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Der Rezess von Wien 1535 ist ein Vertrag uber die Rechtsstellung von Besitzungen des Erzstifts Salzburg in Osterreich Er wurde am 25 Oktober 1535 in Wien abgeschlossen Vertragspartner waren Kardinal Erzbischof Matthaus Lang von Wellenburg als Landesherr von Salzburg und Konig Ferdinand I Der Vertrag wird in seiner Einleitung als Vergleichung zwischen romisch koniglicher Majestat als Erzherzog zu Osterreich und den Herrn Cardinalen und Erzbischof zu Salzburg abgeredt bezeichnet 1 Er wird auch Wiener Rezess genannt 2 Rezess von Wien Vertragstext und Beilagen Originaleinband des Vertrages mit Lederriemen Umschlag innen Am Beginn des Textes werden die Vertragspartner mit ihren Titeln genannt Blatt 3 Blatt 20 Schlussblatt des Vertrages mit den Siegeln Verhandlungsunterlage Anschrift Verhandlungsunterlage Blatt 1 Verhandlungsunterlage Blatt 2 Summarium Blatt 1 Summarium Blatt 2 Summarium Blatt 3Der Vertrag enthalt einen Vergleich Rezess der Rechte und Pflichten beider Vertragsteile umfasst Als Osterreich wird in ihm Niederosterreich samt Steiermark und Karnten verstanden zum Unterschied von Oberosterreich oder Vorderosterreich Hauptsachlich betroffen sind die Salzburger Besitzungen in der Steiermark Zu diesem Vertrag gibt es zwei Zusatzvereinbarungen die im Zusammenhang mit dem Vertragstext dokumentiert sind Einen Vertrag betreffend die Grenzen zwischen den niederosterreichischen Landen die Rechtsstellung der salzburgischen Enklaven und das personliche Erscheinen des Erzbischofs vor den Landschrannen von Steiermark und Karnten Einen Vertrag betreffend den Vortritt der Fursten aus dem Hause Osterreich vor dem Erzbischof von Salzburg bei den Reichsversammlungen Der Vertrag ist in deutscher Sprache formuliert und auf Papier geschrieben Er befindet sich mit einer Kopie zwei Zusammenfassungen und einem Verhandlungsbericht im Osterreichischen Staatsarchiv 3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Ausgangslage 1 2 Salzburger Bischofe als Grundherren in der Steiermark Souverane Reichsfursten oder steirische Vasallen 2 Zeitliches Umfeld 3 Inhalt 4 Auswirkungen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenAusgangslage Bearbeiten Die Lander im Sudosten der Alpen waren im Fruh und Hochmittelalter umkampfte Grenzgebiete Das gilt besonders fur die Steiermark und ihre sudostlichen Teile die Mittelsteiermark und die Untersteiermark mit der Mark an der Mur und der Mark an der Drau Diese Gebiete gehorten anfangs noch teilweise zu Karantanien Vom 8 bis zum 10 Jahrhundert waren Awaren und Ungarn Gegner des Frankenreiches Fur die Unterstutzung bei der Grenzsicherung aber auch zur Urbarmachung und Missionierung wurden weite Teile eroberten Gebietes an Lehensnehmer und Institutionen der katholischen Kirche verliehen oder geschenkt Dadurch erhielten auch die Salzburger Erzbischofe militarisch und wirtschaftlich bedeutende Besitzungen in der Steiermark Fur den 20 November 860 ist eine Schenkung durch Kaiser Ludwig den Deutschen an die Salzburger Bischofe belegt Diese Schenkung umfasste neben der Stadt Steinamanger und anderen Besitzungen in Pannonien und Karantanien 24 Kirchen und Hofe darunter ein Gut ad Sulpam an der Sulm bei Leibnitz 4 5 Einige nun geschenkten Besitzungen waren schon davor an die Salzburger verlehnt gewesen 6 894 waren die Ungarn in die Donau und Theiss Tiefebene eingebrochen und bedrohten durch ihre Kriegszuge Ungarneinfalle die Sudostflanke des frankischen Reiches 907 war das damalige Karantanien von Osten bis zum Steirischen Randgebirge