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Das Domkapitel Munster ist eine geistliche Korporation am St Paulus Dom in Munster Es verwaltet heute den Dom wahlt und berat den Bischof Es geht auf die Grundung eines Klosters 792 793 zuruck aus dem sich nach der Erhebung der Stadt zum Bischofssitz 799 das Domkapitel St Paulus bildete Bei der Trennung des Kirchenbesitzes zwischen Bischof und Domkapitel erhielt Letzteres die Verfugungsgewalt uber betrachtlichen Grundbesitz und Gerichtsrechte Auch die Aufsicht uber die geistliche Gerichtsbarkeit in den meisten Archidiakonaten des Bistums Munster war in der Hand des Domkapitels Auf dieser Basis entwickelte sich das Domkapitel zum fuhrenden Stand im Hochstift Munster und konnte die Macht des Furstbischofs begrenzen Das ursprungliche Gemeinschaftsleben wurde bald zu Gunsten einzelner Haushalte aufgegeben Die Kurien der Domherren befanden sich am Domhof im Zentrum Munsters Insgesamt kam es zu einer Verweltlichung des Domkapitels und es wurde zu einer Versorgungsanstalt fur nachgeborene Sohne des Stiftsadels Mit der preussischen Besetzung 1802 verlor es einen Grossteil seiner Bedeutung und wurde 1806 in seiner alten Form aufgelost Auf ganzlich veranderter Grundlage ohne weltliche Macht und Besitz wurde es spater als Gemeinschaft von Geistlichen wiederhergestellt St Paulus Dom in MunsterInhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Grundung 1 2 Fruh und Hochmittelalter 1 3 Spatmittelalter 1 4 Fruhe Neuzeit 1 5 Sakularisation 2 Innere Verfassung 2 1 Statuten 2 2 Mitgliederzahl 2 3 Dignitare und Amter 2 4 Stellenbesetzung 2 5 Aufnahmebedingungen 2 6 Standische Herkunft 3 Landstand und weltliche Herrschaftsbeteiligung 4 Heutiges Domkapitel 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenGrundung Bearbeiten Das Domkapitel Munster ging aus der Klostergrundung in Munster 792 793 hervor Damals grundete der Heilige Liudger an einem Ort namens Mimigernaford ein honestum monasterium sub regula canonica famulatium Uber die Grunde der Ortswahl gibt es keine gesicherten Informationen Dabei spielten zweifellos verkehrsgeographische Grunde eine Rolle Hinzu kam wohl auch dass Karl der Grosse in dessen Auftrag Liudger das Kloster grundete dort uber Besitzungen verfugte die er dem Kloster als materielle Basis ubereignen konnte Diese ehemals sachsischen Guter waren wahrend der Sachsenkriege in konigliche Hand gekommen Der spatere Bispinghof und der Brockhof waren die zentralen Oberhofe Die zugehorigen Bauernhofe lagen im Wesentlichen in einem Radius von 15 km um Munster herum Einzelne waren weiter kaum einer 30 km entfernt Liudger war Abt dieses Klosters Daraus abgeleitet entstand spater der Name Munster Wahrscheinlich folgten die Monche der Regel des heiligen Benedikt Unbekannt ist aus welchem anderen Kloster die ersten Konventsmitglieder stammten Im Gegensatz zu Liudger der weiter als Missionar unterwegs war haben die Monche des Domklosters sich daran wohl kaum beteiligt Als Karl der Grosse 799 das sachsische Gebiet in Bistumer einteilte wurde Munster Bischofssitz Aber erst nach Grundung des Klosters Werden erklarte sich Liudger 804 bereit in Munster Bischof zu werden Das Domkloster wurde zunachst nicht zu einem Domkapitel umgewandelt Dies machte es notig neben der Klosterkirche eine Kathedrale zu errichten Wahrend die Klosterkirche dem heiligen Paulus geweiht war hatte die Kathedrale das Patrozinum des heiligen Salvator und der Jungfrau Maria Welcher Lebensweise die Kleriker der Kathedrale folgten ist nicht bekannt 1 Fruh und Hochmittelalter Bearbeiten nbsp Domherrenfriedhof im Kreuzgang des DomsDas gemeinsame Leben von Bischof und Kapitelmitgliedern spielte schon bald keine Rolle mehr weil die Bischofe haufig ausserhalb Munsters weilten Allmahlich wandelte sich das Kloster von einer Monchsgemeinschaft in ein Kapitel von Kanonikern Dabei wurde am gemeinsamen Leben der Vita communis anfangs festgehalten Die Kapitel des Paulusklosters und der Kathedrale obwohl beide mit Kanonikern besetzt blieben zunachst nebeneinander bestehen Zusammen bildeten sie eine Rechtseinheit die ecclesia Mimigernafordensis Im 9 Jahrhundert begann in einem langeren Prozess die Vermogensgemeinschaft von Bischof und Kapitel auseinanderzutreten Erkennbar ist dies zur Zeit Bischofs Wolfhelm Ende des 9 Jahrhunderts Die Hintergrunde fur diese Entfremdung sind unklar Moglicherweise spielten dabei Konkurrenzkampfe zwischen rivalisierenden Adelsgeschlechtern eine Rolle Die Aufteilung des Vermogens zwischen Bischof und Domkapitel erfolgte nach ublichem Brauch dergestalt dass von zwei nebeneinanderliegenden Hofen der eine dem Bischof und der andere dem Domkapitel zugeschlagen wurde Auch die Domburg wurde in dieser Weise geteilt Der ostliche Bereich gehorte dem Domkapitel und der ubrige dem Bischof Auch die fruhere Marienkathedrale fiel in den Zustandigkeitsbereich des Bischofs Die Vermogensaufteilung war ein Prozess von mehreren Jahrzehnten war konfliktreich und fand insbesondere in der Zeit des Bischofs Swidger Anfang des 11 Jahrhunderts statt Manifest wurde die Trennung von Bischof und Kapitel durch den Bau des Bischofspalastes gegen Ende des 10 Jahrhunderts wahrscheinlich in der Zeit Bischofs Dodo Durch den Bau wurden auch Veranderungen an den bisherigen Gebauden notig Der Kreuzgang wurde nach Osten verschoben und die anderen Gebaude etwa das Dormitorium wurden verkleinert In etwa in dieser Zeit begann sich allmahlich auch das Gemeinschaftsleben der Kanoniker zu lockern und aufzulosen Dies gilt zunachst wohl fur den Dompropst Zur Zeit Dodos wurden die beiden noch nebeneinander bestehenden Klerikergemeinschaften der Pauluskirche und der Marienkirche endgultig in der Pauluskirche