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Die Provinz Starkenburg war eine von drei Provinzen des Grossherzogtums und spateren Volksstaats Hessen Sie bestand ab 1803 als Furstentum 1816 bis 1937 als Provinz Hauptstadt war Darmstadt wichtigste Industriestadt Offenbach Das Wappen des Grossherzogtums Hessen Provinz StarkenburgDie drei Provinzen des Volksstaates Hessen 1930 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Konsolidierung 1803 1823 1 1 1 Reichsdeputationshauptschluss 1803 1 1 2 Rheinbundakte 1806 1 1 3 Weitere Gebietsgewinne 1 2 Experimente 1823 1861 1 3 Bestand 1861 1937 1 4 Nachspiel 1 5 Situation nach 1945 2 Gliederung 2 1 Ursprungliche Amterstruktur 2 2 Landratsbezirke 2 3 Kreise 3 Leitende Beamte 3 1 Provinzialkommissar 3 2 Provinzialdirektoren 4 Rechtsprechung 5 Wissenswert 6 Literatur 7 Anmerkungen 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenKonsolidierung 1803 1823 Bearbeiten Reichsdeputationshauptschluss 1803 Bearbeiten Im Furstentum Starkenburg fasste die Landgrafschaft Hessen Darmstadt nach den Gebietsgewinnen durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 die alten und neuen Gebiete die ostlich des Rheins und sudlich des Mains lagen zusammen Der Altbestand war vor allem die Obergrafschaft Katzenelnbogen Neu hinzugewonnenen wurden 1 aus Kurmainzer Besitz Amt Gernsheim Oberamt Starkenburg Oberamt Steinheim Kloster Seligenstadt Amt Hirschhorn Amt Neckarsteinach Mainzer Anteil aus Kurpfalzer Besitz Amt Otzberg Amt Lindenfels Amt Umstadt Kurpfalzer Anteil Hof Kornsand Knoblochsaue aus Besitz des Hochstifts Worms Amt Lampertheim Amt Neckarsteinach Wormser Anteil Propstei WimpfenDurch einen Staatsvertrag vom 14 Marz 1803 mit der Markgrafschaft Baden fielen an die Landgrafschaft Hessen Darmstadt die ehemals freie Reichsstadt Wimpfen 2 Neckarhausen aus ehemals kurpfalzischem Besitz 3 Amt Neckarsteinach ehemaliger Anteil des Hochstifts Speyer 4 alles aus den Gewinnen der Markgrafschaft durch den Reichsdeputationshauptschluss Namengebend fur die neue Verwaltungseinheit war das neu erworbene ehemals kurmainzische ursprunglich nach der gleichnamigen Burg uber Heppenheim benannte Oberamt Starkenburg im Suden des Furstentums Rheinbundakte 1806 Bearbeiten 1806 erzwang Napoleon bei Androhung einer Invasion den Austritt der Landgrafschaft Hessen Darmstadt und 15 anderer Staaten aus dem Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation die Grundung des Rheinbundes durch diese Staaten und die Stellung hoher Militarkontingente an Frankreich Neben der Rangerhohung der Landgrafschaft zum Grossherzogtum wurde das mit Gebietsgewinnen versusst Dabei ist aber zu beachten dass alle durch die Rheinbundakte gewonnenen Gebiete 5 zwar der staatlichen Hoheit des Grossherzogtums unterlagen aber die Souveranitatsrechte der bisherigen Landesherren die grosseren nun Standesherren zu einem erheblichen Teil weiter erhalten wurden Der Gebietszuwachs fur das Furstentum Starkenburg durch die Rheinbundakte 6 bestand aus den nachfolgend aufgefuhrten nun zu Standesherrschaften gewordenen Gebieten 7 Teilen des Furstentums Lowenstein Wertheim namlich dem Amt Habitzheim dem Worth Anm 1 und dem Lowenstein Wertheimischen Teil an Kirch Beerfurth dem Lowenstein Wertheimisch Erbach Schonbergischen Herrschaft Breuberg mit ihren Zehnten Zehnt Neustadt Zehnt Hochst Zehnt Kirch Brombach und Zehnt Lutzelbach der Grafschaft Erbach bestehend aus der Grafschaft Erbach Furstenau mit den Amtern Michelstadt Furstenau und Freienstein sowie dem Gericht Rothenberg Grafschaft Erbach Erbach mit den Amtern Erbach und Reichenberg Grafschaft Erbach Schonberg mit den Amtern Konig Schonbergund den vormals reichsritterschaftlichen Gebieten Amt Birkenau Wambolt von Umstadt 8 Herrschaft Frankisch Crumbach von Gemmingen 9 Georgenhausen von Haxthausen 10 Messel von Albini 11 Albersbach von Dalberg 12 Kreiswald Hof von Ulner von Dieburg 13 