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Das Oberamt Starkenburg zeitweise auch Amt Starkenburg war ein Amt zunachst der Kurpfalz spater in der Landgrafschaft Hessen Darmstadt Inhaltsverzeichnis 1 Geografische Lage 2 Bezeichnung 3 Geschichte 3 1 Vorgeschichte 3 2 Mainz und Pfalz 3 3 Hessen 4 Interne Organisation 4 1 Mittelalter 4 2 Verwaltungsreform 1782 4 3 Ende in Hessen 5 Literatur 6 Weblinks 7 Anmerkungen 8 EinzelnachweiseGeografische Lage BearbeitenDas Gebiet des Oberamts Starkenburg reichte vom Hessischen Ried bis in den Odenwald und erstreckte sich entlang der Bergstrasse Bezeichnung BearbeitenNamensgebend war die Starkenburg deren Burgherr die Herrschaftsgewalt in dem Amtsbezirk innehatte 1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg genannt Vom Amt Starkenburg wird seit dem Zusammenlegen der Aufsicht uber alle Lorscher Gefalle und der obersten Gerichtsbarkeit in der Hand des Burggrafen vom Amt Starkenburg gesprochen Geschichte BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten In dem Amtsbezirk des Oberamts Starkenburg waren Besitzungen zusammengefasst die ursprunglich dem Reichskloster Lorsch gehorten Die Kurpfalz hatte hier die Vogtei seit etwa 1165 inne Der Machtzerfall des Klosters an der Wende vom Hoch zum Spatmittelalter hatte zwei Hauptgewinner Das Erzbistum Mainz dem das Kloster 1232 unterstellt wurde und die Kurpfalz als Inhaber der Vogtei Die Konkurrenz um den umfangreichen Besitz des Klosters fuhrte im 13 Jahrhundert zu schweren Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz Erst 1308 kam es zu einem Ausgleich zwischen den Pfalzgrafen Ludwig IV und Rudolf I einerseits und Erzbischof Peter von Aspelt bei dem die Guter des Klosters Lorsch zwischen beiden Parteien aufteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestatigt wurden 1 Die der Kurpfalz zugefallenen Gebiete wurden dem pfalzischen Oberamt Lindenfels zugeordnet Mainz und Pfalz Bearbeiten Das Gebiet das aus der Teilung Mainz zufiel konsolidierte sich nun als mainzisches Amt Starkenburg Es war von 1461 bis 1650 an die Kurpfalz verpfandet die dort bis 1623 Hoheitsrechte ausubte Im Oberamt Starkenburg galt das zuletzt formal 1755 noch einmal eingefuhrte Mainzer Landrecht als Partikularrecht Das Gemeine Recht galt daruber hinaus soweit das Mainzer Landrecht spezielle Regelungen fur einen Sachverhalt nicht enthielt Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung auch im gesamten 19 Jahrhundert wahrend der Zugehorigkeit des Gebietes zum Grossherzogtum Hessen 2 und wurde erst zum 1 Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost Hessen Bearbeiten 1803 wurde das Oberamt Starkenburg mit dem Reichsdeputationshauptschluss und der damit verbundenen Auflosung von Kurmainz der Landgrafschaft Hessen Darmstadt zugesprochen Das Oberamt Starkenburg war namengebend fur das neue Furstentum Starkenburg ab 1816 Provinz Starkenburg der Landgrafschaft der es zugeordnet war Die Unteramter des alten Oberamts Starkenburg bestanden als hessische Amtsvogteien weiter Das Oberamt Starkenburg wurde 1805 aufgelost Interne Organisation BearbeitenMittelalter Bearbeiten Das Oberamt Starkenburg hatte eine mittlere Ebene aus drei zeitweise vier Untereinheiten in denen jeweils eine Anzahl von Dorfern zusammengefasst waren Dies waren die Zent Heppenheim im engeren Sinn Anm 1 die Zent Bensheim und die Oberschaffnerei Lorsch sowie zeitweise das Kellerei Hirschhorn 3 Die Gerichtsbarkeit