vereinigt Seither fand in der alten Kathedrale aus der Zeit Liudgers kein Chorgebet mehr statt Allerdings diente sie zunachst weiter zur Bestattung der Bischofe Gewisse Tendenzen zur Verweltlichung der Kanoniker und ein Nachlassen etwa des Besuchs des Chorgebets zeigten sich zu Beginn des 11 Jahrhunderts Der Trend war beim Domkapitel starker ausgepragt als bei den Bischofen Durch den Bevolkerungsanstieg in der Siedlung Munster entstanden neben dem Dom seit dem 11 Jahrhundert weitere Pfarreien Als erstes entstanden das Domkapitel und Pfarrei Uberwasser Es folgten St Mauritz und andere Bischof Burchard von Holte 1098 1118 grundete im alten Dom ein Kollegiatkapitel dass in enger Verbundenheit zum Domkapitel stand Die Propstei der neuen Gemeinschaft hatte stets ein Domherr inne Die erste in Munster bezeugte Bischofswahl durch das Domkapitel war die von Dietrichs II von Winzenburg 1118 1127 Zuvor waren die Bischofe wahrscheinlich alle vom Konig eingesetzt worden Ein Kalkul der Domherren war mit dieser Wahl sich der papstlichen Partei im Investiturstreit anzunahern Heinrich V vertrieb 1119 den Bischof aus der Stadt Lothar von Supplingenburg und Hermann von Winzenburg eroberten 1121 Munster um Dietrich wieder einzusetzen Dabei geriet die gesamte Stadt mit Domburg und Kathedrale in Brand Eine Folge war als Suhne die Grundung des Klosters Cappenberg durch die Grafen von Cappenberg Der Brand bedeutete das Ende der Siedlung in der Domburg Seither stand der Bereich ausschliesslich dem Bischof und dem Domkapitel zu Moglicherweise begann danach der Bau von Domherrenkurien und die Grundung eigener Haushaltungen der Domherren 2 nbsp Rest der Immunitatsmauer am DomhofMit dem Wormser Konkordat von 1122 wurden den Domkapiteln die freie Bischofswahl zugesichert Dies war eine der Grundlagen auf deren Basis die Domkapitel zum ersten und fuhrenden Stand in den spateren geistlichen Territorien aufsteigen konnten Zur Zeit Ludwig von Wippras wurde 1173 die Vogtei von den Grafen von Tecklenburg erworben Diese betraf sowohl das bischofliche wie das domkapitularische Vermogen In dieser Zeit stritt das Domkapitel mit den Burgern der Stadt uber die Grenzen des Immunitatsbezirks Der Streit wurde vom Bischof geschlichtet Bischof Hermann von Katzenelnbogen beteiligte sich am Dombau Er hat auch das Kloster St Aegidii und die Kollegiatstifte St Ludgeri und St Martini gegrundet Die Neugrundungen waren mit Pfarrbezirken versehen die von der Dompfarre abgeteilt wurden Im Jahr 1193 wurden auch die Archidiakonate im Bistum neu geregelt Die meisten von ihnen waren seither in der Hand von Domherren Damit hatten diese und nicht mehr der Bischof das unmittelbare geistliche Aufsichtsrecht Der Bischof war im Wesentlichen auf den weltlichen Bereich verwiesen Mit dem Ende des gemeinsamen Mahles verschwand im 13 Jahrhundert der letzte Rest des Gemeinschaftslebens der Domherren 3 Spatmittelalter Bearbeiten Die Zahl der Prabenden stieg von zwolf auf mehr als das Doppelte Es gab zwolf canonici maiores Weizenbank und zwolf canonici minores Gerstenbank Hinzu kamen der Propst und zwolf Knabenprabenden Die Zugehorigkeit zu einer der drei Gruppen richtete sich nach der Zugehorigkeit zum Kapitel Das Recht der Verleihung der Prabenden war um diese Zeit bereits vom Bischof auf das Kapitel ubergegangen Das Domkapitel verlieh auch weltliche Amter wie z B das Erbamt eines Drosten das der Ritter Engelbert von Deckenbrock 1266 1298 und nach ihm sein Sohn und sein Enkel innehatte und das spater namensgebend fur seine Familie die Droste zu Hulshoff wurde Sozial grenzte sich das Domkapitel immer starker zuletzt 1392 99 gegen nichtadelige Mitglieder ab Durch ein bestimmtes Verfahren sicherten sich die Familien des Stiftsadels die Besetzung zu Das munstersche Schisma seit 1272 und die damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen und der Streit des Kapitels mit dem Dompropst verschlechterten die wirtschaftliche Lage Diese wurde Mitte des 14 Jahrhunderts durch die Auswirkungen der Pest und die Umstellung auf die Geldwirtschaft noch verstarkt Der Kauf und Tausch sowie die Haufung der Pfrunden griffen immer mehr um sich Die Kapitulare vernachlassigen ihre geistlichen Pflichten und insbesondere das Chorgebet Die meisten Domherren verzichteten auf die hoheren Weihen Da die Domherren nicht willig und fahig zu gottesdienstlichen Handlungen waren nahm die Zahl der Domvikare zu Erstmals 1225 ist eine solche Position in Munster nachweisbar Die den Domherren unterstellten Kirchen in Billerbeck Stadtlohn Beckum und Warendorf wurden von Stellvertretern betreut Ahnliches gilt auch fur die Verwaltung der Archidiakonate 4 Wie selbstbewusst das Kapitel mittlerweile war zeigt der Prozess und die Absetzung des Bischofs Otto von Rietberg Dieser starb 1308 in Avignon Die Wahl von dessen Nachfolger Konrad von Berg wurde von Clemens V fur unkanonisch erklart Er beanspruchte die Neubesetzung fur sich Aus Protest verzichtete das Domkapitel auf einen eigenen Vorschlag Der Papst ernannte Ludwig von Hessen Dennoch vollzog sich sein Amtsbeginn problemlos Zu ersten Konflikten mit dem Domkapitel kam es als der Bischof versuchte eigene Verwandte in ihm unterzubringen Es folgte Streitigkeiten um verschiedene Besetzung geistlicher Amter Dabei setzte sich der Bischof meist durch Vor diesem Hintergrund gab sich das Kapitel 1313 erstmals grundlegende Statuten 5 Diese konnten weitere Konflikte etwa um Gelder nicht verhindern Langere Zeit hatte das Kapitel die Schuldenpolitik des Bischofs hingenommen teilweise weil so uber Verpfandungen bischofliche Guter an das Kapitel kamen Auf langere Sicht war die Verschuldung nicht mehr tragbar Der Bischof wurde gezwungen einem Rat aus 42 