zu und forderte deren Entlassung. Daraufhin löste der Herzog den Landtag auf. Zur Finanzierung der Truppen schrieb er ohne Zustimmung der Landstände wieder die Trizesismen aus. Der Streit über die Finanzierung wurde erst 1724 beigelegt. Gegen Abschaffung der Trizesismen und der Landesauswahl (Zwangsaushebung) bewilligte der Große Ausschuss des Landtags zunächst probeweise jährlich 360.000 fl (Extraordinarii) zur Unterhaltung der geworbenen Truppen und zur Bestreitung der Kreisextraordination (Steuer des Schwäbischen Reichskreises zur Bezahlung des stehenden Heeres). Diese Summe wurde unter Eberhard Ludwig und seinen Nachfolgern beibehalten und 1739 auf 460.000 fl erhöht. Damit war die Finanzierung des stehenden Heeres im Herzogtum Württemberg endgültig gesichert.
Der Konflikt zwischen Herzog und Landtag hinsichtlich notwendiger Truppenstärken und ihrer Beschaffung blieb aber bis zum Ende des Herzogtums bestehen. So verstärkte Herzog Carl Eugen die Truppen eigenmächtig bis auf zeitweise 15.000 Mann, vor allem mit Hilfe französischer Subsidien, und trieb die dazu notwendigen Mittel verfassungswidrig ein. Der Gegensatz zur Landschaft wurde schließlich durch den „Erbvergleich von 1770“ beendet, der das württembergische Heer wieder auf den Stand von 1739 zurücksetzte.
Herzogliche Haustruppen Bearbeiten
Als Haustruppen wurden im Herzogtum Württemberg die stehenden Truppen des Herzogtums bezeichnet zur Unterscheidung von der Landmiliz oder den Kreistruppen. Die Rekrutierung der Mannschaften erfolgte der Zeit entsprechend durch Werbung.
Nach damaliger Sitte wurden die Regimenter nach ihrem jeweiligen Inhaber benannt. Das gleiche Regiment hatte somit im Laufe der Zeit unterschiedliche Namen. (In der folgenden Darstellung ist dies mit „ab“ und Name in Kursivschrift vermerkt.)
1638 stellte Herzog Eberhard III. von Württemberg als ersten stehenden Truppenteil des Herzogtums eine ständige
- Leibwache (Garde) zu Fuß mit einer Stärke von 180 Mann auf. Die Stärke sank in den folgenden Jahren auf 50 Mann, wurde aber bis 1673 wieder auf 400 Mann erhöht. Sie ging 1673 mit der 2. Armatur des Schwäbischen Reichskreises im „Herzoglichen Regiment zu Fuß“ auf.
1660 erhielt der Obristlieutenant und Commandant der Leibwache zu Fuß Herbert Balthasar von Klenk, Obervogt zu Göppingen, den Befehl, 100 Reiter anzuwerben. Diese waren ab 8. Mai 1660 als
- Leibwache (Garde) zu Pferd, ab 1711 Garde du Corps der nächste stehende Truppenteil des Herzogtums.
Württemberg war am 25. Oktober 1660 der Rheinischen Allianz beigetreten, für die es 100 Reiter und 200 Fußknechte zu stellen hatte. 1663 sandte der Herzog daher seine stehenden Truppen, 100 Reiter (Leibwache zu Pferd) und 200 Fußknechte (Leibwache zu Fuß), mit den Allianztruppen nach Ungarn. Im Frühjahr 1664 wurden diese Truppen durch neu geworbene 70 Reiter und 200 Fußknechte verstärkt. Die Allianz- und die Kreistruppen kehrten im Herbst 1664 zurück. Als die Kreistruppen „abgedankt“ (entlassen) wurden, behielt der Herzog sein durch Ausfälle geschrumpftes Kontingent mit Zustimmung der Landstände als Haustruppen im Dienst.
Im Französisch-Holländischen Krieg warb Herzog Eberhard III. ab 1673 neue Soldaten. 1674 bestanden
- ein Herzogliches Regiment zu Pferd mit vier Kompanien und
- ein Herzogliches Regiment zu Fuß mit 1.000 Mann in fünf Kompanien.
Als 1683 die Türken Wien belagerten und der Reichstag das Reichsheer aufbot, sandte Friedrich Carl sofort seine Haustruppen nach Österreich, wo sie am 7. Juli zum Hauptheer unter Herzog von Lothringen stießen und sich an der Befreiung Wiens beteiligten. Danach wurden sie als württembergisches Kontingent in die Truppen des Schwäbischen Reichskreises eingegliedert.
1691 wandelte Friedrich Carl von Württemberg-Winnental 6.000 Mann teilweise zwangsausgehobene Landmiliz in zwei Regimenter reguläre Truppen um:
- Reiter-Regiment v. Freudenberg mit acht Kompanien.
- Dragoner-Regiment v. Carlin, später 1. Dragoner-Regiment v. Fugger
Das 1689 aus Venedig zurückgekommene Subsidienregiment „Regiment zu Fuß Württemberg“ war von Januar 1689 bis Herbst 1689 im Herzogtum Württemberg das
- Erstes (Gelbes) Leib-Regiment zu Fuß,
Die mit dem obigen Regiment erstmals begonnene Zählung wurde mit den 1691 aus der Landmiliz umgewandelten Regimentern
- Zweites (Rotes) Regiment zu Fuß und
- Drittes (Grünes) Regiment zu Fuß
fortgesetzt. Die zusätzlich erhobenen Steuern reichten aber zum Unterhalt der Truppen nicht aus. Alle drei Regimenter wurden daher sofort dem Schwäbischen Reichskreis bis 1693 als Subsidien überlassen.
Zu Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges wurden 1701 die herzoglichen Haustruppen umorganisiert:
- Leib-Dragoner-Regiment, ab 1730 1. Dragoner-Regiment von Wittgenstein, ab 1734 als Subsidienregiment 1. Dragoner-Regiment Prinz Louis (s. u.)
- Escadron Grenadiere à cheval aus ausgesuchten Leuten des Dragoner-Regiments von Carlin, ab 1711 1. Escadron Garde Carabiniere, ab 1734 erste Escadron des Kürassier-Regiments Herzogin Maria Auguste
- Leib- u. Garde-Grenadier-Regiment,
- Regiment von Sternenfels, ab 1711 Regiment Prinz Heinrich Friedrich, ab 1713 Regiment von Graevenitz, 1722 aufgelöst.
Der erste Vorläufer der späteren Kriegsschule war ab 1720 das
- Cadetten- oder Cavaliers-Corps, 1728 wieder aufgelöst.
Das 1716 in Subsidien des Kaisers aufgestellte Regiment Alt-Württemberg wurde nach seiner Rückkehr 1720
- Leib-Infanterie-Regiment, ab 1734 nur noch ein Leib-Bataillon, ab 1736 Leib-Infanterie-Regiment, 1744 aufgeteilt.
Aus Teilen des Leib-Infanterie-Regiments wurde 1734
- Regiment Prinz Alexander, noch 1734 Infanterie-Regiment Erbprinz von Württemberg, noch 1734 wieder als Regiment Prinz Alexander in Subsidien des Kaisers (s. u.).
Aus den württembergischen Teilen des Kreis-Dragoner-Regiments (ev.), von dessen sechs Kompanien nach der Festlegung von 1732 3½ Kompanien das Herzogtum Württemberg stellte, bildete Herzog Eberhard Ludwig 1732 ein eigenes
- Kreis-Dragoner-Regiment Württemberg, das ab 1769 ganz als Haustruppe geführt wurde. Ab 1776 Grenadier-Regiment à cheval von Phull, das Regiment war aber tatsächlich nicht beritten. Ab 1788 Grenadier-Regiment à cheval von Harling.
Aus den württembergischen Teilen des 5. Kreis-Infanterie-Regiments (ev.), von dessen elf Kompanien nach der Festlegung von 1732 das Herzogtum Württemberg neun Kompanien stellte, bildete Herzog Eberhard Ludwig ein eigenes
- Kreis-Infanterie-Regiment Württemberg. Neben diesem Namen wurde es auch bezeichnet ab 1767 Infanterie-Regiment von Augé und Infanterie-Regiment von Stain, ab 1786 Infanterie-Regiment von Sachsen-Coburg, ab 1791 Infanterie-Regiment von Phull
1734 wurde aus Landesauswahlmannschaften aufgestellt
- Landregiment mit zwei Bataillonen, ab 1735 Infanterie-Regiment von Remchingen mit drei Bataillonen. Das Regiment wurde 1739 an den Kaiser abgetreten.
Mit der Escadron Garde du Corps und der Escadron Garde-Carabiniers als Stamm wurde ebenfalls 1734 aufgestellt
- Kürassier-Regiment Herzogin Maria Auguste, ab 1741 Dragoner-Regiment Herzogin Maria Auguste
Anfangs gab es nur auf den Festungen des Herzogtums Artillerie. Aus den „besten Leuten“ wurde 1736 die
- Artillerie-Compagnie, 1758 aufgestockt zum Artillerie-Bataillon, ab 1774 Artillerie-Regiment von Nicolai.
Die folgende über 50-jährige Regierungszeit Herzog Carl Eugens ist durch ständig neu aufgestellte, umgegliederte, vermietete und aufgelöste Truppenteile gekennzeichnet. Für ihn war das Militär kein Machtfaktor, vielmehr diente es ihm zur Ausstaffierung seiner prunkvollen Hofhaltung (Schaumanöver) und zur Geldbeschaffung (siehe unten: Subsidienvertrag mit Frankreich).
