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Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behorden der Schweizer Eidgenossenschaft vom 15 bis ins 19 Jahrhundert mit Staatsvertragen geregelte Solddienst von gefuhrten ganzen Truppenkorpern im Ausland Hinter dem Ziel die ungeregelte individuelle Reislauferei einzudammen steckte auch die Absicht finanzielle Einnahmen zu erzielen A 1 Fahne Schweizergarde Regiment in Frankreich 1616 1792 1815 1830 Inhaltsverzeichnis 1 Massnahmen der Behorden 2 Auslandische Vertragspartner 2 1 Frankreich 1453 1830 2 2 Heiliger Stuhl seit 1506 2 3 Niederlande 1568 1829 2 4 Venedig 1573 1719 2 5 Spanien 1574 1835 2 6 Genua 1575 1779 2 7 Lothringen 1581 1767 2 8 Savoyen Sizilien Sardinien 1582 1848 2 9 Kurpfalz 1582 1777 2 10 Strassburg 1592 1679 2 11 Schweden 1632 1634 2 12 Lucca 1653 1806 2 13 Sachsen 1656 1814 2 14 Osterreich 1690 1801 2 15 England Grossbritannien Vereinigtes Konigreich 1691 1856 2 16 Preussen 1696 1848 2 17 Neapel 1734 1859 2 18 Portugal 1762 1763 2 19 Brasilien 1819 1840 2 20 Agypten 1882 1883 2 21 Koln und weitere Orte mit grossen Sakralbauten 2 22 Literarische Beispiele 3 Ende der Schweizer Truppen in fremden Diensten 1859 4 Schweizer Burger in fremden Diensten 1859 1927 5 Schweizer Burger in fremden Diensten nach 1927 5 1 Franzosische Fremdenlegion 5 2 Spanienkampfer 5 3 Deutsche Wehrmacht und nationalsozialistische Waffen SS 5 4 Konflikte in jungerer Zeit Naher Osten Turkei Ukraine 5 5 Dschihad 5 6 Papstliche Schweizergarde 6 Sonderregelungen fur Doppelburger seit 1938 7 Widerstandsorganisation P 26 1979 1990 8 Auslandeinsatze der heutigen Schweizer Armee 9 Private Soldnerfirmen in der Schweiz in jungerer Zeit 10 Anmerkungen 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseMassnahmen der Behorden Bearbeiten nbsp Praambel der Militarkapitulation der niederlandischen Generalstaaten mit der Republik Bern vom 8 Januar 1714 Staatsarchiv Bern Im 15 Jahrhundert begannen die Behorden der einzelnen Orte A 2 und die Tagsatzung A 3 der alten Eidgenossenschaft die ungeregelte individuelle Reislauferei und deren Auswirkungen A 4 1 diesen Export von Blut 2 durch Staatsvertrage in geordnetere Bahnen zu lenken Zuerst gestatteten sie unternehmerischen einheimischen Hauptleuten mit privatem Vertrag Partikularkapitulation Soldner anzuwerben schlossen aber schon bald eigene Offensiv und Defensivvertrage mit fremden Fursten und Staaten ab Die Wucht und Disziplin des gegen die habsburgischen und burgundischen Ritterheere erfolgreichen Gewalthaufens A 5 der Eidgenossen festigte schon im 15 Jahrhundert deren Ruf der Unbesiegbarkeit und militarischen Marktwert Die Fursten Europas fast dauernd in Kriege gegeneinander verstrickt waren stark an eidgenossischen Truppen und an dieser besonderen Kampfformation interessiert Sie bemuhten sich immer ofter um offizielle Bundnisvertrage mit den eidgenossischen Behorden Im Bundnisvertrag wurden die militarischen Belange in einem eigenen Kapitel der Militarkapitulation 3 4 zusammengefasst Hauptartikel Militarkapitulation Den ersten eidgenossischen Bundnisvertrag schloss die Tagsatzung 1453 mit dem franzosischen Konig Karl VII ab 5 Die mit den Vertragen verbundenen Patronageressourcen wurden teilweise zur gewichtigen Grundlage der Staatsbudgets einzelner Orte der finanziellen Basis etlicher Fuhrungseliten und des betrachtlichen Reichtums einiger Soldunternehmer 6 Auslandische Vertragspartner BearbeitenIn vier Jahrhunderten sollen zwei Millionen Schweizer in fremde Dienste gezogen die Halfte davon nach Frankreich und jeder Dritte dabei umgekommen sein 7 Frankreich 1453 1830 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in franzosischen Diensten fur das Konigshaus der Valois 1480 1589 Hauptartikel Schweizer Truppen in franzosischen Diensten fur das Konigshaus der Bourbonen 1589 1792 Hauptartikel Schweizer Truppen in franzosischen Diensten fur Napoleon Bonaparte 1798 1815 Hauptartikel Schweizer Truppen in franzosischen Diensten fur die Konigshauser Bourbon 1814 1830 und Orleans 1830 1848 Frankreich war der erste und uber vier Jahrhunderte der wichtigste Vertragspartner der Eidgenossen mit mehr als 90 Schweizer Verbanden Sie bildeten mit der Leibgarde der Hundertschweizer die erste stehende Schweizer Truppe im Ausland unterstutzten die Konigsdynastie der Valois gegen Burgund die Hugenotten und Habsburg kamen wahrend der Expansionspolitik der nachfolgenden Bourbonen und schliesslich in und nach den Revolutionszeiten zum Einsatz A 6 Heiliger Stuhl seit 1506 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in vatikanischen Diensten Insgesamt 21 Schweizer Verbande waren am Ausbau des Kirchenstaates beteiligt stutzten die weltliche Politik des Papstes und stellten Leibgarden fur ihn die heutige Schweizergarde und seine Legaten Sie konnten um 1870 als Teil von und zusammen mit seinen Truppen die Integration des Kirchenstaates in den entstehenden italienischen Nationalstaat jedoch nicht verhindern Mit einer Sonderbewilligung A 7 des Bundesrats sind heute noch 110 Schweizergardisten fur die personliche Sicherheit des Papstes verantwortlich Niederlande 