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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zur Versicherungsleistung siehe Sterbegeld Sterbehilfe bezeichnet verschiedene das Lebensende einer Person beschleunigende Massnahmen Der Begriff umfasst das Toten die Sterbebegleitung oder das Sterbenlassen durch Therapieverzicht von schwer Kranken oder sterbenden Menschen aufgrund ihres eigenen ausdrucklichen oder mutmasslichen Verlangens Die ethische Beurteilung der Sterbehilfe ist Gegenstand vielfaltiger Diskussionen Weltweiter rechtlicher Stand der Sterbehilfe 2014 Aktive Sterbehilfe legalPassive Sterbehilfe legal Aktive Sterbehilfe illegal keine Regelung zur passiven Sterbehilfe Alle Formen der Sterbehilfe illegalZulassigkeit assistierten Suizids in der Welt 2021 LegalNicht reguliert aber gerichtlich erlaubt IllegalDabei werden im Wesentlichen vier Formen unterschieden 1 aktive Sterbehilfe in Form von absichtlicher und aktiver Beschleunigung oder Herbeifuhrung des Todeseintritts passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlangernde Massnahmen bei gleichzeitiger schmerzlindernder Behandlung indirekte Sterbehilfe durch eine schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme einer nicht beabsichtigten Lebensverkurzung Beihilfe zum Suizid als Hilfeleistung zur Selbsttotung zum Beispiel durch Beschaffung und Bereitstellung des todlichen Mittels Die Begriffe Sterbehilfe und Euthanasie werden in anderen Sprachen zum Teil gleichbedeutend verwendet In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie wegen des euphemistischen Gebrauchs dieses Wortes als Verschleierung fur die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus weitgehend vermieden Inhaltsverzeichnis 1 Formen der Sterbehilfe und Terminologie 1 1 Euthanasie 1 2 Sterbehilfe 1 3 Aktive Sterbehilfe 1 3 1 Totung auf Verlangen 1 3 1 1 Bekannte Falle 1 3 2 Totung ohne Willensausserung des Betroffenen 1 4 Indirekte Sterbehilfe 1 5 Passive Sterbehilfe 1 6 Sterbebegleitung 1 7 Beihilfe zur Selbsttotung assistierter Suizid 1 7 1 Deutschland 1 7 2 Osterreich 1 7 3 Schweiz 1 7 4 Niederlande 1 7 5 Vereinigte Staaten von Amerika 1 8 Sterbefasten 2 Gesetzliche Regelungen 2 1 Deutschland 2 1 1 Rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen vor 2020 2 1 2 Rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen ab 2020 2 2 Osterreich 2 3 Gesetzeslage in Deutschland Osterreich und der Schweiz 2 4 Andere Lander 2 5 Rechtsvergleich 3 Ethische Diskussion 3 1 Ethische Gesichtspunkte 3 1 1 Deutsche Geschichte 3 1 2 Angst vor unertraglichem Leiden 3 1 3 Sterbehilfe als umstrittenes Geschaftsmodell 3 1 4 Zweifelhaftigkeit des Sterbewunsches 3 1 5 Problematik von Suizidentschlussen 3 1 6 Wert der Selbstbestimmung 3 1 7 Sterbehilfe als Zumutung fur die Helfer 3 1 8 Zweifelhafte Interessenlage von Angehorigen 3 1 9 Gefahr eines Drangens zum Tode 3 2 Medizinische Standpunkte 3 3 Christliche Ethik 3 3 1 Katholizismus 3 3 1 1 Zur aktiven Sterbehilfe 3 3 1 2 Zur passiven Sterbehilfe 3 3 2 Evangelische Kirche in Deutschland EKD 3 3 3 Alt katholische Kirche 3 4 Judentum 3 5 Islam 3 6 Nichtreligios Humanistische Positionen 3 7 Deutscher Ethikrat 4 Sterbehilfe in den Medien 4 1 Dokumentationen 4 2 Spielfilme 4 3 Theaterstucke 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseFormen der Sterbehilfe und TerminologieMan unterscheidet zumeist die drei Formen aktive indirekte aktive und passive Sterbehilfe 2 Der Begriff Euthanasie taucht im deutschen Sprachraum selten auf Euthanasie Hauptartikel Geschichte der Euthanasie Der Begriff setzt sich aus den griechischen Worten eu gut und thanatos Tod zusammen und bedeutet der gute Tod 3 Euthanasie liegt vor wenn ein Arzt eine todliche Substanz verabreicht oder eine Intervention durchfuhrt um den Tod eines entscheidungsfahigen Patienten zu verursachen 4 Aufgrund der Euthanasie Programme im Dritten Reich die die Ermordung von etwa 275 000 psychisch kranken und behinderten Personen vollzogen 3 ist der Begriff in der deutschen Sprache belastet und wird in der Diskussion vermieden 5 Zum Teil findet der Begriff innerhalb der Veterinarmedizin Verwendung 6 Sterbehilfe Als Alternativbegriff hat sich in Deutschland das Wort Sterbehilfe durchgesetzt das ein breites Spektrum verschiedener Realitaten abdeckt von der aktiven Verabreichung todlicher Substanzen bis zur palliativen Sterbebegleitung Erstmalig vorgeschlagen wurde das Wort 1966 vom Gerichtspsychiater Helmut Ehrhardt 7 Der Begriff wird jedoch auch als Euphemismus kritisiert denn man sprache korrekter von Beihilfe zur Selbsttotung 8 Aktive Sterbehilfe Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeifuhrung des Todes durch Handeln auf Grund eines tatsachlichen oder mutmasslichen Wunsches einer Person Osterreich unechte direkte Sterbehilfe Schweiz direkte aktive Sterbehilfe Niederlande Euthanasie Belgien euthanasie active Aktive Sterbehilfe erfolgt zum Beispiel durch Verabreichung einer Uberdosis eines Schmerz oder Beruhigungsmittels Narkosemittels Muskelrelaxans von Insulin durch Kaliuminjektion oder einer Kombination davon Die aktive Sterbehilfe ist verboten in Deutschland 216 des Strafgesetzbuches in Osterreich 75 77 78 des Strafgesetzbuches in der Schweiz Art 111 Art 113 Art 114 des Strafgesetzbuches In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe strafbar Art 293 des Strafgesetzbuches wenn sie vorsatzlich und nicht von einem Arzt unter Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltskriterien Art 2 des Sterbehilfegesetzes einschliesslich der erforderlichen Meldung an den Leichenbeschauer der Gemeinde mit Bericht uber die Einhaltung der Sorgfaltskriterien Art 7 Abs 2 des Wet op de lijkbezorging geleistet wurde Totung auf Verlangen Hauptartikel Totung auf Verlangen Wird die Totung auf Wunsch des Sterbewilligen durchgefuhrt so handelt es sich um eine Totung auf Verlangen Diese war bis Ende 2020 weltweit in wenigen Staaten wie den Niederlanden Belgien Luxemburg und Kanada straffrei 9 Am 18 Marz 2021 billigte als viertes europaisches Land auch Spanien die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit deutlicher Mehrheit im Parlament 10 Im Januar 2021 hatte sich das portugiesische Parlament fur die Einfuhrung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen Das Verfassungsgericht lehnte allerdings am 15 Marz 2021 das Gesetz in der vorliegenden Fassung ab und verlangte eine prazisere Festlegung der Bedingungen unter denen aktive Sterbehilfe moglich sei 11 Im Mai 2023 hat das portugiesische Parlament allerdings eine geanderte Fassung zur Legalisierung von aktiver Sterbehilfe verabschiedet das voraussichtlich im Herbst 2023 in Kraft treten wird 12 Bekannte Falle Bob Dent Der 66 jahrige Australier war weltweit der Erste der sein Leben durch legale aktive Sterbehilfe beendete Der an Prostatakrebs erkrankte Zimmermann der seine eigene Krankheit als eine Achterbahn des Schmerzes bezeichnete verlas nach Einnahme eines todlichen Praparates einen offenen Brief mit den Worten Wenn Sie der freiwilligen Sterbehilfe nicht zustimmen dann machen Sie keinen Gebrauch von ihr aber bestreiten Sie nicht mein Recht sie zu nutzen 13 Dent beendete nach funfjahrigem Krebsleiden sein Leben am 22 September 1996 auf der Grundlage der zwischenzeitlich nur im Northern Territory wirksamen Rights of the Terminally Ill Act Emily Gilbert Die 73 jahrige Amerikanerin aus Fort Lauderdale Florida bat ihren Ehemann Roswell Gilbert im Marz 1985 wegen eines unheilbaren Knochenleidens um aktive Sterbehilfe Ihr Mann gab ihr zunachst Schmerztabletten und erschoss sie anschliessend mit einer Pistole Der 76 jahrige Roswell Gilbert wurde von einem Gericht zu 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt Das Strafmass wurde im August 1990 durch den damaligen Gouverneur Bob Martinez vermindert und Gilbert daraufhin freigelassen Er starb im September 1994 14 Vincent Humbert Der Franzose der nach einem schweren Autounfall seit September 2000 gelahmt und blind war bat im Dezember 2002 um aktive Sterbehilfe Diese wurde ihm von offizieller franzosischer Seite verweigert Seine Mutter spritzte ihm daraufhin im September 2003 Natriumpentobarbital wodurch er bewusstlos wurde und nicht mehr erweckbar war Zwei Tage spater wurden die lebenserhaltenden Maschinen von den Arzten abgeschaltet Sein Fall fuhrte in Frankreich zu einer Anderung der Gesetzeslage Piergiorgio Welby 26 Dezember 1945 in Rom 20 Dezember 2006 ebenda war ein Italiener der seit seinem 18 Lebensjahr an einer Muskeldystrophie litt Er bat im Jahr 2006 um aktive Sterbehilfe Diese wurde von dem Anasthesisten Mario Riccio am 20 Dezember 2006 vollzogen nachdem ein Gericht es abgelehnt hatte den Fall zu behandeln Der spater erhobene Mordvorwurf gegen Mario Riccio wurde von einem Gericht in Rom abgewiesen Die Wochenzeitung Die Zeit machte im Oktober 2011 einen bis dahin wenig beachteten Fall bekannter Arzte toteten eine Patientin in Belgien auf deren Wunsch hin unmittelbar danach entnahmen ihr andere Mediziner Organe Belgische Tageszeitungen hatten von einer Weltpremiere gesprochen 15 Totung ohne Willensausserung des Betroffenen Ist der tatsachliche Wille der Person nicht zu ermitteln kann eine Patientenverfugung oder der fruher geausserte Wille hierfur Anhaltspunkte geben Eine Totung ohne Vorliegen einer Willensausserung des Betroffenen wird allgemein nicht als aktive Sterbehilfe sondern als Totschlag oder Mord aufgefasst Indirekte Sterbehilfe Osterreich unechte indirekte Sterbehilfe Schweiz indirekte aktive Sterbehilfe Belgien euthanasie indirecte Niederlande double effectIndirekte Sterbehilfe ist eine Lebensqualitatsverbesserung unter Inkaufnahme der Lebensverkurzung Es handelt sich um einen Spezialfall der vor allem als theoretischer ethischer Grenzfall interessant ist in der Praxis aber obwohl insbesondere in Bezug auf eine symptomlindernde Gabe von Opium seit dem 17 Jahrhundert 16 immer wieder thematisiert eine geringe Rolle spielt Darunter wird die Gabe von Medikamenten zur Linderung von Leiden z B Schmerzen oder Angst unter Inkaufnahme eines vorzeitigen Todeseintritts verstanden 17 Schwer kranken Patienten die im Endstadium ihrer Erkrankung unter qualenden Symptomen wie zum Beispiel Atemnot Angsten oder Schmerzen leiden kann mit bestimmten Betaubungs und Beruhigungsmitteln gezielt geholfen werden Es kann dabei eine durch die symptomlindernden Medikamente verursachte Bewusstseinstrubung beim Patienten eintreten Diese Sedierung kann bis zum Todeseintritt anhalten wenn die Medikamentengabe in gleicher oder hoherer Dosierung fortgefuhrt wird Wurde diese Massnahme vom Patienten gewunscht wird von palliativer oder terminaler Sedierung gesprochen Durch eine versehentliche Uberdosierung kann dabei der Tod fruher eintreten Dieser seltene Fall einer indirekten Sterbehilfe ist in der Strafrechtswissenschaft in Deutschland diskutiert worden Im Ergebnis ist eine Mehrheit der Meinung dass der Arzt hier straffrei bleiben muss Eine Mindermeinung will die Totungsrelevanz eines auf Schmerzmilderung zielenden Verhaltens bereits im Tatbestand verneinen Die uberwiegende Ansicht sieht den Arzt gerechtfertigt durch eine Mischung von Notstand und rechtfertigender Pflichtenkollision Dadurch wird ausgeschlossen dass der Arzt sich ausserhalb der notwendigen Sorgfalt und damit des erlaubten Risikos bewegt Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel mit der Begrundung keinen vorzeitigen Tod herbeifuhren zu wollen als Korperverletzung 223 bis 233 Strafgesetzbuch oder unterlassene Hilfeleistung 323c Strafgesetzbuch bestraft werden vgl Palliativmedizin Passive Sterbehilfe Hauptartikel Passive Sterbehilfe Als passive Sterbehilfe Belgien euthanasie passive wird das Zulassen eines begonnenen Sterbeprozesses durch Verzicht Abbrechen oder Reduzieren 18 lebensverlangernder Behandlungsmassnahmen bezeichnet Dabei ist zu beachten dass dies kein arztlicher Behandlungsabbruch ist sondern dass lediglich das Ziel der Behandlung verandert wird Anstrengungen die darauf gerichtet sind das Leben zu verlangern werden nicht mehr unternommen aber durchaus solche Massnahmen die die Lebensqualitat in der verbleibenden Zeit verbessern Das Ziel der Massnahmen ist nicht mehr kurativ Ziel Heilung sondern palliativ Ziel Verbesserung der Lebensqualitat Spezialisiert auf Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung ist die Palliativmedizin Teil der Palliativmedizin ist immer auch das ausfuhrliche und ohne Zeitdruck stattfindende Gesprach mit dem Patienten und seinen Angehorigen So sollen Entscheidungen fur spezielle Therapien oder fur mogliches Unterlassen bestimmter Behandlungsoptionen einvernehmlich getroffen werden Alle Beteiligten sind dadurch auf dem gleichen Informationsstand und das behandelnde Team gewinnt eine grossere Handlungssicherheit Dazu gehort zum Beispiel das Ausschalten von lebenserhaltenden Beatmungsgeraten und das Unterlassen von Reanimationsversuchen Obwohl es sich bei dem Begriff der passiven Sterbehilfe um einen international etablierten Begriff handelt halten ihn viele fur missverstandlich und unglucklich gewahlt und meinen es solle eindeutiger von Sterbenlassen gesprochen werden 19 denn