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Der Verein DIGNITAS Menschenwurdig leben Menschenwurdig sterben ist ein Schweizer Verein mit Sitz auf der Forch Gemeinde Maur Kanton Zurich der sich laut eigenen Angaben fur ein auch das Lebensende umfassendes Selbstbestimmungsrecht einsetzt und seinen Mitgliedern auf Anfrage Beratung Begleitung und Beihilfe zum Suizid anbiete 1 Er wurde am 17 Mai 1998 von dem Journalisten und Anwalt Ludwig A Minelli gegrundet DIGNITAS Menschenwurdig leben Menschenwurdig sterbenGrundung 17 Mai 1998Sitz Forch ZHZweck DIGNITAS Menschenwurdig leben Menschenwurdig sterben Vorsitz Ludwig A MinelliBeschaftigte ca 32 interne und externe Teilzeit MitwirkendeMitglieder 9 822Website www dignitas chSeit seiner Grundung bis Ende 2019 hat der Verein 3 027 Menschen bei einem Suizid begleitet in derselben Zeit soll er nach internen Schatzungen 30 000 bis 40 000 Personen geholfen haben einen Wunsch nach vorzeitigem Tod fallen zu lassen 2 Er engagiert sich nach eigenen Angaben insbesondere fur die Vermeidung von Suiziden und vor allem von Suizidversuchen Inhaltsverzeichnis 1 Mitgliedschaft 2 Ablauf einer Suizidbegleitung 2 1 Kritik 2 2 Internetportale 3 Politische Entscheide 3 1 Kanton Zurich 3 2 Bund 4 Dignitas Deutschland 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseMitgliedschaft BearbeitenDer Verein besteht im Wesentlichen aus von ihm so genannten Destinatar Mitgliedern ohne Stimmrecht einzige stimmberechtigte Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts waren bei der Grundung nur Minelli und eine seiner Tochter die seit langerem durch eine andere Person ersetzt worden ist 3 Den aktuellen Statuten des Vereins zufolge kann Minelli als Generalsekretar d h Vereinsprasident und Geschaftsleiter in einer Person allein uber alle Mitgliederaufnahmen entscheiden und Mitglieder auch wieder ausschliessen Die Mitglieder erhalten bei einer einmaligen Eintrittsgebuhr von CHF 200 und einem jahrlichen Mitgliederbeitrag von mindestens CHF 80 Unterstutzung bei der Durchsetzung von Patientenverfugungen und Hilfe bei anderen Konflikten mit Behorden Arzten oder Heimleitungen Zusatzlich besteht die Moglichkeit im Falle einer schweren Erkrankung eine Suizidbegleitung in der Schweiz in Anspruch zu nehmen Fur die Vorbereitung einer Freitodbegleitung wird ein besonderer Mitgliederbeitrag von CHF 4 000 erhoben sowie CHF 2 500 fur deren Durchfuhrung Fur Auslander ergeben sich Gesamtkosten inkl Arzt Bestatter Kremation und Behordengange von etwa 9 700 4 Vereinsmitglieder bestimmen die Hohe ihrer jahrlichen Mitgliederbeitrage selbst Mindestbeitrage werden von der Generalversammlung festgelegt Dabei durfen Menschen die in sehr bescheidenen Verhaltnissen leben einen Antrag stellen und von der Aufnahmegebuhr und oder den Jahresbeitrag ganz oder teilweise befreit werden 5 Dignitas zahlte Ende 2019 9 822 Mitglieder aus 100 Landern 794 davon haben ihren Wohnsitz in der Schweiz 3 725 in Deutschland 1 112 in Frankreich und 1 430 in Grossbritannien 6 Ablauf einer Suizidbegleitung BearbeitenLaut Dignitas werden mit dem Mitglied durch erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter eingehende Gesprache gefuhrt um abzuklaren ob der Sterbewunsch wirklich einzig dem erklarten Willen des urteilsfahigen Mitglieds entspricht Als Nachstes muss ein Arzt in der Regel der Hausarzt sonst ein mit dem Verein zusammen arbeitender Schweizer Arzt sich nach dem Studium der Krankenunterlagen grundsatzlich dazu bereit erklaren ein Rezept fur das in entsprechender Dosierung todlich wirkende Medikament Pentobarbital auszustellen Nach dem provisorischen grunen Licht kann dann ein Termin fur die