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Der Provinzialtag umgangssprachlich auch Provinziallandtag genannt war die Volksvertretung auf Provinzebene im Grossherzogtum und im Volksstaat Hessen Das Grossherzogtum Hessen setzte sich aus drei Provinzen zusammen Oberhessen Starkenburg und Rheinhessen Jede dieser Provinzen erhielt 1874 einen Provinzialtag Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Provinzialrat von 1818 in Rheinhessen 1 2 1848 und die Folgen 2 Provinzialtage 2 1 Grossherzogtum 2 2 Volksstaat Hessen 2 3 Gleichschaltung 3 Epilog 4 Siehe auch 5 Quellen 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenProvinzialrat von 1818 in Rheinhessen Bearbeiten Im Gegensatz zu den beiden anderen Provinzen war Rheinhessen erst 1816 zum Grossherzogtum gekommen und bis 1814 mehr als zwei Jahrzehnte Teil Frankreichs gewesen Aus der Tradition des Departementsrats und aufgrund der Zusage von Grossherzog Ludewig I die bestehenden Einrichtungen moglichst unangetastet zu lassen wurde 1818 ein Provinzialrat fur Rheinhessen geschaffen 1 Er trat in den Jahren 1818 bis 1820 drei Mal zusammen wurde offiziell nie aufgelost sondern danach nicht mehr einberufen weil im Dezember 1820 die Verfassung des Grossherzogtums Hessen in Kraft trat die mit den Landstanden des Grossherzogtums Hessen eine weit machtigere Vertretung der Burger gegenuber dem Grossherzog schuf als es der rheinhessische Provinzialrat gewesen war In den beiden anderen Provinzen gab es keine vergleichbaren Einrichtungen 1848 und die Folgen BearbeitenDie Revolution von 1848 im Grossherzogtum Hessen hatte auch eine Verwaltungsreform zur Folge Die drei Provinzen wurde aufgelost und durch 10 Regierungsbezirke ersetzt Die Regierungsbezirke erhielten Bezirksrate als Volksvertretungen Hauptartikel Bezirksrat Grossherzogtum Hessen Nach dem Sieg der Reaktion wurde all dies 1852 wieder abgeschafft 2 1853 aber Bezirksrate auf Kreisebene eingerichtet mit Zensuswahlrecht 3 Die Provinzen erhielten keine Volksvertretungen hatten allerdings auch nur geringe Restkompetenzen die nebenher von den Kreisraten der Provinzhauptstadte mit erledigt wurden Provinzialtage BearbeitenGrossherzogtum Bearbeiten Vertretungskorperschaften auf Kreis 4 und Provinzebene 5 wurden durch die hessische Kreis und Provinzialordnung vom 12 Juni 1874 eingefuhrt 6 Die Kreistage wurden zu einem Drittel von den 50 hochstbesteuerten Burgern im Kreis in den Kreisen Darmstadt Mainz Offenbach und Worms waren es die 100 Hochstbesteuerten gewahlt die anderen zwei Drittel in indirekter Wahl von den Gemeinderate des Kreises Die Mitglieder des Provinzialtages wurden auf 6 Jahre gewahlt Alle drei Jahre wurde die Halfte der Mitglieder neu gewahlt Vorsitzender des Provinzialtags war der vom Grossherzog ernannte Provinzialdirektor Der Provinzialtag entschied uber das Budget der Provinz und uber alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Provinz Der Provinzialtag wahlte den Provinzialausschuss aus 8 Mitgliedern Die Landesregierung hatte das Recht zusatzlich ein Mitglied zu bestimmen dass die Befahigung zum Richteramt haben musste Auch die Amtszeit des Provinzialausschusses betrug 6 Jahre und auch hier wurde die Halfte der Mitglieder alle drei Jahre neu gewahlt Der Provinzialausschuss hatte neben den Aufgaben der allgemeinen Provinzverwaltung die Aufgabe der Kommunalaufsicht uber die Kreise der Provinz und die eines Verwaltungsgerichtes erster und zweiter Instanz Der Provinzialtag war ein Honoratiorenparlament Daran anderte auch die Modernisierung der Kreis und Provinzialordnung 1911 nichts 7 Kern dieses Gesetzes war eine genauere Definition der Kompetenzen der Provinzialgremien Volksstaat Hessen Bearbeiten Nach der Novemberrevolution und dem Wechsel vom Grossherzogtum zum Volksstaat Hessen erfolgte eine Demokratisierung der Provinzialtage 8 Die Wahl erfolgte