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Die Regierung des Grossherzogtums Hessen war die Exekutive des Grossherzogtums Hessen von 1806 bis 1918 Kollegiengebaude am Luisenplatz in Darmstadt Sitz der RegierungSiegelmarke des grossherzoglich hessischen Staatsministerium Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Vor 1848 1 2 Die Marzregierung 1 3 Von der Reaktionsara bis zur Novemberrevolution 1 4 Amtsbezeichnungen 1 5 Soziale Herkunft der Minister 2 Staatsrat 3 Prasidenten des Gesamt Ministeriums 4 Einzelne Ministerien 4 1 Ministerium der auswartigen Angelegenheiten 4 2 Innenministerium 4 3 Finanzministerium 4 4 Justizministerium 4 5 Kriegsministerium 5 Literatur 6 Weblinks 7 Anmerkungen 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVor 1848 Bearbeiten In der Landgrafschaft Hessen Darmstadt bestand seit 1617 das Geheime Ratskollegium das seit dem 18 Jahrhundert auch als Geheimes Ministerium auftrat als dem Landgrafen nachgeordnete Regierung Daneben bestanden der Lehenhof und die Rentkammer Diese waren nach dem Kollegialitatsprinzip organisiert Mit einem Organisationsedikt vom 12 Oktober 1803 wurde die Regierung neu aufgestellt Anm 1 Neu war die Einteilung in Ministerien Ministerialdepartments des Ausseren und des Grossherzoglichen Hauses des Inneren zu dem auch die Justiz zahlte und der Finanzen Daneben bestand eigenstandig das Kriegsministerium Neu war weiterhin dass diese Spitzenbehorden nicht mehr kollegial geleitet wurden sondern durch einen Spitzenbeamten Dessen durchgangige Bezeichnung als Minister setzte sich aber erst im Laufe des 19 Jahrhunderts durch Die Verfassung von 1820 regelte in Artikel 4 dass der Grossherzog in Sich alle Rechte der Staatsgewalt vereinte und ausubte Details zur Regierungsorganisation traf sie nicht Die Regierung war nicht dem Landtag sondern dem Grossherzog verantwortlich Durch gemeinsamen Beschluss beider Kammern der Landstande des Grossherzogtums Hessen war jedoch eine Ministeranklage vor dem Oberappellationsgericht Darmstadt moglich 1 Mit Verordnung vom 28 Mai 1821 2 wurde festgelegt dass die Regierung nun als Staats Ministerium oder Gesamt Ministerium bezeichnet von einem Prasidenten der vereinten Ministerien geleitet wurde Die Aufgabe wurde zusatzlich von einem der Minister wahrgenommen Das Kriegsministerium war weiterhin organisatorisch getrennt und blieb dies auch bis zum Ende Karl du Bos du Thil fuhrte ab 1829 nicht mehr den Titel eines Prasidenten der vereinten Ministerien sondern den eines Dirigierenden Staatsministers Die Marzregierung BearbeitenAm 14 Marz 1848 fuhrte die Marzrevolution zur Ernennung des Marzministeriums Organisatorisch war wesentlich dass das Justizressort aus dem Innenresort herausgelost wurde Der Titel des Dirigierenden Staatsministers wurde am 9 September 1848 in Prasident des Gesamt Ministeriums geandert Auch wurde das Kollegialitatsprinzip wieder gestarkt indem ein gemeinsamer Vortrag beim Grossherzog bei wesentlichen Sachfragen eingefuhrt wurde Hauptartikel Revolution von 1848 im Grossherzogtum Hessen Von der Reaktionsara bis zur Novemberrevolution Bearbeiten 1852 wurde die Bezeichnung Ministerprasident fur den Vorsitzenden des Gesamt Ministeriums eingefuhrt Die Reichsgrundung fuhrte 1870 71 dazu dass in grossem Umfang Aufgaben an das Deutsche Reich abgegeben wurden In der Folge wurde zum 1 Januar 1872 das