Suizidbegleitung vereinbart werden Allerdings melden sich einer Studie zufolge rund 70 der Mitglieder die ein solches provisorisches grunes Licht erhalten haben uberhaupt nicht mehr weitere 16 die sich zwar wieder melden nehmen die Freitodbegleitung nicht in Anspruch Die Studie bescheinigt Dignitas in 86 4 eine erfolgreiche Suizidprophylaxe 7 Ein Betroffener berichtete in der Zeit er hatte sich nach zwei gescheiterten Suizidversuchen bei Dignitas gemeldet und von dem Gutachter grunes Licht erhalten Ihm wurde allerdings eine Wartezeit von einem halben Jahr auferlegt Sein zweiter Suizidversuch hatte den Mann zum Rollstuhlfahrer gemacht und in die Psychiatrie gebracht Dennoch sagte er das Wissen um die Suizidhilfe habe ihm geholfen Letztlich nahm er sie nicht in Anspruch 8 Bevor sich der Arzt meistens der der vorher auch das provisorische grune Licht erteilt hat endgultig dafur entscheidet ein Rezept fur das todlich wirkende Medikament auszustellen fuhrt er in der Schweiz zunachst zwei personliche Gesprache mit dem Sterbewilligen Ist der Arzt danach weiterhin davon uberzeugt dass die Suizidbegleitung fur das Dignitas Mitglied angemessen ist wird er das gewunschte Rezept ausstellen Die Suizidbegleitung findet oft in Anwesenheit von Angehorigen und mindestens zwei Zeugen in einer von Dignitas gemieteten Ortlichkeit statt Um Angehorigen und Mitgliedern des Begleiterteams polizeiliche Einvernahmen zu ersparen wurde fruher der letzte Akt im Leben des Mitglieds mit einer Videokamera dokumentiert ein Sachbeweis dafur dass das Mitglied in der Lage war diesen letzten Akt selbst auszufuhren und somit uber die volle Tathoheit verfugt hat Dies ist jedoch mittlerweile aufgegeben worden 3 Weil in der Schweiz jeder Suizid juristisch als aussergewohnlicher Todesfall gilt wird nach jedem Sterbefall die Polizei informiert Diese untersucht dann jeweils die genauen Todesumstande Entscheidend fur die Legalitat einer Suizidhilfe ist das Fehlen selbstsuchtiger Beweggrunde Art 115 StGB eine normale finanzielle Entschadigung fur die erbrachten Dienstleistungen allein kann diese nicht begrunden Kritik Bearbeiten Fruher wurde behauptet der Verein polarisiere stark und beeinflusse die offentliche Diskussion uber die Sterbehilfe Ihrem Grunder wurde vorgeworfen durch eine Verharmlosung des Suizids moralischen Druck auf schwerkranke Menschen auszuuben die dann ihrem Leben ein Ende setzen um nicht der Gesellschaft oder ihren Angehorigen zur Last zu fallen Dies hat sich nach den klaren Volksentscheiden vom 15 Mai 2011 im Kanton Zurich wesentlich verandert Ausserdem wurde Dignitas immer wieder angelastet psychisch kranke Menschen beim Suizid unterstutzt zu haben nach einem Bundesgerichtsentscheid ist dies allerdings unter Umstanden im Urteil ist von einem vertieften psychiatrischen Fachgutachten die Rede bei urteilsfahigen Personen im Sinne eines sogenannten Bilanzsuizids zulassig Dignitas leistet im Gegensatz zu anderen Sterbehilfe Organisationen auch Menschen aus dem Ausland Sterbehilfe seine Gegner sprechen daher von Sterbetourismus Dignitas dagegen spricht von Freiheitstourismus Menschen welche die Freiheit zu einem sicheren Suizid in Anspruch nehmen wollen haben oft keine andere Moglichkeit als dies in der Schweiz zu tun weil die Gesetze ihres eigenen Landes eine solche Moglichkeit nicht gewahren Die Inanspruchnahme dieser Moglichkeit hat sich unterschiedlich entwickelt Im Kanton Zurich wurden im Jahr 2000 33 Personen in den Tod begleitet davon 5 aus dem Ausland 2006 waren es 221 davon 174 Auslander 2009 und 2010 lag die Zahl der von Dignitas begleiteten Auslander unter 100 2012 waren es 185 Personen aus dem Ausland 9 10 