www.wikidata.de-de.nina.az
Der Brandenburger Zehntstreit war eine Auseinandersetzung zwischen den Markgrafen und Bischofen von Brandenburg in den Jahren 1210 bis 1238 Es ging um die Frage wem der Kirchenzehnt in den alten und neuen Gebieten der Mark Brandenburg zustand Der Markgraf hatte die Brandenburg 1157 ohne Beteiligung des Bischofs zuruckerobert Seitdem betrachteten die weltlichen die geistlichen Herren als blosse Nutzniesser des wiederhergestellten Bistums Brandenburg Sie hatten keine eigene Leistung erbracht Daher beanspruchten die markischen Landesherren mehr oder weniger unausgesprochen die Prarogative das Vorrecht Das umfasste wesentliche Teile des Kirchenzehnten als Entgelt fur die von ihnen geleistete Christianisierung Die Papstkirche stand dieser Sichtweise zunachst wohlwollend gegenuber Mit der Ablosung auf dem Stuhl des Papstes und dem der Brandenburger Bischofe anderte sich diese Auffassung Der Streit endete mit einem papstlich vermittelten Vergleich Auf die Einigung 1237 in Brandenburg an der Havel folgte die formelle Beurkundung 1238 in Merseburg Markgraf Albrecht II 1205 1220 im Hintergrund seine Sohne Johann I und Otto III die seinen konflikttrachtigen Plan mit einem gunstigen Vergleich abschlossenUm welche Dimensionen an Einnahmen es im Brandenburger Zehntstreit ging kann durch die Gesamtzahl der Hufen in den neuen Landen der Mark Brandenburg verdeutlicht werden Die Zahl der Hufen in den historischen Landschaften Teltow Barnim Havelland Zauche und Uckermark betrug zusammen etwa 25 000 von denen etwa 90 in bauerlichem Besitz und damit abgabenpflichtig waren 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund und Vorgeschichte 2 Grundungsplan einer bistumsfreien Stiftskirche 1210 3 Prufung des Plans und Konflikt 4 Der papstlich initiierte Vergleich 5 Folgen des Zehntstreits fur die Bauern und die Markgrafen 6 Quellenmassige Bedeutung des Brandenburger Zehntstreits 6 1 Ersterwahnung Berlins 6 2 Stadtrechtsverleihung fur Berlin 6 3 Situation der Slawen in der Mark um 1200 7 Literatur 8 EinzelnachweiseHintergrund und Vorgeschichte Bearbeiten nbsp Markgraf Albrecht der Bar mit Bischof Wigger von Brandenburg links und Bischof Otto von Bamberg dem Missionar Pommerns rechts Der slawische Burgwall Brandenburg Furstensitz des Stammesgebietes der Heveller Kernland der spateren Mark Brandenburg wurde von den Deutschen erstmals im Winter 928 29 durch Konig Heinrich I erobert Bis zur endgultigen deutschen Inbesitznahme dieses umkampften Hauptortes durch Markgraf Albrecht den Baren 1157 wechselte er insgesamt dreizehn Mal den Besitzer Aus diesem Grund verknupften sich unterschiedliche deutsche Anspruche mit dem Burgwall einschliesslich des Domes der Suburbien und des Umlandes Wegen der ursprunglichen Eroberung durch den Konig setzte die deutsche Konigsmacht in den Phasen des erneuten Besitzes immer wieder Burggrafen zur Wahrnehmung der koniglichen Rechte ein Kaiser Otto I errichtete 948 in Brandenburg ein Bistum und verlieh diesem umfangreiche Rechte Schliesslich schloss fast zwei Jahrhunderte spater Markgraf Albrecht der Bar um 1124 einen Vertrag mit dem Slawenfursten Pribislaw Heinrich uber seine Erbnachfolge fur das Stammesgebiet der Heveller Nach dem Tod des kinderlosen Pribislaw Heinrich 1150 besetzte Albrecht die Brandenburg aus der seine Leute kurzzeitig durch den Erbanspruche geltend machenden Jaxa von Kopenick vertrieben wurden 1157 eroberte Albrecht mit Unterstutzung des Erzbischofs Wichmann von Magdeburg seinen neuen Stammsitz zuruck was zum Wiedereinzug von Burggraf und Bischof fuhrte die sich aber am Kampf nicht beteiligt hatten Albrecht versuchte daher von Anfang die Anspruche von Bischof und Burggraf zuruckzudrangen