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Die Teilung des Konigreiches Sachsen in einen preussischen und einen sachsischen Teil erfolgte im Jahr 1815 Sie wurde auf dem Wiener Kongress 1814 1815 als Strafaktion gegen das Konigreich Sachsen beschlossen das im Unterschied zu allen anderen deutschen Staaten in den Befreiungskriegen sein Bundnis mit Napoleon Bonaparte nicht aufgegeben hatte Der Siegerstaat Preussen hatte ursprunglich beabsichtigt Sachsen das Napoleon 1806 zu einem Konigreich erhoben hatte ganzlich zu annektieren und wurde dabei vom alliierten Russland unterstutzt Das ebenfalls alliierte Kaisertum Osterreich wollte jedoch ein Fortbestehen Sachsens als einen nordwestlichen Pufferstaat zwischen sich und Preussen zudem war das Haus Habsburg dynastisch eng mit dem Haus Wettin verbunden Dem habsburgischen Anliegen schlossen sich schliesslich das Vereinigte Konigreich und das bourbonisch restaurierte Konigreich Frankreich an Preussen beharrte lange energisch auf der geplanten Annexion und sturzte damit den Wiener Kongress in eine seiner tiefsten diplomatischen Krisen Nach verworfenen zwei Teilungsvorschlagen einigte man sich am 8 Februar 1815 schliesslich auf einen dritten Dieser Teilungsplan schrieb die Grenzen des verbleibenden Kernsachsens endgultig fest Er stellte einen Kompromiss dar zwischen den militarischen Interessen Osterreichs das keine neue gemeinsame Grenze mit Preussen wunschte und den fiskalischen Interessen Preussens das eine moglichst grosse Zahl an Steuerburgern Sachsens sich einverleiben wollte Sachsens Konig Friedrich August I besass kein Mitspracherecht und wurde vor vollendete Tatsachen gestellt Auf Betreiben Preussens war er an den Verhandlungen nicht beteiligt und wurde bis zum 22 Februar 1815 auf Schloss Friedrichsfelde gefangen gehalten Am 18 Mai 1815 musste er in Pressburg einen als Friedens und Freundschaftsvertrag bezeichneten Diktatfrieden zwischen Preussen und Sachsen unterzeichnen Als das Abkommen am 21 Mai 1815 in Kraft trat nahm Preussen am 22 Mai 1815 die abgetretenen Landesteile mit uber 850 000 Einwohnern in Besitz der Volksmund erfand fur sie die Bezeichnung Beutepreussen bzw Musspreussen Preussen organisierte die gewonnenen Territorien die den Namen Herzogthum Sachsen erhielten verwaltungsseitig neu Aus den westlichen Gebieten u a mit den Stadten Wittenberg Merseburg und Zeitz wurde die Provinz Sachsen gebildet Die nordlichen Gebiete mit der gesamten Nieder und den nordlichen Teilen der Oberlausitz gingen an die Provinz Brandenburg Die ostliche Oberlausitz wurde der Provinz Schlesien zugeordnet Einen Teil der ehemals kursachsischen Gebiete mit ca 50 000 Einwohnern uberliess Preussen dem Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach das Russlands Protektion genoss seitdem Erbprinz Carl Friedrich im Jahr 1804 die russische Grossfurstin Maria Pawlowna geheiratet hatte Diese Aufteilung bewirkte in der Folge in den betroffenen Gebieten den Verlust einer gemeinsamen sachsischen Identitat Die Durchfuhrung der Grenzziehung nahm mehrere Jahre in Anspruch Noch 1818 kam es zu einem mehrfachen Gebietsaustausch da der eigentliche Vertrag mehrere Ungenauigkeiten enthielt Zwischen 1893 und 1901 revidiert und neu vermarkt blieben die Grenzen bis Ende des Zweiten Weltkriegs erhalten einmal abgesehen von einem Gebietsaustausch des Freistaates Sachsen mit dem Land Thuringen im Jahr 1928 u a das Ziegenhierdsche Landchen nordlich von Gera das als kursachsische Exklave in den Regelungen des Wiener Kongresses kurioserweise vergessen worden war und Teile des Vogtlandes Am 5 Juli 1945 wurde mit Befehl Nr 5 der SMAD das Land Sachsen um die westlich der Neisse gelegenen Teile des ehemals sachsischen Gebietes erweitert die seit 1815 zum preussischen Regierungsbezirkes Liegnitz gehorten 1 Sachsens sudostlichster Zipfel ostlich der Lausitzer Neisse um Reichenau musste an Polen abgetreten werden Im Zuge einer umfassenden Kreisreform in der DDR kamen 1952 einige Gebiete nach Sachsen zuruck wie auch Gebiete abgegeben wurden so z B fur die Bildung des Bezirkes Gera Nach 1952 wurden unwesentliche Teile aus bzw umgegliedert Bei der Wiedererrichtung des Freistaates Sachsen 1990 wurden die Grenzen nochmals verschoben so dass das heutige Sachsen vor allem durch Burgerbefragungen und Kreistagsbeschlusse in den 1990er Jahren ein erheblich grosseres Territorium im Vergleich zu den Bestimmungen der Wiener Kongressakte umfasst Inhaltsverzeichnis 1 Gebietsstand des Kurfurstentums Sachsen vor dem Wiener Kongress 2 Vor dem Wiener Kongress 3 1 Teilungsvorschlag 4 2 Teilungsvorschlag 5 Einigung der Grossmachte 3 Teilungsvorschlag und endgultige Teilung 6 Weitere Teilungswirkungen 7 Wirkung wahrend des Wiener Kongresses 8 Friedens und Freundschaftsvertrag 9 Folgeabtretungen ehemaliger Gebiete des Konigreichs Sachsens von Preussen an andere deutsche Teilstaaten 10 Geschichte nach 1815 1818 bis heute 10 1 Gebietsaustausch mit Thuringen 1928 10 2 Geschichte 1945 1990 10 3 Geschichte seit 1990 11 Literatur 12 EinzelnachweiseGebietsstand des Kurfurstentums Sachsen vor dem Wiener Kongress BearbeitenIm Frieden von Hubertusburg 1763 behielt das Kurfurstentum Sachsen vollstandig seinen Gebietsbestand die bereits in diesem Krieg angestrebte Annexion Sachsens durch Preussen war unterblieben Gleichwohl galt innerhalb der preussischen Krone und ihrer ranghochsten Vertreter weiterhin das Testament von Friedrich II fort der eine Annexion Sachsens als wunschenswert erachtete das Testament wurde erst 1890 durch Furst Otto von Bismarck offentlich gemacht Eine Anderung ergab sich durch die Feldzuge Napoleon Bonapartes und die franzosische Besetzung Deutschlands Dadurch anderten sich die Krafteverhaltnisse im damaligen Deutschland grundlegend Der Frieden von Posen vom 11 Dezember 1806 bestatigte den Ubergang des Kurfursten Friedrich August von der preussischen Seite auf die Napoleons im Vierten Koalitionskrieg verbunden mit dem Erwerb des Konigstitels und der Aussicht auf den preussischen Kottbuser Kreis der als Exklave von der kursachsischen Niederlausitz umgeben war Dafur musste das Kurfurstentum ein zwischen den Furstentumern Eichsfeld und Erfurt gelegenes noch naher zu bezeichnendes Gebiet das bevolkerungsseitig und nach den sonstigen Verhaltnissen aquivalent war an ein noch zu schaffendes Furstentum abtreten 2 Wahrend dieser Teil sofort nach Ratifikation am 12 Dezember in Kraft trat kam der Kottbuser Kreis erst nach der Niederlage Preussens mit dem Frieden von Tilsit am 12 September 1807 an das Konigreich Sachsen Das Konigreich Sachsen trat auf Grund dieses Vertrages an das nunmehrige Konigreich Westphalen ab das Amt Gommern des Kurkreises die Grafschaft Barby mehrere Amter des sachsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld den sachsischen Anteil der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla Dies wurde im Vertrag vom 22 Juli 1807 vereinbart jedoch erst zwischen dem 9 und 19 Marz 1808 vollzogen Die aus dem sachsischen Anteil der Grafschaft Mansfeld bei Sachsen verbleibenden Amter Artern Voigtstedt und Bornstedt wurden dem Amt Sangerhausen zugeordnet 3 Am Beginn der Befreiungskriege stand Ende Februar 1813 ein Bundnis zwischen Preussen und Russland Zwar war in dem diesbezuglichen Vertrag und auch in den beiden Geheimartikeln des Vertrages von Kalisch von einer Einverleibung