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Die Erbmanner waren der Stadtadel das Patriziat in Stadt und Hochstift Munster Im Erbmannerstreit der wegen seiner enormen Dauer und seiner historischen Bedeutung als einmalig bezeichnet wird verteidigten die Erbmannerfamilien von denen nicht wenige ritterburtig waren erfolgreich ihre rechtliche Gleichstellung mit dem Landadel Bild eines wohlhabenden Patriziers 1569 von Ludger tom Ring Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung der Erbmannerfamilien 2 Vermogen und Besitzungen 3 Standische Stellung 4 Verlauf des Erbmannerstreits 5 Historische Bedeutung des Erbmannerstreits 6 Literatur 7 EinzelnachweiseBedeutung der Erbmannerfamilien BearbeitenDie Schicht der Erbmanner hatte sich anfangs parallel zur Stifts Ministeriabilitat 1 schon im 12 Jahrhundert im Gefolge der Bischofe von Munster gebildet und uber Jahrhunderte als Burger erster Klasse bei der Stadtverteidigung und als Ratsmitglieder verdient gemacht Sie galten spatestens seit dem 15 Jahrhundert allgemein als adelig Die ab dem 15 Jahrhundert 2 vom Volksmund sog Erbmanner stellten ursprunglich ausschliesslich die Mitglieder des Schoffenskollegiums dem spateren Stadtrat die Burgermeister und den Stadtrichter Alhard I von Deckenbrock z B war daruber hinaus Freigraf in der Umgebung von Munster Die Erbmanner waren das exklusivste Patriziat im Reich Es ist kein Fall belegt in dem eine Familie aus der munsterschen Burgerschaft in den Kreis der Erbmanner nachtraglich aufgenommen worden ware Einziger Neuzugang im 14 Jahrhundert war die Familie v Drolshagen die bis dahin der hessischen Ritterschaft angehorte Bedeutende Erbmannerfamilien sind die noch bluhenden Bischopinck Droste zu Hulshoff Kerckerinck bzw waren die erloschenen v der Tinnen v der Wieck Clevorn Cleyhorst Schenckin g ck Stevenin g ck Travelmann und Warendorp Ferner zahlten die Belholt Dusaes Grael Kneiling Rode Tilbeck Medefort Emesbroke Voghet v Bocholt und v Judefeld u a zu den Erbmannern Nach den meisten Erbmannerfamilien sind in Munster Strassen benannt Die Erbmannerfamilien Warendorp und Travelmann spielten schon im 14 Jahrhundert in der gesamten Hanse insbesondere auch als Burgermeister von Lubeck eine bedeutende Rolle Die Erbmanner heirateten fast nur untereinander was spater zu ihrem Niedergang beitrug Ehen mit Angehorigen der Familien des Stiftsadels auch mit Dynastengeschlechtern 3 kamen ebenfalls vor Eheschliessungen mit gemeinen Burgern jedoch nicht Im Rahmen der Hanse waren Erbmanner im Fernhandel aktiv und erwarben auf diese Weise grossen Reichtum Nur ihre Reprasentanten vertraten Munster als Vorort des westfalischen Hansequartiers mit seinen anderen Stadten auf den Hansetagen Sie mussen zur Kaufmannsoligarchie der hansischen Fruhzeit gerechnet werden Daneben taten Erbmanner als Ritter und adelige Burgmannen auf den Landesfestungen Dienst so die Kerckerinck in Horstmar und die Bischopinck in Telgte und Ahlen wo auch die Droste zu Hulshoff dieses Amt bekleideten Vermogen und Besitzungen BearbeitenBereits im 11 Jahrhundert besassen die edelfreien Deckenbrock Droste zu Hulshoff u a ihren gleichnamigen Oberhof Mark in Everswinkel Auch ihr in der Stadt erworbenes Vermogen legten die Erbmanner in Grundbesitz und Renten an Im 13 Jahrhundert erwarb die Familie Kerckerinck Haus Stapel Im 14 Jahrhundert waren die adeligen Hauser Brock Kaldenhof Lutkenbeck Markenbeck Ruhr Stevern Vogeding