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Die Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs waren ab 1933 durch die Machtergreifung durch die NSDAP im Deutschen Reich bis zu dessen Untergang im Jahr 1945 geltendes Staatsrecht Den wesentlichen Ubergang dorthin bildete die Verordnung des Reichsprasidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28 Februar 1933 mit der die individuellen Grundrechte der Weimarer Verfassung auf unbestimmte Zeit ausser Kraft gesetzt wurden Mit dieser Verordnung beendete der NS Staat eine lange rechtsstaatliche Tradition Das Ermachtigungsgesetz vom 24 Marz 1933 hob die Gewaltenteilung auf Mit zwei Gleichschaltungsgesetzen von Marz und April 1933 wurde der Bundesstaat in einen Zentralstaat umgewandelt Diese von der nationalsozialistischen Ideologie gepragten staatsrechtlichen Gesetze die hauptsachlich zwischen 1933 und 1935 in Kraft traten waren die Grundgesetze des nationalsozialistischen Staates Sie wurden als Verfassungsgesetze bezeichnet weil sie ublicherweise verfassungsrechtlich geregelte Themen betrafen wie Gesetzgebungskompetenz innerstaatliche Gliederung Staatsangehorigkeit Staatssymbole Wehrhoheit Gebietsbestand und politische Parteien und bildeten den Kern des volkischen Fuhrerstaats Es kam aber nicht zu einer Zusammenfassung der Staatsgrundgesetze in einer Hitler Verfassung weder in einer einzelnen Urkunde noch in mehreren Inhaltsverzeichnis 1 Elemente der volkischen Verfassung 1 1 Aufhebung der Grundrechte und Bildung neuer Grundsatze 1 2 Das volkische Prinzip 1 2 1 Die volkische Ungleichheit 1 2 2 Die volkische Gleichheit 1 3 Ubertragung der Gesetzgebungsbefugnis vom Reichstag auf die Reichsregierung 1 4 Gleichschaltung der Lander 1 5 Neues Verfassungsrecht durch Regierungsgesetz 1 6 Die Abschaffung der Reichsfarben Schwarz Rot Gold 1 7 Besondere Ausgrenzungen und systematische Judenverfolgung 1 8 Das Deutsche Reich als Ein Partei Staat 1 9 Das Fuhrerprinzip 1 10 Die Rechtsstellung des Volksgenossen 1 11 Die Justiz 1 11 1 Der Fuhrer als oberster Richter 1 11 2 Die Sondergerichte 1 11 3 Der Volksgerichtshof 1 11 4 Abbau der Justizgrundrechte im Strafrecht 1 12 Territoriale Erweiterung des Deutschen Reichs 1 13 Ausserkraftsetzung der Weimarer Verfassung 2 Volkisches Verfassungsrecht als ungeschriebenes Verfassungsrecht 3 Weltanschauliche Begrundung des volkischen Verfassungsrechts 4 Verfassungsqualitat des volkischen Verfassungsrechts 5 Die Aufhebung des volkischen Verfassungsrechts nach dem Zweiten Weltkrieg 6 Deutsches Verfassungsrecht seit 1949 7 Literatur 8 AnmerkungenElemente der volkischen Verfassung BearbeitenSoweit eine Kodifikation der volkischen Gesamtverfassung des NS Regimes zwar vergeblich gesucht wird so lasst sich die Programmatik der leitpolitischen Normierungen in einzelnen themenorientierten Konstitutionen auffinden Bei staatsrechtlicher Wurdigung fallt auf dass die Einzelregelungen allenfalls Elemente einer Verfassung darstellen Damit die nationalsozialistischen Programmsatze in geltendes Recht umgesetzt werden konnten 1 2 mussten sie als vorrangiges Staatsrecht Verfassungsrang erlangen 3 Gesetze denen dies zuteilwurde waren in historischer Abfolge das Ermachtigungsgesetz das erste Gleichschaltungsgesetz 4 das zweite Gleichschaltungsgesetz 5 das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien 6 das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat 7 das Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs 8 die deutsche Gemeindeordnung 9 und das Reichsstatthaltergesetz 10 11 Aufhebung der Grundrechte und Bildung neuer Grundsatze Bearbeiten Nach dem Reichstagsbrand Ende Februar 1933 wurden die meisten Grundrechte durch Hindenburgs Reichstagsbrandverordnung faktisch ausser Kraft gesetzt 12 Fur personliche Freiheit Meinungs und Pressefreiheit gab es fortan ebenso wenig Garantien wie beispielsweise fur den Schutz von Eigentum Briefgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung 13 Auf die Reichstagswahl vom 5 Marz 1933 folgte das Ermachtigungsgesetz vom 24 Marz 1933 welches der Reichsregierung eigene Gesetzgebungs und Anderungskompetenz einraumte was sich auch auf Gesetze mit Verfassungsrang erstreckte Damit war die Gewaltenteilung 14 zwischen Parlament und Reichsregierung beseitigt worden 13 Es wirkten alsbald keine den Rechtsstaat erhaltenden Gesetze mehr was Adolf Hitlers Kronjuristen Carl Schmitt in seinem Werk Staat Bewegung Volk darauf Bezug nehmen liess Die Weimarer Verfassung gilt nicht mehr 13 In der zeitgenossischen Literatur wurde ein nationalsozialistischer Rechtsstaat volkischen Ursprungs behauptet dieser hatte mit dem hergebrachten abendlandischen Schutz individueller Rechtsguter nichts mehr gemein 15 Innerhalb eines halben Jahres wurden aufgrund der Reichstagsbrandverordnung rund 100 000 Gegner des Nationalsozialismus verhaftet 16 Massnahmen der Geheimen Staatspolizei Gestapo konnten ab 1936 vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr angegriffen werden 17 18 auch wurde den Gemeinden ab Dezember 1933 gegen Eingriffe in ihre Selbstverwaltungshoheit keine Klagebefugnis mehr zugestanden Bereits im April 1933 waren Juden und politisch unerwunschte Personen durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Staatsdienst entfernt worden Das volkische Prinzip Bearbeiten Das volkische Prinzip ist die staatsrechtliche Seite des Trugbilds vom Herrschaftsauftrag der germanischen Rasse deren fuhrende Vertreter daraus einen Anspruch auf Weltherrschaft und auf eine europaweite Eroberungspolitik ableiteten Das Ideal der Artreinheit des Volkes diente laut nationalsozialistischer Ansicht der Begrundung fur einen militanten Antisemitismus und bildete so die Grundlage fur politische Gemeinschaft 19 Die volkische Ungleichheit Bearbeiten Die volkische Ungleichheit beschreibt das Verhaltnis zu Nichtdeutschen und zu Artfremden Volker und Einzelpersonen seien grundsatzlich ungleich und das deutsche Volk sei Herrenrasse 20 21 22 Die Fahigkeit Artverschiedenheit zu entlarven wurde helfen den Freund vom Feind zu separieren 23 Die mit rechtlichen Konsequenzen vollzogene Absonderung der Juden in Deutschland wurde unter diesem Gesichtspunkt verdeutlicht 24 Mit dem Reichsgericht schloss sich auch die hochste Gerichtsbarkeit der Auffassung an dass Juden rechtlich nicht vollwertig seien 25 Das nationalsozialistische Macht und Terrorsystem rechtfertigte mit dieser These der menschlichen und volkischen Ungleichheit Ungleichartigkeit und Ungleichwertigkeit innen wie aussenpolitische Massnahmen 26 Die volkische