Sachsens nach Preussen nicht die Rede 4 jedoch wurde Preussen bereits in den zu diesem hinfuhrenden Gesprachen bei russischen Gebietszugewinnen im Herzogtum Warschau dessen Herzog Friedrich August war dafur Sachsen angeboten In einem Brief vom 21 Februar 1813 formulierte daher Staatskanzler Hardenberg an den preussischen Gesandten am russischen Hof Karl Friedrich von dem Knesebeck Sachsen ware unzweifelhaft eine fur Preussen sehr wichtige und gunstige Erwerbung Verwerfen darf man diese Idee nicht die durch die Wechselfalle des Krieges verwirklicht werden kann 5 Im Marz 1813 besetzte schliesslich General Blucher den Kottbuser Kreis erneut und seit der am 19 Marz 1813 abgeschlossenen preussisch russischen Konvention von Breslau wurde eine Thronentsetzung des nunmehrigen Konigs Friedrich August I ernsthaft erwogen Ein ultimativ an ihn gerichtetes Angebot ins Lager der Koalition zu wechseln blieb folgenlos Dass Preussen bei einem Sieg der Koalition fur Gebiete die es 1807 an das Herzogtum Warschau hatte abtreten mussen zu Gunsten Russlands verzichtet und mit Sachsen entschadigt werde konnte nach Ansicht des Historikers Winfried Muller jedoch nur gelingen wenn der sachsische Konig als unerschutterlicher franzosischer Kollaborateur diskreditiert sein wurde 6 Auch deshalb wurde der noch immer zu Napoleon haltende Friedrich August unmittelbar nach der Volkerschlacht bei Leipzig auf seinem eigenen Herrschaftsgebiet entgegen allen damaligen Konventionen bereits am Nachmittag des 19 Oktober 1813 durch Zar Alexander gefangen genommen und anschliessend nach Berlin verbracht Das Konigreich Sachsen wurde als besiegtes Land behandelt und durch russische Truppen besetzt Das von den alliierten Machten geschaffene General Gouvernement der Hohen Verbundeten Machte stand unter der Leitung von Furst Repnin Wolkonski der seinerseits wiederum dem preussischen Minister Reichsfreiherr vom und zum Stein rechenschaftspflichtig war Sitz des Gouvernements war zunachst Leipzig und nach Abzug der letzten franzosischen Truppen ab 9 Dezember 1813 schliesslich Dresden 7 Vor dem Wiener Kongress BearbeitenBereits im diplomatischen Vorfeld der Befreiungskriege hatten sich Preussen und Russland im Februar 1813 im Vertrag von Kalisch verstandigt dass im Falle eines Sieges uber Napoleon Bonaparte Preussen in voller territorialer Integritat wiederhergestellt werden sollte Preussen gab wiederum Russland die Zusage dass Zar Alexander den grossten Teil des Grossherzogtums Warschau erhalten wurde Alexander wollte ein formal eigenstandiges Konigreich Polen das in Personalunion mit Russland verbunden sein sollte Da wiederum dafur Preussen Gebiete aus der 2 und 3 Teilung Polens verlieren wurde lag es am Ende der Befreiungskriege nunmehr nahe Preussen mit der Einverleibung Sachsens zu entschadigen Im Januar 1814 erwog Metternich tatsachlich zu erlauben Sachsen durch Preussen annektieren zu lassen um Preussen aus der engen Verbindung mit Russland zu losen um auf diese Weise Russland zu isolieren und seine Bestrebungen der Ausdehnung seiner Macht nach Mitteleuropa zuruckzuweisen 8 Der preussische Annexionsplan wurde auch durch den russischen Generalgouverneur Repnin Wolkonski gestutzt der bereits wahrend des Wiener Kongresses am 8 November 1814 die Verwaltung des Generalgouvernements direkt an Preussen namlich Eberhard Freiherr von der Recke und Leopold von Gaudi ubergab Nach den Worten der Verwaltungsubergabe an Preussen sei es nur eine Frage der Zeit dass dies auch formal rechtlich bestatigt werden wurde was zu diesem Zeitpunkt den Kongressrealitaten nicht mehr entsprach Trotz weiterhin formaler Eigenstandigkeit vertraten sie neben Stein und nach Repnin Wolkonski Positionen dass sie diese Zeit von vornherein als Ubergangszeit betrachteten und eine baldige Einverleibung ganz Sachsens nach Preussen erwarteten Mit dem Beginn des Wiener Kongresses der auf Einladung von Kaiser Kaiser Franz I von Osterreich und Furst Metternich ab September 1814 tagte um eine umfassende Neuordnung Europas vorzunehmen schien es nur eine formale Frage diese Annexion durchzusetzen Am 11 Oktober 1814 stimmte der Vertreter Englands Robert Viscount Castlereagh in einer Note dieser Annexion zu Preussen stutzte sich auf Osterreichs Zustimmung zu dieser Annexion zu deren Bestatigung es aber bereits zu Beginn des Kongresses nicht kam In einer Note an von Hardenberg vom 22 Oktober 1814 formulierte Metternich in einem beilaufigen Nebensatz ob nicht ein Kern des Konigreiches Sachsen zu erhalten ware dies erspare den Konig von Sachsen anderweitig entschadigen zu mussen Diesen Nebensatz uberlas Hardenberg er glaubte sich damit im endgultigen Besitz der Zustimmung Osterreichs Hintergrund war dass der osterreichische Diplomat Johann Freiherr von Wessenberg im Oktober 1814 ein internes Memorandum verfasst hatte in dem er die Argumente gegen eine vollstandige Annexion Sachsens aus osterreichischer Sicht zusammentrug und erstmals eine Landesteilung ins Gesprach brachte Dem Konig von Preussen sollten die Niederlausitz der Wittenberger Kreis die Amter Gommern Barby Querfurt und Juterbog der sachsische Anteil an der Grafschaft Mansfeld sowie aus dem Thuringer Kreis die Amter Eckartsberga Freyburg Sangerhausen Weissensee Langensalza und Sachsenburg mit insgesamt 432 400 Einwohnern zugesprochen werden Eine weitere direkte Grenze zwischen Osterreich und Preussen sei zu verhindern Dieser Position folgte schliesslich Metternich zunachst intern so dass die Allianz zwischen Preussen und Osterreich zerbrach 9 1 Teilungsvorschlag BearbeitenDer Streit um die sachsische Frage die nicht losgelost von der polnischen Frage debattiert werden konnte verdichtete sich im November und Dezember 1814 Am 10 Dezember 1814 uberreichte Metternich eine Note in der nunmehr die vollstandige Annexion Sachsens abgelehnt und eine Teilung vorgeschlagen wurde Als 1 Teilungsvorschlag wurden die Gebiete aufgefuhrt wie sie Wessenberg im Oktober 1814 in seinem Memorandum vorgelegt hatte Damit sollte Sachsen ein Funftel seines Territoriums mit 432 400 Einwohnern an Preussen verlieren Metternich verfolgte dabei die Idee eines Pufferstaates Ausserdem widerstrebte ihm die Absetzung eines mit dem Hause Habsburg verwandtschaftlich verbundenen Monarchen denn beide Grossmutter Friedrich Augusts waren schliesslich Tochter Josephs I Der 1 Teilungsvorschlag orientierte sich an den Amtergrenzen des Konigreiches Sachsen Am 19 Dezember 1814 ubergab Charles Maurice de Talleyrand Perigord als Vertreter Frankreichs der zunachst nicht zu den Verhandlungen zugelassen war einen Brief an Metternich in dem er den Teilungsvorschlag begrusste und ausserte dass mit einer force d aggression d i Aggressionsmacht diplomatisch formuliert war damit Preussen gemeint an der Grenze zu Bohmen dauerhafter Frieden nicht erreicht werden konne 10 Auch Castlereagh als britischer Vertreter schwenkte auf die Teilung Sachsens ein und bot sich als Vermittler an Bereits am 19 und 20 Dezember 1814 besuchte er Hardenberg als preussischen Vertreter und Adam Jerzy Czartoryski als Vertreter Russlands Preussen bestand jedoch auf einer vollstandigen Annexion Sachsens und einer Entschadigung des sachsischen Konigs in Westfalen oder auf der linken Rheinseite Castlereagh der zu weitergehenden Zugestandnissen bereit war betrachtliche weitere Teile Nordsachsens einschliesslich der Festungen