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Die Provinz war in der Landgrafschaft Hessen Darmstadt dann im Grossherzogtum Hessen und nachfolgend im Volksstaat Hessen ein Verwaltungsbezirk der mittleren Ebene Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Entwicklung 3 Ende 4 Literatur 5 Anmerkungen 6 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenDurch die Gebietsgewinne im Zuge der Sakularisation von 1803 gewann die Landgrafschaft umfangreiche Gebiete die es in den Staat zu integrieren galt die ursprungliche Einwohnerzahl von 210 000 hatte sich dadurch nahezu verdoppelt 1 Dies konnte nur durch eine neue Organisation der Verwaltung geschehen die mit zwei Organisationsedikten vom 12 Oktober 1803 vorgenommen wurde und eine einheitliche Verwaltung auf oberster und mittlerer Ebene fur das ganze Land einfuhrte Anm 1 Auf mittlerer Ebene entstanden dabei drei Provinzen das Herzogtum Westfalen das Furstentum Oberhessen und das Furstentum Starkenburg die je vier kollegial organisierte Staatsbehorden erhielten Regierungskollegium Inneres Justiz Finanzen Kirche und SchulenDer Zuschnitt der Provinzen richtete sich weitgehend nach der geografischen Lage der einzelnen Gebietsteile Westfalen umfasste die ehemals kurkolnischen Gebiete im Nordwesten des Landes mit der Hauptstadt Arnsberg Oberhessen gruppierte sich um die alt hessischen Gebiete nordlich des Mains mit der Hauptstadt Giessen und Starkenburg dessen Kern die ehemalige Obergrafschaft Katzenelnbogen bildete sudlich des Mains mit der Hauptstadt Darmstadt die gleichzeitig Residenz und Hauptstadt des gesamten Landes war Unterhalb der Ebene der Provinzen folgten in der Reihenfolge der historischen Entwicklung Amter bis 1821 22 Landratsbezirke 2 bis 1832 1848 und Kreise 3 Darunter folgten die Gemeinden Entwicklung Bearbeiten1816 kam es in Folge des Wiener Kongresses zu einem Gebietstausch Das inzwischen zum Grossherzogtum avancierte Hessen musste Westfalen an Preussen abtreten und erhielt dafur ein Gebiet am linken Ufer des Rheins das es als Provinz Rheinhessen mit der Hauptstadt Mainz konstituierte Auch der Zuschnitt dieser neuen Provinz richtete sich weitgehend nach der geografischen Lage getrennt von Starkenburg durch den Rhein Anm 2 Es dauerte bis 1862 bevor die erste feste Querung zwischen dem links und dem rechtsrheinischen Teil des Grossherzogtums in Betrieb ging die heutige Sudbrucke Mainz In den Jahren zwischen 1821 und 1874 kam es zu einer Reihe von Gebiets und Verwaltungsreformen im Grossherzogtum Hessen Fur eine solch relativ kleine Einheit wie das Grossherzogtum Hessen erwiesen sich zwei mittlere Ebenen zwischen den Gemeinden und der Staatsregierung als zu aufwandig Das hatte zur Folge dass die mittlere Ebene mit der Verwaltungsreform von 1832 4 auf eine reduziert diese aber nach fachlichen Gesichtspunkten geteilt wurde Der uberwiegende Teil der bis dahin von den Provinzen wahrgenommenen Aufgaben wurde an die Kreise oder die Staatsregierung abgegeben Ein geringerer Teil der Aufgaben die weder zentral noch auf Gemeindeebene sinnvoll wahrgenommen werden konnten verblieben bei den Provinzen Das waren vor allem ubergeordnete Polizeiaufgaben die Rekrutierung und die Aufsicht uber das Stiftungswesen und Kirche Die Provinzen hatten nach diesem Aufgabenschwund keine eigenstandige Verwaltung mehr vielmehr nahm der jeweils fur die Provinzhauptstadt zustandige Kreisrat die Funktion eines Provinzialkommisars nebenamtlich wahr 1860 erhielten diese Verwaltungseinheiten die Bezeichnung Provinzial Direction der Chef der Verwaltung war nun Provinzialdirektor 5 Bei der durch die Revolution von 1848 im Grossherzogtum Hessen ausgelosten Verwaltungsreform von 1848 wurden die Provinzen auf und von Regierungsbezirken abgelost 6 In der anschliessenden Reaktionsara wurde das in zwei Schritten wieder ruckgangig gemacht 1852 wurde prinzipiell die Kreiseinteilung aus der Zeit vor der Revolution wiederhergestellt 7 Der zweite Schritt folgte zum 1 Januar 1861 als auch die Provinzen wieder eingerichtet wurden 8 Mit der Reform der Verwaltung der Kreise und Provinzen 1874 wurde auch auf Ebene der Provinzen eine Vertretung der Wahler eingefuhrt der Provinzialtag 9 Diese Rechtsgrundlage wurde 1911 noch einmal modernisiert 10 Ende BearbeitenIm Zuge der Gleichschaltung wurde die Hessische Regierung 1934 zunachst durch einen Reichsstatthalter ersetzt dann 1937 die Provinzen aufgehoben 11 Literatur BearbeitenEckhart G Franz Peter Fleck Fritz Kallenberg Grossherzogtum Hessen 1800 1806 1918 In Walter Heinemeyer Helmut Berding Peter Moraw Hans Philippi Hg Handbuch der Hessischen Geschichte Band 4 2 Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich 1806 1815 1945 Die hessischen Staaten bis 1945 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Hessen 63 Elwert Marburg 2003 ISBN 3 7708 1238 7Anmerkungen Bearbeiten Die beiden Organisationsedikte wurden damals gedruckt veroffentlicht dann aber offensichtlich nie wieder so dass sie heute nur in Archiv Bestanden greifbar sind Franz Fleck Kallenberg Grossherzogtum Hessen S 696 Nur im Bereich von Mainz gab es einige rechtsrheinische Stadtteile Einzelnachweise Bearbeiten Franz Fleck Kallenberg Grossherzogtum Hessen S 685 Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Art 1 Edict die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehorden betreffend vom 6 Juni 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 55 4 Juli 1832 S 365 376 365 Edict die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehorden betreffend vom 6 Juni 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 55 4 Juli 1832 S 365 376 Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20 August 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 74 5 September 1832 S 561 563 Bekanntmachung die Ausfuhrung der Organisation der Verwaltungsbehorden in dem Ressort des Ministeriums des Innern und der Justiz betreffend vom 31 August 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 74 vom 5 September 1832 S 575f Edict die Organisation der Regierungsbehorden insbesondere der Provinzial Behorden betreffend vom 12 November 1860 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 33 24 November 1860 S 341 343 Gesetz die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs Behorden betreffend vom 31 Juli 1848 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 38 vom 3 August 1848 S 217 225 217 Verordnung die Eintheilung des Grossherzogtums in Kreise betreffend vom 12 Mai 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 28 Mai 1952 S 224 228 228 Edict die Organisation der Regierungsbehorden insbesondere der Provincial Behorden betreffend vom 12 November 1860 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 33 vom 24 November 1860 S 341 343 Art 87 92 Gesetz betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 12 Juni 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 29 vom 16 Juni 1874 S 251 295 281 284 Gesetz die Kreis und Provinzialordnung vom 12 August 1874 betreffend vom 8 Juli 1911 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 23 vom 15 September 1911 S 307 321 Gesetz uber die Aufhebung der Provinzen Starkenburg Oberhessen und Rheinhessen vom 1 April 1937 In Hessisches Regierungsblatt Nr 8 1937 S 121ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Provinz Hessen Darmstadt amp oldid 215182890