und Wilkinghege erbmannischer Besitz Die Hauser bzw Guter Alvinghoff Amelsburen Haus Borg Rinkerode Bevern Bruckhausen Ebbeling Burg Hulshoff Maser Nysing Rike Kerkernitz Cleyhorst Bischopink Aldebrandink Schevenik Tilbeck Wyk Sentmaring Soest Sunger Uhlenbrock Getter Handorf Osthoff bei Dulmen Hacklenburg Enckinckmuhle Telgte Uhlenbrock und Mollenbeck u a kamen spater hinzu Fast alle erbmannischen Wasserburgen lagen nur einen Halbtagesritt von Munster entfernt Die Besitzgeschichte der Erbmanner ist sehr schlecht erforscht Der tatsachliche Immobilienbesitz war sicherlich weit grosser und ubertraf in manchen Fallen den von Familien der Ritterschaft 4 Aber gerade ihr Reichtum wurde den Erbmannern durch die Ritterschaft vorgehalten weil er aus der Beteiligung am Fernhandel stammte einer Erwerbstatigkeit die spater als mit der adeligen Ehre nicht vereinbar galt Auch fur den Landadel war der Erwerb von Immobilien in der Stadt Munster so attraktiv dass der Bischof als Landesherr ihm im 15 Jahrhundert den Erwerb des Burgerrechts untersagte 5 So hatten die Erbmanner auch in der Stadt Munster reprasentative feste Hauser die Erbmannerhofe Diese unterschieden sich architektonisch von den Hausern der Burger und dienten deshalb wahrend der Verhandlungen zum Westfalischen Frieden den Gesandten als Quartiere So wohnte damals z B im Stadthof der Droste zu Hulshoff am Alten Steinweg 30 der Gesandte des Hauses Osterreich Georg Ulrich Graf von Wolkenstein Rodenegg und im Hof des Junkers Bernd Warendorp ebenfalls am Alten Steinweg der Gesandte des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Neuburg und Herzogs von Julich Berg Standische Stellung Bearbeiten nbsp Heinrich I von Droste zu Hulshoff 1500 1570 Reiterrelief Burg HulshoffDie Erbmanner galten spatestens seit dem 15 Jahrhundert allgemein als adelig und gehoren somit zum Uradel Erbmanner wurden Domherren in Munster Osnabruck Hildesheim und Bremen die Schenckinck und von der Tinnen wurden bei den baltischen Ritterschaften aufgeschworen Die ursprunglichen Standesverhaltnisse der Erbmannerfamilien lassen sich nicht in jedem Falle bestimmen Fur nicht wenige der bekannteren Erbmannerfamilien ist die ministeriale und damit uradelige Herkunft gesichert so fur die Kerckerinck die Droste zu Hulshoff als ursprunglich edelfreies Geschlecht Bock Rodeleven u a Als Nachfahren der villici der Verwalter des Bispinghofes in Munster ursprunglich Bischopinkhof muss man auch die bereits 1092 urkundlich erwahnten Bischopinck zu den uradeligen Erbmannerfamilien rechnen Im Mittelalter hatten die Erbmanner ungehinderten Zugang zum Domkapitel dem eigentlichen Machtzentrum im Furstbistum Munster z B Mitglieder der Familien Kerckerinck z B 1277 bis 1300 Albert Kerckerinck und der mit Dynastengeschlechtern verwandten Droste zu Hulshoff die sogar schon 1147 mit Everwin Droste erblich ab Engelbert von Deckenbrock vor 1266 1298 6 das Amt des Drosten des Domkapitels bekleideten und noch im 15 Jahrhundert zwei Domherren stellten 7 Gottfried de Ryke Rike war von 1328 bis 1336 sogar Domdechant der Erbmann Bernhard Travelmann zwischen 1354 und 1365 Domherr Johannes von Warendorf war im 14 15 Jahrhundert Dombursar Noch Erbmann Wilhelm von Schencking 1555 1585 war Domherr in Munster wurde dann Domdechant und sogar Furstbischof von Osnabruck Der Erbmann Johann v Bischopinck zu Nunning erhielt am 5 Januar 1609 von Kaiser Rudolph II in Prag eine Reichsadelsbestatigung