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Ein Goldverbot bedeutet ein privates Handels und Besitzverbot fur das Edelmetall Gold Hierbei legt eine Regierung gesetzlich fest dass privater Goldbesitz an staatlichen Annahmestellen abgegeben und gegen Landeswahrung eingetauscht werden muss Verfugung des US Prasidenten zum Goldverbot 1933 Executive Order 6102 Inhaltsverzeichnis 1 Durchfuhrung 2 Geschichte 2 1 Antike 2 2 Mittelalter 2 3 Fruhe Neuzeit 2 4 20 Jahrhundert 2 4 1 Uberblick 2 4 2 Deutschland 1923 bis 1955 2 4 2 1 Verbot in der Weimarer Republik 2 4 2 2 Auswirkungen und Aufhebung 2 4 2 3 Erneute Restriktionen 2 4 2 4 Verbot des Privatbesitzes in der Zeit des Nationalsozialismus 2 4 2 5 Verbot des gewerblichen Besitzes 2 4 2 6 Ausserkurssetzung der Gold und Silbermunzen 2 4 2 7 Verbot durch die Besatzungsmachte 2 4 3 Frankreich 1936 bis 1937 2 4 4 Grossbritannien 1966 bis 1971 2 4 5 Indien 1963 bis 1990 2 4 6 USA 1933 bis 1974 2 4 6 1 Besitzverbot im Inland 2 4 6 2 Besitzverbot im Ausland 3 EinzelnachweiseDurchfuhrung BearbeitenBei einem Goldbesitzverbot mussen Privatpersonen ihren Besitz an Gold Munzen Barren Nuggets Zertifikate an staatlichen Annahmestellen abgeben und erhalten eine Entschadigung in der Landeswahrung ausgezahlt Sie durfen Gold meist nur noch in Form von Schmuck und Munzsammlungen bis zu einer gesetzlich festgelegten Wertgrenze besitzen In den USA lag beispielsweise im Jahre 1933 diese Wertgrenze bei 100 US Dollar in etwa 150 Gramm Feingold 1 Ausnahmen bestehen oft fur Branchen in denen mit dem Edelmetall gearbeitet wird wie Juweliere Kunsthandwerker und Zahnarzte Im Dritten Reich gab es neben dem Verbot des Privatbesitzes auch ein Verbot des gewerblichen Goldbesitzes Ein Besitzverbot wird meist von Regierungen erlassen wenn sich Staaten in einer Wahrungskrise befinden Die Grunde fur eine Wahrungskrise konnen in schlechten makrookonomischen Fundamentaldaten liegen zum Beispiel hohe Staatsverschuldung so dass ein fester Wechselkurs drastisch uberbewertet ist Die Anleger erwarten langfristig eine Korrektur des Paritatskurses und bringen mit ihrer Spekulation gegen die Wahrung die Krise zum Ausbruch Weil sie eine starke Abwertung erwarten meiden sie die unsichere Wahrung und investieren in Edelmetalle sowie vermeintlich sichere Wahrungen Kapitalflucht Um die Wahrung zu stutzen erlassen Regierungen Gesetze und Verordnungen die eine Erfassung sowie Einziehung von Edelmetallen Gold Silber Platin und Devisen zum Ziel haben Die Goldablieferungspflicht dient ausserdem dazu mit dem abgelieferten Gold lebenswichtige Importe zu finanzieren Das Goldverbot ist meistens verbunden mit strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Sanktionsdrohungen Besitzverbote sind als Eingriffe in das Grundrecht auf Eigentum besonderen Voraussetzungen der Rechtmassigkeit unterworfen Sie sind in der Regel nicht sehr effektiv da viele Privatpersonen ihre Goldbestande nicht angeben oder auch nicht abliefern Wo der Goldbesitz verboten ist bluht entweder der Goldschmuggel der die schwarzen Markte gegen ein entsprechendes Aufgeld versorgt oder die Burger kaufen das Gold im Ausland Geschichte BearbeitenVerbote und Beschrankungen des privaten Gold und Silberbesitzes gab es in der Geschichte in allen Gesellschaftssystemen angefangen von der klassischen Antike uber die mittelalterlich feudale Gesellschaft bis zu den sozialistischen Staaten und Entwicklungslandern der Neuzeit Es gab sie nicht nur in totalitaren Diktaturen sondern auch in demokratischen Landern Antike Bearbeiten nbsp Lykurg soll um 800 v Chr den Besitz von Gold und Silbermunzen untersagt haben Im Alten Agypten war nach einer Konigsinschrift aus der Zeit der 19 Dynastie 1292 1186 v Chr der private Besitz von Gold verboten da Gold als konigliches Metall Fleisch der Gotter galt Es wurde von den Heiligtumern verwaltet und nur Pharaonen und Priester trugen es als Stellvertreter der Gotter auf Erden bei der Ausubung ihrer Religion 2 In Sparta durfte die Bevolkerung nicht am Geschaftsleben teilhaben Der Besitz von Gold und Silber war lange Zeit verboten was durch Hausdurchsuchungen streng kontrolliert wurde Als durch Lysander nach 404 v Chr grosse Mengen an Tributen nach Sparta kamen wurde auf privaten Besitz von Edelmetall die Todesstrafe gesetzt Die Datierung des Gold und Silbergeldverbots in Sparta ist umstritten Aus Uberlieferungen von Xenophon Plutarch und Iustinus ist bekannt dass erstmals Lykurg um 800 v Chr den Besitz von Gold und Silbermunzen untersagt haben soll Nach heutigem Forschungsstand stammt das lykurgische Verbot wahrscheinlich aus der Zeit zwischen 550 und 520 v Chr Eigene Munzen begann der Staat erst um 300 v Chr zu pragen Das Verbot war aber langst umgangen worden und trat bald danach ausser Kraft 3 Im Romischen Reich waren infolge der Burgerkriege die Kreditverhaltnisse gestort Gaius Iulius Caesar versuchte die Schuldenkrise durch Reformen zu losen Er erliess zunachst die Zinsen und ordnete an dass in Streitfallen Schiedsrichter das Vermogen der Schuldner einschatzen sollten Da nun viele ihr Geld horteten verbot Caesar 49 v Chr nach Angaben von Cassius Dio dass irgendeine Person mehr als 15 000 Denaren 60 000 Sesterz in Gold oder Silber besitzen durfe Seine Massnahmen erwiesen sich als unzulanglich weil sie ohne Kontrolle nicht durchfuhrbar waren 4 Mittelalter Bearbeiten nbsp Kublai Khan verbot 1273 den Privatbesitz von Gold und Silber Im Kaiserreich China begann die Zentralregierung 1024 monopolisiert offizielle staatliche Banknoten in Umlauf zu bringen Sie waren durch kaiserliches Gold und Silber gedeckt und konnten sich im 12 Jahrhundert als wichtigstes Zahlungsmittel etablieren Der mongolische Herrscher Kublai Khan Kaiser von China und Grunder der Yuan Dynastie schaffte 1273 die Edelmetalldeckung ab und fuhrte damit die weltweit erste Fiat Wahrung ein Der Besitz von Gold und Silber war verboten beide Metalle mussten restlos der Regierung ubergeben werden Ubermassiger Banknotendruck fuhrte immer wieder zu erheblicher Inflation denen 1287 und 1309 nur mit einer Wahrungsreform begegnet werden konnte 5 Gegen Ende des 13 Jahrhunderts versuchte Konig Gaichatu von Persien die durch seinen extravaganten Lebensstil und eine durch Rinderpest entleerte Staatskasse durch die Emission von Fiatgeld wieder zu fullen Am 13 August 1294 liess er verkunden dass jeder der das