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Das Amt Lampertheim auch Amt Stein nach der Burg Stein oder Kellerei Lampertheim war ein Amt des Hochstifts Worms spater der Landgrafschaft Hessen Darmstadt und folgend des Grossherzogtums Hessen 1 Rentamt Lampertheim Sitz der Wormser Amtskellerei Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Geschichte 2 1 Uberkommener Bestand 2 2 Ubergang an Hessen 3 Recht 4 Literatur 5 Anmerkungen 6 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenIn Mittelalter und Fruher Neuzeit waren Amter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet Geschichte BearbeitenDas Amt Lampertheim war eines von vier Amtern des Hochstifts Worms Uberkommener Bestand Bearbeiten Das Amt umfasste einige rechtsrheinische Gemeinden die gegenuber der Stadt Worms in der oberrheinischen Tiefebene liegen Das waren Mitte des 18 Jahrhunderts 2 Hofheim Lampertheim NordheimZum Ende des 18 Jahrhunderts kam das bis dahin seitens des Bischofs von Worms an die Herren von Franckenstein als Lehen vergebene Bobstadt hinzu 3 Weiter gab es einige Einzelgehofte und Wohnplatze die zum Amt Lampertheim zahlten 4 Hof Neuschloss Lampertheimer Hutte Huttenfeld Forst und Zollhaus am Wormser Fahrt 5 Jagerhaus auf der MaulbeeraueUbergang an Hessen Bearbeiten Im Zuge der Sakularisation und mit dem Reichsdeputationshauptschluss 6 von 1803 gelangte der rechtsrheinisch verbliebene Rest des Bisthums Worms und damit auch das Amt Lampertheim an die Landgrafschaft Hessen Darmstadt die ab 1806 zum Grossherzogtum Hessen wurde 1821 kam es zu einer Justiz und Verwaltungsreform mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde Die Amter wurden aufgelost ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten ubertragen Das Amt Lampertheim wurde aufgelost Seine Verwaltungsaufgaben wurden dem Landratsbezirk Heppenheim die Rechtsprechung dem Landgericht Lorsch ubertragen 7 Recht BearbeitenIm Amt Lampertheim galt das Gemeine Recht modifiziert im Bereich des Erbrechtes und des ehelichen Guterrechtes Hier galt das Pfalzische Landrecht von 1582 erneuert 1610 als Partikularrecht In Bobstadt galt dagegen das Gemeine Recht ohne diese Modifikation 8 Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung auch im gesamten 19 Jahrhundert wahrend der Zugehorigkeit des Gebietes zum Grossherzogtum Hessen 9 und wurde erst zum 1 Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost Literatur BearbeitenL Ewald Beitrage zur Landeskunde In Grossherzogliche Centralstelle fur die Landes Statistik Hg Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Jonghaus Darmstadt 1862 S 39ff Anmerkungen BearbeitenEinzelnachweise Bearbeiten Carl Wolff Die unmittelbaren Theile des ehemaligen romisch deutschen Kaiserreiches nach ihrer fruheren und gegenwartigen Verbindung Berlin 1873 S 232 Digitalscan Anton Friedrich Busching Neue Erdbeschreibung 5 Auflage 3 Teil Band 1 Hamburg 1771 S 1145 Digitalscan Vgl Ewald S 46 Ewald S 46 Auf der rechten Rheinseite eine ehemalige Wormser Zollstation Wehrzollhaus 7 Reichsdeputationshauptschluss Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Zu den Einzelheiten siehe hier Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 S 111 und Karte Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amt Lampertheim amp oldid 232192869