Personen als Kontrollgremium zuzustimmen Dem gehorten auch fuhrende Domherren an Am konflikttrachtigen Verhaltnis zwischen Bischof und Kapitel anderte sich nichts Ein vom Domkapitel beim Erzbischof von Koln angestrengter Prozess bei dem auch Gutachten der Sorbonne eingeholt wurden endete mit einem Sieg des Domkapitels Auch mahnende Worte halfen nichts Der Bischof hat erneut mit der Bevorzugung eines Verwandten das Kapitel gegen sich aufgebracht Auch in der Folge gerieten Kapitel und Bischof mehrfach aneinander Sein Tod kam einer Absetzung moglicherweise zuvor Die Streitigkeiten des Domkapitels mit dem Dompropst endeten erst 1370 Dabei verlor der Dompropst seine bisherige Position als oberster Dignitar Diese Position ubernahm der Domdechant Die Angehorigen des Domkapitels genossen eine rechtliche Immunitat Dazu zahlten nicht nur die Domherren sondern auch die zugehorigen Geistlichen Bedienten und zunehmend auch die abhangigen Bauern oder Wachszinsigen Konflikte mit den weltlichen Gerichten waren vorgezeichnet Die Rechtsprechung im Immunitatsbereich ubte der Domdechant aus Im Ubrigen war es dem Domkapitel im 14 Jahrhundert gelungen mehrere Gogerichte an sich zu bringen die sie von weltlichen Richtern verwalten liess Bei Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft sollte moglichst kein auswartiges Gericht eingeschaltet werden Bei tatsachlich tiefgreifenden Konflikten halfen Festschreibungen in sogenannten Unionen nicht Streitigkeiten innerhalb des Gremiums auszutragen Notfalls wandte sich eben ein Teil an den Kolner Erzbischof oder gar die Rota in Rom Die Gefahr insbesondere bei der Einschaltung der Kurie in Rom bestand darin dass bestimmte Rechte etwa hinsichtlich der Vergabe von Prabenden verloren gehen konnten 6 In der Munsterschen Stiftsfehde um die Besetzung des Bischofsamtes zwischen 1450 und 1457 spielte das Domkapitel eine zwiespaltige Rolle Die Stadt Munster lehnte Walram von Moers ab und sie war massgeblich daran beteiligt dass Johann von Hoya das Amt eines Stiftsverwesers bekam Einige Domherren waren zuvor von Erzbischof Dietrich von Moers mit erheblichen Geldsummen dazu gebracht worden seinen Bruder zu wahlen Bei dem Wahlakt der in Dulmen stattfand ist wohl nicht alles korrekt verlaufen Dem Protest der Stadt schlossen sich auch 13 Domherren und andere Geistliche an Der Papst machte die Sache noch komplizierter als er erklarte dass er unmittelbar nach dem Tod des letzten Bischofs von seinem Reservationsrecht Gebrauch gemacht hatte Ob dieses rechtmassig war war nach der Aufhebung aller papstlichen Reservationen durch das Konzil strittig Vor dieser juristischen Gemengelage entschloss sich das Domkapitel dem Papst nun um die Bestatigung von Erich von Hoya einen Bruder von Johann von Hoya zu bitten Damit hatte es keinen Erfolg und die Mehrheit unterstutzte wieder Walram von Moers Der andere Teil blieb bei der kritischen Haltung Walram von Moers hat nach dem offenen Kriegsausbruch zahlreiche Geistliche darunter viele Domvikare mit dem Bann belegt Die Folgen der Kampfe selbst hatten schwere wirtschaftliche Nachteile fur das Domkapitel zur Folge Der Tod Walrams 1456 schien ein Ende des Konflikts zu ermoglichen Die beiden auf Seiten von Erich von Hoya verbliebenen Domherren luden die ubrigen Mitglieder des Kapitels zur Wahl ein Als von diesen niemand erschien postulierten sie Erich von Hoya zum Bischof Gestutzt wurden sie dabei von der Stadt Munster und weiterer Stadte Die ubrigen Mitglieder des Domkapitels postulierten dagegen Konrad von Diepholz Papst Calixt III beendete den Streit indem er keinen der beiden Anwarter anerkannte sondern 1457 Johann von Pfalz Simmern ernannte In den folgenden Jahrzehnten machte sich die religiose Reformbewegung der Devotio moderna im Kapitel nicht bemerkbar Einen gewissen Einfluss begann der Humanismus zu gewinnen Zu nennen ist Rudolf Langen und seine Reform der Domschule 7 Fruhe Neuzeit Bearbeiten Zur Zeit der Taufer mussten die Geistlichen 1532 aus der Stadt fliehen Kapitel und Ritterschaft boten Verhandlungen in Telgte an aber die Taufer nutzten die Gelegenheit zu einem Uberfall und die Gefangennahme auch einiger Domherren Der Dom erlebte 1534 einen Bildersturm und auch das Haus des Domkapitels wurde verwustet In den Domkurien wohnten tauferische Familien und ein Haus bewohnte der Konig Jan van Leiden Nach dem Ende der Tauferherrschaft mussten Dom Kapellen und sonstige Gebaude wiederhergestellt werden Nachdem zunachst noch in der Stadt Munster das evangelische Bekenntnis das vor der Tauferherrschaft eingefuhrt worden war gelten sollte kam es 1535 praktisch zur Wiederherstellung des Katholizismus in der Stadt Das Vermogen des Domkapitels wurde wiederhergestellt Auch durch zahlreiche Spenden ermoglicht konnte der Dom 1537 neu geweiht werden Der Versuch des Bischof Franz von Waldeck einige Jahre spater im gesamten Hochstift Munster die Reformation einzufuhren scheiterte am Widerstand der Domherren die dem Bischof mit der Absetzung drohten Im Domkapitel selbst nahm die Zahl der Protestanten auch in der Spielart des Calvinismus indes zu Das Augsburger Interim von 1548 dass das Abendmahl in beiderlei Gestalt und die Priesterehe erlaubte fuhrte dazu dass zahlreiche Domherren ihre Konkubinen nicht mehr versteckten Auch die folgenden Bischofe gingen den Protestantismus im Domkapitel nicht wirklich vor 8 nbsp Gottfried von Raesfeld war einer der bedeutendsten Domdechanten nach der Reformation Gemalde von Hermann tom Ring aus dem Jahr 1566 Bei der Nachfolge des Bischofs Johann von Hoya standen sich im Domkapitel 1575 eine katholische und eine protestantische Partei gegenuber Auf katholischer Seite kandidierte Ernst von Bayern und auf protestantischer