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In der Goldbulle von Eger vom 12 Juli 1213 erkannte Konig Friedrich II den Bischofen im romisch deutschen Reich die freie Bischofswahl zu verzichtete auf das Spolien und Regalienrecht des Konigs und uberliess ihnen die freie Entscheidung bei den Nachfolgebestimmungen beim Tode eines Bischofs Daruber hinaus erhielt Innozenz III Territorien in Mittelitalien die ihm bereits Otto IV versprochen hatte und dem deutschen Klerus wurde das Recht der freien Appellation an den Papst eingeraumt Zusatzlich verpflichtete Friedrich sich Hilfe bei der Haretikerverfolgung zu leisten Die Goldbulle von Eger stellt die Gegenleistung Friedrichs II dafur dar dass Innozenz III ihn beim Kampf gegen Otto IV unterstutzt hatte und nach dem Fall des Welfen dafur sorgte dass Friedrich im gesamten Reichsgebiet anerkannt wurde Das Abkommen entfaltete eine langfristige Wirkung indem es die letzte grossere territoriale Veranderung des Kirchenstaates im Mittelalter und der fruhen Neuzeit darstellte Daruber hinaus loste sie die Reichskirche endgultig von Herrschaftsanspruchen des Kaisers Literatur BearbeitenDer Verzicht auf Spolien und Regalienrecht Goldbulle von Eger In Lorenz Weinrich Ubers Quellen zur deutschen Verfassungs Wirtschafts und Sozialgeschichte bis 1250 Ausgewahlte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters Bd 32 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1977 S 358 365 ISBN 3 534 01958 X Manfred Laufs Politik und Recht bei Innozenz III Kaiserprivilegien Thronstreitregister und Egerer Goldbulle in der Reichs und Rekuperationspolitik Papst Innozenz III Kolner historische Abhandlungen Bd 26 Bohlau Koln u a 1980 ISBN 3 412 02179 2Weblinks BearbeitenRegest bei den Regesta Imperii 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Goldbulle von Eger amp oldid 222309658