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Dieser Artikel behandelt die Goldene Bulle Karls IV Zu anderen Bedeutungen siehe Goldbulle Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch das von 1356 an das wichtigste der Grundgesetze des Heiligen Romischen Reiches war Es regelte vor allem die Modalitaten der Wahl und der Kronung der romisch deutschen Konige und Kaiser durch die Kurfursten bis zum Ende des Alten Reiches 1806 Trierer Exemplar der Goldenen Bulle Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle die 1400 von Konig Wenzel in Auftrag gegeben wurde Links Der Kaiser in einer blauen Tunika vom Kunstler wurden ihm sechs Kurfursten beigesellt da er selbst als Konig von Bohmen einer der sieben Kurfursten war Rechts Der Kolner Erzbischof als Kurfurst Der Name bezieht sich auf die goldgearbeiteten Siegel die an sechs der sieben Ausfertigungen der Urkunde angehangt waren er wurde allerdings erst im 15 Jahrhundert gebrauchlich Karl IV in dessen Herrschaftszeit das in lateinischer Sprache abgefasste Gesetzeswerk verkundet wurde nannte sie unser keiserliches rechtbuch Die ersten 23 Kapitel sind bekannt als Nurnberger Gesetzbuch und wurden in Nurnberg erarbeitet und am 10 Januar 1356 auf dem Nurnberger Hoftag verkundet Die Kapitel 24 bis 31 tragen die Bezeichnung Metzer Gesetzbuch und wurden am 25 Dezember 1356 in Metz auf dem Metzer Hoftag verkundet Die Goldene Bulle ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches Im Jahr 2013 wurde sie zum Weltdokumentenerbe erklart mit den entsprechenden Verpflichtungen fur Deutschland und Osterreich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 2 1 Wahl des Konigs und Kaisers 2 2 Weitere Bestimmungen 3 Unmittelbare Wirkungen und langfristige Folgen 4 Siegel 5 Ausfertigungen und deren Verbleib 6 Abschriften 7 Rezeption 8 Ubersetzungen und Ausgaben 9 Literatur 10 Dokumentation 11 Weblinks 12 AnmerkungenGeschichte BearbeitenUrsprunglich war es nicht die Aufgabe der mittelalterlichen Herrscher neues Recht im Sinne eines Gesetzgebungsverfahrens zu schaffen Seit der Zeit der Staufer setzte sich jedoch zunehmend die Auffassung durch dass der Konig und zukunftige Kaiser als die Quelle des alten Rechtes anzusehen sei und ihm damit auch eine Gesetzgebungsfunktion zukomme Dies resultierte aus dem Umstand dass sich das Reich in die Tradition des antiken romischen Kaisertums stellte Translatio imperii Restauratio imperii und aus zunehmendem Einfluss des romischen Rechts auf die Rechtsauffassungen im Reich Dementsprechend konnte sich Ludwig IV 1281 1282 1347 unwidersprochen als uber dem Gesetz stehend bezeichnen er sei berechtigt Recht zu schaffen und Gesetze auszulegen Karl IV setzte diese Gesetzgebungskompetenz als selbstverstandlich voraus als er die Goldene Bulle erliess Dennoch verzichteten die spatmittelalterlichen Kaiser weitestgehend auf dieses Machtinstrument Nach der Ruckkehr von seinem Italienzug 1354 1356 berief Karl IV einen Hoftag nach Nurnberg ein Wahrend dieses Zuges war Karl am 5 April 1355 in Rom zum Kaiser gekront worden Auf dem Hoftag sollten grundlegende Dinge mit den Fursten des Reiches beraten werden Karl ging es vor allem darum die Strukturen des Reiches zu stabilisieren nachdem es immer wieder Machtkampfe um die Konigswurde gegeben hatte 1 Solche Unruhen sollten in Zukunft durch eine genaue Regelung der Thronfolge und des Wahlverfahrens ausgeschlossen werden In diesem Punkt waren Kaiser und Kurfursten schnell einig Auch die Absage an ein