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Passive Sterbehilfe ist das Nichtergreifen Unterlassen Reduzieren oder Nichtfortfuhren Abbrechen lebenserhaltender Massnahmen 1 aus medizinethischen Grunden Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzungen 2 Rucksichtnahmen 3 Juristische Grundlagen in Deutschland 4 Rechtsgrundlagen in der Schweiz 5 Literatur und QuellenAbgrenzungen BearbeitenPassive Sterbehilfe geschieht auf der Grundlage des Respekts vor der Wurde des Menschen um damit ein leidvolles Sterben nicht zu verlangern und das Sterben als naturlichen Prozess zuzulassen Obwohl es sich dabei um einen international etablierten Begriff handelt halten ihn viele fur missverstandlich und unglucklich gewahlt und meinen man solle besser und eindeutiger von Sterbenlassen auch im Sinne von Sterben zulassen 2 sprechen 3 Mit derselben Begrundung schlagt die Europaische Gesellschaft fur Palliativmedizin vor bei Sterbehilfe nur noch in passive und indirekte Sterbehilfe sowie Euthanasie zu unterscheiden und den Begriff der aktiven Sterbehilfe aufzugeben Passive Sterbehilfe als Sterbenlassen heisst somit keineswegs den Patienten aufzugeben Es bedeutet das zu tun was der Patient von Arzten erwarten darf namlich unnotige oder schadigende kurative 4 Therapiemassnahmen uberhaupt nicht erst zu ergreifen oder diese einzustellen wenn sie sich als nutzlos fur den Kranken erweisen oder vom Patienten abgelehnt werden Stattdessen wird nun bei anhaltender menschlicher Zuwendung das Augenmerk auf eine ausgezeichnete Symptomkontrolle 3 gelegt Von passiver Sterbehilfe kann bei nichteinwilligungsfahigen Personen bei denen vorbereitende Gesprache nicht moglich waren oder keine Patientenverfugung vorliegt gesprochen werden aber auch wenn ein entscheidungsfahiger Patient irgendeine auch lebensverlangernde Therapie z B durch eine verbindliche Ausserung oder eine Patientenverfugung ablehnt Diese Wahlmoglichkeit entspricht einem in Europa durch Verfassung oder Grundgesetz gewahrleisteten Rechtsgut auf Selbstbestimmung Eine Zuwiderhandlung als Missachtung einer konkreten Willensausserung erfullt den Straftatbestand der Korperverletzung Als passive Sterbehilfe gelten somit Verzicht auf oder Abbruch einer kunstlichen Ernahrung 5 Flussigkeitszufuhr oder Medikamentengabe Verzicht auf oder Abbruch einer Beatmung oder Intubation Verzicht auf oder Abbruch einer Dialyse Verzicht auf eine Reanimation oder deren Abbruch vor Eintritt des Hirntodes Passive Sterbehilfe kann auch sein eine bereits begonnene Behandlung als solche fortzusetzen aber nicht zu intensivieren 6 7 Rucksichtnahmen BearbeitenDie behandelnden Arzte das Pflegepersonal und die Angehorigen benotigen in der Regel Zeit die anstehende Entscheidung zur passiven Sterbehilfe zu akzeptieren Es ist somit wichtig sich der ethischen Dimension des Problems bewusst zu sein die auftauchenden Fragen gewissenhaft zu beantworten und die moglichen Konsequenzen gut zu kommunizieren Auch ein bewusstseinsklarer Patient bei dem weitere Therapiemassnahmen sinnlos erscheinen braucht diese Gesprache und Zeit Informationen zu verarbeiten Onkologische Patienten greifen in der Mehrzahl nach jedem Strohhalm wenn die Wahrscheinlichkeit einer Heilung 1 betragt 8 Eine Behandlung um jeden Preis wird von Gesunden am deutlichsten abgelehnt gefolgt von Krankenschwestern die mit den Nebenwirkungen als Folge der Behandlung am haufigsten konfrontiert sind Die Hausarzte stehen hier in der Mitte wahrend Onkologen den Patienten in ihrer Akzeptanz von Nebenwirkungen trotz fraglichem Nutzen am nachsten stehen Auch diese unterschiedlichen Ausgangslagen gilt es zu bedenken wenn nach der richtigen Entscheidung gesucht wird Juristische Grundlagen in Deutschland BearbeitenPassive Sterbehilfe ist strafgesetzlich nicht ausdrucklich geregelt Sie ist auch bei schwerkranken Personen erlaubt die sich nicht in einem akuten Sterbeprozess befinden sofern der mutmassliche Patientenwille oder in einer Patientenverfugung erklarte Wille zur Grundlage der Entscheidung herangezogen wird beziehungsweise sich auch bei der gebotenen