Minelli hat in einem ausfuhrlichen Interview mit der Weltwoche bereits 2004 zu vielen grundsatzlichen Fragen und Kritikpunkten Stellung genommen 11 In einem Gesprach mit der Zeitschrift Rote Fahne anlasslich der Grundung des deutschen Vereins in Hannover im Herbst 2005 kritisierte er die Haltung der Kirche und der Politik als heuchlerisch unter Berufung auf Thomas Morus bzw dessen Roman Utopia 12 Dagegen wird von eher kirchlich Gesinnten behauptet er widerspreche vollig der Intention des Autors der in Form der Satire gegen die menschenunwurdigen Umstande seiner Zeit schreibe und in keiner Weise den Freitod unterstutze Internetportale Bearbeiten Seit 2007 unterhalt der Verein im Internet das Dignitas Forum es wird seit 2011 von einem professionellen Mediator betreut Dignitas und die Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben DGHS haben am 4 Marz 2020 gemeinsam die Plattform Schluss PUNKT eingerichtet welche auch telefonische Beratung etwa 150 Beratungen pro Monat 13 anbietet 8 Politische Entscheide BearbeitenKanton Zurich Bearbeiten Im Kanton Zurich fand am 15 Mai 2011 eine Volksabstimmung statt in welcher sich die Stimmberechtigten mit einem Stimmenverhaltnis von annahernd 85 15 gegen ein Verbot der Suizidhilfe Stopp der Suizidhilfe und mit etwa 78 22 gegen eine Beschrankung dieser Hilfe auf Personen die mindestens ein Jahr im Kanton Zurich gewohnt haben Nein zum Sterbetourismus aussprachen Beide Vorschlage waren von der Eidgenossisch demokratischen Union EDU des Kantons Zurich als Volksinitiativen eingereicht worden 14 Die Verbotsinitiative verlangte der Kanton Zurich solle auf Bundesebene verlangen dass jegliche Suizidhilfe kunftig als Delikt gelten solle 15 Am 3 Oktober 2012 teilte der Regierungsrat des Kantons Zurich dem Kantonsrat u a mit auf eine kantonale Gesetzgebung uber organisierte Sterbehilfe zu verzichten 16 Bund Bearbeiten Der Schweizerische Bundesrat beschloss am 29 Juni 2011 auf Antrag der Justizministerin Simonetta Sommaruga auf eine gesetzliche Regelung der organisierten Suizidhilfe definitiv zu verzichten Die bestehenden Vorschriften im Strafgesetzbuch sowie in den Erlassen welche den Verkehr mit Heil und Betaubungsmitteln regeln seien ausreichend um damit allfallige Missbrauche erfassen zu konnen Im Ubrigen lege die Regierung Nachdruck darauf die Suizidpravention und die Palliative Care zu fordern 17 Damit wurden die fruheren Versuche eine gesetzliche Regelung oder gar ein praktisch vollstandiges Verbot der organisierten Freitodhilfe zu erwirken fallen gelassen Es sei zwar fruher von den verschiedensten Seiten ein Gesetzgebungsbedarf signalisiert worden doch habe sich gezeigt dass in samtlichen Detailfragen nirgends eine einzelne Auffassung mehrheitsfahig gewesen ware Sommaruga erlauterte den Beschluss des Bundesrates in einem halbstundigen Interview in der Sendung Sternstunde Religion des Schweizer Fernsehens vom 28 August 2011 18 Zwei Standesinitiativen der Kantone Aargau und Basel Landschaft welche auf den Erlass einer nationalen gesetzlichen Regelung abzielten scheiterten im Parlament der Standerat gab ihnen am 21 Dezember 2011 ohne Abstimmung keine Folge 19 der Nationalrat lehnte diese und weitere Vorstosse am 26 September 2012 mit 163 gegen 11 Stimmen ab 20 Dignitas Deutschland BearbeitenDer mit dem Schweizer Verein lediglich vertraglich verbundene deutsche Verein firmiert seit seiner Grundung am 26 September 2005 als Dignitas Menschenwurdig leben Menschenwurdig sterben Sektion Deutschland e V und fuhrte zunachst die Abkurzung Dignitas Deutschland mit Sitz in Hannover die nach einer Klage der Deutschen Interessengemeinschaft fur Verkehrsunfallopfer e V