Gleichheit Bearbeiten Das Prinzip der menschlichen Gleichheit war in Hitlers Augen barer Unsinn 27 Der Nationalsozialismus geht vielmehr von einer naturgesetzlichen Ungleichheit und Verschiedenartigkeit der Menschen aus 28 Um an die Begrifflichkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes anzuknupfen uberlagerte man ihn mit der rechtssprachlich zu etablierenden Wendung der volkischen Gleichheit Anders als der den Staat berechtigenden genauso aber auch verpflichtenden Grundsatz der Gleichbehandlung in der Weimarer Reichsverfassung verkurzte die ausgelobte volkische Gleichheit den individuellen Handlungsspielraum des Burgers und gab in Hinsicht auf den Verpflichtungsstatus des Staates gegenuber dem Burger keinerlei Handlungs oder Unterlassungsgarantien ab 29 Stattdessen konnte der Fuhrer den Wirkungsraum des einzelnen Volksgenossen als Teil der Volksgemeinschaft bestimmen und den privaten Charakter der Einzelexistenz aufheben lassen 30 Eine Sphare die frei von staatlichem Einfluss war gab es fortan nicht mehr 31 Ubertragung der Gesetzgebungsbefugnis vom Reichstag auf die Reichsregierung Bearbeiten Reichsgesetze konnten auch von der Reichsregierung ohne Mitwirkung des Reichstags beschlossen werden Dies galt auch fur verfassungsandernde Gesetze soweit sie die Verfassungsorgane Reichsregierung und Reichstag nicht aufhoben Vertrage mit auswartigen Staaten konnten auch ohne die Zustimmung des Reichstags abgeschlossen werden Der Reichstag konnte aber wie bisher beteiligt werden 32 Von 993 neuen Gesetzen im Nationalsozialismus wurden freilich nur acht Gesetze vom Reichstag erlassen 33 Die Ubertragung der Gesetzgebungskompetenz war ursprunglich bis zum 1 April 1937 befristet Sie wurde zweimal durch den Reichstag befristet verlangert und erstmals am 10 Mai 1943 auf unbestimmte Zeit verlangert 34 Gleichwohl sollte das Ermachtigungsgesetz echte Gesetzgebungskompetenz auf die Regierung ubertragen Bei C Schmitt lasst sich nachlesen dass die liberal verfassungsstaatliche Trennung von Regierung und Gesetzgebung unerwunscht und auf Dauer zu uberwinden war 35 Gleichschaltung der Lander Bearbeiten Die Gleichschaltung der Lander vollzog sich in mehreren Stufen Mit dem Vorlaufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich vom 31 Marz 1933 36 einem Reichsregierungsgesetz wurden sowohl die Landtage beziehungsweise Burgerschaften als auch die gemeindlichen Selbstverwaltungskorper wie Gemeinderate Kreis und Bezirkstage aufgelost und nach den Stimmenzahlen neu gebildet die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5 Marz 1933 innerhalb eines jeden Landes beziehungsweise im Gebiet der Wahlkorperschaft auf die Wahlvorschlage entfallen waren Bei dieser Wahl war die NSDAP mit 43 9 der Stimmen starkste Kraft geworden wenngleich sie die absolute Mehrheit verfehlt hatte Die auf die Kommunistische Partei entfallenen Stimmen entfielen ersatzlos Einzige Ausnahme war der Preussische Landtag der zugleich mit dem Reichstag am 5 Marz 1933 neu gewahlt worden war Eine Auflosung des Reichstags bewirkte ohne weiteres auch die Auflosung der Volksvertretungen der Lander Die Gesetzgebungskompetenz wurde den Landesregierungen ubertragen Wenig spater wurden Reichsstatthalter eingesetzt 37 Diese konnten den Vorsitzenden der Landesregierung ernennen und entlassen den Landtag auflosen und Neuwahlen anordnen Sie hatten fur die Verwirklichung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien zu sorgen Der Reichsstatthalter war der wesentliche Herrschaftstrager im Lande 38 Mit einem Gesetz des Reichstags wurden Anfang Januar 1934 alle Hoheitsrechte der Lander auf das Reich ubertragen und die Gleichschaltung vollendet 8 38 Die Landesregierungen blieben zwar bestehen wurden aber der Reichsregierung als Reichsmittelbehorden unterstellt 39 Die Landtage wurden abgeschafft 8 40 die Lander hingegen blieben als Reichsverwaltungsbezirke mit vermogensrechtlicher Sonderstellung bestehen und behielten ihr Vermogen darunter auch den Staatsforst Sie waren aber keine Staaten mehr 38 Die Reichsstatthalter wurden nur noch fur besondere unmittelbare Zugriffe benotigt Sie wurden dem Reichsinnenministerium unterstellt und verloren das Recht direkt dem Fuhrer zu berichten 41 Durch Reichsregierungsgesetz wurde der Reichsrat aufgelost 42 Damit war der Foderalismus insgesamt beseitigt worden was in der Konsequenz wiederum die Auflosung des Reichsrates rechtfertigte 13 43 44 Neues Verfassungsrecht durch Regierungsgesetz Bearbeiten Mit dem Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs verschaffte sich die Reichsregierung die Befugnis ganzlich neues Verfassungsrecht zu setzen ohne auf Anderungen der Weimarer Reichsverfassung beschrankt zu sein 45 46 Die Abschaffung der Reichsfarben Schwarz Rot Gold Bearbeiten Ab dem 12 Marz 1933 mussten die schwarz weiss rote Fahne des Kaiserreichs und die Hakenkreuzflagge gemeinsam gehisst werden 47 Dies war die Abkehr von den Farben des Deutschen Bundes 1848 1866 und dem Staatssymbol der Weimarer Republik Ab dem 17 September 1935 war die Hakenkreuzflagge die Reichs National und Handelsflagge 48 Besondere Ausgrenzungen und systematische Judenverfolgung Bearbeiten nbsp Schaubild zu Reichsburgergesetz und BlutschutzgesetzNach dem sogenannten Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7 April 1933 waren Beamte die wenigstens einen judischen Grosselternteil hatten in den Ruhestand zu versetzen 49 Eine vorlaufige Ausnahme galt fur Beamte die seit dem 1 August 1914 und fruher verbeamtet worden waren und fur Frontkampfer und deren Vater und Sohne Das Frontkampferprivileg war von Reichsprasident von Hindenburg in einem Schreiben an Hitler als Ausnahmeregelung eingefordert worden 50 51 Aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes konnten meist vorgeblich Erbkranke gegen ihren Willen und den ihrer Vormunder unfruchtbar gemacht werden 52 Die zur Entscheidung zustandigen Erbgesundheitsgerichte entschieden nur unter Berucksichtigung des Interesses an der Verhutung erbkranken Nachwuchses ohne Abwagung gegen die Interessen des Erbkranken 53 Das Reichsburgergesetz unterschied zwischen Staatsangehorigen und Reichsburgern Reichsburger konnten nur Staatsangehorige deutschen oder artverwandten Blutes sein 54 Ein Jude durfte nicht Reichsburger sein und durfte kein offentliches Amt bekleiden Als Jude galt wer von mindestens drei der Rasse nach volljudischen Grosseltern abstammte Da eine Rasse nicht nachweisbar war 55 wurde auf eine gesetzliche Fiktion zuruckgegriffen Nach der ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz galt ein Grosselternteil als volljudisch wenn er der judischen Religionsgemeinschaft angehorte In derselben Verordnung wurde die Entlassung der letzten judischen Beamten verfugt die nach den Bestimmungen des Frontkampferprivilegs noch im Amt verblieben waren 56 Das Blutschutzgesetz untersagte Juden die Eheschliessung mit Staatsangehorigen deutschen oder artverwandten Blutes und den ausserehelichen Verkehr Beides wurde als Rassenschande mit Zuchthaus oder Gefangnis bestraft 57 Das Deutsche Reich als Ein Partei Staat Bearbeiten Mit dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1 Dezember 1933 wurde die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei Dieses Gesetz bestimmte fur Mitglieder der NSDAP und SA erhohte Pflichten gegenuber Fuhrer Volk und Staat 58 13 Wer es unternahm eine neue politische Partei zu bilden konnte mit Zuchthaus bis zu drei Jahren bestraft werden Auch fur Vorhaben die in einem fruhen Vorbereitungsstadium beendet wurden war nicht die fur Versuchs und Vorbereitungshandlungen ubliche Strafmilderung vorgesehen 59 Die NSDAP wurde kraft Gesetzes Tragerin des Staatsgedankens und mit dem Staat unaufloslich verbunden Das Fuhrerprinzip Bearbeiten Nach dem Tod des Reichsprasidenten Paul von Hindenburg wurde das Amt des Reichsprasidenten mit dem Amt des Reichskanzlers gesetzlich vereinigt Infolgedessen gingen die Befugnisse des Reichsprasidenten auf den Fuhrer und Reichskanzler Adolf Hitler uber 60 Fuhrer war zunachst der Fuhrer der NSDAP und der nationalsozialistischen Bewegung Erst drei Wochen nach der Vereinigung der Amter wurde geregelt dass Fuhrer der Fuhrer des Deutschen Volkes und Reiches ist 61 Der Titel Reichsprasident durfte auf Hitler nicht mehr angewendet werden 62 Der Fuhrer war oberster Gesetzgeber oberster Richter und Regierender in dessen Hand sich die oberste Organisationsgewalt der Oberbefehl uber die Wehrmacht und die volkerrechtliche Vertretungsbefugnis vereinigten 63 Beim Fuhrer konzentrierten sich die Regierungsgewalt dann auch alle ubrigen Staatsgewalten es herrschte der volkische Gemeinwille des Fuhrers 64 65 Die Rechtsstellung des Volksgenossen Bearbeiten Ein Gesetz das die Rechte und Pflichten des Volksgenossen umfassend und abschliessend beschrieb gab es nicht Grundsatzlich sollte der Volksgenosse die ihm vom Fuhrer eingeraumte Stellung reprasentieren und als wirklicher Gefolgsmann dienen Je nach Anlagen und Kraften nach Einsatzbereitschaft und Leistungsvermogen solle sich diese Grundeigenschaft entsprechend ausdrucken 30 Im Kern wurden die Rechte der Familie des Eigentums und die Verfugbarkeit von Arbeitskraft als das Gerippe des Volksgenossen gesehen um welches herum sich das Korperfleisch der neuen ausgerufenen Lebensordnung dann schliesse Diese Kernelemente bedeuteten im Lichte des ideologischen Impetus die Wirklichkeit der volkischen Verfassung Angeborene politische Rechte die dem Individuum um seiner selbst willen zukamen fanden keine Anerkennung Dem Einzelmensch kam keine individuelle Beachtung zu seine Rechtfertigung zog er lediglich aus Sinn und Wert einer Aufbauzelle des Volkskorpers 66 Im Rahmen der nationalsozialistischen Rechtsauffassung sorgte das Individuum fur keinerlei rechtlich belangvolles Interesse 67 Bereits vor den Nurnberger Gesetzen wurde dieser rassenideologische Ansatz vom spater sehr kontrovers diskutierten Rechtswissenschaftler Karl Larenz auf das Zivilrecht ubertragen und dort argumentiert 68 Das Volk unterfiel Standeszuordnungen So kategorisierte sich der Bauernstand der Stand der Industrie der Stand des Handels und Gewerbes der des Handwerks Verkehrs Heil Rechts Wehr und Erziehungswesens Auch gab es den Stand der Kunst und der Pflege der Wissenschaft Als Reichsstande galten der Reichsnahrstand die Reichskulturkammer bestehend aus Reichspresse Theater und Musikkammer 69 Standesrecht gab es freilich nicht denn der nationalsozialistische Staat wurde Einheitsstaat und nicht Standestaat 70 Die Justiz Bearbeiten Um den Schein der Legalitat zu wahren beliess Hitler viele Juristen im Amt so auch im exponierten Reichsjustizministerium Als Vertreter der hergebrachten Rechtsgrundsatze argwohnten diese zwar gegen die Nationalsozialisten und versuchten noch rechtsstaatliche Prinzipien zu verteidigen allerdings liess der ministeriale Widerstand im gleichen Masse ab wie der nationalsozialistische Druck sich aufbaute und erhohte Kaum anders erging es dem hochsten Gericht dem Reichsgericht dessen Prasident Erwin Bumke zunehmend vorgefuhrt wurde bis er sich schliesslich seiner Unabhangigkeit entbunden sah Als aus den Reihen der Nationalsozialisten Otto Thierack 1942 zum Minister erkoren wurde ergingen prompt dessen beruchtigte Richterbriefe Sie dienten dem Ziel die Unabhangigkeit der Justiz vollends aufzuheben 71 Bereits Ende der 1920er Jahre wurde der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen BNSDJ gegrundet 1933 ubernahm der BNSDJ die Gleichschaltung der Justiz in den Landern in der Eigenschaft eines Reichskommissars Die bestehenden Juristenorganisationen wurden angehalten sich aufzulosen damit sie funktional im BNSDJ aufgehen wurden Betroffen von dem Druckmoment waren nicht nur der Deutsche Richterbund sondern auch der Anwalts und der Notarverein Auch die Organisationen der Justizbeamten und Gerichtsvollzieher mussten sich dem BNSDJ unterstellen lassen Nachdem auch Juraprofessoren Anwaltskammern und juristische Zeitschriften unter fremdbestimmte Kontrolle gebracht worden waren verloren letztlich noch die Kammerbezirke ihre Selbststandigkeit um mit Weisungsgebundenheit der Reichskammer unterstellt zu werden In der Retrospektive bestatigt sich dass die Mehrheit der Juristen sich nicht nur an die rechtsstaatszerstorenden Umstande anpasste sondern sogar allgemeinen Zuspruch spendete 71 Der Fuhrer als oberster Richter Bearbeiten nbsp Der Fuhrer schutzt das Recht Unter dem Vorwand eines Putschversuchs siehe Rohm Putsch ordnete Reichskanzler Hitler personlich die Erschiessung von 85 Nationalsozialisten an Gerechtfertigt wurde die Tat als Staatsnotwehr Legitimiert wurde die Massnahme der Reichsregierung durch Gesetzeserlass 72 Damit waren die Hinrichtungen keine sanktionswurdigen Straftaten mehr und wurden als solche somit auch nicht verfolgt 73 Die zeitgenossische Staatsrechtslehre vertrat die Auffassung der Fuhrer habe allumfassende Fuhrergewalt und sei erster Richter seines Volkes 74 Der Reichstag beschloss den Rechtsstatus Hitlers letztlich womit die Rechtsauffassung 1942 ausdrucklich Verbindlichkeit erlangte 75 Die Sondergerichte