sorgfaltigen Prufung konkrete Umstande fur die Feststellung des individuellen mutmasslichen Willens des Kranken nicht finden lassen In diesen Fallen kann und muss auf Kriterien zuruckgegriffen werden die allgemeinen Wertvorstellungen entsprechen siehe das Urteil vom 13 September 1994 des Bundesgerichtshofs BGH 9 Den mutmasslichen Willen des Patienten zu erforschen bedeutet nach bestem Wissen und Gewissen zu beurteilen was der Patient fur sich selbst in der Situation entscheiden wurde wenn er es konnte formuliert die Bundesarztekammer 10 An die Voraussetzungen fur die Annahme eines solchen mutmasslichen Einverstandnisses des entscheidungsunfahigen Patienten sind im Interesse des Schutzes menschlichen Lebens in tatsachlicher Hinsicht allerdings strenge Anforderungen zu stellen Entscheidend ist der mutmassliche Wille des Patienten im Tatzeitpunkt wie er sich nach sorgfaltiger Abwagung aller Umstande darstellt Hierbei sind fruhere mundliche oder schriftliche Ausserungen des Kranken ebenso zu berucksichtigen wie seine religiose Uberzeugung seine sonstigen personlichen Wertvorstellungen seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen vgl BGHSt 35 246 249 Objektive Kriterien insbesondere die Beurteilung einer Massnahme als gemeinhin vernunftig oder normal sowie den Interessen eines verstandigen Patienten ublicherweise entsprechend haben keine eigenstandige Bedeutung sie konnen lediglich Anhaltspunkte fur die Ermittlung des individuellen hypothetischen Willens sein 9 Auch aus der Gewissensfreiheit ergibt sich kein Recht sich durch aktives Handeln uber das Selbstbestimmungsrecht des durch seinen Bevollmachtigten oder Betreuer vertretenen Patienten hinwegzusetzen und seinerseits in dessen Recht auf korperliche Unversehrtheit einzugreifen 11 12 Eine gegen den z B in einer Patientenverfugung erklarten Willen des Patienten durchgefuhrte Behandlung ist eine rechtswidrige Handlung deren Unterlassung der Patient analog 1004 Abs 1 Satz 2 in Verbindung mit 823 Abs 1 BGB verlangen kann Dies gilt auch dann wenn die begehrte Unterlassung zum Tode des Patienten fuhren wurde Das Recht des Patienten zur Bestimmung uber seinen Korper macht Zwangsbehandlungen auch wenn sie lebenserhaltend wirken unzulassig BGH aaO 11 751 mit Verweis auf Senatsbeschluss Fur den Fall dass eine Patientenverfugung das Unterlassen von Massnahmen bei einer Erkrankung vorsieht die noch nicht in ein Stadium des unumkehrbaren Verlaufs getreten ist das Befolgen der Patientenverfugung aber zum Tod fuhren wurde obwohl noch realistische Aussichten auf Heilung bestehen wurde die Patientenverfugung bis 2009 fur einen Betreuer Bevollmachtigten nicht als zwingend verbindlich angesehen wenn der Wille des Patienten fur die konkrete Behandlungssituation nicht eindeutig und sicher festgestellt werden konnte 13 Im Fall dass der Wille nicht eindeutig und sicher festgestellt werden konnte lag es also im Ermessen des Betreuers beziehungsweise des Bevollmachtigten zu entscheiden ob eine Behandlung abgebrochen oder fortgesetzt wurde und zwar unabhangig davon in welchem Stadium sich die Krankheit befand Hat das Gericht Kenntnis von einer Bevollmachtigung darf es auch dann keinen Betreuer bestellen wenn der Betroffene mittels Patientenverfugung lebensrettende Behandlungen ausschliesst 13 Lassen sich auch bei der gebotenen sorgfaltigen Prufung konkrete Umstande fur die Feststellung des individuellen mutmasslichen Willens des Kranken nicht finden so kann und muss auf Kriterien zuruckgegriffen werden die allgemeinen Wertvorstellungen entsprechen Dabei ist jedoch Zuruckhaltung geboten im Zweifel hat der Schutz menschlichen Lebens Vorrang vor personlichen Uberlegungen des Arztes des Angehorigen oder einer anderen beteiligten Person Im Einzelfall wird die Entscheidung naturgemass auch davon abhangen wie aussichtslos die arztliche Prognose und wie nahe der Patient dem Tode ist je weniger die Wiederherstellung eines nach allgemeinen Vorstellungen menschenwurdigen Lebens zu erwarten ist und je kurzer der Tod bevorsteht um so eher wird ein Behandlungsabbruch vertretbar erscheinen