Wittenberg und Torgau sowie zur Nieder zusatzlich auch die Oberlausitz griff zu einem Trick Da Preussen stets uber eine ausreichende Entschadigung fur seine abzutretenden Gebiete sprach machte er den Vorschlag eine technische Kommission zu bilden die zunachst einmal die Bevolkerungszahlen ermitteln sollte um anhand derer und nicht der Flache den Ausgleich zu leisten Diese Kommission wurde binnen kurzester Frist durch Osterreich Preussen Russland Frankreich und Grossbritannien besetzt binnen vier Tagen ins Leben gerufen und trat am Heiligabend 1814 zur ersten Sitzung zusammen Geleitet wurde die Arbeit dieser Kommission durch Johann Gottfried Hoffmann dem Direktor des Koniglich Preussischen Statistischen Bureaus Parallel dazu beantragte am 27 Dezember 1814 aber der russische Gesandte Andrei Kirillowitsch Rasumowski eine gemeinsame Sitzung der vier Machte Russland Preussen Osterreich und Grossbritannien zur endgultigen Losung der sachsischen Frage die jedoch kein Ergebnis brachte Im Ergebnis drohte der Preusse Hardenberg unverhohlen in der Sitzung am 31 Dezember 1814 dass die Nicht Zustimmung zur preussischen Annexion Sachsens als Kriegserklarung an Preussen und Russland gesehen werde Daraufhin grundeten am 3 Januar 1815 Osterreich Frankreich und Grossbritannien ein gegen Preussen und Russland gerichtetes und zunachst geheim gehaltenes Militarbundnis als Drohgebarde an Preussen das nunmehr einlenken musste 11 2 Teilungsvorschlag BearbeitenPreussen weigerte sich weiterhin den sachsischen Konig zu weiteren Verhandlungen zuzulassen der nach Ansicht Hardenbergs mit rheinischen Gebieten abgefunden werden sollte Metternich wiederum folgte Castlereagh und machte am 12 Januar 1815 einen weiteren Vorschlag er bezeichnete ihn als Gegenvorschlag obwohl es ein neuer Vorschlag war Dieser 2 Teilungsvorschlag wich nunmehr erheblich ab Gegenuber dem 1 Teilungsvorschlag erhielt Preussen zusatzliche Gebiete zugesprochen Er orientierte sich in Teilen weniger an Verwaltungsstrukturen sondern bezog als Grenzziehungen die Flusse Elbe Schwarze Elster und Saale mit ein und machte weitere Zugestandnisse an Preussen Die Grenzlinie folgte zunachst der Wittig und der Lausitzer Neisse womit Gorlitz mit Ausnahme seiner ostlichen Vorstadt auf sachsischer Seite verblieben ware dann sudlich von Rothenburg Oberlausitz was an Preussen kam uber Konigswartha und Wittichenau bis zur Pulsnitz und entlang von Pulsnitz und Schwarzer Elster zu den Grenzen des 1 Teilungsvorschlages womit Ortrand und Torgau sachsisch geblieben waren Nordlich von Leipzig wurde die Linie kunstlich sudlich Eilenburg Delitzsch und Landsberg gezogen die allesamt preussisch geworden waren Westlich von Leipzig sollte die Saale die Grenze bilden so dass Merseburg an Preussen fiel wahrend Naumburg Saale Weissenfels und Zeitz sachsisch geblieben waren Dem preussischen Konig wurden mit diesem Vorschlag also neben den schon im 1 Teilungsvorschlag zugestandenen Gebieten zusatzlich unter anderem die halbe Oberlausitz grosse Teile des Leipziger Kreises und die Grafschaft Henneberg angeboten 782 249 von reichlich 2 Millionen Einwohnern waren auf diese Weise unter preussische Hoheit gelangt Metternich folgte mit dieser Grenzziehung nicht der Idee von Castlereagh sondern wollte mit der Teilung der Oberlausitz weiter die Idee verfolgen Preussen von der osterreichischen Grenze fernzuhalten Die osterreichischen Militars drangten zudem darauf die grosseren Stadte Dresden Bautzen Zittau und Leipzig und die Festung Torgau fur das verkleinerte Sachsen zu erhalten 12 Gedrangt durch die plotzlich entstandene Gegen Allianz gegen die Total Annexion Sachsens trat Preussen nunmehr doch in Verhandlungen um eine Teilung Sachsens ein Am 13 Januar 1815 deutete Hardenberg an einem stark verkleinerten Sachsen zustimmen zu konnen Am 19 Januar 1815 veroffentlichte allerdings die technische Kommission die ermittelten Einwohnerzahlen Dabei kam sie zu dem Ergebnis dass nach dem Gegenvorschlag Metternichs der nicht nur Sachsen betraf statt der reichlich 780 000 Einwohner von Sachsen nur 723 311 Einwohner unter die preussische Krone gekommen waren Uberhaupt ergab sich dass dieser Gegenvorschlag einschliesslich der Gebiete in Nord und Westdeutschland ein Defizit von 264 311 Einwohnern weniger zuungunsten von Preussen ergab so dass weitere Gebietsabtretungen notig wurden nicht nur Sachsen betreffend Die Aufzeichnungen Hardenbergs die am 8 Februar 1815 den Kongressakten beigefugt wurden zeigten ausserdem dass Hardenberg fur die preussische Seite bemangelte dass von den 28 grossten Stadten Sachsens lediglich acht zu Preussen kommen sollten Suhl Lauban Wittenberg Eisleben Merseburg Guben und Neugersdorf wobei letzteres ein Fehler Hardenbergs war da dieser Ort in keinem der Teilungsvorschlage an Preussen fallen sollte Ausserdem forderte er Leipzig oder Dresden fur Preussen Einigung der Grossmachte 3 Teilungsvorschlag und endgultige Teilung BearbeitenInsbesondere Castlereagh war aktiv und erreichte dass Osterreich auf die Festungen Torgau und auch Erfurt zugunsten Preussens verzichten wurde wenn Leipzig bei Sachsen blieb Allerdings beharrte Hardenberg auf Leipzig und der gesamten Oberlausitz zugunsten Preussens letzteres unterstutzt von Konig Friedrich Wilhelm III von Preussen der keineswegs auf die Einverleibung Leipzigs nach Preussen verzichten wollte Das sagte zwar Castlereagh zu dem folgte wiederum aber Metternich nicht Der russische Zar Alexander I dem nichts weiter als an einem Ende der Verhandlungen uber die Teilung Sachsens lag bot schliesslich den Ausweg an in dem er auf den Status der Festung Thorn als neutrales Gebiet dessen Ausgestaltung ahnlich der Republik Krakau vorgesehen war verzichtete und die Stadt Preussen uberliess Aus militar strategischen Grunden nahm Preussen das Angebot an Zugunsten einer Weichsel festung mit nur 20 000 Einwohnern einschliesslich Umland verzichtete Preussen auf Leipzig mit statistisch 30 796 Einwohnern Die erforderlichen Bevolkerungskompensationen erfolgten nunmehr im Norden und Westen Sachsens mit tiefen Eingriffen in den Kernbestand 13 Am 8 Februar 1815 einigten sich die funf Grossmachte in der sachsischen Frage auf einen Teilungsvorschlag der eine weitere Verkleinerung Restsachsens enthielt Er sah gegenuber dem zweiten Teilungsvorschlag vom 12 Januar 1815 nunmehr vor dass weitere Gebiete mit insgesamt 131 469 Einwohnern zur Abtretung kommen sollten 13 Preussen erhielt zusatzlich zum 2 Teilungsvorschlag das Gebiet um Gorlitz zugesprochen jedoch nicht die sudliche Oberlausitz Dazu kamen grossere Anteile der Amter Grossenhain die Amter Torgau und Delitzsch fast das gesamte Amt Weissenfels die Amter Merseburg und Zeitz sowie das gesamte Amt Muhlberg Sah der 2 Teilungsvorschlag noch eine Grenzziehung entlang der Flusse Elster Elbe und Saale vor so wurde nunmehr die Grenze so weit in das sachsische Kerngebiet hineingeschoben dass die Stadte Gorlitz Elsterwerda Muhlberg Torgau Eilenburg Delitzsch Weissenfels Naumburg Saale Merseburg und Zeitz unter preussische Hoheit kamen Flachen wie einwohnermassige Zugewinne erzielte Preussen vor allem im Bereich der Saale mit den Stiften Naumburg und Merseburg sowie an der Mulde und in der Oberlausitz Im gesamten Abtretungsgebiet des Konigreiches Sachsen an Preussen lebten nunmehr 855 305 Bewohner Dem und damit dem Verbleib Leipzigs sowie