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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch wichtige Informationen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Das Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses nichtamtlich auch Erbgesundheitsgesetz GzVeN vom 14 Juli 1933 RGBl I S 529 war ein deutsches Sterilisationsgesetz Es trat zum 1 Januar 1934 in Kraft Das Gesetz diente im NS Staat der sogenannten Rassenhygiene durch Unfruchtbarmachung vermeintlicher Erbkranker und Alkoholiker Die Sterilisationsverfahren wurden durch Gutachten von sogenannten Erbgesundheitsgerichten legalisiert Die Sterilisation wurde auf Antrag des Betroffenen uberwiegend massgeblich 1 aber des beamteten Arztes oder fur die Insassen einer Kranken Heil oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt des Anstaltsleiters durchgefuhrt uber den Erbgesundheitsgerichte entschieden die einem Amtsgericht angegliedert waren Dadurch wurde die eugenische Zwangssterilisation legalisiert BasisdatenTitel Gesetz zur Verhutung erbkranken NachwuchsesKurztitel Erbgesundheitsgesetz nicht amtl Abkurzung GzVeN oder EGG nicht amtl Art Gesetz der Reichsregierung Art 1 G vom 24 Marz 1933 Geltungsbereich Deutsches ReichRechtsmaterie Verwaltungsrecht VerfahrensrechtErlassen am 14 Juli 1933 RGBl I S 529 Inkrafttreten am 1 Januar 1934Letzte Anderung durch 4 Februar 1936 RGBl I S 119 Inkrafttreten derletzten Anderung 11 Marz 1936 Art 71 Abs 4 WRV Ausserkrafttreten teilweise durch Besatzungsrecht Landesgesetze KastrG die Regelungen uber Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation durch 5 StRG am 22 Juni 1974Weblink 100 0 Schlusseldokumente zur deutschen Geschichte im 20 JahrhundertBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Reichsgesetzblatt vom 25 Juli 1933 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 1 1 Erweiterung des Gesetzes ab 1935 2 Zielgruppen und Auswirkungen 3 Umgang mit dem Gesetz nach 1945 4 Bekannte Opfer des Gesetzes 5 Quellen 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDas Gesetz basierte auf einem bereits vor der nationalsozialistischen Machtubernahme geplanten Entwurf welcher 1932 vom preussischen Gesundheitsamt unter Federfuhrung von Eugenikern wie Hermann Muckermann Arthur Ostermann dem zweiten Direktor des Berliner Kaiser Wilhelm Instituts fur Biologie Richard Goldschmidt und anderen ausgearbeitet wurde Der Entwurf enthielt Sterilisationen auf freiwilliger Basis allerdings erfuhr dieser Punkt bei den Beratungen Kritik seitens des Gesundheitsexperten der sozialdemokratischen Fraktion im preussischen Parlament Benno Chajes welcher mit Hinweis auf Gesetzgebung in einigen Bundesstaaten der USA und dem Schweizer Kanton Waadt Zwangssterilisation fur bestimmte Falle vorschlug Ausserdem forderte er neben der eugenischen und medizinischen auch soziale Indikationen in den Entwurf einzufuhren 2 Obwohl dieser Gesetzesvorschlag breite Unterstutzung erhielt wurde er auch auf Grund des politischen Chaos infolge der Absetzung der preussischen Regierung nicht mehr Gesetz Im Gegensatz zu diesem fruhen Gesetzentwurf welcher Sterilisation auf freiwilliger Basis vorsah war das unter den Nationalsozialisten beschlossene Gesetz in mehreren Punkten verscharft so war nun die Moglichkeit der Zwangssterilisation gegeben 3 4 die von Amtsarzten oder Anstaltsleitern der Kranken Heil Pflege oder Strafanstalten beantragt werden konnte 3 Das Gesetz wurde am 14 Juli 1933 verabschiedet In der amtlichen Begrundung des Gesetzes heisst es Der fortschreitende Verlust wertvoller Erbmasse muss eine schwere Entartung aller Kulturvolker zur Folge haben Von weiten Kreisen wird heute die Forderung gestellt durch Erlass eines Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses das biologisch minderwertige Erbgut auszuschalten So soll die Unfruchtbarmachung eine allmahliche Reinigung des Volkskorpers und die Ausmerzung von krankhaften Erbanlagen bewirken 5 Der regierungsamtliche Gesetzeskommentar