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Die Demokratie ist in der Schweiz so ausgestaltet dass die Stimmburger als Souveran auf allen Staatsebenen Gemeinde Kanton Bundesstaat als Inhaber der obersten Gewalt Souveran in Sachfragen abschliessend entscheiden konnen Die direkte Demokratie ist ein zentrales Element der Schweizer Staatsordnung In keinem anderen Staat verfugt das Volk uber so umfassende Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz Die Landsgemeinde Albert Welti 1910 12 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Entwicklung der demokratischen Institutionen 1 1 Alte Eidgenossenschaft 1 2 Die Entwicklung der modernen Demokratie in den Kantonen und Gemeinden 1 3 Die Entwicklung der direkten Demokratie auf Bundesebene 2 Zentrale Elemente der eidgenossischen Demokratie 2 1 Reprasentative und direkte Demokratie 2 2 Rechtsstaatliche Demokratie 2 3 Bundesstaatliche Demokratie 2 4 Verhaltnis von Regierung und Parlament 2 5 Konkordanzdemokratie 3 Kategorien direktdemokratischer Rechte 3 1 Referendum 3 2 Initiativen 4 Volksrechte auf Bundesebene 4 1 Wahlen 4 2 Volksinitiative 4 3 Obligatorisches Referendum 4 4 Fakultatives Referendum 5 Herausforderungen 5 1 Rechtsstaatlich problematische Volksinitiativen 6 Okonomische Aspekte der direkten Demokratie 7 Bedrohungen 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseEntstehung und Entwicklung der demokratischen Institutionen BearbeitenSeit dem Mittelalter gab es in einigen Kantonen die direktdemokratische Institution der Landsgemeinde In den freien Gemeinden der Drei Bunden war die direkte Demokratie am weitesten entwickelt In der Neuzeit wurde die demokratische Entwicklung in der Schweiz von den grosseren Kantonen mit ihren eher reprasentativen Systemen bestimmt 1840 waren sieben Kantone mit Landsgemeinden Appenzell Innerrhoden Appenzell Ausserrhoden Glarus Nidwalden Obwalden Uri Schwyz sechs mit halbdirekter Demokratie Baselland Graubunden Luzern St Gallen Wallis Zug elf mit rein reprasentativer Demokratie Aargau Bern Basel Freiburg Genf Schaffhausen Solothurn Thurgau Tessin Waadt Zurich und einer als konstitutionelle Monarchie Neuenburg ausgestaltet Die Bundesverfassung von 1848 enthielt nur wenige Elemente der direkten Demokratie wie die Initiative auf Totalrevision der Verfassung Die wichtigsten Volksrechte auf Bundesebene wurden 1874 mit dem fakultativen Gesetzesreferendum und 1891 mit der Verfassungsinitiative eingefuhrt Damals wurde die Schweiz zu jenem Staat der weltweit die am starksten ausgebaute direkte Demokratie hat 1 Alte Eidgenossenschaft Bearbeiten Hauptartikel Alte Eidgenossenschaft nbsp Landsgemeinde Kanton Appenzell Innerrhoden 2005 Erste demokratische Mitbestimmungsrechte des Volkes konnen in der Schweiz bis ins Mittelalter zuruckgefuhrt werden Zusammenfassend lassen sich drei Grundtypen der Volksbeteiligung unterscheiden die Landsgemeinden die Gemeindereferenden in den zugewandten Orten und die Volksanfragen in den Stadterepubliken Erste Spuren der Landsgemeinden finden sich im 13 und im 14 Jahrhundert in Uri Schwyz Unterwalden Appenzell und Zug Auch kleinere Gemeinwesen z B Toggenburg oder Uznach hatten Landsgemeinden diese waren im Vergleich zu jenen in der Innerschweiz jedoch eher schwach ausgepragt 2 Die Landsgemeinden tagten einmal jahrlich ein Landammann die Landrate und eine gewisse Anzahl an Landleuten konnten eine ausserordentliche Landsgemeinde einberufen Stimmberechtigt waren Manner ab 14 respektive 16 Jahren wobei Abwesenheit unter Strafe stand Die Landsgemeinde vereinte die legislative die exekutive und die judikative Gewalt folglich gab es keinen Rechtsschutz vor ihren Beschlussen 3 Silvano Mockli bezeichnete die Landsgemeinde Demokratien am Ende der Alten Eidgenossenschaft deswegen als Volksoligarchien darauf bedacht ihre Privilegien zu verteidigen Sie wehrten sich gegen die Ideen der Gleichheit und der individuellen Freiheit die mit der Aufklarung aufkamen 4 Das Selbstverstandnis der Landsgemeinden war enorm Die Schwyzer Landsgemeinde erklarte 1655 dass sie niemanden uber sich anerkenne als Gott allein Art 19 der Verfassung von Appenzell Innerrhoden bezeichnet die Landsgemeinde noch heute als die oberste Behorde des Landes 5 nbsp Grundordnung der Zuger Landsgemeinde von 1698 In den Drei Bunden 1524 1798 Vorlaufer des Kantons Graubunden und im Wallis verfugten die Gerichtsgemeinden uber ein Referendumsrecht Es handelte sich um ein foderatives Referendum bei dem die einzelnen Gliedstaaten die Gerichtsgemeinden bei der Meinungsbildung des Gesamtstaates des Freistaats mitwirkten Das Referendum war deliberativ und obligatorisch ausgestaltet Trotz seines foderalistischen Charakters wurde das Gemeindereferendum als demokratisches Instrument betrachtet 6 Da sich die Drei Bunde uber eine grosse Flache erstreckten sodass ein Landsgemeinde nicht moglich war wurde in Graubunden ein Bundestag gebildet an den die Gerichtsgemeinden instruierte Abgeordnete entsenden konnten Die Position der einzelnen Gerichtsgemeinden wurde durch Volksabstimmung in einzelnen Landsgemeinden bestimmt wobei zumeist ein relatives Mehr notig war so werden noch heute die Standesstimmen bei eidgenossischen Volksabstimmungen ermittelt 7 Im Verlauf der Zeit gewann das Gemeindereferendum an Bedeutung Wahrend im 16 Jahrhundert den Gemeinden deutlich weniger als 10 der freistaatlichen Beschlusse den Gerichtsgemeinden zur Abstimmung vorgelegt wurden 8 stieg die Zahl im 17 Jahrhundert markant 9 wobei die Aussenpolitik numerisch den wichtigsten Bereich darstellte bis zu 25 in den Drei Bunden 8 Das Gemeindereferendum bescherte dem Freistaat Graubunden ein aussergewohnlich hohes Mass an Stabilitat und genoss in der Bevolkerung hohe Legitimitat Bei den Abstimmungen und der Amterbesetzung an den Landsgemeinden in der Gerichtsgemeinde bestand eine prinzipielle rechtliche Gleichheit aller Stimmberechtigten Das Referendum ubertrug den Gerichtsgemeinden und deren Bevolkerung eine Mitverantwortung fur das Gemeinwohl Da wichtige Entscheidungen in einem deliberativen Prozess an der Landsgemeinde diskutiert wurden verfugten die Burger trotz Lucken in der Schulbildung uber ein Grundwissen politischer Ablaufe 10 Die Entwicklung der modernen Demokratie in den Kantonen und Gemeinden Bearbeiten Die moderne Demokratie entwickelte sich in der Schweiz ab den 1830er Jahren parallel mit dem Ausbau des Pressewesens und der verfassungsmassigen Verankerung der Pressefreiheit die bereits wahrend der Helvetik bestanden hatte Das Pressewesen stellte einen wichtigen Faktor in der politischen Auseinandersetzung und der Verbreitung des direktdemokratischen Gedankengutes dar Die theoretischen Grundlagen und rechtlichen Begrundungen waren in der Schweiz bereits im 18 Jahrhundert von der Westschweizer Naturrechtsschule und Jean Jacques Rousseau gelegt worden Die Entwicklung fand in den Kantonen statt und wurde von unten von den demokratischen Bewegungen in den meist landlichen Gemeinden und Untertanengebieten angestossen Um die verschiedenen Forderungen nach dem Ausbau der demokratischen Rechte durchsetzen zu konnen wurde mit Petitionen und Memorials die Anderung der Kantonsverfassungen verlangt Entscheidendes neues direktdemokratisches Instrument um die Volkssouveranitat absichern zu konnen wurde das Volksveto ein Vorlaufer des fakultativen Gesetzesreferendums mit dem sich das souverane Volk die Sanktion aller Gesetzesanderungen vorbehielt Der Kanton Appenzell Innerrhoden war einer der ersten in dem die Kabinettspolitik der herrschenden Familien in der Landsgemeindedemokratie vom Volk nicht mehr toleriert und mit der Verfassung von 1829 eine moderne Demokratie nach dem Gusto des Volkes errichtet wurde Hauptartikel