Mitspracherecht des Papstes bei der deutschen Konigswahl wurde weitgehend einvernehmlich beschlossen In anderen Punkten erkaufte Karl sich die Zustimmung der Fursten mehrere Vorhaben zur Starkung der Zentralmacht des Reiches konnte er jedoch nicht durchsetzen Im Gegenteil musste er den Fursten Zugestandnisse an ihre Macht in den Territorien machen und sicherte sich gleichzeitig viele Privilegien in seinem eigenen Herrschaftszentrum Bohmen Das Ergebnis der Nurnberger Beratungen wurde am 10 Januar 1356 feierlich verkundet Dieses spater als Goldene Bulle bezeichnete Gesetzeswerk wurde auf einem weiteren Hoftag in Metz Ende 1356 erweitert und erganzt Dementsprechend werden die beiden Teile auch als Nurnberger bzw Metzer Gesetzbuch bezeichnet Nicht in allen Punkten die Karl regeln lassen wollte traf der Hoftag jedoch Entscheidungen So wurde in der Landfriedensfrage nur wenig entschieden und in Fragen des Munz Geleit und Zollwesens vermochten die rheinischen Kurfursten eine Entscheidung zu verhindern Inhalt Bearbeiten nbsp Kaiser Karl IV die Goldene Bulle erteilend nbsp Darstellung des Machtgefuges um 1463 64 in der Basilika St Wendelin in St WendelInsgesamt gesehen wurde in der Goldenen Bulle in grossen Teilen kein neues Recht geschaffen sondern es wurden jene Verfahren und Grundsatze niedergeschrieben die sich in den hundert Jahren zuvor bei den Konigswahlen herausgebildet hatten Wahl des Konigs und Kaisers Bearbeiten Das kaiserliche Rechtsbuch regelte zum einen ausfuhrlich die Modalitaten der Konigswahl Das Recht hierzu lag alleine bei den Kurfursten Der Erzbischof von Mainz hatte als Kanzler fur Deutschland binnen 30 Tagen nach dem Tod des letzten Konigs die Kurfursten in Frankfurt am Main zusammenzurufen um in der Bartholomauskirche dem heutigen Dom den Nachfolger zu kuren Die Kurfursten hatten den Eid abzulegen ihre Entscheidung ohne jede geheime Absprache Belohnung oder Entgelt zu treffen Zum andern erhielt der Gewahlte alle Rechte nicht nur eines Konigs sondern auch des zukunftigen Kaisers Die Stimmabgabe erfolgte nach Rang Der Erzbischof von Trier als Kanzler fur Burgund Der Erzbischof von Koln als Kanzler fur Reichsitalien Seit Otto dem Grossen 936 bis zur Kronung Konig Ferdinands I 1531 wurde der Konig in der Pfalzkirche von Aachen gekront Diese von Karl dem Grossen gegrundete Kirche lag im Territorium des Kolner Erzbischofs so dass dieser den Konig zu kronen hatte Der Konig von Bohmen als gekronter weltlicher Furst und Erzschenk des Reiches Der Pfalzgraf bei Rhein Sein Territorium lag im alten frankischen Siedlungsgebiet so wurde er Erztruchsess und bei Abwesenheit des Kaisers von Deutschland war er Reichsverweser in allen Landern in denen nicht sachsisches Recht galt Der Erztruchsess war auch die Instanz vor der sich der Konig bei Rechtsverstossen zu rechtfertigen hatte Der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und Reichsverweser in allen Landern in denen sachsisches Recht galt Der Markgraf von Brandenburg als Erzkammerer Der Erzbischof von Mainz hatte als Kanzler fur die deutschen Lande den hochsten Rang und stimmte wegen der Moglichkeit des Stichentscheides durch seine Stimme als Letzter ab Umfassend und auf Dauer wurden die Rechte und Pflichten der Kurfursten bei der Konigswahl besiegelt Die Konigswahl wurde damit auch formell wie bereits im Kurverein von Rhense erklart von der Zustimmung des Papstes gelost und dem neuen Konig die vollen Herrschaftsrechte zugestanden Wesentliche Neuerung der