Fischbacher Alpen Glein Stub und Koralpe vorubergehend von den Ungarn besetzt Der Lauf der Mur galt zeitweise als Grenze des Frankenreiches gegen Ungarn 7 955 wurde durch die Schlacht auf dem Lechfeld unter Konig Otto I der ungarische Einfluss in diesen sudostlichen Teilen des damaligen ostfrankisch deutschen Reiches zuruckgedrangt nbsp Das Erzstift Salzburg hatte wie andere kirchliche Institutionen in der Untersteiermark grosse Besitzungen besass aber zusatzlich auch im Stammland SouveranitatsrechteIn den zuruckeroberten Gebieten erhielten die Salzburger Bischofe weitere Gebiete so auch in der Weststeiermark um die Stadt Deutsch Landsberg Am 7 Marz 970 schenkte Kaiser Otto I dem Salzburger Erzbischof den Nidrinhof slawisch Udulenidvor Hof in der Niederung bei der damaligen Markus der spateren Ulrichskirche 8 bei Deutsch Landsberg mit 50 Konigshufen nach anderen Angaben 5000 Joch 9 wozu der Wald Susil Sausal und der Ort Leibnitz gehorten 4 Das entspricht allein fur diese Schenkung einer Flache von 20 25 km 10 Im 11 Jahrhundert vergrosserte sich dieser Besitz durch Schenkungen an der Sulm bei St Martin Weitere Schenkungen erfolgten durch Kaiser Heinrich III am 3 Juli 1056 mit drei Konigshufen bei Gross St Florian an Bischof Baldwin und 1059 um funf Konigshufen durch Konig Heinrich IV ebenfalls bei Gross St Florian 4 In der Literatur wird davon ausgegangen dass sich das Salzburger Gebiet in der Weststeiermark im Wesentlichen aber nicht als geschlossenes Ganzes 11 12 bis zu den Quellen der Lassnitz und der Sulm am Kamm der Koralpe erstreckte 13 Im Gebiet um Rann besass Salzburg im Mittelalter ein etwa 300 km grosses Gebiet an der Save die Hauptmannschaft Rann 14 Die Salzburger Gebiete bestanden aus einer Reihe getrennt liegender mehr oder weniger grosser Grundbesitze Sie wurden von Salzburger Amtern in der Steiermark und anderen Gebieten des damaligen Innerosterreich verwaltet oder weiter als Lehen 15 vergeben Das Vizedomamt in Friesach verwaltete Besitzungen bei Baierdorf Fohnsdorf Bischoffeld Nenhersdorf sudostlich Leoben das Vizedomamt Salzburg in Grobming und Haus das Vizedomamt Leibnitz verwaltete Pettau 16 weiters Rann mit Lichtenwald Reichenburg und Pischatz 17 in der Umgebung von Rann unter der Salzburger Herrschaft errichtet und ausgebaut 18 Strassgang Pirka Hautzendorf Lebern Windorf und eine Reihe weiterer Guter in der Weststeiermark 2 12 Lehensvergaben sind fur Schwanberg 19 Rein 20 Gleinz 21 und viele andere kleinere Hofe Zehente und andere Wirtschaftsguter belegt 15 Salzburger Bischofe als Grundherren in der Steiermark Souverane Reichsfursten oder steirische Vasallen Bearbeiten Die Salzburger Bischofe waren in ihrem Erzstift Salzburg als Reichsfursten seit dem 13 Jahrhundert als souverane Herrscher anerkannt 22 Es war aber nicht klar welche staatsrechtlichen Grundlagen die Salzburger Herrschaft in jenen Gebieten hatte die ausserhalb des geografischen Salzburgs hauptsachlich in der Steiermark lagen Das Thema wurde als Salzburger Frage bezeichnet 23 Waren die Salzburger Besitzungen nur Lehen oder freies Eigentum gewesen waren sie Teil der Steiermark gewesen Die Salzburger Erzbischofe waren Lehensnehmer und Grundherren in der Steiermark gewesen gleich wie viele andere Personen Landstande Sie waren als Herren dieser Besitzungen Gefolgsleute Vasallen der steirischen Herzoge gewesen Die Gebiete waren unter der Hoheit der Landesherren der Steiermark somit der Habsburger gestanden Die Salzburger Erzbischofe hatten Pflichten gegenuber den steirischen Landesherrn gehabt z B Anerkennung der von den Landtagen