es gehe bei der passiven Sterbehilfe ja immer um eine Situation in der ein Mensch so schwer krank ist dass er nur noch eine kurze Lebenserwartung habe In einer reprasentativen Umfrage in Deutschland im Jahr 2008 ausserten 72 der Befragten sie seien fur das Gewahren von passiver Sterbehilfe 20 Bekannte Falle von passiver SterbehilfeTerri Schiavo Eine US Amerikanerin aus Saint Petersburg Florida die bei einem Zusammenbruch eine durch Sauerstoffmangel ausgeloste schwere Gehirnschadigung erlitten hatte und sich in der Folge von 1990 bis zu ihrem Tod 15 Jahre lang im Wachkoma befand Terris Ehemann klagte seit 1998 durch mehrere Instanzen die Einstellung der kunstlichen Ernahrung ein Dem wurde letztendlich im Februar 2005 stattgegeben Eluana Englaro 25 November 1970 in Lecco 9 Februar 2009 in Udine war eine Italienerin die nach einem Autounfall am 18 Januar 1992 im Wachkoma lag Obwohl ihr Gehirn unwiederbringlich zerstort war konnte sie atmen und ihr Herz arbeitete aus eigener Kraft Fast zehn Jahre lang hatte ihr Vater vor Italiens Gerichten darum gekampft Eluana sterben zu lassen Im November 2008 hatte das oberste italienische Berufungsgericht in letzter Instanz entschieden dass die kunstliche Ernahrung eingestellt werden konne Der Urteilsspruch wurde aber wegen des Verbots der aktiven und passiven Sterbehilfe in Italien zunachst vom Regionalprasidenten der Lombardei nicht umgesetzt und vom italienischen Gesundheitsministerium politisch blockiert Anfang Februar 2009 wurde sie aus einer Klinik im lombardischen Lecco in ein Altersheim im friaulischen Udine verlegt um dort zu sterben Nach Einstellung der kunstlichen Ernahrung und Hydrierung am 7 Februar 2009 starb Eluana Englaro zwei Tage spater Sterbebegleitung Hauptartikel Sterbebegleitung Sterbebegleitung greift nicht in den Prozess des Sterbens ein sondern bietet dem todkranken Menschen Beistand in seiner letzten Lebensphase zum Beispiel durch regelmassige Besuche offene Gesprache Aktivitaten und kleine Handreichungen Diese und zusatzliche pflegerische medizinische psychologische und seelsorgerliche Angebote zur Hilfe im Sterben werden unter dem Begriff Palliative Care zusammengefasst Beihilfe zur Selbsttotung assistierter Suizid Deutschland Beihilfe zur Selbsttotung bedeutet die Hilfestellung beim Vollzug einer Suizidhandlung durch eine Person die ein Mittel meist ein Medikament zur Selbsttotung bereitstellt Dies ist in Deutschland erlaubt Das fruhere Verbot einer geschaftsmassigen Beihilfe Arzt Sterbehilfeverein wurde aufgehoben Am 26 Februar 2020 erklarte das Bundesverfassungsgericht den 2015 eingefuhrten 217 StGB fur verfassungswidrig und somit nichtig 21 GeschichteVom 10 Dezember 2015 bis 26 Februar 2020 war die geschaftsmassige die unabhangig von einer Gewinnerzielungsabsicht wiederholte Forderung der Selbsttotung unter Strafe gestellt 22 23 24 Diese abstrakt das Leben gefahrdende Handlung war mit dem neu gefassten 217 des Strafgesetzbuches verboten Angehorige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen die sich lediglich als nicht geschaftsmassig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen blieben schon damals von der Strafandrohung ausgenommen 25 26 Eine Selbsttotung liegt nur dann vor wenn der Suizident den letzten Schritt noch selbst beherrscht also die sogenannte Tatherrschaft uber das Geschehen hat In Deutschland ist aktive Sterbehilfe als Totung auf Verlangen gemass 216 StGB strafbar und mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren bewehrt Sofern die andere Person die letzte todbringende Handlung vornimmt ist kein Suizid mehr gegeben sondern es liegt ein Totungsdelikt vor Die Beihilfe zum Suizid beispielsweise das Besorgen oder Bereitstellen todlich wirkender Medikamente ist in Deutschland mangels Vorliegens einer fremden rechtswidrigen Haupttat nicht gesetzeswidrig und nicht strafbar Prinzip der limitierten Akzessorietat Der Suizid richtet sich nicht gegen eine andere Person und ist mithin kein Totungsdelikt im Sinne der 211 ff StGB sodass auch die Hilfe hierzu keine strafbare Tat darstellt Dies bezieht sich jedoch auf die Beihilfe im juristischen Sinne und ist zu unterscheiden von einer aktiven Hilfestellung bei der Selbsttotung die als Beteiligung nach Taterschaftsgrundsatzen strafbar sein kann Die Rechtsprechung hat von dieser grundsatzlichen Straflosigkeit allerdings umstrittene Ausnahmen gemacht So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil die Ansicht vertreten ein Tatherrschaftswechsel fuhre zu einer Unterlassensstrafbarkeit des Suizidhelfers sofern diesem eine Garantenpflicht fur die Rechtsguter des Suizidenten zukommt 27 Auch eine Strafbarkeit eines Nichtgaranten wegen unterlassener Hilfeleistung kommt in Betracht denn die Rechtsprechung interpretiert den Suizidversuch generell als Unglucksfall im Sinne von 323c Die ethisch moralische Beurteilung des Verhaltens ist dabei von der strafrechtlichen Sicht deutlich zu trennen Im Falle des Besorgens oder Bereitstellens todlich wirkender Medikamente kann ferner eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz oder auch eine Straftat nach dem Betaubungsmittelgesetz vorliegen Nach verschiedenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Garantenstellung 28 wie auch des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit einer Betaubungsmittelverordnung im Rahmen der Suizidhilfe 29 durften diese Rechtsrisiken heute allerdings nicht mehr bestehen 30 Gemass einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2 Marz 2017 31 wird unter drei bestimmten Bedingungen die Erlaubnis zum Erwerb einer todlichen Dosis Natrium Pentobarbital zur Selbsttotung Autothanasie erteilt Durch dieses Medikament lasst sich am zuverlassigsten ein schmerzloser und komplikationsfreier Tod herbeifuhren Das Gericht legt bei seinem Urteil die freie Entfaltung der Personlichkeit und den Schutz der Menschenwurde zugrunde Dazu gehort dass der Mensch uber sich selbst verfugen und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann Die verfassungsrechtlich gebotene Achtung vor dem personlichen Umgang des Einzelnen mit Krankheit und dem eigenen Sterben schliesst auch die freiverantwortlich getroffene Entscheidung schwer kranker Menschen ein ihr Leben vor Erreichen der Sterbephase oder losgelost von einem todlichen Krankheitsverlauf beenden zu wollen Das Gericht argumentiert dass der Staat durch das Verbot dieses Medikament zu erwerben einen vielleicht nicht klassischen aber dennoch unzulassigen Eingriff in die Freiheit zu selbstbestimmtem Sterben vornimmt Die Bestimmung des Betaubungsmittelgesetzes wonach Medikamente wie Natrium Pentobarbital nur zu Therapiezwecken abgegeben werden durfen sieht das Gericht bei Fallen gesetzlich akzeptierter Autothanasie nicht verletzt da der Einsatz des Medikaments in einer solchen extremen Notlage therapeutischen Zwecken dient Wolfgang Janisch hat dies im Titel eines Artikels in der Suddeutschen Zeitung vom 17 Mai 2017 kommentiert Der Tod als letzte Therapie 32 Uber den Erhalt der todlichen Gabe entscheiden nach diesem Urteil weder Hausarzte noch ein Konsilium der Arztekammer sondern die vom Gericht verlangte besonders sorgfaltige Uberprufung liegt jetzt in den Handen von heranzuziehenden Sachverstandigen die das BVerwG beim Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM ansiedelt Das Bundesinstitut hat bislang aber lediglich die Prufung und Zulassung von Arzneimitteln uberwacht Arzte des BfArM werden zur Uberprufung der ersten Bedingung eine extreme Notlage verursacht durch eine unheilbare Krankheit mit starken Schmerzen in Zukunft Diagnosen zu stellen haben die die Krankheit und den Geisteszustand der betreffenden Patienten zu bewerten haben Als zweite Bedingung muss geklart werden ob der Sterbewillige autonom entscheiden kann also zu einer freien und ernsthaften Entscheidung in der Lage ist Die dritte Bedingung sagt dass keine zumutbare Alternative zur Verwirklichung des Sterbewunsches zur Verfugung steht etwa ein Behandlungsabbruch Nach dem Urteil des BVerwG vom 2 Marz 2017 ausserte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Grohe CDU dass eine staatliche Behorde niemals Helfershelfer einer Selbsttotung werden durfe Ende Juni 2018 wies Jens Spahn Bundesgesundheitsminister im Kabinett Merkel IV das BfArM an das Urteil des BVerwG zu ignorieren und Antrage Schwerstkranker auf den Erhalt todbringender Medikamente generell abzulehnen 33 34 Von den bis Mitte 2019 beim BfArM eingegangenen 127 Antragen nahm das BfArM keinen einzigen an 35 In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling Plahr Stephan Thomae Jens Beeck von weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP nennt die Bundesregierung die Zahl der Antrage von Anfang Marz 2017 bis Ende August 2020 In diesem Zeitraum gingen 190 Antrage ein Keiner der Antrage wurde bewilligt 36 Im Juni 2020 berichteten verschiedene Medien dass der vom fruheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegrundete Verein Sterbehilfe einem Bewohner eines Altenheims in Norddeutschland erstmals zum Suizid verholfen habe 37 38 39 Ebenfalls im Juni 2020 legte die Deutsche Gesellschaft fur Psychoanalyse Psychotherapie Psychosomatik und Tiefenpsychologie DGPT durch ihren geschaftsfuhrenden Vorstand eine Stellungnahme unter dem Titel Vorstellungen und Vorschlage zu wesentlichen Eckpunkten einer moglichen Neuregelung der Suizidassistenz vor 40 Der Bundestag fuhrte im April 2021 41 eine Orientierungsdebatte um die gesetzgeberischen Optionen zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Auflosung von 217 des Strafgesetzbuches zu diskutieren Im Sommer 2021 wurden Hinweise der Bundesarztekammer zum arztlichen Umgang mit Suizidalitat und Todeswunschen 42 sowie eine Handreichung zum Umgang mit nachhaltigen Suizidwunschen bei schwerer Krankheit veroffentlicht 43 Die Deutsche Gesellschaft fur Palliativmedizin DGP gab im September 2021 Empfehlungen zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der Hospizarbeit und Palliativversorgung heraus 44 Die Landesarztekammer Hessen passte ihre Regelungen in der arztlichen Berufsordnung an indem sie die Aussage Arztinnen und Arzte durfen keine Hilfe zur Selbsttotung leisten strich Die Kammer betonte zugleich das Verbot der Totung auf Verlangen 45 Nach der Orientierungsdebatte im Mai 2022 46 beriet der Bundestag die Initiativen zur Reform der Sterbehilfe in erster Lesung im Juni 2022 47 Es wurden die drei Gesetzesentwurfe von Castellucci et al 48 Kunast et al 49 und Helling Plahr et al 50 sowie ein Antrag zur Suizidpravention von Castellucci et al 51 diskutiert Diese Dokumente wurden auch in einer offentlichen Anhorung des Rechtsausschusses uber eine mogliche Neuregelung des assistierten Suizides und der Sterbebegleitung Ende November 2022 besprochen 52 Die beiden zuletzt genannten Entwurfe wurden Anfang Juli 2023 zu einem Entwurf zusammengefuhrt Dennoch fanden die beiden Entwurfe am 6 Juli 2023 im Bundestag bei der 2 3 Lesung keine Mehrheit 53 lediglich der Antrag zur Suizidpravention 54 Damit bleibt es bei der seit 2020 bestehenden Situation dass arztliche Sterbehilfe nur durch personliche Kontakte mit den hilfsbereiten Arzten in Anspruch genommen werden kann oder durch Sterbehilfe Vereine die einen solchen Kontakt vermitteln Die Uberprufung des Sterbewillens ist weiterhin unreglementiert und wird von jedem Verein unterschiedlich gehandhabt Stand Mitte 2023 verlangen diese zudem Preise von mindestens 4 000 Euro pro Person 2022 wurden deren Leistungen ein paar Hundert Mal in Anspruch genommen also bei etwa einer von zwanzig Selbsttotungen 55 Osterreich In Osterreich war die Mitwirkung am Selbstmord bis 2021 generell verboten und wurde mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren bestraft 78 des Strafgesetzbuches Das Verbot stammte aus der Zeit des autoritaren Standestaats was auch den religios gepragten Begriff des Selbstmords anstelle von Suizid erklart 1934 bis 1974 139b Strafgesetz 56 78 des Strafgesetzbuches ist sehr weit formuliert und erfasst selbst geringfugige Unterstutzungshandlungen wie den Kauf eines Zugtickets zu einem Sterbeverein in der Schweiz auch wenn die Unterstutzung durch nahe Angehorige Ehe Partner oder andere nahestehende Personen erfolgt 56 Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt forderte daher eine Reform des Straftatbestands die sowohl dem Prinzip der Aufrechterhaltung der sozialen Norm der Suizidpravention als auch dem Schutz vor Fremdbestimmung vulnerabler Personen Rechnung tragt jedoch ebenso eine individuelle Hilfe in Ausnahmefallen zulasst 57 In seinem am 11 Dezember 2020 verkundeten Erkenntnis zu mehreren Beschwerden sterbewilliger Antragsteller Angehoriger und eines Arztes entschied der osterreichische Verfassungsgerichtshof dass das absolute Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid verfassungswidrig sei Das Beihilfe Verbot in 78 StGB wurde daher zum 31 Dezember 2021 aufgehoben nicht aber das Verbot der Totung auf Verlangen also der aktiven Sterbehilfe 58 Der osterreichische Nationalrat stimmte daraufhin am 16 Dezember 2021 fur eine neue Regelung der Beihilfe zum Suizid fur dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Erwachsene 