einschliesslich zweier fachchirurgischer Beitrage erschien 1934 im J F Lehmanns Verlag Munchen Arthur Gutt Ernst Rudin Falk Ruttke Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 Mit Beitragen Die Eingriffe zur Unfruchtbarmachung des Mannes und zur Entmannung von Erich Lexer Die Eingriffe zur Unfruchbarmachung der Frau von Albert Doderlein Im Dezember 1973 schrieb Helmut E Ehrhardt an das Bundesministerium der Finanzen dass die Autoren des Sterilisierungsgesetzes bekanntlich keine Nazis gewesen seien und 1987 an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages dass viele Zwangssterilisierte den Eingriff langst vergessen hatten 6 Erweiterung des Gesetzes ab 1935 Bearbeiten Die erste Anderung des Sterilisationsgesetzes das Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 26 Juni 1935 RGBl I S 773 erlaubte einerseits die sogenannte freiwillige Kastration von Mannern um sie von einem entarteten Geschlechtstrieb zu befreien gemeint waren Homosexuelle und Sexualstraftater definierte zugleich die Entfernung der Keimdrusen oder Entkeimung geschlechterneutral und fuhrte damit auch die Kastration beidseitige Eierstockentfernung an Frauen ein 7 Andererseits wurde das Sterilisationsgesetz zu einem Abtreibungsgesetz erweitert Bei Abtreibungen aus rassenhygienischen Grunden oder bei medizinischer Indikation wurde Straffreiheit zugesichert und bei erbkranken Schwangeren die Sterilisation mit Abtreibung gekoppelt d h nur wenn eine Zwangssterilisation beschlossen worden war fand bis einschliesslich zum 6 Monat auch eine eugenische Abtreibung statt Dies betraf erbgesunde Frauen nicht die von einem erbkranken Mann schwanger waren 8 Zunachst verlangte das Gesetz die Einwilligung der Schwangeren allerdings hiess es in der Vierten Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 18 Juli 1935 dass der Eingriff auch bei Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder des Pflegers vorgenommen werden konne wenn der Frau die Bedeutung der Massnahme nicht verstandlich gemacht werden konnte 9 Zielgruppen und Auswirkungen BearbeitenDas Gesetz gab eine Liste der Krankheiten vor die als Erbkrankheiten angesehen wurden Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist wer an einer der folgenden Krankheiten leidet angeborenem Schwachsinn Schizophrenie zirkularem manisch depressivem Irresein erblicher Fallsucht erblichem Veitstanz Huntingtonsche Chorea erblicher Blindheit erblicher Taubheit schwerer erblicher korperlicher Missbildung Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 14 Juli 1933 10 Ferner konne unfruchtbar gemacht werden wer an schwerem Alkoholismus leide Die Zahl der Sterilisationsantrage sank nach 1936 Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden die Sterilisationen am 31 August 1939 durch eine Verordnung beschrankt Nach einem Anstieg im Jahr 1940 nahm die Zahl der Sterilisationsantrage bis 1944 kontinuierlich ab Angesichts des totalen Kriegseinsatzes wurde der Geschaftsbetrieb der Erbgesundheitsobergerichte zum 1 Dezember 1944 eingestellt In der Provinz Brandenburg wurden die Aufgaben der Erbgesundheitsgerichte per Verordnung des Reichsjustizministeriums vom Erbgesundheitsgericht Berlin ubernommen 11 Bis Mai 1945 wurden zwischen 300 000 und 400 000 Menschen nach einem entsprechenden Urteil der Erbgesundheitsgerichte in regionalen Krankenhausern zwangssterilisiert Bei uber der Halfte der Betroffenen war als Grund Schwachsinn angegeben 12 Insgesamt kamen durch Anwendung des Gesetzes 5000 bis 6000 Frauen und ungefahr 600 Manner durch Komplikationen wahrend der medizinischen Prozedur um viele litten ausserdem an gesundheitlichen Folgeschaden 13 1 9 Umgang mit dem Gesetz nach 1945 BearbeitenDas GzVeN wurde nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 wie ein Grossteil der in der Zeit des Nationalsozialismus erlassenen Gesetze nicht durch die Kontrollratsgesetze aufgehoben und galt fort Im Kontrollratsdirektorat sprach sich der Chef der Rechtsabteilung der US amerikanischen