bewilligten Steuern Heerfolge Hatten aber diese Gebiete auch hinsichtlich der Staatshoheit Souveranitatsrechte zu Salzburg gehort waren sie Teil von Salzburg gewesen Es hatte sich um Salzburger Exklaven in der Steiermark gehandelt Die Salzburger Erzbischofe waren in diesen Gebieten ebenfalls Landesfursten gewesen sie hatten auch fur die Heeresorganisation der Steiermark eine andere Stellung eingenommen zweiter statt dritter Heerschild 24 dies hatte die militarische Macht der steirischen Herzoge geschmalert Wirtschaftliche Ertrage und Steuern waren unmittelbar dem Erzstift Salzburg zugutegekommen Die Habsburger als Herzoge der Steiermark hatten als Vogt kirchlicher Besitzungen Salzburgs allerdings jedenfalls eine Rechtsstellung auf deren Basis sie Massnahmen treffen konnten sogenannte Ordnungen z B auf steuerlichem oder militarischem Gebiet die den Landstanden bzw Landtagen von sich aus nie moglich gewesen waren 25 Die Rechtslage wurde uber Jahrhunderte unterschiedlich beurteilt Die Salzburger Frage war bereits um 1170 Thema nachdem Kaiser Friedrich Barbarossa 1169 das gesamte Salzburger Erzstift und damit auch dessen steirische Besitzungen eingezogen hatte und am 7 September 1170 Erzbischof Adalbert von Leibnitz aus erfolglos eine Synode seiner Diozese einzuberufen versuchte auch 1211 sind verschiedene Unstimmigkeiten belegt 23 1291 92 unterstutzte Salzburg mit dem Landsberger Bund erfolglos einen Aufstand gegen Herzog Albrecht I und trat auch in den Folgejahren als Gegenspieler der Habsburger auf Am 30 Oktober 1458 war zwischen Kaiser Friedrich III und Erzbischof Sigmund I von Volkersdorf ein Vertrag abgeschlossen worden der den Erzbischof vom personlichen Erscheinen vor Landschrannen Hofgerichten und Landtagen der Furstentumer Steyer Karnten und Krain befreite und die Untertanen Salzburgs den Salzburger Richtern unterwarf 26 Dieses Abkommen war 1517 interimistisch erneuert und 1533 bestatigt worden 27 Das belegt dass zumindest damals eine Pflicht zum Erscheinen tatsachlich in Betracht gezogen wurde was den Erzbischof als Mitglied der steirischen Landstande ausgewiesen hatte Ware er unbestrittener Souveran gewesen hatte er von dieser Pflicht nicht erst befreit werden mussen Andererseits ist publiziert dass die Erzbischofe zumindest bis 1479 im Gebiet um Pettau als Souveran auftraten sie ubten den Blutbann aus hatten Besteuerungsrechte die Militarhoheit und vergaben Lehen Im Jahr 1230 erhielt der Landesfurst fur die Vogtei 30 Mark Dieses Gebiet wurde mit den Worten charakterisiert lag in der Steiermark unterstand ihr aber nicht 28 Dass der Besitz eines Lehensnehmers teilweise im Bereich eines anderen Souverans lag und von diesem zu Lehen genommen war wurde im Mittelalter nicht als ungewohnlich betrachtet So besass auch die steirische Familie der Hohenwanger die ungarische Herrschaft Landesehre Landsee 29 Es war schon vor dem Rezess von Wien mehrfach versucht worden die Streitigkeiten zu bereinigen In einem Abkommen vom 31 Oktober 1523 in Wiener Neustadt Wiener Neustadter Rezess war dazu vorlaufiges Stillhalten vereinbart worden 30 In einem Vertrag vom 16 November 1528 ebenfalls Rezess von Wien genannt war die Einsetzung eines Schiedsgerichts vereinbart worden 31 Zeitliches Umfeld BearbeitenIm 15 und 16 Jahrhundert stiegen die finanziellen und organisatorischen Anforderungen an die Landesherren der Steiermark durch die Auseinandersetzung mit Ungarn um die Herrschaft in Osterreich die Bedrohung durch die Turken durch Bauernaufstande in der Obersteiermark 32 und auch den Windischen Bauernkrieg der sich bis in die