59 Das Sterbeverfugungsgesetz und die neue Fassung des 78 StGB traten am 1 Janner 2022 in Kraft 60 Am 14 April 2022 setzte Andrea Mielke als erste Salzburgerin mit 57 ihrem Leben assistiert ein Ende Sie war wegen eines Gendefekts Zeit ihres Lebens auf den Rollstuhl angewiesen und engagierte sich fur ein selbst bestimmtes Leben von Behinderten 61 Da sich zur Inanspruchnahme des ass Suizids in Osterreich ausschliesslich Personen ohne eigene Erfahrung zu Wort gemeldet haben hat die Zeitung ArzteWoche als erstes Medium den Originalbericht einer Begleitperson veroffentlicht 62 Im Juli 2023 wurde dieser Beitrag in die Shortlist Top 5 der Kategorie Medien des Osterreichischen Gesundheitskompetenzpreises 2023 aufgenommen 63 Schweiz In der Schweiz ist Hilfe zur Selbsttotung nicht strafbar sofern kein egoistisches Motiv vorliegt Art 115 StGB Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften betont aber in ihren Richtlinien Suizidhilfe sei nicht Teil der arztlichen Tatigkeit Es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch auf eine Beihilfe zum Suizid Bekannt sind in der Schweiz die beiden zusammen bereits rund 90 000 Mitglieder zahlenden Vereine EXIT Romandie und EXIT Deutsche Schweiz welche ihren Mitgliedern aufgrund klarer Richtlinien Hilfestellung und Arzte vermitteln um bei der Selbsttotung zu assistieren sowie der rund 5500 Mitglieder zahlende Verein Dignitas Diese Vereine sind Mitglied der World Federation of Right to Die Societies 64 Weitere Organisationen sind Ex International welche sich auf Sterbewillige aus dem Ausland konzentriert 65 sowie Life Circle 66 Prinzipiell kann aber jede mundige Person jeden Arzt um die Verschreibung und Beschaffung des notwendigen Medikamentes anfragen wobei aber langstens nicht jeder Arzt bzw jede Apotheke bereit ist eine solche Hilfestellung zu leisten Mitglieder der Sterbehilfeorganisationen profitieren jedoch davon dass diese Strukturen und Prozeduren bieten wie zum Beispiel arztliche psychologische Gesprache in welchen der Sterbewunsch erortert und dokumentiert wird 67 Seit Juni 2012 gibt es die ersten Gesetze zur Sterbehilfe in einigen Kantonen So wurde im Kanton Waadt u a geregelt unter welchen Voraussetzungen in einem offentlichen Spital oder einem Pflegeheim eine Sterbehilfeorganisation Zutritt erhalten muss und Beihilfe zur Selbsttotung erfolgen kann So muss eine schwere und unheilbare Krankheit vorliegen und anderseits die Urteilsfahigkeit des Sterbewilligen gegeben sein Ob die beiden Kriterien erfullt sind entscheidet ein Chefarzt oder Klinikleiter zusammen mit dem Pflegeteam und dem behandelnden Arzt 68 In der Schweiz steigt die Inanspruchnahme eines assistierten Suizids 2014 waren es 742 Personen 320 Manner und 422 Frauen 69 2017 1009 Personen 413 Manner und 596 Frauen 70 71 Niederlande In den Niederlanden ist die vorsatzliche Hilfe zur Selbsttotung verboten Art 294 des Strafgesetzbuches allerdings nicht strafbar wenn sie von einem Arzt unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten begangen wurde und dem Leichenbeschauer Meldung erstattet wurde Diskutiert wird auch die Legalisierung der Abgabe von todlichen Praparaten durch Arzte damit Sterbewillige ihr Leben ohne direkte arztliche Hilfe beenden konnen 72 Vereinigte Staaten von Amerika In den US Bundesstaaten Oregon und Washington ist der arztlich assistierte Suizid straffrei und im Oregon Death with Dignity Act bzw im Washington Death with Dignity Act geregelt Bekannte Falle von assistiertem SuizidRamon Sampedro Der Spanier war 30 Jahre lang mit einem hohen Querschnitt vom Hals abwarts gelahmt Seine Geschichte wurde in dem Film Das Meer in mir verfilmt Dem Spanier wurde auf seinen Wunsch hin von einer Freundin ein Glas Wasser mit Zyankali so in die Nahe seines Mundes gestellt dass er selbst mit einem Strohhalm daraus trinken konnte und daraufhin starb 1998 Mehrere seiner Freunde zeigten sich selbst der Beihilfe an woraufhin das Verfahren eingestellt wurde Sterbefasten Hauptartikel Sterbefasten Das Sterbefasten unter Verzicht auf Nahrung und Flussigkeit ist eine umstrittene Form des Suizids und wird von seinen Befurwortern als mogliche Alternative zum assistierten Suizid angesehen 73 Gesetzliche Regelungen nbsp Sterbehilfe Euthanasie in Europa Aktive Sterbehilfe erlaubt Passive bzw indirekte Sterbehilfe erlaubt Keine Form der Sterbehilfe legal Keine Daten nbsp Assistierter Suizid in Europa Beihilfe zur Selbsttotung gesetzlich erlaubt Beihilfe zur Selbsttotung per Gerichtsurteil erlaubt Beihilfe zur Selbsttotung gesetzlich verbotenDeutschland In Deutschland ist aktive Sterbehilfe als Totung auf Verlangen gemass 216 Strafgesetzbuch StGB strafbar und mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren bewehrt Am 10 Dezember 2015 trat ein Gesetz in Kraft das die geschaftsmassige also die unabhangig von einer Gewinnerzielungsabsicht wiederholte Forderung der Selbsttotung unter Strafe stellte 74 75 76 Diese abstrakt das Leben gefahrdende Handlung war mit dem neu gefassten 217 StGB verboten Angehorige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen die sich lediglich als nicht geschaftsmassig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen bleiben von der Strafandrohung ausgenommen 25 26 Am 26 Februar 2020 erklarte das Bundesverfassungsgericht den 2015 eingefuhrten 217 StGB Geschaftsmassige Forderung der Selbsttotung fur verfassungswidrig und somit nichtig 77 78 Rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen vor 2020 Die Deutsche Gesellschaft fur Chirurgie hatte Anfang 1979 durch einen interdisziplinaren Ausschuss Hinweise fur Arzte veroffentlicht deren Praambel besagt dass Lebensverlangerung nicht unter allen Umstanden Ziel arztlichen Handeln sein kann 79 1986 legte eine interdisziplinare Arbeitsgruppe einen Alternativentwurf eines Gesetzes uber Sterbehilfe vor 80 Bis etwa 2006 verlief die Diskussion fast ausschliesslich auf theoretischer Ebene im rechtswissenschaftlichen Bereich wo 2008 auch ein Vorschlag eines umfassenden Sterbehilfegesetzes veroffentlicht wurde das den Lebensschutz in den Vordergrund stellt und auch Details einer moglichen gesetzlichen Regelung berucksichtigt 81 Kritiker warfen diesem Entwurf jedoch zu penible Regelungen vor 82 Der 66 Deutsche Juristentag hat sich am 20 September 2006 mit grosser Mehrheit fur eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und der Verbindlichkeit von Patientenverfugungen ausgesprochen Das bedeutet dass Behandlungsabbruche und das Unterlassen lebenserhaltender Massnahmen auch schon vor der Sterbephase rechtlich erlaubt sein sollen Im Strafgesetzbuch solle ausdrucklich klargestellt werden dass sich Arzte in solchen Fallen nicht strafbar machen Daran entzundete sich in der Offentlichkeit eine kontroverse Debatte Schliesslich wurden auch im Bundestag im Fruhjahr 2007 zwei fraktionsubergreifende Gruppenantrage eingereicht Sie unterscheiden sich vor allem in einem Punkt Der Antrag von Bosbach Rospel Winkler Fricke et al sieht im Gegensatz zu dem anderen Antrag keine Verbindlichkeit der Patientenverfugung fur den Fall vor dass die Befolgung der Patientenverfugung zum Tod fuhren wurde obwohl die Erkrankung noch keinen unumkehrbaren todlichen Verlauf genommen hat Ein Unterlassen medizinischer Eingriffe auf der Grundlage einer vom Betroffenen verfassten Patientenverfugung oder einer sonstigen beachtenswerten Willensausserung stellt keine aktive sondern passive Sterbehilfe dar 83 Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten also das Missachten des Patientenwillens oder einer Patientenverfugung erfullt in Deutschland den Straftatbestand der Korperverletzung Ausgehend von der Sterbehilfe Diskussion wurde das Thema in der Offentlichkeit meist unter dem Begriff Patientenverfugung diskutiert also aus der Perspektive der Betroffenen Viele Menschen befurchteten dass ihr vorher deutlich geausserter Wille ignoriert werden konnte und ihnen ein langes Sterben zugemutet werden konnte weil Arzte aus Uberzeugung oder aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen entgegen diesem Willen handeln Durch das Urteil des BGH vom 25 Juni 2010 84 werden diese Befurchtungen wohl gegenstandslos Nach vielen Beratungen und Anderungen verschiedener Entwurfe stimmte der Deutsche Bundestag schliesslich am 18 Juni 2009 mit 317 Ja Stimmen bei 233 Nein Stimmen und 5 Enthaltungen dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Betreuungsrechts der Abgeordneten Stunker Kauch Jochimsen und weiterer Abgeordneter zu 85 Der Bundesgerichtshof BGH hat in einem Grundsatzurteil vom 25 Juni 2010 zum Behandlungsabbruch Fall Putz 84 das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestarkt indem er entschied dass im strafrechtlichen Sinne eine entsprechende Einwilligung des Patienten sowohl das Unterlassen weiterer lebenserhaltender Massnahmen rechtfertige als auch die aktive Beendigung oder Verhinderung einer von dem Patienten nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung Die zur Straffreiheit fuhrende Einwilligung konne bei einem nicht einwilligungsfahigen Patienten auch zuvor in einer Patientenverfugung oder sogar in einer mundlichen Ausserung gegeben worden sein 86 87 Solche Ausserungen sind fur rechtliche Betreuer und Bevollmachtigte verbindlich 1901a BGB sie binden auch das Betreuungsgericht 1904 Abs 3 BGB und seit 26 Februar 2013 auch unmittelbar den Arzt 630d BGB Das Berufsrecht der Mediziner wurde der neuen Gesetzeslage und insbesondere als Reaktion auf o g Urteil des BGH vom 25 Juni 2010 durch neue Grundsatze der Bundesarztekammer zur arztlichen Sterbebegleitung vom 21 Januar 2011 angepasst 88 Die Diskussionen auf dem 114 Deutschen Arztetag Anfang Juni 2011 zeigen jedoch dass auch damit das Thema fur die Arzteschaft noch lange nicht beendet ist 89 90 91 Einen ausserparlamentarischen Entwurf fur ein solches Gesetz hatte am 8 Mai 2014 die Deutsche Stiftung Patientenschutz der Offentlichkeit vorgestellt 92 Sie forderte mit einem neuen Paragraph 217 Strafgesetzbuch das organisierte Betreiben von Suizidbeihilfe durch Einzelpersonen oder Gruppen zu verbieten 93 Wer bei einer Selbsttotung jedoch lediglich Teilnehmer sei ohne geschaftsmassig zu handeln sollte nach dem Willen der Autoren des Gesetzesentwurfs Steffen Augsberg und Eugen Brysch straffrei bleiben aber nur sofern der Suizident sein Angehoriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist Hierzu allerdings seien in aller Regel nicht Arzte oder Pflegekrafte zu rechnen 92 Im Jahr 2014 hat Bundesgesundheitsminister Hermann Grohe CDU den Anlauf zu dieser gesetzlichen Regelung der Beihilfe zur Selbsttotung unternommen Die Grosse Koalition aus CDU CSU und SPD hat sich daraufhin auf einen Fahrplan fur ein Gesetz zur Sterbehilfe geeinigt Am 2 Juli 2015 fand die Erste Lesung der bis dahin in den Bundestag eingebrachten vier Gruppenantrage statt 94 Am 23 September 2015 fuhrte der Rechtsausschuss eine offentliche Anhorung durch 95 Der Deutsche Ethikrat hatte seine ursprungliche Distanz 96 gegenuber neuen strafrechtlichen Bestimmungen zur Selbsttotung differenzierter formuliert Zur gesetzlichen Starkung der Suizidpravention hatte er in der Ad hoc Empfehlung vom 18 Dezember 2014 gefordert das derzeit geltende Strafrecht nicht grundsatzlich zu andern Eine eigene gesetzliche Regulierung etwa der arztlichen Suizidbeihilfe lehnte er mehrheitlich ebenso ab wie jede Regulierung der Suizidbeihilfe fur eine andere Berufsgruppe auch weil auf diese Weise erlaubte Normalfalle einer Suizidbeihilfe definiert wurden Nach Auffassung der Mehrheit des Deutsche Ethikrats sollte Beihilfe zum Suizid sowie deren legales Anbieten jedoch untersagt werden wenn sie auf Wiederholung angelegt sind offentlich erfolgen und damit den Anschein einer sozialen Normalitat hervorrufen konnten Eine Suizidbeihilfe die keine individuelle Hilfe in tragischen Ausnahmesituationen sondern eine Art Normalfall ware etwa im Sinne eines wahlbaren Regelangebots von Arzten oder im Sinne der Dienstleistung eines Vereins lehnte der Deutsche Ethikrat ab 97 Uber folgende funf Gesetzentwurfe wurde 2015 in erster Lesung lediglich der Gruppenantrag um die Bundestagsabgeordnete Katja Keul bzw in zweiter und dritter Lesung alle weiteren Gruppenantrage im Bundestag abgestimmt Der Gruppenantrag um die Bundestagsabgeordneten Brand CDU und Griese SPD 25 Wer bei einer Selbsttotung lediglich Teilnehmer sei ohne geschaftsmassig zu handeln sollte bei diesem Antrag straffrei bleiben solange der Suizident Angehoriger oder nahestehende Person ist Dieser Gruppenantrag wurde von den Unterstutzern selbst als Weg der Mitte bezeichnet 98 Dieser Gesetzentwurf mit dem Titel Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschaftsmassigen Forderung der Selbsttotung wurde vom Bundestag mit einer Mehrheit von 360 von 602 abgegebenen Stimmen angenommen 99 Der Gruppenantrag um die Bundestagsabgeordneten Sensburg CDU und Dorflinger CDU 100 Der Antrag wollte fur Deutschland jegliche Beihilfe zum Suizid zum Delikt ausgestalten Der Gruppenantrag um die Bundestagsabgeordneten Hintze CDU und Lauterbach SPD 101 Auf dem Wege einer Erganzung des BGB sollte Arzten Schutz vor jenen Arztekammern und