Die Liste der nach der Haager Konvention geschützten Kulturgüter in Österreich führt die nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten in Österreich geschützten Kulturgüter auf.
Die bereits bis Ende 1984 angebrachten und vielfach an Gebäuden noch auffindbaren gut 21.000 Schutzzeichen im Sinn der Haager Konvention nach dem Bundesgesetzblatt Nr. 58 von April 1964 haben mit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes von 2000 ihre Gültigkeit und damit Bedeutung verloren. Mit dieser Novelle gab es mit 1. Jänner 2000 erstmals eine innerstaatliche gesetzliche Regelung des Kulturgüterschutzes im Sinne der Haager Konvention. Das Bundesdenkmalamt wurde verpflichtet, bis 31. Dezember 2009 die gemäß der Haager Konvention zu schützenden Objekte nach international gebräuchlichen Kriterien zu erfassen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung ist die Basis dieser Liste, Objekte mit noch vorhandenen alten Kennzeichnungen sind für diese Liste daher irrelevant.
Die Liste umfasst 135 Einzelobjekte, Denkmalanlagen und Ensembles. Für die Ensembles erfolgt in der Regel eine kurze, rechtlich nicht relevante Beschreibung des geschützten Gebiets, für Einzelobjekte und Denkmalanlagen wird auf die passenden Artikel verwiesen.
Die Sortierung der Liste erfolgt nach Bundesländern und innerhalb der Bundesländer nach Orten / Gemeinden.