Goldenen Bulle war dass erstmals uberhaupt der Konig mit den Stimmen der Mehrheit gewahlt wurde und nicht auf die Zustimmung aller Kur Fursten insgesamt angewiesen war Hierfur musste aber damit es keinen Konig erster oder zweiter Klasse geben wurde noch fingiert werden dass die Minderheit sich der Stimme enthalte und so doch letztlich alle zugestimmt hatten Ein Konig konnte aus der Reihe der Kurfursten mit eigener Stimme gewahlt werden Zwar wurde an der Zeremonie der Kronung zum Kaiser durch den Papst grundsatzlich festgehalten tatsachlich erfolgte dies aber zuletzt bei Karl V Schon sein Vorganger Maximilian I nannte sich mit Einverstandnis des Papstes seit 1508 Erwahlter Romischer Kaiser Anstelle der Kronung in Aachen fanden ab 1562 beginnend mit Maximilian II bis zu Kaiser Franz II 1792 fast alle Kronungen im Frankfurter Dom nach der Wahl statt Weitere Bestimmungen Bearbeiten Uberdies legte die Goldene Bulle eine jahrliche Versammlung aller Kurfursten fest Dort sollten Beratungen mit dem Kaiser stattfinden Die Bulle verbot Bundnisse aller Art mit Ausnahme von Landfriedenvereinigungen ebenso das Pfahlburgertum Burger einer Stadt die wohl das Stadtrecht besassen jedoch ausserhalb der Stadt wohnten Die Goldene Bulle regelte die Immunitat der Kurfursten sowie die Vererbung dieses Titels Zudem erhielt ein Kurfurst das Munzrecht das Zollrecht das Recht zur Ausubung der unbeschrankten Rechtsprechung sowie die Pflicht die Juden gegen Zahlung von Schutzgeldern zu beschutzen Judenregal Die Gebiete der Kurfursten wurden zu unteilbaren Territorien erklart um zu vermeiden dass die Kurstimmen geteilt werden konnten oder vermehrt werden mussten was beinhaltete dass als Nachfolger in der Kurwurde bei den weltlichen Kurfursten immer der erstgeborene eheliche Sohn vorgesehen war Das eigentliche Ziel dieser Bulle war es Thronfolgefehden sowie die Aufstellung von Gegenkonigen zu verhindern Dies wurde schliesslich erreicht Der zweite Teil der Bulle das Metzer Gesetzbuch behandelte insbesondere protokollarische Fragen die Steuererhebung sowie die Strafen fur Verschworungen gegen Kurfursten Ihm nach sollten die Sohne und Erben der Kurfursten in der deutschen lateinischen italienischen und tschechischen Sprache unterrichtet werden 2 Unmittelbare Wirkungen und langfristige Folgen BearbeitenDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Goldene Bulle dokumentiert formalisiert und kodifiziert eine in Jahrhunderten herausgebildete Praxis und Entwicklung hin zur Territorialisierung Die Etablierung sowohl der weltlichen als auch der geistlichen Landesherrschaften etwa vom 11 bis zum 14 Jahrhundert und parallel dazu der schleichende Machtverlust des Konigs im Zuge der Territorialisierung Vermeidung der Gefahr eines Doppelkonigtums oder Zeiten von Thronvakanz 3 werden strukturell verfassungsrechtlich festgeschrieben Norbert Elias spricht bezuglich dieser langfristigen Entwicklung vom Konflikt zwischen Zentralgewalt und den zentrifugalen Kraften im Zuge der Entwicklung vom feudalen Personenverband zum administrativ verrechtlichten Staat Die Privilegien der Kurfursten die sich im Laufe der Zeit herausgebildet und quasi gewohnheitsrechtlich verfestigt hatten teils normativer Natur waren 4 werden kodifiziert Die Kurfurstenterritorien werden ungeteilt an den Erstgeborenen vererbt Privilegium de non evocando Untertanen durfen nur zum kurfurstlichen Gericht geladen werden Privilegium de non appellando Untertanen durfen kein anderes Gericht anrufen