etwa der Halfte der Oberlausitz bei Restsachsen stimmte Preussen zu 13 Die Grenzlinie wurde wie folgt formuliert Hinweis Schreibweise anhand des Belegexemplares und spater so in den Artikel 2 des abgeschlossenen Vertrages ubernommen Diese Linie wird anheben von der bohmischen Granze bei Wiese in der Gegend von Seidenberg in dem sie daselbst dem Flussbette des Baches Wittich bis zu seinem Einflusse in die Neisse folgt Von der Neisse wird sie sich an den Eigenschen Kreis wenden indem sie zwischen Tauchritz das an Preussen kommt und Bertschoff das Sachsen behalt durchgeht sodann wird sie der nordlichen Granze des Eigenschen Kreises folgen bis zu dem Winkel zwischen Paulsdorff und Ober Sohland von da wird sie weitergehen bis zur Granze welche den Gorlitzer Kreis von dem Bautzener Kreise trennt so dass Ober Mittel und Nieder Sohland Ohlisch und Radewitz bei Sachsen verbleiben Die grosse Poststrasse zwischen Gorlitz und Bautzen wird bis an die Granze der beiden genannten Kreise Preussisch seyn Sodann wird die Linie der Granze des Kreises folgen bis Dubrauke hierauf sich uber die Hohen zur Rechten des Lobauer Wassers ziehen so dass dieser Bach mit seinen beiden Ufern und den daran gelegenen Ortschaften bis Neudorff mit Einschluss dieses Dorfes selbst bei Sachsen verbleiben Diese Linie wendet sich hierauf uber die Spree und das Schwarzwasser Liska Hermsdorff Ketten und Solchdorff werden Preussisch Von der schwarzen Elster bei Solchdorff wird man eine gerade Linie ziehen bis zur Granze der Herrschaft Konigsbruck bei Gross Grabchen Diese Herrschaft verbleibt bei Sachsen und die Linie folgt der nordlichen Granze dieser Herrschaft bis zur Granze des Amts Grossenhayn in der Gegend von Ortrand Ortrand und die Strasse von diesem Orte uber Merzdorff Stolzenhayn und Grobeln nach Muhlberg mit allen Ortschaften durch welche diese Strasse geht gelangen dergestalt an Preussen dass kein Theil der genannten Strasse ausserhalb des Preussischen Gebiets bleibt Von Grobeln an wird die Granze bis zur Elbe bei Fichtenberg gezogen werden und der des Amtes Muhlberg folgen Fichtenberg wird Preussisch Von der Elbe bis zur Granze des Stiftes Merseburg wird die Linie auf die Weise bestimmt werden dass die Aemter Torgau Eilenburg und Delitzsch Preussisch werden die Aemter Oschatz Wurzen und Leipzig hingegen bei Sachsen verbleiben Die Linie wird den Granzen dieser Aemter folgen indem sie jedoch einige Enclaven und halbe Enclaven abschneidet Die Strasse von Muhlberg nach Eilenburg wird ganz auf Preussischem Gebiet seyn Von Podelwitz welches zu dem Amte Leipzig gehort und bei Sachsen verbleibt bis nach Eytra welches diesem ebenfalls verbleibt wird die Linie das Stift Merseburg dergestalt durchschneiden dass Breitenfeld Hanichen Gross und Klein Dolzig Mark Ranstadt und Knaut Nauendorf bei Sachsen verbleiben Modelwitz Skeuditz Klein Libenau Alt Ranstadt Schkohlen und Zietschen an Preussen fallen Von da an wird die Linie das Amt Pegau zwischen dem Flossgraben und der weissen Elster durchschneiden Der erstere wird von dem Punkte an wo er sich unterhalb der Stadt Crossen die zu dem Amte Heinsburg gehort von der weissen Elster trennt bis zu dem Punkte wo er sich unterhalb der Stadt Merseburg mit der Saale vereinigt in seinem ganzen Laufe zwischen diesen beiden Stadten und mit seinen beiden Ufern zu dem Preussischen Gebiete gehoren Von da wo die Granze an die des Stiftes Zeitz stosst wird sie dieser folgen bis zu der Altenburgischen Granze bei Luckau Die Granzen des Neustadter Kreises der ganz an Preussen ubergeht bleiben unverandert Die Voigtlandischen Enclaven im Reussischen namlich Gefall Blintendorf Sparenberg und Blankenberg sind in dem Antheile Preussens mit begriffen Friedens und Freundschaftsvertrag zwischen Sr Majestat dem Konige von Preussen und Sr Majestat dem Konige von Sachsen Vom 18ten Mai 1815 14 Dieser Text wurde schliesslich als Artikel 15 in die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9 Juni 1815 ubernommen 15 Weitere Teilungswirkungen BearbeitenIn der Literatur wird haufig die Teilung des Konigreiches Sachsen auf die Grenzziehung und den Bevolkerungs und Landgewinn Preussens reduziert Der vorgesehene Vertrag regelte zumindest im Groben auch viele weitere Dinge wie Transitbestimmungen auf den Wasserstrassen Ubergange von Stiftungen usw die allerdings sich in der Praxis weitgehend als auslegungsbedurftig erwiesen und die in der Folge haufig am Verhaltnis von Bewohnerzahlen bemessen wurde Die Teilungsbestimmungen schnitten das verbleibende Restsachsen allerdings von einer fur Mensch wie Gewerbe wichtigen Quelle ab dem Salz was bis dahin auf kursachsischem Territorium gefordert wurde Die Bestimmungen der auf dem Teilungsvertrag aufbauenden und 1819 erlassenden Regelung enthalten schliesslich einen eigenen Artikel der sich ausschliesslich mit diesem Thema befasste Weil sich aber die Verhandlungen ab Ende 1814 mit der Einsetzung der technischen Kommission ausschliesslich auf die Ubernahme einer moglichst hohen Zahl von Steuerburgern konzentrierten und Osterreich militarisch die Idee des Pufferstaates verfolgte verblieben letztlich die eigentlichen wirtschaftlich starken Gebiete insbesondere das Erzgebirge mit seinem Bergbau das fruchtbare Erzgebirgsvorland sowie die schon damals tonangebenden Wirtschaftszentren Dresden und Leipzig im verbleibenden Kernsachsen Uber etwaige Kompensationen durch Eingriffe in einen wirtschaftlichen Kernbestand Kur Sachsens z B der Ubertragung von Bergrechten an Preussen ist jedoch nichts bekannt Dies mag jedoch auch dem Umstand geschuldet sein dass insbesondere der aktive britische Vermittler Lord Robert Viscount Castlereagh keinerlei ortliche Kenntnis von dem Teilungsgebiet besass allein auf die technische Kommission setzte wie auch den Verhandlungen uber das Rheinland und Westfalen Das eigentliche wirtschaftliche Potenzial des auf Wunsch und Auftrag Metternichs hin verbleibenden Restsachsens erkannte er nicht Im Ergebnis wurden mehrheitlich ineffektiv genutzte mehrteils agrarisch genutzte Wald und Splitterflachen an Preussen abgetreten Nur die Abtretungen von den Gebieten um Merseburg und Zeitz sowie die im Thuringischen gelegenen Gebiete die anschliessend zu grossen Teilen von Preussen an die ernestinischen Herzoge von Sachsen Weimar Eisenach weitergereicht wurden bildeten echte Einschnitte Wirkung wahrend des Wiener Kongresses BearbeitenDiese Verhandlungen blieben den in Wien anwesenden Fursten anderer deutscher Mittel und Kleinstaaten nicht verborgen und sorgten fur erhebliche Unruhe Schon im Oktober 1814 sprachen sich Bayern und Hannover gegen die vollstandige Annexion Sachsens durch Preussen aus Darauf aufbauend war es der franzosische Gesandte Talleyrand der Frankreich aus dem Kreis der Grossmachte noch immer ausgeschlossen sah aber erkannte dass die sachsische Frage geeignet war seinerseits Druck ausuben zu konnen Seine kompromisslose Haltung gegen die Generalannexion Sachsens durch Preussen sicherte ihm die Unterstutzung der deutschen Mittel und Kleinstaaten 16 was wiederum die bereits beschriebene demonstrative Amtsubergabe des besetzten Generalgouvernements Sachsen von Russlands Repnin Wolkonski an die beiden Preussen von Recke und von Gaudi am 8 November 1814 einerseits beforderte aber andererseits den Wiener Kongressrealitaten schon nicht mehr entsprach Dem hannoverschen Beauftragten