Kriegsministerium 3 und 1874 auch das Aussenministerium abgeschafft 4 verbleibende Restaufgaben auf die anderen Hauser verteilt Die bisher vom Aussenminister wahrgenommenen Aufgaben eines Ministers des Grossherzoglichen Hauses nahm nun der Ministerprasident wahr 5 Die Verordnung vom 12 Marz 1879 6 legte fest dass das Staatsministerium geleitet durch den Prasidenten des Staatsministeriums nur noch zwei Ministerien hatte Ein vereinigtes Innen und Justizressort und das Finanzministerium 1898 wurden Innen und Justizressort wieder getrennt 7 Mit der Novemberrevolution endete 1918 die Geschichte der Regierung des Grossherzogtums Hessen Ihre Aufgaben ubernahm die Regierung des Volksstaates Hessen Amtsbezeichnungen Bearbeiten Die Minister trugen vielfach zunachst den Titel eines Direktors ihres Ressorts Um sie herauszuheben konnte der Grossherzog ihnen den Titel eines Prasidenten oder gar eines Ministers des Ressorts verleihen Dies waren lediglich Titel Die Kompetenzen der Minister waren davon unabhangig In den folgenden Ministerlisten sind daher die Minister unabhangig von ihrer jeweiligen Titulatur aufgefuhrt Soziale Herkunft der Minister Bearbeiten Mit Ausnahme der Kriegsminister die alle hohe Offiziere waren entstammten die Minister uberwiegend der Beamtenschaft Die Literatur spricht daher von einer Beamtenregierung Typisch fur den Lebenslauf waren die Herkunft aus einer Beamtenfamilie das Studium der Rechtswissenschaften in der Regel an der Landesuniversitat der Ludewigs Universitat in Giessen und eine Beamtenkarriere die mit der Berufung zum Minister gipfelte Minister sind vor ihrer Ernennung als Minister ublicherweise nicht als Politiker etwa in den Landstanden in Erscheinung getreten Georg Kempf stellt diesbezuglich eine Ausnahme dar Nur ein relativ kleiner Teil der Minister stammte aus dem Adel hatten auch Beamtenkarrieren hinter sich und wurden nicht primar des Adels wegen als Minister berufen Eine Ausnahme stellten die Marzminister dar Hier uberwog der Anteil der Adligen und es fehlte an Verwaltungserfahrung Eine Reihe von Ministern wurde aufgrund ihrer Verdienste nobilitiert Ab etwa 1900 ruckten mit Feodor Gnauth und Wilhelm Kuchler erstmals Kommunalpolitiker in die Ministerrolle auf Insgesamt gab es wahrend der fast 100 Jahre zwischen 1820 und 1918 lediglich 37 Minister Grund hierfur ist dass die Amtszeiten der Minister relativ lang waren die Minister vielfach mehrere Ressorts verantworteten und die Zahl der Ministerien immer gering war Staatsrat Bearbeiten Hauptartikel Staatsrat des Grossherzogtums Hessen 1821 wurde die Rechtsgrundlage fur den Staatsrat des Grossherzogtums Hessen geschaffen der 1823 eingerichtet wurde Fur die Regierung sollte er beratend tatig sein Ausserdem hatte er die Funktion eines obersten Verwaltungsgerichts Seine faktische Bedeutung daruber hinaus war gering 1875 wurde im Grossherzogtum eine moderne Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen und der Staatsrat bei dieser Gelegenheit abgeschafft Prasidenten des Gesamt Ministeriums BearbeitenAmtsinhaber Amtszeit AnmerkungenFriedrich August Freiherr von Lichtenberg 1805 1819 de facto RegierungschefKarl von Grolman 1821 1829 Erster Prasident der vereinten Ministerien seit dem Inkrafttreten der VerfassungKarl du Thil 1829 1848 Das du Thil sche System der jahrzehntelangen Herrschaft des dirigierenden Staatsministers pragte die