Direkte Demokratie im Kanton Appenzell Innerrhoden Dem Kanton St Gallen gelang 1831 mit der Einfuhrung des Vetos eine Pionierleistung Sie war das Resultat einer politischen Kompromisslosung zwischen der burgerlich liberalen und landlich demokratischen Stromung im Verfassungsrat und dem Einfluss des fruhen Theoretikers der direkten Demokratie Franz Anton Good Hauptartikel Direkte Demokratie im Kanton St Gallen Der Kanton Luzern war 1841 der dritte Kanton der ein Gesetzesveto einfuhrte und der erste der dazu eine eigentliche Vetodebatte in Presse Parlament und Offentlichkeit durchfuhrte Die Luzerner Stimmberechtigten erhielten mit dem Instrument des Vetos an den Vetogemeinden ein Mitspracherecht bei Gesetzgebung Bundnissen Vertragen usw und wurden damit im Sinne der Volkssouveranitat oberste gesetzgebende Instanz Nirgendwo sonst in der Eidgenossenschaft besass eine kantonale Bevolkerung soviel Macht Diese Debatte war fur die weitere Entwicklung der direkten Demokratie in den anderen Kantonen und auf Bundesebene bahnbrechend 11 Hauptartikel Direkte Demokratie im Kanton Luzern Die neue Verfassung des Kantons Zurich die am 18 April 1869 von uber 60 Prozent der Stimmenden angenommen wurde war die erste direktdemokratische Verfassung in der Schweiz Vor Zurich hatte kein Kanton einen solch radikalen Wandel von einem reinen Reprasentativsystem zu einem Modell mit weitreichenden direktdemokratischen Elementen vollzogen Die Idee der reinen Volksherrschaft wurde in einer den modernen Kulturverhaltnissen entsprechenden Form eingefuhrt 12 Hauptartikel Direkte Demokratie im Kanton Zurich Die Entwicklung der direkten Demokratie auf Bundesebene Bearbeiten Im 19 Jahrhundert wurde die aus dem Spatmittelalter stammende politische und genossenschaftliche Kultur Landsgemeinden fortgesetzt und verstarkt die besonders bei der Schweizer Landbevolkerung auf grosses Interesse stiess Volkstage als Landsgemeinden ab 1830 Verschiedene Krafte auf unterschiedlichen theoretischen Wegen waren am politischen Prozess zur Entwicklung der direkten Demokratie auf Bundesebene beteiligt Der Katholizismus hatte zur Entwicklung der direkten Demokratie mit seinem Einfluss auf die Volksschule und die hoheren Schulen beigetragen Die erste organisierte Gemeindeform in der Schweiz war die genossenschaftlich und dezentral aufgebaute Kirchgemeinde Kirchgenossen die die Gemeindefreiheit Selbstbestimmung auf naturrechtlicher Grundlage forderte 13 Der Liberalismus pragte mit der liberalen Staatsidee der Aufklarungs und franzosischen Revolutionszeit leitende Grundsatze der helvetischen Verfassungen und forderte die Volksschule favorisierte die reprasentative Demokratie bekampfte die direkte Demokratie und den Foderalismus und negierte das moderne Naturrecht 14 Die Fruhsozialisten festigten aufgrund des Naturrechts und mit Bezug zur Genossenschaftstradition die direktdemokratischen staatlichen Grundlagen 15 Der entscheidende Durchbruch der direkten Demokratie auf Bundesebene erfolgte durch die temporare Verbindung und gegenseitige Befruchtung von fruhsozialistischen liberal radikalen Ansatzen mit katholisch konservativen Vorstellungen Mit dem Widerstand der Katholisch Konservativen Beharren auf der kantonalen Souveranitat und dem Sonderbundskrieg wurde 1848 als Kompromiss eine bundesstaatlich foderalistische Losung moglich Das gemeinsame Ziel wurde die Schaffung der direkten Demokratie und damit die Konkretisierung der Volkssouveranitat Die Volksbewegung der landlichen Bevolkerung war die Haupttragerin direktdemokratischer Konzepte und Forderungen Sie konnte schliesslich die direkte Demokratie durchsetzen 16 Zentrale Elemente der eidgenossischen Demokratie BearbeitenReprasentative und direkte Demokratie Bearbeiten In keinem anderen Staat wird die Volkssouveranitat so konsequent umgesetzt wie in der Schweiz Das Volk entscheidet ausnahmslos uber alle Verfassungsfragen und wichtige Erlasse des Parlaments unterstehen der Nachentscheidung durch die Stimmburger Die Zustimmung des Volks bildet die Legitimationsgrundlage des Staates und seiner Einrichtungen Obschon sich absolute Volkssouveranitat nicht verwirklichen lasst wird die Demokratie vom Grundsatz getragen dass die Burger die staatliche Willensbildung tragen wenngleich nicht jedes einzelne Gesetz und jeder einzelne Beschluss die Zustimmung aller Gruppen finden kann 17 Die ausgebauten Volksrechte sind das herausragende Merkmal der schweizerischen Demokratie Wahrend sich die Mitwirkungsmoglichkeiten der Bevolkerung in einer reprasentativen Demokratie auf die Wahl der gesetzgebenden Gewalt Legislative beschranken trifft das Schweizer Volk die grundlegenden Sachentscheide oder stimmt uber Beschlusse des Parlaments ab 18 Die Mischform von reprasentativen und direktdemokratischen Elementen wird in Lehre und Praxis 19 oft als halbdirekte Demokratie bezeichnet Neuere Lehrmeinungen 20 sprechen sich allerdings gegen diese Begrifflichkeit aus da sie entbehrlich und nicht aussagekraftig sei Der Ausdruck suggeriere falschlicherweise dass es auch eine nur direkte Demokratie gebe was im modernen Staat undenkbar ist 21 Die direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte andern aber nichts daran dass Bund und Kantone primar reprasentative Demokratien sind Die Volksrechte sind eingebettet in einen geordneten Entscheidungsfindungsprozess bei dem die gewahlten Reprasentativorgane einen erheblichen Anteil an der staatlichen Willensbildung haben 22 Die Mehrheit der politischen Entscheidungen erfolgt ohne Mitwirkung des Volkes nur gegen etwa 7 der referendumspflichtigen Erlasse auf Bundesebene wird es wirklich ergriffen 23 Die Referenden knupfen zudem alle an Parlamentsentscheide an Das Volk kann den Inhalt der Vorlagen daher nicht andern Die Volksinitiative auf Totalrevision der Verfassung beauftragt im Fall ihrer Annahme das Art 193 Abs 3 BV Parlament zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung die Volk und Standen vorzulegen ist Einzig die Volksinitiative auf Teilrevision hat revolutionaren Charakter denn sie verwirklicht eine parlamentsunabhangige Verfassungsrevision 24 Rechtsstaatliche Demokratie Bearbeiten Die Schweiz ist ein Rechtsstaat alles staatliche Handeln bedarf einer gesetzlichen Grundlage Legalitatsprinzip Anders als in anderen Staaten z B Frankreich wo der Prasident dem Volk jedes Gesetz zur Annahme oder Verwerfung vorlegen kann sind Volksabstimmungen aus rein politischen Grunden ausgeschlossen 25 Das Recht ist nicht nur Grundlage Art 5 Abs 1 BV sondern auch Schranke der Demokratie und soll der willkurlichen Machtausubung einen Riegel vorschieben 26 Die unmittelbare Volkssouveranitat ist das Alleinstellungsmerkmal der schweizerischen Demokratie Volkssouveranitat kann jedoch nicht eigenstandig fur einen funktionierenden Verfassungsstaat sorgen Zu dessen Grundgerust gehoren unweigerlich auch die Gewaltenteilung und die Grundrechte Demokratie ohne gesicherte Verfahren wie sie die Verfassung bietet verliert sich in unverbindlicher Spontanitat oder in der Manipulation von ad hoc arrangierten Volksbefragungen Demokratie ohne Grundrechte droht gewalttatig zu werden 27 Demokratie und Rechtsstaat stehen in einem Spannungsverhaltnis Wahrend die Verwirklichung der Demokratie moglichst weitreichende Entscheidungsbefugnisse fur die Burger verlangt setzt der Rechtsstaat voraus dass auch demokratisch zustandegekommene Entscheide illegitim und illegal sein konnen und zum Schutz von unantastbaren Grundrechten aufgehoben werden mussen 28 Im Unterschied zu Deutschland und den Vereinigten Staaten kennt die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit fur Erlasse des Bundes ausser im Rahmen der konkreten Normenkontrolle 29 Das demokratische Prinzip wird