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Als Vita communis lat fur gemeinsames Leben bezeichnet man das gemeinschaftliche Leben von Ordensleuten Klerikern oder anderer Formen des geweihten Lebens Dabei gibt es Unterschiede hinsichtlich der Verbindlichkeit der Wohn Tisch und Besitzgemeinschaft 1 Aus den Lebensformen des fruhen Christentums dem Eremitentum und den geweihten Jungfrauen entwickelten sich schon fruh erste Gemeinschaften deren Lebensweise in den spateren Ordensregeln fur das monastische Leben festgelegt wurde Bekanntestes Beispiel hierfur ist wohl die Benediktsregel aus dem Jahr 529 1 Zu Beginn des 13 Jahrhunderts bat eine Gruppe von Einsiedlern am Berg Karmel den lateinischen Patriarchen von Jerusalem Albert ihnen eine Regel zu geben Sie wohnten in einer Klosteranlage in der jeder sich in einer Zelle allein dem Gebet und der Arbeit widmete Die geweihten Jungfrauen fur die es in apostolischer Zeit noch ublich war bei ihren Familien oder in Klausen die um eine Kirche herum angeordnet waren zu wohnen schlossen sich mit der Zeit zu monastischen Gemeinschaften zusammen die im Schutz einer papstlichen Klausur und unter einer Oberen lebten Ab dem 12 Jahrhundert lebten in den Niederlanden Beginen in gemeinschaftlicher Lebensweise Diese legten keine Ordensgelubde ab und wohnten nicht in klausurierten Klostern sondern fuhrten ein geistliches und eheloses Leben in sogenannten Beginenhofen oder hausern Bei der Grundung erster Gemeinschaften die spater zu Schwesternkongregationen wurden etwa der Genossenschaft der Tochter der christlichen Liebe vom hl Vinzenz von Paul wahlten die Grunder als Ideal die Lebensform einer Vita communis jedoch ursprunglich nicht als Ordensfrauen um nicht an die Vorschriften der papstlichen Klausur fur die Nonnen gebunden zu sein da die Frauen hinausgingen um Kranke und Alte zu pflegen Gemeinschaften wie die Kleinen Bruder und die Kleinen Schwestern Jesu die sich auf das eremitische Vorbild Bruder Karls von Jesus stutzen grundeten in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg kleine Gemeinschaften bei denen jeweils zwei oder drei Mitglieder miteinander und mitten unter den Menschen meist in einer Mietwohnung leben Ahnliches gilt auch haufig fur die Mitglieder von Sakularinstituten Das Dekret Presbyterorum ordinis uber den Dienst und das Leben der Priester des Zweiten Vatikanischen Konzils empfiehlt ausdrucklich fur Diozesanpriester die Forderung verschiedener Formen gemeinsamen Lebens 2 Siehe auch BearbeitenVita contemplativa Vita activaLiteratur BearbeitenMarcelle Bernstein Nonnen Leben in zwei Welten Kindler Verlag 1982 Jerome Bertram Vita communis the Common Life of the Secular Clergy Gracewing Publishing 2009 Einzelnachweise Bearbeiten a b Vgl WULF Friedrich Lexikon fur Theologie und Kirche Band 10 2 Auflage Freiburg im Breisgau 1965 Artikel Vita communis S 818 Dekret Presbyterorim Ordinis uber den Dienst und Leben der Priester II 7f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vita communis amp oldid 232571545