da er aus einem Geschlecht von Edlen stamme Seine Nachfahren zahlten zum litauisch polnischen Adel Bisping zu Strubnica und Massalany und wurden mehrfach zu Adelsmarschallen gewahlt Erbmanner wie Heinrich II und sein Sohn Bernhard III von Droste Hulshoff heirateten im 17 Jahrhundert Tochter aus der Ritterschaft Am 20 Oktober 1710 wurde der Erbmann Johann Ludwig von Kerckerinck zu Stapel in den Reichsfreiherrnstand erhoben Seine Frau Maria Sophia fand am 14 September 1712 Aufnahme im Sternkreuzorden Lediglich in ihrer Heimat dem Hochstift Munster wurde am Ende des 16 Jahrhunderts die Adelsqualitat der Erbmanner im Kampf um die Pfrunden des Domkapitels Munster angezweifelt Die spater im Domkapitel vertretenen nichterbmannischen Familien hatten ein verstandliches Interesse daran den Kreis der Zugangsberechtigten moglichst klein zu halten So stieg die Chance die eigenen nachgeborenen Sohne standesgemass versorgen zu konnen Es wurde auch Mitgliedern auswartiger Adelsfamilien der Zugang zum Domkapitel verwehrt mit dem Argument man konne ihre Stiftsfahigkeit nicht uberprufen So musste selbst der Sohn eines Fursten Lobkowitz auf die Mitgliedschaft im munsterischen Domkapitel verzichten Einige der nichterbmannischen Familien des Landadels hielten die Erbmannerfamilien nicht fur stiftsfahig Die Stiftsfahigkeit d h das Recht in Domkapitel und Landtag Mitglied sein zu konnen wurden den Erbmannern im Laufe des Erbmannerstreites jedoch wiederholt u a durch das Reichskammergericht bestatigt Verlauf des Erbmannerstreits BearbeitenAnders als in anderen Stadten war der Erbmannerstreit nicht etwa ein Streit des Adels gegen den Aufstieg von Burgerlichen aus dem Handwerker oder Handlerstand sondern der Abwehrkampf uradeliger Patrizierfamilien gegen den Versuch der Ritterschaft sie zum sozialen Abstieg zu zwingen Hintergrund des nach ihnen benannten langwierigen Rechtsstreits war dass sich das Domkapitel Munster im Jahre 1392 ein Statut gegeben hatte worin es seinen mehr als hundertjahrigen Brauch vom Papst bestatigen liess nur Abkommlinge von adeligen Eltern aufzunehmen 8 Im Kampf um die lukrativen Prabenden des Domkapitels nutzte die vom Landadel dominierte Ritterschaft die Entmachtung der Stadt durch den Bischof sowie die Vernichtung der Archive in der Stadt nach dem Tauferreich von Munster um den Erbmannern den Adel abzusprechen obwohl einige davon bereits vor und auch nach der o g Entscheidung im Domkapitel vertreten gewesen waren Danach spielte sich die Besetzung der Stifts Kapitel in Westfalen und im Alten Reich durch nichterbmannische Adlige und Ritterburtige ein jeweils mit Billigung von Kaiser und Papst Die munsterschen Erbmanner als einflussreiche Stadtburger gedachten aber Mitte des 16 Jahrhunderts kraft teils ritterschaftlicher Herkunft Bildung und Besitz an den Privilegien der welt kirchlichen Stifte weiterhin teilzunehmen Das St Paulus Stift des munsterschen Domkapitels war eines der reichsten Es stellte die grosste Vermogensmasse im Hochstift Munster dar und seine Domherren Pfrunden waren entsprechend hoch dotiert und dienten jahrhundertelang der standesgemassen Versorgung unverheirateter Adeliger Der munsteraner Erbmann Johann von Schenckinck erreichte 1557 als samtliche noch existierenden Erbmannerfamilien langst auf ihren Rittergutern lebten tatsachlich eine papstliche Prasentation auf ein solches munstersches Domkanonikat stiess jedoch auf den Protest des