- Infanterie-Regiment Prinz Louis
- Garde zu Fuß, ab 1757 Leib-Infanterie-Regiment von Werneck, ab November 1757 Infanterie-Regiment v. Werneck
- Escadron Leibhusaren
- Infanterie-Regiment von Spiznas, ab 1758 Infanterie-Regiment von Roman, ab 1761 Infanterie-Regiment Prinz Friedrich Wilhelm, ab 1762 Infanterie-Regiment von Gabelenz
- Füsilier-Regiment, ab 1756 Füsilier-Regiment von Truchseß, ab 1759 vacant (ohne Regimentsinhaber), ab 1762 Füsilier-Regiment Prinz Friederich Wilhelm
- Infanterie-Regiment von Wolff, ab 1764 Infanterie-Regiment von Biedenfeld
1757 wurden die Grenadier-Kompanien aus den Regimentern herausgelöst und zu eigenen Bataillonen zusammengefasst:
- Erstes Grenadier-Bataillon
- Zweites Grenadier-Bataillon
- Drittes Grenadier-Bataillon (1757–1765)
- Regiment Garde zu Fuß
- Leib-Grenadier-Regiment, ab 1763 Herzogs-Grenadier-Bataillon
- Haus-Grenadier-Bataillon
- Escadron Grenadiere à cheval, ab 1759 Regiment Leibgrenadiere à cheval, ab 1765 Grenadier-Regiment à cheval v. Rothkirch
- Dragoner-Regiment von Röder, ab 1762 Dragoner-Regiment von Rothkirch
- Garnisons-Compagnien, ab 1760 Stabs- oder Garnisons-Regiment, ab 1765 wieder selbständige Kompanien, ab 1769 Garnisons-Regiment
- Feldjäger-Corps
- Infanterie-Regiment Prinz Friedrich Wilhelm, ab 1761 Infanterie-Regiment von Romann, 1761–1763 vacantes Regiment v. Romann, ab 1763 Infanterie-Regiment v. Stain
- Viertes Grenadier-Bataillon von Heimburg
- Gendarmes-Regiment zu Pferd
- Grenadier-Regiment von Augé, ab 1764 Grenadier-Regiment von Gabelenz, ab 1786 Grenadier-Regiment von Sachsen-Coburg, ab 1788 Grenadier-Regiment von Phull, ab 1791 Grenadier-Regiment von Nicolai
- Leib-Corps, ab 1788 Leib-Escadron
- Garde-Noble
- Infanterie-Bataillon von Rieger, ab 1782 Infanterie-Regiment von Rieger, ab 1782 Infanterie-Regiment v. Scheler, ab 1754 Infanterie-Regiment v. Hügel
- Füsilier-Regiment von Wimpffen
- Garde-Grenadier-Regiment
- Leichtes Jäger-Corps, ab 1784 Dragoner-Garde
- Leichte Jäger-Garde / Jäger-Corps zu Pferd
- Garde-Legion
- Artillerie-Corps, ab 1792 Fußartillerie-Compagnie
- Artillerie-Corps
- Infanterie-Regiment von Hügel
Über den Zustand der herzoglichen Truppen gegen Ende der Regierungszeit Carl Eugens berichtet der englische Oberst Faucitt von der Suche nach Subsidientruppen in einem Brief vom 7. Februar 1777 aus Stuttgart an den englischen Minister Suffolk:
Nach dem Ersten Koalitionskrieg wurden 1798 die herzoglichen Truppen ganz neu formiert:
- Garde du Corps
- Reiter-Regiment, ab 1802 Chevauxlegers-Regiment
- Musketier-Bataillon von Mylius, ab 1803 Musketier-Bataillon Prinz Paul
- Musketier-Bataillon von Obernitz, ab 1804 Musketier-Bataillon von Lilienberg
- Musketier-Bataillon von Seeger, ab 1805 Musketier-Bataillon Herzog Wilhelm
- Musketier-Bataillon von Beulwitz, ab 1804 Musketier-Bataillon v. Romig
- Grenadier-Bataillon von Zobel, ab 1802 Leib-Grenadier-Bataillon
- Fußjäger-Compagnie von Scharffenstein, ab 1800 Jäger-Corps, ab 1801 Fußjäger-Bataillon von Roman, ab 1805 1. Fußjäger-Bataillon von Roman (Schwarze Jäger)
- 2. Fußjäger-Bataillon von Scharffenstein
- Infanterie-Bataillon Erbprinz
- Leichtes Infanterie-Bataillon von Neubronn
- Leichtes Infanterie-Bataillon von Scheler
- Leichtes Jäger-Regiment zu Pferd
Württembergische Kreiskontingente Bearbeiten
Als größter Reichsstand des Schwäbischen Reichskreises hatte das Herzogtum auch das größte Truppenkontingent zu stellen. Da die Kreismiliz als Reichssache galt, bewilligten die Landstände die hierfür erforderliche Gelder immer.
Besonders Herzog Eberhard Ludwig, der gleichzeitig ab 22. März 1707 Kreisgeneralfeldmarschall war, zeigte großese Interesse an der Kreismiliz. „Er versuchte sein Kontingent, das anfangs als Ersatz, dann als Ergänzung der Haustruppen fungierte, beständig in den Kreisregimentern zusammenzuhalten, deren Inhaber er war“ (5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.) und Kreis-Dragoner-Regiment (ev.)). 1732 bildete er aus diesen württembergischen Kontingenten zwei Regimenter der Haustruppen (siehe oben).
Die Stärken der württembergischen Kontingente im Laufe der Zeit zeigt folgende Tabelle:
Armatur | zu Pferd | zu Fuß |
---|---|---|
1. Armatur des Kreises 15. April 1664 | 170 Mann unmittelbar zum Allianzkorps des Rheinbundes | 200 Mann = 1. Kompanie II. Regiment zu Fuß |
2. Armatur des Kreises 1673 | 87 Mann in 1. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Pferd | 194 Mann = 1. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Fuß |
2. Armatur des Kreises 16. Mai 1673 | 174 Mann = 1. + 2. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Pferd | 435 Mann = 1.–3. Kompanie Ev. Kreisregiment zu Fuß |
3. Armatur des Kreises 16. Juni 1683 | 175 Mann = 1. + 2. Kompanie II. Regiment zu Pferd | 661 Mann = 1.–3. Kompanie II. Regiment zu Fuß |
zusätzliche Truppen 20. Februar 1691 | 81 Mann = 1. Kompanie Dragoner-Eskadron | 195 Mann = 2. Kompanie III. Regiment zu Fuß |
stehendes Heer 27. Mai 1701 | 277 Mann = 1., 2., 5., 6. Kompanie Erbprinz Württembergisches Regiment zu Pferd | 1.363 Mann = 12 (von 13) Kompanien Reischachsches Regiment zu Fuß |
Kreismiliz 20. November 1714 | 158 Mann = 1., 4., 6., 8. Kompanie Kreis-Dragoner-Regiment (ev.) | 836 Mann = 11 (von 13) Kompanien 5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.) |
Kreismiliz 11. August 1732 | 134 Mann = 3 (von 6) Kompanien Kreis-Dragoner-Regiment (ev.) | 655 Mann = 7 (von 9) Kompanien 5. Kreis-Infanterie-Regiment (ev.) |
Subsidienregimenter Bearbeiten
Die Herzöge gaben die folgenden Regimenter in Subsidien.
- „Regiment zu Fuß Württemberg“
- Infanterie-Regiment Prinz Carl Rudolph
- Infanterie-Regiment von Pilssen
Ein weiteres Regiment aus Württemberg (jedoch nicht herzogliches Subsidien-Regiment) war später noch einmal in venetianischen Diensten. „Aus Archival-Acten geht hervor, daß im Jahr 1695 Venedig sich wiederholt an den Herzog Friederich Karl von Württemberg (der nun nicht mehr die Vormundschaft über das Herzogthum führte) gewendet hat, ein Subsidien-Regiment zu stellen. Der Herzog übernahm die Werbung und die Stellung des Regiments. Sein ältester Sohn, Karl Alexander, wurde Chef davon, die Republik sicherte demselben zufolge eines Contractes (Condotta) jährlich eine Pension von 1000 Ducati zu. Wegen der zarten Jugend des Regiments-Chefs (Carl Alexander zählte noch nicht volle elf Lebensjahre) wurde der schon früher auf Morea gestandene Oberst v. Rammstedt Regiments-Commandant, und später ersetzte den letzteren der Oberst v. Roelli. Das Schicksal des Regiments geht verloren, nur aus den Anklageakten der bei dem Regiment gestandenen Officiere, welche durch den Oberst Rammstedt an ihrem Einkommen verkürzt worden zu sein angaben, ist zu ersehen, daß das Regiment im Jahr 1698 wieder aus venetianischen Diensten muß zurückgekommen sein.“
- Erstes (gelbes) Regiment zu Fuß von Herbst 1689 bis 1691 in Subsidien des Kaisers.
Von 1698 bis 1698 (nach dem Frieden von Ryswick stellte der Kreis seine Zahlungen ein) überließ Herzog-Administrator Friedrich Carl von den regulären Haustruppen für jährlich 155.000 fl. (Der Herzog hatte dafür Sold, Verpflegung, Rekrutierung und Remontierung zu übernehmen.) dem Schwäbischen Reichskreis:
- Reiter-Regiment v. Freudenberg
- Dragoner-Regiment v. Carlin
- Erstes (gelbes) Regiment zu Fuß (1693 Werbepatent zur Ergänzung), anschließend als Leib-Grenadier-Bataillon von Horn bei den regulären Haustruppen
- Zweites (Rotes) Regiment zu Fuß und
- Drittes (Grünes) Regiment zu Fuß
1688 verpflichtete sich Herzog-Administrator Friedrich Carl für die Niederlande (Generalstaaten) 900 Reiter in drei Regimentern anzuwerben, diese sagten ihm für jeden gestellten Mann mit Montur und Waffen, aber ohne Pferd, 60 „Rixdaler“ zu. Die Regimenter wurden an die Niederlande übergeben, aber scheinbar nicht bezahlt. Nach Stadlinger war dieser Betrag noch bei Subsidienverhandlungen 1802 ein Streitpunkt (s. u.), der dann die Verhandlungen scheitern ließ.
Mit einem Subsidienvertrag vom 31. März 1704 stellte der Herzog ein Truppencorps aus drei Regimentern zu Fuß und einem Dragoner-Regiment in einer Gesamtstärke von 4.000 Mann für Kaiser und Alliierte für die Dauer des Spanischen Erbfolgekrieges in den Niederlanden gegen Frankreich. Der Herzog hatte Monturen, Waffen, Munition und die zur Bagage erforderlichen Wagen zu stellen, die Generalstaaten der Niederlande zahlten 375.000 fl. pro Jahr.
- Leib-Dragoner-Regiment
- Regiment zu Fuß von Sternenfels / Prinz Heinrich Friedrich
- Regiment zu Fuß von Hermenn / von Leiningen
- vom Leib- und Garde-Regiment nur das 2. Bataillon mit drei Compagnien.
- „Infanterie-Regiment Alt Württemberg“
- Regiment Prinz Alexander Infanterie
- Regiment zu Fuß Prinz Friedrich (zuvor Garde-Füsilier-Regiment)
- Dragoner-Regiment Prinz Louis
- Infanterie-Regiment Prinz Louis
In französischen Diensten 1752 bis 1758
- Infanterie-Regiment Prinz Louis (schon bestehend)
- Infanterie-Regiment von Spiznas (schon bestehend)
- Füsilier-Regiment von Truchseß (schon bestehend)
- Füsilier-/Infanterie-Regiment von Röder (aufgestellt am 5. Juni 1754 mit nur sechs Kompanien, allerdings nur mit 57 Neugeworbenen, die Masse kam aus schon bestehenden Regimentern; erst 1757 mit zwei Bataillonen.)
- Infanterie-Regiment von Werneck (ab 1757)
Nach Ablauf des Vertrages am 15. Dezember 1758 schloss Herzog Carl Eugen wegen des immer noch dauernden Krieges und seines weiterhin bestehenden Geldmangels einen Folgevertrag zur Gestellung von 12.000 Mann für die Dauer eines Jahres.
- Das reguläre württembergische „Dragoner-Regiment Herzogin Maria Auguste“
- Das 1786 von Herzog Carl Eugen von Württemberg für 900.000 Reichstaler an die Niederländische Ostindien-Kompanie vermietete Kapregiment war in Südafrika, auf Ceylon und in Indonesien (Sumatra und Java) eingesetzt. Von den 3.200 Mann kamen weniger als 100 zurück.
- Noch 1802 baten die Niederlande Herzog Friedrich II. um die Gestellung eines weiteren Subsidien-Regiments zu drei Bataillonen. Der Herzog forderte
- Im Zweiten Koalitionskrieg gab Württemberg unter der Bezeichnung Reichs-Contingent-Ergänzungs-Corps (1800–1801) Truppen in englische Subsidien:
Königreich Württemberg 1806–1814 Bearbeiten
In dieser Zeit bestimmten die Kriege mit und gegen Napoleon die Aufstellung von Truppen. Für das neu entstandene Königreich Württemberg war dies die längste Kriegszeit vor dem Ersten Weltkrieg: Die in den Jahren der Koalitionskriege erlittenen Verluste sind mit 269 Offizieren und etwa 26.500 Soldaten beziffert worden. Nahezu drei Viertel dieser Verluste entstanden in den Kriegen von 1812 und 1813.