Herbert Ernst Graf Munster sicherte Metternich drei Tage spater zu in der sachsischen Frage nicht nachgeben zu wollen Kaiser Franz sprach sich im engeren Kreis gegen die Annexion und gegen die von Preussen angebotene Entschadigung Konig Friedrich Augusts mit einem Gebiet um Munster oder am linken Rheinufer mit 350 000 Einwohnern aus was seinem Legitimitatsverstandnis gegenuber einer der altesten deutschen Furstendynastien die zudem mit dem Hause Habsburg mehrfach verwandtschaftlich verbunden war vollig widersprach Letztlich musse dem sachsischen Konig seine Hauptstadt Dresden und mindestens darum ein Gebiet mit mindestens 500 000 Einwohnern erhalten bleiben ausserte daraufhin Castlereagh als britischer Gesandter 17 Die wachsenden auch offentlichen Sympathien fur Sachsen und den sachsischen Konig Friedrich August und die gravierenden Fehlleistungen der preussischen Diplomatie fuhrten schliesslich Metternich in genauer Beobachtung zu seiner Note vom 10 Dezember 1814 und zum 2 Teilungsvorschlag Metternich konnte sich der Furstenmehrheit sicher sein da die antipreussische Agitation Osterreichs und das daraus folgende Image einer Schutz und Trutzmacht zugunsten der deutschen Klein und Mittelstaaten Wirkung gegen die macht und landhungrigen Preussen 18 zeigte Den Wiener Kongress sturzte es allerdings in die tiefste diplomatische Krise seines Verlaufs Personlich getroffen forderte Zar Alexander den Kanzler Metternich zunachst zum Duell 18 Die Uberwindung dieser Eskalation war jedoch wiederum der Nachgiebigkeit eben des Zaren Alexander I zu verdanken dessen Interesse an der sachsischen Frage nicht seinen Friedenswillen uberstieg 19 Das Ergebnis waren Teilungen Fur Polen die vierte innerhalb eines halben Jahrhunderts fur Sachsen nach der freiwilligen Leipziger Teilung von 1485 die zweite und fur das albertinische Sachsen die erste in der Landesgeschichte Konig Friedrich August meinte dass diese Bedingungen noch verhandelbar seien Doch der muhsame Kompromiss sowie die Landung Napoleons in Frankreich aus seiner Verbannung und die Herrschaft der Hundert Tage ab dem 1 Marz 1815 gaben seinem Beauftragten Graf Einsiedel von der Schulenburg keine Moglichkeit mehr die sachsisch polnische Frage und den im 3 Teilungsvorschlag erreichten Kompromiss der Grossmachte weiter zu verhandeln Etwaige Bemuhungen Friedrich Augusts von Sachsen standen nunmehr im Hintergrund Ihm blieb letztlich keine andere Wahl als den Diktatfrieden zu unterzeichnen 19 Friedens und Freundschaftsvertrag BearbeitenVertreter Sachsens wurden in Wien von der Teilnahme an den Verhandlungen ausgeschlossen Die Teilungslinie berucksichtigte daher in weiten Teilen nicht etwa gewachsene Landschaften historische Rechte oder landschaftliche Zusammenhange Der 3 Teilungsplan nahm darauf zum Schluss keine Rucksicht sondern war ausschliesslich einem Kompromiss zwischen den Grossmachten verpflichtet Zudem war er auf veraltetem Kartenmaterial erarbeitet worden was zum Beispiel die Namensnennungen von Dorfern auffallig macht und was in der Durchfuhrung der Teilung erhebliche Schwierigkeiten bereiten sollte Auch die Formulierung in gerader Linie weist darauf hin dass die Grenze ausschliesslich einem Kompromiss zwischen den funf Grossmachten dienen sollte Der noch immer in preussischer Gefangenschaft befindliche sachsische Konig Friedrich August hatte zwar Friedrich Albrecht von der Schulenburg als Bevollmachtigten nach Wien entsandt dieser durfte jedoch nur als Privatmann Gesprache fuhren Nachdem man sich am 8 Februar 1815 muhevoll auf den Teilungsplan verstandigt hatte wurde nunmehr Friedrich August in Friedrichsfelde entlassen und reiste noch in diesem Monat auf Einladung des osterreichischen Kaisers nach Pressburg Dort angekommen war er uber das Ergebnis entsetzt Sachsens Konig wollte auf die Forderung der Abtretung bedeutender sachsischer Gebiete zunachst nicht eingehen und in einem weiteren Schritt zumindest Bedingungen formulieren Beides lehnten die Grossmachte ab 20 Als ihm schliesslich bedeutet wurde dass er wenn er nicht zustimme alles verlieren wurde was ja gerade nicht gewollt war Friedrich August aber im Detail nicht wissen konnte zumal er die Liquidation von Furstentumern im Reichsdeputationshauptschluss 1803 zu gut kannte lenkte er ein Am 3 Mai 1815 begannen Friedensverhandlungen zwischen Sachsen Preussen Osterreich und Russland in deren Ergebnis der sachsische Konig nur noch der Teilung und dem vorbereiteten Vertrag zustimmen konnte Diktatfrieden Nach dem Legitimitatsprinzip sollte nach aussen der Anschein gewahrt werden der Konig entscheide als Souveran Der abgeschlossene Friedens und Freundschaftsvertrag der am 18 Mai 1815 von preussischer Seite durch von Hardenberg und durch von Humboldt von sachsischer Seite durch von der Schulenburg und durch Hans August Furchtegott von Globig unterzeichnet und wie damals diplomatisch ublich in franzosischer Sprache verfasst wurde regelt in einer Praambel und 25 Artikeln wobei die meisten Artikel steuerliche fiskalische und Handelsfragen betreffen dass zwischen dem Konig von Preussen und dem Konig von Sachsen ihren Erben und Nachfolgern Ihren beiderseitigen Staaten und Unterthanen nunmehr fur immer Friede und Freundschaft sein solle Artikel 1 Die Grenzziehung erfolgte endgultig und weitgehend unabhangig auch durch geschlossene Herrschafts und Amtsbezirke Grundherrschaften und Kirchgemeinden Artikel 2 des Vertrages besagt dass seine Majestat der Konig von Sachsen auf ewige Zeiten fur Sich und alle Ihre Nachkommen und Nachfolger zu Gunsten Seiner Majestat des Konigs von Preussen auf alle Provinzen Distrikte und Gebiete oder Gebietsteile des Konigreiches Sachsen verzichtet die ausserhalb der Linie liegen die kunftig die Grenze zwischen Preussen und Sachsen bilden solle Mit der Belegung der von Preussen einverleibten Gebiete mit dem Namen Herzogthum Sachsen Artikel 4 erfolgte die Ubernahme der Titel Herzog von Sachsen Landgraf von Thuringen Markgraf der beiden Lausitzen die dem sachsischen Konig einschliesslich der eines Grafen von Henneberg entzogen und der Titulatur des Konigs von Preussen zugefugt wurden Der sachsische Konig wurde beschrankt auf den Titel eines Markgrafen der Ober Lausitz wobei dynastische Anspruche nicht ausgeschlossen wurden Preussen sass also nunmehr wie eine dynastische Spinne im Netz der thuringisch ernestinischen Kleinstaaten Nach der erzwungenen Ratifizierung durch den sachsischen Konig trat der Vertrag am 21 Mai 1815 in Kraft und bereits am Tag darauf nahm Konig Friedrich Wilhelm III durch ein Patent Besitz von dem abgetretenen Teil Sachsens und damit auch die Titel an Durch Bekanntmachung vom 28 Mai 1815 wurde die Verlegung der Verwaltung nach Merseburg bis zum 6 Juni 1815 verkundet wo das Generalgouvernement des Herzogthums Sachsen errichtet wurde Noch 1815 bildete Preussen verwaltungsseitig aus den Gebieten im Westen von Kernsachsen unter Einbeziehung weiterer Gebiete Preussens die Provinz Sachsen Die von dem verbliebenen Sachsen nordlich gelegenen kamen an die Provinz Brandenburg die ostlich gelegenen zur Provinz Schlesien Das Gebiet um Suhl wurde zunachst als Provinz Henneberg gefuhrt Folgeabtretungen ehemaliger Gebiete des Konigreichs Sachsens von Preussen an andere deutsche Teilstaaten BearbeitenUnmittelbar nach der Teilung Sachsens zwischen den beiden Konigreichen Sachsen und