Regalien fallen an Kurfursten Durch die weitgehende Souveranitat der einzelnen Territorien entstand auf dem Gebiet des Heiligen Romischen Reiches kein Zentralstaat wie beispielsweise in England oder Frankreich der von einem machtigen monarchischen Hof und damit einem politischen und kulturellen Zentrum aus herrscht Es gibt keine sprachliche Einheitlichkeit und Normierung sondern die jeweiligen Territorien behalten ihre Regiolekte und entwickeln sich weitgehend autonom Die Territorien bauen eigene Universitaten auf die unabhangig voneinander lehren und eine wichtige Funktion in der Heranziehung von speziellen Landesbeamten haben Die Territorialisierung schreitet in den folgenden Jahrhunderten fort im Westfalischen Frieden von 1648 wird die Aufspaltung Deutschlands in weitgehend autonome Territorien besiegelt die Zentralgewalt verliert noch weiter an Kompetenzen bis sie im Jahr 1806 auch formal beendet wird Bis heute ist Deutschland ein Foderalstaat in dem die Lander erheblichen politischen Einfluss nehmen Siegel Bearbeiten nbsp Vorderseite des Siegels mit dem Bildnis des Kaisers nbsp Ruckseite des Siegels mit der Darstellung Roms Rombildsiegel Ublicherweise sind Bullen aus Blei gefertigt nur bei ganz besonderen Anlassen und in geringer Zahl gibt es Bullen aus Gold die daher eine ausserordentliche Bedeutung und Kostbarkeit darstellen Avers und Revers der 6 cm breiten und 0 6 cm hohen Bullen bestehen aus Goldblech Der Avers zeigt den thronenden Kaiser mit Reichsapfel und Zepter flankiert vom einkopfigen Reichsadler rechts und vom bohmischen Lowen links Die Umschrift lautet KAROLVS QVARTVS DIVINA FAVENTE CLEMENCIA ROMANOR UM IMPERATOR SEMP ER AVGVSTVS Karl IV Von Gottes Gnaden Romischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reiches Im Siegelfeld steht ET BOEMIE REX und Konig von Bohmen Der Revers zeigt ein stilisiertes Bild der Stadt Rom auf dem Portal steht AVREA ROMA Goldenes Rom Die Umschrift lautet ROMA CAPVT MVNDI REGIT ORBIS FRENA ROTVNDI Rom das Haupt der Welt lenkt die Zugel des Erdkreises 5 Ausfertigungen und deren Verbleib BearbeitenVon der Goldenen Bulle sind heute sieben Ausfertigungen erhalten Es gibt keine Hinweise dass es daruber hinaus noch weitere Exemplare gegeben hat Alle Ausfertigungen bestehen aus zwei Teilen dem ersten bestehend aus den am Nurnberger Reichstag beschlossenen Kapiteln 1 23 und dem zweiten mit den Metzer Gesetzen in den Kapiteln 24 31 Aufgrund des Umfanges haben die Ausfertigungen nicht das Aussehen von Urkunden sondern es handelt sich um gebundene Libelle Bemerkenswert ist dass der sachsische und der brandenburgische Kurfurst wohl aus Geldmangel auf eine eigene Ausfertigung verzichtet haben Das Bohmische Exemplar befindet sich heute im Osterreichischen Staatsarchiv in Wien Abteilung Haus Hof und Staatsarchiv Es stammt aus der kaiserlichen Kanzlei wobei nur der erste Teil eine besiegelte Ausfertigung mit Goldbulle ist der zweite Teil ist eine nicht besiegelte Abschrift eines fruheren zweiten Teils des bohmischen Exemplars der aber wohl nur ein Konzept war Schon zwischen 1366 und 1378 wurde die Abschrift mit dem ersten Teil zusammengebunden Auch das Mainzer Exemplar befindet sich im Osterreichischen Staatsarchiv in Wien Abteilung Haus Hof und Staatsarchiv Es stammt aus der kaiserlichen Kanzlei Das goldene Siegel und die Siegelschnur sind nicht mehr vorhanden Das Kolner Exemplar befindet sich in der Universitats und Landesbibliothek Darmstadt Der Schreiber ist unbekannt vielleicht