Steiermark ausbreitete Dies fuhrte zu einer Neuorganisation des Finanz und Militarwesens zu der alle Grundbesitzer der betroffenen Gebiete beitragen sollten Der Leibnitzer Generallandtag 1462 hatte eine neue Verteidigungsordnung Defensionsordnung festgelegt und die steirische Militarverwaltung durch die Vierteleinteilung des Landes Steiermark neu organisiert Vertreter des Erzstifts Salzburg verteidigten die Auffassung die Salzburger Besitzungen seien Teil Salzburgs es bestunde Exterritorialitat gegenuber der Steiermark und daher gabe es keine Verpflichtungen gegenuber den Landesherren des Landes Steiermark 33 Die teilweise mit Unterstutzung des Papstes zur Finanzierung der Turkenabwehr ebenso wie in anderen Landern des Reiches eingefuhrten Sondersteuern Turkensteuern galten nicht fur die Salzburger Besitzungen in der Steiermark 30 obwohl die Landesfursten die Ansicht vertraten das Kirchenvermogen sei ursprunglich zur Erhaltung des Glaubens gestiftet worden und es ware zulassig fur dessen Erhaltung wieder einen Teil davon zur Abwehr der Turken zu verwenden 34 Das Kirchengut wurde in diesem Zusammenhang als Kammergut der Herrscher betrachtet 35 uber das im Notfall wieder anderweitig zu Verteidigungszwecken verfugt werden konnte 36 Betroffen war die Finanzierung der Turkenkriege durch Sondersteuern wie die Terz 1524 die Einziehung der Kirchenkleinodien 1526 oder die Quart 1529 In dieser Zeit war die Macht der Salzburger Bischofe durch eine Auseinandersetzung zwischen Erzbischof Bernhard und Kaiser Friedrich III geschwacht Eine der wirtschaftlichen Grundlagen des Besitzes der Weinhandel mit dem Transport uber den Koralmzug nach Norden lag brach 37 Im Zuge dieses Streits waren Salzburger Burgen in der Steiermark durch ungarische Truppen Matthias Corvinus besetzt der von 1477 bis 1490 in Teilen Osterreichs und der Steiermark herrschte 38 Nach dem Abzug der Ungarn besetzten Truppen des habsburgischen Kaisers Maximilian I Pettau und Rann Die Salzburger Bischofe konnten die Burg Landsberg die ebenfalls von den Habsburgern erobert worden war nur mit hohem finanziellen Aufwand 1494 wieder an sich ziehen 37 Fur Salzburg wurde es immer schwerer die Souveranitatsanspruche uber seine auslandischen Herrschaften zu verteidigen 39 Es war zu Streitigkeiten unaufhorlichen Reibungen 40 zwischen Salzburg und den steirischen Landstanden gekommen welche sich 1528 ausdrucklich weigerten den Salzburger Erzbischof als Landesherrn in der Steiermark anzuerkennen 39 41 Dazu kam dass es ein Ziel der Habsburger war ihre Herrschaftsgebiete von Enklaven anderer Landesherren wie der Herren von Salzburg Bamberg Gorz usw frei zu bekommen 42 40 Im Jahr 1532 wurde die Mittel und Untersteiermark durch das turkische Heer verwustet welches sich nach der erfolglosen Belagerung von Guns uber die Oststeiermark und das Murtal nach Suden zuruckzog Die Turkengefahr hatte die Bedeutung des befestigten Grazer Schlossberges gezeigt 43 ein gemeinsames Vorgehen der Entscheidungstrager der Steiermark hatte sich als notwendig erwiesen 40 Die wirtschaftliche Lage der Salzburger Besitzungen war auf Dauer schlecht Sie brachten im 16 Jahrhundert durch ihre Verluste dem Erzstift nur Schaden 44 Die Verhandlungen zwischen den Abgeordneten des Fursterzbischofs und den koniglichen Raten in Wien begannen am 8 Juli 1535 1 Inhalt BearbeitenMit dem Rezess von Wien anerkannten die Salzburger Erzbischofe fur ihre innerosterreichischen Besitzungen die Souveranitat der steirischen Landesherren 45 Die Stellung als Grundherrschaft und damit auch die Stellung der Untertanen war