vgl BGHSt aaO S 250 9 Im Fall des irreversiblen todlichen Verlaufs wurde schon damals eine auf die Situation bezogene Patientenverfugung auf jeden Fall als verbindlich angesehen Ein Betreuer oder Bevollmachtigter durfte dann schon damals nicht einen anderen Willen annehmen 14 Ein Behandeln entgegen dem mutmasslichen Willen des Patienten also das einfache Missachten einer Patientenverfugung erfullt den Straftatbestand der Korperverletzung Erfolgt die passive Sterbehilfe hingegen ohne wenigstens ausreichende mutmassliche Einwilligung der Person ist sie als Totung durch Unterlassen strafbar 15 Sterben lassen durch Unterlassen ist in der BRD zumindest nach 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung oder 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar Eventuell kommen auch andere Totungsdelikte in Betracht Hierbei ist zu unterscheiden Ein einvernehmlicher Verzicht auf weitere Massnahmen wird nicht bestraft wenn sie auf Verlangen eines einwilligungsfahigen Patienten erfolgt Bei nicht einwilligungsfahigen Patienten gelten fruhere Patientenverfugungen als wichtige Informationsquelle fur den dann Ausschlag gebenden mutmasslichen Willen des Patienten In Deutschland wird diese Fallgruppe strafrechtlich nicht von 216 StGB sondern von 212 213 StGB erfasst Die Einwilligung fuhrt zu einer Rechtfertigung des Arztes da dieser die Ablehnung einer weiteren Behandlung durch den Patienten angesichts des bevorstehenden Todes im Sinne der Menschenwurde Art 1 GG respektieren muss Ausserst problematisch ist der einseitige Verzicht auf weitere Massnahmen sowohl Nichtaufnahme als auch Nichtfortfuhrung durch den Arzt Dieser wird aber in der Praxis recht haufig auftreten Der Abbruch ist einseitig wenn ihn der Patient ablehnt oder sich dazu nicht geaussert hat und dies auch nicht mehr kann Hier sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden Die erste typische Situation ist ein Unfallopfer das sich nicht mehr aussern kann aber grosse Schmerzen hat Hier darf der Arzt die Schmerzen auch mit Medikamenten lindern die moglicherweise lebensverkurzend sind wenn andere Medikamente keine ausreichende Wirkung haben In Deutschland wird auch diese Fallgruppe wie der einvernehmliche Verzicht strafrechtlich nicht von 216 StGB sondern von 212 213 StGB erfasst Die Einwilligung fuhrt zu einer Rechtfertigung des Arztes da dieser die Ablehnung einer weiteren Behandlung durch den Patienten angesichts des bevorstehenden Todes im Sinne der Menschenwurde Art 1 GG respektieren muss Eine andere typische Situation ist der einige Jahre im Koma liegende Patient bei dem die Wahrscheinlichkeit auf ein Wiedererwachen medizinisch gegen Null tendiert Die juristische Diskussion bezieht sich hier auf ethische Kategorien So wird vorgetragen Aufgabe des Arztes sei die Erhaltung und Sicherung der menschlichen Selbstverwirklichungsfahigkeit Da wo keine Kommunikation mehr moglich sei und es am Bewusstsein fehle ende die arztliche Garantenpflicht fur das Leben des Patienten Andere nennen Stichworte wie Schicksalhaftigkeit Sinnlosigkeit weiterer Behandlung oder die Naturlichkeit des Todes Letztlich muss aber auch hier die Menschenwurde Art 1 GG fur Deutschland in den Blick genommen werden die neben dem Recht auf ein wurdevolles Leben auch das Recht auf einen wurdigen Tod beinhaltet Der Bundesgerichtshof sah in diesen lebensbedrohlichen Fallen bei denen die Eilentscheidungen durch den Arzt nicht geboten sind weil irreversiblen Schadigungen vorzubeugen ware die Einholung der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts analog zu 1904 BGB a F als notwendig an Hierzu wurde zunachst die Bestellung eines rechtlichen Betreuers notig sofern kein Bevollmachtigter aufgrund einer allgemeinen oder einer Vorsorgevollmacht tatig wurde Evtl war ein Verfahrenspfleger einzusetzen Zum 1 September 2009 wurden Patientenverfugungen ausdrucklich im BGB geregelt und auch 1904 BGB a F verandert Seit 2013 kann die Vornahme oder Unterlassung medizinischer Massnahmen unmittelbar auf eine Patientenverfugung gestutzt werden 630d Abs 1 Satz 2 ohne dass die Entscheidung