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Das Gesetz uber die Sterbehilfe niederlandisch Wet betreffende de euthanasie franzosisch Loi relative a l euthanasie ist ein 2002 in Kraft getretenes Gesetz des Konigreichs Belgien das die aktive Sterbehilfe zulasst BasisdatenTitel Gesetz uber die SterbehilfeArt Foderales Gesetz Belgien Geltungsbereich Konigreich BelgienRechtsmaterie Strafrecht MedizinrechtErlassen am 28 Mai 2002 B S vom 22 Juni 2002 S 28515 deutsch B S vom 12 Juni 2003 S 31821 1 Inkrafttreten am 23 September 2002Letzte Anderung durch Gesetz vom 28 Februar 2014 B S vom 12 Marz 2014 S 21053 2 Inkrafttreten derletzten Anderung 22 Marz 2014Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesinhalt 2 Entstehung 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGesetzesinhalt BearbeitenNach den Bestimmungen des Gesetzes ist die Sterbehilfe unter drei Bedingungen erlaubt Der Patient muss volljahrig oder ein fur mundig erklarter Minderjahriger und zum Zeitpunkt der Bitte um Sterbehilfe handlungsfahig und bei Bewusstsein sein Die Bitte um Sterbehilfe muss freiwillig uberlegt und wiederholt formuliert worden und darf nicht durch Druck von aussen zustande gekommen sein Der Patient muss sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf eine anhaltende unertragliche korperliche oder psychische Qual berufen die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall oder krankheitsbedingten Leidens ist Der Arzt der die Sterbehilfe ausfuhrt muss dies freiwillig tun niemand kann dazu gezwungen werden Das Vorgehen des Arztes ist gesetzlich streng vorgegeben Es werden Beratungen uber den Zustand des Patienten und die Moglichkeiten der Palliativmedizin als gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen gefordert Die Konsultation eines zweiten unabhangigen Arztes und die Einhaltung einer mindestens einmonatigen Wartezeit zwischen der schriftlichen Anfrage des Patienten und der Leistung der Sterbehilfe sind vorgeschrieben Ein Arzt der Sterbehilfe durchgefuhrt hat muss danach der Foderalen Kontroll und Bewertungskommission einen Bericht vorlegen Die Kommission die sich aus acht Doktoren der Medizin davon vier Professoren an einer belgischen Universitat vier Juristen und vier Personen aus Kreisen die mit der Problematik unheilbar erkrankter Patienten befasst sind zusammensetzt hat die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu prufen Entstehung BearbeitenDas Gesetz das sich am niederlandischen Sterbehilfegesetz orientiert wurde nach einer zweijahrigen Debatte die zu einer Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe fuhrte am 28 Mai 2002 verabschiedet Es wurde am 22 Juni 2002 im Belgischen Staatsblatt veroffentlicht und trat am 23 September 2002 in Kraft Am 10 November 2005 wurde ein erganzendes Gesetz erlassen das Bestimmungen in Bezug auf die Rolle des Apothekers und den Gebrauch und die Verfugbarkeit todbringender Substanzen enthalt Diese stellen klar dass ein Apotheker der eine todbringende Substanz auf der Grundlage einer Verschreibung infolge des Sterbehilfegesetzes abgibt keine Straftat begeht Der Apotheker muss die Substanz dem Arzt personlich aushandigen Am 13 Dezember 2013 beschloss der belgische Senat eine Ausweitung des Gesetzes auf Minderjahrige 1 Die seit 2002 gultigen Regelungen sollen fur Minderjahrige verscharft werden so soll eine aktive Sterbehilfe nur bei unertraglichen und nicht zu lindernden korperlichen Schmerzen nicht aber bei psychischen Leiden zulassig sein Neben dem erklarten Willen der Minderjahrigen sei eine schriftliche Zustimmung der Eltern genauso notwendig wie arztliche und jugend psychiatrische Gutachten Die aktive Sterbehilfe fur Kinder und Jugendliche wurde in Belgien intensiv diskutiert vor allem die grossen Religionsgemeinschaften sprachen sich gegen die Ausweitung des Gesetzes aus 2 Die belgische Abgeordnetenkammer stimmte dem Gesetz am 13 Februar 2014 zu 3 und es wurde am 28 Februar 2014 vom Konig ausgefertigt Literatur BearbeitenBelgien Gesetz uber die Sterbehilfe 2002 In Jorn Lorenz Sterbehilfe Ein Gesetzentwurf Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3822 2 u Zurich St Gallen 2008 ISBN 978 3 03751 115 2 S 271 288 Koniglicher Erlass vom 10 Februar 2003 offizielle deutsche Ubersetzung des Gesetzes vom 28 Mai 2002 uber die Sterbehilfe In Belgisches Staatsblatt 2 Ausg vom 12 Juni 2003 S 31821 Koniglicher Erlass vom 27 Januar 2006 offizielle deutsche Ubersetzung des Gesetzes vom 10 November 2005 zur Erganzung des Gesetzes vom 28 Mai 2002 uber die Sterbehilfe In Belgisches Staatsblatt vom 12 April 2006 S 20192 Wet betreffende de euthanasie Loi relative a l euthanasie In Belgisches Staatsblatt vom 22 Juni 2002 S 28515 Loi completant la loi du 28 mai 2002 relative a l euthanasie par des dispositions concernant le role du pharmacien et l utilisation et la disponibilite des substances euthanasiantes In Belgisches Staatsblatt vom 13 Dezember 2005 S 53613 Erratum In Belgisches Staatsblatt vom 25 September 2006 S 49892 Gesetzentwurf zur Anderung des Gesetzes vom 28 Mai 2002 uber die Sterbehilfe im Hinblick auf die Ausweitung auf Minderjahrige Dokument der belgischen Abgeordnetenkammer 53K3245001 frz ndl angenommener Text Einzelnachweise Bearbeiten Michael Stabenow Belgien erlaubt Sterbehilfe fur Kinder In Frankfurter Allgemeine Zeitung 13 Dezember 2013 online Belgien will Sterbehilfe fur Kinder erlauben In Zeit Online 27 November 2013 abgerufen am 23 Oktober 2019 Belgien erlaubt Sterbehilfe auch fur Kinder In FAZ net Frankfurter Allgemeine Zeitung 14 Februar 2014 abgerufen am 23 Oktober 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Sterbehilfe Belgien amp oldid 193412242