www.wikidata.de-de.nina.az
Der Ausdruck Werbung bezeichnete vom ausgehenden Mittelalter bis in die Mitte des 19 Jahrhunderts die Beschaffung von Freiwilligen Soldnern zum Dienst im Militar Bis dahin hatte das Wort ausschliesslich diese militarische Bedeutung erst spater setzte sich die Bedeutung im Sinne von Reklame machen durch Altes Werbeplakat der US ArmyStaaten im heutigen Sinne gab es bis in die fruhe Neuzeit noch nicht demzufolge auch keine staatsburgerlichen Pflichten Die Rechtsbeziehungen des Einzelnen bestanden gegenuber seinem jeweiligen Herrn Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung des bezahlten Kriegers 2 Werbung der Landsknechte 3 Werbung fur stehende Heere ab dem 17 Jahrhundert 4 Werbung im 19 und 20 Jahrhundert 5 Werbung heute 6 Werbeplakate aus verschiedenen Zeiten 7 Verbot der Werbung 8 Verweise 8 1 Siehe auch 8 2 Weblinks 8 3 Literatur 8 4 EinzelnachweiseEntstehung des bezahlten Kriegers BearbeitenDie verpflichtende Beteiligung an kriegerischen Handlungen in Gestalt des Volksaufgebots oder Heerbannes war in Europa schon im ausgehenden Altertum beginnend im Frankenreich durch die Heerfolge abgelost worden Da durch die zunehmende Geldwirtschaft ab dem 12 Jahrhundert eine Entlohnung der Krieger mit Geld moglich wurde bildeten sich neben den Lehensrittern und deren aufgebotenen Knechten auch Soldritter und Soldknechte als Stand von Berufskriegern 1 Mit der Veranderung der Kriegfuhrung ausgelost durch die Uberlegenheit der Schweizer Gevierthaufen uber das Ritterheer in der Schlacht am Morgarten 1315 wuchs die Bedeutung des Fussvolks das man in grosser Zahl benotigte Nur in wenigen Gebieten war aber die Beherrschung des Waffenhandwerks in der breiten Bevolkerung vorhanden wie z B bei den Schweizer Reislaufern Es lag daher nahe auf das schon bewahrte System von Soldtruppen aus Berufskriegern zuruckzugreifen und nicht ungeubte Untertanen aufzubieten Zudem waren letztere als Bauern und Handwerker fur die eigene Volkswirtschaft viel zu kostbar um sie in einem Feldzug aufs Spiel zu setzen oder sie gar zu verlieren Werbung der Landsknechte BearbeitenEin Furst oder Landesherr der einen Feldzug plante schloss mit einem als erfahrener militarischer Fuhrer geltenden Soldaten einen Vertrag den er als Werbeherrn beauftragte fur eine bestimmte Zeit eine bestimmte Anzahl von Landsknechten und Reitern anzuwerben und stellte ihm hieruber ein Werbepatent aus Dafur erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme mit der er die Anwerbung und auch den Sold der Geworbenen bezahlte Manchmal schoss auch der Werbeherr den Betrag vor oder beteiligte sich an der Finanzierung Meist war der Werbeherr wahrend des Feldzugs auch der Regimentsinhaber der geworbenen Truppen wie zum Beispiel Georg von Frundsberg oder noch im Dreissigjahrigen Krieg Wallenstein Befehl des Herzogs Ulrich von Wurttemberg 6 000 Mann in der Eidgenossenschaft anzuwerben vom 12 August 1518 Nachdem die louff sich dieser zeit ernstlich erzogen unnd wir nit wissen ob der jetzig Rychstag zu Augspurg uns zu wider enden wird oder nit haben wir bedacht unns selbs dannnocht ouch zu uersenhen darumb so beuelen wir dir du wollst uns VIm 6 mille 6 000 guter Knecht und under denselbigen ouch hauptleute und fendrich Inn der aidgenossschaft annemen und bestellen umb ain Sold So wir Ir bedorffen werden das sie uns umb selbigen Sold zuziehen So wir aber Ir net bedorffen das wir dann Inen zu thund ouch nicht Schuldig syen Inmassen wie du also annemen und bestellt wurdest von denselben wollest zuvor unnderrichtung nehmen ob nit unser vogt zu tubingen und lieber getrewer Eberhard von Ryschach so derglychen beuelh von uns hatt sie ouch angenommen oder mit Inen gehandellt heb damit nit zwyfache Handlung gescheh unnd einer dem andern seinem annemen und bestellen Irrung oder Verhinderung thue sollest du dann zu thund wol waist und wir dir vertawen daran geschicht unser meynung dat stuttg Dornstegg nach laurentii XVIIj An H Albrecht von Landenberg RittrDessglych an Eberhartten von Ryschach Vogt zu Tibinge 2 Werbung fur stehende Heere ab dem 17 Jahrhundert Bearbeiten Preussische Werber unter Friedrich dem GrossenBild von Friedrich Hiddemann