aber noch sein Sohn Otto I musste sie 1170 anlasslich der Belehnung als Nachfolger Albrechts anerkennen machte aber unmissverstandlich seinen Fuhrungsanspruch deutlich Das Zuruckdrangen der Burggrafen als Beauftragte der fernen Stauferkonige gelang relativ schnell sie werden letztmals 1236 erwahnt als sich das staufische Kaisertum in Italien zerschliss Da die erste Bischofskirche zweifellos innerhalb des zentralen Burgwalls gestanden hatte uberliessen die Markgrafen zwangslaufig den Bischofen die Dominsel und grundeten in Erganzung zur Kaufmannssiedlung Parduin aus der die Altstadt entstand die Neustadt in der sie uneingeschrankt aus eigenem Recht herrschen konnten Wenn auch die Markgrafen die uberkommenen Anspruche der Konigsmacht respektieren mussten so genossen doch die sachsischen Fursten die slawisches Land ausserhalb des Altreichs ostlich der Elbe erworben hatten in lehnsrechtlicher Hinsicht gewisse Vorrechte denn sie beherrschten ihre erworbenen Gebiete nicht durch konigliches Lehen sondern durch Schild und Schwert nach Kriegsrecht in clipeo suo et iure belli 2 Sie brauchten daher zum Beispiel nur in eingeschranktem Umfang Heeresfolge zu leisten Dieses Selbstverstandnis der Sachsenfursten in ihren Landen kraft eigenen Schwertes zu herrschen fuhrte auch zu einem besonderen Vorgehen gegenuber der Geistlichkeit ostlich der Elbe Heinrich der Lowe hatte mit kaiserlicher Genehmigung jenseits der Elbe Landesbistumer in Oldenburg Lubeck Mecklenburg Schwerin einschliesslich Ratzeburg eingerichtet in der er die Bischofe selbst einsetzen durfte was diese von ihm und nicht vom Papst oder vom zustandigen Erzbischof abhangig machte und auch die Aufteilung des Kirchenzehnten anders als ublich zu seinem Vorteil regelte Auch Heinrich von Gardelegen 1192 der mitbelehnte Bruder Markgraf Ottos II 1205 hatte spatestens 1188 ein eigenes Bistum in der Altmark mit Dom in Stendal geplant war aber vor der Verwirklichung gestorben und Markgraf Otto II an den Heinrichs Landereien fielen verfolgte den Plan nicht weiter Grundungsplan einer bistumsfreien Stiftskirche 1210 Bearbeiten nbsp Das Stift Jerichow als Beispiel fur ein StiftMarkgraf Albrecht II versuchte es kurz vor 1210 zwar nicht mit dem Plan eines Bistums aber doch mit einer bistumsfreien Stiftskirche in den neuen Landen ostlich der Havel Durch seinen Prokurator liess er Papst Innozenz III folgendes darlegen Ein nicht geringer Teil des zu seiner Mark gehorenden Landes sei durch seine und seiner Vorfahren Bemuhungen den Handen der Heiden entrissen worden lage aber noch immer unfruchtbar und unbebaut da Er selbst wolle es nun der Bebauung der Erschliessung ad cultum zufuhren und u a eine Stiftskirche mit zwolf Kanonikern und deren Propst einrichten welche von aller bischoflichen Gerichtsbarkeit ganzlich ausgenommen und nur dem Papst unterstellt sein sollten Er benotige aber hierfur zwei Drittel des anfallenden Kirchenzehnten um diese Kirche aus eigenen Mitteln erbauen und Ritter anwerben zu konnen ohne die jenes Land nicht vor einem Angriff der andrangenden Slawen sicher sein konne Der dritte Teil des Zehnten solle aber an jene Stiftskirche gezahlt werden und nichtsdestoweniger solle der Papst zum Ausgleich fur die ihm dadurch entgehenden Anteile am Zehnten eine bestimmte Menge Mark Silber fur die betroffenen Hufen erhalten Prufung des Plans und Konflikt BearbeitenPapst Innozenz III der nach seiner Aussage die Brandenburgische Kirche schutzen wollte beauftragte daraufhin den Abt von Sittichenbach und den Dekan von Halberstadt mit der Prufung des vorgetragenen Sachverhalts der fur ihn vorteilhaft war direkter Zugriff auf den Stift und seine Einnahmen die hoher waren als seine indirekten Anteile am