Das immaterielle Kulturerbe in Österreich wird im Nationalen Verzeichnis der Österreichischen UNESCO-Kommission dokumentiert. Ende 2022 zählte es 157 Elemente. Zum immateriellen Kulturerbe zählen mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (11 Traditionen; Stand 2023), darstellende Künste (25 Traditionen), gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste (62 Traditionen), Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum (19 Traditionen) sowie traditionelle Handwerkstechniken (40 Traditionen).
Immaterielles Kulturerbe in Österreich Bearbeiten
Im Jahr 2003, im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO, wurde das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beschlossen, das frühere Abkommen zu geistigem Kulturerbe ergänzt. Es trat im April 2006 in Kraft, Österreich ist seit 9. Juli 2009 Vertragsstaat (Ratifizierungsurkunde am 8. April in Paris hinterlegt, Österreich ist 112. Mitgliedsstaat zum Übereinkommen), und hat mit März 2010 begonnen, ein nationales Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu erstellen.
Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe Bearbeiten
Für die Umsetzung des Übereinkommens wurde am 1. Jänner 2006 innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission die Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe eingerichtet, um den Ratifizierungsprozess zu begleiten. Als Österreich im Jahr 2009 dem Übereinkommen beitrat, wurde sie mit der Erstellung eines nationalen Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Österreich betraut. Alle aufgenommenen Elemente sind in einer Online-Datenbank zugänglich.
Fachbereich Immaterielles Kulturerbe an der Österreichischen UNESCO-Kommission Bearbeiten
Seit 2009 werden die Aufgaben der Nationalagentur im Fachbereich „Immaterielles Kulturerbe“ an der Österreichischen UNESCO-Kommission weitergeführt. Ziel des Fachbereiches ist die Sicherung des Respekts und die Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes. Er ist Schnittstelle für nationale und internationale Kooperationen und eine Plattform für den interdisziplinären Dialog. Kernaufgaben des Bereiches sind Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Erhaltung, Vermittlung und Förderung des immateriellen Kulturerbes. Dies geschieht beispielsweise durch Planung und Umsetzung von Ausstellungen, Publikationen und Workshops. Weiterhin ist der Fachbereich mit der Erstellung des nationalen Verzeichnisses betraut.
Nationales Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich Bearbeiten
Bewerbung Bearbeiten
Artikel 11 der Konvention besagt, dass die verschiedenen Elemente des immateriellen Kulturerbes unter Beteiligung der Gemeinschaften zu ermitteln und zu beschreiben sind. Deshalb sind die Traditionsträger selbst aufgefordert, sich am Prozess der Erstellung des nationalen Verzeichnisses zu beteiligen, indem sie Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis einbringen. Ausübende von Traditionen und Praktiken müssen sich deshalb für die Aufnahme für das nationale Verzeichnis bewerben. Der Fachbereich nimmt die Bewerbungen entgegen und bereitet sie für den Fachbeirat auf. Der Fachbeirat für das Immaterielle Kulturerbe an der Österreichischen UNESCO-Kommission ist das entscheidende Gremium über den Ausgang der Bewerbung. Er besteht aus Vertretern aus fünf Ministerien, Mitglieder der Kulturabteilung aller neun Bundesländer und maximal zehn unabhängigen Experten.
Legende Bearbeiten
Immaterielles Kulturerbe wird in fünf Bereichen, deren Übergänge fließend sind, zum Ausdruck gebracht:
Die Liste ist aufsteigend nach dem Jahr der Aufnahme in das Verzeichnis und innerhalb eines Jahres nach dem ersten Hauptstichwort des Kulturerbes sortiert.