dadurch Rechtssicherheit verschafft werden welche ihnen jegliche Suizidbeihilfe verbieten Bei Selbsttotungen sollten Arzte jedoch nur diejenigen Patienten unterstutzen durfen die todkrank sind Der Gruppenantrag um die Bundestagsabgeordneten Kunast Die Grunen und Sitte Die Linke 102 Der Antrag bemuhte sich Suizidbeihilfe straflos beizubehalten wollte jedoch ein Erstberatungsmonopol fur Arzte einfuhren und dessen Missachtung mit erheblicher Strafe bewehren Der Gruppenantrag um die Bundestagsabgeordnete Keul Die Grunen 103 Dieser Antrag pladierte fur die Beibehaltung der aktuellen Rechtslage Gegen die ersten vier hier benannten Gruppenantrage waren von verschiedenster Seite schwere grund und strafrechtliche Bedenken angemeldet worden So haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags am 5 August 2015 zu den Antragen kritisch Stellung bezogen 104 105 in der Anhorung im Rechtsausschuss haben die Rechtsprofessoren Matthias Herdegen Eric Hilgendorf und Reinhard Merkel auf diese Bedenken hingewiesen 106 107 108 Schon vor Veroffentlichung der Gruppenantrage haben mehr als 140 Strafrechtsprofessoren davor gewarnt das Strafrecht in diesem Zusammenhang zu andern 109 Kritik an einer solchen Anderung der Strafvorschrift ausserten unter anderem der Medizinethiker Axel W Bauer bereits 2013 aus einer konservativen Perspektive 110 sowie 2016 der Straf und Medizinrechtler Gunnar Duttge 111 Auch Claus Roxin wandte sich gegen die Vorschrift und prasentierte Vorschlage fur eine alternative aus seiner Sicht verfassungskonforme Ausgestaltung der Norm 112 Rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen ab 2020 In einem am 26 Februar 2020 verkundeten Urteil erklarte das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot fur verfassungswidrig und daher fur nichtig 113 Dem Gericht zufolge umfasse das allgemeine Personlichkeitsrecht in Verbindung mit der Menschenwurde als Ausdruck personlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben 113 Es schliesse auch das Recht ein sich das Leben zu nehmen Das Verbot in 217 StGB mache es Suizidwilligen faktisch unmoglich die von ihnen gewahlte geschaftsmassig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen so dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschutzten Freiheit verbleibt 113 Unter strengen Voraussetzungen die der Gesetzgeber festlegen kann soll dem Gericht zufolge auch geschaftsmassige Hilfe kunftig moglich sein 114 115 Noch am Tag der Urteilsverkundung durch das Bundesverfassungsgericht wandte sich die FDP Abgeordnete Katrin Helling Plahr mit einem Vorschlag fur ein Beratungsmodell 116 an den Deutschen Bundestag Die Rechtspolitikerin legte dafur ein Eckpunktepapier 117 vor Dieses sieht eine mehrstufige Beratung fur Menschen vor die sich mithilfe von Arzten oder Sterbehilfevereinen das Leben nehmen wollen analog dem Verfahren bei Schwangerschaftsabbruchen Dabei mussten sich Arzte und Beratungsstellen davon uberzeugen ob der Suizidwillige sich frei eigenverantwortlich und im Vollbesitz seiner geistigen Krafte entschieden hat Zwischen der Beratung und dem assistierten Suizid soll eine Wartefrist vorgeschrieben werden Am 15 April 2020 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Arztevertreter Verbande und Kirchen um Vorschlage zu wesentlichen Eckpunkten einer moglichen Neuregelung der Suizidassistenz gebeten 118 Gesetzentwurfe fur eine Neuregelung der Suizidassistenz kamen bislang von dem Humanistischen Verband Deutschlands HVD der Deutschen Stiftung Patientenschutz sowie einem Zusammenschluss von vier Wissenschaftlern aus Medizinrecht Medizinethik und Palliativmedizin Dem Vorschlag 119 des HVD vom 2 Mai 2020 zufolge soll es weder einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch noch ein neues Verbot der Suizidhilfe fur Mediziner Vereine oder nicht arztliche Sterbehelfer geben Anstelle von psychiatrischen Begutachtungen und verpflichtenden Beratungen schlagt der Verband freiwillige Angebote zu freiwilligen sowie ergebnisoffenen Gesprachen in sogenannten Suizid konflikt Beratungsstellen vor Die gewerbsmassige Sterbehilfe bleibt in dem Gesetzvorschlag verboten und soll mit einer Gefangnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden Ein besonders schwerer Fall bestehe fur den HVD wenn eine Zwangslage Krisensituation Willensschwache oder mangelndes Urteilsvermogen aufgrund von Nichtwissen uber Alternativen eines Suizidwilligen ausgenutzt werde Dann soll die Freiheitsstrafe nicht unter zwei bis funf Jahren betragen In ihrem am 12 Juni 2020 vorgelegten Gesetzentwurf zielt die Deutsche Stiftung Patientenschutz auf einen neuen 217 Forderung der Selbsttotung 120 im Strafgesetzbuch um das Selbstbestimmungsrecht des Sterbewilligen zu schutzen Die auf Profit angelegte gewerbsmassige Suizidassistenz soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren bestraft werden Bei der vom Bundesverfassungsgericht erlaubten organisierten geschaftsmassigen Sterbehilfe orientiert sich die Stiftung am Urteil der Karlsruher Richter Demnach musse garantiert sein dass der Sterbewillige ausreichend uber Handlungsalternativen informiert ist und sich nicht unter Druck und Zwang fur eine Selbsttotung entscheidet Dessen musse sich ein Suizidhelfer vergewissern und schriftlich dokumentieren Ignoriert er die hochstrichterlichen Massstabe soll ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen Die Unterstutzung durch Angehorige des Suizidwilligen bleiben laut Gesetzentwurf der Stiftung straffrei Der Vorschlag von Gian Domenico Borasio und Ralf Jox beide Palliativmediziner an der Universitat Lausanne dem Medizinrechtler Jochen Taupitz sowie dem Tubinger Medizinethiker Urban Wiesing vom 22 Juni 2020 sieht eine von Arzten massgeblich bestimmte Suizidhilfe vor Angehorige und dem Sterbewilligen nahe stehende Personen sollen Unterstutzung zur Suizidassistenz leisten durfen Sterbehilfevereine aber weiterhin keine Rolle spielen Nach Ansicht der Mediziner sind Arzte aufgrund ihrer Ausbildung geeignet die Freiverantwortlichkeit von Behandlungswunschen zu prufen uber medizinische Alternativen zu informieren und schliesslich auch das Rezept fur ein Totungsmittel auszustellen Die Entscheidung musse freiverantwortlich dauerhaft und informiert getroffen werden Hinzugezogen werden musse zudem bei jeder Entscheidung ein zweiter Arzt Zwischen dem Arztgesprach und der Verschreibung des todlichen Medikaments soll mindestens eine zehntagige Frist liegen Zudem durfe kein Arzt dazu gezwungen werden Suizidhilfe zu leisten Ziel sei es den Gesetzvorschlag Selbstbestimmung im Sterben Fursorge zum Leben 121 sowohl im Strafrecht als auch im Medizinrecht zu verankern Im November 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht den Wunsch zweier Manner abgelehnt Natrium Pentobarbital zu kaufen um sich das Leben zu nehmen Fur Menschen die ihrem Leben ein Ende setzen wollen gebe es andere zumutbare Wege und Moglichkeiten entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig Sie wurden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten todlichen Medikament zur Selbsttotung zu Hause verwehre Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch 122 123 Zur weiteren Entwicklung siehe oben Beihilfe zur Selbsttotung assistierter Suizid Geschichte Osterreich Aktive Sterbehilfe ist in Osterreich strafbar und fallt entweder unter den Tatbestand des Mordes 75 StGB der Totung auf Verlangen 77 StGB oder der Mitwirkung am Selbstmord 78 StGB Nicht strafbar ist hingegen die passive Sterbehilfe der Verzicht auf lebensverlangernde Massnahmen beim Sterben wenn ein Patient dies aktuell wunscht oder diesen Wunsch im Vorhinein mit einer gultigen Patientenverfugung zum Ausdruck gebracht hat Erlaubt ist auch die aktive indirekte Sterbehilfe worunter man medizinische Massnahmen versteht die das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern auch wenn dadurch moglicherweise der Sterbeprozess verkurzt wird Januar 2014 wurde die Grundung des Vereins Letzte Hilfe Verein fur selbstbestimmtes Sterben bei der Polizeidirektion Wien beantragt Es erfolgte die Untersagung mit Verweis auf 78 StGB Wer einen anderen dazu verleitet sich selbst zu toten oder ihm dazu Hilfe leistet ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren zu bestrafen Dagegen fuhrten der Astrophysiker Heinz Oberhummer und Eytan Reif die sich beide noch in der laizistischen Initiative Religion ist Privatsache engagieren Beschwerde die am 8 Oktober 2014 das Wiener Verwaltungsgericht beschaftigte das eine schriftliche Entscheidung ankundigte Die Proponenten wollen mit dem nicht genehmigten Verein ein selbstbestimmtes Leben und Sterben in Wurde ermoglichen Der Verein will mundigen von unheilbar schwerer Krankheit Behinderung oder unertraglichen Schmerzen Betroffenen auf ihren expliziten Wunsch beratend bezuglich eines Freitodes zur Seite stehen Im Sinne einer Suizidbeihilfe wurde man Menschen mit diesem Wunsch Kontakt zu Einrichtungen im Ausland verschaffen und sie auch dorthin begleiten Die Initiative will eine Anderung der Gesetzeslage erreichen und sieht den Staat saumig in der Pflicht Burger vor Gefahren zu schutzen Der Richter schloss nicht aus das Verfahren zu unterbrechen um gleich den Verfassungsgerichtshof zu befassen Reif und Oberhummer schlossen auch einen Gang zum Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR nicht aus 124 Anfang Juni 2015 hat das Verwaltungsgericht Wien die Beschwerde abgewiesen 125 Die Beschwerdefuhrer haben die Sache an den Verfassungsgerichtshof weitergezogen 126 der in seinem Erkenntnis vom 8 Marz 2016 eine Verletzung verfassungsgesetzlich gewahrleisteter Rechte durch Nichtgestattung der Grundung eines Vereins fur Sterbehilfe wegen Verfolgung eines strafgesetzwidrigen Zwecks verneinte 127 2019 wurde die Osterreichische Gesellschaft fur ein humanes Lebensende OGHL gegrundet die unter anderem einen Antrag zum osterreichischen Verfassungsgerichtshof fur die Entkriminalisierung der Sterbehilfe insbesondere fur die Liberalisierung von 78 StGB Mitwirkung am Selbstmord Suizidhilfe und von 77 StGB Totung auf Verlangen Sterbehilfe unterstutzt 128 129 Umgekehrt bestehen Bestrebungen einer Starkung des Verbots aktiver Sterbehilfe durch Erhebung in den Verfassungsrang 130 Der Verfassungsgerichtshof VfGH hat am 11 Dezember 2020 jene Bestimmung aufgehoben die die Hilfeleistung zum Selbstmord unter Strafe stellt Die Wortfolge oder ihm dazu Hilfe leistet in 78 des Strafgesetzbuches StGB ist verfassungswidrig Sie verstosst gegen das Recht auf Selbstbestimmung weil dieser Tatbestand jede Art der Hilfeleistung unter allen Umstanden verbietet Die Aufhebung der bisherigen Fassung tritt mit Ablauf des 31 Dezember 2021 in Kraft 131 132 Zum 1 Janner 2022 tritt das Sterbeverfugungsgesetz und die neue Fassung des 78 StGB in Kraft 133 Das Sozial und Gesundheitsministerium berichtete dass mit Stand Ende Dezember 2022 111 Sterbeverfugungen bei Notariaten errichtet wurden 90 mal wurden Praparate ausgegeben weniger als 10 bisher angewandt und ebenfalls weniger als 10 retourniert Die Palliativgesellschaft kritisiert die aktuelle Regelung 134 Gesetzeslage in Deutschland Osterreich und der Schweiz Staat Aktive Sterbehilfe Beihilfe zur Selbsttotung assistierter Suizid Passive Sterbehilfe Indirekte SterbehilfeDeutschland nbsp Deutschland nbsp Strafbar gem 216 StGB Totung auf Verlangen 135 Fortdauernde Wirksamkeit durch Urteil vom 26 02 2020 umstritten wobei von einer teilweisen 136 oder vollumfanglichen 137 Verfassungswidrigkeit und damit Unwirksamkeit ausgegangen wird Wurde noch nie vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt nbsp Legal mit Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 vorher in einigen Landern strafbar z B nach 208 Strafgesetzbuch des Grossherzogtums Baden Die geschaftsmassige Forderung der Selbsttotung wurde 2015 durch 217 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26 Februar 2020 2 BvR 2347 15 u a 138 wurde 217 fur verfassungswidrig erklart und das Recht auf den Tod als eigenstandiges aus der Menschenwurdegarantie und der allgemeinen Handlungsfreiheit unmittelbar abzuleitendes Grundrecht anerkannt nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegtOsterreich nbsp Osterreich nbsp Strafbar gem 77 StGB AT Totung auf Verlangen 139 Aus formellen Grunden wies der VfGH einen diesbezuglichen Antrag am 11 12 2020 als unzulassig ab Da der Antragssteller nicht zugleich die anderen Totungstatbestande angriff konne er nur mit der Aufhebung des 77 sein Ziel unmoglich erreichen da er dann nach diesen anderen Tatbestanden verurteilt wurde Mit der Aufhebung waren daher die Bedenken der Antragsteller gegen 77 StGB nicht ausgeraumt insofern war der Anfechtungsumfang zu eng so das Gericht 140 nbsp Legal bis 1934 nbsp Verbot 1934 mit Beseitigung der Republik durch den nationalsozialistischen Faschismus bzw Austrofaschismus Dessen Selbstverstandnis als autoritarer Standestaat erklart auch den religios gepragten Begriff des Selbstmords anstelle von Suizid 139b Strafgesetz 1975 als 78 in das neue Strafgesetzbuch ubernommen 141 nbsp Strafrechtliches Verbot aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit dem verfassungsgesetzlich