Zehnt Nach Angaben der Brandenburger Bischofe visitierte Markgraf Albrecht II aber ohne Wissen des Bischofs Baldwin und ohne Beteiligung des Abtes von Sittichenbach allein mit dem Halberstadter Dekan das Land deswegen sei der Vorgang von Rechts wegen ungultig Die Markgrafen hatten schon wiederholt die Kirche um den Zehnten betrogen und seien deswegen mehrfach exkommuniziert worden Auch seien die Angaben des Markgrafen uber die angebliche Befreiung des Landes aus den Handen der Heiden falsch Dort lebten vielmehr Glaubige gegen die der Markgraf nicht wegen ihres Unglaubens vorgegangen sei sondern weil sie sich nicht seiner Herrschaft unterwerfen wollten Ebenso falsch seien die Angaben uber den Bau der Stiftskirche Auch hatten die Markgrafen dem Papst nicht die versprochenen Zahlungen geleistet die zudem sowohl hinsichtlich der Gesamtgrosse der Hufenflachen als auch wegen des Werts derer Ertrage betrugerisch falsch berechnet worden seien Sie hatten also die Romische Kirche betrogen und die Brandenburgische Kirche ausserordentlich geschadigt nbsp Die Markgrafenbruder Johann I und Otto III mit Simeon Pfarrer von Colln links und Marsilius Schultheiss von Berlin rechts Papst Gregor IX setzte 1234 auf diese Klagen des Bischofs Gernand hin drei Richter aus Merseburg ein Bischof Ekkehard Dompropst Rudolf und Domscholaster Ernst Sie sollten die Angelegenheit uberprufen und die edlen Manner Johann I und Otto III Markgrafen von Brandenburg ermahnen und auf kluge und wirksame Weise dazu zu bringen dass sie trotz eines vom apostolischen Stuhl erlangten Briefes von dem sie bisher keinen Gebrauch gemacht haben von der Aneignung dieser Zehnten ablassen und gestatten dass der Bischof und die Kirche von Brandenburg der sie bekanntlich von Rechts wegen zustehen jene frei und ohne irgendeine Schwierigkeit einziehen konnen Notfalls sollten sie mit den Kirchenstrafen Exkommunikation und Interdikt drohen jedoch nicht ohne ausdrucklichen Auftrag des Papstes vollstrecken Auch sollten Zeugen die sich der Aussage entziehen wollten mit Kirchenstrafen zur wahrheitsgemassen Aussage gezwungen werden Der papstlich initiierte Vergleich BearbeitenEin halbes Jahr spater betonte der Papst die Dringlichkeit und beauftragte die Richter nach Moglichkeit einen freundschaftlichen Vergleich herbeizufuhren Dieser wurde am 28 Oktober 1237 im Domhospital von Brandenburg abgeschlossen mit folgenden wesentlichen Bestimmungen Die Markgrafenbruder Johann und Otto erkennen an dass Recht und Eigentum an den Zehnten ihrer im Bistum Brandenburg gelegenen markgraflichen Guter sowohl in ihren alten als auch in den neuen Gebieten zum Recht und Eigentum der Brandenburgischen Kirche gehoren Die Einkunfte aller Zehnten bleiben aber den Markgrafen und ihren Nachfahren sofern diese das Anerkenntnis bestatigen bis zum Aussterben der Linie Dies gilt jedoch nicht fur die Zehnten die das Bistum bisher unstrittig eingezogen hat Dies betrifft vor allem das erzstiftische Gebiet vom Elbe Havel Winkel sudostlich von Havelberg uber Leitzkau bis hin zum Land Juterbog weil uber dieses Gebiet die Erzbischofe von Magdeburg nur als weltliche Landesherren in Form des Erzstifts verfugten in kirchenrechtlicher Hinsicht gehorten sie aber zum Bistum Brandenburg Zum Zeichen der Anerkennung des prinzipiellen bischoflichen Zehnrechts werden die Markgrafen dem Bischof von Brandenburg jahrlich 3 Pfennig pro Hufe in den neuen Gebieten geben Ausserdem werden die Markgrafen dem Bischof an einem geeigneten Ort des neuen Gebiets 100 unbebaute Hufen ubereignen mit samtlichen Nutzniessungen und Rechten die er bebauen kann wie es ihm gefallt allgemein mit Blumberg Barnim gleichgesetzt 3 Ausserdem erhalt der Bischof die Petrikapelle