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Der Landratsbezirk Wimpfen war ein Landratsbezirk in der Provinz Starkenburg des Grossherzogtums Hessen mit Sitz in Wimpfen 1821 gegrundet bestand er bis 1832 unter dieser Bezeichnung Anschliessend war er formal Teil des Kreises Lindenfels und ging 1848 im Regierungsbezirk Erbach auf Gebiet des Landratsbezirks Wimpfen Inhaltsverzeichnis 1 Geografische Lage 2 Geschichte 2 1 Grundung 2 2 Weitere Entwicklung 2 3 Ende 3 Organisation 3 1 Gliederung 3 2 Personal 4 Parallele Fachverwaltungen 4 1 Finanzen 4 2 Forst 4 3 Kirche 5 Historische Beschreibung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Anmerkungen 9 EinzelnachweiseGeografische Lage BearbeitenDer Landratsbezirk Wimpfen war in seinem Verhaltnis zum ubrigen Grossherzogtum davon gepragt dass er eine Exklave im aussersten Suden des Landes bildete Er befand sich in einer Sandwich Lage zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Konigreich Wurttemberg und bestand mehreren vollig separaten Gebieten die nicht aneinander grenzten eines so klein dass es nicht einmal bewohnt war 1 Geschichte BearbeitenGrundung Bearbeiten Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Grossherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der uberkommenen Amter in Landratsbezirken zustandig fur die Verwaltung und Landgerichten zustandig fur die Rechtsprechung neu organisiert Der Landratsbezirk Wimpfen entstand dabei aus 2 dem Amt Wimpfen und dem Amt Kurnbach Die Aufgaben der Rechtsprechung erster Instanz die die nun aufgelosten Amtern wahrgenommen hatten wurden dem ebenfalls neu gegrundeten Landgericht Wimpfen ubertragen 2 Weitere Entwicklung Bearbeiten In einer weiteren Verwaltungsreform wurden 1832 die Landratsbezirke zu Kreisen zusammengefasst Der Landratsbezirk Wimpfen ging dabei gemeinsam mit den Landratsbezirken Lindenfels und Hirschhorn in dem neuen Kreis Lindenfels auf 3 Aufgrund der abseitigen Lage des ehemaligen Landratsbezirk Wimpfen wurde diese Reform aber nicht wirklich vollzogen Er behielt einen Sonderstatus und wurde nicht vollstandig in den Kreis Lindenfels integriert Vielmehr amtierte der bisherige Landrat weiter und erhielt den Titel Kreisrat 4 Ende Bearbeiten Dieses Konstrukt ging in der Marzrevolution 1848 unter als flachendeckend im Grossherzogtum einzig Regierungsbezirke als mittlere Ebene zwischen der Staatsregierung und den Gemeinden eingerichtet wurden 5 Diese Gebietsreform wurde nach dem Sieg der restaurativen Krafte in der Reaktionsara 1852 wieder ruckgangig gemacht jetzt aber konsequenter Weise ein eigenstandiger Kreis Wimpfen geschaffen 6 Organisation BearbeitenGliederung Bearbeiten Der Landratsbezirk bestand aus funf Gebieten alle im Verhaltnis zur Hauptmasse des Staatsgebietes Exklaven Alle diese Gebiete gehorten zu den Dominiallanden den Bereichen des Staates die frei von patrimonialgerichtsherrlichen Hoheitsrechten waren Gleichwohl waren sie von ihrer Struktur her vollig unterschiedlich 7 Anm 1 Der Landratsbezirk Wimpfen bestand aus der Stadt Wimpfen mit Wimpfen im Thal einer Vorstadt und dem Dorf Hohenstadt 8 dem hessischen Teil von Helmhof dem Finkenhof 12 km nordlich von Wimpfen gelegen dem Zimmerhoferfeld einem unbewohnten landwirtschaftlich genutzten Gebiet nordlich von Bad Rappenau dem hessischen Anteil an dem mit dem Grossherzogtum Baden gemeinsamen Kondominat Kurnbach Der Landratsbezirk Wimpfen war in zwei Burgermeistereien eingeteilt die dem Landrat unterstanden Es war landesweit ublich dass eine Burgermeisterei mehrere Ortschaften verwaltete Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30 Juni 1821 standen den Gemeinden ein gewahlter Ortsvorstand vor der sich aus Burgermeister Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte Die beiden Burgermeistereien waren 9 Wimpfen das die oben unter 1 bis 4 genannten Orte umfasste und Kurnbach Personal Bearbeiten nbsp Ferdinand Franz Joseph von Stein Kreisrat 1836 1848Leitende Beamte des Landratsbezirks Wimpfen waren 10 Landrat1821 1832 Heinrich Anton BeekeKreisrate1832 1836 Friedrich Hallwachs 1836 1848 Ferdinand von SteinVon 1848 bis 1852 bestanden im Grossherzogtum Hessen keine Kreise sondern nur grossere Regierungsbezirke Wimpfen war in dieser Zeit dem Regierungsbezirk Erbach zugeordnet 1852 1870 Gustav Spamer 1870 1874 Friedrich Daniel Carl FuhrParallele Fachverwaltungen BearbeitenFinanzen Bearbeiten Fur die Einnahmen aus Staatseigentum den sogenannten Domanialen gab es die Rentamter Die Bezirksorte bilden zusammen die Receptur Wimpfen Davon getrennt war die Steuerverwaltung Fur den Landratsbezirk war der Steuerbezirk Hirschhorn zustandig der zur Obereinnehmerei Bensheim gehorte Der Landratsbezirk bildete eine Distrikteinnehmerei im Steuerbezirk Einem