Igelsbacher Hofe von Belderbusch 14 Messenhausen von Frankenstein 15 Nach den Gebietsgewinnen von 1806 hatte die Provinz 182 000 Einwohner davon 42 000 in den Souveranitatslanden die nur eingeschrankt der staatlichen Souveranitat unterlagen 16 Weitere Gebietsgewinne Bearbeiten Weitere Gebietsgewinne kamen in den folgenden Jahren hinzu Am 11 Mai 1810 schlossen das Grossherzogtum und das Kaiserreich Frankreich einen Staatsvertrag 17 mit dem Frankreich Gebiete die es 1806 Kurhessen abgenommen hatte an das Grossherzogtum weiter gab Der im Mai geschlossene Vertrag wurde von Napoleon aber erst am 17 Oktober 1810 unterschrieben 18 Das hessische Besitzergreifungspatent datiert vom 10 November 1810 19 Das Grossherzogtum erwarb auf diesem Wege fur die Provinz Starkenburg das Amt Babenhausen Im Herbst 1810 kam es weiter zu einem Dreiecksgeschaft zwischen Frankreich Hessen und dem Grossherzogtum Baden Baden stellte eigene Gebietsteile zur Disposition von Frankreich das diese dann mit einem Staatsvertrag vom 11 November 1810 20 an das Grossherzogtum Hessen weitergab 21 Das hessische Besitzergreifungspatent datiert auf den 13 November 1810 22 und umfasste das Amt Amorbach das Amt Miltenberg das Amt Heubach Laudenbach und Umpfenbach Weitere Gebietsgewinne gab es mit dem Abschluss des Wiener Kongresses 1816 Im gleichen Jahr wurde das Furstentum im Zuge einer Verwaltungsreform in Provinz umbenannt 23 Bis zu den Verwaltungsreformen von 1820 bis 1823 war die Provinz in Amter eingeteilt Auch danach bestanden noch einige Amter fort die komplett zu Standesherrschaften gehorten Amter waren seit dem Mittelalter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet Die Amtseinteilung wurde von den Vorgangerstaaten weitgehend unverandert ubernommen Das hatte zur Folge dass die Amter von ihrem Umfang her vollig unterschiedlich waren Die Spanne reichte von nur einer Gemeinde Amt Wimpfen bis zu 46 Gemeinden Amt Breuberg Zudem bestanden in diesen Jahren neben staatlichen auch noch standesherrliche Hoheitsrechte So gab es Dominiallande in denen der Staat die volle Souveranitat besass daneben aber auch noch Souveranitatslande in denen Standesherren in unterschiedlichem Umfang in den Bereichen Verwaltung und Rechtsprechung Hoheitsrechte ausubten 24 Dem Staat war daran gelegen dies zu vereinheitlichen und ein staatliches Gewaltmonopol durchzusetzen Nach dem Ende der napoleonischen Kriege bis 1823 wurden deswegen zunachst einzelne Amter zusammengelegt und dann in einer gross angelegten Gebietsreform 1821 die Amter in der Provinz Starkenburg und der Provinz Oberhessen aufgelost und zugleich auch auf dieser Ebene Verwaltung und Rechtsprechung getrennt Fur die bisher in den Amtern wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen fur die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte 25 Die bestehenden Hoheitsrechte der Standesherren wurden einigen von ihnen vom Staat abgekauft Der Abschluss der entsprechenden Vertrage zog sich langer hin Der Prozess war 1823 so weit abgeschlossen dass der Staat die den Standesherren in manchen Fallen formal weiter zustehenden Hoheitsrechte wahrnahm das war im Einzelfall unterschiedlich gestaltet Dies garantierte dass Verwaltung und Rechtsprechung einheitlich in staatlicher Hand wahrgenommen wurden Einige der Standesherrschaften wurden aber auch erst in der Folge der Marzrevolution 1848 beseitigt Experimente 1823 1861 Bearbeiten Auch vor 1832 kam es in einzelnen Fallen zu Zusammenlegungen von Landratsbezirken 1832 dann zu einer neuen Gebietsreform Die Einheiten wurden vergrossert indem Kreise geschaffen wurden in denen Landratsbezirke zusammengefasst wurden Kreis Bensheim Kreis Darmstadt Kreis Dieburg Kreis Erbach Kreis Gross Gerau Kreis Heppenheim Kreis Lindenfels Kreis Neustadt Kreis Offenbach Kreis WimpfenDie Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Grossherzogtums wurden im Zuge der Marzrevolution am 31 