davon nicht beruhrt ebenso nicht die kirchliche Verwaltung dieser Gebiete welche hauptsachlich durch die Diozese Lavant erfolgte Der Vertrag regelt folgende Themen 46 Die landesfurstliche Oberhoheit uber die Salzburger Besitzungen in der Steiermark bleibt auf ewiglich den Landesfursten von Osterreich Die osterreichischen Fursten lassen die sonstigen Salzburger Rechte bestehen Untere Entscheidungsinstanz bleiben die Gerichte die von den Salzburgern eingerichtet sind letzte Instanz sind jedoch Gerichte des Landesfursten Fur Entscheidungen zwischen Salzburger Richtern und anderen Amtstragern bleiben die Erzbischofe zustandig Die Salzburger Lehen in den osterreichischen Landern sollen nach Lehensbriefen und nach alter Gewohnheit behalten werden Bann und Acht ebenso die Strafgerichtsbarkeit bei Kapitalverbrechen und das Recht der Blutgerichtsbarkeit sollen von den Salzburger Organen wie bisher gehandhabt werden allerdings sind sie von jedem neuen Erzbischof aus den Handen des Landesfursten zu empfangen Dabei galt fur Pettau dass diese Rechte vom erzbischoflichen Vizedom zu Leibnitz zu empfangen und vom Stadtrichter von Pettau zu uben waren Der Empfang aller Rechte wurde von den Zahlungen Taxen befreit Von allen Steuern tragen die Salzburger Besitzungen und Untertanen den gleichen Anteil wie die anderen steirischen Landleute und Ritterschaften Stadte und Markte nicht ausgenommen Musterung und Eintreibung sind von Salzburger Amtleuten zu vollfuhren Salzburger Vizedome Hauptleute und Hofmeister haben bei steirischen Landtagen wie andere Landleute zu erscheinen und haben Sitz und Stimme im steirischen Landtag Die Erzbischofe sind jedoch davon befreit und konnen sich durch ihre Amtstrager vertreten lassen Die Salzburger Untertanen durfen in den osterreichischen Landern mit ihren eigenen Erzeugnissen ungehindert Handel treiben Kein Salzburger Untertan darf seinem rechtmassigen Richter entzogen werden Grenz und Kompetenzstreitigkeiten werden durch eine eigene Kommission beigelegt Fur Appellationen gegen Entscheidungen der ersten Gerichtsinstanzen Gerichte in Stadten und Markten Berggericht zu Huttenberg blieben die Salzburgischen Vizedome in Leibnitz und Friesach deren Hauptleute und Hofmeister zustandig 47 Fursterzbischof Johann Jakob Khuen von Belasy bestatigte am 3 Februar 1590 dem Markt Landsberg die seit undenklichen Zeiten bestehende Berechtigung der Hohait des Gerichts und Besiglung Diese Rechtsstellung wurde von Kaiser Ferdinand II am 8 Mai 1627 bestatigt 48 woraus dieser Markt bis in das 18 Jahrhundert ein Recht zur Blutgerichtsbarkeit ableitete welches ihm offiziell erst 1750 abgesprochen wurde 49 Auswirkungen BearbeitenDen Habsburgern brachte der Rezess von Wien unbestrittene staatliche Hoheitsrechte in den Salzburger Gebieten Osterreichs Er gehort zu jenen Massnahmen welche die inner osterreichischen Lander zu einheitlichen geschlossenen Territorien machten 42 Ein ahnlicher Vertrag war bereits am 27 Janner 1535 mit dem Bamberger Bischof Weigand von Redwitz uber die Bamberger Besitzungen in Karnten abgeschlossen worden 50 51 Weitere Vertrage folgten so 1536 Vertrage 52 uber Schadenersatzzahlungen wegen eines Uberfalls Salzburger Bauern auf Schladming und wegen der Schaden durch den Krieg mit Ungarn 53 nbsp Salzburger Gebiete in Innerosterreich gelb umrandet Friesach Huttenberg in Karnten und auch teilweise mit A S Pettau bezeichnet Fur die Erzbischofe von Salzburg entfiel zwar die hoheitsrechtliche Stellung der Exklaven ihre religios und wirtschaftlich fundierte Position im Sudosten Osterreichs wurde durch