Gesetzliche Grundlagen Bearbeiten
Nach dem Militär-Conskriptions-Gesetz vom 6. August 1806 waren zwar alle männlichen Einwohner wehrpflichtig, in der Praxis wurden jedoch aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen vor allem Arme und Ungebildete ausgehoben. Zudem konnten sich Ausgehobene durch Einsteher vertreten lassen. Die Dienstzeit betrug acht Jahre, bei der Kavallerie zehn Jahre, die Soldaten wurden aber nach einer „Grundausbildung“ beurlaubt. Am 20. August 1809 wurde die Konskriptionsordnung durch Wegfall der Ausnahmen verschärft.
Durch Königliche Ordre vom 12. Dezember 1806 erhielten alle Offiziere ab Stabshauptmann und Stabsrittmeister den persönlichen Adel.
Militärverwaltung Bearbeiten
Dem Kriegsratskollegium wurde 1806 Herzog Wilhelm, der Bruder des Königs, als Kriegsminister vorgesetzt. Das Kriegsministerium blieb jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre nur eine Kanzlei des Ministers, die eigentlichen Geschäfte der Militärverwaltung wurden weiterhin durch das Kriegsratskollegium bearbeitet. Dieses wurde 1811 in Kriegsdepartement umbenannt und unterstand nun einem Präsidenten mit Vizepräsident.
Landmiliz Bearbeiten
Die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Soldaten wurden ab 1806 in Landbataillonen, die für die Heimatverteidigung vorgesehen waren, in zwei Aufgeboten zusammengefasst. Zum ersten Aufgebot zählten die ausgeschiedenen Infanteristen für die Dauer von vier Jahren, die ausgeschiedenen Kavalleristen und Artilleristen für drei Jahre. Danach gehörten sie für zwei bzw. drei Jahre zum zweiten Aufgebot.
1809 wurden die Landbataillone Stuttgart, Tübingen, Schorndorf, Heilbronn und Rottweil während des Feldzugs gegen Österreich mobilisiert.
In den letzten Monaten des Jahres 1813 wurde die Landwehr wieder mobilisiert und
- acht Landregimenter mit je 1.019 Mann (und acht Pferden) aufgestellt.
Im Januar 1815 erließ König Friedrich I. eine General-Verordnung zu einer neuen Aufstellung des Landsturms mit einer Gesamtstärke von 112.000 Mann. Er war gegliedert in
- fünf Infanterie-Divisionen zu
- eine Kavallerie-Division zu
Nach Rückkehr der Truppen im gleichen Jahr wurde der Landsturm wieder aufgelöst, die Offiziere in die Linienregimenter zurückversetzt.
In diesen Verordnungen tauchten in Württemberg erstmals offiziell von den Dienstgraden unabhängige Funktionsbezeichnungen wie Compagnie-Vorsteher, Bataillons-Chef, Brigadier und Divisionär auf, wahrscheinlich weil verschiedene Funktionsinhaber keinen militärischen Rang hatten.
Reguläre Truppen Bearbeiten
Als Herzog Friedrich II. am 1. Januar 1806 die Königswürde annahm, bestanden die württembergischen Truppen nur aus drei Kavallerie-Regimentern, elf selbständigen Infanterie-Bataillonen und drei Artillerie-Kompanien. Dazu kamen noch die kleinen Garde- und Garnisonseinheiten auf den Festungen sowie die Reste des Kapregiments in Asien. Die Mitgliedschaft im Rheinbund verpflichtete den König zur Stellung von 12.000 Mann. Die Teilnahme an den Napoleonischen Kriegen und den Befreiungskriegen erforderte immer wieder die Aufstellung neuer Truppenteile.
Die Rekrutierung der Mannschaften war geregelt durch
- das Militär-Conskriptions-Gesetz vom 6. August 1806 mit vielen Ausnahmen,
- die Militär-Konskriptionsordnung vom 20. August 1809, die keine Ausnahmen mehr zuließ.
Die Bataillone und Regimenter wurden zunächst weiter nach ihren Inhabern benannt. Durch eine Königliche Ordre vom 26. Mai 1811 trat an Stelle der Bezeichnung nach dem Regimentsinhaber eine durchgehende Nummerierung: Alle Linien-Regimenter der Cavallerie und Infanterie, ausgenommen die, so Prinzen des Königl. Hauses zu Chefs haben, werden nicht mehr die Namen des Proprietairs führen, sondern nach Nummern folgendermaßen benannt werden:
Cavallerie
Infanterie
1812 fiel die Bezeichnung Leib-Compagnie bzw. Leib-Escadron weg.
Im Feldzug 1812 gegen Russland wurden die dort eingesetzten württembergischen Truppen ganz aufgerieben. Am 24. Oktober 1812 hatte der König bereits vor der Rückkehr der Reste der württembergischen Truppen befohlen, neue Verbände zum sofortigen Abmarsch ins Feld aufzustellen.
Obwohl König Friedrich 1813 auch auf die Seite der Allianz Russland/Preußen/Österreich wechselte, reagierte er heftig auf den eigenmächtigen Wechsel der Brigade Normann auf die Seite Österreichs am 18. Oktober 1813 bei Leipzig. Die beiden Reiter-Regimenter (Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2, Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 König) sollten aufgelöst werden. Durch den Bedarf an Truppen geschah dies aber nur teilweise, die Regimenter wurden umbenannt
Alter Namen | Neuer Namen |
---|---|
Chevauxlegers-Regiment Nr. 1 | Leib-Cavallerie-Regiment Nr. 1 Prinz Adam |
Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2 | Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 Prinz Adam |
Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 3 Herzog Louis | Cavallerie-Regiment Nr. 2 Jäger Herzog Louis |
Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 König | Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 5 |
Cavallerie-Regiment Nr. 5 Dragoner Kronprinz | Cavallerie-Regiment Nr. 3 Dragoner Kronprinz |
Die Truppenteile im Einzelnen Bearbeiten
Bei der Annahme der Königswürde durch Herzog Friedrich am 1. Januar 1806 bestanden die gesamten württembergischen Truppen aus drei Kavallerie-Regimentern, elf Infanterie-Bataillonen, drei Artillerie-Batterien, der Garde du Corps und ein Leibjäger-Eskadron (Sie sind im Einzelnen im obigen Abschnitt bei den Haustruppen aufgeführt).
- Leichtes Jäger-Regiment zu Pferd, ab 1806 Jäger-Regiment zu Pferd Prinz Paul, ab 1807 Jäger-Regiment Herzog Louis, ab 1811 Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 3 Herzog Louis, ab 1813 Kavallerie-Regiment Nr. 2 Jäger Herzog Louis
- Leib-Chevauxlegers-Regiment, ab 1811 Leib-Chevauxlegers-Regiment Nr. 2, ab 1813 Jäger-Regiment Nr. 4 Prinz Adam
- Garde zu Fuß, ab 1814 Garde-Regiment zu Fuß
- Jäger-Regiment König, ab 1811 Jäger-Regiment zu Pferd Nr. 4 König
- Infanterie-Regiment v. Schröder, ab 1808 Infanterie-Regiment von Phull, ab 1809 Infanterie-Regiment Prinz Paul, ab 1811 Infanterie-Regiment Prinz Paul Nr. 1, ab 1813 Leib-Infanterie-Regiment Nr. 1
- Infanterie-Regiment von Franquemont, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 4
- 1. Fußjäger-Bataillon von Hügel, ab 1807 König
- Leichtes Infanterie-Bataillon von Brüsselle, ab 1810 Leichtes Infanterie-Bataillon von Stockmayer
- Infanterie-Regiment Prinz Friedrich, ab 1811 Infanterie-Regiment Prinz Friedrich Nr. 5
- Infanterie-Regiment Herzog Wilhelm, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 2 Herzog Wilhelm
- Füsilier-Regiment von Neubronn, ab 1809 Füsilier-Regiment von Koseritz, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 7, ab 1813 Infanterie-Regiment Nr. 8
- Infanterie-Regiment Kronprinz, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 6 Kronprinz
- Leichtes Infanterie-Bataillon von Hünau, noch 1807 Leichtes Infanterie-Bataillon von Wolff, ab 1812 Leichtes Infanterie-Bataillon von Cornotte, noch 1812 Leichtes Infanterie-Bataillon von Kechler
- 2. Fußjäger-Bataillon von Neuffer, ab 1811 Fußjäger-Bataillon Nr. 2
- Chevauxlegers-Regiment Herzog Heinrich, ab 1812 Chevauxlegers-Regiment Nr. 1 Prinz Adam, ab 1813 Leib-Cavallerie-Regiment Nr. 1
- Landscharfschützen-Bataillon
- Infanterie-Regiment von Scharffenstein, ab 1811 Infanterie-Regiment Nr. 8, ab 1813 Infanterie-Regiment Nr. 7
- 3. Reitende Batterie sowie drei neue Batterien zu Fuß
- Bodenseeflotille
- Leichtes Infanterie-Regiment Nr. 10
- Garnisons-Regiment Nr. 12
Uniformen Bearbeiten
Die Uniformen wechselten öfter als die aufgestellten Truppenteile und können wegen ihrer Vielfalt hier nicht im Einzelnen beschrieben werden.
Fahnen Bearbeiten
Über das Aussehen der ursprünglichen Fahnen sind keine Einzelheiten bekannt. Die Württemberger waren stolz, aus dem Feldzug gegen Russland alle Fahnen zurückgebracht zu haben. Die 1812 neu aufgestellten Regimenter erhielten durch Dekret vom 11. Februar 1813 zwei neue Fahnen je Bataillon. Die alten (vier „rosenrote“, wahrscheinlich verblichene ponceaurote des Infanterie-Regiments Herzog Wilhelm Nr. 2, drei „weiße“, wahrscheinlich verblichene rosenrote des Infanterie-Regiments Nr. 4, drei gelbe des Infanterie-Regiments Prinz Paul Nr. 1 und zwei „ganz alte Fahnen, wovon ursprüngliche Farbe nicht mehr erkannt werden kann.“) wurden an das Zeughaus abgegeben.
Königreich Württemberg im Deutschen Bund 1815–1870 Bearbeiten
Das Königreich Württemberg stellte im Bundesheer Teile des VIII. Armeekorps, insgesamt 13.955 Mann (davon 10.826 Infanterie, 1.994 Kavallerie und 1.145 Artillerie mit 18 Geschützen).