Soldatenwerbung im 18 Jahrhundert source source source source source source source source source source Rekrutierung von deutschen Soldaten fur das franzosische Heer im 18 Jahrhundert Lebende Geschichte Wochenende im Freilichtmuseum Roscheider HofMit dem Aufkommen der stehenden Heere gegen Ende des 17 Jahrhunderts ubernahmen die Landesherren die Werbung selbst Sie wiesen hierzu einzelne Organe der entstehenden Verwaltung an General Ausschreiben des Administrators Herzog Friedrich Carl von Wurttemberg Winnental an die Amtmanner betreffend die Rekrutierung des in der Ruckkehr aus Morea begriffenen I Regiments Nachdem Wir aus allergnadigstem Befehl der Romisch Kaiserl Maj Unseres Allergnadigsten Herrn Unser dermahlen aus Morea in der Rukkehr begriffenes Erstere regiment zu dero und des Gemeinen Wesens dienstforderlich recroutieren und desswegen im ganzen Hertzogthum die Werbung anstellen lassen wollen Als ist Unser Gnadigster Befehl hiermit an Dich Du sollest solches in Deinem Dir Gnadigst anvertrauten Statt und Ampt publicieren und darbey vermelden dass wer unter solchem Regiment welches Wir selbsten commandieren werden Dienste zu nehmen gewillet sich entweder allhier in Unserer Residenz oder zu Tubingen Schorndorff Goppingen oder Marppach bey denen des Ends in der Werbung begriffenen Officierern anmelden konne Daran beschicht Unsere Meynung 3 Wurttembergisches General Rescript an die Amtmanner vom 21 Juni 1690 betr die Anwerbung eines Regiments zu Fuss fur spanische Dienste als ist hiermit unser gnadigster Befehl du sollest so ferne hierzu einige tuchtige Mannschaft bey Dir zu bekommen auch vermittelst Deiner Ambts Angehorigen herbey zu bringen waren solche annehmen auf den Mann 4 a 5 Rthlr Hand Geld und taglich zehen Kr auf den Unterhalt Im ubrigen aber hastu daran zu seyn dass kein verburgter oder im Verspruch stehender Lands Underthan noch einiger von der Land Miliz angenommen werde oder beauftragten damit einzelne Offiziere mit denen sie einen entsprechenden Vertrag Werbepatent abschlossen 4 Um die Werbung bekannt zu machen wurden auch Plakate und Handzettel eingesetzt Zur Schonung der wirtschaftlichen Ressourcen des Landes wurde die Werbung berufstatiger Untertanen im Dienste des Landesherrn Handwerker Bauern untersagt Als wegen der damals bestehenden Missstande in den Armeen die Neigung zu Verpflichtungen zuruckging und weil man die vielen umherziehenden Obdachlosen herum vagirend und Herren losen Gesind als lastig empfand wurden diese auch gezielt zwangsweise rekrutiert ebenso wie die Deserteure aus anderen Armeen als ist hiemit Unser Befehl ihr sollet Uns der Leute so viel immer moglich zuweisen auch alle Deserteurs von was Dienst oder Nation dieselbe seyn mogen nur die National Frantzosen ausgenommen samt all anderen herum vagirend und Herren losen Gesind auch mit allen die mit glaubwurdigen Passeports nicht versehen ohne Umstande wegnehmen und nacher Asperg an den daselbst commandierenden Officier liefern 5 Pursche welche auf dem Bettel umherziehen und keine wandernde Handwerks Pursche auch mit glaubwurdigen Passen oder Attestaten nicht versehen seyen sollen zum Militar hinweggenommen jedoch von den Werb Officieren vorher dem nachsten Vogtamt vorgestellt und von diesem erkannt werden ob sie auch fur Vaganten zu halten seyen 6 Werbung im 19 und 20 Jahrhundert BearbeitenNachdem die Rekrutierung der Mannschaften in vielen Staaten durch die Einfuhrung der Wehrpflicht geregelt war blieb es in Deutschland den einzelnen Regimentern bis in das 20 Jahrhundert hinein Reichswehr nur noch uberlassen langer dienende Unteroffiziere und Offiziere selbst zu werben Staaten die wie z B Grossbritannien oder die USA keine Wehrpflicht kannten waren weiterhin auf die Werbung Freiwilliger angewiesen Auch fur eigene Truppenteile die trotz bestehender Wehrpflicht nicht auf Wehrpflichtige zuruckgreifen konnten oder sollten wie z B die Fremdenlegion in Frankreich oder die Schutztruppen in den deutschen Kolonien musste weiterhin geworben werden Werbung heute BearbeitenFur die Werbung Freiwilliger fur den Dienst als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat setzen alle Armeen samtliche modernen Werbemittel