in der Schweiz starker gewichtet als das rechtsstaatliche Das zeigt sich neben dem Fehlen der Verfassungsgerichtsbarkeit auch an der Tatsache dass die Verfassung mit einem einfachen Mehr je 50 der Parlamentarier der beiden Kammern mussen zustimmen geandert werden kann wahrend dies in Deutschland einer Zweidrittelmehrheit bedarf Unantastbare Grundprinzipien sind dadurch weniger stark geschutzt 28 Analysen aus Befragungen zeigen dass fur die Burger die Beteiligung an einer Volksabstimmung wichtiger ist als der Grundrechtsschutz 30 Einige Autoren sehen dieses Ungleichgewicht als Missstand sie wollen daher den Rechtsstaat starken 31 32 wahrend andere den Status quo verteidigen 33 Abgesehen von den Spannungsfeldern die es zwischen Demokratie und Rechtsstaat gibt wirken beide Strukturprinzipien symbiotisch aufeinander Der Rechtsstaat bedingt die Demokratie und vice versa 34 Der exzessive Gebrauch von Notrecht durch die Regierung gefahrdet beispielsweise nicht nur den Rechtsstaat indem die Macht des Parlaments ausgehohlt wird sondern ebenso die Mitwirkungsrechte des Volkes Die demokratischen Rechte konnen nur dann verwirklicht werden wenn sie umfassenden gerichtlichen Schutz erfahren 35 Bundesstaatliche Demokratie Bearbeiten Siehe auch Foderalismus in der Schweiz Der foderalistische Aufbau der Schweiz bestimmt das Wesen der Demokratie in vielerlei Hinsicht Dank der bundesstaatlichen Struktur ist eine politische Teilnahme des Volks in einem lokalen ihnen nahen Rahmen moglich Die Aufgabenteilung ist so strukturiert dass immer die unterste Ebene soweit moglich und sinnvoll eine Aufgabe erfullen muss wodurch die Legitimitation des staatlichen Handelns erhoht wird 36 Nur die weitreichende Organisationsautonomie der Kantone erlaubte es dass sich eine grosse Vielfalt demokratischer Institutionen herausbilden konnte Daher unterscheiden sich kantonale Demokratien zuweilen erheblich voneinander Wahrend die Kantone im 19 Jahrhundert als Vorbilder fur die Demokratie im Bund dienten ist die Demokratisierung zu einem Mittel geworden um im Lichte der schleichenden Zentralisierung ihre Eigenstandigkeit zu behaupten 37 Foderalismus und Demokratie sind jedoch weniger eng miteinander verknupft als die Demokratie mit dem Rechtsstaat Der Foderalismus ist nicht an die Demokratie gebunden und die Demokratie ist das zeigen die politischen Systeme Frankreichs und des Vereinigten Konigreichs ohne den Foderalismus denkbar 38 Der Foderalismus schrankt die Demokratie auch ein mehr noch In der Sache bilden Foderalismus und Demokratie Gegensatze jedenfalls forderte die direkte Demokratie der Kantone die Zentralisierung und deren sukzessive Entmachtung 39 Das Standemehr wirkt zugunsten der kleineren Kantonen und dient dem Minderheitenschutz einem ahnlichen Zweck folgt der Standerat indem eine Majorisierung durch die dicht bevolkerten Kantone verhindert soll Das Standemehr bricht jedoch mit der fundamentalen Regel der Demokratie one man one vote und hat zur Folge dass eine Stimme unter Umstanden im Kanton Obwalden deutlich mehr Gewicht hat als eine im Kanton Zurich 40 Dadurch wird eine allfallige negative Entscheidung der Kantone hoher gewichtet als die Zustimmung des Volkes Damit entsteht zwischen dem bundesstaatlichen Machtausgleich auf der einen und der demokratischen Mehrheitsregel auf der anderen Seite ein Widerspruch der jedoch dadurch etwas abgefedert wird dass die Standesstimmen ebenfalls demokratisch zustande kommen 41 Dieser Widerspruch zwischen Foderalismus und Demokratie ist aber gewollt Die Kantone bestanden schon vor 1848 wahrenddessen die Bundesverfassung von 1848 das schweizerische Volk als Verfassungsorgan neu schuf Die Kantone traten unter der Bedingung in den Bund ein dass ihr Fortbestehen gesichert ist Mit der Standesstimme steht ihnen ein Mittel zur Hand mit dem sie einer vom Volksmehr ermoglichten Zentralisierung Einhalt gebieten und ihre Autonomie und Souveranitat schutzen konnen Das Erfordernis des Standemehrs ist das mit Abstand wirksamste Mittel der Kantone zu ihrer Behauptung im Bundesstaat Der Standerat erwies sich dagegen fur den Foderalismus als ineffektiv 41 allen voran wegen des Instruktionsverbots Art 161 Abs 1 BV das verlangt dass die National und Standerate ohne Weisung stimmen Auch die Standerate sind Abgeordnete der Bundesversammlung wie die US Senatoren und keine Delegierten der Kantone anders als die Mitglieder des deutschen Bundesrats 42 Verhaltnis von Regierung und Parlament Bearbeiten Hauptartikel Gewaltenteilung Dem Schweizer Staatswesen liegt eine Gewaltenteilung zugrunde die dem Schutz der Grundrechte des Foderalismus und der Demokratie dient Die Gewaltenteilung in der Schweiz basiert auf einer moglichst grossen Unabhangigkeit der Staatsgewalten Hierin unterscheidet sich das schweizerische vom deutschen System das dem parlamentarischen Typus folgt in dem das Schicksal von Regierung und Parlament wegen des Misstrauensvotums und der Vertrauensfrage aneinander geknupft ist Die Regierungen sind auf sie zuverlassig unterstutzende Mehrheiten im Parlament angewiesen ansonsten drohen Neuwahlen 43 Das System der Gewaltenteilung geht auf den Staat des 19 Jahrhunderts zuruck und vermag die vorherrschende Staatswirklichkeit nicht adaquat zu beschreiben Es beruht zu sehr auf der Trennung der Gewalten und berucksichtigt deren Zusammenwirken nur unzureichend zudem uberlappen die Funktionen der drei klassischen Gewalten So ist der Bundesrat die oberste Exekutivbehorde doch ist ihm ein wichtiger Teil der Rechtsetzung das Kerngeschaft des Parlaments zugewiesen Art 182 BV Der Lowenanteil der Verordnungen werden durch ihn erlassen 44 Der Bundesversammlung kommt eine starke Rolle im Gewaltengefuge zu Nach Art 148 Abs 1 BV ubt sie die oberste Gewalt aus unter Vorbehalt der Volksrechte Parlamentssuprematie Daraus folgt aber keine rigorose hierarchische Abstufung in dem Sinne dass die Exektuvie bloss das Recht das von der ubergeordneten Legislative erlassen wurde vollzieht 45 Wegen der Vormachtstellung des Parlaments kennt die Schweiz anders als die Vereinigten Staaten kein System der Checks and Balances Der Bundesrat verfugt uber keine rechtlichen Mittel kein Vetorecht bei Parlamentsbeschlussen um die Gewalt der Bundesversammlung zu begrenzen die hemmenden Befugnisse sind vor allem dem Parlament ubertragen Art 169 BV Oberaufsicht der Bundesversammlung uber den Bundesrat und die Bundesverwaltung Das Parlament untersteht seinerseits der Kontrolle des Volkes und derjenigen der Medien 46 Uber die personelle Gewaltenteilung hinaus wird die Regierung nicht vom Volk sondern dem Parlament gewahlt Das Parlament verfugt uber umfassende Informations und Initiativrechte 47 Konkordanzdemokratie Bearbeiten Hauptartikel Konkordanzdemokratie Politische Entscheidungen werden in der Schweiz nach dem Modell einer Konkordanzdemokratie gefallt die sich zwischen den Extremen der reinen Konkurrenzdemokratie in der fur einen Beschluss genugen 50 Prozent plus eine Stimme genugen und der Konsensdemokratie in der fast alle mit dem Beschluss einverstanden sein mussen bewegt Die Begrifflichkeiten sind jedoch nicht einheitlich nach der Typologie Arend Lijpharts ist die Schweiz der Prototyp der Konsensdemokratie 48 Im konkurrenzdemokratischen System dem dasjenige des Vereinigten Konigreichs am nachsten kommt 49 wird alles nach dem Willen der parlamentarischen Mehrheit entschieden Die von ihr gebildete Regierung kann ihr politisches Programm durchsetzen ohne dabei Rucksicht auf andere Parteien und Gruppierungen nehmen zu mussen Regierung und Parlamentsmehrheit stehen als Einheit einer parlamentarischen Opposition gegenuber Referenden sind konkurrenzdemokratischen Systemen folglich fremd Die Konsensdemokratie