neue Papiergeld nicht akzeptiere mit dem Tode bestraft werde Gold und Silber in Privatbesitz sollten dem Staat ubergeben werden Die iranische Papiergeldemission zielte analog wie dies in China unter Kublai Khan der Fall war darauf hin das gesamte Edelmetall des Landes dem damals aller Barmittel entblossten Staatsschatz zuzufuhren und auf diese Weise der Regierung politisch und wirtschaftlich vollige Unabhangigkeit zu sichern So gut wie keiner der Untertanen hatte Aussicht sein der Reichskasse ubergebenes Edelmetall jemals wieder fur Papiergeld zuruckzuerhalten Das Experiment wurde nach zwei Monaten eingestellt und war ein totaler Fehlschlag Der Handel kam zum Erliegen und es brachen Unruhen auf den Basaren aus Dem Konig blieb keine andere Wahl als seine Proklamation zu widerrufen Er wurde kurz darauf ermordet 6 7 Die Papiergeldentwertung in China setzte sich wahrend der Ming Dynastie fort weshalb Kaiser Hongwu den Besitz von Gold und Silber 1375 erneut verbot 1450 wurde der Neudruck von Banknoten ausgesetzt und erst ein Jahr vor dem Fall der Dynastie 1643 wiederaufgenommen Wegen der traditionellen Instabilitat der staatlichen Wahrung wurden wichtigere Transaktionen meist uber eigene private Zahlungssysteme abgewickelt Die Instabilitat lag vor allem in der mangelnden Konvertierbarkeit begrundet das heisst der Wert des Papiergelds unterlag immer Zwangsmassnahmen der Regulierung und Manipulation des Staates und nicht volkswirtschaftlichen Prinzipien 8 Fruhe Neuzeit Bearbeiten In Frankreich war 1720 unter John Law Generalkontrolleur der Finanzen von Konig Ludwig XV der Privatbesitz von Gold verboten Law vertrat die Auffassung mittels ungedeckter Banknoten konne der Staatsreichtum vermehrt werden Damals wurde Papiergeld erstmals in grossem Stil verwendet Edelmetalle waren in der Bevolkerung als Geld anerkannt Banknoten aber nicht Folglich erliess Law am 27 Februar 1720 ein Edikt das den privaten Besitz von mehr als 500 Livre Gold und Silber verbot Banknoten waren ab sofort das einzige legale Zahlungsmittel Die erheblich gestiegene Geldmenge des Papiergeldes und der allmahlich eintretende Vertrauensverlust in die neue kunstliche Wahrung fuhrte zu Inflation Investoren tauschten das Papiergeld in Aktien Immobilien und Land deren Preise stiegen siehe Mississippi Blase Die Spekulationsblase platzte der Wert der Anlagen sank ebenso rasch wie das Vertrauen in das Papiergeld Die mangelnde Kontrolle uber die Papiergeldausgabe fuhrte bald dazu dass das Notengeld samt den Banken im November 1720 abgeschafft wurden und Frankreich zum Munzstandard zuruckkehrte 9 Wahrend der franzosischen Revolution ab 1789 wurden Assignaten Papiergeld und Scheidemunzen plotzlich nicht mehr vollwertig oder gar nicht mehr in Kurantmunzen eingelost und zum Zwangskurs im Umlauf gehalten Mit der Zeit wurden immer mehr Assignaten in Umlauf gebracht wodurch sie stark an Wert verloren wozu auch die allgemeine politische Instabilitat beitrug Das Sinken des Wertes der Assignaten druckte sich zunachst durch das Agio aus das auf Gold und Silbermunzen gezahlt wurde Die Regierung suchte daher durch Verbote der Agiotage den Kurs des Papiergeldes zu halten Fur den einfachen Burger war es bei hoher Strafe untersagt mit Gold oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln Es sollte vielmehr an den Staat gegen Assignaten abgeliefert werden um so die Akzeptanz des Papiergeldes als allgemeines Zahlungsmittel zu erzwingen Am 11 April 1793 erschien in Paris eine Verordnung nach der der Handel mit Gold und Silbermunzen verboten wurde Am 1 August 1793 wurden schwere Strafandrohungen auf die Annahmeverweigerung von Assignaten verkundet Die Strafen wurden in weiteren Erlassen immer mehr verscharft schliesslich bis zur Todesstrafe durch die Guillotine Wer diese Gesetze ubertrat wurde zum Feind der Republik erklart Im April 1795 sank der Wert der Assignaten auf acht Prozent Viele Kaufleute weigerten sich daraufhin Papiergeld anzunehmen wodurch die in Assignaten bezahlten Arbeiter verarmten Am 18 Marz 1796 wurden die Assignaten aus dem Verkehr gezogen 10 20 Jahrhundert Bearbeiten Uberblick Bearbeiten nbsp Der polnische Sejm verbot 1950 den privaten Goldbesitz Im 20 Jahrhundert wurden in einigen demokratischen Landern Goldverbote verhangt Beispiele hierfur sind in der Zwischenkriegszeit die Weimarer Republik 1923 die USA 1933 und Frankreich 1936 sowie in der Nachkriegszeit Indien 1963 und Grossbritannien 1966 Noch 1973 war in uber 120 Staaten der Erde der private Goldbesitz von Restriktionen betroffen Im Zusammenhang mit dem Ende des Bretton Woods Systems das vom goldhinterlegten US Dollar als Leitwahrung bestimmt war wurden die meisten Beschrankungen aufgehoben 11 Die Goldverbote in vielen sozialistischen Landern blieben bestehen Sie wurden erst zwei Jahrzehnte spater mit dem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Ostblocks ausser Kraft gesetzt In der Sowjetunion war der Besitz Kauf und Verkauf von Goldbarren und munzen fur Privatpersonen seit 1918 verboten Der Umlauf aller Edelmetalle in jeder Form und Art stand unter strenger staatlicher Kontrolle Bei Zuwiderhandlungen drohten drastische Strafen bis zur Androhung der Todesstrafe Fast alle privaten Munzsammlungen wurden von der sozialistischen Regierung beschlagnahmt und auf die verstaatlichten Museen verteilt Einige Sammlungen konnten in das Ausland gebracht werden andere wurden geraubt oder sind verlorengegangen Der Mitarbeiter des Moskauer Kunstlertheaters A V Gavrilow schrieb in seinem Tagebuch Den 24 August 1939 Vorige Woche fuhrte man bei vielen Schauspielern und Angestellten des Theaters Haussuchungen durch Silbermunzen wurden beschlagnahmt Beim alten Platzanweiser G F Leontjew der Munzen sammelte wurden gegen 100 Silberrubel und auslandische Devisen gefunden Er wurde erschossen daruber schrieben die Zeitungen Manche sitzen im Gefangnis Erst 1987 wahrend der Zeit der Perestroika hob die Regierung die meisten Restriktionen fur Privatpersonen wieder auf 12 In Polen erliess der Sejm am 28 Oktober 1950 ein Gesetz uber das Verbot des Besitzes von fremden Valuten Goldmunzen Gold und Platin sowie uber die Verscharfung der Strafen fur einige Devisenstraftaten 13 Die Regierung ordnete die sofortige Ablieferung der Edelmetalle und den sofortigen Umtausch zum amtlichen Kurs in Zloty an Diese Massnahme hatte trotz der Androhung schwerer