Preussen trat Preussen einen Teil der zugewonnenen Landflache und Bevolkerungszahl an das verbundete Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach ab Bereits am 1 Juni 1815 erhielt Carl August von Sachsen Weimar Eisenach fast das gesamte Amt Tautenburg aus dem preussischen Sachsen und dazu mehrere preussische vormals koniglich sachsische Exklaven die im Gebiet von Sachsen Weimar Eisenach lagen Sie hatten bis dahin dem Amt Weissensee im Thuringischen Kreis angehort Am 22 September 1815 wurde durch Vertrag unter anderem das abgetretene Gebiet um zwei Drittel des ehemaligen koniglich sachsischen Neustadter Kreises erweitert so dass die Stadte Neustadt Orla Triptis Auma Weida und Berga Elster sowie weitere Ortschaften der Amter Naumburg Pforta Eckartsberga Wendelstein und Weissensee als kursachsische Gebiete der Albertiner zu einem ernestinischen Grossherzogtum kamen 21 Mit den aus der Liquidierung des Departements Fulda uberdies zugesagten 27 000 Einwohnern erhielt das Grossherzogtum Sachsen Weimar Eisenach einen weiteren Gebiets und Steuerburgerzuwachs Das Furstentum Schwarzburg Sondershausen hatte seinerseits andere Anspruche die mit der eigentlichen Grenzziehung nur mittelbar zusammenhingen Das Amt Ebeleben war zwar im Besitz des Furstenhauses die Lehnshoheit stand aber seit 1651 bei Kursachsen und war an Preussen ubergegangen Am 15 Juni 1816 wurde das Amt Ebeleben dem Staatsgebiet von Schwarzburg Sondershausen angegliedert jedoch ohne die Gemeinde Bothenheilingen die bei Preussen verblieb Als Ausgleich erhielt Schwarzburg Sondershausen die ehemaligen sachsischen Exklaven die Dorfer Bendeleben und Grossfurra des Amtes Weissensee im Thuringischen Kreis von Preussen zugeordnet Geschichte nach 1815 1818 bis heute BearbeitenObwohl nach dem Diktatfrieden des Friedens und Freundschaftsvertrages die Grenzziehung binnen dreier Monate erfolgt sein sollte zog sie sich uber drei Jahre hin Erst 1819 wurden die letzten Schlussmessungen zum konkreten Grenzverlauf vorgenommen Der endgultige Grenzverlauf wurde schliesslich am 28 August 1819 mit der Hauptconvention zu Vollziehung des zwischen Ihro Koniglichen Majestaten von Sachsen und von Preussen zu Wien am 18ten Mai 1815 abgeschlossenen Friedenstractats und zu naherer Bestimmung der durch diesen Tractat veranlassten Auseinandersetzungen und Ausgleichungen abschliessend festgelegt 22 Diese abschliessende Hauptconvention wurde unterzeichnet durch die koniglichen Kommissare von Globig Hans August Furchtegott von Globig fur Sachsen von Jordan Johann Ludwig von Jordan und durch Gartner als Der Oesterreichisch Kaiserliche Vermittelungs Commissair Artikel XXXVI bestimmte dass die Ratifizierung binnen dreier Wochen erfolgen solle was auch so erfolgte Zu den Kuriosa gehort auch dass im Artikel I unter Nr 29 die kursachsische Exklave um Liebschwitz bei Gera das Ziegenhierdsche Landchen bei Restsachsen verblieb Der damalige Rittergutsbesitzer hatte diplomatisch hervorragend gewirkt und da im Vertrag von 1815 dazu auch nichts ausgefuhrt war verblieb sein Land als Exklave koniglich sachsisches Gebiet und wurde nicht an Preussen angegliedert 23 Diese Grenze einschliesslich der verbleibenden Ungenauigkeiten blieb einesteils bis zur Grenzrevision und Neuvermarkung 1893 1901 die allerdings nur unwesentliche Anderungen brachte bestehen Die heute durchweg als Denkmal klassifizierten noch vorhandenen Grenzsteine erinnern an beide Ereignisse sowohl von 1815 die Neuvermarkung der 1890er Jahre oder auch an beide gleichzeitig Gebietsaustausch mit Thuringen 1928 Bearbeiten Nach dieser Neuvermarkung brachte andererseits erst das Jahr 1927 neue Bewegung um vor allem in einzelnen Dorfern und verbliebenen kleineren Exklaven eine Bereinigung zu erreichen die im Folgejahr beschlossen wurde 1928 wurde ein Gebietsaustausch und eine Grenzbereinigung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thuringen vereinbart Die aus dem Vertrag von 1815 nach wie vor bestehenden Ungenauigkeiten wurden durch einen Vertrag zwischen beiden Landern geregelt Da die Staatsangehorigkeitsfragen aber Reichssache waren musste der Reichstag per Gesetz zustimmen Dies geschah in der Sitzung am 22 Marz 1928 24 es trat am 1 April 1928 in Kraft 25 Insgesamt kamen 1115 ha mit 4890 Einwohnern zu Sachsen und 1778 ha mit 2900 Einwohnern zu Thuringen Sachsen erhielt insbesondere die ehemaligen Exklaven des Herzogtum Sachsen Altenburg der Gemeinde Russdorf bei Oberfrohna und Neukirchen bei Waldenburg aber auch die Gemeinden Wickersdorf Waldsachsen jeweils der ehemals altenburgische Anteil und ein Teil der Gemeinde Ponitz namlich Splitterflachen der Flur Gosel Bei Plauen wurden unter anderem teilweise die Flur Caselwitz ein Teil der Stadt Greiz die Gemeinde und die Flur Gorschnitz sowie ein Teil der Gemeinde und Flur Schonbach Sachsen zugeordnet Im Austausch kam nach Thuringen die sachsische Exklave Liebschwitz bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld Liebschwitz Lietzsch Niebra Posneck und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Grobsdorf Hilbersdorf Loitzsch Ruckersdorf sowie Teile von Thonhausen die zusammen das so genannte Ziegenhierdsche Landchen bildeten Ausserdem wurden dem Land Thuringen die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Meerane sowie die Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim ebenfalls eine sachsische Exklave und Teile der Gemeinde und Flure in Obergrunberg eingegliedert Bei Greiz kamen von Sachsen die Flur Stelzen damals ein Teil der Gemeinde Reuth ein Teil der Gemeinde und Flur Nosswitz heute ein Teil der Stadt Elsterberg die Flur Sachswitz und teilweise die Flur Cunsdorf ebenfalls heute ein Teil der Stadt Elsterberg nach Thuringen 26 Geschichte 1945 1990 Bearbeiten Die 1928 entstandene Grenze des Freistaates Sachsen blieb insgesamt bis zum 5 Juli 1945 Befehl Nr 5 der SMAD bestehen Das 1945 gebildete Land Sachsen in den Grenzen von 1928 wurde durch diesen Befehl um die westlich der Lausitzer Neisse gelegenen Teile des ehemals sachsischen Gebietes und des seit 1815 preussischen Regierungsbezirkes Liegnitz einerseits erweitert 1 andererseits wurde aber der sudostlichste Zipfel ostlich der Neisse um Reichenau an Polen abgegeben Der Staat Preussen als Nachfolger des Konigreichs Preussen von 1815 wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr 46 Auflosung des Staates Preussen vom 25 Februar 1947 als aufgelost erklart Die Gebiete die ihm angehorten und die zu diesem Zeitpunkt der Oberhoheit des Kontrollrats unterstanden erhielten die Rechtsstellung von Landern oder wurden bestehenden Landern einverleibt 27 was damit auch die Zuordnung der preussisch annektierten Gebiete von 1815 westlich der Neisse wieder zu Sachsen im Jahr 1945 nachtraglich legitimierte Am 23 Juli 1952 trat das Gesetz uber die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Landern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23 Juli 1952 in Kraft Damit kam es zu einer umfangreichen Kreisreform 28 sowie anschliessend zur Auflosung der Lander und zur Bildung von Bezirken So kamen zehn der 1815 abgetretenen Gemeinden des Leipziger Umlandes zum Kreis Leipzig Land Die bis 1815 sachsischen Gebiete der Kreise Delitzsch Torgau und Eilenburg wurden dem neuen Bezirk Leipzig zugeordnet andererseits wurden die oberlausitzischen bzw seit 1815 Schlesien zugeordneten Gebiete