bezeichnet dagegen ein politisches System das wesentlich auf Verhandlungen zwischen den einzelnen politischen Kraften basiert 50 Fur die Schweizer Konkordanzdemokratie ist das Fehlen einer festgelegten Opposition wie es sie in Deutschland oder den Vereinigten Staaten gibt zentral Stattdessen existiert eine Koalition die alle grossen Parteien umfasst Sie verantwortet die Regierungsgeschafte wahrend die ausserparlamentarischen Krafte mittels direktdemokratischer Rechte punktuell opponieren Deswegen haben wechselnde Krafteverhaltnisse im Parlament weniger Einfluss auf die Regierungspolitik als in Konkurrenzdemokratien Die Konkordanzdemokratie ist darauf ausgerichtet die Autonomie subnationaler Einheiten Gliedstaaten Regionen Gemeinden zu schonen und sie ist in der Lage gesellschaftliche Gruppen die sich religios sprachlich oder ethnisch voneinander abgrenzen zu integrieren Damit eine Konkordanzdemokratie funktionieren kann ist es elementar dass die politischen Eliten der verschiedenen Gruppen miteinander kooperieren 51 In der schweizerischen Konkordanzdemokratie streben die politischen Akteure danach moglichst grosse Mehrheiten zu bilden Minderheiten zu integrieren und Kompromisse zu suchen sodass moglichst alle politischen Krafte an der Entscheidfindung beteiligt sind und sich in den Entscheidungen wiederfinden konnen Die starkste Auspragung dessen findet sich in der Organisation des Bundesrats als Kollegialbehorde die nach der Zauberformel die durch einen Parteienproporz bestimmt wird zusammengesetzt ist 52 Aber auch Parteien die nicht der Regierung angehoren Grune Grunliberale sind teil des Konkordanzsystems halt im Parlament Auch sie unterstutzen bisweilen Vorlagen der Regierung um in anderen Fallen Vorlagen zusammen mit Parteien die in der Regierung vertreten sind zu bekampfen Da in der Regierung dadurch die grossen politischen Krafte vertreten sind steigen die Chancen dass diese Regierung Gesetzesentwurfe ausarbeitet die im Parlament und im Volk Mehrheiten finden Die Konkordanz ist somit eine notwendige Folge sowohl der wechselnden Mehrheiten im Parlament als auch der direktdemokratischen Instrumente der Stimmberechtigten 53 Auch die Zusammensetzung des Bundesgerichts entspricht weitgehend den parlamentarischen Krafteverhaltnissen Die Bundesversammlung mochte damit erreichen dass auch die politischen Richtungen verhaltnismassig vertreten werden 54 Kategorien direktdemokratischer Rechte BearbeitenReferendum Bearbeiten Mit dem Referendum bestatigt oder verwirft das Volk einen parlamentarischen Beschluss wobei der Abstimmungstext nicht geandert werden kann Der Beschluss des Parlaments ist somit nicht endgultig sondern bedarf entweder zwingend oder auf Verlangen der Stimmberechtigten der Zustimmung des Volkes Negative Entscheide also die Ablehnung eines Beschlusses unterstehen grundsatzlich nicht dem Referendum Das konstruktive Referendum ist ein Sonderfall des Referendums da es die einzige Ausformung des Referendums ist mit dem das Volk den Inhalt tatsachlich bestimmen kann 55 Das konstruktive Referendum existiert auf Bundesebene nicht 56 Ein Referendum ist obligatorisch oder fakultativ Das obligatorische Referendum unterstellt einen Parlamentsbeschluss von Amtes wegen der Volksabstimmung Auf einen Beschluss des Parlaments muss daher eine Volksabstimmung folgen Das fakultative Referendum wird hingegen von einem Teil der Stimmberechtigten oder von anderen Akteuren ausdrucklich verlangt Ob ein Erlass dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum untersteht bestimmt die Verfassung oder das Gesetz 57 Das Referendum entfaltet bremsende Wirkung im Gegensatz zur Volksinitiative Wahrend Volksinitiaven selten angenommen werden es ist jedoch eine Tendenz zu erfolgreichen Initiativen auf Bundesebene festzustellen haben Referenden eine erhebliche Chance Beschlusse des Parlaments zu Fall zu bringen Das liegt vor allem an der grossen Personenzahl die ein Referendum hinter sich vereinigen kann Das sind zum einen die Anhanger des bisherigen Zustandes sowie die Befurworter kleinerer Anderungen die finden ein Beschluss sei unnotig oder wolle zu viel Hinzu kommen noch jene Kreise denen der Beschluss zu wenig weit geht und die sogenannten chronischen Neinsager 58 Da Parlamentsvorlagen verhaltnismassig leicht in der Volksabstimmung umgeworfen werden konnen hat das Referendum erhebliche Vorwirkungen auf die Ausarbeitung des Beschlusses Die Moglichkeit fur Schweizer Stimmburger ein fakultatives Referendum zu ergreifen war massgeblich fur die Herausbildung der Konkordanzdemokratie verantwortlich Bundesrat und Parlament ist es daran gelegen eine Vorlage moglichst referendumssicher auszugestalten um eine Abstimmung zu verhindern bei der sie moglicherweise vom Volk abgelehnt wird Durch das Referendum kann ein grosser Teil der Bevolkerung politisch partizipieren Aber auch wenn eine Vorlage in der Abstimmung abgelehnt wird greift sie das Parlament zum Teil wieder auf wobei jene Argumente die im Abstimmungskampf dominierten mit einbezogen werden 59 Initiativen Bearbeiten Siehe auch Volksinitiative Schweiz Mit der Volksinitiative kann eine bestimmte Zahl an Stimmberechtigten entweder direkt dem Volk oder zunachst dem Parlament einen Beschluss vorschlagen Wahrend das Referendum an einen Beschluss des Parlaments anknupft unterbreitet die Initiative einen Vorschlag Nicht nur das Volk sondern auch die einzelnen Parlamentsmitglieder und die Regierung im Bund ausserdem die beiden Kammern der Bundesversammlung parlamentarische Initiative und die Kantone Standesinitiative verfugen uber ein Initiativrecht Art 160 und Art 181 BV Dem Parlament steht es jedoch frei diese Auftrage weiterzuverfolgen oder sie zu verwerfen Gleiches gilt fur Volksmotionen Die Volksinitiative fuhrt hingegen in der grossen Mehrzahl der Falle zur Volksabstimmung entweder direkt oder durch einen Gegenentwurf zu dessen Gunsten die Initiative zuruckgezogen werden kann Gegen die Gegenentwurfe kann jedoch wieder das Referendum ergriffen werden bei einem Gegenentwurf auf Verfassungsebene ist es obligatorisch 60 Volksinitiativen nehmen in der Schweiz verschiedene Formen an Die beiden wichtigsten sind die allgemeine Anregung und der ausgearbeitete Entwurf Mit der allgemeinen Anregung wird das Parlament angewiesen in bestimmter Weise tatig zu werden Die Gesetzesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung beispielsweise verlangt dass ein Gesetz in bestimmter Weise geandert werden soll Die Ausarbeitung des Gesetzestextes ist Sache des Parlaments die allgemeine Anregung gibt nur die Richtung der Revision an Der ausgearbeitete Entwurf hingegen uberlasst dem Parlament keinen Spielraum die Bestimmung zu konkretisieren und schlagt einen endgultigen Wortlaut vor Der ausgearbeitete Entwurf ist die radikalere und durchsetzungskraftigere Form der Volksinitiative und entsprechend wesentlich beliebter als die allgemeine Anregung Mit einer Verfassungsinitiative kann ebenso ein Verfahren auf Totalrevision begonnen werden Art 138 Nebst der Volksinitiative kennt der Kanton Zurich eine Behorden oder Einzelinitiative 61 Aus demokratischen Gesichtspunkten ist die Volksinitiative radikaler als das Referendum da das Parlament umgangen wird Wahrend das Referendum konservativ wirkt ist die Volksinitiative dynamisch Sie vermag die bremsenden Wirkungen des Referendums teilweise zu kompensieren indem sie die politische Innovation ob direkt oder indirekt fordert Zudem fuhrt sie zur starkeren Berucksichtigung jener politischen Akteure deren Interessen im reprasentativ demokratischen System vernachlassigt werden 62 Sie tragt auch der Tatsache Rechnung dass der einzelne Stimmberechtigte je nach Sachgebiet einmal zur Mehrheit und