Militarregierung Charles H Fahy fur eine vorlaufige Suspendierung des Gesetzes aus bis eine Anwendung eventuell wieder im offentlichen Interesse liege Einige Lander trafen daraufhin eigene Regelungen In Thuringen wurde das Gesetz am 20 August 1945 aufgehoben Bayern hob das Gesetz am 20 November 1945 auf Nach einer in Hessen am 16 Mai 1946 verfugten Verordnung war das Gesetz bis auf weiteres nicht mehr anzuwenden Wurttemberg Baden setzte das Gesetz durch ein am 24 Juli 1946 erlassenes Gesetz aus Die sowjetische Besatzung befahl in ihrer Zone am 8 Januar 1946 die Aufhebung des Gesetzes Die britische Besatzung erliess am 28 Juli 1947 eine Verordnung uber die Wiederaufnahme von Erbgesundheitsverfahren Allerdings gab es keine Erbgesundheitsgerichte mehr sodass das Gesetz nicht mehr praktisch angewandt wurde Nach 1949 galt das Gesetz in Teilen auch in der neugegrundeten Bundesrepublik Deutschland fort wahrend es in der Deutschen Demokratischen Republik aufgehoben blieb Soweit Vorschriften des GzVeN dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widersprachen Artikel 123 Abs 1 GG endete deren Gultigkeit mit dem Inkrafttreten desselben 5 Seit Beginn der 1950er Jahre kam es aus der Arzteschaft und Justiz der Bundesrepublik zu Forderungen fur eine neue Einfuhrung und Regelung von eugenischen Zwangssterilisationen die sich aber nicht durchsetzen liessen Die Bundesregierung erklarte am 7 Februar 1957 vor dem Deutschen Bundestag Das Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 ist kein typisch nationalsozialistisches Gesetz denn auch in demokratisch regierten Landern z B Schweden Danemark Finnland und in einigen Staaten der USA bestehen ahnliche Gesetze das Bundesentschadigungsgesetz gewahrt aber grundsatzlich Entschadigungsleistungen nur an Verfolgte des NS Regimes und in wenigen Ausnahmefallen an Geschadigte die durch besonders schwere Verstosse gegen rechtsstaatliche Grundsatze Schaden erlitten haben 14 Mit dieser Einschatzung waren die Opfer des Gesetzes nicht berechtigt zum Erhalt von Entschadigungen nach dem Bundesentschadigungsgesetz Noch gultige Vorschriften des GzVeN uber Massnahmen mit Einwilligung des Betroffenen wurden durch Artikel 8 Nr 1 des Gesetzes vom 18 Juni 1974 BGBl I S 1297 aufgehoben 5 1986 erklarte das Amtsgericht Kiel dass das Erbgesundheitsgesetz dem Grundgesetz widerspricht nbsp Gedenkstein im Klinikum Weilmunster an die Opfer der NS ZwangssterilisierungIm Jahre 1988 achtete der Bundestag die auf Grundlage des GzVeN durchgefuhrten Zwangssterilisierungen Im Beschluss heisst es 15 Der Deutsche Bundestag stellt fest dass die in dem Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 vorgesehenen und auf der Grundlage dieses Gesetzes wahrend der Zeit von 1933 bis 1945 durchgefuhrten Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht sind Der Deutsche Bundestag achtet die Massnahmen die ein Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom lebensunwerten Leben sind Den Opfern der Zwangssterilisierung und ihren Angehorigen bezeugt der Deutsche Bundestag Achtung und Mitgefuhl Am 25 August 1998 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte Damit hob er die von den Erbgesundheitsgerichten auf Grundlage des GzVeN erlassenen rechtskraftigen Beschlusse zur Sterilisierung auf 13 2007 wurde das GzVeN in seiner Ausgestaltung und Anwendung vom Deutschen Bundestag als nationalsozialistisches Unrecht geachtet 5 16 Die Opfer des GzVeN werden jedoch bis zum heutigen Tage nicht als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt und haben so keinen Rechtsanspruch auf Entschadigung nach dem Bundesentschadigungsgesetz 17 18 Bekannte Opfer des Gesetzes BearbeitenDorothea Buck Autorin Bildhauerin und bedeutende Personlichkeit der Bewegung Psychiatrie Erfahrener Elisabeth Herrmann deutsche Gebrauchsgrafikerin und Schriftstellerin Elfriede Lohse Wachtler deutsche bildende Kunstlerin Paul Wulf Aktivist fur die Entschadigung der ZwangssterilisiertenQuellen Bearbeiten nbsp