aus der landlichen Ritterschaft zusammengesetzten Domkapitels im Gegensatz dazu wurde ein jungerer Verwandter von Johann Wilhelm von Schencking spater noch Domherr in Munster und sogar Domdechant und gewahlter Bischof in Osnabruck Das Domkapitel und die in ihm vertretenen Stande klagten 1597 beim Reichskammergericht in Speyer gegen diese unanstandige Besetzung mit Johann verloren aber gegen die Erbmanner nach vielem Hin und Her schliesslich durch kaiserlichen Rechtsspruch Der Prozess dauerte mit Revisionen und Gegenklagen rund zwei Jahrhunderte Die Erbmannerfamilien Kerckerinck waren von Anfang an Mitfuhrer der Prozessgemeinschaft Bertold Kerckerinck zu Giesking und Johann Kerckerinck zur Borg vertraten 1597 mit elf anderen Familien darunter Schenckinck sowie Droste zu Hulshoff den Prozess erfolgreich gegen Ritterschaft und Stift nachdem die romische Rota 1573 zwar erneut zu ihren Gunsten entschieden hatte die Gegenseite aber nicht nachgeben wollte und Revision verlangte 1607 mussten die Erbmanner ihrerseits erneut klagen und auch der Dreissigjahrige Krieg 1618 1648 brachte den Streit nicht zum Erliegen 1681 ging es wieder zur Sache und am 30 Oktober 1685 entschied das Reichskammergericht zu Speyer nach 88 Jahren allein vor dieser Instanz erneut zugunsten der Erbmanner Jedoch gingen ihre Gegner dagegen in Revision Um die dennoch mogliche vorlaufige Vollstreckung des Urteils zu erreichen verpfandeten zur Sicherheitsleistung 1686 zwolf Erbmanner alle ihre Guter fur den Fall des Unterliegens Die Revision des Kurfurstlichen Kollegiums wurde schliesslich 1707 1708 auf dem Reichstag zu Regensburg behandelt allerdings ohne Ergebnis sodass Kaiser Joseph I als hochstrichterliche Instanz am 19 Dezember 1709 in Wien die Sache vorgelegt bekam und am 10 Januar 1710 unter Mitwirkung von Prinz Eugen endgultig zugunsten der Erbmanner entschied und schon am 25 Juni 1710 Jobst Stephan von Kerckerinck zur Borg in den Stand des Reichsfreiherrn erhob Dabei wurde z B die Familie Droste zu Hulshoff auch innerhalb des Stiftsadels unterstutzt durch die Familien von der Horst Plettenberg Droste zu Vischering von der Recke Steinfurt Bevern Dummstoff Beverforde zu Werries Nagel Ascheberg Ketteler Valcke und Mallinckrodt 9 Der Kaiser wies den neuen Konig in Preussen Friedrich I unter Androhung der Reichsacht an fur die Vollstreckung des Urteils zu sorgen Erst als zwei preussische Regimenter Richtung Munster marschierten war die Ritterschaft bereit die Anerkennung der Erbmanner als stiftsfahig und ritterburtig zu akzeptieren Trotz des Sieges der Erbmanner stellte der Stiftsadel fur die Aufschworung ihnen entgegen der Kostenteilung welche das Reichskammergericht entschieden hatte die Bedingung dass die Erbmanner die Kosten vollstandig ubernehmen mussten Historische Bedeutung des Erbmannerstreits BearbeitenDer Prozess der in der historischen Rechtsliteratur sowohl hinsichtlich seines Inhalts als auch seiner zeitlichen Lange als einmalig bezeichnet wird ist voll von interessanten Details aus den damaligen Zeitlauften Dreissigjahriger und Spanischer Erbfolgekrieg Papst und Kaiserwechsel usw Er gibt Einblick in die damaligen Rechtswege und das Bemuhen des Alten Reichs um loyale Gerichtsurteile zeigt aber auch die Probleme bei deren tatsachlicher Durchsetzung auf gespiegelt an der Auseinandersetzung zwischen dem adeligen stadtischen Patriziat und der durch die Landesherren nach der Reformation