Bearbeiten nbsp Sondergericht Bromberg rechts sitzend der RichterDie Reichsregierung beschloss die Einrichtung von Sondergerichten fur politische Straftaten 76 Die Verteidigungsrechte des Angeklagten wurden zweckgebunden stark eingeschrankt Die Eroffnung der Hauptverhandlung stand nicht mehr in Abhangigkeit zu einem stattgehabten Eroffnungsbeschluss und vorgeschaltetem Zwischenverfahren Vernehmungsprotokolle wurden in Hauptverhandlungen nicht mehr gefuhrt Entscheidungen des Sondergerichts waren nicht rechtsmittelfahig Die Richter mussten allerdings haushaltsplanmassig angestellte Richter aus dem Oberlandesgerichtsbezirk sein in dessen Sprengel das Sondergericht tatig war Der Volksgerichtshof Bearbeiten nbsp Berthold Schenk Graf von Stauffenberg als Angeklagter vor dem VolksgerichtshofNeu eingerichtet wurde der Volksgerichtshof dies fur politische Schwerstverbrechen wie Hoch und Landesverrat sowie Angriffe gegen den Reichsprasidenten Die Mitglieder des Volksgerichtshofs rekrutierten sich nicht mehr aus der Schar angestellter Richter vielmehr wurden sie vom Reichskanzler auch ohne entsprechende Qualifikation auf funf Jahre ernannt Auch im Verfahren vor dem Volksgerichtshof waren Zwischenverfahren inopportun Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Urteile war unzulassig Die Wahl eines Verteidigers bedurfte der Genehmigung des Gerichts 77 Abbau der Justizgrundrechte im Strafrecht Bearbeiten Der schon im Strafgesetzbuch fur den Norddeutschen Bund 78 enthaltene und spater in der Weimarer Reichsverfassung 79 garantierte rechtsstaatliche Grundsatz Keine Strafe ohne Gesetz wurde aufgehoben Nach nationalsozialistischer Auffassung war dieser Grundsatz nur Magna Charta des Verbrechers 80 Er verlor den Schutz vor Willkurmassnahmen und willfahrig eingesetztem ungeschriebenem Gewohnheitsrecht So konnte es im Fall der Bestrafung von Marinus van der Lubbe zu einem eklatanten Verfassungsbruch kommen als der Hauptangeklagte des Reichstagsbrandprozesses zum besonderen Missfallen der niederlandischen Regierung durch das Gesetz uber die Verhangung und den Vollzug der Todesstrafe mit Ruckwirkung zum Tode verurteilt wurde 81 82 Freiheitsentziehende Massnahmen waren nach dem Reichstagsbrand jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen zulassig Dringenden Tatverdachts bedurfte es fur einen Freiheitsentzug nicht 83 Hindenburgs Notverordnung wurde als Rechtsgrundlage fur die Verhangung von Schutzhaft und deren Vollzug in Konzentrationslagern der SA spater der SS und zuletzt staatlichen Konzentrationslagern genommen 84 Ab 1935 sollte auch eine Tat bestraft werden konnen die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes oder nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient Fand sich keine Strafvorschrift so sollte die Tat nach dem Gesetz bestraft werden dessen Grundgedanke am besten auf die Tat zutraf 85 Die Verwirklichung eines ahnlichen Tatbestands sollte fur eine Bestrafung ausreichen 85 was auch noch die Aushebelung des strafrechtlichen Analogieverbotes bedeutete Auch das rechtsstaatliche Verbot der Mehrfachbestrafung 86 das allerdings nicht in der Weimarer Reichsverfassung enthalten war wurde abgeschafft Wurde eine Strafe vom Volksgerichtshof wegen erlittener Untersuchungshaft fur verbusst erklart oder ein Angeklagter freigesprochen uberstellte ihn der Vollstreckungsbeamte der Geheimen Staatspolizei Diese konnte die Schutzhaft anordnen und diese durch Einweisung in ein Konzentrationslager vollziehen 87 Auch in anderen Fallen wurde KZ Haft angeordnet 88 In Fallen der nichtpolitischen Kriminalitat wurde ab 1936 im Erlasswege die Vorbeugungshaft eingefuhrt Diese war regelmassig mit der Einweisung in ein Konzentrationslager verbunden Die Vorbeugungshaft war weder gesetzlich geregelt noch gerichtlich anfechtbar 89 Innerhalb weniger Jahre wurden viele Gesetze erlassen die durch Ausweitung der Todesstrafe in der Gesamtschau das Strafrecht in ein Instrument des Terrors verwandelten 85 Wahrend vor 1933 nur fur drei Straftatbestande die Todesstrafe vorgesehen war gab es 1943 1944 wenigstens 46 Tatbestande in denen die Todesstrafe angedroht war 90 Insgesamt wurde reger Gebrauch von der Hochststrafe gemacht und die Gerichte verhangten zwischen 1933 und 1945 uber 40 000 Todesurteile 91 Weitere Verscharfungen des Strafrechts waren 85 ab 1934 das Heimtuckegesetz 92 Vorgesehen war Gefangnis bis zu funf Jahren fur gehassige und hetzerische Ausserungen Die Wahrheit der Ausserungen war kein Rechtfertigungsgrund ab 1935 das Blutschutzgesetz 93 Eheschliessungen zwischen Juden und Nichtjuden ebenso ausserehelicher Verkehr zwischen Juden und Nichtjuden wurde mit Gefangnis oder Zuchthaus bestraft ab 1939 die Kriegssonderstrafrechtsverordnung 94 Die Todesstrafe wurde ausgeweitet auf Spionage Freischarlerei Zersetzung der Wehrkraft und Fahnenflucht ab 1939 die Verordnung gegen Volksschadlinge 95 Die Todesstrafe wurde ausgeweitet auf jede Straftat bei der der Tater unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand verursachten aussergewohnlichen Verhaltnisse gehandelt hat Kurzbezeichnung war Verdunklungsverbrechen ab 1939 die Verordnung gegen Gewaltverbrecher 96 Fur Straftaten die unter Benutzung einer Waffe verubt wurden wurde die Todesstrafe vorgesehen Dies galt auch fur den Versuch und fur Straftaten die vor Inkrafttreten der Verordnung begangen wurden also mit Ruckwirkung ab 1941 die Novellierung des Strafgesetzbuchs 97 Erstmals wird der Tatertyp im Strafgesetzbuch benannt Nach Auffassung von Roland Freisler sollte der besondere Teil des Strafgesetzbuchs Tatertypen anstelle von Handlungsbeschreibungen aufstellen Der Tatertyp erwecke im Leser eine Personlichkeitsvorstellung die lebendiger und nachhaltiger sei als eine Handlungsbeschreibung 98 ab 1941 die Polenstrafrechtsverordnung 99 Fur deutschfeindliche Ausserungen war die Todesstrafe als Regelstrafe vorgesehen Das Singen polnischer patriotischer Lieder galt als deutschfeindlich und unterlag der Regelstrafe 100 ab 1944 die Kriegssonderstrafrechtsverordnung 1944 101 Bei allen Straftaten kann auf Todesstrafe erkannt werden wenn der regelmassige Strafrahmen nach gesundem Volksempfinden zur Suhne nicht ausreicht Territoriale Erweiterung des Deutschen Reichs Bearbeiten Neben den Staatsgrundgesetzen erhielten Verfassungsrang auch Regelungen uber die territoriale Ausweitung des Reiches Mit ihnen sollte die Einheit des Deutschen Volksreiches vollendet werden 102 Dazu gehorten 1938 der Anschluss Osterreichs 103 die Wiedervereinigung mit den sudetendeutschen Gebieten 