ein anderes Mal zu einer Minderheit gehort Diesen zahlreichen Minderheiten gibt das Initiativrecht die Moglichkeit sich in der Volksabstimmung gegen die Parlamentsmehrheit in einer bestimmten Frage durchzusetzen 63 Entgegen ihrer eigentlichen Funktion eine Volksabstimmung herbeizufuhren versuchen Initiativen zunehmend die Exekutive mit der Verwaltung und das Parlament in ihrem Sinn zu beeinflussen und zur Ausarbeitung eines Gegenentwurfs zu bewegen zu dessen Gunsten die Initiative meistens zuruckgezogen wird Auch Initiativbegehren die in der Abstimmung verworfen werden sich jedoch einer vergleichsweise hohen Unterstutzung erfreuten konnen die Tatigkeit des Parlaments beeinflussen 64 Volksrechte auf Bundesebene BearbeitenWahlen Bearbeiten Der Nationalrat bildet mit dem nach kantonalem Recht gewahlten Standerat die Bundesversammlung Der Nationalrat besteht aus 200 Mitgliedern die mittels Verhaltniswahl Proporzwahl gewahlt werden Die Sitze werden nach der Bevolkerungszahl auf die Kantone verteilt wobei jedem Kanton mindestens einer zusteht Das derzeitige Verfahren Hagenbach Bischoff bei dem jeder Kanton einen Wahlkreis bildet verfalscht jedoch den Proporzgedanken und verzerrt das Wahlergebnis denn als Berechnungsgrundlage fur die Verteilung der Mandate auf die Listen dienen die kantonalen Ergebnisse und nicht etwa die nationalen In einem Kanton dem weniger als 10 Sitze zustehen muss eine Partei einen Zehntel der Stimmen erhalten um sicher einen Nationalratssitz zu gewinnen in Kantonen mit 2 Sitzen sogar ein Drittel der Stimmen 65 Wenngleich kein Mindestquorum wie im Deutschen Bundestag Funf Prozent Hurde existiert ergibt sich dadurch eine faktische Sperrklausel von mehr als 10 weshalb Stimmen fur kleine Parteien wirkungslos sind 66 Dadurch wird der Grundsatz der Erfolgswertgleichheit verletzt wonach alle Stimmen in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen sollen zumal einige verschwendet wurden 67 Das Bundesgericht raumte daher ein dass das Wahlsystem moglicherweise den Anforderungen an ein Wahlsystem bei kantonalen und kommunalen Proporzwahlen gemass Art 34 BV nicht entspricht 68 Der Nationalrat reprasentiert die Gesamtbevolkerung nicht nur die Stimmberechtigten Dadurch wird allerdings die Stimmkraftgleichheit moglichst gleichmassiges Verhaltnis von Einwohner und Sitzzahl relativiert In Kantonen mit einem hoheren Anteil an Auslandern pro Wahlberechtigten werden mehr Sitze vergeben als in Kantonen mit einem niedrigeren Auslanderanteil Von dieser Regelung profitieren namentlich die Kantone Genf Basel Stadt und Waadt 69 Volksinitiative Bearbeiten Auf Bundesebene existiert die Verfassungsinitiative in Form des ausgearbeiteten Entwurfs und der allgemeinen Anregung Art 139 BV wobei sich der ausgearbeitete Entwurf wegen seiner Durchschlagskraft grosserer Beliebtheit erfreut 480 der ca 500 lancierten Initiativen waren ausgearbeitete Entwurfe Mit 100 000 Unterschriften in 18 Monaten konnen Stimmberechtigte eine Teil oder Totalrevision der Bundesverfassung verlangen wobei nur die Initiative auf Teilrevision von praktischer Bedeutung ist Sie bringt ein fundamentales Prinzip der schweizerischen Staatsidee die direkte Beteiligung der Stimmburger in Sachfragen zum Ausdruck denn sie gibt dem Volk die Moglichkeit jederzeit fast beliebige Verfassungsinhalte andern oder neu hinzufugen zu konnen 70 Das Initiativrecht unterliegt jedoch gewissen Schranken Zum einen muss die Einheit der Form gewahrt werden d h eine Initiative wird entweder als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf vorgelegt Die Einheit der Materie verlangt dass zwischen den einzelnen Teilen der Initiative ein sachlicher Zusammenhang besteht Schliesslich darf eine Volksinitiative den zwingenden Bestimmungen des Volkerrechts nicht zuwiderlaufen Wenn diese verletzt werden wird die Initiative von der Bundesversammlung fur teil ungultig erklart Eine letzte nicht formelle Schranke ist die faktische Undurchfuhrbarkeit eine Initiative die Unmogliches verlangt wurde ebenso fur ungultig erklart werden 71 Dass eine Initiative fur ungultig erklart wird kommt jedoch nur ausserst selten vor seit Einfuhrung des Initiativrechts funfmal bei einer Initiative war nur ein Teil ungultig 72 Immer haufiger werden auf Bundesebene die Gegenentwurfe die die Bundesversammlung als Alternative zu einer Volksinitiative ausarbeitet Diese Gegenentwurfe sind entweder Verfassungs zumeist aber Gesetzesvorlagen mit denen das Parlament einen Ruckzug der Initiative zugunsten des Gegentwurfes herbeifuhren will der anschliessend unter Vorbehalt des Referendums in Kraft tritt 73 Obligatorisches Referendum Bearbeiten Siehe auch Volkerrechtliche Vertrage in der Schweiz Staatsvertragsreferendum Jedwede Anderung der Bundesverfassung muss von Volk und Stande abgesegnet werden Art 140 BV Diesem doppelten Mehr Volks und Standemehr unterstehen ebenfalls volkerrechtliche Vertrage die den Beitritt zu einer Organisation fur kollektive Sicherheit z B UNO oder einer supranationalen Gemeinschaft z B EU vorsehen Dieses obligatorische Staatsvertragsreferendum dient dazu die Beteiligung des Volkes bei zentralen Fragen zum politischen System der Schweiz sicherzustellen In der Vergangenheit wurden jedoch auch Vertrage dem obligatorischen Referendum unterstellt Beitritt zum Volkerbund oder dem EWR obschon es damals keine Rechtsgrundlage gab 74 Diese Moglichkeit wird noch heute als ungeschriebenes Verfassungsrecht akzeptiert 75 Dem obligatorischen Referendum unterstehen denn auch Bundesgesetze die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr ubersteigt Art 165 Abs 3 BV Diese Moglichkeit zur Rechtsetzung erstaunt vor dem Hintergrund der traditionellen Normenhierarchie wonach die Verfassung uber den Bundesgesetzen steht denn die Bundesversammlung hat sich bei der Gesetzgebung stets an die Bundesverfassung zu halten Aus Art 140 Abs 1 Bst c folgt auch dass diese verfassungsaufhebenden Bundesgesetze nur dann der Zustimmung von Volk und Standen bedurfen wenn sie langer als ein Jahr in Kraft sind 76 Die Tragweite von Art 165 Abs 3 BV wird in der Lehre kontrovers diskutiert und eine abschliessende Definition was ein solches Bundesgesetz darf oder nicht darf existiert nicht Unter der geltenden Bundesverfassung wurde ein solches Bundesgesetz erst einmal erlassen Am 10 Dezember 2020 beschloss die Bundesversammlung eine dringliche Anderung des Parlamentsgesetzes die es den Mitgliedern des Nationalrats vorubergehend ermoglichte im Fall einer Covid 19 Isolation bzw Quarantane elektronisch das heisst in Abwesenheit abzustimmen was Art 159 Abs 1 BV widerspricht 77 Fakultatives Referendum Bearbeiten Auf Bundesebene kann das fakultative Referendum von 50 000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen ergriffen werden Art 141 BV Das Kantonsreferendum besitzt jedoch keine praktische Bedeutung seit dessen Einfuhrung kam erst ein einziges zustande Steuerpaket 2001 78 Gegenstand des fakultativen Referendums sind immer Beschlusse der Bundesversammlung jedoch bei Weitem nicht alle Verordnungen und einfache Bundesbeschlusse sind der direktdemokratischen Kontrolle entzogen Wenngleich nur eine einzige Bestimmung umstritten ist muss das Referendum als Ganzes gegen den Beschluss ergriffen werden Da das Referendum zwingend ist kann ein referendumspflichtiger Erlass nur in Kraft treten wenn entweder die Referendumsfrist von 100 Tagen unbenutzt ablief oder die Vorlage in der Volksabstimmung angenommen wurde Nur in Ausnahmefallen durfen volkerrechtliche Vertrage vorlaufig angewendet oder Bundesgesetze dringlich in Kraft gesetzt werden wenn der Sachverhalt keinen Aufschub duldet 79 Art 141 BV unterstellt alle neuen Bundesgesetze sowie die Anderung oder