1568 1829 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in niederlandischen Diensten 31 Schweizer Verbande sind in niederlandische Dienste gezogen 1568 fur den Freiheitskampf der Republik der Vereinigten Niederlande darunter die Leibgarde Guardes Switsers im 18 Jahrhundert fur die Niederlandische Ostindien Kompanie nach Afrika und Asien und im 19 Jahrhundert fur die Monarchie des Vereinigten Konigreiches der Niederlande Venedig 1573 1719 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in venezianischen Diensten Die Republik Venedig wurde in knapp 150 Jahren von 12 Schweizer Verbanden unterstutzt Durch Vasco da Gamas Seeweg nach Indien wirtschaftlich in der Defensive und militarisch durch die Osmanen schrittweise ihrer Kolonien entledigt musste sie sich 1797 kampflos den napoleonischen Truppen ergeben Sie wurde 1866 vom italienischen Nationalstaat ubernommen Spanien 1574 1835 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in spanischen Diensten Dreissig Schweizer Verbande in spanischen Diensten zwei davon nicht regulare Einheiten unterstutzten von 1574 bis 1835 nacheinander die Konigsdynastien der spanischen Habsburger und die ihnen auf dem Throne Spaniens nachfolgenden spanischen Bourbonen sowie kurzzeitig Konig Joseph I einen Herrscher von Napoleons Gnaden Genua 1575 1779 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in genuesischen Diensten Die Seerepublik Genua stellte 8 Schweizer Verbande in Dienst Eine davon war eine Schweizer Garde Lothringen 1581 1767 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in lothringischen Diensten Das Herzogtum Lothringen leistete sich 1581 eine Schweizergarde Deren wechselvolle Geschichte endete 1767 in osterreichischen Diensten am habsburgischen Hof in Wien Savoyen Sizilien Sardinien 1582 1848 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in savoyischen Diensten Funfunddreissig Schweizer Verbande in savoyischen Diensten dienten den Herzogen und spater den Konigen aus dem Hause Savoyen von 1582 bis 1848 bei ihrem wechselvollen Aufstieg aus dem Piemont uber das Konigreich von Sizilien zu demjenigen von Sardinien Piemont Darunter befand sich auch eine Schweizergarde Kurpfalz 1582 1777 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in kurpfalzischen Diensten Die eine Schweizer Truppe in kurpfalzischen Diensten von den Kurfursten der Pfalzgrafschaft bei Rhein mehrmals aufgehoben und wiedererrichtet war eine Schweizer Leib Garde Strassburg 1592 1679 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in strassburgischen Diensten Insgesamt acht Schweizer Verbande in strassburgischen Diensten unterstutzten die freie Reichsstadt des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation im Streit um das Bistum Strassburg und vergeblich gegen den Expansionsdrang des franzosischen Sonnenkonigs Ludwig XIV Schweden 1632 1634 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in schwedischen Diensten Das Konigreich Schweden hatte 1632 wahrend des Dreissigjahrigen Krieges drei unbewilligte Schweizer Verbande in seinen Reihen Lucca 1653 1806 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in lucchesischen Diensten Lucca der toskanische Stadtstaat unabhangig bis in die napoleonische Zeit ging 1861 im Konigreich Italien auf 1653 rekrutierte die Stadt eine Schweizer Palastwache Sachsen 1656 1814 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in sachsischen Diensten Von den zwei Schweizer Verbanden der Kurfursten von Sachsen war nur eine kapituliert die Schweizergarde Osterreich 1690 1801 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in osterreichischen Diensten Es befanden sich von 1690 bis 1801 sechzehn Schweizer Verbande in osterreichischen Diensten darunter eine Schweizergarde Sie dienten teilweise fremdfinanziert den Habsburgern neben zahlreichen Schweizer Soldnern im Spanischen im Polnischen und im Osterreichischen Erbfolgekrieg sowie in deren schier endlosen Auseinandersetzungen mit Frankreich England Grossbritannien Vereinigtes Konigreich 1691 1856 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in englischen und britischen Diensten Siebzehn Schweizer Verbande in englischen und britischen Diensten waren von 1691 bis 1856 fur das Konigreich England das Konigreich Grossbritannien ab 1707 und das Vereinigte Konigreich Grossbritannien und Irland ab 1801 im Einsatz meist zugunsten von verbundeten Staaten Preussen 1696 1848 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in preussischen Diensten Die Armee von Preussen verfugte uber zwei Schweizer Verbande eine davon war eine Schweizer Palastwache Neapel 1734 1859 Bearbeiten nbsp Fahne 4 Schweizer Regiment in Neapel Hauptartikel Schweizer Truppen in neapolitanischen Diensten Das Konigreich Neapel wurde ein erstes Mal im 18 Jahrhundert nach dem ersten Einzug der Bourbonen und ein zweites Mal im 19 Jahrhundert nach ihrer Wiedereinsetzung nach einer napoleonischen Phase Vertragspartner fur insgesamt 11 Schweizer Verbande Portugal 1762 1763 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in portugiesischen Diensten Der Einsatz der beiden Schweizer Verbande in portugiesischen Diensten