104 und 1939 die Errichtung des Protektorats Bohmen und Mahren 105 sowie im gleichen Jahr die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich 106 Ausserkraftsetzung der Weimarer Verfassung Bearbeiten Die Weimarer Reichsverfassung wurde nicht ausdrucklich aufgehoben anders als ihre Vorgangerin die Bismarcksche Reichsverfassung 107 Sie wurde auch nicht durch ein systematisches nationalsozialistisches Gesetzeswerk abgelost 108 Zunachst wurde deswegen behauptet die Weimarer Verfassung habe trotz ihrer nationalsozialistischen Uberformung ihre grundsatzliche Geltung bewahrt 109 Dem widersprachen volkische Juristen denn sie vertraten die Auffassung das Ermachtigungsgesetz und das Gesetz uber den Neuaufbau des Reiches 8 seien Kernstucke einer erst im Entstehen sich befindlichen Verfassung des Deutschen Reiches 110 Deren Legitimitat beruhe nicht auf der Weimarer Verfassung sondern auf der nationalsozialistischen Revolution 110 Die heutige Verfassungslehre geht davon aus dass die Weimarer Reichsverfassung in ihren wesentlichen Teilen dauerhaft materiell ausser Kraft gesetzt worden war 111 112 Sie habe im Jahre 1933 aufgehort Grundordnung des deutschen Staatswesens zu sein 113 Noch wahrend des alliierten Besatzungsrechts wurde die Weimarer Verfassung nicht ausdrucklich ausser Kraft gesetzt Dies geschah erst mit der Einfuhrung des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland 114 Einige wenige Regeln der Weimarer Reichsverfassung gelten gleichwohl als einfaches Staatsrecht weiter so zum Beispiel das Recht der Adelsbezeichnungen 115 Andere Normen galten noch bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes fort 116 so die staatshaftungsrechtliche Uberleitung der Beamtenhaftung auf den Staat gemass Art 131 WRV 117 Volkisches Verfassungsrecht als ungeschriebenes Verfassungsrecht BearbeitenDie Rechtstheorie der Zeit ging davon aus dass sich die volkische Verfassungsordnung in einer geschriebenen Verfassungsurkunde so wie sie fur das 19 Jahrhundert kennzeichnend gewesen ware nicht erschopfen konne Als ungeschriebene sei sie eine elastische Ordnung bis in der politischen Gemeinschaft des deutschen Volkes Einheit und Ganzheit gefunden sein wurde Ihr grosster Vorzug sei dass die Grundordnung nicht erstarre 110 Hitler erklarte in einer Regierungserklarung als Reichskanzler 1933 dass er den Neuaufbau des Reiches letztlich mit einer Verfassungsurkunde abschliessen wolle 118 1937 erklarte er dass ein moglichst kurz zu haltendes Staatsgrundgesetz zu schaffen sei das die Kinder schon in der Schule lernen mussten 119 Das Vorhaben wurde nicht weiterverfolgt selbst eine Beteiligung der gleichgeschalteten Lander an den haufiger werdenden Rechtsverordnungen scheiterte 120 Die Staatsrechtslehre erwies sich in Ansehung der tatsachlichen Entwicklung des volkischen Verfassungsrechts als irrelevant 121 Weltanschauliche Begrundung des volkischen Verfassungsrechts BearbeitenVorgedanklicher Ausgangspunkt der nationalsozialistischen Lehre war nicht der Staat sondern das Volk 122 Das Volk sei der Zusammenschluss aller Deutschen zu denen nur Deutschblutige gehorten Alle Artfremden und Fremdrassigen waren davon ausgeschlossen 123 Ein Jude konnte mangels der Erfullung der Kriterien nicht Burger sein 122 Volk war in diesem Sinne nicht das Staatsvolk sondern dasjenige Volk das durch die Einheitlichkeitslehre in seiner Art gebildet sei Einbezogen waren die Volkszugehorigen die ausserhalb der Staatsgrenzen lebten 122 Das Reich sollte ein volkischer Staat und nur Mittel zum Zweck sein 122 Der Staatszweck finalisierte in die Erhaltung der rassisch wertvollen Elemente und die Erhaltung des Volkstums 122 Das Reich als Einheitsstaat kehrte sich von Rechtsprinzipien auf Lander und Stammesebene ab Fuhrerprinzip bedeutete dass alle administrativen Ebenen und Einrichtungen fuhrer kategorial durchzuordnen waren 123 Alleinige Tragerin des deutschen Staatsgedankens war die NSDAP Als angebliche Schicht der Auserlesenen sollte die NSDAP der Fuhrerorden der Nation sein 123 Die NSDAP bestimmte deshalb die Fuhrungspositionen fur die Amter Die Behorden hatten mit der NSDAP aufs Engste zusammenzuarbeiten In Personalunion war der Reichsfuhrer SS auch Chef der deutschen Polizei und Reichsinnenminister Viele Gauleiter waren zugleich Reichsstatthalter 124 Die Leitung der standischen Organisationen also der Deutschen Arbeitsfront des Reichsnahrstandes und des Rechtswahrerbundes und der Akademie fur Deutsches Recht lag in den Handen von Reichsleitern der NSDAP 125 Adolf Hitler wurde als Trager des volkischen Willens als Fuhrer verstanden Der Fuhrer sollte nicht ein Staatsorgan sondern Verkorperung des volkischen Gemeinwillens sein 126 Dem Fuhrer nachgeordnet waren die Unterfuhrer Trotz aller Organisationsvielfalt und sich uberschneidender Zustandigkeitsbereiche von obersten Reichsbehorden und nachgeordneten Behorden blieb dieses Fuhrerprinzip bis zum Kriegsende intakt Die letzten verbrecherischen Befehle Hitlers wurden grosstenteils befolgt 127 Verfassungsqualitat des volkischen Verfassungsrechts BearbeitenDie heutige Verfassungslehre hat den Typus einer demokratischen Verfassung vor Augen wie sie sich staatsrechtlich in der freien nicht nur westlichen Welt durchgesetzt hat Notwendige Elemente einer Verfassung dieses Zuschnitts sind Die Achtung der Menschenwurde als Pramisse das Prinzip der Volkssouveranitat das Prinzip der Gewaltenteilung die Unverbruchlichkeit der Grundrechte die richterliche Unabhangigkeit das Rechtsstaats Sozialstaats und Kulturstaatsprinzip 128 129 Das volkische Verfassungsrecht hob diese Grundsatze sie galten bereits in der Weimarer Verfassung auf Es hatten sich Widerspruche aufgetan denn das volkische Verfassungsrecht diente nicht der Begrenzung von Staatsgewalt sondern deren Ausweitung 130 und es beruhte auf dem Verhaltnis einer Gefolgschaft zum Fuhrer alle anderen hatten am Recht nicht teil 131 Das volkische Verfassungsrecht bildete den polaren Gegensatz zu einer Rechtsordnung und fuhrte zur Nichtachtung aller uberkommenen Werte bis hin zum totalen Nihilismus 132 Das Recht des NS Staats war Unrecht im Sinne der Verneinung jeder normativen Bindung 133 Die grundlegenden staatsrechtlichen Regelungen die als volkisches Verfassungsrecht bezeichnet wurden weisen nach der neuzeitlichen Verfassungslehre keine Eigenschaften einer Verfassung auf Die Aufhebung des volkischen Verfassungsrechts nach dem Zweiten Weltkrieg Bearbeiten nbsp Verhaftung durch alliierte Soldaten bei Ende des Zweiten Weltkriegs an der Wand ein Bildnis von Hitler