dignitas nach einer Umorganisation nun DIVO genannt vorubergehend in Dignitate geandert wurde Als Reaktion auf diese Grundung von Dignitas in Deutschland hatten die Bundeslander Saarland Hessen und Thuringen im Jahre 2006 im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem die geschaftsmassige Forderung der Selbsttotung unter Strafe gestellt werden sollte 21 Dignitas Deutschland hat dagegen in einem umfangreichen Kommentar dargelegt dass seiner Auffassung nach der Entwurf grundgesetzwidrig sei und auch der Europaischen Menschenrechtskonvention zuwiderlaufe 22 Der Entwurf war in den drei Ausschussen Recht federfuhrend Gesundheit und Inneres des Bundesrates stecken geblieben Ein Versuch der beiden Bundeslander Baden Wurttemberg und Bayern den Grundgedanken eines Verbots mit einem abgeanderten Entwurf zu retten war in der Folge von den Ausschussen Recht und Gesundheit ubernommen worden 23 nicht jedoch vom Innenausschuss der empfohlen hatte kein Gesetz zu erlassen Da sich im Vorfeld gezeigt hatte dass keine Mehrheit fur einen solchen Entwurf im Bundesrat zu erzielen gewesen ware vereinbarte der Vorsitzende der SPD Kurt Beck mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 3 Juli 2008 eine Kontroverse zu vermeiden und einigte sich mit dem baden wurttembergischen Ministerprasidenten Gunther Oettinger auf ein Minimalprogramm So wurden dann in der Plenarsitzung vom 4 Juli 2008 alle Entwurfe zuruckgestellt und an deren Stelle eine Entschliessung 24 gefasst wonach noch 2008 eine gesetzliche Regelung fur erforderlich erachtet werde 25 Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries glaubte deshalb nicht daran dass ein solches Gesetz moglich sein werde solange die Organisationen erklaren keine Profite machen zu wollen 26 Am 7 Mai 2010 hatte das Bundesland Rheinland Pfalz einen Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Werbung fur Suizidbeihilfe in den Bundesrat eingebracht 27 Auch dieser Entwurf ist dann in den Ausschussen stecken geblieben Zwar wurde er fur eine Plenarsitzung auf die Tagesordnung der 876 Plenarsitzung des Bundesrates vom 5 November 2010 gesetzt schliesslich aber ohne Begrundung wieder abgesetzt 28 Im Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und FDP zur 17 Wahlperiode des Bundestags hatten diese Parteien vereinbart die gewerbsmassige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttotung unter Strafe zu stellen 29 Das Bundeskabinett hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf am 29 August 2012 beschlossen 30 Da sich jedoch die CDU CSU mit der FDP nicht daruber zu einigen vermochte ob nur gewerbsmassige oder auch geschaftsmassige also lediglich wiederholte Begehung erfasst werden sollte wurde das Projekt fallen gelassen 31 In der 18 Wahlperiode des Bundestages wurde das Thema bei den Koalitionsverhandlungen ausgespart und beschlossen es Gruppenantragen zu uberlassen Diese fuhrten zur Einfugung eines 217 in das Strafgesetzbuch der vom 10 Dezember 2015 bis zum 26 Februar 2020 in Kraft war Er beruhte auf dem Gruppenantrag Brand Griese 32 der im Wesentlichen einem Entwurf nachgebildet ist der von der Deutschen Stiftung Patientenschutz einem Werk des katholischen Malteserordens beruht 33 Die Bestimmung wurde mit 13 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als grundgesetzwidrig angefochten Nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung reduzierte Dignitas Deutschland seine Beratungsleistungen auf Fragen von Patientenverfugung Vorsorgevollmacht Palliativmedizin und passive Sterbehilfe da jegliche ergebnisoffene Beratung in Bezug auf einen denkbaren Suizid bereits als Straftat verfolgt werden konnte Deutsche welche