den Rezess von Wien aber nur vorubergehend beeintrachtigt Der Vertrag wird als einer der Anlasse gesehen aus denen Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau einen grossen Teil der damaligen steirischen Besitzungen das Vizedomamt Leibnitz 1595 verausserte 54 Die Herrschaft Landsberg wurde allerdings unter Erzbischof Paris von Lodron 1630 zuruckgekauft zunachst noch an die Vorbesitzer der Familie Kuenburg verpachtet und stand ab 1635 neuerlich unter direkter Salzburger Verwaltung Die Herrschaft wurde dabei aufgewertet Sie hatte auch Aufgaben zu ubernehmen die vorher dem Vizedomamt Leibnitz zugeordnet waren Die ihr zugehorigen Besitzungen lagen verstreut bis in den Sausal und die Umgebung von Marburg Es handelte sich um uber 200 Bauern und ebenso viele Winzerhofe welche die Herrschaft Landsberg wieder zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor der Steiermark machten mochte auch Leibnitz der Sitz des fruheren Vizedoms nicht mehr dazu gehoren Dieser Ort und seine Burgen blieben den Bischofen der Diozese Graz Seckau die einen ihrer Sitze in Schloss Seggau bei Leibnitz hatten 55 Im Rahmen der Organisationsformen der romisch katholischen Kirche blieb der Salzburger Einfluss im Sudosten Osterreichs noch auf Jahrhunderte bestehen Dies z B dadurch dass weite Gebiete Karntens wie das Lavanttal und der Steiermark im Bereich von Diozesen lagen die als Salzburger Eigenbistumer gegrundet worden waren und von Salzburg aus zumindest bis zu den Reformen der kirchlichen Organisation Diozesangliederung Pfarrregulierung unter Kaiser Joseph II beeinflussbar blieben den Diozesen Gurk Lavant und Seckau Weitere zumindest indirekte Beziehungen von Gebieten der Weststeiermark zu Salzburg bestanden darin dass das von Salzburg aus auf der Basis von Schenkungen der Hl Hemma von Gurk als Eigenkloster gegrundete Stift Admont Schenkungen in diesem Gebiet erhielt die durch Salzburger Erzbischofe bestatigt wurden Das Stift Admont hatte uber die Auflosung der Grundherrschaftsorganisation hinaus bis 1981 Rechte aus Patronaten und andere kirchliche Rechte in Pfarren des Gebietes inne so in Sankt Oswald in Freiland Die Kirchenprovinz Salzburg umfasst auch im 21 Jahrhundert das Gebiet des Landes Steiermark Das Erzstift Salzburg war nach dem Rezess von Wien an die wirtschaftlichen Regeln des Landes Steiermark gebunden Sollte z B Getreide nach Salzburg ausgefuhrt werden bedurfte dies einer Genehmigung eines Passbriefes der osterreichisch steirischen Verwaltungsinstanzen z B der Hofkammer die nicht immer erteilt wurde Uber die Ausstellung derartiger Urkunden kam es immer wieder zu Streitigkeiten Ebenso uber Gerichtszustandigkeiten wie jene mit den Landsberger Burgern uber die Blutgerichtsbarkeit und andere Rechte 56 57 Da die Salzburger Erzbischofe aber wichtige Geldgeber der Habsburger so der Erzherzoge Karl II und Ferdinand ab 1596 Landesherr von Innerosterreich geblieben waren konnten sie ihre wirtschaftlichen Interessen auch nach dem Rezess von Wien zumindest teilweise durchsetzen 58 Vollstandig ausgeraumt konnten die Auffassungsunterschiede uber die Rechtsstellung der Salzburger Besitzungen in der Steiermark auch durch den Rezess von Wien nicht werden Am 16 Dezember 1783 fast 250 Jahre spater wurde die Grundherrschaft Landsberg im Rahmen der Reformen unter Kaiser Joseph II beschlagnahmt Das geschah im Auftrag des Innerosterreichischen Guberniums durch den Kreishauptmann von Marburg der personlich erschienen war Anlass war eine Anordnung der Regierungsstelle die Einkunfte fremder Diozesen einzuziehen und den Zahlamtern