ubten hier Zentgerichte aus Das Zentgericht in Heppenheim hatte eine herausgehobene Stellung da es die Hohe Gerichtsbarkeit ausubte und als Oberhof fur die anderen Zentgerichte fungierte Im ausgehenden Mittelalter ubernahmen auch andere Territorialmachte Besitz der ursprunglich zum Amt Starkenburg gehort hatte Dabei blieb fallweise die Gerichtsbarkeit bei den ursprunglichen Zentgerichten oder deren Oberhof blieb weiterhin das Heppenheimer Zentgericht In Folge des Landshuter Erbfolgekriegs 1504 05 schieden die ursprunglich mit der Zehnt Heppenheim verbundenen Orte im hessischen Amt Zwingenberg aus dem Gerichtsbezirk aus Anm 2 Verwaltungsreform 1782 Bearbeiten 1782 fuhrte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch in der das Amt Heppenheim in vier Unteramter oder Amtsvogteien eingeteilt wurde und das Amt Heppenheim als Oberamt bezeichnet wurde Die vier Amtsvogteien waren 4 Heppenheim mit der Stadt Heppenheim und den sechs Orten der Heppenheimer Marktgemeinschaft Bensheim mit Bensheim und einigen Orten der Zent Heppenheim Lorsch Furth gebildet aus den Zenten Furth Abtsteinach und Morlenbach Die Kellerei Hirschhorn wurde abgetrennt und als eigenstandiges Amt Hirschhorn weitergefuhrt Die Zente mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiss formal bestehen dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der ubergeordneten Behorden ausfuhren Das Oberamt Starkenburg war dem Unteren Erzstifts des Kurfurstentums Mainz unterstellt Der Burggraf der Starkenburg war weiter Oberamtmann aber seine Befugnisse wurden stark beschnitten indem ihm ein Oberamtsverweser und ein Oberamtsrichter zur Seite gestellt wurden Die Oberste Gerichtsbarkeit wurde jetzt vom Oberamtsrichter und den Amtskellnern von Heppenheim und Bensheim als Beisitzern ausgeubt Ende in Hessen Bearbeiten Nach dem Ubergang zur Landgrafschaft Hessen Darmstadt wurde mit der Ausfuhrungsverordnung vom 9 Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Amter vorgenommen Fur das Furstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet Es war fur burgerliche Streitsachen zweite Instanz fur standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfalle die erste Instanz Ubergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt Damit bussten die Zentgerichte endgultig ihre Funktion ein Literatur BearbeitenKonrad Dahl Historisch topographisch statistische Beschreibung des Furstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues Darmstadt 1812 online bei google books Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 Weblinks BearbeitenKarte des Oberamts Starkenburg Universitat Heidelberg archiviert vom Original abgerufen im Oktober 2019 Anmerkungen Bearbeiten Zent Heppenheim bezeichnet sowohl eine Untergliederung des Ober Amtes Starkenburg als auch eines Gerichtsbezirks der gleichnamigen Zent der uber den Bereich des Ober Amtes hinaus griff Vgl dazu Umfang der Zent Heppenheim Dies betraf die Orte Grosshausen Grossrohrheim Langwaden Schwanheim Zwingenberg Auerbach und Hochstadten Einzelnachweise Bearbeiten Konrad Dahl 1812 S 176ff Schmidt S 15 109 Konrad Dahl 1812 S 178ff Schmidt S 15 Anm 47 Oberamter der Kurpfalz Alzey Bacharach Boxberg Bretten Germersheim Heidelberg Kreuznach Ladenburg Lauterecken Lautern Lindenfels Mosbach Neustadt Oppenheim Otzberg Simmern Starkenburg Stromberg Umstadt Veldenz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oberamt Starkenburg amp oldid 220816406