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Das Denkmalschutzgesetz DMSG aus dem Jahr 2000 regelt in Osterreich die Angelegenheiten des Denkmalschutzes BasisdatenTitel DenkmalschutzgesetzLangtitel Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen kunstlerischen oder sonstigen kulturellen BedeutungAbkurzung DMSGFruherer Titel Bundesgesetz vom 25 September 1923 betreffend Beschrankung in der Verfugung betreffend Gegenstande von geschichtlicher kunstlerischer oder kultureller Bedeutung 1 Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichFundstelle BGBl Nr 533 1923Datum des Gesetzes 25 September 1923Letzte Anderung BGBl I Nr 92 2013Gesetzestext Denkmalschutzgesetz ris bkaBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Es ist ein Bundesgesetz da der Denkmalschutz anders als in Deutschland Bundesangelegenheit ist Das in seiner Urform von 1923 stammende Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen kunstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung Denkmalschutzgesetz DMSG soll Denkmalen Schutz vor Zerstorung oder Veranderung gewahren und die widerrechtliche Verbringung geschutzter Kulturguter ins Ausland verhindern Inhaltsverzeichnis 1 Ubersicht 2 Geschichtliche Entwicklung 2 1 Wesentliche Neuerungen der Novellierung von 2000 2 2 Lage des Denkmalwesens 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseUbersicht BearbeitenIn seiner aktuellen Fassung regelt das Gesetz unter anderem auch die Angelegenheiten von Bundesdenkmalamt und Denkmalbeirat Der Denkmalbeirat ist ein vom Bundesministerium fur Unterricht Kunst und Kultur dem Bundesdenkmalamt beigestelltes beratendes Gremium Das Gremium umfasst etwa 60 Mitglieder Das Bundesdenkmalamt BDA ist zustandig fur die Erhaltung Restaurierung und Katalogisierung von Bau und Kunstdenkmalen Ausgrabungsstatten und historischen Garten Es fuhrt dabei das Osterreichische Denkmalverzeichnis 2 gemass 1 5 Denkmalschutzgesetz und auch eine elektronische Denkmaldatenbank Im Dezember 2010 betrug die Zahl der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Objekte in Osterreich ca 36 500 Das Bundesdenkmalamt schatzt den Gesamtbestand schutzenswerter unbeweglicher nicht archaologischer Objekte auf ungefahr 60 000 3 Die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale Denkmalliste wurde ab 2010 in einer Neuaufnahme offengelegt 2 Soweit es sich bei Denkmalen um Archivalien handelt ist an Stelle des Bundesdenkmalamtes das Osterreichische Staatsarchiv zustandig Geschichtliche Entwicklung Bearbeiten1850 unterschrieb Kaiser Franz Joseph I das Dekret fur die Einrichtung der K k Central Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale dem Vorlaufer des heutigen Bundesdenkmalamtes 1853 nahm die Kommission ihre Arbeit auf 1873 wurden ihre Kompetenzen wesentlich erweitert ab diesem Jahr verfugte die Institution auch uber ein eigenes Budget 1911 wurde unter dem Protektorat des Thronfolgers Franz Ferdinand ein Staatsdenkmalamt errichtet Bis zum Ende der Donaumonarchie kam es zu 72 Gesetzesentwurfen einer stammte vom bekannten Kunsthistoriker Alois Riegl Aufgrund des Widerstandes von Kirche und Adel gelang es aber nicht ein Denkmalschutzgesetz zu beschliessen Am 1 Dezember 1918 kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs trat in Osterreich ein Ausfuhrverbot fur Kunstgegenstande in Kraft 4 das einen extremen Ausverkauf an Kulturgutern im hungernden Land vermeiden sollte Es war der Vorlaufer des heute noch bestehenden Denkmalschutzgesetzes von 1923 Mit diesen beiden Rechtsnormen wurde aus der beratenden Kommission eine Behorde Im BGBl Nr 533 1923 wurde die Stammfassung des Denkmalschutzgesetzes veroffentlicht 1 Eine Novellierung erfolgte 1959 bezuglich der Durchsetzung des Denkmalschutzes 5 1965 erfolgte durch eine