im Siebenjahrigen Krieg endete unruhmlich Brasilien 1819 1840 Bearbeiten Hauptartikel Anfragen fur Schweizer Truppen in brasilianischen Diensten 1819 und 1840 Die Anfragen 1819 des Konigs und 1840 des Kaisers von Brasilien fur Schweizer Truppen im Zusammenhang mit der Grundung der Kolonie Nova Friburgo bzw der Sezession der Provinz Rio Grande do Sul Republik Piratini und weiteren Unruhen hatten keinen Erfolg Es gab keine Schweizer Truppen in brasilianischen Diensten Agypten 1882 1883 Bearbeiten Hauptartikel Schweizer Truppen in agyptischen Diensten Der Khedive Muhammad Tawfiq Pascha setzte 1882 in Alexandria eine nicht regulare Schweizergarde als Teil einer Europaischen Garde innerhalb der Gendarmerie zur Sicherung der Stadt ein Koln und weitere Orte mit grossen Sakralbauten Bearbeiten Kirchenschweizer in Bischofskirchen auch Domschweizer genannt ist ein weiteres Beispiel fur Schweizer als eine heute noch ubliche nichtmilitarische Berufs oder Funktionsbezeichnung ohne Bezug zum Schweizer Burgerrecht Angestellt von Diozesen Kirchgemeinden und Pfarreien 8 sorgen sie in meist nur noch grosseren katholischen Gotteshausern A 8 9 fur Ruhe und Ordnung Im Kolner Dom sind neuerdings sogar Domschweizerinnen 10 im Einsatz Literarische Beispiele Bearbeiten Danemark Obwohl die Wachen vor dem koniglichen Schloss in Kopenhagen Schweizeren deutsch Schweizer 11 genannt werden und Konig Claudius in Shakespeares Hamlet nach seinen Schweizer Torwachtern ruft 12 gab es keine Schweizer Truppen in danischen Diensten Es handelt sich vielmehr um ein Beispiel dafur dass die Bezeichnung Schweizer im europaischen Sprachgebrauch auch zu einem Synonym fur einen koniglichen Gardesoldaten wurde Serbien Der fur Serbien kampfende Schweizer Artilleriehauptmann Bluntschli in George Bernhard Shaws Theaterstuck Helden 13 und darauf basierend in Udo Jurgens Musical Helden Helden 14 als auch im Film Helden 15 von Franz Peter Wirth sowie der Schweizer Geschaftsmann Bumerli in serbischer Uniform in der Operette Der tapfere Soldat 16 von Oscar Straus sind rein fiktional Es gab keine Schweizer Truppen in serbischen Diensten Ende der Schweizer Truppen in fremden Diensten 1859 BearbeitenDie in den Bundnisvertragen vereinbarten Zahlungen Pensionen an die eidgenossischen Orte an wichtige Personlichkeiten Soldneroffiziere und familiare Soldunternehmen A 9 fuhrten schon fruh zu Kritik Diebold Schilling schrieb bereits 1483 in einem Entwurf zur Berner Chronik 17 der dann der Zensur zum Opfer fiel So wart ouch den houptluten und andern gewaltigen von stetten und lendern ein merglich und gros summ geltes geschenkt das si ouch williclichen namen und nit versmachten und wart aber dem gemeinen man nit die dann stat und land als wol und me dann die gewaltigen mussent behalten Das bevilhen ich dem almechtigen gotte der weis ieder man nach sinem verdienen zu belonen Versuche wie der Pensionenbrief 18 von 1503 sie zu beschranken blieben erfolglos Auch der Zurcher Reformator Huldrych Zwingli predigte 1525 gegen den Solddienst an A 10 Finanzielle Einzelinteressen korrumpierten auch ofter die Entscheide der Tagsatzung verunmoglichten eine gemeinsame eidgenossische Aussenpolitik und fuhrten sogar zur verlustreichen Direktbegegnung A 11 von Schweizer Truppen auf dem Schlachtfeld in gegnerischen Reihen Doch das Ubel sollte selber allmahlich die Moglichkeit zu seiner Uberwindung schaffen schrieb 1968 Lorenz Stucki 2 Das in die Eidgenossenschaft fliessende Kapital wurde eine wichtige Voraussetzung 2 fur die relativ fruhe Entwicklung der erfolgreichen schweizerischen Aussenwirtschaft und der Anfange der Binnenindustrie Viele Soldneroffiziere nutzten ihre Dienstzeit zum Aufbau von internationalen Beziehungen und fur ihre geschaftliche Entwicklung als Handelsherren sowie die Heimarbeit der Bauern zu Hause als gunstige Produktionsbasis nbsp Massaker von PerugiaDie enge Bindung an das machtige Frankreich sicherte zudem uber Jahrhunderte die Westgrenze der Eidgenossenschaft und ihre Handlungsfreiheit gegenuber den ubrigen europaischen Machten Sie vermittelte dem ruckstandigen Land auch mannigfaltige kulturelle architektonische und gesellschaftliche Impulse nicht zuletzt durch die Franzosische Revolution 1789 in deren Folge 1798 die Alte Eidgenossenschaft unterging und nach einigen Geburtswehen 1848 die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft entstand Der nun von liberalen Kraften 19 dominierte junge Bundesstaat schaffte 1849 schrittweise A 12 und nachdem ein Einsatz eines papstlichen Schweizer Regiments 1859 in Perugia in Kriegsgraueln eskaliert war den fremden Dienst von Schweizer Truppen endgultig ab A 13 1927 auch den von einzelnen Burgern sofern nicht vom Bundesrat bewilligt A 14 Schweizer Burger in fremden Diensten 1859 1927 BearbeitenNach dem Bundesgesetz von 1859 A 13 war dem Schweizer Burger der individuelle fremde Dienst nach wie vor erlaubt solange er seine schweizerische Steuer und Militardienstpflicht nicht vernachlassigte Einzig wenn er in fremde nicht nationale Truppen eintreten wollte benotigte er die Bewilligung des Bundesrates der diese zum Zwecke der Ausbildung im