Am 30. Oktober 1816 starb König Friedrich. Sein Nachfolger König Wilhelm I. hatte als Kronprinz das württembergische Kontingent der Allianz gegen Napoleon geführt und fühlte sich auch als König als Soldat. Er führte 1817 eine durchgreifende Reorganisation des württembergischen Heerwesens durch, wobei der Gesichtspunkt der Kriegstüchtigkeit, nicht der Repräsentation die Hauptrolle spielte. Er konnte diese Reformen wegen noch fehlender Bestimmungen ohne Rücksicht auf die Gliederung des Bundesheeres durchführen. Die Reorganisation betraf
- neue gesetzliche Grundlagen (siehe unten),
- neue organisatorische Gliederung der reduzierten Truppen (siehe unten),
- neue Ausbildungsvorschriften
- Uniforms-Vorschrift für das Königlich Würtembergische Militair in besonderer Beziehung auf die Kleidung der Offiziere, Königliche Hof- und Kanzlei-Buchdrucker Gebrüder Mäntler, Stuttgart 1818
- Exerzier-Vorschrift für die Königlich Würtembergische Infanterie, K. Hof- und Kanzleibuchdrucker Gebrüder Mäntler, Stuttgart 1819
- Exerzier-Vorschrift der Königlich Würtembergischen Reuterei, K. Hof- und Kanzleibuchdrucker Gebrüder Mäntler, Stuttgart 1822
- Exerzier-Vorschrift der Königlich Würtembergischen Artillerie, 2. Band, Bedienung des Feld-Geschützes K. Hof- und Kanzleibuchdrucker Gebrüder Mäntler, Stuttgart 1824
- Plane zu dem vierten und fünften Theil der Exercir-Vorschrift für die Königlich Würtembergische Artillerie, K. Hof- und Kanzleibuchdrucker Gebrüder Mäntler, Stuttgart 1829
- Allgemeine Kriegs-Dienstordnung für die Königlich Württembergischen Truppen, Königl. Hof- und Kanzlei-Buchdruckerei Gebrüder Mäntler Stuttgart, [mehrere Bände, gedruckt 1824 bis 1832]
- neue Festlegung der Uniformen und Dienstgradabzeichen (Die „Uniforms-Vorschrift“ von 1818 zeigte bei der Festlegung der „Gradbestimmungen durch die Epaulettes“, dass die Auszeichnungen (= Dienstgradabzeichen) mehr die Funktion (unabhängig vom tatsächlichen Dienstgrad) auswiesen als den tatsächlichen Rang (= Dienstgrad)).
Es gab von da an auch keine Inhaber von Regimentern oder Kompanien mehr. Erst durch einen Erlass König Karls vom 19. Dezember 1864 wurde wieder an die frühere Tradition angeknüpft und so die Namen einiger Regimenter erweitert: In der Absicht, die früher bestandene Einrichtung der Benennung der Reiter- und Infanterie-Regimenter wieder ins Leben zu rufen, zugleich auch um ausgezeichnete militärische Verdienste in besonderer Weise zu ehren und zu belohnen, finde Ich Mich bewogen, Folgendes zu verfügen:
- Zum bleibenden Gedächtnis Meines verewigten Herrn Vaters, des Königs Wilhelm Majestät, sollen das 3. Reiter-Regiment und das 6. Infanterie-Regiment, welche unter der Regierung Königs Friedrich den Namen „Kronprinz“ trugen, nunmehr den Namen „König Wilhelm“ führen.
- Dem 1. Reiter-Regiment und dem 5. Infanterie-Regiment will Ich Meinen Namen, und dem 4. Reiter-Regiment, sowie dem 1. Infanterie-Regiment den Namen Meiner Gemahlin, der Königin Olga Majestät und Libden, verliehen haben.
- Der Prinz Friedrich von Württemberg Königliche Hoheit und Libden wird zum Inhaber des 2. Reiter-Regiments und der Kriegsminister, Generalleutnant v. Miller, zum Inhaber des 4. Infanterie-Regiments gnädigst ernannt.
Für diese Regiments-Inhaber, die lediglich eine die Ehrenfunktion hatten, bürgerte sich die Bezeichnung „Chef des Regiments“ oder Regimentschef ein.
Nach der Niederlage im Deutschen Krieg schloss Württemberg 1867 mit Preußen ein zunächst geheimes ’’Schutz- und Trutzbündnis’’ und begann eine Reform seines Heerwesens. Die allgemeine Wehrpflicht mit zweijähriger Dienstzeit wurde eingeführt und preußische Vorschriften und Exerzierreglements wurden übernommen.
Gesetzliche Grundlagen Bearbeiten
Nach der Bundeskriegsverfassung des Deutschen Bundes hatte das Königreich Württemberg auch Truppen zum Bundesheer zu stellen. Gemäß § 1 der „Näheren Bestimmungen“ von 1821 hatte jeder Bundesstaat 1 % seiner bundesmatrikularmäßigen Bevölkerung als Hauptkontingent zum Bundesheer zu stellen; dazu kam im Kriegsfall ein Ersatzkontingent, das für jedes Kriegsjahr auf höchstens 1/2 % der Bevölkerung beschränkt war. Württemberg hielt sich zwar auf dem Papier an die Forderung des Deutschen Bundes, hielt von den 21.000 Soldaten seines Kontingentes aber nur ein Drittel präsent und schickte die übrigen Wehrpflichtigen nach Beendigung der elementaren Ausbildung auf unbestimmten Urlaub: „§ 344. …Die Soldaten werden von den Hauptleuten zum Urlaub vorgeschlagen, und ist dabei zu berücksichtigen, daß diejenigen zuerst beurlaubt werden, welche den Ihrigen bei der Arbeit zur Hand gehen, oder die sich in Urlaub einigen Vortheil zu verschaffen wissen. Soldaten, die noch nicht lange im Dienst sind, sollen nur dann beurlaubt werden, wenn sie gehörig exerziert und unterrichtet sind.“ da der Landtag nie genügend Mittel zu ihrem Unterhalt bewilligte. Dies änderte sich erst ab 1860.
Die Rekrutierung der Mannschaften war geregelt durch
- Rekrutierungsgesetz vom 17. Februar 1815
Die Wehrpflicht wurde in der erst am 25. September 1819 vom König erlassenen Verfassung verankert: „§ 25 Die Verpflichtung zur Vertheidigung des Vaterlandes und die Verbindlichkeit zum Waffendienst ist allgemein; es finden in letzterer Hinsicht keine andere, als die durch Bundesacte und die bestehenden Gesetze begründeten Ausnahmen Statt. Über das Recht, Waffen zu tragen, wird ein Gesetz die näheren Bestimmungen treffen.“
- Rekrutierungsgesetz vom 7. August 1819
- Kriegsdienstgesetz von 1868
- Nach 1870 galten die Reichsgesetze.
Militärverwaltung Bearbeiten
Ab 1822 hieß das Kriegsdepartement Kriegsrat und wurde dem Kriegsminister unmittelbar unterstellt. 1829 wurde der Kriegsrat aufgelöst, das Kriegsministerium wurde die allein zuständige Zentralbehörde der Militärverwaltung.
Oberste Kommandobehörde Bearbeiten
Bis 1817 waren die Kommandeure der Regimenter unmittelbar dem König unterstellt, im Kriegsfall wurde für die ausrückenden Truppenteile jeweils ein besonderer Gesamt-Kommandeur ernannt. Bei der Reorganisation des württembergischen Heerwesens wurde ab 22. April 1817 das Kriegsministerium oberste Kommandobehörde. Am 19. Juli 1849 wurde ein Korps-Kommando vom Kriegsministerium getrennt und diesem untergeordnet.
Die Truppenteile im Einzelnen Bearbeiten
Zusammen mit den Kontingenten des Großherzogtums Baden, des Großherzogtums Hessen-Darmstadt und bis 1830 (in diesem Jahr wurde eine Reservedivision aus den Kontingenten der Kleinstaaten gebildet) auch der Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen und Liechtenstein bildeten die württembergischen Truppen das VIII. Armeekorps des Bundesheeres.
Die Regimenter der Infanterie und Kavallerie wurden 1817 alle aufgelöst, neu formiert, nur noch nummeriert und auch ihre Stärken neu festgelegt. Lediglich das Ehren-Invaliden-Corps blieb unverändert bestehen.
Die „Reiterei“ (damaliger offizieller Name) wurde gegliedert in
- Reiter-Division
- 3. Reiter-Regiment, ab 19. Dezember 1864 3. Reiter-Regiment König Wilhelm, ab 2. Oktober 1871 2. Ulanen-Regiment König Wilhelm, ab 18. Dezember 1871 2. Württembergisches Ulanen-Regiment König Wilhelm Nr. 20, ab 14. Dezember 1874 Ulanen-Regiment König Wilhelm (2.Württ.) Nr. 20, ab 6. November 1891 Ulanen-Regiment „König Wilhelm I.“ (2. Württembergisches) Nr. 20
- 2. Reiter-Brigade
- 4. Reiter-Regiment, ab 19. Dezember 1864 4. Reiter-Regiment Königin Olga, ab 2. Oktober 1870 1. Dragoner-Regiment Königin Olga, ab 18. Dezember 1871 1. Dragoner-Regiment Königin Olga, ab 18. Dezember ’’1. Württembergisches Dragoner-Regiment Königin Olga Nr. 20’’, ab 14. Dezember 1874 Dragoner-Regiment „Königin Olga“ (1. Württembergisches) Nr. 25
Die Infanterie war gegliedert in
- 1. Division
- 2. Infanterie-Regiment, ab 1871 2. Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, ab 18. Dezember 1871 2. Württ. Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, ab 14. Dezember 1874 Infanterie-Regiment „Kaiser Wilhelm, König von Preußen“ (2. Württembergisches) Nr. 120
- 2. Brigade, Standorte 1817 Heilbronn, 1839 Stuttgart, 1849 Ulm
- 4. Infanterie-Regiment, ab 2. Oktober 1871 4. Württembergisches Infanterie-Regiment, ab 18. Dezember 1871 4. Württembergisches Infanterie-Regiment Nr. 122, ab 18. Dezember 1874 Infanterieregiment (4. württembergisches) Nr. 122, ab 9. Januar 1892 Infanterieregiment (4. württembergisches) Nr. 122 Kaiser Franz Joseph v. Österreich, König v. Ungarn, ab 10. November 1906 Füsilier-Regiment „Kaiser Franz Josef von Österreich, König von Ungarn“ (4. Württembergisches) Nr. 122
- 2. Division
- 6. Infanterie-Regiment, ab 1864 6. Infanterie-Regiment König Wilhelm I. ab 2. Oktober 1871 6. württembergisches Infanterie-Regiment König Wilhelm, ab 18. Dezember 1871 6. württembergisches Infanterie-Regiment König Wilhelm Nr. 124, ab 14. Dezember 1874 Infanterie-Regiment König Wilhelm (6. Württembergisches) Nr. 124, ab 6. Oktober 1891 Infanterie-Regiment „König Wilhelm I.“ (6. Württembergisches) Nr. 124
- 4. Brigade, Standort Ulm
- 8. Infanterie-Regiment, ab 2. Oktober 1871 8. württembergisches Infanterie-Regiment, ab 18. Dezember 1871 8. Württembergisches Infanterie-Regiment Nr. 126, ab 25. April 1891 Infanterie-Regiment „Großherzog Friedrich von Baden“ (8. Württembergisches) Nr. 126. Das Regiment blieb nach dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges ab 18. Dezember 1871 in Straßburg, abkommandiert zum XV. Armee-Korps in Straßburg. 1897 wurde es endgültig dort eingegliedert.
- Garnisons-Kompanie Hohenasperg
Bei der Artillerie wurde 1817 die Bezeichnung Artillerie-Brigade zwar beibehalten, die für den Einsatz bestimmte (Feld-)Artillerie aber gegliedert als
- Artillerie-Regiment mit Train-Kompanie und
Zur Brigade gehörte auch die
- Arsenal-Direction mit der Garnisons-Artillerie-Compagnie.
Zusätzlich wurden in den Garnisonen
- Garnisons-Kompanien
gebildet aus dem Garnisons-Regiment Nr. 12. Sie erfüllten vor allem disziplinarische Aufgaben und wurden 1850 in eine regelrechte Disziplinar-Kompanie zusammengefasst. Diese wurde zwischen 1866 und 1869 in Arbeiter-Kompanie umbenannt und ging 1871 in der Arbeiterabteilung Ulm auf.