gewahrleisteten Recht auf Rechtselbstbestimmung verfassungswidrig gem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 11 12 2020 G 139 2019 Eintreten der Nichtigkeit der bisherigen Fassung zum 31 12 2021 142 Inkrafttreten des neuen Sterbeverfugungsgesetzes und der neuen Fassung des 78 StGB zum 1 Janner 2022 143 nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp LegalSchweiz nbsp Schweiz nbsp Strafbar gem Art 114 StGB CH 144 Keine Verfassungsgerichtsbarkeit vorhanden nbsp Legal gem Art 115 StGB CH soweit beim Helfenden keine selbstsuchtigen Motive vorliegen 145 nbsp Legal nbsp LegalIn der Schweiz sind mehrere Vereine in der Freitodbegleitung aktiv die beiden voneinander unabhangigen Exit Vereine seit 1982 Ex International seit 1997 Dignitas seit 1998 Life Circle seit 2012 und Liberty Life seit 2015 Andere Lander In Europa waren bis 2009 die Niederlande Belgien und Luxemburg die ersten Lander die aktive und passive Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmass legal zuliessen Das kanadische Parlament verabschiedete im Juni 2016 ein Gesetz zur Legalisierung von assistierter Sterbehilfe Bill C 14 Vorausgegangen waren eine Regelung in der Provinz Quebec sowie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der die Strafbarkeit der arztlichen Sterbehilfe aufhob 146 Am 18 Marz 2021 billigte auch Spanien die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe mit deutlicher Mehrheit im Parlament 147 2001 liessen die Niederlande als erstes Land der Welt die aktive Sterbehilfe zu wet toetsing levensbeeindiging op verzoek en hulp bij zelfdoding Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttotung 148 Das Gesetz und seine Praktizierung ermoglichen es Menschen zu Hause und im Kreis ihrer Angehorigen zu sterben Formelle Prozeduren sollen sicherstellen dass ein Patient wirklich fur einen freiwilligen Tod bereit ist Das lebensbeendende Handeln findet in etwa 90 Prozent der Falle zu Hause statt 2008 wurde es in 2 083 von 2 331 Fallen vom Hausarzt durchgefuhrt 149 Seit 2013 ist in den Niederlanden auch die Sterbehilfe bei todkranken Babys legal 150 Am 13 Oktober 2016 wurde bekannt dass die Regierung einen neuen Gesetzentwurf beabsichtigt 151 2015 gingen 4 5 Prozent aller Todesfalle in den Niederlanden auf aktive Sterbehilfe zuruck Arzte erfullten rund die Halfte der Bitten Schwerstkranker um Totung 152 2002 trat in Belgien das Gesetz uber die Sterbehilfe in Kraft 2009 folgte das Gesetz uber Sterbehilfe und assistierten Suizid im Grossherzogtum Luxemburg Beide ahneln dem niederlandischen Sterbehilfegesetz Im Februar 2014 stimmte das belgische Parlament mit Mehrheit fur eine Gesetzesanderung die aktive Sterbehilfe fur todkranke Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zulasst z B krebskranke Minderjahrige Mediziner in Belgien erwarten etwa ein Dutzend solcher Falle pro Jahr 153 Uber 2000 franzosische Arzte Schwestern und Pfleger erklarten im Marz 2007 offentlich Patienten beim Suizid geholfen zu haben Dies wurde als ein Hilferuf an Offentlichkeit und Gesetzgeber betrachtet In vielen europaischen Landern zum Beispiel in den katholisch gepragten Landern Spanien Frankreich und Italien wurde oder wird eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe kontrovers diskutiert Im angelsachsischen Rechtskreis wurde arztliche Hilfe beim Suizid erstmals 1995 im Nordterritorium von Australien ausdrucklich fur kurze Zeit durch den Rights of the Terminally Ill Act zugelassen In den USA gibt es in mehreren Bundesstaaten Regelungen die die arztliche Unterstutzung bei der Selbsttotung erlauben den seit 1997 existierenden Oregon Death with Dignity Act den 2009 in Kraft getretenen Washington Death with Dignity Act den 2013 in Kraft getretenen Vermont Patient Choice at End of Life Act 154 und den 2016 verabschiedeten California End of Life Option Act 155 sowie den Colorado End of Life Options Act in Kraft seit 16 Dezember 2016 Ausserdem ist arztliche Sterbehilfe infolge der Gerichtsentscheidung Baxter v Montana im Bundesstaat Montana seit dem 31 Dezember 2009 faktisch legal ahnlich seit 2014 in New Mexico Zuletzt scheiterte der Versuch der Kriminalisierung des Suizidhilfe in Montana am 2 Marz 2021 als der Senat einen entsprechenden Gesetzesentwurf stoppte 156 Am 17 Marz 2021 genehmigte der Senat von New Mexico die zuvor vom Unterhaus verabschiedete Entkriminalisierung der Suizidhilfe 157 In Australien haben funf Bundesstaaten die Beihilfe zur Selbsttotung legalisiert begonnen durch den Voluntary Assisted Dying Act 2017 vom 29 November 2017 in Victoria 158 gefolgt von Western Australia mit dem Voluntary Assisted Dying Act 2019 vom 19 Dezember 2019 159 sowie dem am 23 Marz 2021 verabschiedeten End of Life Choices Act in Tasmanien 160 Am 24 Juni 2021 folgte die Legalisierung im Bundesstaat South Australia 161 Am 17 September 2021 Inkrafttreten Fruhjahr 2023 folgte Queensland als funfter Bundesstaat 162 163 Staat Aktive Sterbehilfe Beihilfe zur Selbsttotung assistierter Suizid Passive Sterbehilfe Indirekte Sterbehilfe Keine legale Form der Sterbehilfe erlaubt Jede Form der Sterbehilfe gesetzlich verboten Unklare GesetzeslageBelgien nbsp Belgien nbsp Legal fur Erwachsene seit 2002 nbsp Legal fur Kinder seit 2014 nbsp Legal nbsp Legal nbsp Legal nbsp nbsp Danemark nbsp Danemark nbsp Verboten nbsp Verboten nbsp Legal nbsp Keine naheren Angaben nbsp nbsp nbsp Indirekte SterbehilfeFinnland nbsp Finnland nbsp Verboten nbsp Legal Keine Straftat kein standesrechtliches Verbot Voraussetzungen durch Rechtsprechung gesetzt 164 165 nbsp Legal nbsp Legal nbsp nbsp Frankreich nbsp Frankreich nbsp Verboten gleichgesetzt mit fahrlassiger Totung bis zu 5 Jahre Haft nbsp Verboten nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp nbsp Griechenland nbsp Griechenland nbsp Verboten gleichgesetzt mit Mord nbsp Verboten nbsp Keine naheren Angaben nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp nbsp nbsp Passive SterbehilfeItalien nbsp Italien nbsp Verboten nbsp Legal unter bestimmten Voraussetzungen durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes T 190 242 vom 27 November 2019 166 167 168 nbsp Grundsatzlich strafbar nach Art 580 Strafgesetzbuch nbsp Legal durch Gesetz vom 14 Dezember 2017 169 nbsp Rechtlich unklar nbsp nbsp nbsp Indirekte SterbehilfeIrland nbsp Irland nbsp Verboten bis zu 14 Jahre Haft nbsp Verboten bis zu 14 Jahre Haft nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp Legal wenn eine Schmerzlinderung das primare Ziel ist nbsp nbsp Kanada nbsp Kanada nbsp Legal durch Urteil des Obersten Gerichts Carter v Canada 2015 SCC 5 vom 6 Februar 2015 170 171 und durch Gesetz vom 17 Juli 2016 172 173 nbsp Legal durch Urteil des Obersten Gerichts Carter v Canada 2015 SCC 5 vom 6 Februar 2015 170 171 und durch Gesetz vom 17 Juli 2016 172 173 nbsp Legal durch Urteil des Obersten Gerichts Rodriguez v British Columbia 1993 3 SCR 519 vom 30 September 1993 174 175 nbsp Legal durch Urteil des Obersten Gerichts Rodriguez v British Columbia 1993 3 SCR 519 vom 30 September 1993 174 176 nbsp nbsp Kolumbien nbsp Kolumbien nbsp Legal Teilweise Entkriminalisierung durch Urteil des Obersten Gerichts C 239 vom 20 Mai 1997 177 178 179 Verpflichtung auf die Verabschiedung gesetzlicher Richtlinien durch Urteil des Verfassungsgerichtes vom 19 Februar 2015 180 Vollstandige Legalisierung durch Verabschiedung von Richtlinien durch das Gesundheitsministerium am 29 April 2015 179 Legalisierung fur Minderjahrige Patienten im Jahre 2018 181 Mit Urteil vom 22 Juli 2021 hat das Verfassungsgericht seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1997 revidiert indem es die Voraussetzung einer unheilbaren Krankheit zur Inanspruchnahme der Totung auf Verlangen fur verfassungswidrig und nichtig erklarte 182 nbsp Verboten gem Art 107 Strafgesetzbuch 183 nbsp Legal durch Gesetz vom 8 September 2014 184 185 nbsp Rechtlich unklar nbsp nbsp nbsp Indirekte SterbehilfeLuxemburg nbsp Luxemburg nbsp Legal fur Erwachsene seit 2009 Gilt als naturlicher Tod durch Gesetzesanderung vom 11 Februar 2021 186 nbsp Legal Gilt als naturlicher Tod durch Gesetzesanderung vom 11 Februar 2021 186 nbsp Legal nbsp Legal nbsp nbsp Neuseeland nbsp Neuseeland nbsp Legal durch Gesetz vom 13 11 2019 End of Life Choice Act 187 verabschiedet durch Volksabstimmung vom 17 10 2020 188 mit Inkrafttreten zum 06 11 2021 189 nbsp Legal durch Gesetz vom 13 11 2019 End of Life Choice Act 187 verabschiedet durch Volksabstimmung vom 17 Oktober 2020 188 mit Inkrafttreten zum 06 11 2021 189 nbsp Legal durch Gesetz vom 20 Oktober 1994 Health and Disability Commissioner Act 1994 190 191 nbsp Legal durch Urteil des High Court Seales v Attorney General 2015 NZHC 1239 vom 04 06 2015 191 192 nbsp nbsp Niederlande nbsp Niederlande nbsp Legal fur Erwachsene seit 2002 nbsp Legal fur Kinder ab 12 Jahren nbsp Legal nbsp Legal gilt als naturlicher Tod nbsp Legal gilt als naturlicher Tod nbsp nbsp Norwegen nbsp Norwegen nbsp Verboten nbsp Verboten nbsp Legal durch Gesetz vom 2 Juli 1999 193 nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp nbsp nbsp Passive SterbehilfePeru nbsp Peru nbsp Legal durch Urteil des Obersten Gerichtshofes der Republik Peru 00573 2020 0 1801 JR DC 11 vom 25 Februar 2021 durch verfassungskonforme Auslegung der 112 113 des Strafgesetzbuches Verpflichtung des Gesundheitsministerium auf Erlass eines uber den verhandelten Fall hinausgehenden allgemeinen Sterbehilfe Protokolls 194 195 nbsp Legal durch Urteil des Obersten Gerichtshofes der Republik Peru 00573 2020 0 1801 JR DC 11 vom 25 Februar 2021 durch verfassungskonforme Auslegung der 112 113 des Strafgesetzbuches Verpflichtung des Gesundheitsministerium auf Erlass eines uber den verhandelten Fall hinausgehenden allgemeinen Sterbehilfe Protokolls 194 195 nbsp Legal durch Urteil des Obersten Gerichtshofes der Republik Peru 00573 2020 0 1801 JR DC 11 vom 25 Februar 2021 194 195 Da die Sterbehilfe ohne das Unterlassen von nachfolgenden Rettungsversuchen nicht umsetzbar ware nbsp Rechtlich unklar nbsp nbsp Indirekte SterbehilfePolen nbsp Polen nbsp Verboten nbsp Verboten nbsp Verboten nbsp Verboten nbsp Keine legale Form der Sterbehilfe nbsp Jede Form der Sterbehilfe ist gesetzlich verboten Portugal nbsp Portugal nbsp Verboten bis zu 3 Jahre Haft nbsp Verboten bis zu 3 Jahre Haft nbsp Keine naheren Angaben nbsp Keine naheren Angaben nbsp Das Gesetz verbietet nur die aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttotung assistierter Suizid Schweden nbsp Schweden nbsp Verboten nbsp Legal wenn der Helfer eine Privatperson ist nbsp Legal nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp nbsp Slowenien nbsp Slowenien nbsp Verboten mindestens 5 Jahre Haft nbsp Verboten 6 Monate bis zu 5 Jahren Haft nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp Keine naheren Angaben nbsp nbsp nbsp Indirekte SterbehilfeSpanien nbsp Spanien nbsp Legal durch Gesetz ley de la eutanasia vom 17 Dezember 2020 mit Inkrafttreten zum 17 Marz 2021 196 Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Partei Vox hat das Verfassungsgericht am 23 Juni 2021 abgewiesen 197 nbsp Legal durch Gesetz ley de la eutanasia vom 17 Dezember 2020 mit Inkrafttreten zum 17 Marz 2021 196 Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Partei Vox hat das Verfassungsgericht am 23 Juni 2021 abgewiesen 197 nbsp Rechtlich unklar nbsp Legal wenn sie medizinisch korrekt durchgefuhrt wird nbsp nbsp nbsp Passive SterbehilfeUngarn nbsp Ungarn nbsp Verboten nbsp Verboten nbsp Rechtlich unklar nbsp Legal wenn eine Willensausserung des Betroffenen oder gultige Patientenverfugung vorliegt nbsp nbsp nbsp Passive SterbehilfeVereinigtes Konigreich nbsp Vereinigtes Konigreich nbsp Verboten gleichgesetzt mit Mord nbsp Verboten bis zu 14 Jahre Haft 198 nbsp Rechtlich unklar nbsp Legal nbsp nbsp nbsp Passive SterbehilfeVon diesen Fallen der individuellen Sterbehilfe unterscheiden muss man die einzelnen oder teilweise in Serie durchgefuhrten Totungen von Patienten durch professionelle Pflegekrafte in den Medien oft Todesengel genannt die im anschliessenden Strafverfahren oft Sterbehilfe oder Gnadentod als Motiv nannten Dabei bestand keine langer bestehende vertrauensvolle Beziehung zwischen zwei Personen zum Teil konnten niedere Beweggrunde im juristischen Sinne als Motiv der Handlungen vermutet oder bewiesen werden Ein bekannter Fall waren die Todesengel von Lainz Rechtsvergleich Die gesetzlichen Reglungen zur Sterbehilfe unterscheiden sich von Land zu Land Nachfolgend ein Vergleich der verschiedenen Gesetze in den wichtigsten Punkten Die Lander in denen sowohl die Totung auf Verlangen als auch die Suizidhilfe erlaubt sind stellen allesamt keine unterschiedlichen Anforderungen Daher unterscheidet auch die Tabelle nicht Jedoch ist vermerkt welche der beiden Sterbehilfeformen geregelt ist Staat Grundlage Verfassungsrechtliche Vorgabe Veranderbarkeit Totung auf Verlangen Suizidhilfe Entstehung Akteur Charakter Keine Voraussetzungen Voraussetzung Freiverantwortlichkeit Voraussetzung Staatsangehorigkeit oder Wohnsitz Voraussetzung Formelle Altersgrenze Voraussetzung Unertragliches Leiden Voraussetzung Innerhalb eines