Kreise Hoyerswerda und Weisswasser in den neugebildeten Bezirk Cottbus eingegliedert Der Bezirk Dresden wiederum erhielt den restlichen Teil der nordostlichen Oberlausitz um Gorlitz Gorlitz und die Kreise Niesky und Gorlitz Land der wie Hoyerswerda und Weisswasser im 3 Teilungsvorschlag 1815 an Preussen abgetreten werden musste Eine erst ab 1990 und dann bis 1992 im sogenannten Sachsenkrieg bedeutende Rolle spielte das Gebiet um Elsterberg Es wurde 1952 bei der Bildung der Bezirke aus dem bis dahin bestehenden Land Sachsen territorial herausgelost und dem sowohl neu gebildeten Bezirk Gera wie auch dem neu gebildeten Kreis Zeulenroda zugeordnet Wahrend der DDR Zeit erfolgten Umgliederungen von einzelnen Ortsteilen des ehemals sachsischen Gebietes in ehemals thuringische oder preussisch brandenburgische Gebiete und umgekehrt Eine zusammenfassende Darstellung der an den nunmehrigen Kreis und Bezirksgrenzen orientierten Umgliederung gibt es zwar nicht aus den Flachenstatistiken der DDR kann abgeleitet werden dass es sich nur um kleinere Bereinigungen gehandelt haben muss So etwa im Vogtland Es wurden beispielsweise 1956 Neudeck nach der Gemeinde Reudnitz 29 sowie der Ortsteil Goltzschhammer des Ortsteils Kleingera 30 von ehemals sachsischen Gebiet nunmehr Bezirk Karl Marx Stadt in ehemals thuringisches Gebiet nunmehr Bezirk Gera abgegeben Eine entsprechende territoriale Kompensation war im Verstandnis der DDR nicht vorgesehen Sie verblieben auch nach 1990 im Freistaat Thuringen auch als im letzteren Fall die Stadt Elsterberg im Jahr 1992 zuruck nach Sachsen ging dies jedoch ohne den einstigen Kleingeraer Ortsteil Goltzschhammer Geschichte seit 1990 Bearbeiten Die DDR Kreise Hoyerswerda Weisswasser Delitzsch Eilenburg und Torgau kamen 1990 nach Burgerbefragungen und anschliessenden Kreistagsbeschlussen zum heutigen Freistaat Sachsen ebenso blieben die zehn Gemeinden des Leipziger Umlandes also des gebildeten DDR Bezirkes Leipzig bei Sachsen Obwohl bei Burgerbefragungen in den Kreisen Bad Liebenwerda Senftenberg und Altenburg die Mehrheit eine Eingliederung in den kunftigen Freistaat Sachsen wunschte entschieden sich die jeweiligen Kreistage fur die Angliederung an das Land Brandenburg bzw an den nunmehr erneut entstandenen Freistaat Thuringen wobei die neu gebildeten Landesregierungen erheblichen Einfluss nahmen das jeweilige Burgervotum in den Kreistagen nicht zur politischen Mehrheit zu verhelfen Anders der uberaus hartnackige Streit um den von ihnen und ihren Einwohnern vorangetriebenen Wechsel der Stadte Pausa Muhltroff und Elsterberg sowie deren Umland von Thuringen nach Sachsen Er wuchs offentlich zu einem medial wie offentlich so bezeichneten Sachsenkrieg aus Schon Anfang 1990 kampften diese Stadte und Gemeinden die 1952 willkurlich dem Kreis Zeulenroda der uber Folgestufen nunmehr in Ganze dem neu gebildeten Freistaat Thuringen zugeordnet wurde um eine Ruck Zuordnung zum historischen Gebietsstand Sachsens Erst mit einem Staatsvertrag vom 11 Februar 1992 ruckwirkend gultig ab 1 Januar 1992 wurden die Stadte Pausa Muhltroff und Elsterberg sowie die Gemeinden Gorschnitz Langenbach Thierbach Ebersgrun Ranspach und Unterreichenau von Thuringen nach Sachsen ohne Gebietsausgleiche umgegliedert 31 Zwischen 1990 und 1992 wurde zum Teil sogar um die Zuordnung einzelner Ortsteile im Einzelfall sogar um Flurstucke gestritten deren Auswirkungen sich sogar im Artikel 1 Absatz 3 dieses Gesetzes widerspiegeln Das Land Brandenburg wiederum verhinderte noch 1994 die Ruckkehr zumindest von Gebieten um Ortrand einschliesslich des Ortes selbst nach Sachsen obwohl der Kreis Senftenberg mit Ausnahme eines unbedeutenden nordostlichen Teiles der dem Kottbuser Kreis Preussens zugehorte fast ausschliesslich ehemals kursachsisches Territorium umfasste und es in den nach den Kreistagsentscheiden zum Verbleib bei Brandenburg gefuhrten Burgerdebatten lediglich um Ortrand selbst ging Aus rein politischen Motiven wurde bei der Kreisreform 1994 in Sachsen ein Niederschlesischer Oberlausitzkreis gebildet Dieser bestand bis 2008 und ging anschliessend in dem heutigen Landkreis Gorlitz auf Rein historisch umfasste dieser einschliesslich der Stadt Gorlitz die er umschloss mit Ausnahme der Gemeinde Pechern und Neudorf bei Pechern seit dem 20 Jahrhundert eine Wustung ausschliesslich Gebiete die vor der Teilung 1815 kursachsisch waren Die raumliche Zuordnung dieses Gebietes zu Niederschlesien ist historisch insofern falsch da die Provinzzuordnung dieses Gebietes von Preussen zur Provinz Schlesien im Jahr 1815 ein reiner Verwaltungsakt war und auch von Preussen historisch dieses Gebiet nie als Teil von Schlesien sondern stets als Teil des im Zuge der Teilung 1815 neu gebildeten Herzogthums Sachsen also die abgeteilten Gebiete Sachsens gesehen wurde Eine Auflosung des Problems der Grenzziehung im Bereich des Gaskombinats Schwarze Pumpe heute Industriepark Schwarze Pumpe gelang jedoch nicht Die heutige Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen fuhrt mitten durch das Areal was bei Genehmigungsverfahren im Zweifel eine doppelte Antragstellung und doppelte Genehmigung in beiden Landern erfordert Einzig der Grenzverlauf durch die Siedlung Spreetal wurde 1999 nach einer Burgerbefragung durch einen beiderseitigen Gebietsaustausch geandert Dass die Stadt Gorlitz und ihr Umland als Niederschlesien vermarktet wird oder auch sich selbst so vermarktet ist insofern historisch unkorrekt Gorlitz und sein Umland war bis 1815 kursachsisches Territorium das nur durch die Teilung mehr oder minder zufallig an Preussen fiel und ebenso zufallig wie verwaltungstechnisch effizient der Provinz Schlesien zugeordnet wurde Eine etwaige landsmannschaftliche Zusammengehorigkeit dieses Teils der Oberlausitz zu Schlesien ist ein Konstrukt aus der Vertreibung der Deutschen aus Polen in dem viele echte Schlesier unmittelbar westlich der Neisse ihre neue Heimat fanden Den Landern Bezirken und dem heutigen Freistaat Sachsen wurde bis heute Stand 2021 in der Sache selbst aus dem 1947 aufgelosten Preussen und der Teilung von 1815 nur angegliedert was zuvor jahrhundertelang altes kursachsisches Hoheitsgebiet gewesen war Literatur BearbeitenSachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle Saale 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 einschliesslich Karte zu den Teilungsvorschlagen Isabella Blank Der bestrafte Konig Die sachsische Frage 1813 1815 Dissertation an der Universitat Heidelberg 2013 Digitalisat mit zahlreichen Originalnachweisen der damaligen offentlichen Auseinandersetzung Eine Karte zur Grenzziehung in den jeweiligen Teilungsvorschlagen ist zu finden in Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 30 31 Die detaillierte Arbeit der Grenzkommissionen siehe Frank Reichert Kartengrundlagen zur Festlegung Markierung und Dokumentation der sachsisch preussischen Teilungsgrenze von 1815 In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 96 103 Einzelnachweise Bearbeiten a b Wladimir P Koslow Horst Moller Sergei W Mironienko Alexandr O Tschubarjan Hartmut Weber Hrsg SMAD Handbuch Die Sowjetische Militaradministration in Deutschland 1945 1949 Oldenbourg Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58696 1 S 38 Fussnote 157 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Michael Kotulla Deutsches Verfassungsrecht 1806 