1835 änderte sich durch den Wechsel der Garnisonen (siehe Anmerkung dort) auch das Unterstellungsverhältnis der Infanterie-Regimenter:
- 1. Brigade: 5. und 8. Infanterie-Regiment,
- 2. Brigade: 1. und 4. Infanterie-Regiment,
- 3. Brigade: 3. und 7. Infanterie-Regiment,
- 4. Brigade: 2. und 6. Infanterie-Regiment.
Dies wiederholte sich 1847 teilweise:
- 1. Brigade: 5. und 6. Infanterie-Regiment,
- 2. Brigade: 4. und 8. Infanterie-Regiment,
- 3. Brigade: 1. und 7. Infanterie-Regiment,
- 4. Brigade: 2. und 3. Infanterie-Regiment (die Brigade wurde Ende 1848 aufgelöst).
1849 wurde das württembergische Heer umgegliedert. Bei der Kavallerie war die Änderung nur gering. Aus den vier Regimentern wurde eine Brigade gebildet, die aber schon 1852 wieder die Bezeichnung Reiter-Division erhielt. Die Infanterie wurde zusammengefasst in eine Division mit drei Brigaden:
- 1. Brigade: 4., 5. und 6. Infanterie-Regiment,
- 2. Brigade: 3., 7. und 8. Infanterie-Regiment,
- 3. Brigade: 1. und 2. Infanterie-Regiment.
Im September 1855 wurde die Artillerie-Brigade vergrößert und umgegliedert. Neben dem Artillerie-Regiment mit nunmehr 9½ Batterien gehörten die Arsenal-Direction und eine Armee-Train-Abteilung zur Brigade. Letztere war für den Nachschub an Munition für die ganze württembergische Armee zuständig.
1859 wurden zwei Jägerbataillone aufgestellt.
- 1. Jäger-Bataillon bei der 1. Brigade, ab 1866 bei der 3. Brigade, 1871 als Füsilier-Bataillon in das 8. Infanterie-Regiment übernommen.
- 2. Jäger-Bataillon bei der 2. Brigade, 1871 als Füsilier-Bataillon in das 1. Infanterie-Regiment Königin Olga übernommen.
- Das 3. Jäger-Bataillon wurde am 17. September 1865 bei der 2. Brigade aufgestellt und 1871 als Füsilier-Bataillon in das 5. Infanterie-Regiment König Karl übernommen.
1860 wechselten die Infanterie-Regimenter wieder ihre Unterstellung:
- 1. Brigade: 1., 2. und 3. Infanterie-Regiment,
- 2. Brigade: 5., 6. und 7. Infanterie-Regiment,
- 3. Brigade: 4. und 8. Infanterie-Regiment.
Württembergische Feldbrigade 1848 Bearbeiten
Im Schleswig-Holsteinischen Krieg stellte Württemberg eine zusammengestellte kombinierte Brigade unter Generalleutnant Moriz von Miller. Eingesetzt wurden dabei
- 6. Infanterie-Regiment
- 8. Infanterie-Regiment
- 2. Reiter-Regiment
- 3. reitende Batterie
mit einer Gesamtstärke von 4.938 Mann, 1.161 Pferden und 6 Sechspfünder-Kanonen.
Die Brigade marschierte am 21. August 1848 von Ludwigsburg ab in sechs Kolonnen nach Altona, zum Teil mit Dampfschiffen von Mannheim nach Köln, zum Teil mit der Eisenbahn über Frankfurt am Main und Kassel. Noch auf dem Marsch erhielten in Dransfeld das 2. Reiter-Regiment mit der 3. reitenden Batterie den Befehl zur Umkehr nach Frankfurt.
In Altona übernahm Generalleutnant von Miller das Kommando über eine aus württembergischen, badischen und hessen-darmstädtischen Truppen zusammengestellte Division, das Kommando über die württembergische Brigade übernahm Generalmajor Wilhelm von Urach. Die Division wurde nach dem Waffenstillstand von Malmö in ihre Heimat entlassen. Lediglich das II. Bataillon des 8. Infanterie-Regiments blieb zurück und bildete mit dem I. Bataillon des badischen Infanterie-Regiments von Freydorf und einer Fußbatterie aus Hessen-Darmstadt die kombinierte Brigade von Porbeck und war am Gefecht von Ulderup und an der Küstensicherung beteiligt. Im August 1849 kehrte das Bataillon zurück.
Württembergisches Beobachtungskorps 1848 Bearbeiten
Den aus Schleswig-Holstein zurückmarschierenden württembergischen Truppen wurde auf dem Rückmarsch am 24. September 1848 in Hannover befohlen, mit dem VIII. Armee-Korps nach Baden zu marschieren. Bei der Ankunft der Truppen in Freiburg war Struves Freischar bereits bei Staufen zerschlagen. Im Oktober kamen das 2. Reiter-Regiment mit der 3. reitenden Batterie aus Frankfurt und das 4. Infanterie-Regiment aus seiner Garnison in Stuttgart sowie 2 Eskadronen des 4. Reiter-Regiments zum Korps, das den Seekreis als Einsatzraum mit Hauptquartier in Donaueschingen hatte. Bei Beginn der Kampfhandlungen in Baden 1849 verlegte das Korps ins Königreich Württemberg zurück.
Württembergische Truppen 1849 Bearbeiten
Anfang Mai 1849 marschierte das I. Bataillon des 8. Infanterie-Regiments und das II. Bataillon des 4. Infanterie-Regiments als kombiniertes württembergisches Regiment per Bahn nach Frankfurt und sicherte ab 17. Mai bei Lorsch und Heppenheim den Rheinübergang bei Worms. Anschließend kämpfte es im Verband des Neckar-Korps.
Mobilmachung 1859 Bearbeiten
Nach Ausbruch des Sardinischen Krieges wurde für das Bundesheer die Mobilmachung angeordnet. Ende März wurden die Beurlaubten zu ihren Verbänden zurückgerufen, Anfang Mai die Zusammenstellung einer württembergischen Feld-Division aus zwei Feld-Brigaden (fünf Infanterie-Regimenter), einer Reiter-Brigade (drei Regimenter) und 6½ Batterien angeordnet, die erst am 2. Juli zusammentreten konnte und am 21. Juli wieder aufgelöst.
Württembergische Felddivision 1866 Bearbeiten
Im Deutschen Krieg von 1866 stellte Württemberg mit einer zusammengestellten Felddivision unter Generallieutenant Oskar von Hardegg die 1. Division des VIII. Deutschen Bundes-Armee-Korps sowie Teile der Reserve-Kavallerie und der Reserve-Artillerie. Eingesetzt wurden dabei
- 1. Infanterie-Regiment Königin Olga
- 2. Infanterie-Regiment
- 3. Infanterie-Regiment
- 5. Infanterie-Regiment König Karl
- 7. Infanterie-Regiment
- 8. Infanterie-Regiment
- 1. Reiter-Regiment König Karl
- 2. Reiter-Regiment Königin Olga
- 3. Reiter-Regiment König Wilhelm
- 1. bis 3. Jäger-Bataillon
- 1., 4., 6. und 7. Fuß-Batterie sowie 1. reitende Batterie
- 1. und 2. Munitions-Kolonne
- Pioniere und Brücken-Zug
Württembergische Felddivision 1870/1871 Bearbeiten
Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 stellte Württemberg eine zusammengestellten Felddivision in der 3. Deutschen Armee (Kronprinz Friedrich Wilhelm). Divisionskommandeur war der preußische Generalleutnant Hugo von Obernitz. Eingesetzt wurden dabei
- 1. Feldbrigade (Generalmajor Frhr. von Reitzenstein)
- 2. Feldbrigade (Generalmajor Frhr. von Starkloff)
- 3. Feldbrigade (Generalmajor Frhr. von Hügel)
- Kavallerie-Brigade (Generalmajor Graf von Scheler)
- Artillerie
- Pionierkorps mit Brückentrain und Schanzzeugkolonne, Sanitätszug, sechs Feldspitäler, bespannte Munitionsreserve, Train, vier Proviantkolonnen, Feldschlächterei, Feldbäckerei, mobiles Pferdedepot.
Ab 2. August 1870 bildete die Division zusammen mit der Badischen Felddivision das Korps Werder und wurde am 8. August dem V. (preuß.) Armee-Korps unterstellt.
Uniform Bearbeiten
Die Uniformen wurden durch die „Uniformsvorschrift für das Königlich Würtembergische Militair, in besonderer Beziehung auf die Kleidung der Offiziere“ vom Januar 1818 einheitlich. In den Monaten Mai bis Oktober wurde als Dienstrock der Infanterie ein königsblauer Spenzer, in den Monaten November bis April eine königsblaue Kutka ohne Knöpfe, mit Ärmelaufschlägen, Epauletten und Tuchgürtel mit einer Einfassung in der Farbe „der Passepoils oder der Aufschläge“ getragen, bei der Reiterei und der Artillerie ein Rock, vorn herunter, in den Nähten, Taschen, Kragen und Aufschlägen rot, bei der Infanterie „aber nur da, wo es ohnehin die Aufschläge des Regiments mit sich bringen, passsepoiliert“. Die Epauletten waren bei der Reiterei mit Halbmond und acht Schuppen auf dem Band aus Messing, bei der reitenden Artillerie aus poliertem Eisen, bei der Infanterie und Fußartillerie mit silbernem Halbmond und Band aus Tuch mit weißer Kompanie-/Batterienummer. Dazu kam bei allen ein schwarzes Halsband. Alle hatten königsblaue, halbweite, bei Kavallerie und Artillerie rot paspelierte Hosen (im Sommer weiße Hosen und Gamaschen), einen schwarzen Tschako (Reiterei Tuch, Infanterie Filz) mit ledernem Deckel, vorn metallenes Schild mit Regimentsnummer und schwarz-rote Kokarde. Reiterei und reitende Artillerie hatten Bundstiefel, Infanterie und Fußartillerie schwarze Bundschuhe (ab 1820 Gamaschen und Schuhe). Das Lederzeug (unter den Epauletten getragen) war weiß, die Mäntel waren hellgrau.
Bereits 1821 wurden Spenzer und Kutka durch ein königsblaues Kolett ersetzt und die Hosen wurden blau. 1848 wurde ein einreihiger blauer Waffenrock für alle eingeführt. 1864 wurde der nun kürzere Waffenrock dunkelblau mit zwei Reihen Knöpfen und in der Farbe des Regiments eingefasstem Kragen, an die Stelle der Epauletten traten rote Achselwülste, als Dienstgradabzeichen wurden Sterne am Kragen wie in Österreich eingeführt.
Fahnen Bearbeiten
1817 mussten alle Truppenteile ihre Fahnen an das Arsenal abliefern, lediglich das 2. Reiter-Regiment durfte sein Ehren-Standarte, die ihm 1809 verliehen worden war, behalten.
1818 erhielten alle Truppenteile Feldzeichen. Auf einer schwarzen Stange mit Spitze befand sich ein in Bronze gegossener und grün lackierter, golddurchflochtener Lorbeerkranz mit goldenen Beeren, der mit dem Namenszug „W“ des Königs versehen war. Von beiden Seiten eines darunter angebrachten Querbalkens hingen golden-gelbe Schnüre mit Quasten herab. Ein blaues Schild unterhalb des Querbalkens trug die erhabene Nummer des Regiments, bei der Infanterie silbern und bei der Kavallerie golden, die Leibgarde zu Pferd eine Königskrone an Stelle der Nummer.