Politik seiner Zeit konservativ Heinrich von Gagern 1848 Wahrend der Marzrevolution fur drei Monate Ministerprasident anschliessend Prasident der Frankfurter NationalversammlungCarl Wilhelm Zimmermann 1848 2 Juni 1848 8 16 Juli 1848 9 Heinrich Karl Jaup 16 Juli 1848 10 1850 Mitglied des Siebzehnerausschusses und der Frankfurter NationalversammlungReinhard Carl Friedrich von Dalwigk 1850 1871 Unter Ludwig III 1871 auf Druck Preussens entlassenFriedrich von Lindelof 1871 1872 Unter Ludwig III Karl Wilhelm Hofmann 1872 1876 Unter Ludwig III Philipp Freiherr Rinck gen v Starck 1876 1884 Unter Ludwig III nach dessen Tod 1877 unter Ludwig IV Jakob Finger 1884 1898 Unter Ludwig IV nach dessen Tod 1892 unter Ernst LudwigCarl Rothe 1898 1906 Unter Ernst LudwigChristian Wilhelm Carl Ewald 1906 1918 Unter Ernst Ludwig bis zur NovemberrevolutionEinzelne Ministerien BearbeitenMinisterium der auswartigen Angelegenheiten Bearbeiten Das Aussenministerium war gleichzeitig fur die Angelegenheiten des Grossherzoglichen Hauses zustandig Leitende BeamteFriedrich August Freiherr von Lichtenberg 1812 Johann Friedrich Strecker 1812 Karl du Thil 1820 1848 1820 21 zugleich Bundestagsgesandter Heinrich von Gagern Marz bis Juni 1848 Wilhelm Hallwachs 1848 1850 Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk 1850 1871 Friedrich von Lindelof 1871 1872 Karl von Hofmann 1872 1874 1874 wurde das Aussenministerium abgeschafft 11 Die Angelegenheiten des Grossherzoglichen Hauses wurden vom Ministerprasidenten wahrgenommen Innenministerium Bearbeiten nbsp Neues Kanzleigebaude Sitz des Innenministeriums nbsp Siegelmarke Grossherzoglich Hessische Ministerium des InnernDas Grossherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz war die Oberbehorde fur die Regierungen der drei Provinzen Oberhessen Starkenburg und Rheinhessen sowie der Landratsbezirke und spater der Kreisamter 1848 wurde das Justizministerium ausgegliedert Das Innenministerium war fur die Schulen und anderen Bildungseinrichtungen die Kirchen die Wohltatigkeitsorganisationen und die offentliche Gesundheitspflege verantwortlich Ab 1875 kam die Zustandigkeit fur das Gendarmeriecorps 1877 fur die Berg und Eichungsbehorden und 1879 erneut das Justizministerium wieder hinzu das 1898 zum zweiten Mal verselbstandigt wurde 12 Das Innenministerium hatte seinen Sitz am Mathildenplatz in Darmstadt in der Neuen Kanzlei Leitende BeamteJohann Heinrich Coulmann Geheimer Referendar 1805 1806 Carl Joseph von Wrede Geheimer Referendar 1805 1806 Karl von Grolman 1821 1829 Heinrich von Gagern Marz bis Juni 1848 Reinhard Carl Theodor Eigenbrodt Juni Juli 1848 Heinrich Karl Jaup Juli 1848 1850 Reinhard Carl Friedrich von Dalwigk 1850 1871 Friedrich Georg Gustav von Bechtold 1871 1872 Philipp Freiherr Rinck gen v Starck 1872 1884 Jakob Finger 1884 1898 Carl Rothe 1898 1906 Ernst Albrecht Braun 1906 1910 Friedrich Fritz Albert Johann Eduard Adolf von Hombergk zu Vach 1910 1918 Finanzministerium Bearbeiten nbsp Wilhelm Kuchler Finanzminister 1898 1900 nbsp Siegelmarke Grossherzoglich Hessische Ministerium der FinanzenDem Finanzministerium war 1821 bis 1879 als Oberbehorde die Obersteuerdirektion Darmstadt nachgeordnet Es war zugleich auch die Eisenbahnaufsichtsbehorde fur das Grossherzogtum Zum 6 September 1891 wurde dafur im Ministerium eine eigene Abteilung gebildet 13 Leitende BeamteJohann