Strafen keinen Erfolg und wurde von der Bevolkerung meistens ignoriert Das Verbot blieb fur 38 Jahre bis zum 15 Marz 1989 in Kraft Ruckblickend schrieb im Januar 1989 eine polnische Rechtszeitschrift Man wird wahrscheinlich in unserer Gesetzgebung schwerlich einen Rechtsakt finden der so oft wie dieser verletzt missachtet oder ubergangen wurde 14 In der Volksrepublik China begann die Regierung 1949 mit der Einziehung von Gold und Silberdollar 15 Sie erliess ein Gesetz das inlandischen Burgern den Besitz von Gold ausser Schmuck Silberdollar und auslandischer Wahrung verbot Samtliche Edelmetalle und Devisen mussten an die Chinesische Volksbank verkauft werden Ab dem 1 September 1982 durften Privatpersonen wieder Goldschmuck erwerben Im gleichen Jahr begann die Zentralbank mit der Ausgabe des Goldpanda einer Goldmunze zu Anlagezwecken Am 15 Juni 1983 legalisierte der Staat den privaten Gold und Silberbesitz 16 Der Handel mit Edelmetallen blieb fur die Bevolkerung verboten Mit der Eroffnung der Shanghai Gold Exchange am 30 Oktober 2002 wurde das Handelsverbot fur private Investoren aufgehoben 17 Deutschland 1923 bis 1955 Bearbeiten Verbot in der Weimarer Republik Bearbeiten nbsp Reichsprasident Friedrich Ebert verbot 1923 den Privatbesitz von Gold Silber und Platin Auf dem Hohepunkt der deutschen Inflation von 1914 bis 1923 erliess die Reichsregierung eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen die in erster Linie eine Unterbindung der Spekulation mit Valuten und eine zwangsweise Erfassung sowie Einziehung von Edelmetallen und Devisen im Inland sowie von Vermogenswerten im Ausland zum Ziel hatte Durch die Regierung von Reichskanzler Wilhelm Cuno parteilos ergingen unter dem Eindruck des katastrophalen Wahrungsverfalls eine Reihe von Verordnungen die den Handel mit Gold und Devisen beschrankten Zuwiderhandlungen wurden bestraft die inkriminierten auslandischen Zahlungsmittel konnten eingezogen werden Die Verordnung auf Grund des Notgesetzes Massnahmen gegen die Valutaspekulation vom 8 Mai 1923 erlaubte der Reichsbank Edelmetalle Gold Silber Platin Platinmetalle und auslandische Wahrungen aus Privatbesitz fur das Deutsche Reich zu proklamieren 18 Durch die Verordnung uber Termingeschafte und den Handel mit Dollarschatzanweisungen zum Einheitskurs vom 3 Juli 1923 wurden Termingeschafte in Zahlungsmitteln oder Forderungen in auslandischer Wahrung in Edelmetallen sowie in inlandischen und auslandischen Effekten gegen Reichsmark oder Wertpapiere die auf Reichsmark lauteten verboten Geschafte die gegen dieses Verbot verstiessen waren nichtig 19 Zunachst fortgesetzt wurde der auf Art 48 II WRV gestutzte Erlass der Devisenverordnungen unter dem ersten Kabinett Stresemann Mit der Verordnung uber die Ablieferung auslandischer Vermogensgegenstande des Reichsprasidenten Friedrich Ebert SPD vom 25 August 1923 wurde eine bereits bestehende gesetzliche Zwangsanleihe zur Verhinderung der Hortung von Edelmetallen und Devisen durch eine Herausgabepflicht von Gold Silber und Devisen aus Privatbesitz erganzt Die Ablieferung hatte innerhalb von drei Wochen zu erfolgen Die Frist wurde spater noch mehrmals verlangert Die Ablieferungspflicht bestand nicht sofern der abzuliefernde Betrag 10 Goldmark nicht uberstieg Bei einem Verstoss gegen die Bestimmungen drohten Freiheits Geld und Ordnungsstrafen 20 Dem schloss sich am 7 September 1923 eine Verordnung zur Erfassung von Devisen an die einen von der Reichsregierung zu ernennenden Kommissar zur Anforderung von Auskunften Vorladungen Einziehung von Vermogensgegenstanden und zur Festsetzung von drakonischen Strafen ermachtigte Das Amt des Kommissars fur Devisenerfassung wurde Hermann Fellinger 1884 1957 Ministerialrat im preussischen Handels und Gewerbeministerium ubertragen Die von der Verordnung erfassten Verfugungsberechtigten wurden im Rahmen wirtschaftlicher Vertretbarkeit zur Herausgabe samtlicher auslandischer Zahlungsmittel Forderungen und Edelmetalle an das Reich verpflichtet Bei Zuwiderhandlungen drohten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus Geldstrafen in unbeschrankter Hohe Beschlagnahme des gesamten Vermogens und Ordnungsstrafen bis zu 10 000 Goldmark Neben der Strafe konnte angeordnet werden dass die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen offentlich bekannt gemacht wird 21 Auswirkungen und Aufhebung Bearbeiten nbsp Das Reichsgerichtsgebaude in LeipzigDie Verordnung vom 7 September 1923 setzte die in der Weimarer Verfassung festgeschriebenen Grundrechte der Art 115 WRV Unverletzlichkeit der Wohnung Art 117 WRV Brief Post Telegraphen und Fernsprechgeheimnis und Art 153 WRV Eigentumsgewahrleistung ausser Kraft Es kam zu Razzien der Polizei in Cafes und Restaurants wobei die Besucher gezwungen wurden ihre Geldbeutel zu offnen Auslandische Wahrungen wurden hierbei sofort beschlagnahmt Am 18 September 1923 unternahm die Berliner Polizei auf Ersuchen des Kommissars fur Devisenerfassung eine grossangelegte Durchsuchung in Restaurants und Cafes der Friedrichstadt und des Berliner Westens Das Berliner Tageblatt schrieb einen Tag spater Im allgemeinen hat sich die Razzia glatt abgewickelt Verhaftungen sind nicht vorgekommen da von den uberraschten Devisenbesitzern auch ein ubrigens zweckloser Widerstand gar nicht versucht worden ist Es wurden neben Dollars und britischen Pfunden Geldsorten fast aller europaischen Staaten beschlagnahmt 22 Diese Razzien mussten nicht nur in Berlin sondern in allen deutschen Grossstadten veranstaltet werden Hans Ostwald schrieb 1931 in Sittengeschichte der Inflation Standig kamen Nachrichten uber Razzien aus der deutschen Provinz Sehr ertragreich war z B eine Razzia in Leipzig am 23 September 1923 Auch sie brachte allerlei Auslander Devisenschieber und Leute ohne Ausweis ans Tageslicht und ins Polizeiprasidium 23 Taglich zog die Polizei uber die Markte deutscher Stadte um Spekulanten zu stellen meistens jedoch ohne Erfolg Auch das Publikum von Banken und Sparkassen wurde nach Gold und Devisen durchsucht Zu flachendeckenden Hausdurchsuchungen ist es aufgrund der Instabilitat der Weimarer Republik in dieser Zeit nicht gekommen Viele Privatpersonen deklarierten ihre Sorten und Edelmetallbestande nicht oder lieferten sie auch nicht ab Fur Vermogensbesitzer gab es Mittel und Wege um Kapital zu verstecken oder im Ausland unterzubringen 24 25 Die Verordnung