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Die Terz auch Turkenterz genannt war eine Steuer im Jahr 1524 zur Finanzierung der Kampfe gegen die Turken Turkensteuer Sie wurde in den osterreichischen Landern der Habsburger eingehoben Besteuert wurden die Einkunfte Gulten Pfrunden der katholischen Kirche mit einem Drittel ihres Betrages eines Jahres Von dieser Hohe im damaligen Sprachgebrauch lat tertia pars leitet sich auch der Name der Steuer ab 1 Hintergrund BearbeitenDie Steuereinhebung in den Landern der Habsburger beruhte im 16 Jahrhundert im Wesentlichen nicht auf allgemeinen Regeln Steuergesetzen sondern war weitgehend von Beschlussen der Landtage abhangig teilweise Ordnungen 2 genannt auch das Steuerbewilligungsrecht lag bei den Landtagen 3 Weiters galten solche Beschlusse nicht fur Vermogensrechte der katholischen Kirche Kirchenvermogen war steuerfrei Steuern darauf waren an die Zustimmung des Papstes gebunden 4 Erst 1452 erklarte sich der Papst mit einer Besteuerung der osterreichischen Geistlichkeit im Notfall einverstanden 5 Da diese Zustimmung nicht immer rasch wenn uberhaupt zu erreichen war war es bereits vorher zu massiven Streitigkeiten uber Beitrage der katholischen Kirche zu Staatsaufgaben insbesondere die Verteidigung gegen die Turken gekommen bis hin zur Beschlagnahme von Geldern aus Ablass und Kreuzzugssammlungen und zum Aufbrechen der Sammelkisten kirchlicher Spendensammlungen 6 Vermogen das kirchlichen Zwecken gewidmet war wurde von Habsburger Herrschern damals teilweise als eine Form personlichen Eigentums betrachtet 7 uber das im Notfall wieder anderweitig zu Verteidigungszwecken verfugt werden konnte 3 Diese Auffassung war nicht neu Schon 1236 hatte der Babenberger Herzog Friedrich II Bestande der Schatzkammern osterreichischer Kloster zur Finanzierung seines Kampfes gegen Kaiser Friedrich II herangezogen 8 Kaiser Maximilian I wird in diesem Zusammenhang der Spruch Pfaffenhab ist mein Kammergut zugeschrieben 6 Die innerosterreichischen Lander hatten ab 1415 die Hauptlast der Turkenabwehr zu tragen Sie galten als des deutschen Reiches Hofzaun 9 Der hohe Finanzbedarf der Turkenabwehr erzwang eine rucksichtsloseste Besteuerung des Kirchengutes und der Geistlichkeit 10 Dies liess es ratsam erscheinen aus Zweckmassigkeitsgrunden 11 die finanzielle Beteiligung kirchlicher Organisationen auf eine bessere formale Grundlage zu stellen Im Marz 1523 erhielt Erzherzog Ferdinand die Erlaubnis Papst Hadrians VI fur ein Jahr ein Drittel der Einkunfte der Geistlichkeit einzuziehen Diese Konzession wurde zwar nach dem Tod des Papstes 14 September 1523 durch dessen Nachfolger Papst Clemens VII am 28 November 1523 aufgehoben aber letztlich trotz massiver Proteste aus dem Klerus die sogar vor den Reichstag getragen wurden am 19 Janner 1524 bestatigt 12 Der Papst bestellte Bischof Bernhard von Trient zum obersten Einhebungsorgan Dieser war ermachtigt Ungehorsam und Widerstand gegen die Eintreibung der Steuer bestrafen zu lassen Der Widerstand des Klerus der auch vom Erzbischof von Salzburg unterstutzt wurde blieb wirkungslos obwohl behauptet wurde die Steuer wurde den Abfall zum Luthertum begunstigen es seien bereits viele Pfarren unbesetzt und der Bestand des katholischen Klerus wurde gefahrdet 13 Es wurde damit nur ein Aufschub von drei Monaten erreicht 14 und aufgrund der Proteste aus Gebieten die zu Bayern gehorten dort eine Turkenquint vorgesehen 15 Weiters sagte Ferdinand I zu die Ertrage der