Juli 1848 abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt Darmstadt Dieburg Erbach HeppenheimIn der anschliessenden Reaktionszeit wurde das in zwei Schritten wieder ruckgangig gemacht 1852 wurde prinzipiell die Kreiseinteilung aus der Zeit vor der Revolution wiederhergestellt 26 Dabei behielt der Staat allerdings die Rechte der Standesherren ein Die von diesen vormals mitverwalteten Gebieten wurden nun in die staatliche Kreis Struktur eingegliedert insbesondere der Kreis Erbach neu geschaffen Der zweite Schritt folgte zum 1 Januar 1861 als auch die Provinz Starkenburg wieder hergestellt wurde 27 Bestand 1861 1937 Bearbeiten 1871 wurde Hessen Teil des Deutschen Reichs 1874 reformierte das Grossherzogtum Hessen nach preussischem Vorbild seine Kreisverfassung und fuhrte auch eine neue Kreiseinteilung ein Die Kreise Lindenfels Neustadt und Wimpfen wurden aufgelost und die dort verwalteten Gemeinden benachbarten Kreisen zugeordnet Dort bestanden nun die Kreise Bensheim Darmstadt Dieburg Erbach Gross Gerau Heppenheim OffenbachNeu eingefuhrt wurde bei der Reform 1874 eine Vertretung der Wahler auf der Ebene der Provinz der Provinzialtag 28 Die damals geschaffene Gliederung der Provinz Starkenburg bestand bis zu ihrer Auflosung und blieb von der ab 1918 geltenden republikanischen Verfassung des nunmehrigen Volksstaats Hessen unberuhrt 1937 wurden die drei Provinzen Starkenburg Oberhessen und Rheinhessen aufgehoben 29 Nachspiel Bearbeiten Die Amerikanische Militarregierung griff 1945 noch einmal auf den Begriff der Provinz Starkenburg zuruck Sie beauftragte am 14 April 1945 Ludwig Bergstrasser der Bildung einer Regierung fur die Provinz Starkenburg Ab 8 Mai 1945 amtierte Bergstrasser als deren Prasident Anm 2 Am 8 August 1945 wurde seine Regierung in Deutsche Regierung des Landes Hessen umbenannt womit die Provinzen auch formal ihre letzte Bedeutung verloren Auf annahernd dem gleichen Gebiet ohne Stadt und Kreis Offenbach arbeitete bis 2007 der Zweckverband Region Starkenburg Situation nach 1945 Bearbeiten Bei der Grundung Gross Hessens 1945 durch die US Militarregierung wurden die Exklaven Steinbach zum Obertaunuskreis im Regierungsbezirk Wiesbaden und Bad Wimpfen an das Land Wurttemberg Baden von Starkenburg abgetrennt der Kreis Gross Gerau erhielt dafur die seit 1930 rheinhessischen rechtsrheinischen Mainzer Stadtteile Bischofsheim Ginsheim und Gustavsburg zuruck 1974 wurden Steinheim und Klein Auheim aus dem Kreis Offenbach in die Stadt Hanau eingemeindet Das Gebiet der Provinz entspricht bis auf die genannten Anderungen und kleineren Grenzkorrekturen im Bereich des Flughafens Frankfurt den heutigen Landkreisen Bergstrasse Darmstadt Dieburg Gross Gerau Odenwald und Offenbach sowie den kreisfreien Stadten Darmstadt und Offenbach Gliederung BearbeitenUrsprungliche Amterstruktur Bearbeiten Hauptartikel Liste der Amter im Grossherzogtum Hessen Landratsbezirke Bearbeiten Hauptartikel Landratsbezirk 1821 22 wurden die Amter aufgehoben und Landratsbezirke gebildet Landratsbezirk Bensheim in Bensheim Landratsbezirk Breuberg in BreubergLandratsbezirk Darmstadt in Darmstadt Landratsbezirk Dieburg in DieburgLandratsbezirk Dornberg in Dornberg Landratsbezirk Erbach in ErbachLandratsbezirk Heppenheim in Heppenheim Landratsbezirk Hirschhorn in HirschhornLandratsbezirk Langen in Langen Landratsbezirk Lindenfels in LindenfelsLandratsbezirk Offenbach in Offenbach am Main Landratsbezirk Reinheim in ReinheimLandratsbezirk Seligenstadt in Seligenstadt Landratsbezirk Wimpfen in WimpfenKreise Bearbeiten Die Provinz wurde zum 20 August 1832 in Kreise eingeteilt die standesherrlichen Landratsbezirke blieben davon aber unberuhrt Bensheim am 1 November 1938 mit dem Kreis Heppenheim zum Landkreis Bergstrasse zusammengelegt Heppenheim am 1 November 1938 mit dem Kreis Bensheim zum Landkreis Bergstrasse zusammengelegt Erbach Darmstadt am 1 November 1938 in