zur Erfassung von Devisen vom 7 September 1923 blieb bis zum 31 Oktober 1924 in Kraft 26 Am 25 Marz 1925 erklarte das Reichsgericht in seinem Urteil 27 dass die Ablieferungspflicht von Gold Silber und Devisen vom 25 August 1923 einer Enteignung begrifflich sehr nahe komme Deshalb sei diese Pflicht einer Enteignung gleichzusetzen und demgemass finde Art 153 Abs 2 WRV Anwendung Abs 2 enthalt eine Vermogensgarantie denn er gewahrleistet dem Burger fur den Fall der Enteignung durch Landeshoheitsakt eine angemessene Entschadigung 28 Gegen Ende des Jahres 1924 wurden die meisten Devisennotverordnungen der Inflationszeit aufgehoben und eine ganz neue Devisenverordnung geschaffen Diese Devisenverordnung vom 8 November 1924 enthielt noch wesentliche Einschrankungen die den Zweck haben sollten die deutsche Wahrung zu schutzen 26 Am 1 Mai 1926 wurde das Devisenhandelsverbot vom 3 Juli 1923 in der Fassung vom 8 November 1924 ausser Kraft gesetzt 29 Am 6 Marz 1931 hob Reichsprasident Paul von Hindenburg parteilos auch die Verordnung uber die Ablieferung auslandischer Vermogensgegenstande vom 25 August 1923 auf 30 Damit war nach acht Jahren Unterbrechung wieder der Privatbesitz von Gold und Silber erlaubt Erneute Restriktionen Bearbeiten nbsp Das Kabinett Bruning I beschrankte 1931 erneut den privaten Goldbesitz Wenige Monate nach der Aufhebung des Verbots war der private Gold und Devisenbesitz erneut von Restriktionen betroffen Wegen der Weltwirtschaftskrise und Ruckzahlungsforderungen internationaler Kreditgeber beschrankte die Prasidialregierung unter Heinrich Bruning Zentrum den freien Kapitalverkehr Sie erliess 1931 mehrere Verordnungen zur Devisenzwangsbewirtschaftung und fuhrte eine Reichsfluchtsteuer ein Zudem sah sie sich zu einer einschneidenden Sparpolitik gezwungen und erhohte die Einkommensteuer Sie loste mit diesen Massnahmen eine starke Kapitalflucht ins Ausland aus Vermogende Auswanderungswillige die als Steuerzahler auszufallen drohten sollten durch die Reichsfluchtsteuer von ihrem Vorhaben abgehalten werden Beginnend mit der Verordnung gegen die Kapital und Steuerflucht vom 18 Juli 1931 31 bis hin zum Gesetz gegen den Verrat der Deutschen Volkswirtschaft vom 12 Juni 1933 32 wurde der Besitz von Devisen und Gold ausser Kurs gesetzte Goldmunzen Feingold und legiertes Gold durch eine Anzeigeverpflichtung und den Zwangsverkauf an die Reichsbank beschrankt Kursfahige Goldmunzen waren nicht betroffen Erstmals wurde in der Verordnung gegen die Kapitalflucht vom 21 Juli 1931 eine Anbietungs und Ablieferungspflicht festgelegt jedoch nur fur Werte von uber 20 000 RM in heutiger Kaufkraft 90 070 EUR die nach dem 12 Juli 1931 erworben wurden 33 Unter dem Druck der wachsenden Devisenschwierigkeiten hob die Reichsregierung diese Festsetzung allerdings bald wieder auf In der Verordnung vom 29 August 1931 erfolgte eine Senkung der Freigrenze auf 1 000 RM 34 in heutiger Kaufkraft 4 500 EUR und in der Verordnung vom 2 Oktober 1931 dann eine Herabsetzung der Grenze auf 200 RM 35 in heutiger Kaufkraft 900 EUR und zwar im letzten Fall mit der Bestimmung dass alle Werte von uber 200 RM die Privatpersonen nach dem 12 Juli 1931 erworben hatten der Reichsbank oder einem von ihr ermachtigten Kreditinstitut angeboten und auf Verlangen verkauft werden mussen Verbot des Privatbesitzes in der Zeit des Nationalsozialismus Bearbeiten nbsp Wagenkolonne Adolf Hitlers am 15 Marz 1938 in Wien Mit dem Anschluss Osterreichs an das Deutsche Reich musste alles Gold des Landes abgeliefert werden nbsp Hermann Goring ordnete 1936 eine Ablieferungspflicht fur Gold an Im April 1936 wurde Hermann Goring Rohstoff und Devisenkommissar und im Oktober 1936 Beauftragter fur den Vierjahresplan Er war zur Durchfuhrung von Massnahmen verantwortlich die zu einer Verbesserung der Devisenlage im Deutschen Reich fuhren sollten Am 28 Oktober 1936 ordnete Goring eine Ablieferungspflicht fur Gold auslandische Zahlungsmittel und Forderungen in auslandischer Wahrung bis zum 30 November des Jahres an 36 Gold im Sinne dieses Gesetzes waren ausser Kurs gesetzte Goldmunzen Feingold und legiertes Gold roh oder als Halbfabrikat nicht aber Plaque Alt und Bruchgold Am 1 Dezember 1936 erliess Goring das Gesetz gegen Wirtschaftssabotage das die Todesstrafe fur die Schadigung der deutschen Volkswirtschaft durch Devisenschiebung androhte Das Gesetz richtete sich gegen die Kapitalflucht in das Ausland und das Belassen von Vermogenswerten im Ausland Hiermit wurden alle deutschen Kapitalbesitzer unter Androhung der Todesstrafe aufgefordert ihre Auslandsguthaben nach Deutschland zuruckzufuhren 37 Die Ablieferungspflicht wurde durch das Gesetz zur Gewahrung von Straffreiheit bei Devisenzuwiderhandlungen vom 15 Dezember 1936 unterstutzt 38 Die Gewahrung von Straffreiheit bis zum 31 Januar 1937 veranlasste viele Privatpersonen ihre bisher zuruckgehaltenen Gold und Devisenbestande an die Reichsbank zu verkaufen Am 13 Marz 1938 erfolgte der Anschluss Osterreichs an das nationalsozialistische Deutschland offiziell vollzogen durch das Gesetz uber die Wiedervereinigung Osterreichs mit dem Deutschen Reich 39 Nur zwei Monate spater am 25 Mai 1938 wurde im Reichsgesetzblatt die Ausserkurssetzung der Bundesgoldmunzen im Nennbetrag von 100 Schilling und 25 Schilling sowie der Silberscheidemunzen im Nennbetrag von 5 Schilling und 2 Schilling des Landes Osterreich verfugt 40 Am 16 Juli 1938 folgte die Verordnung uber die Ausserkurssetzung der deutschen Reichsgoldmunzen zu 10 und 20 Mark 41 Die Reichs und Landeskassen nahmen die Munzen bis zum 15 August 1938 zu ihrem Nennwert in Zahlung Mit der Verordnung uber die Ablieferung ausser Kurs gesetzter in und auslandischer Goldmunzen vom 16 Juli 1938 mussten alle Goldmunzen des Deutschen Reiches und Osterreichs bis zum 1 September 1938 der Reichsbank verkauft werden 42 Die Anbietungs und Ablieferungspflicht diente offiziell zur Vereinheitlichung des bisher im alten Reichsgebiet und in Osterreich geltenden Rechts und um das in den Munzen enthaltene Gold fur die deutsche Volkswirtschaft nutzbar zu machen In Wirklichkeit wurde das Gold hauptsachlich fur die Aussenfinanzierung der Aufrustung verwendet und entlastete die geringen Goldreserven der Reichsbank 43 Der Anbietungs und Ablieferungszwang galt nur fur das im Devisenbewirtschaftungsgesetz genau definierte Gold nicht aber fur