einschliesslich Internet 7 ein Als Anreiz zu einer Verpflichtung als Soldat wurde in fruheren Jahrhunderten das Handgeld gezahlt Heutige Streitkrafte werben meist mit einer Verpflichtungspramie und oder der Moglichkeit zusatzliche Bildungsabschlusse erwerben zu konnen Nach Abschaffung bzw Aussetzen der Wehrpflicht in vielen europaischen Staaten gelingt es ihnen trotz verstarkter Werbemassnahmen oft nicht die erforderliche Anzahl freiwilliger eigener Staatsburger fur den Dienst in den Streitkraften zu gewinnen sodass sie teilweise auch auslandische Staatsangehorige werben Spanien oder zum Dienst in den Streitkraften zulassen Niederlande Fur die Bundeswehr ubernehmen heute die bei den Karrierecentern der Bundeswehr eingesetzten Karriereberater die praktischen Aufgaben der Anwerbung von Freiwilligen fur die Streitkrafte vor Ort Zentrale Aufgaben werden durch das Bundesamt fur das Personalmanagement der Bundeswehr wahrgenommen Werbeplakate aus verschiedenen Zeiten Bearbeiten Werbeplakat um 1740 Werbeplakat aus dem Amerikanischen Burgerkrieg Werbeplakat England im Ersten Weltkrieg Werbeplakat Kanada 1939 1945Verbot der Werbung Bearbeiten Verbot fremder WerbungVom 16 bis zum beginnenden 19 Jahrhundert bestand in vielen Landern ein immer wieder erneuertes Verbot Werbung fur Truppen anderer Lander durchzufuhren 8 oder sich fur fremde Truppen 9 anwerben zu lassen Nur fur das kaiserliche Heer durfte innerhalb des ganzen Heiligen Romischen Reiches geworben werden Heute ist es in Deutschland strafbar deutsche Staatsangehorige zugunsten einer auslandischen Macht zum Wehrdienst in einer militarischen oder militarahnlichen Einrichtung anzuwerben 10 Ahnlich ist die Situation in Osterreich und in der Schweiz Verweise BearbeitenSiehe auch Bearbeiten Soldner Werbung fur die franzosische Fremdenlegion Spanische Legion Werbung von Gurkhas fur die britische Armee Werbeplakate auf CommonsWeblinks Bearbeiten Commons Werbung Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Werbungen Philipps II von Spanien Werbung der BundeswehrLiteratur Bearbeiten Hans Delbruck Geschichte der Kriegskunst Bd 2 Die Neuzeit 1 Auflage Georg Stilke Berlin 1920 Neuausgabe Walter de Gruyter Berlin 2000 ISBN 3 937872 42 6 Siegfried Fiedler Kriegswesen und Kriegfuhrung im Zeitalter der Landsknechte Bernard amp Graefe Verlag Koblenz 1985 ISBN 3 7637 5462 8 Siegfried Fiedler Kriegswesen und Kriegfuhrung im Zeitalter der Kabinettskriege Bernard amp Graefe Verlag Koblenz 1986 ISBN 3 7637 5478 4 Theodor Fuchs Geschichte des europaischen Kriegswesens Teil I Vom Altertum bis zur Aufstellung der stehenden Heere Verlag Herold Wien 1972 Geschichte des europaischen Kriegswesens Teil II Von der Aufstellung der ersten stehenden Heere bis zum Aufkommen der modernen Volksheere Verlag Herold Wien 1986August Ludwig Reyscher Hrsg Vollstandige historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der wurttembergischen GesetzeBd 19 1 Kriegsgesetze 1 Teil 1360 1800 Tubingen 1849 Bd 19 2 Kriegsgesetze 2 Teil 1801 1820 Tubingen 1850 Bd 19 3 Kriegsgesetze 3 Teil 1821 1849 Tubingen 1851Reinhard Baumann Das Soldnerwesen im 16 Jahrhundert im bayerischen und suddeutschen Beispiel Eine gesellschaftliche Untersuchung Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs Munchen Band Nr 99 Munchen 1977 Thorsten Loch Die Freiwilligenwerbung der Bundeswehr 1956 bis 1989 90 in Militarschichte Zeitschrift fur historische Bildung Heft 1 2008 Hrsg Militargeschichtliches Forschungsamt ISSN 0940 4163Einzelnachweise Bearbeiten zitiert nach Fuchs S 166 Reyscher 19 1 S 13f Reyscher 19 1 S 263 Reyscher 19 1 S 271f Reyscher 19 1 S 549 Reyscher 19 1 S 614 Werbung auf der Internetseite der Bundeswehr In Wurttemberg z B nach Reyscher am 9 Marz 1714 20 Januar 1716 31 Oktober 1716 27 Oktober 1725 Abstellung der preussischen Werbungen und 30 Juli 1728 In Wurttemberg z B nach Reyscher am 3 Febr 1625 18 Juni 1625 Placat betreffend das Verbot der Annahme fremder Kriegsdienst verlust seines Burgerrechts verweisung Unsers Herztogthumbs auch nachschickung Weib und Kinder 24 Dezember 1644 und 20 Juni 1639 109h StGB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Werbung Militar amp oldid 234301920