handelte es sich um einen Lohnschreiber Das Pfalzische Exemplar das ebenfalls aus der kaiserlichen Kanzlei stammt befindet sich heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv Das Siegel liegt der Urkunde bei ist aber nicht mehr verbunden Das Trierer Exemplar das ebenfalls aus der kaiserlichen Kanzlei stammt liegt heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart Das Frankfurter Exemplar ist eine Abschrift des ursprunglichen bohmischen Exemplars der zweite Teil hat also die gleiche Vorlage wie der zweite Teil des heutigen bohmischen Exemplars Es befindet sich im Institut fur Stadtgeschichte im Karmeliterkloster dem fruheren Frankfurter Stadtarchiv Es handelt sich um eine Abschrift auf Kosten der Stadt da diese im Zusammenhang mit den ihr zugesicherten Rechten bei der Konigswahl und beim ersten Reichstag ein Interesse an einem vollstandigen Exemplar hatte Obwohl sie dem Charakter nach eine Abschrift ist hatte sie den gleichen rechtlichen Status wie die anderen Exemplare Das Nurnberger Exemplar das im Staatsarchiv Nurnberg verwahrt wird ist nur mit einem Wachs und nicht mit einem Goldsiegel besiegelt Es ist eine Abschrift des heutigen bohmischen Exemplars und ist zwischen 1366 und 1378 entstanden Neben diesen sieben Originalen gibt es zahlreiche Abschriften auch in deutscher Sprache und spater auch Drucke die jeweils auf eine dieser Vorlagen zuruckgehen Besonders hervorzuheben ist die aus dem Jahr 1400 stammende Prunkhandschrift Konig Wenzels siehe Bild oben die sich heute in der Osterreichischen Nationalbibliothek befindet 6 Abschriften BearbeitenEs konnten 174 Abschriften der Goldenen Bulle aus dem spaten Mittelalter und mindestens zwanzig weitere Textzeugen aus der Neuzeit ausfindig gemacht werden die die Zahl der in der jungsten Ausgabe benannten Kopien um mehr als ein Viertel erhohen Die meisten lateinischen Abschriften folgen der bohmischen Ausfertigung der Goldenen Bulle Die anderen folgen zum uberwiegenden Teil der pfalzischen Version nur wenige Stucke sind der Mainzer oder der Kolner und nur ganz vereinzelte Abschriften der Trierer Fassung zuzuweisen Hintergrund hierfur ist erstens die romisch deutsche Konigs bzw Kaiserwurde der Luxemburger sowie der Habsburger zweitens die langjahrigen Anspruche der entgegen dem inner wittelsbachischen Hausvertrag von Pavia ubergangenen bayerischen Wittelsbacher auf die Kurwurde und drittens die Tatsache dass die Ausfertigungen fur Frankfurt und Nurnberg diplomatische Abschriften der bohmischen Fassung darstellen und damit mittelbar zu ihrer weiteren Verbreitung beigetragen haben Die Kopien kommen aus den Rheinlanden dem Sudwesten Franken und der spateren Schweiz aus dem wittelbachischen und dem habsburgischen Suden sowie dem bohmischen Sudosten ausserdem aus der Markgrafschaft Brandenburg Preussen und Livland sowie Stadten in Sachsen Thuringen und Westfalen Weitere Duplikate kommen aus der Kanzlei der franzosischen Konige aus dem Konigreich Norwegen und der Markgrafschaft Mahren aus der Hafenstadt Venedig und von der romischen Kurie Die meisten Abschriften entstanden zwischen 1435 und 1475 Die ersten lateinischen Duplikate wurden noch im ausgehenden 14 Jahrhundert in den Kanzleien der Kurfursten von Koln Mainz und Bohmen sowie der Burggrafen von Nurnberg angefertigt Die bekannte Prachtausgabe fur Konig Wenzel IV von Bohmen wurde kurz nach 1400 angelegt Ihr folgen im 15 Jahrhundert Kopien fur den Herzog von Brabant den Pfalzgrafen bei Rhein den Erzbischof