Heinrich von Sachsen Lauenburg Zwolf der Domherren galten als Vertreter der katholischen und 16 der protestantischen Seite Die alteren Domherren und Dignitare standen dabei meist auf katholischer Seite die Jungeren auf protestantischer Da die Alteren ein gewichtigeres Stimmrecht beanspruchten erwies sich die Wahl als schwierig Ein erster Wahlgang fuhrte wie auch ein zweiter 1577 zu keinem Ergebnis Der Papst ernannte Johann Wilhelm von Kleve zum Administrator und missachtete damit die Rechte des Kaisers Zu einem dritten Wahlgang sollte es 1580 kommen Am Wahltag besetzte der protestantische Kandidat mit Hilfe niederlandischer Truppen Munster und die Wahl konnte wieder nicht stattfinden Die Regierung ubernahm eine Statthalterschaft der Mitglieder aus der Ritterschaft und Domherren angehorten Der Erfolg Ernst von Bayern der inzwischen Kurfurst von Koln war gegen seinen abtrunnigen Vorganger Gebhard von Waldburg anderte die Situation Ernst von Bayern hatte inzwischen eine ubermachtige Position wahrend die Protestanten unter sich zerstritten waren So kam es endlich 1585 zur Postulation von Ernst von Bayern auch zum Bischof von Munster 9 Aus Sorge um ein Eingreifen der Niederlande uberliess er die Regierung weiter der Statthalterschaft Die Konflikte zwischen dem katholischen und evangelischen Lager hielten an Die Domdechanten konnten oder wollten nicht gegen Missstande wie Konkubinate einiger Domherren einschreiten Auch Mahnungen zu regelmassigen Gottesdiensten und einem gesitteten Leben blieben wirkungslos Viele Domherren erachteten Pfrundenhaufig die Vernachlassigung der Residenzpflicht und Konkubinate fur ein ihnen zustehendes Gewohnheitsrecht Prabenden wurden Mittel der Familienpolitik des Stiftsadels Das Domkapitel war sich in dieser Hinsicht einig und wehrte Reformversuche die etwa von den Generalvikaren ausgingen ab Das Kapitel hatte sich schon 1569 ein neues Statut gegeben dass versuchte einige Missstande abzuschaffen ohne dass sich etwas grundsatzliches anderte 10 Die katholische Reform und Gegenreformation wurden so weniger vom Domkapitel als vielmehr von den Jesuiten getragen Diesen wurde die Domschule von Bischof Ernst ubertragen Anfanglich gab es noch Gegner der Jesuiten im Domkapitel aber auf Dauer setzte sich der neue Orden durch Jungere Domherren die teils von Jesuiten erzogen worden waren oder am Collegium Germanicum studiert hatten brachten Ansatze der tridentinischen Reform auch ins Domkapitel Auch trugen Visitationen durch eine Kommission dazu bei der u a der bischofliche Offizial Everwin von Droste zu Hulshoff angehorte Die Konkubinate verschwanden im 17 Jahrhundert Insgesamt dauerte es etwa hundert Jahre ehe sich die Normen des Konzils von Trient durchgesetzt hatten Dennoch hatte das Domkapitel keinen Anteil am geistlichen Leben Unter Christoph Bernhard von Galen wurde die Kirchenorganisation verbessert und der Einfluss der Protestanten zuruckgedrangt Das Misstrauen der Domherren gegenuber den Reformansatzen war von Anfang an vorhanden Zu den Veranderungen im Zuge der katholischen Reform gehorte auch dass die Domherren ein Studium nachweisen mussten Ihre Leistungen liessen indes haufig zu wunschen ubrig Einen akademischen Grad erreichten nur wenige Kaum die Halfte der Domherren war zu Priestern geweiht Weiterhin gab es Pfrundenhaufungen und die Domherren umgingen haufig die Residenzpflicht Wie sehr aus diesen Grunden die Zugehorigkeit zum Domkapitel im Adel begehrt war zeigt der Erbmannerstreit um die Zugangsvoraussetzungen der fast 200 Jahre lang uber alle geistlichen und weltlichen Instanzen ausgefochten wurde 11 nbsp Bernhard von Mallinckrodt war Domdechant und exkommuniziert Unter Christoph Bernhard von Galen musste das Kapitel zeitweise einige Einschrankungen seiner Rechte hinnehmen Er versuchte auch einen starkeren Einfluss auf die Zusammensetzung der Domherren zu nehmen Zwischen beiden Seiten kam es mehrfach zum Konflikt Dies gilt insbesondere fur die Wahl eines Koadjutors im Jahr 1667 Die Mehrheit des Kapitels und auch der Bischof neigte dem Bischof von Paderborn Ferdinand von Furstenberg zu Eine Minderheit um den Domdechanten Jobst Edmund von Brabeck sprach sich fur den Kolner Kurfursten Maximilian Heinrich von Bayern aus Als es Brabeck gelang verschiedene weitere Domherren auf seine Seite zu bringen antwortete der Bischof mit der Suspendierung einiger Mitglieder des Domkapitels Beide Gruppen postulierten ihren Kandidaten zum Koadjutor und wandten sich an den Papst Dieser sprach sich fur von Furstenberg aus befahl aber auch die Suspendierungen zuruckzunehmen Der Bischof fugte sich ging aber nun weiter gegen von Brabeck vor dem er Hochverrat vorwarf Er soll zusammen mit Dietrich von Landsberg Angriffe auf Munster und Warendorf geplant haben um den Bischof gefangen zu nehmen Brabeck wurde seines Amtes enthoben weil er angeblich seiner Residenzpflicht nicht nachgekommen sei Insgesamt gelang es den Bischof die Rechte der Landstande und damit insbesondere auch des Domkapitels in politischer Hinsicht einzuschranken So wurde das Steuerbewilligungsrecht der Stande ausgehebelt Auch fanden die Kriegserklarungen an die Niederlande ohne Berucksichtigung des Domkapitels statt Wirklichen Widerstand leistete es aber nicht 12 nbsp Franz von Furstenberg war Domherr und einer der bedeutendsten Staatsmanner des Hochstifts MunsterUnter Ferdinand von Furstenberg anderte sich die Situation deutlich Er nahm die ihm vom Domkapitel vorgelegte Wahlkapitulation unverandert an Die eigentliche Macht im Hochstift lag damit bei den Standen und somit insbesondere beim Domkapitel Die Wahlkapitulation von 1678 wurde in ahnlicher Form auch bei dem Amtsantritt der folgenden Bischofe vorgelegt und