Zollbezirk war der Landratsbezirk nicht zugeordnet 11 Forst Bearbeiten Die Forstverwaltung des Landratsbezirks Seligenstadt wurde vom Forst Heppenheim wahrgenommen zu dem das Forstrevier Wimpfen mit den Orten Wimpfen am Berg Wimpfen im Thal Hohstadt Helmhof Finkenhof Kohlhutte und Kurnbach gehorte 12 Kirche Bearbeiten Die Kirchverwaltung im Bezirk bestand aus den lutherischen Pfarreien Kurnbach Wimpfen am Berg mit Wimpfen im Thal Hohstadt und Helmhof Sie waren keinem Inspektorat zugeteilt Es gab eine romisch katholische Pfarrei in Wimpfen am Berg mit der Filiale Wimpfen im Thal Sie war keinem Landkapitel zugeordnet 13 Historische Beschreibung BearbeitenDie Statistisch topographisch historische Beschreibung des Grossherzogthums Hessen berichtet 1829 uber den Landratsbezirk Wimpfen 14 Lage und Grenzen werden beschrieben als Der Bezirk besteht aus vier verschiedenen getrennt liegenden Theilen die bis vier Stunden von einander entfernt liegen Der Haupttheil ist der welcher die Stadt Wimpfen enthalt und auf drei Seiten theilweise vom Neckar und dem anliegenden Grossherzogthum Baden begrenzt wird Dieser Theil liegt gegen 10 Stunden von der sudlichsten Grenze des Hauptlandes der Provinz Starkenburg Die beiden andern Theile aus zwei gleichfalls getrennten Hofen bestehend liegen nordwestlich von Wimpfen und sind ganz von badischen Gebietstheilen umgeben Sudwestlich von Wimpfen und ungefahr 4 St davon liegt der vierte Theil Kurnbach umgeben von Wurtemberg und Baden Die drei ersteren Theile liegen zwischen dem 49 13 und 49 22 nordlicher Breite und zwischen dem 26 39 und 26 52 ostlicher Lange Die Naturliche Beschaffenheit als a Oberflache und Boden Der Bezirk besteht aus wellenformigen Anhohen Die Gute des Bodens ist ziemlich gleichformig er ist weder besonders fruchtbar noch besonders unfruchtbar b Gewasser Der Neckar begrenzt den Haupttheil des Bezirks Der Helmhof wird von dem Rodenhach beruhrt Die Bevolkerung als Diese betragt 3985 Seelen unter diesen sind 3704 Lutheraner 222 Katholiken 8 Reformirte 9 Mennoniten und 42 Juden die zusammen 1 Stadt 1 Marktflecken 3 Dorfer uberhaupt 486 Hauser bewohnen Die Naturprodukte als 134 Pferde 8 Fehlen 8 Bullen 159 Ochsen 591 Kuhe 548 Rinder 608 Schweine 1360 Schaafe 87 Ziegen 14 Esel Fische Spelz Gerste Hafer Hanf Reys Tabak Hopfen etwas Wein Steinsalz Gewerbe und Handel als Ackerbau Viehzucht Handwerker Handel und Schiffahrt Das Salzwerk Ludwigshall zu Wimpfen beschaftigt viele Hande In Wimpfen befindet sich eine Schnupftabaksfabrik auch sind im Bezirk mehrere Muhlen und darunter eine Gypsmuhle Der Markt zu Wimpfen im Thal ist weit beruhmt und wird wegen der vielen Leinewand die hier verkauft wird der Tuchmarkt genannt Siehe auch BearbeitenTerritoriale Besonderheiten in Sudwestdeutschland nach 1810Literatur BearbeitenArthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 Georg Wilhelm Justin Wagner Statistisch topographisch historische Beschreibung des Grossherzogthums Hessen Provinz Starkenburg Band 1 Carl Wilhelm Leske Darmstadt 1829 Anmerkungen Bearbeiten Der bei Wagner S 263 ebenfalls noch genannte Ort Kohlhutte war nicht zu identifizieren Einzelnachweise Bearbeiten Hessisches Landesamt fur Geschichtliche Landeskunde Hrsg Geschichtlicher Atlas von Hessen Marburg 1960 1978 Tafel 25a a b Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 407 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 6 Juni 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 74 5 September 1832 S 561 563 562 Bekanntmachung die Kreisverwaltung in den Landrathsbezirken Wimpfen und Vohl betreffend vom 20 August 1832 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 74 5 September 1832 S 564 Gesetz die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehorden betreffend vom 31 Juli 1848 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 38 vom 3 August 1848 S 217 225 219 Verordnung die Eintheilung des Grossherzogthums in Kreise betreffend vom 12 Mai 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 30 20 Mai 1852 S 224 228 227 Wagner S 263 Schmidt S 112 Wagner S 263 Paul Schnitzer Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstrasse seit 1821 In Geschichtsblatter Kreis Bergstrasse 6 Laurissa Lorsch 1973 S 7 56 47f Wagner S 263 Wagner S 263 Wagner S 264 Wagner S 262 264 Landratsbezirke im Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Bensheim Breuberg Darmstadt Dieburg Dornberg Erbach Heppenheim Hirschhorn Langen Lindenfels Offenbach Reinheim Seligenstadt Wimpfen Provinz Oberhessen Battenberg Budingen Butzbach Friedberg Giessen Gladenbach Grunberg Herbstein Lauterbach Hungen Kirtorf Nidda Romrod Alsfeld Schlitz Schotten Vilbel Vohl Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landratsbezirk Wimpfen amp oldid 215189478