gestarkten Ritterschaft 10 Das zustandige Reichskammergericht in Speyer ging im Mai 1689 infolge der franzosischen Einfalle in Flammen auf arbeitete dann aber ab Mai 1693 in Wetzlar weiter Die Prozessakten uberstanden den Umzug nicht aber das Munstersche Burgerbuch das auch heute noch von Interesse ware Die Delegationen der Erbmanner vor allem Kerckerinck und von der Tinnen die von den Erbmanner Familien gesponsert wurden reisten im Verlauf des Prozesses des Ofteren nach Rom zum Papst zum Reichstag nach Regensburg oder direkt zum Kaiser nach Wien aber auch an die Hofe nach Mainz Berlin und Dusseldorf Bernhard III von Droste Hulshoff 1634 1700 musste weil der Prozess verschleppt wurde 1661 selbst beim Reichskammergericht in Speyer die Sache vorantreiben Beide Seiten waren mit viel Einflusterungen und Intrigen am Werk neben Bargeld sollen westphalische Schincken dabei auch eine gewisse Rolle gespielt haben In der Endphase des Verfahrens war Johann Ludwig von Kerckerinck zu Stapel 1671 1750 der eifrigste Verfechter der Sache und hinterliess auch ein Protokollbuch uber die Zeit von 1685 bis 1709 das im Archiv Haus Stapel bei Havixbeck nahe Munster heute noch vorhanden ist Er selbst konnte seinen Sieg mit dem Einzug auch seines Enkels Johann Franz Kerckerinck ins Domkapitel im Jahre 1760 allerdings nicht mehr erleben Der letzte Bevollmachtigte Jakob Johann von der Tinnen starb in Wien 1709 in Verdruss Mortification und justus dolor Von den zwischenzeitlich etwa dreissig Erbmannerfamilien dreizehn waren es zu Streitbeginn konnten nur die Kerckerinck und die Droste zu Hulshoff noch am Erfolg teilhaben und mit jeweils vier Mitgliedern bis zum Ende des Hochstifts Munster im Jahr 1806 ins Domkapitel einziehen 1717 fand bei der Ritterschaft des Hochstifts z B die Aufschworung des Heinrich Johann I Droste zu Hulshoff 1677 1739 als erstem Familienmitglied nach 150 Jahren statt Mitglieder der Droste zu Hulshoff erreichten auch die hochdotierten Amter des Dompropstes bzw des Domdechanten Die meisten anderen Erbmannerfamilien waren in der Zwischenzeit ausgestorben Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 und dem Ende des Alten Reichs 1806 wurden die Erbmanner Privilegien dann ohnehin obsolet Sie wirkten noch nach uber das Testament des Erbmanns Rudolf von der Tinnen 1612 1702 dessen immer noch in Munster bestehende Stiftung vorzugsweise Geistliche und verschamt arme Mitglieder aus diesen Familien fordern sollte Im deutschen Adel existieren noch die Freiherren Droste zu Hulshoff die Freiherren von Kerckerinck zur Borg sowie die von Bischopinck Die Jonkherren van der Wyck gehoren dem niederlandischen Adel an Ferner gibt es burgerliche Nachfahren der Clevorn der Schenckinck Schencking und der Kerckerinck Kerkerinck Kerkering Sprickmann Kerkerinck In Munster existiert seit dem 18 Jahrhundert die durch den namensgebenden Erbmann gegrundete Stiftung Gottfried von der Tinnen die ursprunglich eine Familienstiftung zugunsten der Nachkommen von Erbmannerfamilien war die Geistliche werden wollten oder die verarmt waren Im 20 Jahrhundert wurde sie in eine gemeinnutzige Stiftung umgewandelt Literatur BearbeitenRudolfine Freiin von Oer Der munsterische Erbmannerstreit Zur Problematik von Revisionen reichskammergerichtlicher Urteile Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Band 32 Bohlau Koln u a 1998 ISBN 3 412 03197 6 Wilderich von Droste zu Hulshoff 900 Jahre Droste zu