Goldschmuck in Privatbesitz der zu keinem Zeitpunkt in Deutschland abgegeben werden musste Eine Ausnahme wurde fur die judische Bevolkerung gemacht Nach der Verordnung des Beauftragten fur den Vierjahresplan Hermann Goring vom 21 Februar 1939 hatten alle Juden die in ihrem Eigentum befindlichen Gegenstande aus Gold Platin oder Silber sowie Edelsteine und Perlen binnen zwei Wochen an die vom Reich eingerichteten Ankaufstellen abzuliefern 44 Die Abgabefrist wurde spater bis zum 31 Marz 1939 verlangert 45 Die Bewertung und Zahlung einer Entschadigung sollte die Ankaufstelle vornehmen Grundlage fur dieses Gesetz bildete die Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 26 April 1938 46 Ab 1938 wurden deutsche Devisenschutzkommandos in Osterreich im Sudetenland sowie im Zweiten Weltkrieg in Polen und den besetzten westlichen Staaten tatig um als meldepflichtig erklarte Devisen Aktien Gold und Diamanten aus Privatbesitz zu beschlagnahmen oder einem Zwangsankauf zuzufuhren Diese Kommandos wurden mit Beamten der Zollfahndungsstellen der Reichsfinanzverwaltung besetzt und vom Devisenfahndungsamt gefuhrt das dem Geheimen Staatspolizeiamt unter Reinhard Heydrich angegliedert war 47 Verbot des gewerblichen Besitzes Bearbeiten nbsp Am Werderschen Markt in Berlin wurde 1940 der Erweiterungsbau der Reichsbank fertiggestellt heute Sitz des Auswartigen Amtes Am 13 September 1939 wenige Tage nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges erfolgte durch drei Anordnungen der Reichsstelle fur Edelmetalle eine vollstandige Beschlagnahme von Edelmetallen die sich im Besitz gewerblicher Unternehmen befanden Die Reichsstelle fur Edelmetalle war am 12 Juli 1935 damals noch als Uberwachungsstelle fur Edelmetalle errichtet worden und unterstand dem Reichswirtschaftsministerium Durch die Anordnungen Nummer 18 und 19 waren eine Meldepflicht und ein Verfugungsverbot fur Platin und Platinbeimetalle Palladium Rhodium Ruthenium Iridium und Osmium sowie fur Silber ergangen und durch die Anordnung Nummer 20 eine Beschlagnahme von Gold eingefuhrt worden Das betraf sowohl Feinedelmetalle Halbfabrikate und Scheidematerialien als auch Fertigerzeugnisse von Spinndusen aus einer Gold Platin Legierung wie sie in der Chemiefaserindustrie eingesetzt wurden bis zum Schmuckstuck Fertigwaren aus Gold soweit sie sich im Eigentum von Einzelhandlern befanden durften ohne Genehmigung der Reichsstelle fur Edelmetalle weder verkauft noch sonst irgendwie verwertet werden Sie mussten ab dem 14 September 1939 innerhalb von 10 Tagen der Reichsbank angeboten und auf Verlangen verkauft und ubertragen werden Fertigwaren ganz oder teilweise aus Gold mit einem Verkaufswert von uber 300 Reichsmark fur den einzelnen Gegenstand durften an den Verbraucher nur gegen Vorlage einer gultigen Kennkarte abgegeben werden Grundsatzlich zielten die drei Anordnungen auf eine vollstandige Kontrolle des Staates uber samtliche geschaftlichen und innerbetrieblichen Transaktionen ab 48 Ausserkurssetzung der Gold und Silbermunzen Bearbeiten nbsp Goldmunzen zu 20 Mark mit den Portrats der Kaiser Friedrich III bzw Wilhelm II Der Privatbesitz wurde 1923 1938 und 1945 fur illegal erklart Am 25 August 1923 hatte Reichsprasident Friedrich Ebert SPD erstmals eine Herausgabepflicht fur Goldmunzen verkundet die fur acht Jahre Bestand hatte Am 16 August 1938 war die Ausserkurssetzung aller Goldmunzen des Deutschen Reiches abgeschlossen Sie galten nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel und wurden von der Reichsbank nicht mehr in Zahlung genommen Deren Besitz wurde von wenigen Sammlerexemplaren abgesehen erneut fur illegal erklart und stand unter Strafandrohung Am 1 Januar 1940 erfolgte auch die Ausserkurssetzung der letzten Silbermunzen des Deutschen Reiches 1945 verhangten die Hauptsiegermachte des Zweiten Weltkrieges in Deutschland eine Ablieferungspflicht die erst zehn Jahre spater ausser Kraft gesetzt wurde Seit August 1914 waren Goldmunzen jedoch schon langst endgultig aus dem Geldumlauf verschwunden und wurden in vielen Familien neben den Silbermunzen als Erinnerung an eine bessere Zeit aufbewahrt Ausserkurssetzung Name Nennwert Reichsgesetzblatt1 Oktober 1900 Goldmunzen 5 Mark RGBl 1900 S 2531 Januar 1902 Silbermunzen 20 Pfennig RGBl 1901 S 4861 Oktober 1908 Silbermunzen 50 Pfennig RGBl 1908 S 4641 Januar 1921 Silbermunzen 1 2 3 und 5 Mark RGBl 1920 S 5211 Oktober 1934 Silbermunzen 3 Mark und 3 RM RGBl I 1934 S 5951 April 1937 Silbermunzen 1 Mark 1 RM und 5 RM RGBl I 1936 S 115616 August 1938 Goldmunzen 10 und 20 Mark RGBl I 1938 S 9011 Januar 1940 Silbermunzen 2 RM RGBl I 1939 S 2234Verbot durch die Besatzungsmachte Bearbeiten nbsp Berliner Kammergericht Sitz des Alliierten KontrollratsNach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den Besatzungsmachten der Alliierte Kontrollrat als hochste Regierungsgewalt in Deutschland eingesetzt Am 20 September 1945 erliess der Kontrollrat die Proklamation Nr 2 unter dem Titel Zusatzliche an Deutschland gestellte Forderungen in der eine absolute Sperre uber auslandische Vermogenswerte aller Personen die in Deutschland wohnhaft oder geschaftlich tatig sind verhangt und die Ablieferung von Gold Silber und Platin sowie aller auslandischen Banknoten und Munzen an die Alliierten gefordert wurde Abschn V Nr 14 und 15 49 Die abgelieferten Devisen und Edelmetalle wurden spater soweit sie den Besatzungsbehorden verwertbar erschienen von diesen bei den als Verwahrern fur die Besatzungsmacht fungierenden Reichsbankanstalten Landeszentralbanken abgeholt ohne dass hierfur ein anderer Rechtsgrund angefuhrt wurde als der einer Reparationszahlung kraft der tatsachlichen militarischen Gewalt Ihren nachtraglichen rechtlichen Niederschlag fand diese gewaltsame Wegnahme in Artikel 1 Nr 1 b des Gesetzes Nr 63 der Alliierten Hohen Kommission vom 31 August 1951 50 Das Verbot des privaten Edelmetallbesitzes war nicht sehr effektiv Gold und Silbermunzen waren nach dem Krieg nicht mehr im regularen Umlauf ihre Ausserkurssetzung und Einziehung waren bereits zum 1 Januar 1940 erfolgt Die wenigen Privatpersonen die noch im Besitz von Edelmetallen waren ignorierten die Ablieferungspflicht Die Proklamation Nr 2 wurde fur die Bundesrepublik Deutschland ausser Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr A 37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5 Mai 1955 