Aufhebung bestehender dem fakultativen Referendum Dieses Gesetzesreferendum ist die wichtigste Ausformung des fakultativen Referendums In der Praxis werden grossere Vorlagen manchmal aus taktischen Grunden auf mehrere Bundesgesetze und damit auf verschiedene Referenden aufgeteilt Damit wird erreicht dass ein Reformvorhaben potentiell auch dann Bestand haben kann wenn ein umstrittener Teil bei der Abstimmung verworfen wird Zuweilen ist es aus Grunden der Kompromissfindung notig verschiedene Anderungen in einer Vorlage einem sogenannten Mantelerlass unterzubringen siehe als Beispiele das Klimaschutzgesetz und das Bundesgesetz uber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien Solche Pakete sind dann notig wenn fur eine Reform verschiedene Bundesgesetze geandert werden mussen alle Anderungen einander jedoch bedingen zum Beispiel wird durch ein Bundesgesetz die Finanzierung durch ein weiteres die Umsetzung geregelt Das eine funktioniert nicht ohne das andere Diese Verknupfung ist in der Lehre nicht ganz unbestritten wird aber als zulassig erachtet 80 In seltenen Fallen werden Bundesgesetze fur dringlich erklart d h sie treten am Tag der parlamentarischen Beschlussfassung in Kraft Haben diese Bundesgesetze eine Verfassungsgrundlage und ubersteigt ihre Geltungsdauer ein Jahr unterstehen sie dem fakultativen Referendum Das dringliche Bundesgesetz tritt ausser Kraft wenn es innerhalb dieser Frist in der Volksabstimmung verworfen wird sonst bleibt es bestehen Dem fakultativen Referendum unterstehen auch Bundesbeschlusse soweit von Verfassung oder Gesetz vorgesehen siehe Art 53 Abs 3 BV oder Art 28 Abs 3 ParlG 80 Das fakultative Referendum bei volkerrechtlichen Vertragen kommt nur bei jenen infrage die von der Bundesversammlung genehmigt werden was nur auf etwa 5 zutrifft 81 Zunachst unterstehen volkerrechtliche Vertrage dem fakultativen Referendum wenn sie unbefristet und unkundbar sind Das Referendum kann auch bei Vertragen ergriffen werden die den Beitritt zu einer internationalen Organisation z B der WHO oder OECD vorsehen Der letzte Anwendungsbereich des fakultativen Staatsvertragsreferendums sind volkerrechtliche Vertrage die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten Das sind Vertrage die nicht unter die Kategorien von Ziffer 1 und 2 fallen jedoch genugend grosse Veranderungen fur das Schweizer Staatswesen nach sich ziehen dass sie dem fakultativen Referendum unterstellt werden Von 1977 bis 2021 wurden 24 Abkommen dem Referendum fur unbefristete und unkundbare Vertrage 39 Abkommen dem Referendum uber den Beitritt zu internationalen Organisationen und zwischen 2003 und 2021 wurden 272 Abkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum fur Vertrage unterstellt die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten Es wurden aber langst nicht alle Referenden tatsachlich ergriffen 82 Herausforderungen BearbeitenRechtsstaatlich problematische Volksinitiativen Bearbeiten Das Verhaltnis zwischen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ist sehr bedeutend und wurde schon als das Zentralproblem Werner Kagi des Schweizer Staatsrechts bezeichnet 83 In jungerer Zeit wird die Austarierung zwischen demokratischer Mitbestimmung auf der einen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien auf der anderen Seite wieder intensiver diskutiert Denn zunehmend kommen Volksinitiativen zur Abstimmung die Automatismen und ausnahmslose Regelungen fur Einzelfalle vorsehen z B Ausschaffungsinitiative Padophilen Initiative und Durchsetzungsinitiative Die Staatsrechtsprofessoren Giovanni Biaggini und Jorg Paul Muller kritisieren dass dadurch insbesondere der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Art 5 Abs 2 BV unter Druck gerate da diese Volksinitiativen eine konsequente Umsetzung beabsichtigend den rechtsanwendenden Behorden jeglichen Ermessensspielraum raubten 84 Eine Verfassungsbestimmung die zumeist nur aus einigen Textzeilen besteht konne den komplexen Gegebenheiten des Einzelfalls nicht gerecht werden 85 Diese von Volksinitiativen eingefuhrten Verfassungsbestimmungen beanspruchen oft direkte Anwendbarkeit Zwar gibt es einige Verfassungsnormen die direkt anwendbar sind also keiner Konkretisierung auf Gesetzesebene bedurfen sie sind jedoch die Ausnahme Bei den Grundrechten ist die direkte Anwendbarkeit erwunscht denn aus ihr resultiert die direkte Einklagbarkeit also hoher Rechtsschutz Bei sachpolitischen Verfassungsnormen hingegen ist es problematisch den Gesetzgeber zu uberspringen besonders dann wenn die fragliche Norm kategorisch formuliert ist und damit zusatzlich den richterlichen Entscheidungsspielraum stark einengt Die Ausschaffungs und die Padophilen Initiative nahmen solche Normen in die Verfassung auf Sachprobleme sind indes meist komplex und lassen sich nicht mit ein paar Worten Verfassungstext sachgerecht erfassen und exakt eingrenzen 86 Die einzigartige Befugnis von Volk und Standen das hochste Recht des Landes zu setzen kann deswegen nach Meinung der Kritiker in eine neue Form des Absolutismus den Demokratieabsolutismus abgleiten 87 Bei jungeren Volksinitiativen ist eine weitere rechtsstaatlich bedenkliche Tendenz zu beobachten Die Zweitwohnungs und die Masseneinwanderungsinitiative beispielsweise setzten der Bundesversammlung im Initiativtext eine Frist bis wann sie die Verfassungsnorm der Initiative ausfuhren musse Damit sollte das Parlament zu einer zugigen Umsetzung veranlasst werden Doch nach geltendem Verfassungsrecht kann die Bundesversammlung nicht gezwungen werden solche Auftrage korrekt auszufuhren in der Vergangenheit gab es Falle Alpen oder Zweitwohnungsinitiative in denen solche Gesetzgebungsauftrage nicht oder nicht richtig erfullt wurden 88 Damit das politische Ziel dennoch erreicht wurde sahen die erwahnten Initiativen einen Ausweg vor Fur den Fall dass die Ausfuhrungsgesetzgebung im festgelegten Zeitpunkt in der Regel 1 bis 3 Jahre nach der Volksabstimmung noch nicht in Kraft getreten sein sollte solle der Bundesrat die Ausfuhrungsbestimmungen vorubergehend auf dem Verordnungsweg erlassen Andere Initiativen gingen noch weiter indem sie den Bundesrat verpflichteten die Ausfuhrungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen durch Verordnungen zu erlassen 89 Dass der Bundesrat dadurch zum Ersatzgesetzgeber mutiert birgt die Gefahr dass die Verordnungen die nur provisorisch gelten sollen dauerhaft bestehen weil die Ausfuhrungsgesetzgebung erst Jahre spater oder gar nicht zustande kommt Ausserdem konnen bundesratliche Verordnungen per konkrete Normenkontrolle vor dem Bundesgericht angefochten werden diese Form der Verfassungsgerichtsbarkeit existiert bei Bundesgesetzen nicht Das Bundesgericht kann diese Verordnungen somit fur nichtig erklaren wodurch es uber hochst politische Fragen zu urteilen beginnt 90 Die Initiativen der letzten beiden Jahrzehnten zeigten dass es fur Initianten zunehmend schwierig ist einen Verfassungstext auszuarbeiten der rechtlich politisch und sprachlich ausgereift ist und sich ohne grossere Probleme umsetzen lasst Die wachsende Komplexitat der Problemstellungen verlange professionelle Rechtsetzung stellen Markus Muller 91 und Alain Griffel 92 fest Sie schlagen deshalb die Wiederbelebung der Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung vor Okonomische Aspekte der direkten Demokratie BearbeitenDie systematische Erforschung mit Hilfe okonomisch statistischer Verfahren zeigt dass die direkte Demokratie in aller Regel besser abschneidet als die rein reprasentative Demokratie Studien zeigen dass die direkte Demokratie der Schweiz nicht nur modern und erfolgreich sondern auch entwicklungs und sogar exportfahig ist 93 Der Okonom und Glucksforscher Bruno