von Trier und den habsburgischen Kaiser Man kann ausserdem mit Duplikaten fur die bayerischen Wittelsbacher die Herzoge von Braunschweig Luneburg die Hochmeister des Deutschen Ordens und die sachsischen Wettiner rechnen Weitere Rezipienten lateinischer Ausgaben waren hohe Kleriker wie die Bischofe von Eichstatt und Strassburg oder auch prominente Mitglieder der romischen Kurie Auch der Niederklerus und das Patriziat finden sich als Nutzer lateinischer Sammlungen Zweisprachige Exemplare gab es vor allem am Mittel und Oberrhein aber auch in Franken Alle franzosischen Versionen stammen aus der Reichsstadt Metz Sie sind erst seit dem Ausgang des 15 Jahrhunderts nachweisbar Wesentlich junger ist die einzige spanische Ubersetzung welche ins 18 Jahrhundert gehort Aus dem Druckzeitalter stammen Ubertragungen ins Niederlandische und Italienische Eine tschechische Ubersetzung existiert wohl deshalb nicht weil es schon im 15 Jahrhundert in Bohmen keinen Bedarf mehr gab Rezeption BearbeitenEs lassen sich insgesamt funf Phasen der Rezeption unterscheiden In der Regierungszeit Karls IV standen Reich und Territorien im Vordergrund der Deutung Die Goldene Bulle wurde vornehmlich als Privilegiensammlung oder auch als Gesamtprivileg aufgefasst Bestimmungen zur Fehde und zur Immunitat der Kurlande gerieten dabei in das Kreuzfeuer der Kritik Wahrend des Grossen Abendlandischen Schismas wurde die Goldene Bulle meistens als Kaisererlass gedeutet Man legte den Text nun in Hinblick auf die Konigswahl in Frankfurt aus welche wie eine Kaisererhebung ohne Berucksichtigung der papstlichen Approbationsanspruche verstanden wurde Die konkurrierenden Herrschaftsanspruche der Konige Wenzel und Ruprecht stellten hierfur den aktuellen politischen Hintergrund dar Unter Ruprecht wurden neben dem Kaiser auch die Kurfursten in den Blick genommen fasste man doch die Goldene Bulle wie ein Weistum der Kurfursten auf Dieses entsprach deren gestiegenem Anteil am Reichsgeschehen In der Regierungszeit Sigismunds ruckte die Goldene Bulle als Reichsgesetz in das Zentrum des Interesses Die Quaternionen stellten spatestens seit dem Konzil von Konstanz alle Stande als vollwertige Glieder des Reiches dar und modifizierten damit den Dualismus von Kaiser und Kurfursten Man verstand den Kaiser in dieser Phase vornehmlich als hochsten Richter Friedensstifter Vogt der Kirche und Schutzer des Rechts Zeithistorischer Hintergrund hierfur war die Kirchen und Reichsreform Nach der Wahl Friedrichs III wurde die Goldene Bulle immer mehr zum Synonym fur das kaiserliche Recht doch gewann auch die Kaiserkronung fur die Habsburger wieder an Stellenwert Die Kur in Frankfurt welche die neuzeitliche Betrachtung der Goldenen Bulle massgeblich pragen sollte und das gegenseitige Verhaltnis der beiden Universalgewalten an dem sich vor allem die protestantische Debatte uber die Goldene Bulle entzundete wurden erstmals sogar zum Gegenstand der universitaren Lehre Das Kanonische Recht und das Romische Recht gingen dabei ganz neue Verbindungen ein fur die die Goldene Bulle einen wesentlichen Knotenpunkt darstellte Zum 650 jahrigen Jubilaum der Goldenen Bulle brachte die Bundesrepublik Deutschland am 2 Januar 2006 eine Briefmarke im Wert von 1 45 Euro heraus 7 Zum gleichen Anlass fand 2006 07 die Ausstellung Die Kaisermacher in Frankfurt am Main statt Die UNESCO hat die Goldene Bulle als deutsch osterreichische Gemeinschaftsnominierung in das Register Memory of the World aufgenommen 8 Uber die