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Eine Propstei veraltet auch Probstei von lateinisch praepositura das Amt eines Vorgesetzten Aufsehers 1 bezeichnet ursprunglich ein Kloster dem ein Propst vorsteht Daneben bezeichnet das Wort das Amt die Dignitat Wurde den Amtsbereich oder auch den Amts bzw Wohnsitz eines Propstes Die jeweilige Bedeutung ergibt sich aus dem Kontext Inhaltsverzeichnis 1 Evangelische Kirchen 2 Romisch katholische Kirche 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseEvangelische Kirchen BearbeitenIn einigen evangelischen Landeskirchen und der Selbstandigen Evangelisch Lutherischen Kirche ist die Propstei eine Verwaltungseinheit Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich In einigen Landeskirchen wie der Evangelisch Lutherischen Landeskirche in Braunschweig und der Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland stellt die Propstei die untere Verwaltungsebene dar und setzt sich aus mehreren Kirchengemeinden zusammen Diese ist in der allgemeinen Verwaltung dem deutschen Landkreis vergleichbar und entspricht in der romisch katholischen Kirche dem Dekanat In anderen Landeskirchen wie der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland ist die Propstei dagegen die mittlere Verwaltungsebene die in der allgemeinen Verwaltung dem deutschen Regierungsbezirk vergleichbar ist und setzt sich aus Dekanaten oder Kirchenkreisen zusammen Auch in den evangelisch lutherischen Kirchen Skandinaviens ist der Begriff gebrauchlich Die Bistumer der Danischen Volkskirche sind in provstier unterteilt die der Norwegischen Kirche in prostier die der Evangelisch Lutherischen Kirche Finnlands in prosterier schwedisch finnisch rovastikunta In der Schwedischen Kirche heisst die entsprechende Verwaltungseinheit kontrakt ihr Leiter kontraktsprost An der Spitze der Propstei steht der Propst Auf der unteren Verwaltungsebene haben Propsteien in manchen Kirchen eine Propsteisynode als beschlussfassendes Gremium nbsp Haushaltsberatung der Kieler Propsteisynode 1972 Romisch katholische Kirche BearbeitenIn der romisch katholischen Kirche existieren historisch bedingt etliche Varianten der Propstei Gemeinsam ist ihnen dass der Amtstrager den Titel Propst fuhrt und in den allermeisten Fallen eine Verbindung zu einem Kathedral oder Stiftskapitel bzw zu einem monastischen Kloster besteht oder bestand So werden etwa auch klosterliche Niederlassungen als Propstei bezeichnet Dabei kann es sich sowohl um eine kirchenrechtlich selbstandige Niederlassung vergleichbar dem Status einer Abtei als auch um ein sogenanntes abhangiges Haus vergleichbar einem Priorat handeln Siehe auch PropstSiehe auch BearbeitenPropsteikircheLiteratur BearbeitenWalter Gobell Art Propst In RGG 3 Auflage Band 5 1961 Sp 638 f Philipp Hofmeister Art Propst In LThK 2 Auflage Band 8 Freiburg 1963 Sp 808 Georg Schwaiger Hrsg Monchtum Orden Kloster Von den Anfangen bis zur Gegenwart Beck Munchen 1993 S 370 H Mertens Zur Rechtsordnung Die Propstei In Der Convent Band 2 1956 S 381 390 Einzelnachweise Bearbeiten Karl Ernst Georges praepositura In Ausfuhrliches lateinisch deutsches Handworterbuch 8 verbesserte und vermehrte Auflage Band 2 Hahnsche Buchhandlung Hannover 1918 Sp 1870 Digitalisat zeno org Normdaten Sachbegriff GND 4175956 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Propstei Kirche amp oldid 233558439