Frey untersuchte die Moglichkeiten zur politischen Mitbestimmung in den Kantonen und stellte fest dass die Menschen dort wo es mehr Mitbestimmung gibt und die Hurden fur direkte Volksabstimmungen kleiner sind glucklicher sind 94 Die Effizienz der direkten Demokratie zeigt sich zum Beispiel daran dass es in den 1990er Jahren mit Zustimmung des Volkes und trotz des Einflusses von Interessengruppen gelungen ist drastische Massnahmen zur Begrenzung des staatlichen Defizites und der Ausgaben sowie einen Schuldenabbau durchzusetzen Schuldenbremse 95 96 Wie Vergleichsstudien zeigen bewirken direkte Volksrechte dass im Durchschnitt etwa dreissig Prozent weniger Steuern hinterzogen werden und Staatsausgaben und Staatsschulden geringer sind Die politischen Institutionen sind effizienter und das wirtschaftliche System weist eine hohere Produktivitat aus 97 Bedrohungen BearbeitenNach dem Zweiten Weltkrieg gab es Anzeichen dass der Bundesrat vom sogenannten Vollmachten Regime das er und das Parlament kriegs und wirtschaftskrisenbedingt beansprucht hatten zu weiten Teilen nicht mehr abrucken wollte Aus diesem Grund wurde die Eidgenossische Volksinitiative Ruckkehr zur direkten Demokratie lanciert die in der Volksabstimmung vom 11 September 1949 knapp gutgeheissen wurde Literatur BearbeitenYvo Hangartner Andreas Kley Nadja Braun Binder Andreas Glaser Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Dike Zurich Basel 2023 ISBN 978 3 03891 250 7 Open Access Zugang Oliver Diggelmann Maya Hertig Randall Benjamin Schindler Hrsg Verfassungsrecht der Schweiz Droit constitutionnel suisse 2 Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 7995 2 S 287 528 Band I Wolf Linder Sean Mueller Schweizerische Demokratie 4 Auflage Haupt Verlag 2017 ISBN 978 3 258 08009 3 Rene Rhinow Markus Schefer Peter Uebersax Schweizerisches Verfassungsrecht 3 Auflage Helbing Lichtenhan Basel 2016 ISBN 978 3 7190 3366 8 S 381 487 Adrian Vatter Das politische System der Schweiz 4 Auflage Nomos Baden Baden 2020 S 381 487 ISBN 978 3 8487 6564 5 S 351 403 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Orell Fussli Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 Andreas Suter Georg Kreis Demokratie In Historisches Lexikon der Schweiz Rolf Graber Demokratie und Revolten Die Entstehung der direkten Demokratie in der Schweiz Chronos Zurich 2017 ISBN 978 3 0340 1384 0 Adrian Vatter Kantonale Demokratien im Vergleich Entstehungsgrunde Interaktionen und Wirkungen politischer Institutionen in den Schweizer Kantonen Verlag Leske Budrich Opladen 2002 ISBN 3 8100 3431 2 Rene Roca Andreas Auer Hrsg Wege zur direkten Demokratie in den schweizerischen Kantonen Schriften zur Demokratieforschung Band 3 Zentrum fur Demokratie Aarau und Verlag Schulthess AG Zurich Basel Genf 2011 ISBN 978 3 7255 6463 7 Andreas Auer Staatsrecht der schweizerischen Kantone Stampfli 2016 ISBN 978 3 7272 3217 6 Martina Flick Witzig Adrian Vatter Direkte Demokratie in den Gemeinden NZZ Libro Basel 2023 ISBN 978 3 907396 24 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Direkte Demokratie in der Schweiz Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Publikationen des Zentrums fur Demokratie Schriften zur Demokratieforschung Publikationensreihe des Zentrums fur Demokratie Aarau Einzelnachweise Bearbeiten Gebhard Kirchgassner Direkte Demokratie Universitat St Gallen 2010 Louis Carlen Die Landsgemeinde In Andreas Auer Hrsg Les origines de la democratie directe en Suisse Die Ursprunge der schweizerischen direkten Demokratie Helbing Lichtenhahn Genf 1996 ISBN 3 7190 1462 2 S 17 Adrian Vatter Kantonale Demokratien im Vergleich 2002 S 228 f Silvano Mockli Die schweizerischen Landsgemeinde Demokratien Haupt Verlag 1987 ISBN 3 258 03652 7 S 25 Louis Carlen Die Landsgemeinde In Andreas Auer Hrsg Les origines de la democratie directe en Suisse Die Ursprunge der schweizerischen direkten Demokratie Helbing Lichtenhan Genf 1996 ISBN 3 7190 1462 2 S 18 Frank Schuler Das Gemeindereferendum in Graubunden In Andreas Auer Hrsg Les origines de la democratie directe en Suisse Die Ursprunge der schweizerischen direkten Demokratie Helbing Lichtenhan Genf 1996 ISBN 3 7190 1462 2 S 41 f Adrian Vatter Kantonale Demokratien im Vergleich 2002 S 230 f a b Frank Schuler Das Gemeindereferendum in Graubunden In Andreas Auer Hrsg Les origines de la democratie directe en Suisse Die Ursprunge der schweizerischen direkten Demokratie Helbing Lichtenhan Genf 1996 ISBN 3 7190 1462 2 S 48 Randolph C Head Early Modern Democracy in the Grisons Social Order and Political Language in a Swiss Mountain Canton 1470 1620 Cambridge University Press 1995 S 106 Frank Schuler Das Gemeindereferendum in Graubunden In Andreas Auer Hrsg Les origines de la democratie directe en Suisse Die Ursprunge der schweizerischen direkten Demokratie Helbing Lichtenhahn Genf 1996 ISBN 3 7190 1462 2 S 58 f Eduard His Luzerner Verfassungsgeschichte der neuern Zeit 1798 1940 Luzern 1940 Lukas Leuzinger Am 18 April 1869 wahlt Zurich die direkte Demokratie In Neue Zurcher Zeitung 17 April 2019 ISSN 0376 6829 nzz ch abgerufen am 9 Mai 2024 Rene Roca Hrsg Katholizismus und moderne Schweiz Beitrage zur Erforschung der Demokratie Band 1 Schwabe Verlag Basel 2016 ISBN 978 3 7965 3498 0 Rene Roca Hrsg Liberalismus und moderne Schweiz Beitrage zur Erforschung der Demokratie Band 2 Schwabe Verlag Basel 2017 ISBN 978 3 7965 3639 7 Rene Roca Hrsg Fruhsozialismus und moderne Schweiz Beitrage zur Erforschung der Demokratie Band 3 Schwabe Verlag Basel 2018 ISBN 978 3 7965 3819 3 Rolf Graber Demokratie und Revolten Die Entstehung der direkten Demokratie in der Schweiz Chronos Zurich 2017 ISBN 978 3 0340 1384 0 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 133 136 Adrian Vatter Das politische System der Schweiz 4 Auflage 2020 S 351 Vatter Das politische System der Schweiz 2020 S 351 Rhinow Schefer Uebersax Schweizerisches Verfassungsrecht 2016 Rz 2055 B Ehrenzeller Direkt halbdirekt oder einfach demokratisch In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 11 2016 S 566 Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2017 S 1074 K Ehrenzeller St Galler Kommentar 2023 S 3596 Rz 8 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen 2 Auflage 2023 S 136 Andreas Kley Eigenheiten des schweizerischen Verfassungsrechts In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 88 Rene Rhinow Markus Schefer Markus Uebersax Schweizerisches Verfassungsrecht 3 Auflage 2016 S 424 Ubersicht in Zahlen Bundeskanzlei abgerufen am 20 Juli 2023 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 138 f Johannes Reich Verhaltnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 340 Jorg Paul Muller Giovanni Biaggini Die Verfassungsidee angesichts der Gefahr eines Demokratieabsolutismus In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Mai 2015 S 236 f a b Daniel Kubler Schweizerische Demokratie im internationalen Vergleich In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 326 Johannes Reich Verhaltnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 350 f Anna Christmann Die Grenzen direkter Demokratie Volksentscheide im Spannungsverhaltnis von Demokratie und Rechtsstaat Politik und Demokratie in den kleineren Landern Europas 1 Auflage Nomos Baden Baden 2012 ISBN 978 3 8329 7337 7 S 86 Andreas Kley Alexander Schaer Gewahrleistet die Religionsfreiheit einen Anspruch auf Minarett und Gebetsruf 2009 S 98 doi 10 5167 UZH 23694 uzh ch Guisep Nay Demokratie und Rechtsstaat Eckpfeiler unseres Verfassungsstaates In Georg Kreis Hrsg Erprobt und entwicklungsfahig zehn Jahre neue Bundesverfassung Neue Zurcher Zeitung Zurich 2009 ISBN 978 3 03823 519 4 S 173 Regina Kiener Melanie Krusi Bedeutungswandel