Interesse der Schweizer Armee A 15 erteilen konnte Bekannt sind 20 solche Bewilligungsverfahren fur sechzehn Armeen Hauptartikel Liste der Bewilligungsverfahren fur fremden Dienst des Schweizer Bundesrates 1859 1927 Das Militarstrafgesetz von 1927 A 14 stellte schliesslich auch diesen individuellen fremden Dienst von Schweizer Burgern generell unter Strafe sofern er nicht vom Bundesrat bewilligt wurde Schweizer Burger in fremden Diensten nach 1927 Bearbeiten nbsp das weisse Kappi des franzosischen Fremdenlegionars1927 trat der neue Artikel 94 des Militarstrafgesetzes A 14 in Kraft der auch den individuellen fremden Dienst von Schweizer Burgern unter Strafe stellte und von den eidgenossischen Behorden konsequent angewandt wurde Franzosische Fremdenlegion Bearbeiten Betroffen vom neuen Regime der Behorden waren vor allem die Soldner 21 der Franzosischen Fremdenlegion 22 Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt 23 A 16 nur die Anzahl Verurteilungen nach dem Zweiten Weltkrieg waren es um 240 Betroffene jahrlich jetzt noch eine tiefe einstellige Zahl Spanienkampfer Bearbeiten Auch die rund 800 Schweizerinnen und Schweizer A 17 die im Spanischen Burgerkrieg 24 1936 1939 auf der republikanischen Seite in den kommunistischen Internationalen Brigaden gegen den Faschismus der spanischen Falangisten kampften 25 wurden hart angefasst Richard Dindo hat 1974 in seinem Film Schweizer im Spanischen Burgerkrieg deren Schicksale eindrucklich dokumentiert Einer ihrer bekanntesten Anfuhrer war Otto Brunner Die Spanienkampfer wurden durch das schweizerische Parlament 2009 schliesslich rehabilitiert und die Urteile gegen sie aufgehoben Das Rehabilitierungsgesetz 26 galt allerdings nicht fur die rund 30 Schweizer in den Reihen des Putschgenerals Francisco Franco 27 Deutsche Wehrmacht und nationalsozialistische Waffen SS Bearbeiten nbsp Stahlhelm der Waffen SSEin weiteres Kapitel sind auch die etwa 2000 Schweizer Angehorigen 28 29 der nationalsozialistischen deutschen Waffen SS und der deutschen Wehrmacht 30 Die Freiwilligen aus allen Gesellschaftsschichten zwischen 17 und 25 Jahre alt meist Doppelburger aus den deutschschweizer Kantonen Bern und Zurich waren nicht alle Nazi Anhanger Einige wollten gegen die Bolschewiken kampfen entflohen personlichen Schwierigkeiten oder folgten ganz einfach ihrer Abenteuerlust 30 Ranghohere Schweizer waren beispielsweise Rittmeister Hugo von Senger 31 SS Oberfuhrer Johann Eugen Corrodi SS Obersturmbannfuhrer Franz Riedweg SS Sturmbannfuhrer Heinrich Johann Hersche SS Hauptsturmfuhrer Kurt Bruderlin 32 SS Untersturmfuhrer Benno Schaeppi 28 SS Hauptscharfuhrer Johannes Pauli 33 beruchtigt der sadistische Konzentrationslager Funktionshaftling Eugen Wipf 34 Auch die Medizinermissionen des Schweizerischen Roten Kreuzes unter Divisionar Eugen Bircher hinterlassen ein zwiespaltiges Gefuhl 35 Die Angehorigen der Wehrmacht und der Waffen SS wurden nach dem Zweiten Weltkrieg 1939 1945 meist nach langerer Kriegsgefangenschaft und zum Teil in Abwesenheit verurteilt 29 Betroffenen sogar die Staatsburgerschaft entzogen 30 Konflikte in jungerer Zeit Naher Osten Turkei Ukraine Bearbeiten In jungster Zeit wurden nachrichtendienstliche und militargerichtliche Untersuchungen gegen Schweizer im Einsatz in der Israelischen Armee 36 37 mit Blackwater im Irak 38 39 im Krieg in der Ukraine 40 41 als Kampfer bei der kurdischen PKK 42 sowie im Burgerkrieg in Syrien 43 44 45 bekannt Dschihad Bearbeiten Auch der Dschihad fand Anhanger gegen 100 Personen sind aus der Schweiz dafur nach Syrien Irak 46 Afghanistan Pakistan Jemen Somalia oder den Philippinen gereist 47 jede Dritte mit Schweizerpass davon rund zwei Drittel Doppelburger 48 Durch islamistisches Gedankengut Radikalisierte 49 50 darunter mehrere Dutzend teilweise international vernetzte 51 Risikopersonen werden vom Nachrichtendienst des Bundes erfasst 52 und vom Bundesamt fur Polizei uberwacht 53 Fur den Umgang mit ihnen hat der Bundesrat im Rahmen des neuen Nachrichtendienstgesetzes 54 eine spezialisierte Fachstelle geschaffen 55 56 nbsp Helm des papstlichen SchweizergardistenDer Bundesrat will die in kurdischen Gefangnissen einsitzenden Dschihadisten mit Schweizer Pass nicht aktiv zuruckfuhren 57 pruft jedoch Ausnahmen fur die sieben betroffenen Kinder und ihre Mutter Er unterstutzt die Idee zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofes vor Ort z B unter Obhut der UNO zur Aburteilung erwachsener Dschihadisten und erwagt die Moglichkeit des Entzugs des Schweizer Burgerrechts bei Doppelburgern 58 59 Aus dem Krisengebiet ausgeschaffte 60 oder freiwillig in die Schweiz zuruckkehrende Dschihadreisende sowie straffallige Risikopersonen 61 werden der hiesigen Justiz 62 zugefuhrt Gegenwartig sind 70 solche Strafverfahren im Gange 63 Papstliche Schweizergarde Bearbeiten Die Papstliche Schweizergarde hat mit einer Sonderbewilligung des Bundesrates A 7 als einzige Schweizer Truppe aus der Zeit der fremden Dienste bis heute uberlebt Sie wird durch zwei Stiftungen aus der Schweiz finanziell unterstutzt 64 Ihre Ehemaligen sind in einer Vereinigung A 18 65 organisiert In