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Die Leipziger Teilung festgehalten im sogenannten Praliminarvertrag zu Leipzig vom 26 August 1485 1 war eine fur die Geschichte Mitteldeutschlands bedeutende Landesteilung der sachsischen Gebiete im 15 Jahrhundert Karte der wettinischen Landereien nach der Leipziger Teilung 1485 Rezess der Leipziger Teilung Exemplar des Thuringer Landesarchivs Die Leipziger Teilung gilt als die folgenschwerste Fehlentscheidung der sachsischen Geschichte Langfristig ermoglichte die Schwachung des sachsischen Furstentums den Aufstieg Brandenburg Preussens zur Hegemonialmacht Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt des Vertrages vom 26 August 1485 3 Vertrag vom 4 Oktober 1485 4 Naumburger Schied 5 Verzeichnis vom 29 April 1488 6 Auswirkungen 7 Literatur 8 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNach dem Tode des Landgrafen von Thuringen Wilhelm III im Jahr 1482 und dem dadurch bedingten Heimfall Thuringens an die seit dem Tod Kurfurst Friedrich II im Jahr 1464 den wettinischen Besitz gemeinsam regierenden Bruder Ernst und Albrecht waren die wettinischen Besitzungen wieder vereinigt Es kam jedoch zu Reibereien zwischen den Brudern in deren Verlauf wohl bald uber eine Aufteilung der Zustandigkeiten nachgedacht wurde Offensichtlich wurde schon 1483 und 1484 an entsprechenden Vergleichen gearbeitet 2 Am 17 Juni 1485 wurde in Leipzig ein erster Teilungsvertrag zwischen den beiden Brudern ausgehandelt Albrecht sollte die Wahl der Landesteile und entweder Meissen oder Weimar uberlassen werden Dafur sollte er unabhangig von seiner Wahl seinem Bruder Ernst nach erfolgter Teilung 25 000 Gulden in zwei Jahresraten von je 12 500 Gulden zahlen Angestrebt wurde ein Teilungstermin vor dem 29 September 1485 3 Inhalt des Vertrages vom 26 August 1485 BearbeitenDer Vertrag beinhaltet zwei Teilungsgebiete den Weimarer Teil und den Meissner Teil Weiterhin wird die Aufteilung der Schulden und zusatzlichen Einnahmen sowie Versorgungsrechte geklart Der Weimarer Teil orientierte sich an dem Herzogtum Sachsen dem grossten Teil Thuringens der Pflege Coburg dem Pleissenland und einen Streifen Land zwischen dem Herzogtum Sachsen und dem Pleissenland mit den Stadten Eilenburg Grimma und Colditz Im Weimarer Teil werden 69 Stadte und Dorfer aufgefuhrt Dazu die Herrschaft von Schwarzburg und die Herrschaft von Gleichen Danach werden auf zwei Seiten eine Vielzahl von Vogteien und Herren mit ihren Besitzungen genannt Ernst stellt hier schon fest dass der Meissner Teil der Wurdigere sei und der Inhaber dieses Teils dem Inhaber des Weimarer Teils 100 000 Gulden in vier jahrlichen Raten zu je 25 000 Gulden zahlen soll Der Meissnische Teil orientierte sich an der Markgrafschaft Meissen dem Osterland einen Gebietsstreifen im nordlichen Thuringen mit Weissensee Langensalza Sangerhausen und die Abtei Quedlinburg In der Einleitung stellt Ernst seinen Anspruch auf das Herzogtum Sachsen mit dem die Kurwurde verbunden ist voran Das Furstentum Sagan bleibt gemeinsamer Besitz Weiterhin soll der Nutzen aus allen Bergwerken im Land beiden Brudern zu gleichen Teilen zukommen Ein Sonderfall ist das Bergbaugebiet Schneeberg Neustadtel Die dort gelegenen Bergwerke bis in einer Meile Umkreis werden einer gemeinsamen Verwaltung unterstellt Danach werden 57 Stadte und Dorfer aufgezahlt Anschliessend folgen die