den Stadt und den Landkreis Darmstadt aufgeteilt Dieburg Gross Gerau Lindenfels gegrundet 1852 aufgelost 1874 Gemeinden auf die Kreise Erbach Bensheim und Heppenheim verteilt Neustadt gegrundet 1852 aufgelost 1874 Gemeinden auf die Kreise Erbach und Dieburg verteilt Offenbach am 1 November 1938 in den Stadt und den Landkreis Offenbach aufgeteilt Wimpfen gegrundet 1852 eingegliedert in den Kreis Heppenheim am 1 Juli 1874 Die Kreise und die verbliebenen standesherrlichen Landratsbezirke wurden in der Revolution von 1848 im Grossherzogtum Hessen aufgelost und die verbleibenden standesherrlichen Vorrechte mit dem Gesetz uber die Verhaltnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 15 April verabschiedet am 9 August 1848 abgeschafft 30 Stattdessen wurden Regierungsbezirke geschaffen Regierungsbezirk Darmstadt Regierungsbezirk Dieburg Regierungsbezirk Erbach Regierungsbezirk HeppenheimDie anschliessende Reaktionsara machte das aber in zwei Schritten wieder ruckgangig 1852 wurde die Kreiseinteilung aus der Zeit vor der Revolution wiederhergestellt 31 Die standesherrlichen Hoheitsrechte die in der Revolution beseitigt worden waren aber wurden aber nicht wiederhergestellt die behielt der Staat ein Aus diesen Gebieten entstanden neu der Kreis Erbach und der Kreis Neustadt Der zweite Schritt folgte zum 1 Januar 1861 als auch die Provinz Starkenburg wieder hergestellt wurde 32 Leitende Beamte Bearbeiten nbsp Ludwig von Senarclens Grancy Provinzdirektor 1899 1910Provinzialkommissar Bearbeiten Karl Rinck von Starck 1832 1848 Von 1848 bis 1861 gab es Provinzen als Verwaltungseinheit im Grossherzogtum Darmstadt nicht Provinzialdirektoren Bearbeiten Quelle 33 1861 1870 Wilhelm von Willich gen von Pollnitz 34 Theodor Goldmann 1870 1874 Friedrich Kuchler 1874 1881 Karl Rothe 1881 Gustav von Marquard 1881 1899 Ludwig von Senarclens Grancy 1899 1910 Friedrich Wilhelm Fey 1910 1922 Wilhelm Best 1922 1924 Eugen Kranzbuhler 1924 1928 Heinrich Gebhardt 1928 1934 Karl Meisel 1934 1934 wurden die Provinzen abgeschafft Ludwig Bergstrasser SPD 1945 von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetztRechtsprechung BearbeitenIn der Landgrafschaft Hessen Darmstadt wurde mit Ausfuhrungsverordnung vom 9 Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert An der Spitze stand das Oberappellationsgericht Darmstadt Es war oberstes Gericht im gesamten Staat Fur Furstentum und spatere Provinz Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt eingerichtet Es war in zweiter Instanz fur Zivilsachen und in erster Instanz in Strafsachen und fur Standesherren zustandig In den standesherrlichen Gebieten bestanden Justizkanzleien die dem Hofgericht nachgeordnet waren fur Verfahren zweiter Instanz Die Rechtsprechung der ersten Instanz in Zivilsachen wurde durch die Amter und gebietsweise auch durch Gerichte der Standesherren und niederadelige Patrimonialgerichte ausgeubt Die Aufgaben der ersten Instanz gingen in der Verwaltungsreform 1821 bei der auch Rechtsprechung und Verwaltung getrennt wurden auf die neu geschaffenen Landgerichte uber 25 Mit dem im ganzen Deutschen Reich geltenden Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 wurde die Bezeichnung der Gerichte angepasst Das Hofgericht Darmstadt wurde zum Landgericht Darmstadt die bisherigen Landgerichte durch Amtsgerichte ersetzt Wissenswert BearbeitenIn Giessen tragt das Corps Starkenburgia den Namen der ehemaligen hessischen Provinz Im Bereich der Provinz wurde 1923 der evangelische Starkenburger Gemeinschaftsverband gegrundet Durch Fusion wurde er zu Beginn des 21 Jahrhunderts in Evangelischer Gemeinschaftsverband Rhein Main umbenannt 35 Literatur BearbeitenLudwig Ewald Beitrage zur Landeskunde In Grossherzogliche Centralstelle fur die Landes Statistik Hg Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Bande 1 5 Jonghaus Darmstadt 1862 Digitalisat Eckhart G Franz Peter Fleck Fritz