bildete damit eine Art Grundgesetz bis zum Ende des Furstbistums Im 18 Jahrhundert war die Position des Domkapitels weitgehend gefestigt Bemerkenswert ist die Parteibildung innerhalb des Kapitels Diese gruppierten sich um einige grosse Familien des nordwestdeutschen Stiftsadels insbesondere um die von Plettenberg Wolff Metternich und von Furstenberg Einen grossen Teil dieser Zeit existierte eine Personalunion der Bischofe von Munster Koln Durch die Abwesenheit des Landesherren konnte das Domkapitel oder einige seiner Mitglieder einen grosseren politischen Einfluss erlangen Dies wurde auch dadurch erleichtert dass sie auch Spitzenamter in Justiz und weltlicher Verwaltung einnahmen Der bedeutendste Politiker aus den Reihen des Domkapitels war Franz von Furstenberg 13 Sakularisation Bearbeiten Nach dem Friede von Luneville wurde die Gefahr einer Sakularisation des Hochstifts zu Gunsten Preussens eine akute Gefahr Daran hatte das Domkapitel verstandlicherweise kein Interesse Nach dem Tod von Maximilian Franz von Osterreich wahlte es rasch Anton Viktor von Osterreich zum Nachfolger Preussen erklarte dass es die Wahl als ungultig ansehen wurde Die Unterstutzung aus Wien blieb aus und der neue Bischof trat sein Amt nicht an Mit der preussischen Besetzung endete 1802 die Geschichte des Hochstifts Munster Unmittelbar danach ordnete die neue preussische Regierung eine Aufnahme des Vermogens des Domkapitels an In seiner bisherigen Form wurde es 1806 aufgelost Nach dem vorlaufigen Ende der preussischen Herrschaft und der Besetzung durch das napoleonische Konigreich Holland nahm es seine alte Stellung wieder ein ehe es 1811 nach der Angliederung an das Kaiserreich Frankreich aufgelost und das Vermogen eingezogen wurde Napoleon setzte 1812 ein neues Domkapitel ein In dieses wurden nur Priester aufgenommen Dignitare gab es nicht mehr und die standische Abgrenzung bestand ebenfalls nicht mehr Im Jahr 1825 folgte eine vollige Neuorganisation 14 Innere Verfassung Bearbeiten nbsp Bildnis von Engelbert Anton von Wrede aus dem Jahr 1791 in weltlicher Kleidung Nur das Domherrenkreuz weist auf seinen Stand hinStatuten Bearbeiten Geregelt wurde das Leben des Kapitels durch geschriebene Statuten und Gewohnheiten Spater wurden auch diese schriftlich fixiert Obwohl der Bischof theoretisch das Recht hatte dem Kapitel Satzungen zu geben haben sie davon keinen Gebrauch gemacht Er erteilte allerdings meist seine Zustimmung bei schwerwiegenden Veranderungen Die grundlegenden Artikel musste jeder Bischof bei Amtsantritt beeiden Dasselbe galt fur die neu eingetretenen Domherren Der Inhalt war fast ganzlich auf weltliche Aspekte ausgerichtet Hauptanliegen der Statuten war die Sicherung des Kapitelbesitzes Verschiedentlich kam es zu Reformen der Statuten Im Jahr 1577 wurde etwa auch versucht die Residenzpflicht und die geistlichen Verpflichtungen wieder mehr Anerkennung zu geben Gegen Bedrohungen von aussen schloss man sogenannte Unionen untereinander zum Schutz von Besitz und Rechten ab Die alteste datiert 1300 Eine weitere bedeutende Union wurde auf Veranlassung des Domdechanten Bernhard von Mallinckrodt 1641 abgeschlossen Sie verbot den Domherren Bundnisse mit Aussenstehenden abzuschliessen und forderte sie zu gemeinschaftlichen Handeln auf 15 Mitgliederzahl Bearbeiten Anfangs gehorten nach alter Tradition wohl zwolf Mitglieder dem Domkloster und spater dem Kapitel an Bereits um 1085 gab es 15 oder 16 Domherren Auch wenn die genaue Zahl in den folgenden Jahrhunderten nicht uberliefert ist lasst sich doch feststellen dass die Zahlen bis 1155 auf mindestens 21 Personen stark angestiegen waren Um 1212 waren es etwa 33 Kanoniker die in den Quellen auftauchen Die Zahl der Prabenden durfte 36 betragen haben Diese Zahl scheint etwas spater vom Papst festgeschrieben worden zu sein Einige Zeit spater wurden zwei Prabenden in vier Vikarstellen umgewidmet Nach 1242 nahm die Zahl der Domherren ab Im Jahr 1286 lassen sich nur 18 Domherren nachweisen Danach nahm ihre Zahl wieder leicht zu Nach dem Erlass der Statuten von 1313 lagen die Zahlen wieder zwischen 30 und 40 Kanonikern Zeitweise gingen die Zahlen etwa als Folge der Pest wieder zuruck aber es gab auf Dauer nun vierzig Prabenden Erhoht wurde sie im 17 Jahrhundert durch die Stiftung einer Prabende durch die Familie von Galen Eine im 15 Jahrhundert bestehende zusatzliche Prabende war nicht von Dauer 16 Dignitare und Amter Bearbeiten Hauptartikel Liste der Munsteraner Dompropste Anfangs bildete auch in Munster der Dompropst das hochste Amt im Domkapitel Dieser vertrat die Gemeinschaft nach aussen und verwaltete die fur die Prabenden verwandten Besitzungen Ihre Eingriffe in das fur die Prabenden gedachte Vermogen fuhrten bis 1265 dazu dass die Gefahr bestand dass das Einkommen nicht mehr ausreichte Der Grund war die schlechte finanzielle Ausstattung der Dompropstei Ein eigenes Propsteigut entstand erst im 12 Jahrhundert Zur Verbesserung der finanziellen Lage wurde ihr 1249 die wohlhabende Pfarrei Telgte inkorporiert All dies half nichts und so erliess das Kapitel 1265 ein Statut um das fur die Finanzierung der Prabenden notige Gut zu erhalten Die Verwaltung des Besitzes ubernahm im Auftrag des Propstes ein Kellner aus den Reihen der Domherren Im Jahr 1340 wurde eine jahrliche Rechnungslegung beschlossen so dass das Kapitel seither das Finanzgebaren des Propstes besser kontrollieren konnte Ganz verhindern konnte das Kapitel eigenmachtige Vermogenseingriffe der Propste aber nicht Der Dompropst Everhard von Vechtorp wurde sogar abgesetzt und seine Anhanger exkommuniziert Auch Otto von Bentheim hat Vermogenseingriffe vorgenommen um seine personlichen Schulden zu begleichen Im Jahr 1370 