den damaligen Finanzamtern zu ubergeben Mit Schreiben vom 13 Janner 1784 wurde die Beschlagnahme aber wieder aufgehoben und die eingezogenen 1392 fl 28 kr zuruckgezahlt Die Regierung war irrtumlich davon ausgegangen dass Landsberg ein Kirchengut sei dessen Einkunfte fur die Seelsorge gewidmet waren Die Salzburger Verwaltungsstellen konnten jedoch belegen dass die Herrschaft integrierender Teil des souveranen Reichsfurstentums Salzburg sei und deren Einkunfte dem Furst Erzbischofe wie jedem anderen Grafen Herrn oder Ritter zustunden 59 Daher war Landsberg als Grundherrschaft des Fursterzbistums Erzstiftes Salzburg von der Einziehung jener Guter die auf Vermogen der Erzdiozese Salzburg ausgerichtet waren nicht betroffen Die Unklarheiten fanden erst durch die Sakularisation des Erzstifts Salzburg im Jahr 1803 ein Ende Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Rezess von Wien 1535 Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten a b Albert Muchar Geschichte des Herzogthumes Steiermark Verlag Damian und Sorge danach Leuschner und Lubensky Graz 1844 1874 Band VIII S 408 a b Erich Marx Das Salzburger Vizedomamt Leibnitz In Mitteilungen der Gesellschaft fur Salzburger Landeskunde Hrsg von der Gesellschaft fur Salzburger Landeskunde Salzburg 1979 S 43 Publikation der gleichnamigen Dissertation an der Universitat Salzburg 1972 umfangreiches Literaturverzeichnis auf deren S 136 142 Signatur im Archivinformationssystem AT OeStA HHStA UR AUR 1535 X 25 HHStA Haus Hof und Staatsarchiv UR Urkunden AUR Allgemeine Urkundenreihe a b c Helmut Theobald Muller Hrsg Gernot Peter Obersteiner wissenschaftliche Gesamtleitung Geschichte und Topographie des Bezirkes Deutschlandsberg Bezirkstopographie Graz Deutschlandsberg 2005 ISBN 3 901938 15 X Steiermarkisches Landesarchiv und Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 2005 In der Reihe Grosse geschichtliche Landeskunde der Steiermark Begrundet von Fritz Posch 1 Teilband Allgemeiner Teil S 221 223 Robert Baravalle Die Burg Deutschlandsberg Grazer Schreib und Amts Kalender 1932 fur Familie und Kontor 148 Jahrgang Verlag Leykam Graz 1932 S 226 Marx Vizedomamt S 4 10 Gerald Fuchs Ingo Mirsch Die Vorlaufer der S 35 Brucker Schnellstrasse Verkehrswege zwischen Graz und Bruck an der Mur in der Steiermark Fundberichte aus Osterreich Materialhefte Reihe A FOMat A Sonderheft 14 Hrsg vom Bundesdenkmalamt Abteilung fur Bodendenkmale ISSN lt Angabe im Buch 1993 1271 falsch richtig ISSN 1993 1255 Wien 2011 S 32 Werner Tscherne Von Lonsperch zu Deutschlandsberg Eigenverlag der Stadtgemeinde Deutschlandsberg o J 1990 S 45 Robert Baravalle Burgen und Schlosser der Steiermark Eine enzyklopadische Sammlung der steirischen Wehrbauten und Liegenschaften die mit den verschiedensten Privilegien ausgestattet waren Graz 1961 Verlag Stiasny S 78 Herwig Ebner Burgen und Schlosser in der Steiermark Teil III Graz Leibnitz West Steiermark Birken Verlag 2 Auflage Wien 1982 ISBN 3 85030 028 5 S 17 Marx Vizedomamt S 7 a b Karte der Besitzungen in der Steiermark bei Marx Das Vizedomamt Leibnitz Dissertation an der Universitat Salzburg 1972 Anhang 2 Wilhelm Knaffl Aus Deutsch Landsbergs Vergangenheit Verlag Leykam Graz 1912 S 26 Hans Pirchegger Die Untersteiermark in der Geschichte ihrer Herrschaften und Gulten Buchreihe der Sudostdeutschen Historischen Kommission Band 10 Oldenbourg Munchen 1962 S 251 a b Alois Lang Die Salzburger Lehen in Steiermark bis 1520 Veroffentlichungen der Historischen Landeskommission fur Steiermark I Teil Graz Verlag Leuschner amp Lubensky 1937 II Teil Graz 