Nachfolger Karl Donitz Nach Hitlers Selbstmord am 30 April 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8 Mai 1945 Am 23 Mai 1945 wurde die von Hitler testamentarisch eingesetzte geschaftsfuhrende Reichsregierung mit Karl Donitz als Reichsprasident verhaftet Auf der Potsdamer Konferenz vom 17 Juli bis zum 2 August 1945 vereinbarten die Regierungschefs der drei Hauptsiegermachte USA Sowjetunion und Grossbritannien dass all diejenigen nazistischen Gesetze abgeschafft werden welche Grundlage fur das NS Regime waren beziehungsweise die Diskriminierung aufgrund Rasse Religion oder politischer Uberzeugung ermoglichten 134 Mit den Kontrollratsgesetzen insbesondere dem Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 wurden aufgehoben die Gesetzgebungskompetenz fur die Reichsregierung 135 die Amtsenthebung judischer Beamter 136 das Analogiestrafrecht 137 der Ein Parteien Staat 138 die Diskriminierung von Juden im Eherecht 139 und im Staatsangehorigkeitsrecht 140 Die NSDAP wurde verboten 141 der Volksgerichtshof und die Sondergerichte wurden abgeschafft 142 Obwohl die nationalsozialistische Herrschaft auf der Verweigerung von Grundrechten beruhte hatte der Alliierte Kontrollrat die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung nicht wieder hergestellt Auf britischer Seite wurde befurchtet dass Grundrechte wie Rede und Pressefreiheit die alliierte Besatzungsmacht gefahrden und die Entnazifizierung erschweren konnten 143 Deutsches Verfassungsrecht seit 1949 Bearbeiten Hauptartikel Rechtslage Deutschlands nach 1945 Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes GG wurde die volkische Verfassung auch nach aussen hin erkennbar aufgegeben Das GG normiert in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Recht eine freiheitlich demokratische Grundordnung die nach Massgabe des Bundesverfassungsgerichts unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkurherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt 144 Im neonazistischen Milieu das fur die Wiederaufnahme und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts steht werden diese in der Rechtswissenschaft unbestrittenen Grundsatze geleugnet so von der sogenannten Reichsburgerbewegung oder der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands Die NPD vertritt seit ihrer Grundung 1964 programmatisch einen volkischen Nationalismus und strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhanger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an 145 2011 forderte ein fruherer niedersachsischer Kommunalmandatstrager gar die Wiederinkraftsetzung der am 23 Mai 1945 geltenden Verfassung und Gesetze des Deutschen Reiches zur Wiederherstellung der Handlungsfahigkeit des Deutschen Reiches als volkerrechtlicher Nationalstaat 146 Siehe auch Verfassung der Deutschen Demokratischen RepublikLiteratur BearbeitenErnst Wolfgang Bockenforde Hrsg Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich C F Muller Heidelberg 1985 147 Martin Broszat Der Staat Hitlers 15 Auflage Munchen 2000 Udo Di Fabio Die Weimarer Verfassung Aufbruch und Scheitern Munchen 2018 Horst Dreier Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus Erster Bericht auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4 bis 6 Oktober 2000 Berlin New York 2001 S 9 ff Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 Rolf Grawert Die nationalsozialistische Herrschaft In Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Band I Historische Grundlagen 3 Auflage Heidelberg 2003 Peter Haberle Verfassungslehre als Kulturwissenschaft 2 Auflage Berlin 1998 Jorg Haverkate Verfassungslehre Verfassung als Gegenseitigkeitsordnung Munchen 1998 Adolf Laufs Rechtsentwicklungen in Deutschland 6 Auflage Berlin 2006 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Fuhrerprinzip Sonderrecht Einheitspartei Stuttgart Berlin Koln Mainz 1987 Walter Pauly Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus Zweiter Bericht auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4 bis 6 Oktober 2000 Berlin New York 2001 S 73 ff Dieter Rebentisch Fuhrerstaat und Verwaltung im zweiten Weltkrieg Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939 1945 Stuttgart 1989 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 Michael Stolleis Geschichte des offentlichen Rechts in Deutschland Dritter Band Staats und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914 1945 Munchen 1999 Michael Stolleis Nationalsozialistisches Recht In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Berlin 2016 Sp 1806 1824 Anmerkungen Bearbeiten Dieter Rebentisch Fuhrerstaat und Verwaltung im zweiten Weltkrieg Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939 1945 Stuttgart 1989 S 96 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 789 f Vgl Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs 1933 1945 Linksammlung auf verfassungen de abgerufen am 4 Juni 2019 Vorlaufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich vom 31 3 1933 RGBl I S 153 Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich vom 7 4 1933 RGBl I S 173 Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14 7 1933 RGBl I S 479 Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1 12 1933 RGBl I S 1016 a b c d Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs vom 30 1 1934 RGBl I S 75 Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30 1 1935 RGBl I S 49 64 Reichsstatthaltergesetz vom 30 1 1935 RGBl I S 65 66 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 812 f Verordnung des Reichsprasidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28 Februar 1933 RGBl I S 83 a b c d e Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2001 ISBN 978 3 406 54716 4 Rn 296 Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24 3 1933 RGBl I S 141 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 334 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 305 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 794 f 7 des Gesetzes uber die Geheime Staatspolizei vom 10 Februar 1936 Preussische Gesetzessammlung 1936 S 21 22 Rolf Grawert Die nationalsozialistische Herrschaft in Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd I Historische Grundlagen 3 Auflage Heidelberg 2003 S 243 Mario Wenzel Germanische Herrenrasse In Wolfgang Benz Hrsg Handbuch des Antisemitismus Bd 3 Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart Saur Munchen 2010 ISBN 978 3 598 24074 4 S 107 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Stuttgart u a 1987 S 157 Horst Dreier Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus Erster Bericht auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4 bis 6 Oktober 2000 Berlin New York 2001 S 35 Kai Henning Josef Keller Die Rechtsstellung der Juden in Ernst Wolfgang Bockenforde Hrsg Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich Heidelberg 1985 S 191 ff 195 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Stuttgart u a 1987 S 159 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Stuttgart u a 1987 S 161 Rolf Grawert Die nationalsozialistische Herrschaft in Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd I Historische Grundlagen 3 Auflage Heidelberg 2003 S 243 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Stuttgart u a 1987 S 148 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Stuttgart u a 1987 S 149 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Stuttgart u a 1987 S 151 a b Walter Pauly Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus Zweiter Bericht auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4 bis 6 Oktober 2000 Berlin New York 2001 S 95 Diemut Majer Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems Stuttgart u a 1987 S 150 Ermachtigungsgesetz vom 24 Marz 1933 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 306 Erlass des Fuhrers uber die Regierungsgesetzgebung vom 10 5 1943 RGBl I S 295 Carl Schmitt Staat Bewegung Volk Hamburg 1933 S 6 RGBl I S 153 Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich vom 7 4 1933 RGBl I S 173 a b c Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 787 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 788 Horst Dreier Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus Erster Bericht auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4 bis 6 Oktober 2000 Berlin New York 2001 S 9 ff 28 Martin Broszat Der Staat Hitlers 15 Auflage Munchen 2000 S 151 Rolf Grawert Die nationalsozialistische Herrschaft in Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd I Historische Grundlagen 3 Auflage Heidelberg 2003 S 242 Michael Wildt Die ersten 100 Tage der Regierung Hitlers Zeitgeschichte online 5 Juli 2017 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 311 Art 4 des Gesetzes uber den Neuaufbau des Reiches vom 30 1 1934 RGBl I S 75 Hubert Rottleuthner Die Verfassungssituation im Dritten Reich Zerstorung der Verfassung in der NS Diktatur Website des DHM ohne Jahr Erlass des Reichsprasidenten uber die vorlaufige Regelung der Flaggenhissung vom 12 3 1933 RGBl I S 103 Art 2 des Reichsflaggengesetzes vom 15 9 1935 RGBl I S 1145 RGBl I S 175 Peter Longerich Politik der Vernichtung Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung Munchen 1998 ISBN 3 492 03755 0 S 42 und 600 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 795 Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 RGBl I S 529 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 322 Reichsburgergesetz vom 15 9 1935 RGBl I S 1146 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 325 Erste Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 November 1935 RGBl I S 1333 Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15 9 1935 RGBl I S 1146 Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1 12 1933 RGBl I S 1016 Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14 7 1933 RGBl I S 479 Gesetz uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1 8 1934 RGBl I S 737 Gesetz uber die Vereidigung der Beamten und Soldaten der Wehrmacht vom 20 8 1934 RGBl I S 785 Erlass des Reichskanzlers vom 2 8 1934 zum Vollzug des Gesetzes uber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1 8 1934 RGBl I S 751 Alisa Schaefer Fuhrergewalt statt Gewaltenteilung in Ernst Wolfgang Bockenforde Hrsg Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich Heidelberg 1985 S 89 ff 95 mit Weiterverweis auf Ernst Rudolf Huber Das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches Zeitschrift fur die gesamte Staatswissenschaft 1935 S 202 ff 222 f Rolf Grawert Die nationalsozialistische Herrschaft in Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd I Historische Grundlagen 3 Auflage Heidelberg 2003 S 248 Michael Stolleis Geschichte des offentlichen Rechts in Deutschland Bd 3 Staats und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914 1945 Munchen 1999 S 332 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 320 Herwig Schafer Die Rechtsstellung des Einzelnen Von den Grundrechten zur volksgenossischen Gliedstellung in Ernst Wolfgang Bockenforde Hrsg Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich Heidelberg 1985 S 106 ff 113 Uwe Wesel verweist in seinem Werk Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart in der Rn 299 S 502 auf dieses Zitat von Karl Larenz hin Nicht als Individuum als Mensch schlechthin oder als Trager einer abstrakt allgemeinen Vernunft habe ich Rechte und Pflichten sondern als Glied einer sich im Recht ihre Lebensform gebende Gemeinschaft der Volksgemeinschaft Nur als in Gemeinschaft lebendes Wesen als Volksgenosse ist der Einzelne eine konkrete Personlichkeit Rechtsgenosse ist nur wer Volksgenosse ist Volksgenosse ist wer deutschen Blutes ist Dieser Satz konnte an Stelle des die Rechtsfahigkeit jedes Menschen aussprechenden 1 BGB an die Spitze unserer Rechtsordnung gestellt werden Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 824f Rolf Grawert Die nationalsozialistische Herrschaft in Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd I Historische Grundlagen 3 Auflage Heidelberg 2003 S 245 a b Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2001 Rn 298 Gesetz uber Massnahmen der Staatsnotwehr vom 3 7 1934 RGBl I S 529 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 315 f Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 844 f Beschluss des Grossdeutschen Reichstags vom 26 4 1942 RGBl I S 247 Verordnung der Reichsregierung uber die Bildung von Sondergerichten vom 21 3 1933 RGBl I S 136 Art III des Gesetzes zur Anderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24 4 1934 RGBl I S 341 348 2 des Strafgesetzbuchs fur den Norddeutschen Bund vom 31 Mai 1870 BGBl Norddeutscher Bund 1870 S 197 Art 116 WRV Joachim Gernhuber Das volkische Recht in Otto Bachof Hrsg Tubinger Festschrift fur Eduard Kern Tubingen 1968 S 167 ff 170 Gesetz uber die Verhangung und den Vollzug der Todesstrafe vom 29 Marz 1933 RGBl I 1933 S 151 Gerhard Anschutz Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11 August 1919 14 Auflage Berlin 1933 Nachdruck 1987 Art 116 S 584 oben Verordnung des Reichsprasidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28 