Aufnahme wurde am 18 Juni 2013 bei einer Konferenz in der sudkoreanischen Stadt Gwangju entschieden Ubersetzungen und Ausgaben BearbeitenWolfgang D Fritz Bearb Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV vom Jahre 1356 Monumenta Germaniae Historica Fontes iuris Germanici in usum scholarum separatim editi Band 11 Bohlau Weimar 1972 Die Goldene Bulle Nach Konig Wenzels Prachthandschrift Mit einem Nachwort von Ferdinand Seibt Harenberg Dortmund Die bibliophilen Taschenbucher Band 84 Arno Buschmann Hrsg Kaiser und Reich Munchen 1984 S 108 ff deutsche Ubersetzung Karl Zeumer Die Goldene Bulle Karls IV Erster Teil Entstehung und Bedeutung der Goldenen Bulle Zweiter Teil Text der Goldenen Bulle und Urkunden zu ihrer Geschichte und Erlauterung Weimar 1908 Im Volltext bei Wikisource Teil 1 Teil 2 Die Goldene Bulle In Lorenz Weinrich Hrsg Quellen zur Verfassungsgeschichte des Romisch Deutschen Reiches im Spatmittelalter 1250 1500 Ausgewahlte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters Freiherr vom Stein Gedachtnisausgabe Band 33 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1983 ISBN 3 534 06863 7 S 314 393 lateinische Edition mit deutscher Ubersetzung Moderne deutsche Ubersetzung nach der Ubersetzung aus dem Teutschen Reichs Archiv 1713 welche angehangt ist Literatur BearbeitenDarstellungen Michail A Boycov Der Kern der Goldenen Bulle In Deutsches Archiv fur Erforschung des Mittelalters 69 2013 S 581 614 Digitalisat Klaus Frederic Johannes Die Goldene Bulle und die Praxis der Konigswahl 1356 1410 In Archiv fur mittelalterliche Philosophie und Kultur Bd 14 2008 S 179 199 Marie Luise Heckmann Der Deutsche Orden und die Goldene Bulle Kaiser Karls IV Mit einer Vorbemerkung zur Herkunft der Quaternionen mit Edition ausgewahlter Stucke In Jahrbuch fur die Geschichte Mittel und Ostdeutschlands 52 2006 S 173 226 Bernd Ulrich Hergemoller Fursten Herren Stadte zu Nurnberg 1355 56 Die Entstehung der Goldenen Bulle Karls IV Stadteforschung Veroffentlichungen des Instituts fur Vergleichende Stadtegeschichte in Munster Band 13 Bohlau Koln u a 1983 ISBN 3 412 00282 8 Bernd Ulrich Hergemoller Die Verfasserschaft der Goldenen Bulle In Bohemia Band 22 1981 Band 2 S 253 299 Ulrike Hohensee Mathias Lawo Michael Lindner Michael Menzel und Olaf B Rader Hrsg Die Goldene Bulle Politik Wahrnehmung Rezeption Berlin Brandenburgische Akademie der Wissenschaften Berichte und Abhandlungen Sonderband 12 2 Bande Akademie Verlag Berlin 2009 ISBN 978 3 05 004292 3 Rezension Erling Ladewig Petersen Studien zur Goldenen Bulle von 1356 In Deutsches Archiv fur Erforschung des Mittelalters 22 1966 S 227 253 Digitalisat Bernd Schneidmuller Monarchische Ordnungen Die Goldene Bulle von 1356 und die franzosischen Ordonnanzen von 1374 In Johannes Fried Olaf B Rader Hrsg Die Welt des Mittelalters Erinnerungsorte eines Jahrtausends Beck Munchen 2011 ISBN 3 406 62214 3 S 324 335 Armin Wolf Das Kaiserliche Rechtbuch Karls IV sogenannte Goldene Bulle In Helmut Coing Hrsg Ius Commune Band 2 Frankfurt 1969 S 1 32 online PDF Lexikonartikel Peter Johanek Goldene Bulle In Verfasserlexikon 2 Auflage 3 1981 Sp 84 87 Armin Wolf Goldene Bulle von 1356 In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 4 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1989 ISBN 3 7608 8904 2 Sp 1542 f Dokumentation BearbeitenMomente der Geschichte die Goldene Bulle Online zdf de 1 Januar 2016 Uli Jurgens Die Goldene Bulle Dokumente die die Welt bewegen 2016 9 10 11 