neben dem Dom von Brandenburg mit allen Rechten Sie war bis dahin quasi die furstliche Hauskapelle Die Grenzen der Domimmunitat und die Rechte und Pflichten der dortigen Kirchenleute werden prazise beschrieben um bisherige Streitfalle auszuschliessen Zu den Pflichten gehort dass wenn die Stadt Brandenburg befestigt werden muss die Kirche und ihre Leute den auf sie entfallenden Abschnitt zu befestigen und zu sichern haben Der Markgraf verspricht den Kirchenbesitz in Brandenburg an der Havel gegen alle Angreifer zu beschutzen Die Markgrafen erhalten dagegen das Prasentationsrecht der Archidiakone in den neuen Gebieten Einer jeden Kirche im neuen Gebiet hat der Markgraf 4 Kirchenhufen zu geben und 1 Pfarrhufe fur diese auch 1 Scheffel Roggenmehl und 1 Pfennig Sehr umfangreich fielen die Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlungen aus Darauf folgten 17 Unterschriften von Urkundenzeugen Johann Domdekan von Halberstadt fuhrte die acht Geistlichen an Unter ihnen befand sich Simeon Pfarrer von Colln Dann kamen neun Ritter und schliesslich das Datum 28 Februar 1238 Den Abschluss bildeten die Siegel der drei Richter aus Merseburg die drei Siegel des Bischofs Dompropstes und Domkapitels von Brandenburg sowie die Siegel der beiden Markgrafenbruder Die sogenannten neuen Gebiete novae terrae wurden oft als neue Lande bezeichnet Ihre Lage und Ausdehnung gaben die Historiker unterschiedlich an Christina Meckelnborg verortete sie im ostlichen Grenzland der Mark Helmut Assing vermutete den nordlichen Barnim und den Raum Lowenberg Zehdenick Templin Bei Felix Escher hiess es ostlich von Havel und Spree Laut Johannes Schultze umfassten sie einen Grossteil des Barnims das Land Lowenberg und den angrenzenden Landstrich bis Zehdenick Eckhard Muller Mertens sprach von annahernd Barnim und Teltow Die Liste der Meinungen liesse sich fortsetzen 4 5 6 7 8 Folgen des Zehntstreits fur die Bauern und die Markgrafen Bearbeiten nbsp Bauern entrichten den Kirchenzehnt an GeistlicheInfolge des Vergleichs im Brandenburger Zehntstreit mussten die Hufenbauern in der Mark Brandenburg wahrend des Mittelalters keinen Kirchenzehnt als jahrliche Abgabe entrichten sondern dieser war in eine feste Abgabe die Pacht pactum umgewandelt worden 1 Lediglich in Tempelhof musste als Pacht noch die zehnte Mandel der Ernte gegeben werden Zehnt und Pacht waren hier also gleichgesetzt Wahrend der jahrliche Zehnt ertragsabhangig war war die Pacht eine fixe jahrliche Abgabe Nach welcher Formel der jahrliche ertragsabhangige Zehnt in die fixe jahrliche Pacht umgewandelt wurde ist nicht uberliefert Vermutlich war die Pacht ein Mittelwert gebildet aus den Zehntertragen vieler Jahre denn die Pacht pro Hufe schwankte sehr stark von Dorf zu Dorf in Abhangigkeit von der Ertragsfahigkeit der Boden Die Pacht war naturlich in erster Linie fur die Markgrafen als ursprunglichen Nutzniessern der Abgabe von Vorteil bedeutete sie doch eine berechenbare jahrliche Einnahme wahrend die Einnahmen durch den Zehnt in Abhangigkeit von der Erntemenge stark schwankten Fur die Bauern bedeutete dies dass sie auch bei einer Missernte diese Fixabgabe entrichten mussten die mitunter hoher war als der ertragsabhangige Zehnt Von Vorteil war die Fixabgabe nur bei einer sehr guten Ernte wenn der ertragsabhangige Zehnt die Fixabgabe uberschritten hatte In der Summe war die Umwandlung des ertragsabhangigen jahrlichen Zehnt in die fixe jahrliche Pacht fur die Bauern eher von Nachteil da eine schlechte Ernte meist mit einem Anstieg der Getreidepreise einherging wahrend gute Ernten die Preise druckten Da den Markgrafen der Kirchenzehnt in den neuen Landern zugestanden worden war mussten diese sich im Gegenzug verpflichten