nun in direkter freier und gleicher Wahl durch die Burger der jeweiligen Provinzen Erstmals waren auch Frauen wahlberechtigt Die Mitglieder der Provinzialtage wurden nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl fur jeweils drei Jahre gewahlt Gleichschaltung Bearbeiten Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde aufgrund des Gleichschaltungsgesetzes in Hessen die Verordnung uber die Neubildung der gemeindlichen Selbstverwaltungskorperschaften erlassen 9 Danach wurden die frei gewahlten Mitglieder der Provinzialtage durch Mitglieder ersetzt die sich nach dem Stand der Mitglieder des am 5 Marz 1933 schon nicht mehr demokratisch gewahlten Reichstags ergaben Die damit jeder Wirkungsmoglichkeit beraubten Provinzialtage wurden 1936 aufgelost und ihre Aufgaben den Provinzausschussen ubertragen 10 Epilog BearbeitenKeiner der beiden Regierungsbezirke die nach dem Zweiten Weltkrieg die Nachfolge der mittleren Verwaltungsebene auf dem Gebiet des vormaligen Volksstaates Hessen antraten erhielt wieder eine Volksvertretung weder der Regierungsbezirk Darmstadt Hessen noch der Regierungsbezirk Rheinhessen Rheinland Pfalz Siehe auch BearbeitenProvinzialtagswahlen im Volksstaat Hessen 1926Quellen BearbeitenKlaus Dietrich Hoffmann Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Rheinhessen Rheinhessische Druckwerkstatte Alzey 1985 ISBN 3 87854 047 7Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Bildung des Provinzialrates vom 7 August 1818 In Amtsblatt fur die Grossherzoglich Hessische Provinz Rheinhessen 1818 S 339 Gesetz die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehorden betreffend vom 28 April 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 27 vom 3 Mai 1852 S 201 Edikt die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehorden betreffend vom 12 Mai 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 30 vom 20 Mai 1852 S 221 223 Gesetz die Einrichtung der Bezirksrathe betreffend vom 10 Februar 1853 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 6 vom 24 Februar 1853 S 37 44 Art 13 39 Gesetz betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 12 Juni 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 26 Juni 1874 S 251 298 255 264 Art 82 92 Gesetz betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 12 Juni 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 26 Juni 1874 S 251 298 280 284 Gesetz betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 12 Juni 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 26 Juni 1874 S 251 298 Gesetz die Abanderung der Kreis und Provinzialordnung vom 12 Juni 1874 betreffend vom 8 Juli 1911 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 23 vom 15 September 1911 S 307 321 starweb hessen de cache hessen regierungsblatt hessisches regierungsblatt 1911 pdf Digitalisat Gesetz die Abanderung der Kreis und Provinzialordnung vom 8 Juli 1911 betreffend vom 15 April 1919 In Hessisches Regierungsblatt Nr 13 vom 30 April 1919 S 164 179 starweb hessen de cache hessen regierungsblatt hessisches regierungsblatt 1919 pdf Digitalisat Gesetz uber die Wahlen der Stadtverordneten und Gemeinderatsmitglieder sowie der Mitglieder der Kreis und Provinzialtage vom 19 August 1922 In Hessisches Regierungsblatt Nr 23 vom 26 September 1822 S 245 262 Digitalisat Verordnung uber die Neubildung der gemeindlichen Selbstverwaltungskorperschaften vom 6 April 1933 In Hessisches Gesamtministerium Hrsg Hessisches Regierungsblatt 1933 Nr 8 S 40 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 1 8 MB Gesetz uber die Aufhebung der Provinzialtage und der Kreistage vom 21 Juli 1936 In Hessisches Regierungsblatt Nr 11 vom 13 August 1936 S 77 starweb hessen de cache hessen regierungsblatt hessisches regierungsblatt 1936 pdf Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Provinzialtag Hessen amp oldid 232767877