ABl AHK S 3267 und fur die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR uber die Auflosung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20 September 1955 Damit unterlag der Privatbesitz von Gold in Deutschland nach 32 Jahren keinen Beschrankungen und Verboten mehr Frankreich 1936 bis 1937 Bearbeiten nbsp Haupteingang der Banque de FranceIn Frankreich gewann am 3 Mai 1936 die Volksfront unter der Fuhrung des Sozialisten Leon Blum SFIO die Parlamentswahlen Weil viele Investoren sozialistische Experimente furchteten setzte eine Massenflucht aus dem franzosischen Franc ein Am 25 September 1936 stellte die Banque de France ihre Goldeinlosepflicht fur ihre Noten ein und wertete die Wahrung ab Um den Gold und Devisenabfluss zu stoppen beschloss die Regierung das Wahrungsgesetz vom 1 Oktober 1936 Das neue Gesetz verzichtete auf eine starre Relation zum Gold Stattdessen wurde ein elastisches Verhaltnis von 49 Milligramm 900 1000 fein als Obergrenze und von 43 Milligramm 900 1000 fein als Untergrenze gewahlt was einer Abwertung von 25 19 Prozent bzw 34 35 Prozent entsprach Artikel IV des Gesetzes verhangte eine Zwangsabtretung von Devisen auslandischen Wertpapieren und Gold an den Wahrungsstabilisierungsfonds Fond de stabilisation des changes Privatpersonen mussten ihren Goldbesitz soweit er 200 Gramm Feingold uberstieg und nicht industriellen oder kommerziellen Zwecken diente entweder bis 1 November 1936 der Notenbank zugunsten des Fonds verkaufen und zwar zum alten Preis oder sie mussten ihr Gold bis zum 15 November 1936 beim Schatzamt Tresor anmelden und eine Wertzuwachssteuer von 100 Prozent bezahlen Da die Goldangebote und anmeldungen bescheiden blieben namentlich die im Ausland gehaltenen Bestande kehrten zum grossten Teil nicht zuruck sah sich die Regierung zu einem schrittweisen Zuruckweichen veranlasst Mitte Dezember 1936 wurde zunachst die Frist zum Verkauf bzw zur Anmeldung bis zum 1 Februar 1937 verlangert Gleichzeitig bot die Regierung den Goldbesitzern eine Anleihe zu 3 5 Prozent mit dreijahriger Laufzeit und einem Ruckzahlungskurs von 140 an Diese Konzession reichte den Goldbesitzern aber noch nicht aus Wohl entsprach der Ruckzahlungskurs ungefahr dem Wertzuwachs in Gold doch erschien die Verzinsung ungenugend und eine Notierung der Anleihe an der Pariser Borse war nicht vorgesehen Am 1 Juli 1937 hob die Regierung unter Premierminister Camille Chautemps Parti radical die Bestimmungen des Wahrungsgesetzes vom 1 Oktober 1936 zum Goldverbot auf 51 Grossbritannien 1966 bis 1971 Bearbeiten nbsp Gebaude der Bank of EnglandAufgrund der Zunahme des Goldverbrauchs fur industrielle Zwecke und der Abnahme der staatlichen Goldreserven erliess die britische Labour Regierung unter Premierminister Harold Wilson am 27 April 1966 ein Gesetz das die Pragung von Medaillen und Gedenkmunzen aus Gold verbot Ausgenommen von diesem Verbot waren nur Erzeugnisse fur den Export und fur Sieger von Sportveranstaltungen 52 Ausserdem wurde jedem britischen Burger untersagt Goldmunzen zu erwerben oder weiterhin mehr als vier Goldmunzen zu besitzen Alle ubrigen Munzen sollte er der Bank of England abliefern die es fur die Deckung des Pfund Sterling brauchte Eine Ausnahme bildeten Munzen die vor 1838 gepragt wurden Sammler konnten sich bei der Zentralbank eine Sondergenehmigung einholen Das Verbot fiel in eine Zeit als die Bevolkerung verstarkt in Goldmunzen investierte Im Vorgriff auf die Einfuhrung des Dezimalsystems als Munzordnung am 15 Februar 1971 nahm das Interesse in der Sammlung aller Arten von britischen Munzen zu Der Import von Goldmunzen stieg stark an Wurden 1960 noch Goldmunzen im Wert von 62 000 Pfund Sterling eingefuhrt so lag der Wert 1965 schon bei 8 582 000 Pfund Sterling 53 Die Umsatze der privaten Goldhandler sanken nach dem Besitzverbot auf dem heimischen Markt Am 1 April 1971 setzte die Regierung unter dem konservativen Premierminister Edward Heath die sogenannte Exchange Control Gold Coins Exemption Order von 1966 ausser Kraft 54 Indien 1963 bis 1990 Bearbeiten nbsp Finanzminister Morarji Desai erklarte 1963 den privaten Goldbesitz fur illegal Die indische Regierung unter Premierminister Jawaharlal Nehru kontrollierte bereits seit 1947 dem Ende der britischen Kolonialherrschaft den Goldmarkt und steuerte die Ex und Importe wie auch den Vertrieb die Herstellung den Verkauf und den Besitz von Gold Nach dem Indisch Chinesischen Grenzkrieg im Herbst 1962 und dem Verlust von Devisenreserven erliess die Regierung mehrere Gesetze und Verordnungen um die Devisenlage zu verbessern Die Bedrohung an der Grenze hatte eine wachsende Opferbereitschaft im Volk gezeigt Die Spenden an Geld Gold und Schmuck wurden auf uber eine Milliarde indische Rupien geschatzt Die im November 1962 von der Reserve Bank of India lancierten Verteidigungsbonds und eine neue Goldanleihe die zu 6 5 Prozent mit funfzehnjahriger Laufzeit aufgelegte wurde brachten jedoch nicht den gewunschten Erfolg Am 9 Januar 1963 erliess Finanzminister Morarji Desai eine Notverordnung Gold Control Act durch die naturliche Personen Gesellschaften und religiose Institutionen veranlasst wurden ihren Goldbesitz anzumelden Ausgenommen war lediglich Schmuck Der Goldbesitz wurde grundsatzlich fur illegal erklart Ausnahmen mussten gesondert genehmigt werden Goldschmuck durfte kunftig nur noch 14 Karat ausmachen was einem Feingehalt von 585 Tausendstel entsprach wahrend bisher der ubliche indische Goldschmuck einen Feingehalt von 900 Tausendstel hatte Frei war nur noch der Besitz von 50 Gramm Gold bzw 20 Gramm bei Jugendlichen in nicht zu Schmuck verarbeitetem Zustand Die indische Regierung versuchte mit diesem Goldgesetz sowohl die gehorteten Goldvorrate zum Vorschein zu bringen wie auch dem Goldschmuggel einen Riegel vorzuschieben der seit vielen Jahren erhebliche Mengen Devisen heimlich ausser Landes gefuhrt hatte Am 6 Juni 1990 beschloss die Regierung unter Premierminister Vishwanath Pratap Singh den Gold Control Repeal Act mit dem das Gesetz von 1963 in der Fassung vom 1 September 1968 ausser Kraft gesetzt wurde 55 USA 1933 bis 1974 Bearbeiten Besitzverbot im Inland Bearbeiten nbsp Prasident Franklin D Roosevelt verbot 1933 den privaten Goldbesitz im Inland Am 6 Marz 1933 verbot Prasident Franklin D Roosevelt den Banken wahrend der angeordneten Bankfeiertage die Auszahlung von Gold und