Gesetzeskommentar von Arthur Gutt Ernst Rudin und Falk Ruttke 1934 Gesetzblatter Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 14 Juli 1933 RGBl I S 529 Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 5 Dezember 1933 RGBl I S 1021 Zweite Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 29 Mai 1934 RGBl I S 475 Dritte Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 25 Februar 1935 RGBl I S 289 Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 26 Juni 1935 RGBl I S 773 Vierte Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 18 Juli 1935 RGBl I S 1035 Inkrafttreten am Tage nach der Verkundung Artikel 5 8 am 1 Oktober 1935 Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes Ehegesundheitsgesetz Vom 18 Oktober 1935 RGBl I S 1246 Inkrafttreten am Tag nach der Verkundung 2 bestimmt der Reichsminister des Inneren Erste Verordnung zur Durchfuhrung des Ehegesundheitsgesetzes Vom 29 November 1935 RGBl I S 1419 online bei ALEX Zweites Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 4 Februar 1936 RGBl I S 119 Funfte Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 25 Februar 1936 RGBl I S 122 Inkrafttreten am 1 Mai 1936 Sechste Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 23 Dezember 1936 RGBl I S 1149 Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses und des Ehegesundheitsgesetzes Vom 31 August 1939 Betrifft nicht die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland RGBl I Nr 157 1 September 1939 S 1560 1561 Inkrafttreten am Tag der Verkundung online bei ALEX Verordnung uber die Einfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses und des Gesetzes zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes in der Ostmark Vom 14 November 1939 RGBl I S 2230 Inkrafttreten am 1 Januar 1940 online bei ALEX Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Ehegesundheitsgesetzes Vom 22 Oktober 1941 RGBl I S 650 Inkrafttreten am 1 Dezember 1941 Ausserkrafttreten wenn 2 des Ehegesundheitsgesetzes vom 18 Oktober 1935 in Kraft tritt Siebente Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Vom 14 November 1944 RGBl I S 330 Inkrafttreten am 1 Dezember 1944 Osterreich Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung vom 29 Mai 1945 betreffend die Aufhebung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses 3 Kundmachung uber die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches In StGBl Nr 17 1945 Gesetz vom 26 Juni 1945 uber Massnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes In StGBl Nr 31 1945Literatur Arthur Gutt Ernst Rudin und Falk Ruttke Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 Mit Auszug aus dem Gesetz gegen gefahrliche Gewohnheitsverbrecher und uber Massregeln der Sicherung und Besserung vom 24 Nov 1933 Lehmann Munchen 1934 zweite neubearbeitete Auflage 1936 Reichsarztekammer Hrsg Richtlinien fur Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarmachung aus gesundheitlichen Grunden Bearbeitet von Hans Stadler J F Lehmanns Verlag Munchen 1936 S 9 25 Rechtsvorschriften Literatur BearbeitenUdo Benzenhofer Zur Genese des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses Klemm amp Oelschlager Munster 2006 ISBN 3 932577 95 7 Gisela Bock Zwangssterilisation im Nationalsozialismus Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik TU Berlin Habil 1984 Monsenstein und Vannerdat Munster 2010 ISBN 978 3 86991 090 1 Helia Verena Daubach Justiz und Erbgesundheit Zwangssterilisation Stigmatisierung Entrechtung Das Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934 1945 und seine Folgen fur die Betroffenen bis in die Gegenwart vom 6 bis 8 Dezember 2009 Tagung unter dem Titel Justiz und Erbgesundheit 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Vom Verhaltnis der Rassenhygiene zur nationalsozialistischen Politik Philosophische Dissertation Bonn 2002 passim insbesondere S 86 114 und 127 130 Digitalisat Jens Uwe Rost Zwangssterilisationen aufgrund des Erbgesundheitsgesetzes im Bereich des