Naters befindet sich das Gardemuseum A 19 Sonderregelungen fur Doppelburger seit 1938 BearbeitenSeit 1938 hat der Bundesrat sieben bilaterale Abkommen abgeschlossen die es Schweizer Doppelburgern gestatten ihre Militardienstpflicht abweichend von Artikel 94 des Militarstrafgesetzes A 14 auch in diesen auslandischen Vertragsstaaten zu erfullen Schweizer Burger mit einem zweiten Burgerrecht Doppelburger in Deutschland 66 Frankreich 67 USA 68 Kolumbien 69 Argentinien 70 Osterreich 71 oder Italien 72 mussen ihren Militardienst in der Regel nur noch in einem Land leisten 73 74 Fur die vier direkten Nachbarlander der Schweiz haben sie diesbezuglich Wahlfreiheit Widerstandsorganisation P 26 1979 1990 Bearbeiten1990 wurde die Existenz einer seit 1979 aufgebauten Widerstandsorganisation im damaligen Eidgenossischen Militardepartement A 20 offentlich Die durch eine Parlamentarische Untersuchungskommission durchleuchtete fur den Fall einer feindlichen Besetzung der Schweiz aufgebaute Kaderorganisation wurde von einigen Medien als Geheimarmee 75 skandalisiert und vom Bundesrat aufgelost Dieser veroffentlichte 2018 den Schlussbericht des Neuenburger Untersuchungsrichters Pierre Cornu von 1991 76 in anonymisierter Fassung Er zeigt dass diese Stay behind Organisation namens P 26 77 auf Fachwissen Ausbildung und teilweise Fuhrung aus Grossbritannien basierte Sie wies auch eine gewisse Affinitat zu ahnlichen Organisationen im Ausland und zur Nato auf Auslandeinsatze der heutigen Schweizer Armee Bearbeiten nbsp Ambulanz der SwisscoyDie Schweizer Armee ist gemass einer ihrer Auftrage Friedensforderung im internationalen Rahmen 78 seit 1953 weltweit in verschiedenen Missionen A 21 79 im Einsatz Der Bundesrat verfugt fur Sonderaufgaben im Ausland zudem uber die Berufssoldaten des Armee Aufklarungsdetachement 10 AAD 10 80 Private Soldnerfirmen in der Schweiz in jungerer Zeit BearbeitenNachdem sich international tatige private Soldnerfirmen in der Schweiz niederliessen die britische Aegis Group beispielsweise die 2010 ihren Holding Sitz nach Basel verlegte 81 erganzten Bundesrat und Parlament den gesetzlichen Rahmen A 22 Das am 1 September 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz 82 unterstellte private Sicherheitsdienstleistungen aus der Schweiz im Ausland A 23 einer strikten behordlichen Kontrolle 83 und einem internationalen Verhaltenskodex 84 Durch das Verbot der Teilnahme an Feindseligkeiten A 24 und schweren Menschenrechtsverletzungen A 25 wurde privaten Soldnerfirmen in der Schweiz die Existenzgrundlage entzogen In jungster Zeit findet dieses Soldnergesetz gelegentlich auch auf Industriefirmen Anwendung 83 Anmerkungen Bearbeiten Der moderne Schweizer Bundesstaat schaffte den fremden Militardienst von Schweizer Soldnern schrittweise ab die gefuhrten ganzen Truppenkorper 1849 bzw 1859 und den unbewilligten von Einzelpersonen 1927 Ausnahmen gelten fur die Papstliche Schweizergarde und die Auslandeinsatze der Schweizer Armee in neuerer Zeit Die alte Eidgenossenschaft der 13 souveranen Orte bestand bis 1798 als lockerer Staatenbund aus sechs landlichen Kantonen Uri Schwyz Unterwalden Zug Glarus Appenzell sieben stadtischen Standen Zurich Basel Schaffhausen Freiburg Solothurn Luzern Bern zwei zugewandten Orten St Gallen Graubunden vier Untertanengebieten Waadt Aargau Thurgau Tessin drei informell Verbundeten Neuenburg Wallis Genf und verschiedenen zeitweilig eingebundenen Korperschaften Der heutige Kanton Jura gehorte als franzosischsprachiges Territorium des Furstbistum Basel zum Deutschen Reich war aber grossenteils mit Bern verbundet Die Tagsatzung der periodisch zusammentretenden instruierten Delegierten ihrer Bundesgenossen war die einzige gemeinsame Behorde und alleiniges Bindeglied der Eidgenossen Allen Bundesgliedern gemeinsam war aus verschiedenen Grunden Uberbevolkerung Armut Abenteuerlust Geldgier Familientradition oder personliche Ausweglosigkeit beispielsweise durch Schulden Flucht aus Leibeigenschaft oder vor Strafverfolgung nachgeborene Bauernsohne ohne Erbanspruch auf Hof des Vaters faktisches Berufsverbot fur Handwerker durch restriktive Zunftordnungen oder Arbeitslosigkeit von Berufsleuten seit alters die Reislauferei und ihre Auswirkungen Tod in der Fremde Verrohung Invaliditat und Verwahrlosung Geviert aus Hellebardieren als Nahkampfer geschutzt durch Pikeniere mit ihren Langspiessen 16 Fuss 5 m Die Koniglich franzosische Fremdenregimenter Infanterie etrangere de ligne waren im 17 und 18 Jahrhundert im Ausland angeworbene Infanterie Regimenter der franzosischen Armee des Ancien Regime Ihre Angehorigen kamen hauptsachlich aus der Schweiz Regiment suisse Deutschland Regiment allemand Irland Regiment irlandaise und Wallonien Regiment wallon bzw Regiment liegeois sowie einigen anderen Landern aus denen aber nur kleinere Kontingente verpflichtet waren Bei den Schweizer Regimentern findet sich mehrmals der Zusatz des grisons Graubundner oder de balois Basler a b Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 15 Februar 1929 297 Le nouveau statut du St Siege Verbal Il est difficile de considerer la garde papale comme une