Heinrich Coulmann 1812 Karl du Thil 1821 1829 August Konrad Hofmann 1829 1841 Karl Wilhelm von Kopp 1841 1844 Carl Wilhelm Zimmermann 1845 1848 Ludwig Friedrich Carl Freiherr Schenck zu Schweinsberg 1848 1871 Maximilian Leopold Engelbert von Biegeleben 1871 1873 Heinrich August Schleiermacher 1873 1884 August Wilhelm Weber 1884 1898 Wilhelm Kuchler 1898 1900 Feodor von Gnauth 1900 1910 Ernst Albrecht Braun 1910 1916 Johannes Baptist Becker 1916 1918 Justizministerium Bearbeiten Vor 1848 war das Justizministerium Teil des Innenministeriums 14 und erneut zwischen 1879 und 1898 15 Leitender BeamterJoseph Aloys Kilian 1848 1849 Friedrich von Lindelof 1849 1872 Georg Kempf 1872 1878 1879 bis 1898 InnenministerEmil Gerhard Dittmar 1898 1905 Carl von Ewald 1905 1918 Kriegsministerium Bearbeiten Das Ministerium wurde zunachst als Oberkriegskolleg ab dem 4 Juli 1821 als Kriegs Ministerialdepartment 16 und ab dem 14 Mai 1823 als Kriegsministerium bezeichnet Das Kriegsministerium des Grossherzogtums Hessen hatte in mehrfacher Weise eine Sonderrolle inne Zum einen war es organisatorisch vom Gesamt Ministerium getrennt Der Minister berichtete direkt an den Grossherzog Zum anderen waren die Minister durchgehend hohe Offiziere und Adlige und nicht burgerliche Beamte wie in den anderen Ressorts Nach der Grundung des Kaiserreichs und dem Abschluss der Militarkonvention vom 13 Juni 1871 mit Preussen ging die hessische Armee zum 1 Januar 1872 in der preussischen auf 17 Daraufhin wurde zum gleichen Datum auch das hessische Kriegsministerium aufgelost 18 Das Kriegsministerium war in drei Sektionen unterteilt Die erste Sektion beschaftigte sich mit rein militarischen Fragen Formation Dienst und Ubung der Truppe Offizierspersonalien Rapportwesen Militarbildungsanstalten und Militarordenssachen Die zweite Sektion war verantwortlich fur die Militarpolizei und Disziplin Militar Strafgesetzgebung Militargerichte Strafanstalten Desertationsprozesse Militar Witwen und Waisenanstalten das Invalideninstitut Militar Kirchen und Schulwesen Die dritte Sektion kummerte sich um die Kriegskasse stellte den Etat auf verwaltete das Militarbauwesen und nahm die Rechnungsprufung vor Jede Sektion hatte einen Sektionschef 19 nbsp Kriegsminister Friedrich von Wachter verlor 1866 Krieg und AmtLeitender BeamterGeorg Abraham Karl Freiherr von Falck 1821 1836 Friedrich Karl Christian Freiherr von Steinling 1836 Marz 1848 Philipp Eugen Erwin Graf von Lehrbach 1848 1849 Friedrich von Schaffer Bernstein 1849 1861 Friedrich von Wachter 1862 1866 Eduard von Grolman 1866 1868 Wilhelm Heinrich Dornseiff 1868 1871 Literatur BearbeitenKonrad Cosack Das Staatsrecht des Grossherzogthums Hessen Mohr Freiburg und Leipzig 1894 Eckhart G Franz Hessen Darmstadt 1820 1935 In Klaus Schwabe Hrsg Die Regierungen der deutschen Mittel und Kleinstaaten 1815 1933 Deutsche Fuhrungsschichten in der Neuzeit Band 14 Budinger Forschungen zur Sozialgeschichte Band 18 Boldt Boppard am Rhein 1983 ISBN 3 7646 1830 2 Dagobert Karenberg Die Entwicklung der Verwaltung in Hessen Darmstadt und Ludewig I 1790 1830 1964 Ferdinand Koob INNENMINISTERIUM Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Bestand G 11 PDF 492 kB In Archivinformationssystem Hessen Arcinsys Hessen Stand 11 September 2008 abgerufen am 15 September 2016 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Sealing stamps