www.wikidata.de-de.nina.az
Das Regalienrecht lat jus regaliae jus regale oder jus deportus ist das dem Kirchenherrn besonders dem Konig oder Kaiser zustehende Recht wahrend einer Sedisvakanz die Einkunfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und freie niedere geistliche Lehen zu vergeben Beispiele fur das Regalienrecht sind das Bergregal und das Salzregal Das Bergregal bestand in einem dinglichen Verfugungs und Gewinnungsrecht des Regalherren hinsichtlich der dem Bergregal unterliegenden Mineralien auch gegen den erklarten Willen des Oberflacheneigentumers Es ist jedoch darauf aufmerksam zu machen dass es diesbezuglich einen im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation allgemein anerkannten geschlossenen Kreis der dem Bergregal unterliegenden Mineralien zu keinem Zeitpunkt gegeben hat Die Regalitat des Salzes sei es in geloster oder fester Form war gemeinrechtlich anerkannt Es wurde aufgrund seiner besonderen versorgungspolitischen Bedeutung zusammen mit den Edelmetallen Gold und Silber sowie den Edelsteinen als dem sogenannten hohen Bergregal unterworfen angesehen Das sogenannte niedere Bergregal hingegen bezog sich auf alle anderen regalen Mineralien Unter bestimmten Bedingungen war jedermann der Bergbau zur Gewinnung der freierklarten Mineralien auch auf und unter fremdem Boden gestattet Im Bereich des freierklarten Bergbaus beschrankten sich die Befugnisse des Regalherrn auf die Erteilung der Schurferlaubnis die Verleihung des Bergwerkseigentums die Erhebung der Abgaben Zehnten das Recht der Bergpolizei der Berggerichtsbarkeit und der Berggesetzgebung Ursprunglich stand das Bergregal und als Teil davon das Salzregal den romisch deutschen Kaisern und Konigen zu Kaiser Karl IV legte in Kapitel IX 1 der Goldenen Bulle aus dem Jahre 1356 fest dass den Kurfursten an den in deren Territorien entdeckten und noch zu entdeckenden Bergwerksmineralien die Regalrechte zustanden Mit dem Westfalischen Frieden im Jahre 1648 der durch Art VIII 1 samtliche Reichsstande in allen ihren hergebrachten Rechten bestatigte erlangten die Kurfursten die volle Landeshoheit und damit auch das volle Berg bzw Salzregal Siehe auchRegalien SpolienrechtLiteratur BearbeitenWolfgang Petke Spolienrecht und Regalienrecht im hohen Mittelalter und ihre rechtlichen Grundlagen in Sonke Lorenz und Ulrich Schmidt Hgg Von Schwaben bis Jerusalem Facetten staufischer Geschichte Veroffentlichungen des Alemannischen Instituts 61 Sigmaringen 1995 ISBN 3 7995 4247 7 George Jakob Phillips Das Regalienrecht in Frankreich 1873 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regalienrecht amp oldid 229423324