armee etrangere au sens de l article 94 du code penal militaire cette troupe etant une simple garde de police quiconque pourra y prendre du service comme actuellement sans l autorisation du Conseil federal beispielsweise Basilika Vierzehnheiligen Prien am Chiemsee Basilika Gossweinstein Koln Speyer Mainz Trier Limburg Lahn Bamberg Aachen Freiburger Munster Strassburger Munster Salzburger Dom Saint Joseph in Colmar in den katholischen Kirchen von Herbitzheim Elsass Saint Louis Elsass Langoat Bretagne Cany Barville Normandie Laning Lothringen und als gelegentlicher folkloristischer Zeremonienmeister franzosisch garde suisse d eglise elsassisch Kircheschwizer von Saint Louis les Bitche Lothringen und Blies Schweyen Lothringen bis in die 1960er Jahre auch an kleineren Kirchen wie z B der im Sommer ubervollen kath Kirche Stella Maris in Norderney beispielsweise die Familie Zurlauben aus Zug bei der auch weibliche Mitglieder eine wichtige Rolle spielten Siehe Nathalie Busser Schone Manner fur die Frau Hauptmannin In Bieler Tagblatt 15 Mai 2020 oder auch Cecile Huber Katrin Keller Franzosische Pensionen in der Eidgenossenschaft und ihre Verteilung in Stadt und Amt Zug durch die Familie Zurlauben Kapitel in Soldgeschafte Klientelismus Korruption in der Fruhen Neuzeit Herausgeber Kaspar von Greyerz Andre Holenstein Andreas Wurgler V amp R unipress Gottingen 2018 Melchior Schuler Johann Schulthess Huldreich Zwinglis Werke Band 2 Schulthess sche Buchhandlung Zurich 1832 Ein gottlich vermanung an die eersamen wysen eerenfesten altisten eidgnossen zu Schwyz dass sy sich vor fromden herren hutind und entladind als nun etlich unter uns sich ir begird hand lassen furen hat der tufel glych wie zum ersten der gschopft der schlangen also zu unseren zyten die fromden herren ufgricht dass sy mit uns sprachetind also dienend uns um rychen sold Wirt uch grossen namen und guot gebaren und wirt uwer starke den menschen kund und geforchtet Glych also sprach der tufel zuo Eva durch die schlangen Es soll ouch ein iedlicher an jm selbs bedenken wenn mit jm gehandlet wurd als wo ein fremder versoldeter dir in din land gewaltiglich zuge din matten acker wyngarten gschandte din rinder und vee hinweg tribe allen husrat zemmen bunde und hinweg soumete dine sun erschlagen hatt dine tochtren mit gwalt notzogete und schmachte din liebe husfrowen mit den fussen hinstiesse und dich in angesicht dines wybs jammerlich erstache und zum letzten hus und hof verbrannte in den Schlachten von Malplaquet 1709 und Bailen 1808 Bundesverfassung vom 12 September 1848 im ersten Bundesblatt 1849 Artikel 11Es durfen keine Militarkapitulationen abgeschlossen werden Artikel 12Die Mitglieder der Bundesbehorden die eidgenossischen Civil und Militarbeamten und die eidgenossischen Reprasentanten und Kommissarien durfen von auswartigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte noch Titel Geschenke oder Orden annehmen Sind sie bereits im Besitze von Pensionen Titeln oder Orden so haben sie wahrend ihrer Amtsdauer auf den Genuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden a b Bundesgesetz betreffend die Werbung und den Eintritt in den fremden Kriegsdienst vom 30 September 1859 Artikel 1Der Eintritt in diejenigen Truppenkorper des Auslandes welche nicht als Nationaltruppen des betreffenden Staates anzusehen sind ist ohne Bewilligung des Bundesrathes jedem Schweizerburger untersagt Der Bundesrath kann eine solche Bewilligung nur zum Behufe weiterer Ausbildung fur die Zwecke des vaterlandischen Wehrwesens ertheilen a b c d Militarstrafgesetz vom 13 Juni 1927 Artikel 94Der Schweizer der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militardienst eintritt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft verstandlichere Interpretation des Gesetzestextes nur zum Behufe weiterer Ausbildung fur die Zwecke des vaterlandischen Wehrwesens der dem Bundesrat einen gewissen Ermessensspielraum liess nach Peter Huber Fluchtpunkt Fremdenlegion Schweizer im Indochina und im Algerienkreig 1945 1962 Chronos Verlag Zurich 2017 sollen es in dieser Zeitspanne 2 200 Schweizer gewesen sein von denen jeder Zehnte ums Leben kam und 18 einen Fluchtversuch unternahmen davon 2 3 erfolgreich Die Homepage der Interessengemeinschaft der Spanienfreiwilligen enthalt die wichtigsten Informationen uber sie Homepage der Vereinigung ehemaliger papstlicher Schweizergardisten Das Gardemuseum ist seit 2006 500 Jahr Jubilaum der Schweizergarde in ehemaligen Munitionsmagazinen der historischen Simplonfestung untergebracht heute Eidgenossisches Departement fur Verteidigung Bevolkerungsschutz und Sport von Lateinisch missio Sendung Auftrag Bundesgesetz uber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen BPS vom 1 September 2015 Art 1 ZweckDieses Gesetz soll dazu beitragen a die innere und aussere Sicherheit der Schweiz zu gewahrleisten b die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen c die schweizerische Neutralitat zu wahren d die Einhaltung des Volkerrechts insbesondere der Menschenrechte und des humanitaren Volkerrechts zu garantieren Bundesgesetz uber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen BPS vom 1 September 2015 Art 4 Begriffe In diesem Gesetz bedeuten a private Sicherheitsdienstleistung insbesondere folgende von einem privaten Unternehmen erbrachte Tatigkeiten 1 Personenschutz in einem komplexen Umfeld 2 Bewachung von Gutern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld 3 Ordnungsdienst bei Anlassen 4 Kontrolle Festhalten oder Durchsuchung von Personen Durchsuchung von Raumen oder Behaltnissen sowie Beschlagnahme von Gegenstanden 5 Bewachung Betreuung und Transport von Gefangenen Betrieb von Gefangnissen sowie Hilfeleistungen beim Betrieb von Lagern fur Kriegsgefangene oder internierte Zivilpersonen 6 operationelle oder logistische Unterstutzung von Streit oder Sicherheitskraften soweit diese nicht im Rahmen einer unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten nach Artikel 8 erfolgt 7 Betrieb und Wartung von Waffensystemen 8 Beratung oder Ausbildung von Angehorigen von Streit oder Sicherheitskraften 9 nachrichtendienstliche Tatigkeiten Spionage und Spionageabwehr b mit einer privaten Sicherheitsdienstleistung zusammenhangende Dienstleistung 1 Rekrutierung oder Ausbildung von Personal fur private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland 2 Vermittlung oder Zurverfugungstellung von Personal zugunsten eines Unternehmens das private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbietet Bundesgesetz uber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen BPS vom 1 September 2015 Art 8 Unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten 1 Es ist verboten a zum Zwecke der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Ausland Personal in der Schweiz zu rekrutieren oder auszubilden b zum Zwecke der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Ausland von der Schweiz aus Personal zu vermitteln oder zur Verfugung zu stellen c in der Schweiz ein Unternehmen zu grunden anzusiedeln zu betreiben oder zu fuhren das zum Zwecke der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Ausland Personal rekrutiert ausbildet vermittelt oder zur Verfugung stellt d von der Schweiz aus ein Unternehmen zu kontrollieren das zum Zwecke der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Ausland Personal rekrutiert ausbildet vermittelt oder zur Verfugung stellt 2 Personen die ihren Wohnsitz oder ihren gewohnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und die im Dienst eines Unternehmens stehen das diesem Gesetz untersteht ist es verboten unmittelbar an Feindseligkeiten im Ausland teilzunehmen Bundesgesetz uber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen BPS vom 1 September 2015 Art 9 Schwere Verletzung von Menschenrechten Es ist verboten a von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen oder damit zusammenhangende Dienstleistungen zu erbringen von denen anzunehmen ist dass die Empfangerinnen oder Empfanger sie im Rahmen der Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen nutzen b in der Schweiz ein Unternehmen zu grunden anzusiedeln zu betreiben oder zu fuhren das private Sicherheitsdienstleistungen oder damit zusammenhangende Dienstleistungen erbringt von denen anzunehmen ist dass die Empfangerinnen oder Empfanger sie im Rahmen der Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen nutzen c von der Schweiz aus ein Unternehmen zu kontrollieren das private Sicherheitsdienstleistungen oder damit zusammenhangende Dienstleistungen erbringt von denen anzunehmen ist dass die Empfangerinnen oder Empfanger sie im Rahmen der Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen nutzen Literatur BearbeitenBeat Fidel Zurlauben 85 Histoire militaire des Suisses au service de la France 8 tomes chez Desaint amp Saillant Jean Thomas Herissant amp Vincent Paris 1751 1753 OCLC 718299696 Beat Fidel Zurlauben 85 Code militaire des Suisses au service de la France 4 tomes chez Vincent Paris 1758 1764 OCLC 861540947 Beat Emmanuel May von Romainmotier 86 Histoire Militaire de la Suisse et celle des Suisses dans les differents services de l Europe Tome VII J P Heubach et Comp Lausanne 1788 OCLC 832583553 Karl Muller von Friedberg Chronologische Darstellung der eidgenossischen Truppenuberlassungen an auslandische Machte Huber und Compagnie St Gallen 1793 OCLC 716940663 Wolfgang Friedrich von Mulinen 87 Geschichte der Schweizer Soldner bis zur Errichtung der ersten stehenden Garde 1497 Dissertation zur Erlangung der Doktorwurde Universitat Bern Verlag von Huber amp Comp Bern 1887 OCLC 610789020 Friedrich Moritz von Wattenwyl 88 Die Schweizer in fremden Kriegsdiensten Ein Ruckblick auf die Militarkapitulationen Separatdruck aus dem Berner Tagblatt Bern 1930 OCLC 72379925 Paul de Valliere 89 Henry Guisan Ulrich Wille Treue und Ehre Geschichte der Schweizer in fremden Diensten ubersetzt von Walter Sandoz Les editions d art ancien Lausanne 1940 OCLC 610616869 Pierre Bertin Le Fantassin de France Ministere de la defense Direction des ecoles et de l enseignement de l armee de terre 1976 OCLC 465827612 Philip Mansel Pillars of Monarchy An Outline of the Political and Social History of Royal Guards 1400 1984 Quartet Books 1984 OCLC 925180547 