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Die Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden war eine Verordnung die am 26 April 1938 RGBl I S 414f von Hermann Goring im Deutschen Reich erlassen wurde Ihr folgte die Verordnung zur Durchfuhrung der Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 18 Juni 1938 bei der die ursprunglich auf den 30 Juni festgesetzte Anmeldefrist bis zum 31 Juli 1938 verlangert wurde 1 Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 26 April 1938 RGBl I S 414 Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 26 April 1938 RGBl I S 415 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Auswirkungen 3 Weitere Schritte 4 Geltungsdauer 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDie Bestimmungen verlangten von allen judischen Burgern im Deutschen Reich einschliesslich Osterreichs die Anmeldung des in und auslandischen Vermogens wenn dessen Gesamtwert mehr als 5 000 Reichsmark betrug Bei falschen Angaben drohten Geldstrafen Haftstrafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus sowie Vermogenseinzug Nach 7 konnte der Beauftragte fur den Vierjahresplan die Massnahmen treffen die notwendig sind um den Einsatz des anmeldepflichtigen Vermogens im Einklang mit den Belangen der deutschen Wirtschaft sicherzustellen Auswirkungen BearbeitenDer zeitgenossische Gesetzeskommentator Alf Krugers vom Reichswirtschaftsministerium bezeichnete die Verordnung als den Wegbereiter zu der volligen und endgultigen Entjudung der deutschen Wirtschaft 2 Ein wesentlicher Schritt in dieser Richtung war das Gutachten das der Anwalt Hugo Dietrich am 20 Juni 1938 im Auftrag des Flick Konzerns unter dem Titel Zum Problem Ignaz Petschek erstellte zur Prufung der juristischen Moglichkeiten einer Arisierung des Vermogens der Aussiger Petscheks Der erste Paragraph dieses Exposes von dem je eine Kopie an das Reichswirtschaftsministerium und das Amt fur den Vierjahresplan verschickt wurde lautete Parag 1 Der Beauftragte fur den Vierjahresplan kann fur jedes Vermogen das nach der Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 26 April 1938 anmeldepflichtig ist einen Treuhander bestellen dessen Befugnisse der Beauftragte fur den Vierjahresplan in der Bestellungsurkunde festsetzt Insbesondere kann der Treuhander ermachtigt werden uber das Vermogen mit Wirkung fur oder gegen den Vermogensinhaber gegen angemessenen Gegenwert zu verfugen Hugo Dietrich 3 Am 29 April 1938 wurden in einer Ministerbesprechung bei Goring als nachstes Ziel genannt die Umwandlung des judischen Vermogens in Werte die keinen wirtschaftlichen Einfluss mehr gestatten 4 Als erster Schritt dahin wurde geplant die angegebenen Aktien auslandischer Unternehmen zwangsweise in Reichsanleihen umzutauschen Dadurch konnten dringend erforderliche Devisen erwirtschaftet und zugleich eine weitere deutsche Staatsanleihe untergebracht werden Tatsachlich wurde dieser Plan erst in der Verordnung uber den Einsatz des judischen Vermogens vom 3 Dezember 1938 umgesetzt Hermann Goring erlauterte spater dass in der Besprechung im April bereits der Beschluss gefasst wurde die deutsche Wirtschaft zu arisieren den Juden aus der Wirtschaft heraus und in das Schuldbuch hineinzubringen und auf die Rente zu setzen Die Entschadigung wird im Schuldbuch vermerkt und zu einem bestimmten Prozentsatz verzinst Davon hat er zu leben 5 Die durch diese Verordnung erlangten Angaben wurden spater auch fur die Forderungen in Hohe von 25 des Vermogens benutzt die den Juden nach der sogenannten Reichskristallnacht strafweise abverlangt wurden Nach dem Krieg erwiesen sich die Vermogensaufstellungen soweit erhalten als wichtige Dokumente um die fruhere Eigentumerschaft bei Entschadigungsverfahren Restitution geltend zu machen Weitere Schritte Bearbeiten Hauptartikel Judenvermogensabgabe In engem Zusammenhang zur Erfassung von hoheren privaten Vermogenswerten steht die Dritte Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 Juni 1938 die eine Registrierung aller judischen Gewerbebetriebe vorschrieb Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12 November 1938 verfugte die Schliessung dieser Gewerbebetriebe zum Jahresende sofern nicht fur ihre Uberfuhrung in nichtjudischen Besitz eine Fristverlangerung beantragt wurde Im Dezember 1938 folgte die Verordnung uber den Einsatz des judischen Vermogens die eine Depotpflicht fur Wertpapiere einfuhrte den fristgerechten Verkauf von land und forstwirtschaftlichem Besitz wie von Gewerbebetrieben regelte sowie private Verausserungen von Edelmetallen und wertvollen Kunstgegenstanden untersagte Judischen Arzten und Rechtsanwalten war im Herbst 1938 durch Verordnungen zum Reichsburgergesetz die Approbation oder Zulassung entzogen worden Geltungsdauer BearbeitenDie Verordnung wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 formlich aufgehoben Literatur BearbeitenGotz Aly Hitlers Volksstaat Raub Rassenkrieg und nationaler Sozialismus S Fischer Frankfurt am Main 2005 ISBN 3 10 000420 5 S 55 56 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden vom 26 April 1938 Quellen und Volltexte Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden Antiqua Schrift Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von JudenEinzelnachweise Bearbeiten Gotz Aly Hitlers Volksstaat Frankfurt M 2005 S 55 56 Gotz Aly Hitlers Volksstaat S 56 Quellenzitat aus Alf Kruger Die Losung der Judenfrage in der deutschen Wirtschaft Kommentar zur Judengesetzgebung Limpert Verlag Berlin 1940 S 211 Thomas Ramge Die Flicks eine deutsche Familiengeschichte um Geld Macht und Politik Campus Verlag 2004 S 109 Online Teilansicht Gotz Aly Hitlers Volksstaat S 57 Gotz Aly Hitlers Volksstaat S 58 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden amp oldid 231044430