vorhersehbaren Zeitraumes todliches Leiden Sterbehelfer muss Arzt oder Pfleger sein Gesetzliche Festschreibung der verwendeten todlichen Mittel oder spezielle Sorgfaltspflicht Vorgeschriebene Kontrolle der Helfer vor oder nach der Selbsttotung Belgien nbsp Belgien Legal mit Inkrafttreten des Gesetzes Loi relative a l euthanasie vom 23 09 2002 199 nbsp nbsp durch einfaches Gesetz nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt Einfachgesetzlich Parlament Eroffnung der Moglichkeit kein Anspruch nbsp nbsp nbsp nbsp implizit durch Freiverantwortlichkeit nbsp nbsp nbsp nbsp Mehraugenprinzip Davor und Gremium Danach Deutschland nbsp Deutschland Legal mit Inkrafttreten der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16 04 1871 Kaiserreich Legal mit Inkrafttreten der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11 08 1919 Weimarer Republik Legal mit Inkrafttreten des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland vom 24 Mai 1949Konkretisierung der Voraussetzungen durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26 02 2020 2 BvR 2347 15 u a 200 nbsp nbsp Erforderliche Anderung von Art 1 Abs 1 S 1 GG verboten gemass Art 79 Abs 3 GG nbsp Verfassungskonformitat des Verbots durch Urteil zu 217 STGB fraglich nbsp Legal nbsp Keine Regelung Verfassungsrechtlich Verfassungsgericht Grundrechtliches Abwehrrecht Nicht Verbot gegen den Staat nbsp nbsp nbsp nbsp implizit durch Freiverantwortlichkeit nbsp nbsp nbsp nbsp nbsp Finnland nbsp Finnland Legal durch Vielzahl von Urteilen 164 165 nbsp nbsp durch einfaches Gesetz nbsp Verboten nbsp Legal nbsp Keine Regelung Einfachgesetzliches Unterlassen Eroffnung der Moglichkeit kein Anspruch nbsp nbsp nbsp nbsp Unklar nbsp Unklar nbsp Unklar nbsp nbsp nbsp Italien nbsp Italien Legal durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes T 190 242 vom 27 November 2019 166 167 168 nbsp nbsp durch Verfassungsanderung nbsp Verboten nbsp Legal unter bestimmten Voraussetzungen durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes T 190 242 vom 27 November 2019 166 167 168 nbsp Grundsatzlich strafbar nach Art 580 Strafgesetzbuch Verfassungsrechtlich Verfassungsgericht Grundrechtliches Abwehrrecht Nicht Verbot gegen den Staat nbsp nbsp nbsp Unklar nbsp Unklar nbsp nbsp nbsp Unklar nbsp Unklar Gremium Davor Niederlande nbsp Niederlande Legal mit Inkrafttreten der wet toetsing levensbeeindiging op verzoek en hulp bij zelfdoding vom 12 04 2001 201 nbsp nbsp durch einfaches Gesetz nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt Einfachgesetzlich Parlament Eroffnung der Moglichkeit kein Anspruch nbsp nbsp nbsp nbsp implizit durch Freiverantwortlichkeit nbsp nbsp nbsp nbsp Mehraugenprinzip Davor und Gremium Danach Kanada nbsp Kanada Legal durch Urteil des Obersten Gerichts Carter v Canada 2015 SCC 5 vom 6 Februar 2015 170 171 und durch das Gesetz C 14 vom 17 Juli 2016 172 173 nbsp nbsp durch Verfassungsanderung nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt Verfassungsrechtlich Verfassungsgericht Grundrechtliches Anspruchsrecht Sicherstellung des Zugangs gegen den Staat nbsp nbsp nbsp Ab 18 Jahren nbsp nbsp nbsp Fur Verfassungswidrig erklart mit Urteil vom 11 09 2019 202 Neureglung ausstehend Bei Ausbleiben tritt am 18 12 2020 automatisch Nichtigkeit ein nbsp nbsp Unabhangiger volljahriger Zeuge Davor Kolumbien nbsp Kolumbien Legal durch Urteil des Obersten Gerichts C 239 vom 20 Mai 1997 177 178 179 Verabschiedung von Richtlinien durch das Gesundheitsministerium am 29 April 2015 179 nbsp nbsp durch Verfassungsanderung nbsp Legal und durch Verordnungen 179 geregelt nbsp Verboten gem Art 107 Strafgesetzbuch 183 Verfassungsrechtlich Verfassungsgericht Grundrechtliches Anspruchsrecht Sicherstellung des Zugangs gegen den Staat nbsp nbsp nbsp Ab 12 Jahren nbsp nbsp nbsp nbsp nbsp Luxemburg nbsp Luxemburg Legal mit Inkrafttreten dem Gesetz Loi sur l euthanasie et l assistance au suicide vom 12 03 2009 203 nbsp nbsp durch einfaches Gesetz nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt Einfachgesetzlich Parlament Anspruchsrecht durch Zwang zur Weitervermittlung bei Ablehnung durch den Arzt nbsp nbsp Langerer Behandlungszeitraum bei einem Arzt mit luxemburgischer Lizenz Ab 18 Jahren nbsp nbsp nbsp nbsp Mehraugenprinzip Davor und Gremium Danach Neuseeland nbsp Neuseeland Legal durch den End of Life Choice Act vom 13 11 2019 187 verabschiedet durch Volksabstimmung vom 17 10 2020 188 mit Inkrafttreten zum 06 11 2021 189 nbsp nbsp durch Volksabstimmung nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt nbsp Legal und einfachgesetzlich geregelt Einfachgesetzlich Volksabstimmung Eroffnung der Moglichkeit kein Anspruch nbsp nbsp nbsp Ab 18 Jahren nbsp nbsp nbsp nbsp Mehraugenprinzip Davor Schweden nbsp Schweden Legal durch Beschrankung des Verbots auf Nicht Angehorige nbsp nbsp durch einfaches Gesetz nbsp Verboten nbsp Legal nbsp Keine Regelung Einfachgesetzliches Unterlassen Eroffnung der Moglichkeit kein Anspruch nbsp nbsp nbsp nbsp Unklar nbsp Unklar nbsp Unklar nbsp nbsp nbsp Schweiz nbsp Schweiz Legal durch Beschrankung der Strafbarkeit auf eigensuchtige Motive Art 115 Strafgesetzbuch 204 nbsp nbsp durch einfaches Gesetz nbsp Verboten Art 114 StGB 205 nbsp Legal durch Beschrankung der Strafbarkeit auf eigensuchtige Motive Art 115 Strafgesetzbuch 204 Einfachgesetzlich Parlament Eroffnung der Moglichkeit kein Anspruch nbsp nbsp nbsp Ab 18 Jahren nbsp nbsp nbsp nbsp nbsp Ethische DiskussionDie Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Gesetz und Selbstbestimmung staatlichem Anspruch und individuellen Personlichkeitsrechten staatlichem Strafanspruch und Rechtfertigungsgrunden wie Notstand oder Pflichtenkollision medizinischen Moglichkeiten und Menschenwurde und Selbstbestimmung und religiosen Aspekten Die starksten Konflikte existieren bei der aktiven Sterbehilfe und hier besonders in der Beurteilung der Willensausserung eines Menschen der Suizid begehen mochte Ethische Gesichtspunkte Deutsche Geschichte Das deutsche Wort Sterbehilfe als Synonym von Euthanasie auch im Sinne von Totung auf Verlangen ist eine 1913 in der Zeitschrift Das monistische Jahrhundert publizierte 206 Wortneubildung wurde 1914 als Vergeudung der Sprachenergie von dem Sprachforscher und Philosophen Mauthner kritisiert 207 und hatte spatestens 1915 Eingang in die Juristensprache 208 gefunden 209 Seit dem 17 Jahrhundert wurden auch von arztlicher Seite zunehmend kontroverse Diskussionen uber eine aktive Sterbehilfe gefuhrt 210 Im 19 Jahrhundert schrieb Christoph Wilhelm Hufeland Das Leben der Menschen zu erhalten und wo moglich zu verlangern ist das hochste Ziel der Heilkunst und jeder Arzt hat geschworen nichts zu thun wodurch das Leben eines Menschen verkurzt werden konnte ob es ein Gluck oder Ungluck sei ob es Wert habe oder nicht dies geht ihn nichts an und maasst er sich einmal an diese Rucksicht mit in sein Geschaft aufzunehmen so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt wird der gefahrlichste Mann im Staate 211 Die Gegner der aktiven Sterbehilfe weisen warnend auf die Entwicklungen im Deutschland der ersten Halfte des 20 Jahrhunderts hin die die anfanglich seriose Erorterung der Frage genommen hat unheilbar kranke Menschen von ihrem Leiden zu erlosen Ihre Befurworter machen demgegenuber geltend anders als damals gehe es heute bei der Sterbehilfe nicht um eine Entscheidung Fremder uber das Leben einzelner Menschen sondern ausschliesslich um eine Entscheidung eines Sterbewilligen fur die er Beistand suche Angst vor unertraglichem Leiden Grunde sich den Tod zu wunschen liegen im schweren korperlichen Leiden Leiden entsteht aber auch durch das Gefuhl der Sinnentleerung des Lebens als Folge einer Erosion von Lebensinteressen und zielen durch die Scham seine intimsten Bedurfnisse nicht mehr unter Kontrolle zu haben und damit ohne Aussicht auf Anderung auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein die Erfahrung mit der eigenen Hinfalligkeit das Leben der Angehorigen zu beeintrachtigen die Frustration dass vieles im Leben Geschaffene und Erworbene nun fur die Aufrechterhaltung des Lebens vergeudet werden soll In Deutschland verbringen 90 Prozent der Sterbenden die letzte Zeit des Lebens in Kliniken und Pflegeheimen 212 Die Gegner der aktiven Sterbehilfe sind der Auffassung dass man Menschen ihre Leiden Sorgen und Angste vor einem qualvollen Ubergang vom Leben zum Tod mit gehoriger Zuwendung und den Moglichkeiten der modernen Medizin soweit nehmen oder lindern kann Hinsichtlich des verfassungsmassig verankerten Schutzes von Leben und Gesundheit hat das Gemeinwesen die Aufgabe von lindernden Moglichkeiten Gebrauch zu machen nicht hingegen dem Einzelnen dabei zu helfen seinem Leben selbst ein Ende zu setzen Im Leiden konnen Kranke auch Sinn finden der ihnen Kraft gibt das Leid zu tragen und zu uberwinden 213 Die Befurworter der Sterbehilfe machen geltend Es ist nicht in allen Fallen moglich unertragliche Schmerzen und Beschwerden medizinisch in ein ertragliches Mass zu uberfuhren Beim nicht korperlichen Leiden hilft keine Palliativmedizin und auch menschliche Zuwendung kann hieruber letztlich nicht hinweghelfen Sterbehilfe als umstrittenes Geschaftsmodell Gegner der geschaftsmassigen aktiven Sterbehilfe befurchten eine offizielle Zulassung der Sterbehilfe fuhre zu unannehmbaren Geschaften mit dem Sterben da die meisten Menschen sich auf Sterbebegleitung angewiesen sahen Deshalb durfe die Sterbehilfe keine normale Dienstleistung werden 214 Prominentes Beispiel fur einen Anbieter von Sterbehilfe in Deutschland war 2008 Roger Kusch 215 Befurworter machen geltend dass geschaftsmassige Sterbehilfe fur Professionalitat sorge Sonst konne man sich nur von Leuten die davon keine Ahnung haben helfen lassen 216 Genauso fragwurdig sei das wirtschaftliche Interesse von Pharma Industrie und Krankenhausern an der Ausbeutung schwerstkranker Menschen sowie an gescheiterten Suizidversuchen dem die Sterbehilfe abhelfen wurde 217 Zweifelhaftigkeit des Sterbewunsches Die Gegner der aktiven Sterbehilfe verweisen auf die Erfahrungen von Arzten Psychologen und Seelsorgern die darin ubereinstimmen dass die Mehrzahl der Menschen die einen Suizid vergeblich versucht haben in ein normales Leben zuruckfinden ihren Entschluss haufig nicht mehr verstehen ihn ruckschauend bereuen und froh sind dass ihr Versuch gescheitert ist Sterbehilfe wurde diesen Fehlentscheidungen Vorschub leisten Aufgrund von Schmerzen Einsamkeit und Isolation den Suizid zu befurworten ist zynisch Aus Angst vor dem unsicheren Leben ein sicheres Ende gesucht und der praventive Tod zur Mode der angeblich Lebensklugsten gemacht werden kritisiert Franz Muntefering 218 Die Befurworter der aktiven Sterbehilfe halten dem entgegen dass Menschen die sich das Leben genommen haben nicht mehr hadern mussen ob diese Entscheidung richtig war und Versaumtem nicht nachtrauern werden wenn sie im Tod ihren Frieden gefunden haben Zur Vorbeugung von Fehlentscheidungen waren Aufklarung und Beratungsstellen oder Therapieangebote die richtige Massnahme nicht aber gesetzliche Verbote Problematik von Suizidentschlussen Die Gegner der aktiven Sterbehilfe berufen sich auf wissenschaftliche Untersuchungen nach denen Suizide fast immer um Verzweiflungsreaktionen auf ein schwerwiegendes Ereignis oder eine soziale Notsituation sind Hieraus begrunden sich ethisch alle Versuche und Handlungen Suizidenten zu helfen einen anderen Weg als den der Selbsttotung zu finden 218 Deshalb seien die meisten Suizidversuche nicht wirklich frei 218 Aufgrund dieser Unfreiheit ist die Unterstutzung des Suizids bedenklich Befurworter der aktiven Sterbehilfe verweisen darauf dass jedenfalls bei anhaltend Kranken vor allem aber bei alten Menschen die zunehmende Erosion des Willens zu leben ein naturlicher Prozess ist der oft falschlich als krankhaft gedeutet wird Aber auch wenn man ihn als Krankheit sehe seien Betroffene deswegen nicht unzurechnungsfahig Wenn sie die Option zu sterben einem Weiterleben vorzogen so sei dieser Wunsch genauso zu respektieren wie das Recht auf Verweigerung von arztlichen oder psychologischen Behandlungen selbst wenn sie Aussicht auf Erfolg hatten Vor diesem Hintergrund sei Sterbehilfe Unterstutzung eines anzuerkennenden Anliegens Sterbehilfe konnte auch die hohe Zahl gescheiterter Suizidversuche verringern 217 Wert der Selbstbestimmung Leitargument und zentraler Punkt der Sterbehilfedebatte in Deutschland ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten 5 Aufgrund der medizinischen Fortschritte steigt die Angst vor Ubertherapie der Abhangigkeit von Maschinen am Lebensende einer qualvollen Verlangerung des Leidens der eigenen Kontrolle entzogen Die Furcht vor Kontrollverlust ist sicherlich einer der Grunde weshalb das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in den 80er und 90er Jahren immer starker in den Fokus der Aufmerksamkeit geruckt ist Maria Ricciardi 219 Gegner der Sterbehilfe halten es fur unmoglich zwischen Appell und Bilanz zwischen Notruf Einengung und Freiheit 218 zwischen vernunftigem und unvernunftigen Suizid zu unterscheiden Eine solche Unterscheidung darf keinem