hat daher das Kapitel die den Dompropst betreffenden Bestimmungen weiter verscharft Insgesamt verlor die Dompropstei in der Folge ihre fruhere Bedeutung Die ersten Propste kamen aus dem edelfreien Adel Spater konnten auch Angehorige des Ritteradels diesen Posten bekleiden Formell blieben die Propste die ersten Dignitare Die Papste haben verschiedentlich insbesondere im 17 Jahrhundert letztlich vergeblich versucht das Wahlrecht des Domkapitels fur dieses Amt einzuschranken 17 Seit der Entmachtung der Propste im 14 Jahrhundert stand in der Praxis der Domdechant an der Spitze Das Amt gab es wahrscheinlich schon im 9 Jahrhundert Der Inhaber hatte die Einhaltung der inneren Verfassung und der Gottesdienstordnung zu uberwachen Der Dechant hatte daher stets die Priesterweihe Er hatte das Recht Sitzungen des Domkapitels einzuberufen Verweigerte er die Bestatigung eines Rechtsaktes blieb dieser unwirksam Auch er musste bei Ubernahme des Amtes einen Eid ablegen Er war zu standiger Residenz verpflichtet was aber nicht immer eingehalten wurde Wegen seiner grossen Pflichten stand dem Domdechanten eine doppelte Prabende zu Er wurde vom Kapitel frei gewahlt und musste vom Bischof bestatigt werden Julius II hat das Wahlrecht des Kapitels 1504 noch einmal bekraftigt Die Kurie des Domdechanten lag ursprunglich im Osten des Domplatzes Friedrich Christian von Plettenberg liess 1687 88 in seiner Zeit als Domdechant eine neue Kurie erbauen die heute bischofliche Residenz ist 18 Weitere Dignitare waren der Domscholaster der Domkuster und der Vicedominus 19 Daneben gab es weitere Amter wie den Domkantor den Domkellner sowie den Dombursner Keine Dignitat oder Amt war die Position des Domseniors 20 Stellenbesetzung Bearbeiten Die Besetzung erledigter Domherrenstellen erfolgte zunachst einmal durch das Kapitel selbst Nach einem bestimmten Turnus hatte jeweils einer der Domherren fur etwa eine Woche das Vorschlagsrecht Die Reihenfolge ergab sich aus dem Eintrittsalter Dem Domdechanten stand ein doppelter Turnus zu Ob ein vorgeschlagener Kandidat angenommen wurde entschied das Kapitel Dabei hatten die Dignitare ein hoheres Stimmgewicht Neben dieser Art der Selbsterganzung hatten die Papste ein Provisionsrecht Ein erster nachgewiesener Fall fand 1281 85 zur Zeit von Martin V statt Seit dem Wiener Konkordat von 1448 beschrankte sich das Besetzungsrecht des Papstes auf ungerade Monate Besonders zahlreich waren die Provisionen im 14 Jahrhundert Nach dem Konkordat nahm die Zahl ab Fur die Zeit zwischen 1400 und 1588 schatzt man bei insgesamt 260 Domherren die Zahl der Provisionen auf 70 80 Haufig besetzte das Kapitel die Stelle unmittelbar nach einer Vakanz neu Dabei blieben nicht selten bereits erfolgte papstliche Provisionen unberucksichtigt Bischof Ferdinand von Bayern hatte vom Papst das Recht erhalten in den papstlichen Monaten die Stellen zu besetzen Dasselbe gilt fur Clemens August von Bayern Maximilian Friedrich von Konigsegg Rothenfels und Maximilian Franz von Osterreich Um ein ahnliches Recht bewarb sich Christoph Bernhard von Galen vergeblich Grundsatzlich hatten die Konige bei Regierungsantritt das Recht der Stellenvergabe preces primariae Zuerst hat Heinrich VII dies 1309 zu Gunsten von Ludwig von Hessen genutzt Zur Zeit von Maximilian I und Karl V lassen sich mehrere Falle nachweisen Dabei waren die Bitten aber nur im Fall des Heinrich Vogt von Elspe erfolgreich Zur Abweisung der Bitten fuhrten meist die fehlenden Voraussetzungen der vom Konig Vorgeschlagenen Die Besetzung der von der Familie von Galen gestifteten Prabende wurde von der Familie vorgenommen 21 Die Mitgliedschaft endete mit dem Tod oder durch Resignation Grunde konnten sein die Annahme einer Prabende an einem anderen Domkapitel oder der Wunsch zu heiraten Die Resignationen fanden stets in Monaten statt in denen der Papst keine Provisionsrechte hatte Grundsatzlich war der Verkauf von Stellen verboten kam aber vor Verboten war auch die Resignation zu Gunsten naher Verwandter Diese kirchenrechtliche Vorschrift wurde aber kaum beachtet Neben Tod und Resignation konnte auch ein Ausschluss erfolgen Dies geschah aber nur sehr selten 22 Aufnahmebedingungen Bearbeiten Grundsatzlich war fur die Aufnahme ins Domkapitel ein Alter von 20 Jahren vorgesehen Davon gab es aber teilweise erhebliche Abweichungen So trat Ferdinand Wilhelm von Bayern bereits mit 5 Jahren ein Grundsatzlich war eine eheliche Geburt und korperliche Unversehrtheit eine Voraussetzung Notfalls half aber ein papstlicher Dispens Ursprunglich waren nur Priester und Diakone Mitglieder eines Domkapitels Seit Innozenz III konnten auch Subdiakone Mitglied werden Die Bestimmung des Konzils von Trient dass mindestens die Halfte der Kanoniker Priester sein sollte wurde in Munster nie erreicht Fur den Beitritt zum Kapitel war nur die erste Tonsur notig Die Emanzipation also die Mitgliedschaft mit allen Rechten setzte die Weihe zum Subdiakon voraus Erst damit hatte man die Chancen auf Amter und zusatzliche Einkommensmoglichkeiten 23 Neben der Weihe war fur die Emanzipation auch der Nachweis eines Studiums notig Dies geschah anfangs an der Domschule Mit Aufkommen der Universitaten zunachst in Frankreich und Italien sollte das Studium dort fur ein und spater zwei Jahre erfolgen Auch nach dem Entstehen von Universitaten in Deutschland blieb das Studium trans alpes Pflicht Seit 1584 war auch das Studium am Collegium Germanicum in Rom moglich Als in Munster selbst 1773 eine Universitat entstanden war reichte das Studium dort aus 24 Standische Herkunft Bearbeiten Ursprunglich hatte es wohl keine festgelegten standischen Begrenzungen fur die Mitgliedschaft gegeben Voraussetzung war lediglich die personliche