Hulshoff 2 erweiterte Auflage Verlag LPV Hortense von Gelmini Horben 2022 ISBN 978 3 936509 19 9 Rudolfine Freiin von Oer Die Munsterischen Erbmanner In Helmut Richtering Red Dreihundert Jahre Stiftung Rudolph von der Tinnen 1688 1988 Stiftung von der Tinnen Munster 1988 S 1 14 online PDF 3 7 MB Rudolfine Freiin von Oer Wer waren die Erbmanner In Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Munster N F 12 1987 ISSN 0930 9292 S 279 286 Johann Holsenburger Die Herren v Deckenbrock v Droste Hulshoff und ihre Besitzungen Munster i W 1869 Fred Kaspar Volker Glantzer Hrsg Guter Pachthofe und Sommersitze Wohnen Produktion und Freizeit zwischen Stadt und Land Munster und Hameln 2014 Karl Heinz Kirchhoff Die Erbmanner und ihre Hofe in Munster In Westfalische Zeitschrift 116 1966 ISSN 0083 9043 S 3 26 Helmut Lahrkamp Das Patriziat in Munster In Hellmuth Rossler Hrsg Deutsches Patriziat 1430 1740 Schriften zur Problematik der deutschen Fuhrungsschichten in der Neuzeit 3 ISSN 0582 0456 Budinger Vortrage 3 1965 Starke Limburg Lahn 1968 S 195 207 Joseph Prinz Mimigernaford Munster Die Entstehungsgeschichte einer Stadt Geschichtliche Arbeiten zur westfalischen Landesforschung 4 Veroffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens 22 3 durchgesehene Auflage Aschendorff Munster 1981 ISBN 3 402 05210 5 passim Marcus Weidner Landadel in Munster 1600 1760 Stadtverfassung Standesbehauptung und Furstenhof Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Munster N F 18 Serie B Monographien 6 Aschendorff Munster 2000 ISBN 3 402 06641 6 Zugleich Munster Univ Diss 1998 99 Wolfgang Weikert Erbmanner und Erbmannerprozesse Ein Kapitel Munsterscher Stadtgeschichte Waxmann Munster u a 1990 ISBN 3 89325 060 3 Zugleich Munster Univ Diss 1989 Eine Darstellung des munsterischen Stadtpatriziats der sogenannten Erbmanner sowie eine Schilderung der Erbmannerprozesse als Beispiel standischer Auseinandersetzung Einzelnachweise Bearbeiten Rudolfine Freiin von Oer Die Munsterischen Erbmanner In Helmut Richtering Red Dreihundert Jahre Stiftung Rudolph von der Tinnen 1688 1988 Stiftung von der Tinnen Munster 1988 S 1 14 Rudolfine Freiin von Oer Die Munsterischen Erbmanner In Helmut Richtering Red Dreihundert Jahre Stiftung Rudolph von der Tinnen 1688 1988 Stiftung von der Tinnen Munster 1988 S 1 14 Prinz Mimigernaford Munster vermutet als Ehefrau des perfectus urbis Wulfard II Bischopink eine Edle v Meinhovel S 129 Fn 75 Rudolfine Freiin von Oer Die Munsterischen Erbmanner In Helmut Richtering Red Dreihundert Jahre Stiftung Rudolph von der Tinnen 1688 1988 Stiftung von der Tinnen Munster 1988 S 1 14 online PDF 3 7 MB Wilderich von Droste zu Hulshoff 900 Jahre Droste zu Hulshoff 2 erweiterte Auflage Verlag LPV Hortense von Gelmini Horben 2022 ISBN 978 3 936509 19 9 S 67 J Holsenburger Die Herren v Deckenbrock v Droste Hulshoff und ihre Besitzungen Munster i W 1869 S 7 ff J Holsenburger Die Herren v Deckenbrock v Droste Hulshoff und ihre Besitzungen Munster i W 1869 S 90 J Holsenburger Die Herren v Deckenbrock v Droste Hulshoff und ihre Besitzungen Munster i W 1869 S 21 J Holsenburger Die Herren v Deckenbrock v Droste Hulshoff und ihre Besitzungen Munster i W 1869 Wilderich von Droste zu Hulshoff 900 Jahre Droste zu Hulshoff 2 erweiterte Auflage Verlag LPV Hortense von Gelmini Horben 2022 ISBN 978 3 936509 19 9 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbmanner amp oldid 233271994