Kallenberg Grossherzogtum Hessen 1800 1806 1918 In Walter Heinemeyer Helmut Berding Peter Moraw Hans Philippi Hg Handbuch der Hessischen Geschichte Band 4 2 Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich 1806 1815 1945 Die hessischen Staaten bis 1945 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Hessen 63 Elwert Marburg 2003 ISBN 3 7708 1238 7 Hans Georg Ruppel und Karin Muller Historisches Ortsverzeichnis fur das Gebiet des ehem Grossherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis und Gerichtszugehorigkeit von 1820 bis zu den Veranderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform Darmstadter Archivschriften 2 Historischer Verein fur Hessen Darmstadt 1976 S 7 ff Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 Anmerkungen Bearbeiten 1816 an Bayern Schmidt S 23f Ab Juni verwaltete Bergstrasser gleichzeitig die Provinz Oberhessen und damit den gesamten in der amerikanischen Besatzungszone liegenden Teil des vormaligen Volksstaates Hessen Einzelnachweise Bearbeiten Schmidt S 15f Schmidt S 17 Schmidt S 16 Anm 51 Schmidt S 16 Anm 53 Art 21 24 Rheinbundakte Art 24 Rheinbundakte Schmidt S 23 Ludwig Ewald Band 1 von 5 S 48 Nr 437 439 Pos I Digitale Ansicht Ludwig Ewald Band 1 von 5 S 49 Nr 440 445 a Pos II Digitale Ansicht Ludwig Ewald Band 1 von 5 S 49 Nr 446 Pos III Digitale Ansicht Ewald S 49 Ewald S 49 Ewald S 49 Ewald S 49 Ewald S 49 Franz Fleck Kallenberg Grossherzogtum Hessen S 693 Text in franzosischer Sprache in Schmidt S 30ff Anm 100 Schmidt S 30 Schmidt S 33 Text in franzosischer Sprache in Schmidt S 34ff Anm 114 Schmidt S 34 Schmidt S 38 Ewald L Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Bande 1 5 Band 3 Seite 32 Digitale Ansicht Ewald L Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Bande 1 5 Band 3 Seite 33 Digitale Ansicht a b Verordnung Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Verordnung die Eintheilung des Grossherzogtums in Kreise betreffend vom 12 Mai 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 28 Mai 1952 S 224 228 228 Edict die Organisation der Regierungsbehorden insbesondere der Provincial Behorden betreffend vom 12 November 1860 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 33 vom 24 November 1860 S 341 343 Art 87 92 Gesetz betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 12 Juni 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 16 Juni 1874 S 251 295 281 284 Gesetz uber die Aufhebung der Provinzen Starkenburg Oberhessen und Rheinhessen vom 1 April 1937 In Hessisches Regierungsblatt Nr 8 1937 S 121ff Gesetz uber die Verhaltnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7 August 1848 In Grossherzog von Hessen Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848 Nr 40 S 237 241 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 42 9 MB Verordnung die Eintheilung des Grossherzogtums in Kreise betreffend vom 12 Mai 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 28 Mai 1952 S 224 228 228 Edict die Organisation der Regierungsbehorden insbesondere der Provincial Behorden betreffend vom 12 November 1860 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 33 vom 24 November 1860 S 341 343 Landkreis Darmstadt Dieburg Hg Landkreis Darmstadt Dieburg Von den Anfangen der Kreisverwaltung zur Region der Zukunft Darmstadt 2007 S 62 Dienstnachrichten vom 1 Dezember 1860 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 37 vom 20 Dezember 1860 S 404 Woher wir kommen Wohin wir wollen Ev Gemeinschaftsverband Rhein Main abgerufen im November 2018 Provinzen des Grossherzogtums Hessen und des Volksstaats Hessen Oberhessen Provinz Hessen Darmstadt Giessen Rheinhessen Mainz Starkenburg Darmstadt Herzogtum Westfalen Arnsberg Siehe auch Grossherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen Normdaten Geografikum GND 4056966 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Starkenburg Provinz amp oldid 235697685