Freiheit Dies anderte sich mit der Zunahme der ursprunglich unfreien Ministerialen Auf Dauer konnte es nicht gelingen Mitgliedern der Ritterschaft den Zugang zu verweigern zumal die Zahl der Edelfreien und der bauerlichen Freien immer mehr zuruckging In der Folge dominierte der ritterburtige Adel das Domkapitel bis zur Sakularisation Erstmals wurde die ritterschaftliche Abstammung in einem Statut von 1392 festgelegt Ausnahmen sollten akademisch gebildete Theologen sein Diese Einschrankung war aber schon bei der papstlichen und kaiserlichen Bestatigung der Statuten nicht mehr enthalten Dieses Statut wurde in der Folge immer wieder erneuert Der Nachweis des Adels erfolgte durch die Praxis der Aufschworung Dabei musste eine ausreichend grosse Zahl an ritterburtigen Vorfahren nachgewiesen werden 25 Umstritten war inwieweit ein vom Kaiser verliehener Freiherrentitel die Moglichkeit zum Eintritt in das Kapitel ermoglichen wurde Letztlich wurde dies aber anerkannt Im Jahr 1557 begann mit dem Erbmannerprozess ein jahrzehntelanger Konflikt bei dem es darum ging ob die Patrizier der Stadt Munster die Erbmanner genannt wurden dem ritterschaftlichen Adel gleichzusetzen waren Dies hatte den Erbmannern den Weg ins Domkapitel weiterhin offengehalten 26 Langwierig und schwierig war die Frage ob die Patrizier Erbmanner der Stadt Munster stiftsfahig waren oder nicht In den ersten Jahrhunderten war dies noch moglich Seit dem Statut von 1392 aber nicht mehr Obwohl Erbmannerfamilien wie die Bischopinck oder die Droste zu Hulshoff ritterburtig waren kam es seit dem 16 Jahrhundert zum sogenannten Erbmannerstreit Einen Erfolg erzielten die Erbmanner durch ein Urteil des Reichskammergerichts von 1685 Domkapitel und Ritterschaft legten Revision ein Erst auf Drangen Karl VI gab das Domkapitel 1714 nach Auf diese Weise kamen Angehorige der Familien Kerckerinck zur Borg oder der Droste zu Hulshoff wieder zu Domherrenstellen 27 Was die geographische Herkunft anging stammte etwa die Halfte der Domherren aus dem Hochstift Munster Den zweitgrossten Anteil stellten Familien aus dem kurkolnischen Herzogtum Westfalen Alle anderen Territorien stellten deutlich geringere Anteile 28 Nicht unublich war es dass ein Domherr in mehreren Domkapiteln Prabenden hatte In den beiden letzten Jahrhunderten des Bestehens hatte Domherren in Munster insbesondere auch Stellen in Hildesheim Paderborn und Osnabruck inne Mit Abstand folgten Minden Speyer Luttich Koln und einzelne andere Orte Von den insgesamt 339 Domherren in Munster hatten 221 auch mindestens eine zweite andere Stelle inne 29 Landstand und weltliche Herrschaftsbeteiligung BearbeitenMit der Teilung des Kirchenbesitzes zwischen Bischof und Domkapitel im Hochmittelalter kam letzterem auch weltlicher Einfluss zu Ein weiterer Faktor war dass das Domkapitel eng mit dem hoheren Adel und insbesondere mit der landsassigen Ritterschaft verbunden war Damit nahm der Einfluss des Kapitels auf den Landtagen zu und sicherte ihm die Vorrangstellung vor den anderen Standen also der Ritterschaft und den Standen Wichtige Rechte waren in den seit dem 14 Jahrhundert ublichen Wahlkapitulationen festgeschrieben Die genaue Machtbalance zwischen Bischof und Domkapitel hing dabei insbesondere von den jeweiligen Personlichkeiten ab Unbestritten fiel dem Kapitel wahrend der Sedisvakanz das Hoheitsrecht zu Auch die bischoflichen Einkunfte flossen in dieser Zeit in die Kassen des Kapitels Beim Trienter Konzil wurde festgelegt dass acht Tage nach dem Tod des Bischofs oder der aus anderen Grunden beendeten Bischofsamt ein Kapitularvikar die Verwaltung zu ubernehmen hatte Zudem bestimmte das Kapitel einen Beauftragten zur Verwaltung der bischoflichen Besitzungen Auch wahrend seines Episkopats war der Furstbischof verpflichtet vor wichtigen Vermogensentscheidungen die Zustimmung des Domkapitels einzuholen Die Rechte bei Vakanzen wurden zur Zeit Maximilian II noch gestarkt Das Domkapitel bekam 1568 das Recht alle Regalien Gericht und Rechte des Bischofs fur ein Jahr zu nutzen Auf den Landtagen des Hochstifts Munster nahm das Domkapitel den ersten Stand ein Bei den Verhandlungen hatte es den Vorsitz Zu vor ubergab der Furstbischof dem Domkapitel die Landtagsproposition und gab den Termin des Zusammentritts bekannt Daraufhin fertige das Kapitel zusammen mit der Stadt Munster die Einladungsschreiben an die landtagsfahigen Ritter und Stadte aus Wahrend der Verhandlungen ausserte sich das Kapitel zuerst Fur die Zeit der Verhandlungen standen dem Kapitel Diaten zu Den Kommissionen des Landtages standen stets zwei Domherren vor Auch bei Deputationen hatte ein Domherr den Vorsitz Bei der furstbischoflichen Gesetzgebung sowohl im kirchlichen wie im weltlichen Bereich beanspruchte das Domkapitel Mitwirkungsrechte Bei allen aussenpolitischen Vertragen und sonstigen Abkommen waren Vertreter des Domkapitels hinzuzuziehen Eine Abschrift des jeweiligen Vertrages sollte auch das Archiv des Domkapitels erhalten In der Praxis verstiessen die Furstbischofe in dieser Hinsicht haufig gegen die Rechte des Domkapitels Bei der Wahl von Abten und Abtissinnen hatte das Domkapitel unter anderem ein Recht auf Wahlprufung Den Diozesansynoden sass neben dem Generalvikar auch ein Domherr vor und die Beschlusse mussten von Kapitel genehmigt werden In spaterer Zeit kam der Generalvikar im Ubrigen meist auch aus dem Kapitel Im Bereich der Landesverwaltung stammten ursprunglich die wichtigsten Rate aus dem Domkapitel Bei Abwesenheit vertrat den Bischof meist einer der Domherren In Krisenzeiten und Phasen mit tiefgreifenden Konflikten zwischen den Standen und dem Bischof zwang das Domkapitel den Landesherren einen Rat zu akzeptieren Manchmal