des Rechtsstaates und Folgen fur die direkte Demokratie am Beispiel volkerrechtswidriger Volksinitiativen In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 110 Januar 2009 S 237 258 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stampflis juristische Lehrbucher 5 Auflage Stampfli Verlag Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 98 Rz 251 Benjamin Schindler Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 1 2023 ISBN 978 3 03891 222 4 S 214 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stampflis juristische Lehrbucher 5 Auflage Stampfli Verlag Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 99 Kaspar Ehrenzeller Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 3596 f Andreas Kley Verhaltnis von Foderalismus und Demokratie In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 628 Andreas Kley Verhaltnis von Foderalismus und Demokratie In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 636 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stampflis juristische Lehrbucher 5 Auflage Stampfli Verlag Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 100 a b Andreas Kley Verhaltnis von Foderalismus und Demokratie In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 629 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2017 S 1229 Ruth Luthi Die Stellung der Bundesversammlung im politischen System der Schweiz In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing amp Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 6 sgp ssp net Rene Rhinow Markus Schefer Peter Uebersax Schweizerisches Verfassungsrecht 3 Auflage 2016 S 430 f Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2017 S 1170 Rene Rhinow Markus Schefer Peter Uebersax Schweizerisches Verfassungsrecht 3 Auflage 2020 S 432 f Adrian Vatter Das politische System der Schweiz 4 Auflage 2020 S 266 Arend Lijphart Patterns of Democray 2 Auflage Yale University Press New Haven 2012 ISBN 978 0 300 17202 7 S 32 f Arend Lijphart Patterns of Democracy 2 Auflage Yale University Press New Haven 2012 ISBN 978 0 300 17202 7 S 9 Andreas Kley Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 90 Andreas Kley Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 91 Bernhard Ehrenzeller Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 1 2023 S 4153 f Ruth Luthi Die Stellung der Bundesversammlung im politischen System der Schweiz In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing amp Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 8 f sgp ssp net Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage Bern 2021 ISBN 978 3 7272 8928 6 S 543 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 156 Initiative fur ein konstruktives Referendum In Swissvotes Institut fur Politikwissenschaft der Universitat Bern abgerufen am 20 Juni 2023 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 154 f Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 164 Rene Rhinow Markus Schefer Peter Uebersax Schweizerisches Verfassungsrecht 3 Auflage 2016 S 387 389 S 424 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 163 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 164 f Adrian Vatter Das politische System der Schweiz 4 Auflage 2020 S 392 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 167 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 168 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 5 Auflage 2021 S 439 442 Erlauterung der genauen Berechnung anhand eines Beispiels Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2017 S 1179 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 261 f Urteil des Bundesgerichts 1C 322 2015 In entscheide weblaw 2015 abgerufen am 30 Juli 2023 E 3 2 Hangartner Kley et al Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2023 S 266 Bernhard Ehrenzeller Roger Nobs Art 139 BV In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 3656 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2017 S 1099 1101 Ungultig erklarte Volksinitiativen Bundeskanzlei abgerufen am 9 August 2023 Bernhard Ehrenzeller Roger Nobs Art 139 BV In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 3686 f Oliver Diggelmann Art 140 BV In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 3702 3705 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage 2017 S 1122 Stefan G Schmid Micha Herzog Was ist ein dringliches Bundesgesetz ohne Verfassungsgrundlage Ein Beitrag zu Bedeutung und Tragweite von Art 165 Abs 3 BV In Schweizerisches Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 6 2023 S 289 Stefan G Schmid Micha Herzog Was ist ein dringliches Bundesgesetz ohne Verfassungsgrundlage Ein Beitrag zu Bedeutung und Tragweite von Art 165 Abs 3 BV In Schweizerisches Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 6 Juni 2023 S 291 f Rainer J Schweizer Entstehung und Entwicklung des schweizerischen Foderalismus In Verfassungsrecht der Schweiz 2 Auflage Band 1 2020 S 560 Rz 44 Kaspar Ehrenzeller Roger Nobs Art 141 BV In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 3721 f a b Kaspar Ehrenzeller Roger Nobs Art 141 BV In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 3722 f Matthias Lanz Bundesversammlung und Aussenpolitik Moglichkeiten und Grenzen parlamentarischer Mitwirkung Dike Zurich St Gallen 2020 ISBN 978 3 03891 248 4 S 185 unibe ch PDF Oliver Diggelmann Art 141 BV In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 2 2023 S 3725 3728 Benjamin Schindler Art 5 BV In Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 1 2023 S 213 Benjamin Schindler Die schweizerische Bundesverfassung St Galler Kommentar 4 Auflage Band 1 Dike Zurich St Gallen 2023 ISBN 978 3 03891 222 4 S 213 N 14 Jorg Paul Muller Giovanni Biaggini Die Verfassungsidee angesichts der Gefahr eines Demokratieabsolutismus In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Mai 2015 S 244 Giovanni Biaggini Problematische Seiten der unmittelbaren Anwendbarkeit von Verfassungsnormen In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 7 Juli 2015 S 581 Jorg Paul Muller Giovanni Biaggini Die Verfassungsidee angesichts der Gefahr eines Demokratieabsolutismus In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Mai 2015 S 249 Rene Rhinow Der Bundesrat als Ersatzgesetzgeber In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 7 Juli 2015 S 345 Rene Rhinow Der Bundesrat als Ersatzgesetzgeber In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 7 Juli 2015 S 345 f Rene Rhinow Der Bundesrat als Ersatzgesetzgeber In Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 7 Juli 2015 S 346 Markus Muller Uber Perlen ihre Pflege und die Kunst der direkten Demokratie In Schweizerisches Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Oktober 2016 S 509 Alain Griffel Volksinitiative auf dem Weg zur allgemeinen Anregung In Schweizerisches Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Nr 8 August 2014 S 402 Gebhard Kirchgassner Lars P Feld Marcel R Savioz Die direkte Demokratie Modern erfolgreich entwicklungs und exportfahig Helbling amp Lichtenhahn Basel Genf Munchen 1999 ISBN 3 7190 1837 7 Bruno S Frey Wie vertragen sich direkte Demokratie und Wirtschaft In Neue Zurcher Zeitung 19 Marz 2014 Marcel Amrein Schuldenbremse Diese Kuh verdient es heilig zu sein In Neue Zurcher Zeitung 19 Oktober 2016 Konjunkturforschungsstelle der ETH Zurich Eine Schuldenbremse fur den deutschen Bundeshaushalt Zurich Marz 2007 PDF Gebhard Kirchgassner Auswirkungen der direkten Demokratie auf die offentlichen Finanzen Empirische Ergebnisse fur die Schweiz PDF In Schweizerische Zeitschrift fur Volkswirtschaft und Statistik 2002 Vol 138 4 S 411 426 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Demokratie in der Schweiz amp oldid 245345039