1939 III Teil Graz 1947 Pirchegger Untersteiermark Der Besitz des Erzstiftes Salzburg an der Drau S 57 68 Pirchegger Untersteiermark Der Besitz des Erzstiftes Salzburg an der Sawe S 251 258 Marx Vizedomamt S 10 Lang Salzburger Lehen III Teil S 679 Nr 109 Schwanberger Lang Salzburger Lehen III Teil S 668 Nr 74 Lembsniczer Lang Salzburger Lehen III Teil S 661 Nr 47 Gleinczer im Ennstal bei Vischarn Knaffl Vergangenheit S 27 mit einem Hinweis auf die Goldene Bulle 1213 a b Marx Vizedomamt S 12 Burkhard Seuffert Gottfriede Kogler Die altesten steirischen Landtagsakten 1396 1519 Teil I 1396 1452 In der Reihe Quellen zur Verfassungs und Verwaltungsgeschichte der Steiermark Hrsg von der Historischen Landeskommission fur Steiermark Band III Verlag Stiasny Graz 1953 S 6 Seuffert Kogler Landtagsakten S 22 Knaffl Vergangenheit Verlag Leykam Graz 1912 S 81 Muchar Geschichte Band VIII S 401 und 408 Pirchegger Untersteiermark S 64 Pirchegger Untersteiermark S 88 a b Marx Vizedomamt S 39 Marx Vizedomamt S 40 Marx Vizedomamt S 39 40 Marx Vizedomamt S 21 Franz Pichler Die steuerliche Belastung der steirischen Bevolkerung durch die Landesdefension gegen die Turken 1 2 Vorlage Toter Link www verwaltung steiermark at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis In Mitteilungen des Steiermarkischen Landesarchivs Band 35 36 Jahrgange 1985 1986 S 94 95 Pfaffenhab ist mein Kammergut zugeschrieben Kaiser Maximilian I Hermann Wiesflecker Kaiser Maximilian I Das Reich Osterreich und Europa an der Wende zur Neuzeit Band V Der Kaiser und seine Umwelt Hof Staat Wirtschaft Gesellschaft und Kultur Oldenbourg Verlag Munchen 1986 ISBN 3 486 49891 6 Parallelausgabe Verlag fur Geschichte und Politik Wien 1986 ISBN 3 7028 0236 3 S 156 Othmar Pickl Fiskus Kirche und Staat in Innerosterreich im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation 16 17 Jahrhundert In Hermann Kellenbenz Paolo Prodi Fiskus Kirche und Staat im konfessionellen Zeitalter Schriften des Italienisch Deutschen Historischen Instituts in Trient Band 7 27 Studienwoche 21 25 September 1987 Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08250 8 S 94 und S 106 a b Baravalle Burg Deutschlandsberg S 230 Tscherne Lonsperch S 60 61 a b Tscherne Lonsperch S 75 a b c Muchar Geschichte Band VIII S 407 Muller Obersteiner Bezirkstopographie S 64 a b Thomas Winkelbauer Standefreiheit und Furstenmacht Lander und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter Teil 1 In Herwig Wolfram Hrsg Osterreichische Geschichte 1522 1699 Ueberreuter Verlag Wien 2003 ISBN 3 8000 3528 6 S 39 Muchar Geschichte Band VIII S 403 Marx Vizedomamt S 71 Knaffl Vergangenheit S 18 Muchar Geschichte Band VIII S 408 409 Knaffl Vergangenheit S 81 82 Knaffl Vergangenheit S 18 19 Knaffl Vergangenheit S 95 96 Historisches Lexikon Bayerns Bamberg Hochstift Territorium und Struktur Besitzungen in Karnten abgerufen am 12 Juni 2012 Signatur im Archivinformationssystem AT OeStA HHStA UR AUR 1535 I 27 Signatur im Archivinformationssystem AT OeStA HHStA LA OA Salzburg 5 4 Marx Vizedomamt S 44 Marx Vizedomamt S 45 Tscherne Lonsperch S 80 Marx Vizedomamt S 48 49 Tscherne Lonsperch S 152 156 Gerhard Deissl Die Vordernberger Radmeisterkommunitat von den Anfangen bis zu den Josefinischen Reformen Darstellung einer Organisationsform im steirischen Montanwesen Bergbau Huttenwesen Verkehr Pfennwerthandel und Vertriebswege des Eisens Dissertation an der Universitat Graz 2009 S 768 774 Knaffl Vergangenheit S 144 149 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rezess von Wien 1535 amp oldid 231636769