www.wikidata.de-de.nina.az
Das luxemburgische Gesetz uber Sterbehilfe und assistierten Suizid franzosisch Loi sur l euthanasie et l assistance au suicide ist ein 2009 in Kraft getretenes Gesetz das die aktive Sterbehilfe zulasst Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesinhalt 2 Entstehungsgeschichte 3 Einzelnachweise 4 WeblinksGesetzesinhalt BearbeitenWesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Zusicherung der Straffreiheit fur Arzte wenn sie aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttotung leisten Voraussetzung dazu ist dass ein unheilbar kranker und unertraglich leidender Patient freiwillig uberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Beendigung des eigenen Lebens bekundet Wenn Eltern bzw gesetzliche Vertreter die Zustimmung erteilen konnen auch 16 bis 18 jahrige Patienten um Sterbehilfe bitten Bei nicht einwilligungsfahigen Patienten ist eine Patientenverfugung ausreichend Arzte mussen mit dem Patienten mehrere ausfuhrliche Gesprache uber seine Entscheidung fuhren Zudem ist ein zweiter Arzt zur Beratung hinzuzuziehen Samtliche Falle von Sterbehilfe mussen von einer Kontrollkommission uberpruft werden sollte diese Verstosse feststellen werden diese dem Staatsanwalt ubermittelt Das sich am Wortlaut des belgischen Gesetzes uber die Sterbehilfe vom 28 Mai 2002 orientierende Gesetz trat nach seiner Veroffentlichung im Amtsblatt des Grossherzogtums Luxemburg Memorial am 17 Marz 2009 in Kraft Luxemburg ist das dritte EU Mitgliedsland und damit der dritte Staat weltweit der aktive Sterbehilfe zulasst Entstehungsgeschichte BearbeitenDas Luxemburger Parlament hatte in erster Lesung am 19 Februar 2008 mit 30 Ja Stimmen bei 26 Nein Stimmen und 3 Enthaltungen fur einen von sozialistischen und grunen Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur aktiven Sterbehilfe votiert 1 Bevor ein Gesetz in Kraft treten kann muss dessen Verfassungsmassigkeit vom Staatsrat des Grossherzogtums Luxemburg gepruft werden Nach dieser Prufung trug der Staatsrat Bedenken wegen juristischer Unsicherheiten vor Die parlamentarische Klarung dieser Fragen dauerte bis Ende 2008 2 Schliesslich wurde in einer neuen ersten Lesung das Gesetz mit 31 Ja Stimmen bei 26 Nein Stimmen und 3 Enthaltungen am 18 Dezember verabschiedet 3 Ausserdem hatte Grossherzog Henri angekundigt aus Gewissensgrunden dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern Nach der Weigerung Henris verstandigten sich Jean Claude Juncker und alle Fraktionen des Parlaments auf eine Verfassungsanderung die den Grossherzog quasi entmachtet und ihm zukunftig nur noch das Recht zugesteht Gesetze verkunden zu durfen das Wort billigt in Artikel 34 der Verfassung wird gestrichen 4 Das Parlament hat in erster Lesung dieser Anderung mit 56 Ja Stimmen bei einer Enthaltung am 11 Dezember 2008 zugestimmt 3 Ein Volksbegehren gegen die Verfassungsanderung ist am 11 Februar 2009 mit nur 796 statt der erforderlichen 25 000 Unterschriften gescheitert 5 so dass am 12 Marz 2009 alle 52 anwesenden Abgeordneten in zweiter Lesung das Gesetz zur Verfassungsanderung verabschiedeten 6 Auch der Grossherzog der zum letzten Mal ein Gesetz billigen musste stimmte zu So konnte das Sterbehilfegesetz mit den Unterschriften von Grossherzog Henri und Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo im Amtsblatt veroffentlicht werden 7 Einzelnachweise Bearbeiten Luxemburg erlaubt Arzten aktive Sterbehilfe WELT Online vom 20 Februar 2008 Luxemburg entscheidet wohl erst im Fruhjahr uber Sterbehilfe Memento vom 4 April 2009 im Internet Archive aerzteblatt de vom 9 Oktober 2008 a b Marcus Stolb Kunftig ohne Vetorecht Das Parlament Nr 52 vom 22 Dezember 2008 Marcus Stolb Ein Grossherzog wird entmachtet Das Parlament Nr 50 51 vom 8 Dezember 2008 Initiative gegen Verfassungsanderung in Luxemburg gescheitert Memento vom 27 Februar 2009 im Internet Archive aerzteblatt de vom 20 Februar 2009 Verfassungsanderung in zweiter Lesung verabschiedet Luxemburger Wort vom 13 Marz 2009 Luxemburg setzt Sterbehilfe Gesetz in Kraft Memento vom 22 Marz 2009 im Internet Archive aerzteblatt de vom 17 Marz 2009Weblinks BearbeitenLoi du 16 mars 2009 sur l euthanasie et l assistance au suicide Memorial A N 46 vom 16 Marz 2009 S 615 Gesetz uber Sterbehilfe und assistierten Suizid in franzosischer Sprache PDF 102 kB Loi du 12 mars 2009 portant revision de l article 34 de la Constitution Memorial A N 43 vom 12 Marz 2009 S 586 Gesetz zur Anderung des Artikels 34 der Luxemburger Verfassung in franzosischer Sprache PDF 48 kB Proposition de Loi sur l euthanasie et l assistance au suicide Gesetzesvorlage vom 19 Februar 2008 in franzosischer Sprache PDF Datei 1 27 MB Gisela Klinkhammer Samir Rabbata Luxemburg Straffreiheit fur aktive Sterbehilfe Deutsches Arzteblatt 105 2008 10 S A 493 PDF 172 kB Sterbehilfe und assistierter Suizid Broschure des luxemburgischen Gesundheitsministeriums Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber Sterbehilfe und assistierten Suizid Luxemburg amp oldid 218672853