den Handel mit Devisen Drei Tage spater wurde dem Prasidenten mit dem Emergency Banking Act erlaubt Einfluss auf den Gold und Devisenhandel auszuuben Mit diesen Vollmachten wollte die Regierung den Abzug von Gold aus den USA unterbinden In den ersten Monaten des Jahres 1933 hatten viele Bankkunden ihre Goldreserven aus den Schliessfachern geholt und horteten sie privat oder schafften sie nach Europa 56 Am 5 April 1933 unterzeichnete der Prasident die Executive Order 6102 wonach der private Goldbesitz ab dem 1 Mai 1933 in den USA verboten wurde Kraft der mir ubertragenen Vollmacht aus Abschnitt 5 b des Gesetzes vom 6 Oktober 1917 geandert durch Abschnitt 2 des Gesetzes vom 9 Marz 1933 mit dem Titel Massnahmen zur Bekampfung des Notstandes bei Banken und fur andere Zwecke in denen der Kongress einen ernsthaften Notstand erklarte verkunde ich Franklin D Roosevelt als Prasident der Vereinigten Staaten von Amerika dass der nationale Notstand nach wie vor existiert und entsprechend der Verordnung tritt damit das Verbot des Hortens von Goldmunzen Goldbarren und Goldzertifikaten durch Personen Gesellschaften Vereinigungen und Firmen innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten in Kraft 57 Das gesamte private Gold Munzen Barren und Zertifikate musste bei staatlichen Annahmestellen innerhalb von 14 Tagen zum festen Goldpreis von 20 67 US Dollar pro Feinunze abgegeben werden Ausnahmen bildete Gold das fur industrielle Zwecke Kunst oder Handwerk benotigt wurde sowie Goldmunzen und zertifikate die den Wert von 100 US Dollar inflationsbereinigt 2 091 37 US Dollar nicht uberschritten Das Besitzverbot war auf das Inland beschrankt Goldbestande im Ausland waren nicht betroffen Goldbesitzer die ihr Edelmetall freiwillig abgaben erhielten eine Abfindung Entdeckte dagegen der Staat Gold bei einer angeordneten Durchsuchung enteignete er dieses entschadigungslos Ein bevorzugtes Ziel von Durchsuchungen waren Tresore und Schliessfacher in Banken Sie wurden versiegelt und durften nur im Beisein eines Beamten der Bundessteuerbehorde der Vereinigten Staaten Internal Revenue Service geoffnet werden Die Besitzer waren der Regierung durch Bank und Versicherungsbelege bekannt Bei einem Verstoss gegen diese Verordnung konnte eine Geldstrafe von bis 10 000 US Dollar inflationsbereinigt 209 137 US Dollar oder eine Gefangnisstrafe von bis zu zehn Jahren verhangt werden oder beides Durch die Festlegung der Freigrenze von 100 Dollar was etwa 5 Feinunzen Gold entsprach war der grosste Teil der Bevolkerung vom Verbot nicht betroffen Deshalb gab es auch kaum Widerstand gegen die Konfiskation Am 31 Januar 1934 hob die Regierung den Goldpreis auf 35 00 Dollar je Feinunze an Den Burgern die der Anordnung Folge leisteten entging ein Aufwertungsgewinn von 69 Prozent Allerdings lieferte auch nur ein Teil der Bevolkerung ihr Gold ab nach einigen Schatzungen etwa ein Drittel 58 Besitzverbot im Ausland Bearbeiten nbsp St Gaudens Double Eagle von 1924 Der Preis stieg nach dem Besitz und Importverbot von 1962 nbsp Prasident Dwight D Eisenhower verbot 1961 auch den privaten Goldbesitz von US Burgern im Ausland Um den Goldabfluss aus den USA zu stoppen dehnte Prasident Dwight D Eisenhower am 14 Januar 1961 mit der Executive Order 10905 das bisher auf das Inland beschrankt gewesene Verbot des privaten Goldbesitzes auf die von US Burgern im Ausland unterhaltenen Goldbestande aus Es war allen US Burgern und Unternehmen untersagt Goldbestande oder gegen Gold einlosbare Wertpapiere Goldzertifikate in auslandischen Depots zu halten und sich am Goldhandel zu beteiligen Bis zum 1 Juni 1961 mussten alle Golddepots aufgelost werden Bei Verstossen gegen dieses Verbot drohten empfindliche Geldstrafen von bis zu 10 000 US Dollar oder Gefangnisstrafen von bis zu zehn Jahren Von diesem Verbot waren seltene Goldmunzen ausgenommen 59 60 Die Regierung hob hervor dass der Jurisdiktion der USA auch alle wo immer eingetragenen oder ihr Geschaft betreibenden Firmen Partnerschaften Organisationen etc unterliegen die unmittelbar oder mittelbar US Burgern gehoren oder von diesen durch Kapitalbeteiligung oder sonstwie kontrolliert werden Das bedeutete dass zum Beispiel Ford Deutschland oder Opel kein Gold besitzen durften obwohl die deutschen Gesetze das erlaubten Weder die westdeutsche Bundesregierung noch die Regierungen in Frankreich oder Grossbritannien protestierten gegen diesen weltweiten Machtanspruch denn der Goldbesitz schien unwichtig 61 Der private Goldhandel wurde auch in den folgenden Jahren sei es legal illegal oder toleriert fortgesetzt In steigendem Masse machten die Burger von der Moglichkeit Gebrauch vor 1933 gepragte Goldmunzen aus dem Ausland unbeschrankt einzufuhren Am 20 Juli 1962 verbot Prasident John F Kennedy mit der Executive Order 11037 den Besitz dieser Goldmunzen im Ausland wie auch ihren Import in die USA Alle im Ausland lebenden US Burger sollten die in ihrem Besitz befindlichen Goldmunzen bis zum 1 Januar 1963 in die USA zuruckbringen Diese Massnahme war notwendig so die Begrundung der Regierung um der zunehmenden Falschung und Nachpragung amerikanischer Goldmunzen entgegenzutreten 62 63 Die Preise fur Goldmunzen stiegen in den USA nachdem die legale Einfuhr verboten wurde So wurde fur den St Gaudens Double Eagle 20 Dollar Stuck der 1962 einen Goldwert von 33 86 Dollar hatte Ende Marz 1966 ein Preis von 52 50 bis 55 00 Dollar im Handel gezahlt das bedeutete einen Aufschlag von 55 bis 62 Prozent Dieser Kurs war nicht weit entfernt von dem der auf dem Schwarzmarkt gezahlt wurde wo dasselbe Stuck zu rund 63 Dollar gehandelt wurde 64 Die Verordnung erzielte nicht den gewollten Effekt sondern erreichte genau das Gegenteil Sie liess die Schmugglertatigkeit an der kanadischen und mexikanischen Grenze sowie den Lufttransport zu einem neuen lukrativen Geschaft werden Gleichzeitig fuhrte sie zu einer Kapitalflucht durch unkonzessionierten Kauf dieser Munzen im Ausland Das Goldverbot von 1933 hatte fur 41 Jahre Bestand bis es am 31 Dezember 1974 durch die Executive Order 11825 von Prasident Gerald Ford aufgehoben wurde 65 Einzelnachweise Bearbeiten Krause Mishler Standard Catalog of World Coins 1997 Seite 1595 1596 Akademie der Wissenschaften in Gottingen Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Gottingen aus dem Jahr 1961 Philologisch Historische Klasse Commissionsverlag