Jerome Bodin Les Suisses au Service de la France Editions Albion Michael 1988 OCLC 21149788 Peter Huber Ralph Hug Die Schweizer Spanienfreiwilligen Biografisches Handbuch Rotpunktverlag Zurich 2009 OCLC 317289456 Marc Hochner Selbstzeugnisse von Schweizer Soldneroffizieren im 18 Jahrhundert Herrschaft und soziale Systeme in der fruhen Neuzeit Band 18 V amp 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Cecile Huber Katrin Keller Philippe Rogger Urspeter Schelbert Lothar Schilling Daniel Schlappi Dominik Sieber Ruth Wust Soldgeschafte Klientelismus Korruption in der Fruhen Neuzeit Zum Soldunternehmertum der Familie Zurlauben im schweizerischen und europaischen Kontext V amp R unipress Gottingen 2018 OCLC 1099288351 Norbert Furrer Der arme Mann aus Bruttelen Lebenswelten eines Berner Soldners und Landarbeiters im 18 Jahrhundert Chronos Verlag Zurich 2020 OCLC 1137207811 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Schweizer Truppen in fremden Diensten Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Philippe Henry Fremde Dienste In Historisches Lexikon der Schweiz Schweizerisches Bundesarchiv Schweizer Soldaten in fremden DienstenEinzelnachweise Bearbeiten Alexander Sury Das Schicksal eines Berner Auswanderers In Der Bund 16 Marz 2020 a b c Lorenz Stucki Das heimliche Imperium Wie die Schweiz reich wurde Scherz Bern Munchen 1968 DNB 458274143 Heinrich Turler Viktor Attinger Marcel Godet Historisch Biographisches Lexikon der Schweiz Vierter Band Neuenburg 1927 Burin de Roziers Capitulations militaires entre la Suisse et la France Diss Juristische Fakultat der Universitat Paris Arthur Rousseau Paris 1902 Anna Maria Cetto Die Urkunde ewiger Freundschaft zwischen Karl VII und der Eidgenossenschaft 1453 Berner Zeitschrift fur Geschichte und Heimatkunde Band 11 1949 Cecile Huber Katrin Keller Franzosische Pensionen in der Eidgenossenschaft und ihre Verteilung in Stadt und Amt Zug durch die Familie Zurlauben Kapitel in Soldgeschafte Klientelismus Korruption in der Fruhen Neuzeit Herausgeber Kaspar von Greyerz Andre Holenstein Andreas Wurgler V amp R unipress Gottingen 2018 Paul de Valliere Der Fremdendienst in der Schweizer Geschichte In Alexander Randa Handbuch der Weltgeschichte Sonderdruck Otto Walter Verlag Olten 1958 S 1724 Le suisse d eglise Blog der Pfarrei La Croix glorieuse der Kirche Saint Joseph in Colmar eingesehen 20 Januar 2021 franzosisch Stephan Dinges Domschweizer im 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Eingesehen 18 Marz 2019 Der Bundesrat Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Osterreich betreffend den Militardienst der Doppelburger Rechtstext 0 141 116 3 vom 1 Januar 2001 in Systematische Rechtssammlung Eingesehen 18 Marz 2019 Der Bundesrat Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Italien betreffend den Militardienst der Doppelburger Rechtstext 0 141 145 42 vom 1 September 2008 in Systematische Rechtssammlung Eingesehen 18 Marz 2019 Der Bundesrat Doppelburger Information Eidgenossisches Departement fur Verteidigung Bevolkerungsschutz und Sport Eingesehen 22 Februar 2019 Information Militardienst von Doppelburgern In Homepage Auslandschweizer Organisation ASO Eingesehen am 15 Marz 2019 Titus J Meier P 26 oder die Mar von der Schweizer Geheimarmee In NZZ am Sonntag 15 Juli 2018 Pierre Cornu Beziehungen zwischen der Organisation P 26 und analogen Organisationen im Ausland Bericht an den Bundesrat Neuenburg und Bern den 5 August 1991 Pietro Boschetti Xavier Nicol Die Schweizer Geheimarmee P 26 Reportage fur SRF Dok YouTube Video 2018 Homepage SWISSINT Friedensforderung der Schweizer Armee im internationalen Rahmen Kompetenzzentrum SWISSINT Kasernenstrasse 8 CH 6370 Stans Oberdorf Schweizer Armee Militarische Friedensforderung Missionen eingesehen 28 Januar 2020 Schweizer Armee Armee Aufklarungsdetachement 10 eingesehen 18 Mai 2019 Soldnerfirmen sind in der Schweiz kunftig verboten In Aargauer Zeitung 23 September 2013 Bundesgesetz uber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen BPS vom 1 September 2015 PDF 146 kB a b Eidgenossisches Departement fur auswartige Angelegenheiten EDA Tatigkeitsbericht 2019 zur Umsetzung des Bundesgesetzes uber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen Publikation der Abteilung Sicherheitspolitik der Politischen Direktion vom 12 Oktober 2020 Eingesehen 17 Oktober 2020 Internationaler Verhaltenskodex fur private Sicherheitsdienstleister Memento des Originals vom 21 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www icoca ch PDF 429 kB a b Urs Amacher Zurlauben Beat Fidel In Historisches Lexikon der Schweiz 4 Marz 2014 abgerufen am 10 Januar 2019 Karin Marti Weissenbach May Beat Emmanuel von Romainmotier In Historisches Lexikon der Schweiz Christian Muller 2 Mulinen Wolfgang Friedrich von In Historisches Lexikon der Schweiz Hans Braun Wattenwyl Friedrich Moritz von In Historisches Lexikon der Schweiz Olivier Meuwly Valliere Paul de In Historisches Lexikon der Schweiz Normdaten Sachbegriff GND 4180481 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schweizer Truppen in fremden Diensten amp oldid 237195510