Helfer aufgeburdet werden Befurworter der Sterbehilfe halten die Selbstbestimmung fur ein hoheres Gut als das Leben der Person 216 Ob das eigene Leben noch lebenswert ist sollten nur die betroffenen Menschen selbst entscheiden 220 Sterbehilfe als Zumutung fur die Helfer Die Gegner halten Sterbehilfe fur eine schwere Zumutung fur die Suizidhelfer desto schwerer je naher der um Hilfe Gebetene dem Sterbewilligen stehe Die Gewissensfrage hinsichtlich der Entscheidung ob ein Suizidwunsch selbstbestimmt und frei ist kann niemandem aufgeburdet werden Denn die Selbstbestimmung eines Suizidwilligen befreit einen Helfer nicht von seiner eigenen Verantwortung 218 Uberdies wurde das grundsatzliche Vertrauen zum Arzt gestort Man konne nicht mehr sicher sein ob es dem behandelnden Mediziner wirklich um den Lebenserhalt geht ob er als Lebenserhalter oder Lebensbeender ans Bett tritt so der Arztprasident Frank Montgomery 221 Die Befurworter der aktiven Sterbehilfe halten dem entgegen dass mit der straffreien Ermoglichung der Sterbehilfe noch niemand gezwungen sei diese zu leisten Gebe es geordnete gar institutionalisierte Formen der Sterbehilfe mussten dem Sterbewilligen nahestehende Personen nicht in Anspruch genommen werden Diese aber konnten eine mitmenschliche Motivation haben ihnen bei der Beendigung des qualenden Zustandes zu helfen Im Ubrigen sei aber etwa ein Drittel der Arzte unter bestimmten Umstanden zu einer solchen Hilfe bereit 220 Zweifelhafte Interessenlage von Angehorigen Gegner der aktiven Sterbehilfe sehen insbesondere nahere Angehorige als Sterbehelfer in einem problematischen Interessenkonflikt in dem sich nicht selten wohlmeinende Beforderung eines Sterbewunsches unentwirrbar mit dem unausgesprochenen Wunsch verknoten konnte von der fordernden kostspieligen und das eigene Leben ausbremsenden Burde der Unterhaltung und Pflege eines Schwerkranken befreit zu werden Die Befurworter meinen demgegenuber dieser zweifellos nicht unwahrscheinliche Konfliktfall durfe den ausdrucklichen Sterbewunsch eines Menschen nicht unerfullbar machen Schliesse man nahe Angehorige davon aus Sterbehilfe zu leisten konnte eine solche Hilfe immer noch von institutionell zugelassenen Helfern erfolgen die kein personliches oder materielles Interesse am Tod des Sterbewilligen haben Gefahr eines Drangens zum Tode Manche Schwerkranke fuhlen sich im Sinne eines moralischen Drucks zur Entlastung von Angehorigen oder der Gesellschaft bereits zum Suizid gedrangt doch die Gegner der aktiven Sterbehilfe haben zudem die grosse Sorge die tolerierte und ermoglichte Freiheit zum Tode konne unversehens zu einer Erwartungshaltung der Gesellschaft gegenuber dem Einzelnen mutieren von einer solchen Freiheit auch Gebrauch zu machen 222 Hinter einer als Tugend erscheinenden aus verantwortungsbewusster Einsicht getroffenen Entscheidung lauere so die Gefahr eines Mobbings zum Tode derjenigen Gesellschaftsmitglieder die der Gemeinschaft lastig werden Hierzu durfe kein Mensch helfend seine Hand reichen Diese Sorge wird auch von den Befurwortern der aktiven Sterbehilfe geteilt Sie verweisen aber darauf dass ein solches Drangen auch unter den gegenwartig herrschenden Bedingungen keineswegs ausgeschlossen ist Aufgabe des Staates sei es im gegenwartig geltenden wie im anzustrebenden Recht das Leben des Einzelnen vor dem Zugriff anderer zu schutzen Die Gesellschaft musse so wie bisher allen Versuchen entschieden entgegentreten Menschen zum Sterben zu drangen eine Entsolidarisierung der Gesellschaft diesbezuglich ware dann sowohl fur den Staat als auch fur die Humanitat insgesamt schadlich Den Menschen ihr Sterben jedoch gegen ihren erklarten Willen so zu erschweren dass ihnen nur unsichere oder grausame und eventuell Dritte traumatisierende z B Lokfuhrer Auswege blieben sei hingegen nicht die Aufgabe des Staates Medizinische Standpunkte Die Bundesarztekammer sieht im Mitwirken des Arztes an der Selbsttotung eines Patienten im Rahmen eines assistierten Suizids zum Beispiel als letztmoglicher Akt von Humanitat zur Vermeidung eines Suizids mit Gefahrdung Dritter oder zur Verhinderung einer ungeregelten und riskanten nichtinstitutionalisierten Suizidbeihilfe 223 grundsatzlich einen Widerspruch zum arztlichen Ethos und sieht eine solche Mitwirkung die nicht zu Kernkompetenzen des Arztes gehore und die Arzt Patient Beziehung gefahrden konne auch nicht als arztliche Aufgabe an 224 Die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes DGSS und die Deutsche Gesellschaft fur Palliativmedizin DGP betonen dass in der Diskussion um die aktive und passive Sterbehilfe die Alternative der Schmerztherapie und Palliativmedizin 225 oftmals unnotig ausgeblendet wird Sowohl die DGSS als auch die DGP weisen darauf hin dass es Verfahren zur Linderung schwerster Schmerzen gibt Wir konnen fast immer die Schmerzen und Symptome sterbender Patienten lindern und ihnen ein Lebensende in Wurde ermoglichen sagte Rolf Detlef Treede Prasident der DGSS 226 Palliativmediziner wurden immer wieder die Erfahrung machen dass der Wunsch nach vorzeitiger Lebensbeendigung in dem Masse in den Hintergrund tritt in dem es gelingt trotz bestehender Grenzen von Palliativmedizin und Hospizarbeit durch eine gute palliativmedizinische Behandlung auch die letzte Lebenszeit ertraglich zu gestalten Christliche Ethik Das funfte der Zehn Gebote der Bibel fordert Du sollst nicht morden toten Ex 20 13 EU Deshalb lehnen die christlichen Kirchen die aktive Sterbehilfe ab Die Gemeinsame Erklarung 1989 der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland spricht sich gegen die arztliche Beihilfe zum Suizid aus 227 Katholizismus Zur aktiven Sterbehilfe Die romisch katholische Kirche lehnt die aktive Sterbehilfe ab da sie dem Gebot du sollst nicht morden widerspricht Als von Gott kommend ist jedes Menschenleben in jedem Stadium der Verfugungsgewalt entzogen Das menschliche Leben ist heilig weil es von seinem Beginn an der Schopfermacht Gottes bedarf und fur immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schopfer bleibt seinem einzigen Ziel Nur Gott ist der Herr des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende Niemand darf sich unter keinen Umstanden das Recht anmassen ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstoren Instruktion Donum Vitae 1987 228 Handlungen die ein Leben aktiv beenden seien folglich eine unzulassige Totalverfugung 229 Der Katechismus der katholischen Kirche betont dass geschwachten kranken und behinderten Menschen eine besondere Beachtung gebuhrt 230 Sie auf irgendeine Weise zu toten bezeichnet der Katechismus als direkte Euthanasie und sieht darin einen Angriff gegen den Schopfer Auch eine Unterlassung die zum Tod fuhrt wird als Mord angesehen 231 Es ist laut Katechismus sittlich unannehmbar dass man aus welchen Grunden und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt Eine Handlung oder eine Unterlassung die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeifuhrt um dem Schmerz ein Ende zu machen ist ein Mord ein schweres Vergehen gegen die Menschenwurde und gegen die Achtung die man dem lebendigen Gott dem Schopfer schuldet Das Fehlurteil dem man gutglaubig zum Opfer fallen kann andert die Natur dieser morderischen Tat nicht die stets zu verbieten und auszuschliessen ist Katechismus der katholischen Kirche Nr 2277 232 Assistierter Suizid ist deshalb aus Sicht der katholischen Kirche immer als ein Verbrechen gegen das menschliche Leben zu bewerten 233 Papst Franziskus sagte 2022 in einer Generalaudienz Das Leben ist ein Recht nicht der Tod Er muss angenommen werden und darf nicht verabreicht werden 234 Ahnlich spricht auch Bischof Bertram Meier Der Mensch will sich selbst das Leben geben und nehmen verkehrte Verhaltnisse Damit schwingt der Mensch sich zum Schopfer auf 235 Aus katholisch christlicher Perspektive gibt es demzufolge kein Recht auf Totung 229 Die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe wird jedoch nicht nur mit dem biblischen Totungsverbot begrundet So warnt die Deutsche Bischofskonferenz vor den Konsequenzen die eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe hatte Der innere und aussere Druck auf alle Alten Schwerkranken und Pflegebedurftigen von derartigen Optionen Gebrauch zu machen 236 konnte zunehmen Zugleich wird der Ausbau palliativmedizinischer und hospizlicher Angebote gefordert Daraus ergebe sich ein Vertrauensverlust gegenuber dem medizinischen Pflegepersonal alles zur moglichen Heilung tun zu wollen ferner konnte Druck seitens Dritter auf die Schwerkranken aufgebaut werden aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen 237 Die Niederlandische Bischofskonferenz hat mit einer Pastoralen Handreichung gegen die aktive Sterbehilfe protestiert Darin heisst es Das Ersuchen um aktive Sterbehilfe ist der Versuch den letzten Gang des Lebens vollstandig in die eigene Hand zu nehmen Dies ist nicht vereinbar mit der Ubergabe seiner selbst in die liebende Hand Gottes wie sie sich in den kirchlichen Sakramenten ausdruckt Euthanasie ist keine Losung fur das Leiden sondern eine Ausloschung des leidenden Menschen 238 Zur passiven Sterbehilfe Indirekte oder passive Sterbehilfe konnen unter Umstanden erlaubt sein anders als aktive Sterbehilfe Diese Ausnahmen stellt die Kongregation fur die Glaubenslehre wie folgt dar Wenn der Tod naher kommt und durch keine Therapie mehr verhindert werden kann ohne dass man jedoch die normalen Hilfen unterlasst die man in solchen Fallen einem Kranken schuldet Dann liegt kein Grund vor dass der Arzt Bedenken haben musste 239 Papst Johannes Paul II ausserte sich am 24 Marz 2002 drei Jahre vor seinem Tod vor Medizinern und Gesundheitsfachleuten aus aller Welt Die Komplexitat des Menschen fordert bei der Verabreichung der notwendigen Heilmethoden dass man nicht nur seinen Korper berucksichtigt sondern auch seinen Geist Es ware anmassend allein auf die Technik zu setzen Und in dieser Sicht wurde sich eine Intensivmedizin um jeden Preis bis zum Letzten schliesslich nicht nur als unnutz erweisen Sie wurde auch nicht vollig den Kranken respektieren der nun an sein Ende gelangt ist Evangelische Kirche in Deutschland EKD Bischof Wolfgang Huber ehemaliger Ratsvorsitzender der EKD lehnt die aktive Sterbehilfe ab Den Ausgangspunkt bildet die Pflicht jedem Menschen ein Sterben in Wurde zu ermoglichen Wir alle sollten Sterbenden so beistehen dass der Wunsch getotet zu werden oder sich selbst zu toten gar nicht erst aufkommt 240 Er verweist auf folgende Alternativen Jeder Mensch kann heute fur die Gestaltung seiner letzten Lebenszeit Vorsorge treffen Die Kirchen geben seit 1999 eine Patientenverfugung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfugung die Christliche Patientenverfugung heraus Auf der medizinischen Ebene sind vor allem die Weiterentwicklung und der Ausbau der Palliativmedizin zu fordern die sich der Schmerztherapie und der Linderung weiterer Krankheitssymptome widmet Die palliativmedizinische Ausbildung der Arzte und die entsprechende Ausstattung der Krankenhauser sollte verbessert werden Fur den Gesamtbereich palliativer Betreuung und Begleitung sind die grundlegenden Ideen und praktischen Erfahrungen der Hospizbewegung starker zur Geltung zu bringen Der Hospizgedanke zielt auf Sterbebegleitung im Krankenhaus ebenso wie in familiarer und nachbarschaftlicher Zuwendung und Hilfe Zum Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25 Juni 2010 erklart die EKD Die Evangelische Kirche in Deutschland EKD begrusst dass durch das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes BGH das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestarkt wird Nach Auffassung der christlichen Ethik gibt es keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlangerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot die therapeutischen Moglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschopfen Einen Menschen sterben lassen ist bei vorher verfugtem Patientenwillen nicht nur gerechtfertigt sondern geboten Zur Endlichkeit des Lebens gehort auch dass man das Herannahen des Todes zulasst wenn seine Zeit gekommen ist Demgegenuber ist und bleibt die gezielte Totung eines Menschen in der letzten Lebensphase aus christlicher Sicht ethisch nicht vertretbar auch wenn sie auf seinen ausdrucklichen Wunsch hin erfolgt Gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Konventionen die der Totung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttotung den Weg ebnen sind ein Irrweg den die christlichen Kirchen entschieden ablehnen Sie werden sich auch in Zukunft dafur einsetzen dass an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Totung auf Verlangen festgehalten wird und keine Lockerung erfolgt 241 In einem Positionspapier der Diakonie Deutschland von 2014 werden vier Positionen zur Debatte um die Beihilfe zu Selbsttotung aufgefuhrt 242 Suizidpravention Starkung der Hospiz und Palliativversorgung Verbot der organisierten nicht nur gewinnorientierten gewerblichen Beihilfe zu Suizid Beibehaltung des Verbots einer arztlichen Mitwirkung am SuizidAlt katholische Kirche Die Position der alt katholischen Kirche die aktive Sterbehilfe ablehnt