Feststellung des Verfassungsgerichtshofes eine Definition des Denkmalsbegriffs 6 Im Jahr 1978 gab es eine erste umfassende Novellierung des Denkmalrechts 7 eine weitere 1990 8 Im Jahr 1995 wurden Regelungen durch Umgebungsschutzes durch den Verfassungsgerichtshof wegen Unzustandigkeit des Bundes aufgehoben 9 Wesentliche Neuerungen der Novellierung von 2000 Bearbeiten nbsp Das Signet lt DMSGDie mit 1 Januar 2000 in Kraft getretene Novelle 10 integrierte unter anderem das Ausfuhrverbotsgesetz Nach der Novelle endet die vorlaufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung bei offentlichen Gebauden mit 31 Dezember 2009 Novellierung von 2 Der neue 31 Abs 1 macht zudem explizit klar dass eine Erhaltungs bzw Instandsetzungspflicht fur Denkmaler nicht vorgesehen ist Osterreich hat bis heute die 1985 beschlossene internationale Konvention von Granada des Europarats nicht ratifiziert und kennt deswegen keinen aktiven Denkmalschutz d h eine unbedingte Erhaltungspflicht Lage des Denkmalwesens Bearbeiten Das Bundesdenkmalamt eine selbstandige allerdings dem Bundesministerium fur Unterricht Kunst und Kultur weisungsgebundene Behorde ist nach dieser Neufassung von 2000 nicht mehr Anwalt des Denkmalerhalts Dem Denkmalbeirat kommt nur beratende und sachverstandige Funktion zu Trotz der grossen Zahl denkmalgeschutzter Objekte in Osterreich gilt der Denkmalschutz in Osterreich traditionell als gesetzlich nicht allzu stark und bedarf haufig der Unterstutzung durch Medien und Burgerinitiativen Sowohl die dem Bundesdenkmalamt zur Verfugung stehenden positiven Anreize Forderungen wie seine Moglichkeit Sanktionen Strafen auszusprechen wurden in den letzten Jahren eher reduziert als erweitert Insgesamt liegt dem eine deregulierende Tendenz zugrunde Das Bundesdenkmalamt schatzt den Gesamtbestand schutzenswerter Objekte auf ungefahr 60 000 von denen 2008 uber 16 000 als Baudenkmaler ausgewiesen waren 3 Der Denkmalbegriff wird in Osterreich aufgrund der Versteinerungstheorie vom Verfassungsgerichtshof in jenem engen Sinn interpretiert der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kompetenzartikel der osterreichischen Bundesverfassung 1 Oktober 1925 gesetzlich gegeben war Daraus ergeben sich gewisse Probleme mit neueren erweiterten Konzepten des Denkmalschutzes wie dem Ensembleschutz oder dem Schutz der Gartendenkmale Naturschutz ist in Osterreich Sache des Landes Mit der Novelle 2000 wurden zwar auch 56 ausgewahlte Garten und Parks in Osterreich angefuhrt Anhang 2 zum Denkmalschutzgesetz DMSG bei denen nun vor Veranderungen an baulichen und pflanzlichen Elementen die Zustimmung des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden muss Osterreich war damit das letzte Land in Europa das schutzenswerte Gartenanlagen in sein Denkmalschutzgesetz aufnahm Die Unterschutzstellung ist allerdings an die Zustimmung der jeweiligen Garteneigentumer gebunden die bisher nur in etwa der Halfte der Falle vorliegt Stand 2006 Die Moglichkeit ministerieller Entscheidungen gegen den expliziten Willen des Bundesdenkmalamts wie in den Wiener Beispielsfallen des Abrisses der barocken Reitschule beim Palais Erzherzog Rainer 1958 der Florianikirche 1965 bei der von Otto Wagner gestalteten Stadtbahnstation Meidling 1968 oder beim jungst fertiggestellten Umbau der Albertina belegen allerdings schon seit Jahrzehnten die relative Schwache der Instrumentarien des osterreichischen Denkmalschutzes Bestand unter Denkmalschutz stehender unbeweglicher Objekte im Jahr 2017 nach Bundeslandern Art des Objektes 1 AT BGL KTN NOE OOE SBG STM TIR VBG WIEAlle Objekte 1 38 14617 443 2 075991 2 8481 316 10 5574 227 5 8423 228 2 1931 323 4 9271 800 4 8252 004 1 605922 3 2741 632Archaologie 2 918 58 79 298 137 30 255 40 15 6Garten und Parkanlagen 