kam es auch bei Sedisvakanzen zur Einsetzung eines solchen Rates Ihm gehorten neben dem Vertreter der anderen Stande auch Mitglieder des Domkapitels an und den Vorsitz fuhrte der Dompropst 30 Im Gerichtswesen war das Domkapitel auf Grund seines Besitzes etwa in zwolf Kirchspielen einflussreich Verschiedene Gogerichte so das von Bakenfeld beziehungsweise Senden Telgte und Meest Diese umfassten stets mehrere Kirchspiele Auch an zahlreichen Markengerichten war das Kapitel beteiligt Auf Basis der Grundherrschaft gehorte auch das Gericht Ludinghausen zum Domkapitel Hinzu kam die Gerichtsbarkeit im Immunitatsbezirk auf dem Domhof Zur Verwaltung der Gogerichte und des Gerichts Ludinghausen setzte das Kapitel weltliche Beamte wie Gografen oder Vogte ein Teilweise hatte das Kapitel auch die Polizeigerichtsbarkeit 31 Die Furstbischofe waren vor dem Hintergrund der Machtstellung des Kapitels bestrebt dessen Einfluss zu begrenzen und sahen sich nach Verbundeten um Insbesondere wandten sie sich der Ritterschaft zu Zunehmend kamen die furstbischoflichen Rate aus der Ritterschaft Umgekehrt verbundete sich das Domkapitel seit 1275 mit der Stadt Munster Nachdem zur Zeit von Johann von Hoya Landesbehorden nach Vorbild der Kurie Landesdikasterien genannt eingefuhrt worden waren beanspruchte das Domkapitel mit Besetzung der Prasidentenstellen etwa der Regierung Geheimer Rat der Hofkammer dem geistlichen Gericht Offizialat und dem Hofgericht Anfangs besetzten die Landesherren diese Posten auch mit Nichtmitgliedern des Domkapitels Auf Dauer setzten sich zumeist die Domherren durch 32 Bis in das Jahr 1790 wurden fur das Domkapitel Munster Kupferkleinmunzen gepragt die auf der Vorderseite meistens ein Knie oder ein Brustbild des heiligen Paulus trugen Die letzten 1 und 2 Pfenningemunzen trugen die Aufschrift MUNSTER DOM CAPITUL 33 nbsp 2 Pfenninge Dom Kapitel Munster Jahr 1790 VorderseiteHeutiges Domkapitel BearbeitenDas heutige Domkapitel ist fur die Verwaltung des Paulusdoms und die Gottesdienste zustandig Es berat den Bischof und wahlt einen Nachfolger Mindestens vier Mal im Jahr finden Kapitelsitzungen statt Insgesamt gehoren dem Kapitel zehn in Munster residierende und weitere sechs nichtresidierende Domkapitulare an Ernannt werden die Mitglieder vom Bischof nach Rucksprache mit dem Kapitel Dem Gremium gehoren auch die Weihbischofe an An der Spitze der Dignitare steht der Dompropst Ein weiteres Amt ist der Domdechant Neben den ordentlichen Mitgliedern konnen Ehrendomherren ernannt werden Domvikare sind fur die gottesdienstlichen und pastoralen Aufgaben im Dom zustandig 34 Siehe auch BearbeitenListe der Munsteraner DomherrenLiteratur BearbeitenWilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 Germania sacra NF 17 1 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1982 Germania sacra NF 17 2 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1989 Germanis sacra NF 17 3 Friedrich Keinemann Das Domkapitel zu Munster im 18 Jahrhundert Verfassung personliche Zusammensetzung Parteiverhaltnisse Munster 1967 DigitalisatWeblinks BearbeitenZusammensetzung des Domkapitels im Jahr 1776 Eintrag auf his data Regesten auf DWUD Domstift Munster GSN 628 in Germania Sacra https adw goe de forschung forschungsprojekte akademienprogramm germania sacra klosterdatenbank datenbankabfrage gsn 628 Abgerufen 1 Oktober 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 118 127 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 128 140 174 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 140 142 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 143 145 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 145 146 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 146 148 176 177 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 149 152 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 152 157 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 158 160 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 160 161 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 162 165 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 165 169 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 169 170 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 170 172 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 224 229 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 229 232 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 233 238 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 238 240 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 240 245 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 245 253 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 253 256 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 257 259 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 259 261 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 266 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 261 264 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 162 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 281 283 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 283 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 284 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 194 196 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 198 200 Wilhelm Kohl Das Domstift St Paulus zu Munster Berlin 1987 S 196 197 Gerhard Schon Deutscher Munzkatalog 18 Jahrhundert Munster Domkapitel Nr 1 17 Dom und Domkapitel Die Hauptkirche des Bistums Munster In bistum muenster de Abgerufen am 18 September 2019 Normdaten Korperschaft GND 4264816 6 lobid OGND AKS LCCN n82144531 VIAF 141921146 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Domkapitel Munster amp oldid 232504453