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Mit dem Gesetz uber Massnahmen der Staatsnotwehr vom 3 Juli 1934 wollte die politische Fuhrung des Dritten Reiches unter Adolf Hitler die Handlungen der Nationalsozialisten rechtfertigen die gegen die so genannten Rohm Putschisten begangen wurden BasisdatenTitel Gesetz uber Massnahmen der StaatsnotwehrKurztitel Staatsnotwehrgesetz nicht amtlich Art ReichsgesetzGeltungsbereich DeutschlandRechtsmaterie Offentliches RechtErlassen am 3 Juli 1934 RGBl I S 529 Inkrafttreten am 4 Juli 1934Ausserkrafttreten 30 Januar 1946 Kontrollratsgesetz Nr 11 Weblink Wikisource Staatsnotwehrgesetz Quellen und VolltexteBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz bestand aus einem einzigen Satz Die zur Niederschlagung hoch und landesverraterischer Angriffe am 30 Juni 1 und 2 Juli 1934 vollzogenen Massnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens Es wurde unterzeichnet von Hitler als Reichskanzler Wilhelm Frick Reichsminister des Innern und Franz Gurtner Reichsminister der Justiz und gilt als Prototyp nationalsozialistischen Unrechts da sich die Regierung zum Richter in eigener Sache erhob Hitler bezeichnete sich in seiner Rede vor dem Deutschen Reichstag am 13 Juli 1934 dann als des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr und der Reichstag billigte die Erklarung und dankte ihm ausdrucklich fur die Rettung vor Burgerkrieg und Chaos Carl Schmitt rechtfertigte in der Deutschen Juristen Zeitung vom 1 August 1934 in einem Artikel mit dem Titel Der Fuhrer schutzt das Recht die Totungsbefehle als Akte echter Gerichtsbarkeit 1 Das Gesetz wurde durch das Gesetz Nr 11 des Alliierten Kontrollrats fur Deutschland vom 30 Januar 1946 ABl S 55 aufgehoben Einzelnachweise Bearbeiten Gerhard Werle Justiz Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekampfung im Dritten Reich De Gruyter 1989 ISBN 3 11 011964 1 S 135 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber Massnahmen der Staatsnotwehr amp oldid 234884356