alle Dorfer mit vier Kirchenhufen auszustatten aus denen alle Kosten bezuglich der Kirche und des Pfarrers bezahlt werden konnten was ansonsten die Aufgabe des Bischofs als Zehntinhaber gewesen ware Quellenmassige Bedeutung des Brandenburger Zehntstreits BearbeitenAus den drei uberlieferten Urkunden als Quellen zum Brandenburger Zehntstreit zwei Papsturkunden und die Bestatigungsurkunde sind vor allem die drei folgenden Erkenntnisse wichtig Ersterwahnung Berlins Bearbeiten Die bekannteste Bedeutung des Vergleichs liegt darin dass in der Merseburger Bestatigungsurkunde erstmals durch den Urkundszeugen Pfarrer Simeon aus Colln das Vorhandensein der Doppelstadt Berlin Colln schriftlich fassbar wird Oft unbeachtet bleibt Es gibt keine Urkunde des Vergleichs vom 28 Oktober 1237 sondern nur die Bestatigungsurkunde vom 12 Februar 1238 Dennoch wird als Datum der Ersterwahnung Berlins tatsachlich jedoch nur der Teilstadt Colln das Jahr 1237 gewertet Dieses Datum wird zudem oft falschlicherweise als Stadtgrundung bezeichnet was anlasslich der Stadtjubilaen 1937 700 Jahre und 1987 750 Jahre besonders haufig geschehen ist Die Siedlungsanfange in Colln liegen jedoch in den 1170er Jahren die Stadtrechtsverleihung wird dagegen in den Jahren 1230 bis 1240 vermutet Stadtrechtsverleihung fur Berlin Bearbeiten Da 1244 derselbe Simeon als Propst von Berlin erwahnt wird tatsachliche Ersterwahnung von Berlin im engeren Sinne ist also die dortige Nikolaikirche Propsteikirche gewesen und damit vermutlich der ideelle Nachfolger der ursprunglich geplanten Stiftskirche was auch ihre ungewohnliche Stattlichkeit innerhalb der Mark erklart vergleichbar nur der erzstiftischen Nicolaikirche in Burg und der pommerschen Nikolaikirche in Prenzlau Wolfgang H Fritze hat die Vermutung geaussert dass ein innerer Zusammenhang des Zehntvergleichs mit der Stadtrechtsverleihung fur Berlin besteht Durch den Vergleich ist eine der wichtigsten bisher umstrittenen Finanzierungsgrundlagen der Markgrafen langfristig gesichert Wie schon fur die geplante Stiftskirche ist der Zehnt die Finanzierungsgrundlage fur die kostenaufwandige Propsteikirche Berlin wird durch den Sitz der Propstei aufgewertet spatestens jetzt bedarf die stadtische Siedlung auch einer gesicherten Rechtsgrundlage durch offiziell verbriefte stadtische Rechte Gleichzeitig wird die Stadterweiterung durch das Marienviertel in Angriff genommen einschliesslich des Baus einer zweiten Brucke uber die Spree zu dessen Anbindung 9 Fritze pladiert angesichts der urkundlichen Zeugnisse von 1238 Zehnt als gesicherte Finanzierungsgrundlage und 1244 Berlin als Propstei fur einen Zeitpunkt um 1240 10 Situation der Slawen in der Mark um 1200 Bearbeiten Schliesslich lasst der Vorgang Ruckschlusse auf die Situation der Slawen in der Mark zu Albrecht II sieht die Mark 1210 noch nicht sicher vor einem Angriff von Slawen Der Bischof widerspricht Die Slawen seien Glaubige nur wehrten sie sich gegen Zumutungen des Landesherrn Da es schon vor 1200 archaologische Nachweise des gemeinschaftlichen Siedelns von Deutschen und Slawen gibt bekanntestes Beispiel ist das Museumsdorf Duppel wird von der Germania Slavica Forschung angenommen dass Albrecht eine Schutzbehauptung aufgestellt hat um seine Einnahmen durch den ihm eigentlich nicht zustehenden Kirchenzehnten zu rechtfertigen Eine realistische Gefahr von heidnisch slawischen Angriffen bestand nach 1200 nicht mehr Literatur BearbeitenJohannes Schultze Die Mark Brandenburg Erster Band Entstehung und Entwicklung unter den askanischen Markgrafen bis 1319 In Die Mark Brandenburg 4 Auflage 5 Bande Duncker amp Humblot Berlin 2011 ISBN 978 3 428 13480 9 13 Die alten und die neuen Lande und der Zehntstreit