Grafschaften Stollberg Hohenstein Beichlingen Querfurt und die Herren von Schonburg Danach werden auf einer weiteren Seite Vogteien und eine grosse Zahl von Herren und ihren Besitztumern aufgezahlt Im Anschluss werden die Schulden aufgerechnet Im Weimarer Teil sind Anspruche und Besitzungen im Wert von 49 306 Gulden und im Meissner Teil im Wert von 72 499 Gulden verpfandet Die Differenz von 21 193 Gulden soll aus den Einkunften der gemeinsamen Guter beglichen werden Die Summe von 20 000 Gulden die man dem Markgrafen von Brandenburg Johann schuldet sowie weitere Schulden und Verschreibungen die teilweise vom Thuringer Landgrafen Wilhelm herruhrten sollen ebenfalls von beiden Brudern zu gleichen Teilen getilgt werden Die Schulden der Stadt Erfurt in Hohe von 60 000 Gulden gegenuber den Wettinern sollen bei Begleichung beiden Brudern zu gleichen Teilen zustehen Geregelt wird auch der Unterhalt der Kurfurstin von Sachsen Da ihr Leibgedinge im Weimarer Teil liegt ist der Besitzer des Meissner Teils verpflichtet jahrlich 3810 Gulden zu ihrem Unterhalt zu zahlen Das Gleiche gilt fur die Versorgung der zweiten Frau Wilhelms Katharina von Brandenstein mit einer Summe von 150 Gulden jahrlich Das in beiden Landesteilen anfallende Ungeld sollte zwei Mal im Jahr in Leipzig berechnet und zu zwei gleichen Teilen an die Bruder gehen Zu gleichen Teilen gehen auch die Schutzgelder der Stadte Gorlitz Muhlhausen Nordhausen und Erfurt Es wird auch ein gemeinsamer Schutz der Bischofe von Meissen Naumburg und Merseburg sowie deren Besitzungen vereinbart In der Schlusserklarung wird vermerkt wenn einer der Bruder oder deren mannliche Nachkommen ohne weitere mannliche Nachkommen sterben fallt dessen Landesteil an den Bruder oder dessen Erben Weiterhin wird vermerkt dass dieser Vertrag mit der Unterschrift von Albrecht in Kraft tritt Am 27 August 1485 ubergab Ernst den versiegelten Vertrag seinem Bruder Albrecht 4 Vertrag vom 4 Oktober 1485 BearbeitenIn einem am 4 Oktober 1485 in Leipzig auf Betreiben von Albrecht abgeschlossenen Vertrag wird die in vier jahrlichen Raten zu zahlenden 100 000 Gulden auf 50 000 Gulden in zwei Raten zu je 25 000 Gulden reduziert Die erste Zahlung soll auf den Tag genau nach Unterschrift des Vertrages vom 26 August 1485 erfolgen Naumburger Schied BearbeitenAm 25 Juni 1486 wurde im Naumburger Schied in 27 Punkten Unstimmigkeiten aus dem Teilungsvertrag zwischen Ernst und Albrecht aufgelistet In der Folge wurden diese Unstimmigkeiten geklart und vertraglich geregelt Verzeichnis vom 29 April 1488 BearbeitenAm 29 April 1488 wurde in Leipzig Rechnung daruber gehalten wann und wie viel Albrecht seinem Bruder Ernst und dessen Sohn Kurfurst Friedrich III von den zugesagten 75 000 Gulden 25 000 Gulden fur die Teilung und 50 000 Gulden fur den Meissner Teil gezahlt hat Die erste Rate in Hohe von 38 500 Gulden wurde am 11 November 1486 gezahlt Da nach dem Vertrag vom 26 August 1485 die erste Rate auf den Tag genau ein Jahr nach der Teilung fallig wurde kann man den 11 November als Tag der Landesteilung annehmen Nach der Abrechnung fehlten noch 6925 Gulden Die sollte Albrecht am 18 Mai 1488 zahlen 5 Da aber mit der schleppenden Zahlung bis 1488 und der noch offen stehenden Schuld der Vertrag vom 26 August nicht eingehalten wurde ist deshalb auch der 11 November 1485 als Teilungsdatum nur eine Annahme Ein urkundlich belegtes