Durch königliche Ordre vom 3. September 1851 erhielten alle Bataillone neue Fahnen und alle Kavallerie-Regimenter neue Standarten, die ihnen auf dem Cannstatter Wasen durch den König übergeben wurden. Die Fahnen der Infanterie waren von roter Seide, mit dem gekrönten Namenszug „W“ des Königs auf der einen Seite, auf der anderen Seite das von einem gelben Hirsch und einem schwarzen Löwen gehaltenen gekrönte große württembergische Wappen, darunter auf einem blauen Devisenband die Inschrift „Furchtlos und trew“ und das weiße Kreuz des Militärverdienstordens. Die Franseneinfassung war in den Farben der Aufschläge des Regiments. Die Standarten der Kavallerie war aus burgunderroter Seide mit Fransen ringsum (Farben bei den Regimentern verschieden), auf der Vorderseite in gold-gelb der gekrönte Namenszug „W“, auf der Rückseite das von einem gelben Hirsch und einem schwarzen Löwen gehaltene gekrönte württembergische Wappen mit blauem Devisenband und der Inschrift „Furchtlos und trew“. Am unteren Ende des Wappens das weiße Kreuz des Militärverdienstordens. An der Stangenspitze in Gold „W.R.“
Garnisonen und Standorte Bearbeiten
Württemberg lehnte sich während der Zeit des Deutschen Bundes an das österreichische Militär an. So wurde neben den österreichischen Dienstgradabzeichen am Kragen die dortige Stationierungsmethode mit periodischem Wechsel der Garnisonen übernommen.
1817
1818
1833
1844
1845
1852
1856
1866
1817
1818
1838
1866
1818
1817
1818
1833
1842
1851
1852
1856
1866
1871
1817
1818
1833
1834
1842
1849
1852
1856
1866
1868
Königreich Württemberg im Deutschen Reich 1870–1918 Bearbeiten
XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps Bearbeiten
Die Württembergische Armee des Kaiserreichs bildete einen eigenständigen Teil des im Krieg aufzubietenden Heeres des Deutschen Reichs. Sie bestand aus dem XIII. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps mit Sitz in Stuttgart, dem zwei Divisionen (26. in Stuttgart und 27. in Ulm) unterstellt waren. Kommandierender General war im Normalfall ein württembergischer Offizier. Daneben beteiligten sich württembergische Truppen an der Aufstellung des XV. Armee-Korps (Straßburg).
Die Württembergische Armee hatte gemäß der Militärkonvention mit dem Norddeutschen Bund vom 21./25. November 1870 ähnlich wie Bayern und Sachsen ein eigenes Kriegsministerium und einen eigenen Generalstab und war insofern nicht in das preußische Heer eingegliedert. Chef der Truppen war der König von Württemberg. Kokarde und Wimpel waren in den schwarz-roten Landesfarben, das Koppelschloss trug den Sinnspruch: „Furchtlos und trew“. Die Verbände der württembergischen Armee behielten ihre bisherige interne Nummer, zur Unterscheidung von Truppenteilen anderer deutscher Staaten erhielten sie am 2. Oktober 1871 den entsprechenden Zusatz: „… württembergisches … Regiment“. Am 18. Dezember 1871 erhielten sie zusätzliche Nummern. Diese entsprachen der fortlaufenden Nummerierung aller Regimenter des deutschen Bundesheeres, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem der Kontingente. Die württembergischen Infanterieregimenter erhielten die Nummern 119 bis 126, die Kavallerieregimenter die Nummer 19 und 20 sowie 25 und 26 und die Artillerieregimenter die Nummern 26 und 27. Sie erhielten am 14. Dezember 1874 die Namen in der endgültigen Schreibweise und Nummerierung: „… Regiment (x. Württembergisches) Nr. x“. Häufige Schreibweisen waren auch „… (x. Württemb.) Nr. x“ oder „… (x. Württ.) Nr.x“, z. B. Infanterieregiment (3. württembergisches) Nr. 121.
Die Eigenständigkeit gegenüber Preußen drückte sich auch darin aus, dass die Württemberger Truppen noch bis 1891 statt des preußischen einreihigen einen zweireihigen Waffenrock trugen.
Württembergische Truppen außerhalb des XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps Bearbeiten
- Das Ehreninvaliden-Corps blieb bestehen und wurde am 31. März 1909 aufgelöst.
- Schlossgardekompanie ab 1. August 1872.
- 8. Infanterie-Regiment, ab 18. Dezember 1871 8. Württembergisches Infanterie-Regiment Nr. 126, ab ?? Infanterie-Regiment Großherzog Friedrich von Baden (8. württ.) Nr. 126
- Württ. Festungsartillerie-Bataillon, ab 15. November 1873, als es auf den preußischen Etat übernommen wurde, Württ. Fußartillerie-Bataillon Nr. 13, am 1. Oktober 1893 endgültig Kgl. Preuß. Fußartillerie-Bataillon Nr. 13
- 16. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Eisenbahn-Regiment in Berlin ab 1. April 1887, ab 2. Oktober 1893 4. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Eisenbahn-Regiment Nr. 3. Die Kompanie wurde ab 1. Oktober 1899 in den preußischen Etat übernommen.
- 4. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Luftschiffer-Bataillon Nr. 4
- 4. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Eisenbahn-Regiment Nr. 34 in Berlin ab 1. Oktober 1913.
- 3. (Württ.) Kompanie / Kgl. Preuß. Telegraphen-Bataillon Nr. 4 in Karlsruhe ab 1. Oktober 1913.
- Württ. Detachement bei der Kgl. Preuß. Festungsfernsprech-Kompanie Nr. 4 in Straßburg ab 1. Oktober 1913.
Garnisonen und Standorte (1912) Bearbeiten
Nach der Rangliste des aktiven Dienststandes der Königlich Preußischen Armee und des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps, Berlin 1912.
Für die inaktiven Landwehrverbände und -einheiten gab es Bezirke, die auf den Ortstafeln standen.
Erster Weltkrieg Bearbeiten
Bereits am 15. Juli 1914 wurden der Jahrgang 1867 und ein Teil des Jahrgangs 1866 einberufen. Mit der Mobilmachung 1914 und während des Ersten Weltkriegs wurden weitere württembergische Verbände aufgestellt (nichtwürttembergische Truppenteile sind in der folgenden Aufstellung kursiv gekennzeichnet).
- 26. (Württ.) Reserve-Division 2. August 1914
- 51. (württ.) Landwehr-Infanterie-Brigade 2. August 1914 mit Württ. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 119, Württ. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 121 und Württ. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 123
- 52. (württ.) Landwehr-Infanterie-Brigade 2. August 1914 mit Württ. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 120,
- 53. (württ.) Landwehr-Infanterie-Brigade 2. August 1914 mit Württ. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 124 und Württ. Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 125
- 51. (württ.) Ersatz-Infanterie-Brigade 2. August 1914 mit Brigade-Ersatz-Bataillonen 51 bis 54, Kavallerie-Ersatz-Abteilung XIII. A.K., 1. Ersatz-Abteilung Württ. Feldartillerie-Regiment 29, 1. Ersatz-Abteilung Württ. Feldartillerie-Regiment 65, 2 Munitions-Kolonnen, Magazin-Fuhrpark-Kolonne
- 54. (Württembergische) Reserve-Division 26. August 1914
- 7. (Württembergische) Landwehr-Division 14. April 1915
- 2. (württ.) Landwehr-Division 19. Dezember 1915, teilweise aus anderen Verbänden übernommen (x), teilweise neu aufgestellt (+)
- Württ. Gebirgs-Bataillon 1. Oktober 1915, 3. Mai 1918 vergrößert zum württ. Gebirgs-Regiment, württ. Gebirgs-Artillerie-Abteilung 27. August 1915
- Württembergisches Landsturm-Infanterie-Regiment Nr. 39 1916
- 204. (Württembergische) Infanterie-Division Sommer 1916 mit sächsischen Truppen gemischt, ab Dezember 1916 württembergisch
- 242. (Württembergische) Infanterie-Division 16. Januar 1917
- 26. (Württembergische) Landwehr-Division 24. Januar 1917
- 243. (Württembergische) Infanterie-Division ab 1. April 1917 (davor 8. preußische Ersatz-Division, ab 1. Februar 8. württ. Ersatz-Division)
- verschiedene Flieger-, Luftschiffer- und Flugabwehr-Truppenteile
Nach 1918 Bearbeiten
Nach dem Ersten Weltkrieg erfolgte gemäß den Vorschriften des Versailler Vertrages zunächst die Demobilisierung der Armee. Die Provisorische Regierung Württembergs unterstellte am 21. November 1918 das stellvertretende XIII. Generalkommando dem württembergischen Kriegsministerium, nach seinem Rücktritt am 30. November 1918 entband König Wilhelm II. alle Beamten und Soldaten von ihrem Eid auf ihn. Mit der Bildung der Reichswehr der Weimarer Republik wurden dann alle Verbände und Einheiten der früheren deutschen Heere aufgelöst. Durch Verfügung des württembergischen Kriegsministeriums I a Nr. 17431 vom 16. April 1919 wurde die Auflösung des stehenden württembergischen Heeres zum 30. April 1919 angeordnet. Die noch vorhandenen Regimentsstäbe blieben aber für weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Auflösung weiter bestehen. Sie wurden am 1. Oktober 1919 in Abwicklungsstellen umgewandelt und nach Abschluss aller Arbeiten bis zum 1. Juli 1920 auch aufgelöst.
Die Verfassung der Weimarer Republik übertrug einige wichtige im Kaiserreich noch bei den süddeutschen Staaten liegende Hoheitsrechte endgültig an das Reich. Das bedeutete für Württemberg u. a. den Übergang der Sicherheitstruppen an die Reichswehr, so dass das württembergische Kriegsministerium ab Juni 1919 aufgelöst werden konnte.
Volksstaat Württemberg 1918–1919 Bearbeiten
Die provisorische Regierung Blos des Volksstaates Württemberg beschloss unmittelbar nach dem Ende des Ersten Weltkrieges am 20. Dezember 1918 aus den vorhandenen Resten des alten Heeres Sicherheitseinheiten aufzustellen, die im Mai 1919 in 3 Sicherheitsregimenter ohne Regimentsstäbe zusammengefasst wurden. Ihre Aufgabe war der „Schutz des militärischen Eigentums und die Sicherstellung der öffentlichen Ernährung.“ Führer der Sicherheitstruppen war der Leutnant der Landwehr Paul Hahn.
Am 16. April 1919 wurde in Ulm aus den Sicherheitstruppen eine
- Sicherheitsabteilung Graeter
gebildet, die bei Augsburg und München zur Bekämpfung der Münchner Räterepublik eingesetzt und danach wieder aufgelöst wurde.
Von den Sicherheitstruppen unabhängig wurde am 25. Februar 1919 die Aufstellung einer
- Württembergische Freiwilligen-Abteilung Haas (Generalmajor Otto Haas)
auf dem Truppenübungsplatz Münsingen befohlen. Sie sollte aus dem 1. bis 3. Württembergischen Freiwilligen-Regiment bestehen. Tatsächlich wurde nur das 1. Regiment aufgestellt. Es wurde am 16. April zu einem Angriff auf Augsburg, am 28. April zu einem Angriff auf München eingesetzt.
Diese württembergischen Sicherheitstruppen und Freiwilligenverbände wurden ab Juni 1919 in die Reichswehr-Brigade 13 der Vorläufigen Reichswehr überführt.