5 29 1 2 6 2 2 2 3 2 9Profanbauten 7 23 306 1 323 1 346 6 438 3 948 1 501 2 675 2 455 1 002 2 618Sakralbauten 8 11 889 661 1 287 3 214 1 475 576 1 692 2 074 514 396Technische Denkmale 10 2 004 32 134 601 280 84 303 253 72 245Quelle Bundesdenkmalamt Denkmaldatenbank 2 Statistik Austria Stand 11 2012 11 1 Gesamtsumme erste Ziffer aktualisiertes Denkmalverzeichnis 2017 ohne bewegliche Denkmale und Sammlungen sowie Klangdenkmale unbewegliche und archaologische Denkmale unter Denkmalschutz 2a oder Bescheid zweite Ziffer alle Objekte deren Denkmalfeststellung mit rechtskraftigem Bescheid erfolgte 2 Archaologische Kleindenkmaler befestigte Siedlung Wehranlage Einzelbauwerk Einzelfund Einzelgrab Fundstelle u a 5 Entsprechend Anhang 2 zum Denkmalschutzgesetz 7 Befestigungs Militarbauten Erinnerungs Kleindenkmaler Kultur Gesundheit Unterricht landwirtschaftliche Bauten Schlosser Burgen Palais Tourismus Sport Freizeit Verwaltungsbauten Wohnbauten u a 8 Friedhofe Begrabnisplatze Kapellen Karner Kirchen Kloster Stifte u a 10 Kategorie Technische Denkmale Produktion Verkehr Energie Versorgung Handel Maschinen Verkehr u a ausschliesslich unbewegliche Denkmale andere sind der Kategorie bewegliche Denkmale zugeordnet Verkehrsbauwerke Brucken Eisenbahnstrecken etc und Aquadukte sind z T in Katastralgemeinden und Streckenabschnitte aufgegliedert Siehe auch BearbeitenDenkmalgeschutzte Objekte in OsterreichLiteratur BearbeitenWolfgang Huber Begriffsbestimmungen und Literatur zum osterreichischen Denkmalschutzgesetz In Kunsthistoriker aktuell Nr 2 2003Einzelnachweise Bearbeiten a b Bundesgesetz vom 25 September 1923 betreffend Beschrankung in der Verfugung uber Gegenstande von geschichtlicher kunstlerischer oder kultureller Bedeutung Denkmalschutzgesetz BGBl Nr 533 1923 a b c Denkmalverzeichnis Bundesdenkmalamt a b Bestand unter Denkmalschutz gestellter Objekte im Jahr 2006 nach Bundeslandern In Statistiken Bildung Kultur Kultur Baukulturelles Erbe Statistik Austria 18 Dezember 2007 abgerufen am 1 Marz 2009 Gesetz vom 5 Dezember 1918 betreffend der Ausfuhr und der Verausserung von Gegenstanden von geschichtlicher kunstlerischer oder kultureller Bedeutung StGBl Nr 90 1918 Art 3 Bundesgesetz vom 18 Marz 1959 mit dem das Einfuhrungsgesetz zu denn Verwaltungsverfahrensgesetzen abgeandert wird und im Zusammenhang damit auch andere Rechtsvorschriften abgeandert werden EGVG Novelle BGBl Nr 92 1959 Feststellung des Verfassungsgerichtshofes uber die Zustandigkeit zur Erlassung und Vollziehung eines Gesetzes zum Schutz von Gegenstanden geschichtlicher kunstlerischer oder sonst kultureller Bedeutung Denkmalschutzgesbeetz BGBl Nr 140 1965 Bundesgesetz vom 15 Marz 1978 mit dem das Denkmalschutzgesetz geandert wird BGBl Nr 167 1978 Bundesgesetz vom 5 Juli 1990 mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschrankungen in der Verfugung uber Gegenstande von geschichtlicher kunstlerischer oder kultureller Bedeutung Denkmalschutzgesetz geandert wird BGBl Nr 473 1990 Kundmachung des Bundeskanzlers uber die Aufhebung einer Wortgruppe in 8 Abs 1 des Denkmalschutzgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof BGBl Nr 785 1995 Bundesgesetz mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschrankungen in der Verfugung uber Gegenstande von geschichtlicher kunstlerischer oder kultureller Bedeutung Denkmalschutzgesetz DMSG geandert wird BGBl I Nr 170 1999 Bestand rechtskraftig unter Denkmalschutz stehender unbeweglicher Objekte im Jahr 2017 nach Bundeslandern Bundesdenkmalamt 31 Dezember 2017 abgerufen am 8 Juni 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4543566 2 lobid OGND AKS LCCN n82092176 VIAF 182664284 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Denkmalschutzgesetz Osterreich amp oldid 231770327