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Die Burgermeisterei war im Grossherzogtum Hessen eine Gemeinde mit eigenem Burgermeister oder ein Zusammenschluss kleinerer Gemeinden unter einem gemeinsamen Burgermeister Siegelmarke Gr Hess Burgermeisterei Bensheim Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Reform von 1821 3 Reform von 1875 4 Reform von 1911 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenIm Grossherzogtum Hessen stand ursprunglich ein von der Regierung des Grossherzogtums Hessen eingesetzter Schultheiss an der Spitze der Gemeinden Reform von 1821 BearbeitenDie Verwaltung auf Gemeindeebene wurde durch die Gemeindeordnung vom 30 Juni 1821 neu geregelt Es wurden Burgermeistereien fur einzelne oder auch mehrere Orte eingerichtet Diese sollten mindestens 400 bis 500 Einwohner haben Entsprechend bildeten grossere Orte eigene Burgermeistereien und kleinere wurden zu einer gemeinsamen Burgermeisterei zusammengefasst Das ganze Grossherzogtum bestand 1831 aus 1092 Gemeinden die in 732 Burgermeistereien eingeteilt waren 1 An der Spitze der Burgermeisterei stand ein gewahlter Ortsvorstand der sich aus Burgermeister Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte Die mannlichen Einwohner zeitgemass bestand kein Frauenwahlrecht wahlten drei Personen aus denen die Obrigkeit dann den Burgermeister auswahlte In den Gebieten des Landes in denen der Staat alle Hoheitsrechte innehatte Dominiallande geschah das durch die Regierung in standesherrlichen Gebieten oder dort wo noch Patrimonialgerichte bestanden waren das die entsprechenden Adeligen Im Laufe der Jahre traf der Staat mit den Standes und Patrimonialgerichtsherren Vereinbarungen nach denen deren Befugnisse auf den Staat ubergingen Die Marzrevolution 1848 beendete die Vorrechte der Standesherren und schaffte die Patrimonialgerichtsbarkeit ab Die Amtszeit der Burgermeister betrug sechs Jahre Wiederwahl war moglich Das Burgermeisteramt war ein Ehrenamt 2 3 War der Burgermeister verhindert vertrat ihn der Beigeordnete In Burgermeistereien die aus mehreren Orten bestanden stellte jeder dieser Orte einen Beigeordneten 4 Die Aufsicht uber die Burgermeister fuhrte in den Provinzen Oberhessen und Starkenburg der Landrat nach einer weiteren Verwaltungsreform 1832 der Kreisrat In der kleinsten Provinz Rheinhessen gab es diese Verwaltungsebene nicht und die Burgermeister waren direkt der Provinzialregierung nachgeordnet 5 Reform von 1875 BearbeitenDie Amtszeit des Burgermeisters wurde nun auf neun Jahre festgelegt Die gewahlten Burgermeister mussten durch den Kreisrat bestatigt werden Lehnte dieser ab konnte der Kreisausschuss die Bestatigung vornehmen Lehnte dieser erneut ab kam es zur Neuwahl Wenn auch dann keine Bestatigung erfolgte ernannte das Innenministerium einen Burgermeister auf drei Jahre 6 Veranderungen der Zugehorigkeit von Gemeinden zu Burgermeistereien bedurften der Zustimmung des Innenministeriums Reform von 1911 BearbeitenNach der Hessischen Stadteordnung 7 fur Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern und der Hessischen Landgemeindeordnung 8 beide von 1911 fuhrte die kommunale Verwaltungsbehorde die Bezeichnung Burgermeisterei Nach der Novemberrevolution 1918 fanden die Kommunalwahlen im Volksstaat Hessen 1919 1920 in allgemeiner Wahl statt Erstmals war auch das Frauenwahlrecht gegeben Literatur BearbeitenGeorg Wilhelm Justin Wagner Statistisch topographisch historische Beschreibung des Grossherzogthums Hessen Leske 1831 Einzelnachweise Bearbeiten Wagner Gesetz die Gemeindeordnung betreffend vom 9 Juli 1821 In Grossherzog von Hessen und bei Rhein Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 29 S 355 378 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 56 7 MB M Borchmann D Breithaupt G Kaiser Kommunalrecht in Hessen W Kohlhammer Verlag 2006 ISBN 3 555 01352 1 S 20 Teilansicht bei google books Wagner Wagner Gesetz die Landgemeinde Ordnung fur das Grossherzogthum Hessen betreffend vom 11 Januar 1875 Gesetz die Stadteordnung betreffend vom 8 Juli 1911 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1911 Grossherzoglicher Staatsverlag Darmstadt 1911 Gesetz die Landgemeindeordnung betreffend vom 8 Juli 1911 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1911 Grossherzoglicher Staatsverlag Darmstadt 1911 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgermeisterei Grossherzogtum Hessen amp oldid 218233239