Online verfugbar bis zum 17 Juni 2022Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Goldene Bulle Quellen und Volltexte nbsp Commons Goldene Bulle Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Digitalisate der einzelnen Exemplare Bohmisches Exemplar Osterreichisches Staatsarchiv Abteilung Haus Hof und Staatsarchiv Frankfurter Exemplar Institut fur Stadtgeschichte Frankfurt am Main Kolner Exemplar Digitale Sammlungen Darmstadt Mainzer Exemplar Osterreichisches Staatsarchiv Abteilung Haus Hof und Staatsarchiv Pfalzisches Exemplar Bayerisches Hauptstaatsarchiv Pfalzisches Exemplar Kulturportal bavarikon Trierer Exemplar Landesarchiv Baden Wurttemberg Abteilung Hauptstaatsarchiv Stuttgart Das Trierer Exemplar auf LEO BW weitere ErlauterungenHinweis Vom Nurnberger Exemplar gibt es bislang kein Digitalisat im Netz nur eine im Staatsarchiv Nurnberg erhaltliche CD ROM Quellenausgaben Ausgabe der Goldenen Bulle in der MGH mit einleitenden Erlauterungen Lateinischer Kommentar 17 Jahrhundert Die Goldene Bulle in Fruhneuhochdeutsch in der Bibliotheca AugustanaWeitere Links Veroffentlichungen zur Goldenen Bulle im Opac der Regesta Imperii Die eigentliche goldene Bulle das goldene Siegel im Detail Handschriftenverzeichnis zu den deutschen Versionen des Mittelalters Bernd Ulrich Hergemoller Goldene Bulle 1356 In Historisches Lexikon Bayerns Portrat Goldene Bulle bei unesco de The Golden Bull Eintrag im Register des Memory of the World ProgrammsAnmerkungen Bearbeiten Berthold Seewald Wie Kaiser Karl mit der goldenen Bulle sein krisengeschutteltes Reich sichern wollte Welt de 10 Januar 2021 abgerufen am 12 Januar 2021 Goldene Bulle Kapitel 31 Ubersetzung von Wolfgang D Fritz Weimar 1978 Memento des Originals vom 6 Februar 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot pom bbaw de Wir bestimmen daher dass die Sohne Erben oder Nachfolger der erhabenen Fursten namlich des Konigs von Bohmen des Pfalzgrafen bei Rhein des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg die doch wahrscheinlich als Kinder die deutsche Sprache auf naturliche Weise erlernt haben vom siebenten Jahre an in der lateinischen italienischen und slawischen das heisst wohl tschechischen Sprache unterrichtet werden Armin Wolf Das Kaiserliche Rechtbuch Karls IV sogenannte Goldene Bulle Mit Verweis auf Literatur Wolf S 8 Karl Zeumer Die goldene Bulle Kaiser Karls IV Bohlau Weimar 1908 Band I Kapitel 1 Wolfgang D Fritz Bearb Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV vom Jahre 1356 Weimar 1972 S 14 Wolfgang D Fritz Bearb Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV vom Jahre 1356 Weimar 1972 S 9 32 Briefmarke zur Goldenen Bulle Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive Goldene Bulle Abgerufen am 31 August 2017 Dokumente die die Welt bewegen Die Goldene Bulle Dreikampf um den Thron arte tv 10 Juni 2022 6 Die Goldene Bulle Dreikampf um den Thron Dokumente die die Welt bewegen fernsehserien de Die Goldene Bulle Dokumente die die Welt bewegen ard de 11 Juni 2022Weltdokumentenerbe in Deutschland Edisonwalzen des Berliner Phonogramm Archivs 1999 Beethovens 9 Sinfonie 2001 Goethes literarischer Nachlass 2001 Gutenberg Bibel 2001 Metropolis 2001 Reichenauer Handschriften 2003 Bibliotheca Corviniana 2005 Kinder und Hausmarchen der Bruder Grimm 2005 Waldseemullerkarte von 1507 2005 Briefwechsel von Gottfried Wilhelm Leibniz 2007 Nibelungenlied 2009 Benz Patent von 1886 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