Schweriner Gesundheitsamtes Helms Schwerin 2004 ISBN 3 935749 46 5 Christiane Rothmaler Sterilisationen nach dem Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 Eine Untersuchung zur Tatigkeit des Erbgesundheitsgerichtes und zur Durchfuhrung des Gesetzes in Hamburg in der Zeit zwischen 1934 und 1944 Universitat Hamburg Diss 1986 Matthiesen Husum 1991 ISBN 3 7868 4060 1 Hans Walter Schmuhl Rassenhygiene Nationalsozialismus Euthanasie Von der Verhutung zur Vernichtung lebensunwerten Lebens 1890 1945 2 Auflage V amp R Gottingen 1992 1 Auflage 1987 Leseprobe bei Google Books Hans Walter Schmuhl Grenzuberschreitungen Das Kaiser Wilhelm Institut fur Anthropologie menschliche Erblehre und Eugenik 1927 1945 Wallstein Gottingen 2005 ISBN 3 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Auflage Die Buchmacherei Berlin 2006 ISBN 978 3 00 020580 4 Weblinks BearbeitenGesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses 14 Juli 1933 in 1000dokumente de Gesetzestext auf ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online Andreas Scheulen Zur Rechtslage und Rechtsentwicklung des Erbgesundheitsgesetzes 1934 Lichtblick Newsletter de des Landesverband Mecklenburg Vorpommern der Angehorigen und Freunde psychisch Kranker e V Rostock 3 Februar 2005Einzelnachweise Bearbeiten a b Antrag der Bundestagsfraktionen der CDU CSU und SPD zur Achtung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses BT Drs 16 3811 PDF 76 kB Siehe Hans Walter Schmuhl Grenzuberschreitungen Das Kaiser Wilhelm Institut fur Anthropologie menschliche Erblehre und Eugenik 1927 1945 Wallstein Verlag Gottingen 2005 Sheila Faith Weiss The Race Hygiene Movement in Germany OSIRIS 2nd series 3 1987 S 225 f Peter Malina Padagogik und Therapie ohne Aussonderung in Grundsatzliches zu den Lebensrechten behinderter Menschen TAFIE Hrsg 5 Gesamtosterreichisches Symposium 1989 S 131 164 a b c d Drucksache 16 38111 Antrag auf Achtung des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 In Deutscher Bundestag 16 Wahlperiode 13 Dezember 2006 Ernst Klee Deutsche Medizin im Dritten Reich Karrieren vor und nach 1945 S Fischer Frankfurt am Main 2001 ISBN 3 10 039310 4 S 336 337 Gisela Bock Zwangssterilisation im Nationalsozialismus Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik Westdeutscher Verlag Opladen 1986 S 95 Gisela Bock Zwangssterilisation im Nationalsozialismus Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik Westdeutscher Verlag Opladen 1986 S 99 a b Armin Trus Die Reinigung des Volkskorpers Eugenik und Euthanasie im Nationalsozialismus Metropol Berlin 2019 S 88 1 Annette Hinz Wessels NS Erbgesundheitsgerichte und Zwangssterilisation in der Provinz Brandenburg Bebra Wissenschaft Berlin 2004 S 73 Stefanie Westermann Richard Kuhl Dominik Gross Medizin im Dienst der Erbgesundheit Beitrage zur Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene Band 1 von Medizin und Nationalsozialismus LIT Verlag Munster 2009 S 18 ISBN 978 3 643 10478 6 a b A Scheulen Zur Rechtslage und Rechtsentwicklung des Erbgesundheitsgesetzes 1934 3 Februar 2005 Plenarprotokoll 2 191 S 10876 A zitiert nach A Scheulen Zur Rechtslage und Rechtsentwicklung des Erbgesundheitsgesetzes 1934 2005 Bundestagsdrucksache 11 1714 zitiert nach A Scheulen Zur Rechtslage und Rechtsentwicklung des Erbgesundheitsgesetzes 1934 2005 Tagesordnungspunkt 27 in Plenarprotokoll 16 100 des Deutschen Bundestages vom 24 Mai 2007 S 10285 PDF 2 5 MB Das Parlament Nr 22 23 vom 29 Mai 2007 Katja Neppert Warum sind die NS Zwangssterilisierten nicht entschadigt worden In Halbierte Vernunft und totale Medizin Zu Grundlagen Realgeschichte und Fortwirkungen der Psychiatrie im Nationalsozialismus Hrsg M Hamann und H Asbek Berlin 1997 S 219 Anna Catherin Loll Rene Althammer Vergessene NS Opfer Zwangssterilisierte kampfen um ihr Recht In Kontraste 30 Juni 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4152585 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses amp oldid 236822840