legt exemplarisch der osterreichische Bischof Bernhard Heitz dar An der Hand und im Arm des geliebten und vertrauten Menschen sterben zu durfen ist etwas anderes als durch die Hand eines Menschen zu sterben Aktive Sterbehilfe lehnt die Altkatholische Kirche somit entschieden ab Geboren werden und Sterben sind vielmehr menschliche und naturliche Grundbedingungen des Lebens und sind als solche der menschlichen Kultur unterworfen Eine Gesellschaft die den Tod verdrangt und verleugnet die Tote als Entsorgungsfalle ansieht hat ein Stuck weit die mitmenschliche Solidaritat verloren 243 Judentum Die Tora stellt Gott als Einzigen dar der Tod bewirkt und Leben schafft אני אמית ומחיה Deut 32 39 Die Zerstorung menschlichen Lebens wurde deshalb bedeuten etwas Heiliges zu zerstoren Die klassische judische Tradition lehnt aus diesem Grund die aktive Sterbehilfe ab Gleichzeitig spricht sie sich aber fur das Entfernen eines Todeshindernisses aus Die Dialektik zwischen der Unantastbarkeit des Lebens קדושת חיים und der Ablehnung des schmerzlichen Leidens יסורים Elend kann gegebenenfalls dazu fuhren den Tod einer unheilbar kranken Person nicht hinauszuzogern und im Falle des unuberwindbaren Schmerzes dem Kranken Empathie und Barmherzigkeit רחמים entgegenzubringen Manche zeitgenossischen judischen Stimmen sprechen sich fur die Beihilfe zur Selbsttotung oder sogar fur die aktive Sterbehilfe aus Sie finden dafur in dem bisherigen halachischen Diskurs jedoch keine Unterstutzung 244 Islam In islamischer Sicht ist das menschliche Leben eine Leihgabe Gottes 245 Der Zentralrat der Muslime in Deutschland zitiert ein Wort des Propheten Mohammed aus einer Pilgerpredigt Ihr Leute wahrlich euer Blut euer Leben euer Eigentum und eure Ehre sind unantastbar bis ihr eurem Herrn gegenubersteht ebenso wie der jetzige Tag der jetzige Monat und diese eure Stadt heilig sind 246 Er spricht sich fur den Islam gegen die Sterbehilfe aus Alle Gelehrten und anerkannten Gutachten der islamischen Fatwa Gremien der verschiedenen muslimischen Rechtsschulen Sunniten und Schiiten lehnen die aktive direkte oder indirekte Sterbehilfe sowie die Selbsttotung und die arztliche Beihilfe zum Suizid strikt ab Zentralrat der Muslime in Deutschland 247 Nichtreligios Humanistische Positionen Im Zentrum humanistischer Positionen steht die Hilfe zum selbstbestimmten Sterben 248 wie sie 2014 in den 10 Leitsatzen fur Selbstbestimmung bis zum Lebensende eines zivilgesellschaftlichen Bundnisses unter Koordination von Ingrid Matthaus Maier formuliert wurden Hieran beteiligten sich u a Koordinierungsrat sakularer Organisationen Bund fur Geistesfreiheit Bayern Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben Giordano Bruno Stiftung Humanistische Union Humanistischer Verband Deutschlands Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten Gemeinsam ist den humanistischen Stromungen sich gegen eine Kriminalisierung der Sterbehilfe auszusprechen So wandten sich mehrere humanistische Organisationen gegen den im Jahr 2015 eingefuhrten und im Jahr 2020 fur verfassungswidrig und nichtig erklarten 217 StGB 249 250 Deutscher Ethikrat In einer Ad hoc Empfehlung warnte der deutsche Ethikrat im Jahr 2014 davor Suizidbeihilfe zu einem Normalfall werden zu lassen Er stutzte in Grundsatzen die Position der Bundesarztekammer dass Sterbehilfe keine aus der beruflichen Verantwortung erwachsende arztliche Tatigkeit sei wobei Gewissensentscheidungen in einem vertrauensvollen Arzt Patient Verhaltnis bei Ausnahmesituationen zu respektieren seien Der Patient solle sich darauf verlassen konnen dass die Arzte lebensorientiert denken Das Verhaltnis zwischen Arzten und Patienten benotige ein besonderes Vertrauensverhaltnis weshalb Gewissensentscheidungen im Ausnahmefall akzeptiert werden konnen Daruber hinaus sprach sich der Ethikrat fur den Ausbau palliativmedizinischer und hospizlicher Angebote aus Die Suizidpravention soll ebenfalls gefordert werden 251 Sterbehilfe in den MedienDokumentationen Echtes Leben Mein Tod Meine Entscheidung ARD 2022 30 Minuten 252 Sterbehilfe Harald Mayer kampft um seinen Tod NDR 2022 45 Minuten 253 37 Grad Folge 1104 Der Tod Die beste Entscheidung meines Lebens ZDF 2022 30 Minuten 254 255 Spielfilme Sterbehilfe ist gelegentlich ein zentrales Thema in Spielfilmen Beispiele Die heilige Flamme Deutschland 1931 Ich klage an Deutschland 1941 Jeder zahlt fur seine Schuld USA 1960 256 Heute sterben immer nur die andern Deutschland 1991 Million Dollar Baby USA 2004 Liebe Frankreich 2012Theaterstucke Gott von Ferdinand von Schirach Deutschland 2020 Der Ansatz des Stuckes ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe vom 26 Februar 2020 Das Stuck wurde von Regisseur Lars Kraume auch verfilmt Siehe auchEugenik Exit Bag Palliativpflege Pflegeskandal Pflegefall PEG Sonde Patientenrechte Jack KevorkianLiteraturPieter Admiraal et al Wege zu einem humanen selbstbestimmten Sterben Stiftung WOZZ 2008 ISBN 978 90 78581 03 1 Uwe Christian Arnold Michael Schmidt Salomon Letzte Hilfe Ein Pladoyer fur das selbstbestimmte Sterben Rowohlt Verlag Hamburg 2014 ISBN 978 3 498 09617 5 Karl Beine Sehen Horen Schweigen Lambertus Verlag 1998 ISBN 3 7841 1049 5 Die erste Untersuchung der Einstellung zur aktiven Sterbehilfe bei arztlichem und Pflegepersonal in Deutschland im Jahr 1993 Udo Benzenhofer Der gute Tod Geschichte der Euthanasie und Sterbehilfe Vandenhoeck amp Ruprecht 2009 ISBN 978 3 525 30162 3 Gunnar Duttge Strafrechtlich reguliertes Sterben In NJW 2016 120 Ludger Fittkau Petra Gehring Zur Geschichte der Sterbehilfe In Aus Politik und Zeitgeschichte Band 4 Tod und Sterben 2008 online Svenja Flasspohler Mein Wille geschehe Sterben in Zeiten der Freitodhilfe Berlin 2007 ISBN 3 937989 27 7 Preisgekronte und vielrezensierte Erorterung zur Sterbehilfe Rainer Hegselmann Reinhard Merkel Hrsg Zur Debatte uber Euthanasie Beitrage und Stellungnahmen Suhrkamp Frankfurt am Main 2 Aufl 1992 ISBN 3 518 28543 2 Im Anhang die Erklarung deutscher Philosophen zur sog Singer Affare Eric Hilgendorf Sterbehilfe und individuelle Autonomie Erkundungen und Klarungsversuche auf vermintem Gelande In Aufklarung und Kritik Sonderheft 11 2006 S 31 39 Thomas Soren Hoffmann Marcus Knaup Hrsg Was heisst In Wurde sterben Wider die Normalisierung des Totens Springer VS 2015 ISBN 978 3 658 09776 9 Jorg Antoine Aktive Sterbehilfe in der Grundrechtsordnung Berlin 2004 ISBN 978 3 428 11179 4 Matthias Kamann Todeskampfe Die Politik des Jenseits und der Streit um Sterbehilfe Transcript Verlag 2009 ISBN 978 3 8376 1265 3 Ulf Kampfer Die Selbstbestimmung Sterbewilliger Sterbehilfe im deutschen und amerikanischen Verfassungsrecht 2004 Diss ISBN 3 428 11772 7 Thomas Klie Johann Christoph Student Sterben in Wurde Auswege aus dem Dilemma der Sterbehilfe Herder Freiburg 2007 ISBN 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Wandel der Zeit unter religiosen Aspekten 2010 S 40 uni graz at PDF Josef Schuster AKTIVE UND PASSIVE STERBEHILFE EUTHANASIE ZUM STAND DER ETHISCHEN DEBATTE S 2 hss de PDF Lander mit Regelung zur Suizidhilfe oder der Aktiven Sterbehilfe auf dignitas ch Spanien legalisiert aktive Sterbehilfe tagesschau de 18 Marz 2021 Deutschlandfunk Verfassungsgericht stoppt Legalisierung der Sterbehilfe 15 Marz 2021 Deutsches Arzteblatt Portugals Prasident unterzeichnet Gesetz zur Sterbehilfe 27 Mai 2023 Legal Euthanasia Australia Faces a Grim Reality New York Times 2 Februar 1997 Mercy Killing Figure Roswell Gilbert 85 auf chicagotribune com Martina Keller Carine 43 lasst sich toten In Die Zeit Nr 43 20 Oktober 2011 Vgl dazu www reporter forum de PDF Michael Stolberg 2011 S 74 76 Unabsichtliche Lebensverkurzung Norbert Hoerster Sterbehilfe im sakularen Staat 1998 S 11 Vgl etwa Th Prien Peter Lawin Therapiereduktion in der Intensivmedizin Sterben zulassen durch bewusste Begrenzung medizinischer 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befurchten einen Prazedenzfall In taz de Die Tageszeitung 2 Juli 2020 abgerufen am 3 Juli 2020 Der Geschaftsfuhrende Vorstand der DGPT Vorstellungen und Vorschlage zu wesentlichen Eckpunkten einer moglichen Neuregelung der Suizidassistenz PDF 71 kB In Deutsche Gesellschaft fur Psychoanalyse Psychotherapie Psychosomatik und Tiefenpsychologie DGPT 22 Juni 2020 abgerufen am 2 Oktober 2020 Abgeordnete nehmen in Orientierungsdebatte Stellung zur Suizidhilfe Abgerufen am 6 Dezember 2021 Deutscher Arzteverlag GmbH Redaktion Deutsches Arzteblatt Hinweise der Bundesarztekammer zum arztlichen Umgang mit Suizidalitat und Todeswunschen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 217 StGB 26 Juli 2021 abgerufen am 20 August 2021 Matthias Thons Wolfgang Putz Matthias Dose Michael A Uberall Jorg Cuno Umgang mit nachhaltigen Suizidwunschen bei schwerer Krankheit In Schmerzmedizin Band 37 Nr 4 1 Juli 2021 ISSN 2364 1010 S 12 15 doi 10 1007 s00940 021 3145 y Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft 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unterstutzt von der Familie Nun im Jahr nach dem Sterbehilfeverbot hat die Tochter ein Buch veroffentlicht Sie wollte Selbststandigkeit bis zuletzt In Die Tageszeitung taz 17 Dezember 2016 ISSN 0931 9085 S 20 22 Online abgerufen am 10 Juli 2019 Todliche Dienstleistung In suddeutsche de vom 9 Juni 2015 abgerufen am 26 Februar 2020 Geschaftsmassigkeit In strafrecht online de herausgegeben vom Institut fur Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universitat Freiburg abgerufen am 26 Februar 2020 Gesetz zur Strafbarkeit der geschaftsmassigen Forderung der Selbsttotung Text Anderungen und Begrundungen des Gesetzgebers Urteil vom 26 Februar 2020 2 BvR 2347 15 Bundesverfassungsgericht 26 Februar 2020 abgerufen am 27 Februar 2020 Verbot der geschaftsmassigen Forderung der Selbsttotung verfassungswidrig Pressemitteilung Nr 12 2020 Bundesverfassungsgericht 26 Februar 2020 abgerufen am 7 Juli 2023 Werner Wachsmuth Fortschritt als arztliches Problem Vortrag 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Patientenwillens ist nicht strafbar Urteilsbesprechung Kubiciel Zeitschrift fur das juristische Studium 2010 S 656 661 PDF 94 kB weitere Nachweise unter https www bundesanzeiger verlag de betreuung wiki Sterbehilfe Grundsatze der Bundesarztekammer zur arztlichen Sterbebegleitung abgedruckt in Deutsches Arzteblatt Jg 108 Heft 7 18 Februar 2011 vgl das Beschlussprotokoll des 114 Deutschen Arztetages zu Top II Palliativmedizin Vgl auch die Kritik von Michael de Ridder in der Ausgabe 20 2011 vom 19 Mai 2011 der Zeitschrift Der Spiegel ETHIK Das Gewissen der Arzte wird gleichgeschaltet 1 Bericht und Bewertung der Feststellungen des 114 Dt Arztetages durch Winfried Kluth Arztlich assistierter Suizid Kehrtwende und berufliches Ethos In Legal Tribune Online 6 Juni 2011 2 a b Matthias Kamann Widerstand in der SPD gegen Sterbehilfe Verbot In Welt Online 8 Mai 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschaftsmassigen Forderung der Selbsttotung PDF 130kb 8 Mai 2014 BT Drs 18 5373 BT Drs 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Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Manuscriptum Verlagsbuchhandlung Thomas Hoof KG Waltrop Leipzig 2013 S 93 169 Gunnar Duttge Strafrechtliches reguliertes Sterben Der neue Tatbestand einer geschaftsmassigen Forderung der Selbsttotung In Neue Juristische Wochenschrift 2016 S 120 ff vgl auch Gunnar Duttge und Kristine Plank Strafbewehrung der assistierten Selbsttotung 217 StGB als schlechte Kompromisslosung In EthikJournal Band 4 Nr 7 2017 S 158 ff Online PDF Siehe grundlegend zudem Gunnar Duttge Sterbehilfe aus rechtsphilosophischer Sicht In GA 2001 S 158 ff Claus Roxin Die geschaftsmassige Forderung einer Selbsttotung als Straftatbestand und der Vorschlag einer Alternative In NStZ 2016 S 185 ff a b c Bundesverfassungsgericht Urteil vom 26 Februar 2020 2 BvR 2347 15 2 BvR 651 16 2 BvR 1261 16 2 BvR 1593 16 2 BvR 2354 16 2 BvR 2527 16 Bundesverfassungsgericht erlaubt geschaftsmassige Beihilfe zum Suizid In Der Spiegel 26 Februar 2020 abgerufen am 26 Februar 2020 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verfassungswidrig jede Art der Hilfe zur Selbsttotung ausnahmslos zu verbieten vom 11 Dezember 2020 Verfassungsgerichtshof Erkenntnis vom 11 Dezember 2020 G 139 2019 RIS Dokument Abgerufen am 31 Dezember 2021 Sterbehilfe Bisher 111 Sterbeverfugungen errichtet 30 Dezember 2022 abgerufen am 30 Dezember 2022 216 StGB Einzelnorm Abgerufen am 13 Dezember 2020 Meldung beck online Abgerufen am 13 Dezember 2020 Meldung beck online Abgerufen am 13 Dezember 2020 2 Senat Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Verbot der geschaftsmassigen Forderung der Selbsttotung verfassungswidrig 26 Februar 2020 abgerufen am 13 Dezember 2020 ADVOKAT Unternehmensberatung 77 StGB Strafgesetzbuch Totung auf Verlangen JUSLINE Osterreich Abgerufen am 13 Dezember 2020 VfGH Es ist verfassungswidrig jede Art der Hilfe zur Selbsttotung ausnahmslos zu verbieten Der Osterreichische Verfassungsgerichtshof Abgerufen am 13 Dezember 2020 Wie weit darf Sterbehilfe gehen 25 Februar 2020 abgerufen am 13 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