Februar 1933 RGBl I S 83 Reichstagsbrandverordnung Runderlass des Reichsminister des Inneren vom April 1934 Marlis Grafe Hrsg Quellen zur Geschichte Thuringens 4 Auflage Erfurt 2008 S 155 a b c d Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2001 Rn 304 402 der Strafprozessordnung vom 1 Februar 1977 RGBl 1877 S 253 346 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 337 Martin Broszat Zur Perversion der Strafjustiz im Dritten Reich Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 1958 S 390 ff 399 Martin Broszat Zur Perversion der Strafjustiz im Dritten Reich Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 1958 S 390 ff 394 f Martin Broszat Zur Perversion der Strafjustiz im Dritten Reich Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 1958 S 390 ff 397 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 682 Gesetz gegen heimtuckische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20 Dezember 1934 RGBl I 1934 S 1269 Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15 September 1935 RGBl I 1935 S 1146 f Verordnung uber das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz vom 17 August 1938 RGBl I 1939 S 1455 1457 Verordnung gegen Volksschadlinge vom 5 September 1939 RGBl I 1939 S 1679 Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5 Dezember 1939 RGBl I 1939 I S 2378 Gesetz zur Anderung des Reichsstrafgesetzbuchs vom 4 September 1941 RGBl I 1941 S 549 f Bernd Mertens Rechtssetzung im Nationalsozialismus Tubingen 2009 S 78 Verordnung uber die Strafrechtspflege gegen Polen und in den eingegliederten Ostgebieten vom 4 Dezember 1941 RGBl I 1941 S 759 761 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 682 Funfte Verordnung zur Erganzung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 5 Mai 1944 RGBl I 1944 S 32 ff Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 812 f Gesetz uber die Wiedervereinigung Osterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13 8 1938 RGBl I S 237 240 Gesetz uber die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich vom 21 11 1938 RGBl I S 1641 1649 Erlass des Fuhrers und Reichskanzlers uber das Protektorat Bohmen und Mahren vom 16 3 1939 RGBl I S 485 597 Gesetz uber die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23 3 1939 RGBl I S 559 f Art 178 Abs 1 WRV Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 338 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 810 a b c Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 811 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 338 Udo Di Fabio Die Weimarer Verfassung Aufbruch und Scheitern Munchen 2018 S 244 Rolf Grawert Die nationalsozialistische Herrschaft in Josef Isensee Paul Kirchhof Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Bd I Historische Grundlagen 3 Auflage Heidelberg 2003 S 227 Udo Di Fabio Die Weimarer Verfassung Aufbruch und Scheitern Munchen 2018 S 245 Art 123 Abs 1 GG Art 109 Abs 3 Satz 2 WRV Bundesgerichtshof Beschluss vom 14 11 2018 Az XII ZB 292 15 Art 34 GG Heinz Bonk Steffen Detterbeck Art 34 Rn 9 12 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 812 Martin Broszat Der Staat Hitlers 15 Auflage Munchen 2000 S 361 Dieter Rebentisch Fuhrerstaat und Verwaltung im zweiten Weltkrieg Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939 1945 Stuttgart 1989 S 96 f Horst Dreier Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus Erster Bericht auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4 bis 6 Oktober 2000 Berlin New York 2001 S 58 a b c d e Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 816 a b c Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 814 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 822 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 823 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 821 Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschlands Band V Die geschichtlichen Grundlagen des deutschen Staatsrechts Munchen 2000 S 822 Peter Haberle Verfassungslehre als Kulturwissenschaft 2 Auflage Berlin 1998 S 28 Amerikanische Unabhangigkeitserklarung vom 4 Juli 1776 Michael Stolleis Nationalsozialistisches Recht in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Berlin 2016 Sp 1810 1824 1808 Jorg Haverkate Verfassungslehre Verfassung als Gegenseitigkeitsordnung Munchen 1998 S 98 Adolf Laufs Rechtsentwicklungen in Deutschland 6 Auflage Berlin 2006 S 404 Adolf Laufs Rechtsentwicklungen in Deutschland 6 Auflage Berlin 2006 S 411 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 14 Auflage Munchen 2015 S 348 f Art I Abs 1 Buchstabe a des Kontrollratsgesetzes Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 6 Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24 3 1933 RGBl I S 141 Ermachtigungsgesetz Art I Abs 1 Buchstabe b des Kontrollratsgesetzes Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 6 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7 4 1933 RGBl I S 175 Art I Abs 1 Buchstabe c des Kontrollratsgesetzes Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 6 Art I des Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuchs vom 28 Juni 1935 RGBl I S 839 843 Art I Abs 1 des Kontrollratsgesetzes Nr 1 betreffend Buchstabe e des die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 6 Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14 7 1933 RGBl I S 479 Art I Abs 1 des Kontrollratsgesetzes Nr 1 Buchstabe k betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 6 Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15 9 1935 RGBl I S 1146 Art I Abs 1 des Kontrollratsgesetzes Nr 1 Buchstabe l betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 6 Reichsburgergesetz vom 15 9 1935 RGBl I S 1146 Art I Abs 1 des Kontrollratsgesetzes Nr 2 betreffend die Auflosung und Liquidierung der Naziorganisationen vom 10 Oktober 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 19 Art II des Kontrollratsgesetzes Nr 4 betreffend die Umgestaltung des Deutschen Gerichtswesens vom 20 Oktober 1945 S 26 Matthias Etzel Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat Tubingen 1992 S 52 Bundesverfassungsgericht in standiger Rechtsprechung seit BVerfGE 2 1 Leitsatz 2 SRP Verbot BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 Rn 633 NPD II BVerfG Urteil vom 17 Januar 2017 Az 2 BvB 1 13 Rn 801 NPD II Vgl Eckhard Jesse Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich Nach 1933 die grosse Karriere Die Zeit 29 November 1985 Rezension Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs 1933 1945 amp oldid 238101661