Steuer nur zum Kampf gegen die Turken zu verwenden Als Zahlungstermine waren der 15 Mai Pfingsten und der Martinstag 11 November 1524 bestimmt 16 Ertrag BearbeitenUber den Ertrag der Terz liegen keine Informationen vor 13 Die Steuer wurde nur schleppend eingehoben ob und welche Zahlungen es gab ist nicht dokumentiert Das Schatzmeisteramt an das sie abzuliefern gewesen waren erreichten sie nicht Einer der Grunde war dass die papstliche Bestatigung der Massnahme zwar formal vorhanden war aber im Laufe des Jahres 1524 sich das Interesse des Papstes an einer Starkung des Hauses Osterreich verringerte und diese neue Einstellung 17 dem Klerus nicht verborgen blieb Der nur geringe Ertrag der Terz und der gleichbleibend hohe Finanzbedarf der Turkenkriege fuhrte in den folgenden Jahren zu weiteren Sondersteuern wie der Einziehung der Kirchenkleinodien und der Quart Einzelnachweise Bearbeiten Franz Mensi Geschichte der direkten Steuern in Steiermark bis zum Regierungsantritte Maria Theresias Teil II In Forschungen zur Verfassungs und Verwaltungsgeschichte der Steiermark Hrsg von der Historischen Landeskommission fur Steiermark Band IX Graz Wien Verlag Styria 1912 S 273 276 Burkhard Seuffert Gottfriede Kogler Die altesten steirischen Landtagsakten 1396 1519 Teil I 1396 1452 In der Reihe Quellen zur Verfassungs und Verwaltungsgeschichte der Steiermark Hrsg von der Historischen Landeskommission fur Steiermark Band III Verlag Stiasny Graz 1953 S 22 a b Othmar Pickl Fiskus Kirche und Staat in Innerosterreich im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation 16 17 Jahrhundert In Hermann Kellenbenz Paolo Prodi Fiskus Kirche und Staat im konfessionellen Zeitalter Schriften des Italienisch Deutschen Historischen Instituts in Trient Band 7 27 Studienwoche 21 25 September 1987 Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08250 8 S 94 und S 106 Alfred Kohler Karl V 1500 1558 Eine Biographie Verlag Beck Munchen 1999 ISBN 3 406 52823 6 S 141 Hermann Baltl Osterreichische Rechtsgeschichte Leykam Verlag Graz 1972 ISBN 3 7011 7025 8 S 109 a b Hermann Wiesflecker Maximilian I Das Reich Osterreich und Europa an der Wende zur Neuzeit Band V Der Kaiser und seine Umwelt Hof Staat Wirtschaft Gesellschaft und Kultur Oldenbourg Verlag Munchen 1986 ISBN 3 486 49891 6 Parallelausgabe Verlag fur Geschichte und Politik Wien 1986 ISBN 3 7028 0236 3 S 171 Hermann Wiesflecker Maximilian I S 156 Baltl Rechtsgeschichte S 105 109 Dieter A Binder Heimatsuchen Versuche zur Kulturgeschichte eines Bundeslandes In Alfred Ableitinger Dieter A Binder Hrsg Steiermark Die Uberwindung der Peripherie In Herbert Dachs Ernst Hanisch Robert Kriechbaumer Hrsg Geschichte der osterreichischen Bundeslander seit 1945 Band 7 Bohlau Verlag Wien 2002 ISBN 3 205 99217 2 S 568 Pickl Fiskus S 92 93 Mensi Steuern S 274 Gerhard Rill Furst und Hof in Osterreich von den habsburgischen Teilungsvertragen bis zur Schlacht von Mohacs 1521 22 bis 1526 Band 2 Gabriel von Salamanca Zentralverwaltung und Finanzen Wien 2003 Verlag Bohlau ISBN 3 205 98895 7 S 296 a b Mensi Steuern S 276 Franz Pichler Die steuerliche Belastung der steirischen Bevolkerung durch die Landesdefension gegen die Turken In Mitteilungen des steiermarkischen Landesarchives MStLA Band 35 36 Jahrgang 1985 1986 S 94 Pichler steuerliche Belastung PDF 3 0 MB Rill Furst und Hof S 295 Pickl Fiskus S 101 Rill Furst und Hof S 297 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Terz Steuer amp oldid 233082376