ergebnisoffene Beratung zu Suizidfragen wunschten konnten sich somit nur noch uber Dignitas in der Schweiz beraten lassen Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht am 26 Februar 2020 den 217 StGB nichtig erklart hat wurden die Dienstleistungen des Vereins in Deutschland wieder aufgebaut 34 Siehe auch BearbeitenSterbehilfe Aktive Sterbehilfe Sterbebegleitung Deutsche Gesellschaft fur Humanes Sterben Eternal Spirit ExitWeblinks Bearbeitenwww dignitas ch Webseite von Dignitas Deutschland Ludger Fittkau Letzte Station fur Lebensmude In FAZ vom 17 November 2008 Hinweis auf eine Studie von Wissenschaftlern der Universitat Zurich und der ZHAW Einzelnachweise Bearbeiten Dignitas spricht selbst von Freitodbegleitung zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden Suizid und Freitod siehe Suizid DIGNITAS Menschenwurdig leben Menschenwurdig sterbenDignitas abgerufen 8 Juli 2021 a b Urs Willmann Dignitas ist ein diktatorischer Verein In Die Zeit Nr 44 vom 27 Oktober 2005 http www dignitas ch images stories pdf informations broschuere dignitas d pdf Statuten Statuten Art 9 Abs 6 Dignitas abgerufen 8 Juli 2021 1 PDF 5 kB Suizid und Suizidversuchs Pravention Dignitas abgerufen 8 Juli a b Schluss PUNKT Sie mochten eine ergebnisoffene Beratung am Lebensende DGSH und Dignitas abgerufen 8 Juli SF 1 Standerat will starkere Kontrolle der Sterbehilfe Beitrag in der Sendung 10vor10 21 Juni 2007 Freitodbegleitungen nach Jahr und Wohnsitz PDF 11 kB Peter Holenstein Leichen als Geiseln Weltwoche Nr 22 2004 Gesprach mit der Wochenzeitung Rote Fahne Nr 40 vom 6 Oktober 2005 Sterbehilfe Jeder hat das Recht auf Hilfe beim Suizid egal ob jung oder alt gesund oder krank Zeit Online abgerufen 8 Juli Stefan Hohler Michael Meier Die Sterbetourismus Initiative kostet nur In Tages Anzeiger 15 Januar 2011 Interview mit Dignitas Grunder Ludwig A Minelli Absage an die Moralisten Der Zurcher Souveran verwirft die beiden EDU Initiativen zur Suizidbeihilfe uberraschend deutlich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zurich Suizidhilfe Starkung des Rechts auf Selbstbestimmung Medienmitteilung vom 29 Juni 2011 Suizidbeihilfe in der Schweiz Bundesratin Simonetta Sommaruga im Gesprach Video Amtliches Bulletin des Standerates vom 21 Dezember 2011 Amtliches Bulletin des Nationalrates vom 26 September 2012 Bundesrat Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschaftsmassigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttotung PDF 55 kB 27 Marz 2006 Kommentar zum Gesetzesantrag der Lander Saarland Thuringen Hessen Memento vom 15 Juli 2007 im Internet Archive PDF Archivversion 220 kB Empfehlungen PDF 34 kB Entschliessung PDF 16 kB Hans Jurgen Leersch Ratlosigkeit im Bundesrat STERBEHILFE Das Parlament 28 2008 Artikel von Hans Jurgen Leersch in Das Parlament 28 2008 Siehe dazu auch Lander streiten uber Sterbehilfe Gesetz aus Spiegel online vom 1 Juli 2008 Gesetzesantrag zur Strafbarkeit der Werbung fur Suizidbeihilfe PDF Memento vom 19 Februar 2015 im Internet Archive Plenarprotokoll 876 PDF 430 kB Koalitionsvertrag PDF 643 kB Memento vom 22 November 2009 im Internet Archive BMJ Pressemitteilung vom 29 August 2012 Memento vom 10 Februar 2013 im Webarchiv archive today Gut dass dieses Gesetz gescheitert ist Artikel von Gian Domenico Borasio in Suddeutsche Zeitung vom 10 Juni 2013 PDF 76 kB Deutscher Bundestag Drucksache 18 5373 vom 01 07 2015 2 Deutsche Stiftung Patientenschutz vom 8 Mai 2014 Verbot der geschaftsmassigen Forderung der Selbsttotung verfassungswidrig Bundesverfassungsgericht abgerufen 8 Juli 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dignitas Verein amp oldid 237640347