der Dieterich schen Verlagsbuchhandlung Gottingen 1961 S 170 Ausgabe 8 Kay Ehling Zur Datierung des Gold und Silbergeld verbots in Sparta in Jahrbuch fur Numismatik und Geldgeschichte Band 47 Munchen 1998 S 13 20 Frank Beyer Geldpolitik in der romischen Kaiserzeit Von der Wahrungsreform des Augustus bis Septimius Severus Deutscher Universitats Verlag Wiesbaden 1995 ISBN 3 8244 0238 6 S 33 Michael Weiers Hrsg Die Mongolen Beitrage zu ihrer Geschichte und Kultur Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1986 ISBN 3 534 03579 8 S 272 Rene Grousset Empire of the Steppes A History of Central Asia 1939 S 377 Glyn Davies A history of money from ancient times to the present day University of Wales Press 2002 S 183 Max Weber Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen Konfuzianismus und Taoismus Mohr Siebeck Verlag Tubingen 1991 ISBN 3 16 145626 2 S 35 Reiner Franke Die Entwicklung des Darlehens Zinses in Frankreich Duncker amp Humblot Berlin 1996 ISBN 3 428 08601 5 S 114 ff Wolfgang Lautemann Amerikanische und Franzosische Revolution Bayerischer Schulbuch Verlag Munchen 1981 Bd 4 ISBN 3 7627 6082 9 Paul C Martin Gold schlagt Geld Schweizer Verlagshaus Zurich 1973 ISBN 3 7263 6153 7 Munzenwoche Numismatik in Russland Numismatik wahrend des Sozialismus Gesetz uber das Verbot des Besitzes von Devisen Goldmunzen Gold und Platin Dz U nr 50 poz 460 In Dziennik Ustaw auf der Website des ISAP Kanzlei des Sejm 28 Oktober 1950 abgerufen am 19 Marz 2023 polnisch PDF Datei s Tekst ogloszony Bundesinstitut fur Ostwissenschaftliche und Internationale Studien Berichte des Bundesinstituts fur Ostwissenschaftliche und Internationale Studien Koln 1989 Band 30 S 14 Goldletter International China Gold Report Memento vom 30 Januar 2012 im Internet Archive PDF 442 kB November 2006 Pan Asia Gold Exchange Regulations of the People s Republic of China on the Control of Gold and Silver Memento vom 16 April 2012 im Internet Archive 15 Juni 1983 London Bullion Market Association Prospects for the Chinese Private Gold Market Memento vom 11 Marz 2012 im Internet Archive PDF 143 kB 2004 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1923 S 275 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1923 S 511 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1923 S 833 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1923 S 865 Ruth Glatzer Hrsg Berlin zur Weimarer Zeit Panorama einer Metropole Siedler Verlag Berlin 2000 ISBN 3 88680 635 9 S 122 Hans Ostwald Sittengeschichte der Inflation Neufeld amp Henius Berlin 1931 S 248 Adam Fergusson When money dies The nightmare of the Weimar collapse William Kimber amp Co Ltd London 1975 S 178 179 ISBN 0 7183 0214 1 Adam Fergusson Das Ende des Geldes Hyperinflation und ihre Folgen fur die Menschen am Beispiel der Weimarer Republik FinanzBuch Verlag Munchen 2011 ISBN 3 89879 627 2 a b Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1924 S 729 RG 110 344 ff documentArchiv de Weimarer Verfassung vom 11 August 1919 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1926 S 217 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1931 S 32 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1931 S 373 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1933 S 360 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1931 S 387 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1931 S 461 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1931 S 533 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1936 S 930 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1936 S 999 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1936 S 1015 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1938 S 237 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1938 S 601 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1938 S 901 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1938 S 902 Ralf Banken Die deutsche Goldreserven und Devisenpolitik 1933 1939 In Peter Hampe Albrecht Ritschl Neue Ergebnisse zum NS Aufschwung Akademie Verlag Berlin 2003 S 56 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1939 S 282 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1939 S 387 Osterreichische Nationalbibliothek RGBl I 1938 S 1709 Ralf Banken Hiergegen kann nur mit freier Fahndung eingeschritten werden Die Arbeit der deutschen Devisenschutzkommandos 1938 bis 1944 In Hartmut Berghoff Jurgen Kocka Dieter Ziegler Hrsg Wirtschaft im Zeitalter der Extreme Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60156 9 S 377 393 Ralf Banken Edelmetallmangel und Grossraubwirtschaft Die Entwicklung des deutschen Edelmetallsektors im Dritten Reich 1933 1945 Akademie Verlag Berlin 2008 ISBN 3 05 004380 6 Kontrollratsproklamation Nr 2 Zusatzliche an Deutschland gestellte Forderungen In Verfassungen de 20 September 1945 abgerufen am 19 Marz 2023 Fritz Kranzlin Der Schutz des privaten Eigentums im Ausland Festschrift fur Hermann Janssen zum 60 Geburtstag Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg 1958 S 45 Alois Stabinger Die franzosische Wahrungspolitik von der Stabilisierung bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1928 1939 A Francke Verlag Bern 1946 Die Zeit Zeitraffer vom 6 Mai 1966 New Statesman Commons Debates 13 June 1966 Exchange Control Goldcoins Memento vom 29 Januar 2013 im Webarchiv archive today 24carat co uk Collecting and Investing in Gold Coins Reserve Bank of India Gold in the Indian Economic System PDF 48 kB vom 28 November 1996 Karl J Mayer Zwischen Krise und Krieg Frankreich in der Aussenwirtschaftspolitik der USA zwischen Weltwirtschaftskrise und Zweiten Weltkrieg Franz Steiner Verlag Stuttgart 1999 S 48 50 ISBN 3 515 07373 6 The American Presidency Project Executive Order 6102 The Privateer Executive Order 6102 Memento vom 9 Februar 2003 im Internet Archive Die Zeit Zeitraffer vom 20 Januar 1961 Die Zeit An Golde hangt zum Golde drangt doch alles vom 12 Januar 1962 Berichte und Informationen Osterreichisches Forschungsinstitut fur Wirtschaft und Politik Wien 1962 Band 17 Die Zeit Zeitraffer vom 3 August 1962 Die Zeit Gold als letzter Ausweg vom 7 September 1962 Metall Internationale Zeitschrift fur Technik und Wirtschaft Metall Verlag GmbH Berlin 1966 Band 20 USA Gold Gold Confiscation PDF 286 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Goldverbot amp oldid 237684788