of government of Grand Duchy of Hesse Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienAnmerkungen Bearbeiten Das Edikt wurde damals gedruckt veroffentlicht dann aber offensichtlich nie wieder so dass es heute nur in Archiv Bestanden greifbar ist Franz Fleck Kallenberg Grossherzogtum Hessen S 696 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz die Verantwortlichkeit der Minister und der obersten Staatsbeamten betreffend vom 5 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 31 vom 16 Juli 1821 S 387f Verordnung uber die Organisation der obersten Staatsbehorde vom 28 Mai 1821 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 14 vom 1 Juni 1821 S 179 188 1 Verordnung die in Folge der Militarconvention vom 13 Juni 1871 in der Organisation der Militarbehorden eintretenden Veranderungen betreffend vom 23 Dezember 1871 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 43 vom 30 Dezember 1871 S 497f Verordnung die Organisation der obersten Staatsbehorden betreffend vom 22 August 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 42 vom 1 September 1874 S 487 491 490 8 Verordnung die Organisation der obersten Staatsbehorden betreffend vom 22 August 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 42 vom 1 September 1874 S 487 491 490 Verordnung die Organisation der obersten Staatsbehorden betreffend vom 15 Marz 1879 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 6 vom 22 Marz 1879 S 55 61 Cosack S 30 Dienstnachrichten In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 28 vom 13 Juni 1848 S 181 Dienstnachrichten In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 34 vom 19 Juli 1848 S 204 Dienstnachrichten In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 34 vom 19 Juli 1848 S 204 8 Verordnung die Organisation der obersten Staatsbehorden betreffend vom 22 August 1874 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 42 vom 1 September 1874 S 487 491 490 Cosack S 30 Ferdinand Scheyrer Geschichte der Main Neckar Bahn Denkschrift zum funfzigsten Jahrestag der Eroffnung des Betriebs der Main Neckar Bahn am 1 August 1846 Darmstadt 1896 Reprint Verlag Wolfgang Bleiweis Schweinfurt 1996 ISBN 3 928786 46 6 S 94 Verordnung die Trennung des Ministeriums des Innern und der Justiz in zwei Ministerien betreffend vom 14 Marz 1848 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 11 vom 17 Marz 1848 S 71 Cosack S 30 Edict wegen der Constituierung eines Kriegs MinisterialDepartements vom 4 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 28 vom 6 Juli 1821 S 355 358 Eckhart G Franz Peter Fleck Fritz Kallenberg Grossherzogtum Hessen 1800 1806 1918 In Walter Heinemeyer Helmut Berding Peter Moraw Hans Philippi Hg Handbuch der Hessischen Geschichte Band 4 2 Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich 1806 1815 1945 Die hessischen Staaten bis 1945 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Hessen 63 Elwert Marburg 2003 ISBN 3 7708 1238 7 S 848 1 Verordnung die in Folge der Militarconvention vom 13 Juni 1871 in der Organisation der Militarbehorden eintretenden Veranderungen betreffend vom 23 Dezember 1871 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 43 vom 30 Dezember 1871 S 497f Karenberg Die Entwicklung der Verwaltung S 129 130 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regierung des Grossherzogtums Hessen amp oldid 234397539