S 118 127 Erstausgabe 1961 Christiane Schuchard Keine Grundungsurkunde Symeon plebanus de Colonia als Zeuge Die erste urkundliche Erwahnung von Colln an der Spree 1237 38 In Hans Joachim Reichhardt Hrsg Berlin in Geschichte und Gegenwart Jahrbuch des Landesarchivs Berlin Jahr 1987 Wolf Jobst Siedler Verlag Berlin 1987 ISBN 3 88680 283 3 S 7 36 Latein mit deutscher Ubersetzung Dietrich Kurze Das Mittelalter Anfange und Aufbau der christlichen Kirche in der Mark Brandenburg bis 1535 In Gerd Heinrich Hrsg Tausend Jahre Kirche in Berlin Brandenburg Wichern Verlag Berlin 1999 ISBN 3 88981 045 4 S 15 146 Wolfgang H Fritze Grundungsstadt Berlin Die Anfange von Berlin Colln als Forschungsproblem Bearbeitet herausgegeben und durch einen Nachtrag erganzt von Winfried Schich Berlin 2000 Joachim Muller Brandenburg an der Havel Die Siedlungstopografie 1100 1400 In Wie die Mark entstand 850 Jahre Mark Brandenburg hrsg v Brandenburgischen Landesamt fur Denkmalpflege Wunsdorf 2009 S 79 100 Winfried Schich Die Bedeutung von Brandenburg an der Havel fur die mittelalterliche Mark Brandenburg In Wie die Mark entstand 850 Jahre Mark Brandenburg hrsg v Brandenburgischen Landesamt fur Denkmalpflege Wunsdorf 2009 S 431 452 Einzelnachweise Bearbeiten a b Johannes Schultze Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375 Brandenburgische Landbucher Band 2 Kommissionsverlag von Gsellius Berlin 1940 Helmold von Bosau Slawenchronik I 87 mit Bezug auf Heinrich den Lowen und seine exemten Landesbistumer Dietrich Kurze Die Bistumer des Heiligen Romischen Reichs Von ihren Anfangen bis zur Sakularisation Hrsg Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb und Helmut Flachenecker Verlag Herder Freiburg im Breisgau 2003 ISBN 3 451 28075 2 Bistum Brandenburg 2 Neuaufbau im 12 und 13 Jahrhundert S 102 106 Blumberg S 105 Christina Meckelnborg Tractatus de urbe Brandenburg Das alteste Zeugnis brandenburgischer Geschichtsschreibung Textanalyse und Edition 1 Auflage Lukas Verlag fur Kunst und Geistesgeschichte Berlin 2015 ISBN 978 3 86732 215 7 Die Weimarer Fassung des Tractatus de urbe Brandenburg und ihre Datierung S 62 68 hier S 63 Helmut Assing Brandenburgische Geschichte Hrsg Ingo Materna Wolfgang Ribbe Akademie Verlag Berlin 1995 ISBN 3 05 002508 5 Die Landesherrschaft der Askanier Wittelsbacher und Luxemburger Mitte des 12 bis Anfang des 15 Jahrhunderts Die Kirchenorganisation in der Mark Brandenburg und die Entstehung klosterlicher Institutionen im 12 13 Jahrhundert S 116 120 hier S 118 Felix Escher Das Havelland im Mittelalter Untersuchungen zur Strukturgeschichte einer ostelbischen Landschaft in slawischer und deutscher Zeit Duncker amp Humblot Berlin 1987 ISBN 3 428 06236 1 Die landliche Sozialstruktur des Havellandes unter besonderer Berucksichtigung der slawischen Bevolkerung Dorfstruktur und einzelne Sozialgruppen nach dem Landbuch Kaiser Karls IV von 1375 S 314 336 hier S 324 Johannes Schultze Die Mark Brandenburg Erster Band 4 Auflage Duncker amp Humblot Berlin 2011 ISBN 978 3 428 13480 9 13 Die alten und die neuen Lande und der Zehntstreit S 118 127 hier S 121 122 Eckhard Muller Mertens Hufenbauern und Herrschaftsverhaltnisse in brandenburgischen Dorfern nach dem Landbuch Karls IV von 1375 In Walter Friedrich Hrsg Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt Universitat Berlin Gesellschafts und sprachwissenschaftliche Reihe Jahrgang 1 Heft 1 Berlin 1951 Die Hauptaufgaben der Hufenbauern Zins Pacht und Bede Die Pacht S 48 50 hier S 50 Fritze s Lit S 27 33f Berlin als mit Stadtrecht versehene Stadt wird erstmals 1251 erwahnt Fritze s Lit S 16 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Brandenburger Zehntstreit amp oldid 235779776