Dienstgrade Bearbeiten
Dienstgrade der Württembergischen Armee | |
---|---|
ab 1817 | ab Dezember 1871 |
Offiziere | |
General (um 1817 nur der Kriegsminister) | General |
Generallieutenant | Generallieutenant (ab Januar 1899 Generalleutnant) |
Generalmajor | Generalmajor |
Oberst | Oberst |
Oberstlieutenant | Oberstlieutenant (ab Januar 1899 Oberstleutnant) |
Major | Major |
Hauptmann bzw. Rittmeister I. Klasse (vorher Hauptmann bzw. Eskadronchef) | Hauptmann bzw. Rittmeister |
Hauptmann bzw. Rittmeister II. Klasse (vorher Stabs-Hauptmann bzw. Stabs-Rittmeister, 1841 zusammengelegt mit Hauptmann/Rittmeister I. Klasse) | entfallen |
Ober-Lieutenant (vorher Premier-Lieutenant) | Premier-Lieutenant (ab Januar 1899 Oberleutnant) |
Unter-Lieutenant (vorher Seconde-Lieutenant), ab 1841 Lieutenant | Second-Lieutenant (ab Januar 1899 Leutnant) |
Unteroffiziere | |
Oberfeldwebel, Oberwachtmeister (bis 1817 Feldwebel bzw. Wachtmeister), Oberfeuerwerker, Stabshornist | Feldwebel, Wachtmeister, Oberfeuerwerker |
Portepeefähnrich (bis Okt. 1867 Fähnrich, bis Dez. 1864 Portepeekadet(t)) | Portepeefähnrich |
Feldwebel, Wachtmeister, Feuerwerker (1817 als Zwischenstufe neu eingeführt) | Sergeant, Feuerwerker |
Fourier (bis 1825 Quartiermeister) | entfallen |
Obermann (in allen Waffengattungen; bis 1817 Unteroffizier) | Unteroffizier, Oberjäger |
Hornist | unbekannt |
Mannschaften | |
Rottenmeister (infanterie und Kavallerie; vorher Vice-Unteroffizier, fungierend als Unteroffizier-Stellvertreter), Oberkanonier, Oberpionier, Obertrainsoldat (nicht aber Oberjäger!) | Gefreiter |
Tambour | |
Schütze (ab 1817 der Unteroffizieranwärter in Infanterie und Kavallerie, doch später wieder verschwunden. Vor dem Gemeinen rangierend, als Flankeur bzw. Plänkler eingesetzt) | entfallen |
Gemeine: Soldat (Infanterie, auch in Jägerbataillonen), Reiter, Kanonier (1. & 2. Classe), Pionier (1. & 2. Classe), Trainsoldat, Feldjäger | Füsilier, Grenadier, Musketier, Kanonier, Pionier, Reiter, Trainsoldat |
Die Dienstgrade der württembergischen Armee folgten ab 1871 dem preußischen Beispiel. Entsprechend wurde die Rangleiter der Unteroffiziere in später noch um den Feldwebelleutnant (1877) und den Offizierstellvertreter (1887) ergänzt.
siehe auch: Dienstgrade des Deutschen Heeres (Deutsches Kaiserreich)
Teilnahme an Kriegen Bearbeiten
Württembergische Truppen waren an folgenden Kriegen beteiligt:
- Dreißigjähriger Krieg 1618–1648
- Türkenkrieg 1663/1664
- Türkenkrieg 1683–1699
- Französisch-Holländischer Krieg 1672–1678
- Pfälzischer Erbfolgekrieg 1688–1697
- Spanischer Erbfolgekrieg 1701–1714
- Polnischer Erbfolgekrieg 1733–1738
- Siebenjähriger Krieg 1756–1763
- Koalitionskriege 1792–1815
- Badische Revolution 1848–1849
- Während des Krimkriegs beschloss der Bundestag am 18. Februar 1855, die Hauptkontingente des Bundesheeres sollten innerhalb von 14 Tagen „marsch- und schlagfertig“ sein.
- Während des Zweiten Italienischen Unabhängigkeitskrieges beschloss der Bundestag 1859 wieder die Mobilmachung.
- Deutsch-Dänischer Krieg 1864
- Deutscher Krieg 1866
- Deutsch-Französischer Krieg 1870–1871
- Erster Weltkrieg 1914–1918
Einzelne württembergische Soldaten nahmen zudem an folgenden Konflikten teil:
- Boxeraufstand 1900–1901
- Kolonialkrieg in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908
Quellen Bearbeiten
- August Ludwig Reyscher (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze,
- Leo Ignaz von Stadlinger: Geschichte des württembergischen Kriegswesens. K. Hofdruckerei zu Guttenberg, Stuttgart 1856.
Literatur Bearbeiten
- Militär-Handbuch des Königreichs Württemberg. Metzler, Stuttgart, erschien 1836–1908.
- Militär-Handbuch des Königreichs Württemberg. Große Ausgabe. Kriegsministerium, Stuttgart 1913.
- Königliche Geheime Kriegskanzlei: Rang- und Quartier-Liste der Königlich Preußischen Armee und des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps für 1899. Ernst Siegfried Mittler und Sohn Berlin.
- Das achte Corps des deutschen Bundesheeres im Jahr 1840. Verlag E. Nübling, Ulm 1840.
- Claus von Bredow: Historische Rang- und Stamm-Liste des deutschen Heeres. Verlag August Scherl, Berlin 1905.
- Günther Cordes: Das Haus Württemberg und die Militärgeschichte des Landes. In: Robert Uhland (Hrsg.): 900 Jahre Haus Württemberg. Verlag Kohlhammer, Stuttgart 1984, ISBN 3-17-008536-0.
- Siegfried Fiedler: Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Millionenheere (Heerwesen der Neuzeit: Abteilung 5; Band 2). Bernard & Graefe, Bonn 1993, ISBN 3-7637-5812-7 (Neuausgabe als Taktik und Strategie der Millionenheere. 1871–1914. Bechtermünz, Augsburg 2002, ISBN 3-8289-0521-8), S. 37–66.
- Generalkommando XIII. (k.w.) A.K. (Hrsg.): Taschen-Rangliste des XIII. Armee-Korps, Stand 1. November 1912. Druckerei des Generalkommandos XIII. (K.W.) A.K., Stuttgart, 1912.
- Herbert Hahn: Das Königlich-Württembergische Heer. 1806–1871. Deutsche Gesellschaft für Heereskunde, Beckum 1994.
- Hans-Joachim Harder: Militärgeschichtliches Handbuch Baden-Württemberg. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt. Kohlhammer, Stuttgart 1987, ISBN 3-17-009856-X.
- Friedrich Kapp: Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika. 1. Auflage: Berlin 1864 (Digitalisat ); 2. Auflage 1874.
- Heinz Kraft: Die Württemberger in den napoleonischen Kriegen. Tübingen 1953.
- Kriegsgeschichtliche Abteilung des Großen Generalstabs (Hrsg.): Der Feldzug von 1866 in Deutschland Anlagenband, Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 1867.
- Im Auftrag des Oberkommandos des Heeres bearbeitet und herausgegeben von der Kriegsgeschichtlichen Forschungsanstalt des Heeres: Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppe und Freikorps, 5. Band, Die Kämpfe in Südwestdeutschland 1919–1923. Verlag E. S. Mittler & Sohn, Berlin 1939.
- Wolfgang Läpple: Schwäbisches Potsdam. Die Garnison Ludwigsburg von den Anfängen bis zur Auflösung. 2 Bände. Ludwigsburg 2009, ISBN 3-00-014212-6.
- Eike Mohr: Bibliographie zur Heeres- und Truppengeschichte des Deutschen Reiches und seiner Länder 1806 bis 1933. 2 Bände, Bissendorf, 2004.
- Otto von Moser: Die Württemberger im Weltkriege. Chr. Belser A.G., Stuttgart 1927.
- Reinhard Graf von Neipperg: Kaiser und Schwäbischer Kreis (1714–1733). W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1991, ISBN 3-17-011187-6.
- Gerhard Papke: Von der Miliz zum Stehenden Heer. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648–1939, Band I, Bernard & Graefe Verlag, München 1979.
- Carl Pfaff: Geschichtes des Militärwesens in Württemberg von der ältesten bis auf unsere Zeit und der Verhandlungen darüber zwischen der Regierung und den Landständen, Stuttgart 1842
- Paul Sauer: Die Neuorganisation des württembergischen Heerwesens unter Herzog, Kurfürst und König Friedrich (1797–1816). In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 26 (1967), S. 395–420.
- Karl von Seeger: Zur württembergischen Heeres- und Kriegsgeschichte. In: Besondere Beilage des Stuttgarter NS-Kuriers mit Regierungsanzeiger für Württemberg Nr. 1 vom 28. Februar 1935.
- Leo Ignaz von Stadlinger: Geschichte des württembergischen Kriegswesens. K. Hofdruckerei zu Guttenberg, Stuttgart 1856.
- Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr. Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 1974, ISBN 3-428-03033-8.
- Günther Voigt: Deutschlands Heere bis 1918, Ursprung und Entwicklung der einzelnen Formationen. Hrsg. Hans Bleckwen und Dernot Bradley, 11 Bände, Biblio Verlag Osnabrück 1981, ISBN 3-7648-1199-4.
- Walter Wannenwetsch, Joachim Hilsenbeck: Königreich Württemberg. Die militärischen Kopfbedeckungen mit Polizei, Feuerwehr und Steuerwache 1869–1919. Steinach Verlag, Reutlingen 1993.