Datum gibt es nicht da nach dem Vertrag vom 26 August 1485 keine weitere vertragliche Regelung zur Landesteilung mehr notwendig war Auswirkungen BearbeitenNach den Verhandlungen uber die Hohe der Zahlungen Albrechts an Ernst willigte Albrecht in den Vertrag ein Ein Datum der Unterschrift ist nicht bekannt Am 24 Februar 1486 bestatigte Kaiser Friedrich III die Teilung in Frankfurt am Main 6 7 Auf Grundlage dieser Leipziger Teilung entstanden mit den Ernestinern und Albertinern zwei Linien des Hauses Wettin die in einen zunehmenden Gegensatz zueinander gerieten siehe auch Sachsische Munztrennung Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges ging 1547 in der Wittenberger Kapitulation mit der Ubernahme des Herzogtums Sachsen die Kurwurde von den Ernestinern auf die Albertiner in Person des Herzogs Moritz von Sachsen uber Mit der Ubernahme weiterer Landesteile blieben den Ernestinern nur Teile Thuringens und die Pflege Coburg Das ernestinische Vogtland und ein kleines Gebiet um Platten im Erzgebirge gingen zudem an die bohmische Krone Alle anderen im Teilungsvertrag aufgefuhrten Regelungen waren hinfallig Im Naumburger Vertrag vom 27 Februar 1554 trat Kurfurst August einige Landesteile so die Gebiete um Altenburg und Eisenberg an die Ernestiner ab Die Gebiete der Linie von Albert III konnten uber die Jahre zusammengehalten werden und grundeten 1806 das Konigreich Sachsen Die Ernestiner jedoch waren dabei nicht so erfolgreich und ihr Gebiet zersplitterte uber die Jahrhunderte Bei einer Neuordnung im Jahre 1826 gab es die vier Herzogtumer Sachsen Meiningen Sachsen Coburg und Gotha Sachsen Altenburg und Sachsen Weimar Eisenach welche 1920 zu Thuringen zusammengefasst wurden 8 Siehe auch Thuringische StaatenLiteratur BearbeitenHStA Dresden O U 8578 8579 Schulze Hermann Die Hausgesetze der regierenden deutschen Furstenhauser Jena 1883 S 74 83 Haupttheilungsvergleich zwischen Kurf Ernst und Herzog Albrecht zu Sachsen errichtet im Jahre 1485 Leipzig 26 August 1485 Kotzschke Rudolf Kretzschmar Hellmut Sachsische Geschichte Frankfurt Main 1977 S 147 148 Die Leipziger Teilung Einzelnachweise Bearbeiten Das Teutsche Reichs Archiv 8 Des Teutschen Reichs Archivs Partis Specialis Continuatio II Johann Christian Luning Leipzig Lanckisch 1712 S 237 246 Herzog Albrecht der Beherzte Stammvater des koniglichen Hauses Sachsen Friedrich Albert von Langenn Leipzig 1838 S 144 Das Teutsche Reichs Archiv 8 Des Teutschen Reichs Archivs Partis Specialis Continuatio II Johann Christian Luning Leipzig Lanckisch 1712 S 236 237 Das Teutsche Reichs Archiv 8 Des Teutschen Reichs Archivs Partis Specialis Continuatio II Johann Christian Luning Leipzig Lanckisch 1712 S 246 Das Teutsche Reichs Archiv 8 Des Teutschen Reichs Archivs Partis Specialis Continuatio II Johann Christian Luning Leipzig Lanckisch 1712 S 250 251 zu den Urkunden und Texten vgl bei Manfred Schulze Fursten und Reformation Reihe Spatmittelalter und Reformation Neue Reihe 2 Vlg J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1991 ISBN 3 16 145738 2 S 112 Christian Richter Die Landesteilungen der Wettiner im Mittelalter bis zur Leipziger Teilung Studienarbeit GRIN Vlg fur akademische Texte 2006 ISBN 978 3 638 48531 9 S 16 23 http www leipzig lexikon de VERWALT leipteil htm am 17 Oktober 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leipziger Teilung amp oldid 235163185