eines Betreuers oder Bevollmachtigten erforderlich ist Zum 1 Januar 2023 wurde 1904 BGB a F zu 1829 umnummeriert In einem Grundsatzurteil zum Behandlungsabbruch Fall Putz erklarte der Bundesgerichtshof am 25 Juni 2010 16 die passive Sterbehilfe bei einer Frau die funf Jahre im Koma lag und kunstlich ernahrt wurde fur zulassig Ihre Tochter hatte den Nahrungsschlauch durchtrennt 5 17 Der Bundesgerichtshof rechtfertigte das mit dem tatsachlichen oder mutmasslichen Patientenwillen Dieser Rechtfertigungsgrund soll zur Anwendung kommen wenn die betroffene Person lebensbedrohlich erkrankt ist und sich das Verhalten darauf beschrankt einen Zustand wiederherzustellen der einem bereits begonnenen Krankheitsprozess seinen Lauf lasst Ausserdem muss der Behandlungsabbruch ohne Patientenverfugung zumindest mutmasslich vom Willen des Sterbenden gedeckt sein Einer Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedarf es nicht wenn sich Betreuer und Arzt insoweit einig sind Rechtsgrundlagen in der Schweiz BearbeitenPassive Sterbehilfe ist im schweizerischen Recht nicht explizit geregelt und gilt deshalb als nicht strafbar Bei deren Anwendung wird vor allem auf die Richtlinien uber die Sterbehilfe der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW geachtet die einen Verzicht auf oder Abbruch einer Behandlung erlauben falls feststeht dass die betroffenen Personen das Bewusstsein nie mehr erlangen werden 18 Literatur und Quellen BearbeitenEinzelbelege Stella Reiter Theil Autonomie des Patienten und ihre Grenzen In Eberhard Aulbert Friedemann Nauck Lukas Radbruch Hrsgg Lehrbuch der Palliativmedizin 3 Auflage Schattauer Verlag Stuttgart 2012 ISBN 978 3 7945 2666 6 S 60 76 hier S 68 Vgl Th Prien Peter Lawin Therapiereduktion in der Intensivmedizin Sterben zulassen durch bewusste Begrenzung medizinischer Moglichkeiten In Der Anaesthesist Band 45 1996 Nr 2 S 176 182 a b Stein Husebo Eberhard Klaschik Palliativmedizin Springer Medizin Verlag Heidelberg 2006 4 Auflage ISBN 978 3 540 29888 5 Michael Stolberg Die Geschichte der Palliativmedizin Medizinische Sterbebegleitung von 1500 bis heute Mabuse Verlag Frankfurt am Main 2011 ISBN 978 3 940529 79 4 S 77 ff Behandlungsverzicht a b Sterben und sterbenlassen In Spiegel Online 25 Juni 2010 abgerufen am 31 August 2011 Stella Reiter Theil Autonomie des Patienten und ihre Grenzen 2012 S 68 Passive Sterbehilfe Unterlassen Reduzieren oder Abbrechen lebenserhaltender Massnahmen Vgl auch Th Prien Peter Lawin Therapiereduktion in der Intensivmedizin Sterben zulassen durch bewusste Begrenzung medizinischer Moglichkeiten In Der Anaesthesist Band 45 1996 Nr 2 S 176 182 M L Slevin L Stubbs H J Plant P Wilson W M Gregory P J Armes and S M Downer Attitudes to chemotherapy comparing views of patients with cancer with those of doctors nurses and general public In BMJ 1990 June 2 300 6737 1458 1460 PMC 1663147 freier Volltext a b c Bundesgerichtshof Urteil des 1 Strafsenats vom 13 September 1994 1 StR 357 94 PDF 31 kB BGHSt 40 257 Empfehlungen der Bundesarztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesarztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfugung in der arztlichen Praxis a b Bundesgerichtshof Beschluss des XII Zivilsenats vom 8 Juni 2005 XII ZR 177 03 Friedhelm Hufen In dubio pro dignitate Selbstbestimmung und Grundrechtsschutz am Ende des Lebens In Neue Juristische Wochenschrift 2001 S 849 857 853 a b Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss der Dritten Kammer des Ersten Senats vom 2 August 2001 1 BvR 618 93 Bundesgerichtshof Beschluss des XII Zivilsenats vom 17 Marz 2003 XII ZB 2 03 BGHZ 154 205 Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 30 Januar 2002 2 BvR 1451 01 Bundesgerichtshof Urteil des 2 Strafsenats vom 25 Juni 2010 2 StR 454 09 BGHSt 55 191 Michael Kubiciel Entscheidungsbesprechung zu BGHSt 55 191 In Zeitschrift fur das juristische Studium ISSN 1865 6331 2010 Heft 5 S 656 661 PDF Datei 94 kB Bericht der Arbeitsgruppe Sterbehilfe an das EJPD Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Passive Sterbehilfe amp oldid 237060222