- Dr. Beutner: Die König-Karl-Ulanen 1914/18. Stuttgart 1927
- von Brandenstein: Das Infanterieregiment Alt-Württemberg (3.Württ.) Nr. 121 1914/18
- von Camerer: Das Kgl. Württ. 2. Jäger-Bataillon 1859/71. Stuttgart 1897
- Dürr: Geschichte des Landwehr-Fußartillerie-Bataillons Nr. 13
- Feldartillerie-Regiment „König Karl“ (1. württemb.) Nr. 13: Gedenkschrift zur Feier des 75-jährigen Bestehens der Württembergischen Artillerie in Regimentsverbande, 21. April 1892. Gebrüder Nübling Ulm, 1982
- Flaischlen: Geschichte des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Württ.) Nr. 120. Stuttgart 1938
- Gais: Mit den Olgadragonern 1914/18. Stuttgart 1920
- von Gemmingen: Das Grenadier-Regiment Königin Olga (. Württ.) Nr. 119 1914/18. Stuttgart 1927
- Gerok: Das 2. Württemb. Feldartillerie-Regiments Nr. 25 Prinz-Regent Luitpold von Bayern. Stuttgart 1921
- Geßler, Tognarelli, Ströbel: Geschichte des Feldartillerie-Regiments Prinz-Regent Luitpold von Bayern (2. Württemb.) Nr. 29. Stuttgart 1892
- Geßler: Geschichte des 2. Württemb. Feldartillerie-Regiments Nr. 25 Prinz-Regent Luitpold von Bayern. Stuttgart 1892
- Gnamm: Das Füsilier-Regiment Kaiser Franz Joseph v. Österreich, König v. Ungarn (4. Württ.) Nr. 122 1914/18. Stuttgart 1921
- Wilhelm Gustav Philipp Julius Gleich: Die ersten 100 Jahre des Ulanen-Regiments König Wilhelm I. (2. Württemb.) Nr. 20. Uhland’sche Buchdruckerei G.m.b.H. Stuttgart, o. J. [1909]
- Griesinger: Geschichte des Ulanenregiments König Karl (1. Württemb.) Nr. 19. Stuttgart 1883 Google-Digitalisat
- Griesinger: Geschichte des Ulanenregiments König Karl (1. Württemb.) Nr. 19 bis 1896. Stuttgart 1896
- von Haldenwang: Ehrentafel des Grenadier-Regiments Königin Olga (. Württ.) Nr. 119. Stuttgart 1927
- Happolt: Infanterieregiment Alt-Württemberg (3.Württ.) Geschichte des Regiments für Unteroffiziere und Mannschaften. Stuttgart 1893
- Hiller von Gärtringen: Bilder aus der Geschichte des Ulanen-Regiments König Wilhelm I. (2. Wüerttemb.) Nr. 20. Stuttgart 1934
- Käberle: Geschichte des 4. Württ. Infanterie-Regiments Nr. 122 1806–1874. Ludwigsburg 1881
- Dr. Koch: Kurze Geschichte des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Württ.) Nr. 120 zum 225. Jubiläum. Ravensburg 1898
- Krautle: Ehrenbuch Infanterieregiment Alt-Württemberg (3.Württ.) Nr. 121 1914/18. 1935
- Landauer: Die Württembergische Fußartillerie. Stuttgart 1930
- Menzel: Kurze Geschichte des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Württ.) Nr. 120 1673/1909. Stuttgart 1909
- Müller: Geschichte des 4. Württ. Infanterie-Regiments Nr 22 Kaiser Franz Joseph v. Österreich, König v. Ungarn 1806/1906. Heilbronn 1906
- von Niedhammer: Geschichte des Grenadier-Regiments Königin Olga (1. Württ.) Nr. 119. Stuttgart 1886
- Neff: Das 4. Württembergische Feldartillerie-Regiment Nr. 65. Stuttgart 1925
- Offiziere des Regiments: Das 4. Württ. Infanterie-Regiment Nr. 122 1806–1870/71. Stuttgart 1889
- Offiziere des Regiments: Geschichte des 2. Württemb. Feldartillerie-Regiments Nr. 25 Prinz-Regent Luitpold von Bayern. Stuttgart 1904
- Offiziere des Regiments: Totengedenkbuch des Hohenz. bezw. Württ. Fußartillerie-Regiments Nr. 13. Stuttgart
- Dr. Panthen: Geschichte des Feldartillerie-Regiments König Karl (1. Württemb.) Nr. 29. Stuttgart 1928
- Petermann: Geschichte des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Württ.) Nr. 120. Stuttgart 1896
- von Pfister: Geschichte des 1. Württembergischen Infanterie-Regiments. Stuttgart 1875
- von Pfister: Geschichte des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Württ.) Nr. 120. Stuttgart 1881
- Schempp: Geschichte des 3 Württembergischen Infanterie-Regiments Nr. 121 1716/1891. Stuttgart 1891, Karlsruhe 1876
- Simon: Das Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm (2. Württ.) Nr. 120 1914/18. Stuttgart 1922
- Spieß: Geschichte des Dragoner-Regiments Königin Olga (1.Württ.) Nr. 25. Ludwigsburg 1913
- Richard Starklof: Geschichte des Königlich Württembergischen Zweiten Reiterregiments. Eduard Zernin, Darmstadt / Leipzig 1862
- Richard Starklof: Geschichte des Königlich Württembergischen vierten Reiterregiments Königin Olga 1805–1866. Karl Aue, Stuttgart 1867
- Julius Strüder Hrsg.: Blau-Weiße Reitergeschichten, Erinnerungen alter Olga-Dragoner aus Kriegs- und Friedenszeiten. Neuwied 1957
- Vischer: Das Württembergische Infanterie-Regiment Nr. 180 in der Somme-Schlacht. Stuttgart 1917
- Vischer: Das Württembergische Infanterie-Regiment Nr. 180 1914/1918. Stuttgart 1931
- Wehl: Das Dragoner-Regiment König (2. Württ.) Nr. 26 1914–1918 . Stuttgart, 1921
- Zimmerle: Das 3. Württembergische Feldartillerie-Regiment Nr. 49 1914/18. Stuttgart 1922
Einzelnachweise Bearbeiten
- Leo Ignaz von Stadlinger: Geschichte des württembergischen Kriegswesens. K. Hofdruckerei zu Guttenberg, Stuttgart 1856
- Stadlinger S. 313.
- nach Stadlinger S. 321.
- nach Stadlinger S. 320 ff.
- Stadlinger, S. 464.
- Stadlinger, S. 464.
- zitiert nach Stadlinger, S. 321.
- zitiert nach Stadlinger S. 65ff.
- zitiert nach Stadlinger, S. 332 Fußnote
- Stadlinger, S. 337 Fußnote
- Stadlinger S. 405.
- Stadlinger S. 405.
- nach Stadlinger, S. 337 Fußnote
- August Ludwig Reyscher (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze
- Band 2, S. 21ff.
- Band 12, S. 17 ff.
- Band 19.1, S. 14.
- Band 19.1, S. 176.
- Band 19.1, S. 12.
- Band 19.1, S. 17.
- Band 19.1, S. 110.
- Band 19.1, S. 106.
- Band 19.1, S. 507.
- Band 19.1, S. 123.
- Band 19.1, S. 136.
- Band 19.1, S. 154.
- Band 19.1, S. 186 ff.
- Band 19.1, S. 198 f.
- Band 19.1, S. 212 ff.
- Band 19.1, S. 727 ff.
- Band 19.2, S. 660.
- Band 19.2 Nr. 567
- Band 19.2 Nr. 567
- Reyscher, S. 1376 ff.
- Reyscher Band 19.2, S. 1420ff., Vorschrift für den Innern Dienst der K. Infanterie
- Reyscher Band 19.2, S. 1284; Württembergisches Regierungsblatt Nr. II vom 7. März 1815, S. 85 ff.
- Reyscher Band 19.2, S. 1542; Württembergisches Regierungsblatt Nr. 51 vom 18. März 1819, S. 441 ff.
- Gerhard Papke: Von der Miliz zum Stehenden Heer. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648–1939. Band I. Bernard & Graefe, München 1979
- Papke, S. 229.
- Peter-Christoph Storm: Der Schwäbische Kreis als Feldherr. Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 1974, ISBN 3-428-03033-8.
- nach Storm, S. 215: „Capitulatiton Ihro Hochfürstlicher Durchlaucht Eberhardt Ludwigens Herzogs zu Württemberg p. wegen conferirten Crais-Marschallenamts, dd. Eßlingen den 25. Martii Anno 1707“
- zitiert nach Storm
- Sonstige
- Bestand A 28 aBd M 21 auf Landesarchiv-BW.de
- Kapp, S. 100ff.
- zitiert nach von Neipperg, S. 30.
- nach Franz Skarbina und C. Jany, S. 62.
- zitiert nach Harder, S. 62. Dort auch „Bei der Verleihung der Kriegsgedenkmünze 25 Jahre später konnte König Wilhelm I. 1840 immerhin noch 26.058 Veteranen der insgesamt 15 Feldzüge zwischen 1793 und 1815 auszeichnen. Den 60 Altgedienten aus der ersten Kampagne standen 14.319 der letzten gegenüber; 10.905 Ausgzuzeichnende hatten einen Feldzug, 9.196 zwei, 971 sogar vier Feldzüge mitgemacht. Je zwei Veteranen brachten es auf zehn und elf Ausmärsche.“
- Regierungsblatt von 1814, S. 73.
- Württ. Regierungsblatt 1811 Nro. 25, 1. Juni, S. 265.
- Herbert Hahn: Das Königlich Württembergische Heer 1806–1871. S. 32.
- Wilhelm Gustav Philipp Julius Gleich: Die ersten 100 Jahre des Ulanen-Regiments König Wilhelm I. (2. Württemb.) Nr. 20. Uhland’sche Buchdruckerei G.m.b.H. Stuttgart, o.J, S. 144f.
- Württembergisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 19. März 1868, S. 97 ff.
- siehe Bundeskriegsverfassung
- Württembergisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 19. März 1868, S. 97 ff.
- Harder, S. 66f.
- Der Feldzug von 1866 in Deutschland, Anlagenband, Anlage 28
- Korpsbefehl vom 24. Oktober 1864.
- Fiedler Abb. nach S. 144.
- zitiert nach Walter Wannenwestch, S. 39.
- Moser, S. 116 ff.
- Bekanntmachung der provisorischen Regierung vom 21. November 1918 betr. der Neuordnung der militärischen Kommandoverhältnisse, Staatsanzeiger 1918 Nr. 274
- Gesetz über die Bildung der vorläufige Reichswehr vom 6. März 1919, RGBl. 1919, S. 295.
Anmerkungen Bearbeiten
- Nördlingen 1634 von Peter Engerisser. Verlag Heinz Späthling 2009, S. 237 ff.
- Johann Friedrich (1637–1659) war der älteste Sohn Herzog Eberhard III.
- nach Stadlinger bezog sich die Benennung nach Farben auf die Farben der Aufschläge der Uniformen
- Nach dem Tod Herzog Wilhelm Ludwigs 1677 wurden Herzog Friedrich Carl von Württemberg-Winnental und Herzogin Magdalene Sybille Vormünder des minderjährigen Eberhard Ludwig
- 23. April. An diesem Tag wurden auch Dienstverträge der Knechte und Mägde in der Landwirtschaft für den kommenden Sommer abgeschlossen.
- Friedensfuß = halber Kriegsfuß
- Dabei erfolgte am 17. auf 18. September 1848 der erste Eisenbahntransport württembergischer Kavallerie von Darmstadt nach Sachsenhausen
- Eine Brigade aus je einem Bataillon von jedem Infanterie-Regiment und eine Fußbatterie mit acht Geschützen unter Oberst von Röder
- Gustav Struve hatte am 21. September in Lörrach die Republik ausgerufen.
- Die Mobilmachung erwies sich als äußerst schwierig: Das Fehl an Offizieren wurde durch schnelle Beförderung von Unteroffizieren ausgeglichen, zu deren Ersatz auch ungeeignete Mannschaften befördert wurden; Remontepferde mussten erst gekauft werden.
- Generelle Marschordnung: Vorhut: Feldbrigade Jäger-Bataillon an der Spitze mit zwei bis drei Schwadronen und ein bis drei Batterien, nach 2 km Gros: Reiter-Brigade, Feldbrigade, Reserve-Artillerie, Feldbrigade, Pionierkorps, kleiner Train, Feldjägerschwadron, nach 2 km großer Train, Stabskompanie der Division, Feldgendarmerie, nach 5 km Armeetrain, nach 5 km Munitionsreserve
- Königl. Ordre vom 28. Mai 1809: „Seine Königliche Majestät haben Allergnädigst geruht vermöge Allerhöchsten Dekrets vom 28. Mai 1809 dem Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis zu Bezeugung Allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit seinem ausgezeichneten Benehmen in Treffen vom 17. Mai 1809 bei Linz eine Standarte, auf welcher der Stern und das Kreuz des Königlichen Militair-Verdienst-Ordens gestickt ist, zu verleihen.“
- Das Regiment führte diese Standarte bis zu seiner Auflösung 1919.
- Um einen zu engen Zusammenhalt mit der Bevölkerung zu verhindern wurden in Österreich die Regimenter alle 30 Jahre in neue Garnisonen verlegt.
Weblinks Bearbeiten
- Allgemeine Militär-Zeitung, Nr. 90 (Samstag 10. Nov. 1827), Verlagshandlung C. W. Leske, Darmstadt 1827, Spalte 713–717
- Edmund Jäger: Das Militärwesen des Königreichs Württemberg. Stuttgart 1869, S. 37–38
- Süddeutsche Post, Nr. 323 (Samstag, 25. November 1871), Dritter Jahrgang, München 1871, S. 2–3