1918 Eine Dokumentensammlung nebst Einfuhrungen 1 Band Springer Berlin Heidelberg 2006 ISBN 978 3 540 26013 4 S 515 518 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mitteldeutscher verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 22 Text in Nouveau recueil de traites d alliance de paix de treve de Band 3 1808 1818 inklusive Dieterich Gottingen 1818 S 237 238 franzosisch Digitalisat in der Google Buchsuche Winfried Muller Dialog und Rivalitat Sachsen und Preussen vom Ende des alten Reiches bis zum Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mitteldeutscher verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 9 20 hier S 19 Winfried Muller Dialog und Rivalitat Sachsen und Preussen vom Ende des alten Reiches bis zum Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen S 9 20 hier S 19 20 Reiner Gross Von Moskau nach Leipzig Sachsen an Napoleons Seite und unter russischer Oberhoheit In Dresdner Geschichtsverein Hrsg Russland und Sachsen in der Geschichte Dresdner Hefte Beitrage zur Kulturgeschichte Nr 74 2 2003 Dresden 2003 ISBN 3 910055 67 2 S 20 26 Isabella Blank Der bestrafte Konig Die sachsische Frage 1813 1815 Dissertation an der Universitat Heidelberg 2013 Digitalisat mit zahlreichen Originalnachweisen der damaligen offentlichen Auseinandersetzung S 160 Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchives vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 23 24 Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 24 Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 25 Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 26 a b c Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 27 Friedens und Freundschaftsvertrag zwischen Sr Majestat dem Konige von Preussen und Sr Majestat dem Konige von Sachsen Vom 18ten Mai 1815 In Gesetzsammlung fur die Koniglichen Preussischen Staaten Nr 8 S 53 Ausgegeben zu Berlin den 15ten Juni 1815 links franzosisch rechts deutsche Ubersetzung Text oben entspricht dem deutschen Text Gesetzsammlungsamt Berlin 1815 Digitalisat abgerufen am 17 Dezember 2019 Schluss Acte des wiener Congresses vom 9 Juni 1815 und Bundes Acte oder Grundvertrag des teutschen Bundes vom 8 Juni 1815 Beide in der Ursprache kritisch berichtigt mit Vorbericht Uebersicht des Inhaltes und Anzeige verschiedener Lesarten vollstandig herausgegeben von Johann Ludwig Kluber J J Palm und Ernst Enke Erlangen 2 Auflage durchaus berichtigt und mit vielen neuen Anmerkungen vermehrt Palm und Enke Erlangen 1818 Digitalisat der Digitalen Sammlungen abgerufen am 21 Dezember 2019 Jonas Floter Gleichgewicht und Legitimitat Sachsen und die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Dresdner Geschichtsverein Hrsg Osterreich und Sachsen in der Geschichte Dresdner Hefte Beitrage zur Kulturgeschichte Nr 83 3 2005 Dresden 2005 ISBN 3 910055 78 8 S 51 58 hier S 54 Jonas Floter Gleichgewicht und Legitimitat Sachsen und die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Dresdner Geschichtsverein Hrsg Osterreich und Sachsen in der Geschichte Dresdner Hefte Beitrage zur Kulturgeschichte Nr 83 3 2005 Dresden 2005 ISBN 3 910055 78 8 S 51 58 hier S 54 55 a b Jonas Floter Gleichgewicht und Legitimitat Sachsen und die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Dresdner Geschichtsverein Hrsg Osterreich und Sachsen in der Geschichte Dresdner Hefte Beitrage zur Kulturgeschichte Nr 83 3 2005 Dresden 2005 ISBN 3 910055 78 8 S 51 58 hier S 56 a b Jonas Floter Gleichgewicht und Legitimitat Sachsen und die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Dresdner Geschichtsverein Hrsg Osterreich und Sachsen in der Geschichte Dresdner Hefte Beitrage zur Kulturgeschichte Nr 83 3 2005 Dresden 2005 ISBN 3 910055 78 8 S 51 58 hier S 58 Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 28 Matthias Donath Wie Sachsen geteilt wurde Die sachsische Frage auf dem Wiener Kongress In Sachsisches Staatsarchiv Hrsg Birgit Richter Red Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen fur Sachsen Fachkolloquium des Sachsischen Staatsarchiv vom 22 April 2015 Reihe A Band 18 mdv Mitteldeutscher Verlag Halle 2015 ISBN 978 3 95462 577 2 S 21 31 hier S 29 Allerdings mit dem Hinweis dass Donath den Vorgang zeitlich genau vertauscht beschreibt In diesem Artikel wird die Fassung wiedergegeben wie sie sich aus dem Vertrag vom 22 September 1815 ergibt siehe Artikel 2 des Vertrages Convention territoriale entre S M le Roi de Prusse et S A Royale le Grand Duc de Weimar signee a Paris le 22 Sept 1815 In Georg Friedrich von Martens Nouveau recueil de traites d alliance de paix de treve de neutralite de commerce de limites d echange etc et de plusieurs autres actes servant a la connaissance des relations etrangeres des puissances et Etats de l Europe depuis 1808 jusqu a present Band 3 1808 1818 einschliesslich Dieterich Gottingen 1818 Online S 323 331 Vollstandiger Text online auf digitale sammlungen de abgerufen am 14 Oktober 2020 Hauptconvention zu Vollziehung des zwischen Ihro Koniglichen Majestaten von Sachsen und von Preussen zu Wien am 18ten Mai 1815 abgeschlossenen Friedenstractats und zu naherer Bestimmung der durch diesen Tractat veranlassten Auseinandersetzungen und Ausgleichungen abschliessend festgelegt Text online auf digitale sammlungen de abgerufen am 16 Oktober 2020 407 Sitzung Donnerstag 22 Marz 1928 Erste zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs uber einen Gebietsaustausch zwischen Sachsen und Thuringen Abgerufen am 2 Januar 2020 Gesetz uber einen Gebietsaustausch zwischen Sachsen und Thuringen Abgerufen am 2 Januar 2020 Karte mit den Austauschgebieten Abgerufen am 2 Januar 2020 Fassung online abgerufen am 21 Dezember 2019 Gesetz uber die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Lander in der DDR vom 23 Juli 1952 Online auf www verfassungen de aufgerufen am 2 Januar 2020 Bekanntmachung der Beschlusse des Bezirkstages Karl Marx Stadt vom 4 Oktober 1955 und des Bezirkstages Gera vom 18 November 1955 uber die Umgemeindung des sachsischen Ortsteils Neudeck der Gemeinde Reuth Kreis Reichenbach Bezirk Karl Mark Stadt nach der Gemeinde Reudnitz Kreis Greiz Bezirk Gera In ZBl DDR 1956 Nr 2 S 14 zitiert nach Bernhard Post Volker Wahl Hrsg Thuringen Handbuch Territorium Verfassung Parlament Regierung und Verwaltung in Thuringen 1920 bis 1995 Hermann Bohlaus Nachf Weimar 1999 ISBN 978 3 7400 0962 5 S 545 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bekanntmachung der Beschlusse des Bezirkstages Karl Marx Stadt vom 16 Dezember 1955 und des Bezirkstages Gera vom 18 November 1955 uber die Umgemeindung des Ortsteils Goltzschhammer des Ortsteils Kleingera aus dem Kreis Reichenbach Bezirk Karl Marx Stadt in die Stadt Greiz Kreis Greiz Bezirk Gera In ZBl DDR 1956 Nr 2 S 14 zitiert nach Bernhard Post Volker Wahl Hrsg Thuringen Handbuch Territorium Verfassung Parlament Regierung und Verwaltung in Thuringen 1920 bis 1995 Hermann Bohlaus Nachf Weimar 1999 ISBN 978 3 7400 0962 5 S 545 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Artikel 1 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thuringen uber die Anderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 11 Februar 1992 GrAndStVtr SN TH BGBl 1993 I S 215 216 online abgerufen am 22 Dezember 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Teilung des Konigreiches Sachsen amp oldid 236300223